Annabell Krämer MdL
Annabell Krämer MdL

Dringlichkeitsantrag Northvolt

23. November 2023

Mit dem höchstrichterlichen Urteil vom 15.11.2023 wurde das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 des Bundes für unvereinbar mit der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse ­ und somit für nichtig ­ erklärt!

 

Dieses Urteil wird vom Bund akzeptiert. Es werden aktuell keine Auszahlungen mehr für nicht rechtsverbindliche Zusagen getätigt und es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, einen rechtskonformen Haushalt herzustellen.

 

Die Tinte auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist kaum getrocknet, da verfährt die CDU in Schleswig-Holstein, der nur eine einzige Stimme zur absoluten Mehrheit fehlt, nach dem Motto: ,Wo kein Kläger, da kein Richter!`

 

Ja, werte Kollegen der CDU, so fühlt sich der Würgegriff der Grünen an.

 

Liebe Kollegen von Schwarz-Grün! Sie haben eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit und zudem das komfortable Wissen, dass die SPD-Fraktion weitere verfassungswidrige Haushaltsbeschlüsse nicht beklagen, sondern ihnen wie bisher zustimmen wird.

 

Ein kurzer Blick in die Vergangenheit: Ich zitiere aus meiner Rede zu TOP 46 aus der 3. Tagung Ende August 2022.

 

,Die Finanzministerin hat die finanzielle Corona-Notlage für beendet erklärt. Das ist eine gute Nachricht. Bisher nicht verausgabte Kreditermächtigungen müssten nun zurückgeführt werden.... Wir Freie Demokraten haben ... darauf bestanden, dass wir ...keinen Blankoscheck für die Verwendung der Notkredite erteilen. Das wäre auch ein Verstoß gegen unsere Landesverfassung, denn die Verwendung ... muss in Bezug zu einer außergewöhnlichen Notsituation stehen.`

 

Wir haben die weitere Inanspruchnahme des Notkredites als nicht verfassungskonform bewertet und bereits damals abgelehnt. Ich zitiere aus meinen Reden zum 4. Nachtragshaushaltsgesetz 2022 aus dem November beziehungsweise Dezember 2022: ,Die Möglichkeit zur Klage vor dem Landesverfassungsgericht haben wir leider nicht, da hierzu zwei Fraktionen erforderlich sind....Jeder von Ihnen, der heute dieser Erweiterung des Notkredits auf 1,4 Milliarden Euro bei bisher erfolgter Inanspruchnahme von lediglich 27 Millionen Euro zustimmt, muss dieses mit seinem eigenen Gewissen, vor sich selbst und den zukünftigen Generationen verantworten. Zur Finanzierung von Koalitionswünschen ist der ordentliche Haushalt vorgesehen .... Die langfristige Finanzierung von Klimaschutzprogrammen und Investitionen in die Wärmewende ...muss aus einem ordentlichen Haushalt finanziert werden. Notkredite dürfen dafür nicht herhalten ...`

 

Und weiter: ,Mit einem Nachtragshaushalt, der Mitte Dezember 2022 verabschiedet werden soll, wollen Sie den Notkredit um sage und schreibe eine Milliarde erhöhen.... Es gibt in 2022 keine Gefährdung der finanziellen Handlungsfähigkeit.`

 

Ich zitiere weiter: ,Sie verstoßen auch gegen das Gebot der Jährlichkeit. Obwohl kein Bedarf für einen Nachtragshaushalt in 2022 besteht, genehmigen Sie sich Kreditermächtigungen für die Jahre 2023-2026.`

 

Diese aus unserer Sicht schon damals verfassungswidrige Notkrediterweiterung haben wir auch abgelehnt.

 

Kommen wir nun zu Ihrem ­ bis heute ­ letzten Husarenstück.

 

September 2023: ,Schleswig-Holstein bleibt in der Krise handlungsfähig` ­ (Drucksache 20/431 (neu, 2. Fassung)). Was finden wir hier? ,Zur Förderung des Ansiedlungsprojektes einer Batteriefabrik in der Region Heide (Northvolt Drei) werden bis zu 137 Mio. Euro in das Sondervermögen ,Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie` überführt ... Die Mittel der Sondervermögen stehen bis Ende des Jahres 2029 für Maßnahmen der Energiewende und Energiesouveränität zur Verfügung` ­ autsch!

