20. November 2024
Wir erleben in Schleswig-Holstein ein Wirtschaftswunder. Leider beschränkt sich dieses auf den Sachsenwald. Sozusagen des Sachsenwaldes große Quelle. Hätte Schleswig-Holstein insgesamt eine solche
Anziehung auf Gewerbeansiedlungen, hätten wir wohl viele Probleme nicht, vor denen wir aktuell stehen.
So skurril diese Angelegenheit auch ist, wollen wir sie hier aber mit der gebotenen Ernsthaftigkeit diskutieren. Im Sachsenwald ist Gewerbe gemeldet, bei dem es fast offenkundig scheint, dass die
in der abgelegenen Waldhütte gemeldeten Firmen dort nicht alle tätig sein können. Das können wir angesichts des Steuergeheimnisses allerdings nur oberflächlich beurteilen. Ich erwarte daher von der
Landesregierung, dass die Vorkommnisse vollumfänglich aufgearbeitet werden. Ich frage mich nämlich schon, wie es sein kann, dass dieser Umstand in der Finanzverwaltung nicht aufgefallen ist Frau
Ministerin. Sobald die Aufarbeitung abgeschlossen ist, erwarten wir über die Gegebenheiten eine transparente Aufklärung!
Nun aber zum Antrag: Dass es gemeindefreie Gebiete überhaupt gibt, mag schon an sich eigenartig wirken, ist jedoch insoweit noch kein Grund zur Aufregung. Auch in anderen Ländern gibt es
gemeindefreie Gebiete. Dort wird allerdings im Kommunalverfassungsrecht oder darauf basierenden Verordnungen die Verwaltung dieser Gebiete geregelt. In unserer Gemeindeordnung kommt nicht einmal das
Wort ,gemeindefrei` vor. Es ist also kaum verwunderlich, dass sich der ein oder andere von uns wunderte, dass solche Strukturen in Schleswig-Holstein noch existieren.
Befremdlicher ist aber doch vor allem die Tatsache, dass in Schleswig-Holstein auf einem Privatgrundstück Gewerbesteuern erhoben werden können, die unter anderem bei der privaten
Forstgutsverwaltung landen und damit beim Eigentümer verbleiben. Es geht hierbei um die Frage der demokratischen Legitimation, staatliche Transparenz und ein faires Steuersystem. Wir müssen uns an
dieser Stelle also die Frage erlauben, ob wir in der heutigen Zeit noch solche historischen Gegebenheiten bestehen lassen wollen und dürfen.
Mit Blick auf die Gewerbesteuer überlässt der Bundesgesetzgeber den Ländern durch Verordnungsermächtigung die Regelung darüber, wer die Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten erheben darf. Und
jetzt halten Sie sich fest: Die anderen Länder haben grundsätzlich die Landkreise zur Erhebung der Gewerbesteuer legitimiert. Schwarz-Rot hat 2007 hingegen für Schleswig-Holstein den Weg über den
Gutsvorsteher festgeschrieben. Warum bleiben wir dabei, Frau Ministerin? Es ist doch kaum zu erklären, dass private Eigentümer Steuern erheben dürfen.
Im Vergleich zu bewohnten gemeindefreien Gebieten wie in Niederachsen, gibt es hier auch keine gewählte Einwohnervertretung, die anderen Gemeindevertretungen gleicht und demokratisch legitimiert
agiert. Dort kann im Zweifel auch demokratisch legitimiert Steuergeld für die allgemeinen und gemeinsame Aufgaben verausgabt werden. Eine Überarbeitung der historischen Strukturen ist bereits
überfällig. Wir sehen zwar im vorliegenden Fall eher eine Besserstellung gegenüber der restlichen Gesellschaft als gegenüber den sonstigen kommunalen Gebietskörperschaften, aber wir werden dem Antrag
dennoch zustimmen.