 

Ich zitiere hier nun meinen Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt vom 20. September 2023: ,Die Northvolt-Ansiedlung stellt selbstverständlich keine Notlage dar, die sich der Kontrolle des Staates entziehen würde, und sie steht auch nicht im direkten Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine. Die anderslautende Darstellung aus den Reihen der Koalition halten wir ­ sehr freundlich formuliert ­ für äußerst gewagt, auch weil die Ansiedlung bekanntermaßen bereits längst vorher geplant war.... Wir sehen den Klimaschutz und die Ansiedlung von Unternehmen als staatliche Daueraufgabe an.`

 

Eigentlich müsste es jetzt schon klar sein, dass wir Freie Demokraten die drei vorliegenden Anträge ablehnen, aber ich begründe es gerne noch einmal einzeln.

 

Erstens, Drucksache 20/1654: Beschluss einer außergewöhnlichen Notsituation für das Jahr 2023. Der Antrag ist evident verfassungswidrig. Es ist völlig skurril, dass rückwirkend die Corona- Pandemie, die im August 2022 von der Finanzministerin beendet wurde, für das Jahr 2023 wieder als außergewöhnliche Notsituation reaktiviert werden soll. Die Darlegungslast des geforderten Veranlassungszusammenhangs wird Ihnen einen Strich durch die Rechnung machen. Seien Sie sich gewiss. Im Bund hat man das Urteil ordentlich ausgewertet. Die Zeiten, in denen Corona für Notkredite herhalten konnte, sind vorbei. Zudem sollen die in den Vorjahren beschlossenen Notkreditermächtigungen weiterhin gelten. Es wird einfach missachtet, dass das Bundesgerichtsurteil in der letzten Woche auf die gebotene Jährigkeit von Haushalten hingewiesen hat. Somit wird Ihr Haushalt 2023 trotz der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation verfassungswidrig sein. Da Sie keine Ermächtigungen mehr haben. Ich betone noch einmal in aller Deutlichkeit: Wenn überhaupt, können Sie Ihren Haushalt 2023 nur mit einem Nachtragshaushalt verfassungskonform gestalten. Sämtliche Kreditermächtigungen des Landes sind spätestens Ende 2022 erloschen! Sie sind blank! Sensationell ist, dass Sie das selber erkennen. Wie ließe sich sonst folgender Offenbarungseid erklären?

 

Ich zitiere aus dem Antrag von Schwarz-Grün: ,Ab dem Haushaltsjahr 2024 werden ggf. vom Landtag neu zu beschließende Notkreditmittel nur noch gemäß den Anforderungen des Verfassungsgerichts an Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit eingesetzt.` Verfassungsbruch 2023 ­ erfrischend ehrlich zugegeben!

 

Zweitens: Drucksache 20/1655 ­ Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation für das Jahr 2024. Auch dieser Antrag ist abzulehnen, da die Zulässigkeit einer festgestellten Notsituation auf Vorrat mindestens zweifelhaft aber sicher nicht hinreichend begründet wird. Das Bundesgerichtsurteil weist zu Recht in Textziffer 138 darauf hin, dass der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers umso mehr verengt wird, je weiter das auslösende Ereignis in der Vergangenheit liegt, je mehr Zeit zur Entscheidungsfindung bestand und je entfernter die Folgen sind. Ferner wird gemäß Textziffer 199 der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers für Folgehausjahre eingeengt: ,Hiermit geht eine Steigerung der Anforderungen an die Darlegungslast des Gesetzgebers einher. Dieses gilt umso mehr, wenn der Gesetzgeber ... wiederholt innerhalb eines Haushaltsjahres oder innerhalb aufeinander folgender Haushaltsjahre von der Möglichkeit der Aufnahme notlagenbedingter Kreditmittel Gebrauch macht.`

 

Geschickt verpacken Sie natürlich auch die Auswirkungen der Flutkatastrophe auf unser Land. Hierzu halten wir fest: Die akut erforderlichen Mittel sollen durch Umwidmungen im Haushalt 2023 bereitgestellt werden. Das begrüßen wir außerordentlich! Sollten sich Anforderungen ergeben, die den Landeshaushalt erheblich belasten, stehen wir Freie Demokraten selbstverständlich für einen zeitnahen Nachtragshaushalt 2024 zur Verfügung. Genauso, wie wir es gewesen wären, wenn sich die Mittel aus dem ersten Ukraine-Notkredit 2022 in einer Notsituation als nicht ausreichend erwiesen hätten. Die Flutkatastrophe hat uns alle erschüttert. Wir wollen und müssen helfen. Sofern das nicht im Rahmen des ordentlichen Haushaltes zu gewährleisten ist, stehen wir an der Seite der Landesregierung, um die erforderlichen Mittel sicherzustellen. Im Gegensatz zur Bekämpfung des Klimawandels und der Herstellung der Energiesouveränität liegt hier tatsächlich grundsätzlich eine von der Verfassung berücksichtigte Notlage vor, die eine außerordentliche Kreditaufnahme ermöglicht. Der Vorratsbeschluss auf Erklärung einer Notsituation für 2024 ist hingegen nicht begründet. Insbesondere die Vermischung mit vermeintlich noch bestehenden Corona und Ukraine-Notlagen zeigt überdeutlich, dass Sie das Urteil des Verfassungsgerichts nicht verstanden haben und weiterhin eine Notkreditbeschaffung auf Vorrat anstreben. Die Ignoranz von Schwarz-Grün gegenüber dem Urteil des Verfassungsgerichts wird auf Länderebene wahrscheinlich einmalig sein ­ denn das kann man sich nur erlauben, wenn, dem kritischen Teil der Opposition der Gang vor das Landesverfassungsgericht verwehrt ist.

 

Drittens, Drucksache 20/1656: Wir Freie Demokraten betonen erneut, dass die Ansiedlung von Northvolt ein Glücksfall für unser Land ist, der schon seit vielen Jahren angebahnt wird. Wir können und wollen diese Ansiedlung aus dem ordentlichen Haushalt stemmen! Es ist erschreckend, dass Schwarz-Grün trotz des Bundesverfassungsurteils, an der verfassungswidrigen Art der Finanzierung dieser für uns alle so wichtigen Industrieansiedlung festhält. Diese wichtige Finanzierung auf verfassungswidrige Füße zu stellen ist kontraproduktiv und kann einen Investor verschrecken. Eine seit langem geplante Industrieansiedlung darf nicht mit Notkrediten finanziert werden und schürt Unsicherheiten. Zudem ist Schleswig-Holstein nicht so schwach, dass wir 137 Millionen Euro ­ verteilt über mehrere Jahre ­ nicht über den ordentlichen Haushalt finanzieren könnten. Ich teile die Einschätzung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Koch nicht, dass Schleswig-Holstein ein armes, kleines Land sei. Das von uns beauftragte Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes hat erhebliche Zweifel an der Verfassungskonformität der Finanzierung aus Notkrediten geäußert. Ich bin froh, dass wir nun bald eine finale Einschätzung unter Berücksichtigung des frischen Urteils bekommen werden.

 

Ich bin sicher, dann fällt ihr Kartenhaushalt zusammen! Seien Sie vernünftig! Geben Sie dieser wichtigen Ansiedlung Sicherheit ­ finanzieren wir verfassungskonform! Lieber SSW, wir stehen weiterhin für eine Klage gegen diese Notkreditfinanzierung zur Verfügung! Schleswig-Holstein steht vor immens wichtigen Aufgaben. Wir brauchen eine Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur, die den gestiegenen Anforderungen der alternden Gesellschaft gerecht wird, wir müssen massiv in die schulische sowie universitäre Bildung investieren, unsere Infrastruktur hat weiterhin erheblich Investitionsbedarfe und die Kita-Reform muss weiterentwickelt werden.

 

Unser Land hat es verdient, dass wir diese wichtigen Aufgaben verlässlich finanzieren und somit unsere Haushalte auf verlässliche rechtskonforme Säulen stellen.

Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein

23. November 2023

Schön, dass ich erneut die Möglichkeit habe, Ihnen in diesem hohen Haus die Konsequenzen des Bundesverfassungsgerichtsurteils näherzubringen. Denn die SPD-Fraktion scheint am vergangenen Mittwoch außer Dienst gewesen zu sein.

 

Aber von Anfang an: Sie fordern den Landtag auf, eine außergewöhnliche Notlage aufgrund der Herausforderungen der Transformation von Energieversorgung, Mobilität, Infrastruktur und Wirtschaft sowie der Anpassungen an den Klimawandel zu beschließen.

 

Erster Fehler: Um sich in einer Notlage zu befinden, bedarf es eines exogenen Schocks (Sturmflut, Finanzkrise, Corona etc.), der in einem extremen Ausmaß plötzlich unter anderem die Wirtschaftsabläufe beeinträchtigt.

 

Die Herausforderungen, die aufgrund der angeblichen ­ dazu führe ich gleich noch aus ­ Notlage existieren, können also nicht der Grund für die eigentliche Notlage sein.

 

Als Beispiel: Die Transformation der Energieversorgung ist die Herausforderung, die sich aus dem Klimawandel ergibt, aber nicht der erforderliche exogene Schock.

 

Ihre die Notlage begründendes externes Ereignis müsste also entweder der Klimawandel sein, da das aber aufgrund des Fehlens eines plötzlich auftretenden Momentums nicht einmal ansatzweise reicht, hilfsweise auch die ,Energiekrise`.

 

Und da sind wir auch bei Fehler Nummer zwei. Ich zitiere erneut aus Ziffer 109 des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes:

 

,Die Folgen von Krisen, die lange absehbar waren oder gar von der öffentlichen Hand verursacht worden sind, dürfen nicht mit Notkrediten finanziert werden.`

 

Ich habe es noch mal nachschauen müssen, aber im Jahr 1990 hat das IPCC (Intergouvernemental Panel on Climate Change) seinen ersten Bericht über die Herausforderungen aus dem Klimawandel vorgelegt. Diese Krise trifft uns also nicht unerwartet und die Folgen sind schon über 30 Jahre bekannt. Der Staat hätte konsequenter handeln müssen und auch können. Er tat es aber lange Zeit nicht.

 

Nun zum nächsten Konstruktionsfehler. Notkreditermächtigungen dürfen nicht überjährig verwendet werden! Der Gesetzentwurf für Ihr Sondervermögen ist also nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem er gedruckt worden ist.

 

Aber nehmen wir einfach einmal an, das Urteil würde es nicht geben, und gehen wir rüber zu Ihren inhaltlichen Forderungen. Sie wollen hier 11,6 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Das ist so utopisch, das würden nicht einmal die Grünen fordern. Zumal auch die Grünen gestern eingeräumt haben, dass der Klimawandel gemäß Verfassungsgerichtsurteil eben nicht mit Notkrediten bekämpft werden darf.

 

Aber Sie versuchen als SPD Schleswig-Holstein ja sowieso grüner zu sein als die Grünen. Tilgen wollen Sie die Schulden über 40 Jahre. Der letzte Kreditbetrag wird somit zurückgezahlt, wenn ihre Fraktion im Durchschnitt 90 Jahre alt ist.

 

Liebe SPD, Generationengerechtigkeit bedeutet, dass man selbst, wenn die Maßnahmen der nächsten Generation nutzen, nicht die Finanzierung komplett an sie übergeben kann. Nun zu Ihren Maßnahmen:

 

· 6,5 Milliarden für die Transformation der Mobilität

· 4,85 Milliarden für die klimaneutrale Wärmewende

· 1,98 Milliarden für die Industrielle Transformation

· 2,1 Milliarden für eine Anpassungsstrategie an den Klimawandel

 

Das hört sich ja erstmal richtig gut an. Für jeden und jede ist etwas dabei. Sie unterliegen aber wie so häufig als Sozialdemokratie dem Irrglauben, der Staat müsse nur immer mehr Aufgaben übernehmen, dann wird die Welt zu einem besseren Ort.

 

Dass sich hinter solchen Projekten mit so schönem Titel aber häufig etwas ganz anderes verbirgt, zeigt zum Beispiel die geplante Mobilitätsstation am UKSH. Oder hätten Sie gedacht, dass mit Mitteln aus dem Zukunftspakt UKSH eine 15 Millionen Euro teure Fahrradstation finanziert wird? Das sind pro Fahrrad Kosten von über 11.000 Euro. Damit sollen gerade einmal 60 Autofahrer zum Umstieg aufs Fahrrad bewegt werden. Schwarzbuch willkommen.

 

Aber so ist es!

 

Wir als FDP bleiben dabei, den effektivsten und wirksamsten Klimaschutz bekommen wir nur mit einer weltweiten CO2-Mengenregulierung durch den Zertifikate-Handel. Denn dadurch setzt sich die CO2-Vermeidungsstrategie durch, die die niedrigsten Grenzkosten hat. Dann braucht es auch keine exorbitanten Subventionen für Ansiedlungsvorhaben mehr. Wir lehnen den Antrag und den dazugehörigen Gesetzentwurf daher schon wegen seiner Verfassungswidrigkeit ab.

Aktuelle Stunde: Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts

22. November 2023

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Mittwoch muss einen Schlussstrich unter den bisherigen Umgang Schleswig-Holsteins mit Notkrediten setzen. Ich möchte nun auf die wesentlichen Bestandteile des Urteils und die resultierenden Folgen für die Haushaltspolitik des Landes eingehen. Erstens: Notlagenbeschlüsse und die damit verbundene Aufnahme von ,Notkrediten` gelten nur für ein Haushaltsjahr. Die notlagenbedingen Kreditermächtigungen müssen in diesem Jahr kassenwirksam werden, nicht verbrauchte Notkreditermächtigungen verfallen zwingend nach Ablauf des jeweiligen Haushaltsjahres.

 

Sich wie im Dezember 2022 noch mal schnell eine Milliarde als neuen Ukraine-Kreditrahmen für folgende Haushaltsjahre zu genehmigen, ist nun auch offiziell verfassungswidrig. Wir haben davor bereits vor einem Jahr gewarnt. Da verkommt es fast schon zur Bedeutungslosigkeit, dass Ende 2022 lediglich 87 Millionen Euro des ursprünglichen Notkredits von 400 Millionen Euro abgeflossen waren und der Haushalt 2022 im Abschluss positiv war.

 

Kollege Koch, Sie argumentierten damals, die Mittel seien alle schon verplant und man müsste deswegen den Kreditrahmen dringend erhöhen. Ich empfehle die Lektüre des Umdrucks 20/2302: Von den insgesamt 1,4 Milliarden Euro wurden für 2022 und 2023 rund 855 Millionen Euro verplant. Hiervon sind Ende September 2023 gerade einmal 196 Millionen Euro abgeflossen. Zweitens: Die Bevorratung von Notkrediten in Sondervermögen ist verfassungswidrig. Daraus folgt für den Landeshaushalt, dass alle noch bestehenden Notkreditermächtigungen in Rücklagen oder Sondervermögen ­ und eigentlich auch sämtliche Inanspruchnahmen dieser in 2023 ­ unverzüglich zu löschen bzw. zu tilgen sind. Gemäß Beantwortung meiner kleinen Anfrage weiß das Finanzministerium angeblich nicht, welche Sondervermögen und Rücklagen mit Kreditermächtigungen gebildet wurden. Ich hoffe sehr, dass dieses nicht der Fall ist.

 

Es geht heute nicht um Ihren Umgang mit den Auskunftsrechten gegenüber dem Parlament. Nur so viel: Wir werden Ihnen das Vorenthalten von Informationen in Kleinen Anfragen und Falschinformationen in Ausschüssen in Zukunft nicht mehr durchgehen lassen! Drittens: Ich zitiere aus Ziffer 109 des Urteils des Bundesverfassungsgerichts: ,Die Folgen von Krisen, die lange absehbar waren oder gar von der öffentlichen Hand verursacht wurden, dürfen nicht mit Notkrediten finanziert werden.` Die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zur Erlangung der Energiesouveränität aus Notkrediten ist somit nicht verfassungskonform!

 

Es war übrigens eine CDU/CSU geführte Bundesregierung, die unsere Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Industrie abhängig gemacht hat von russischem Pipelinegas. Wohlwissend, dass die Ukraine schon 2014 mit der Annexion der Krim völkerrechtswidrig angegriffen wurde. Daraus folgt für den Landeshaushalt: Maßnahmen zur Erlangung der Energiesouveränität sind aus dem ordentlichen Haushalt zu bestreiten. Viertens: Textziffer 133 des Urteils. Ich zitiere: ,Nicht erfasst sind ... Neukredite für allgemeinpolitische Maßnahmen, die ... anlässlich der vermeintlich günstigen Gelegenheit des Aussetzens der Schuldenbremse ergriffen werden, aber nicht auf die Überwindung der Krisensituation zielen.`

 

Erwähnt seien hier die Mittel für die Ansiedlung von Northvolt, die Mittel für die Wohngeldreform und das Programm ,Klimaschutz für Bürger`, für das gut situierte Grüne Wählerklientel. Dass das Förderprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger gerade die sozial schwächeren unterstützt, war von Anfang an eine einzige PR-Nummer ­ zudem wurde es schon vor dem Ukraine-Krieg aufgelegt und lediglich aufgestockt. Das Bundesverfassungsgericht gesteht dem Gesetzgeber zwar einen gewissen Ermessensspielraum bei der Beurteilung von Notlagen und den heilenden Maßnahmen zu, betont jedoch, dass dieser Spielraum abnimmt, je weiter das auslösende Ereignis in der Vergangenheit liegt. Dieses gilt insbesondere dann, wenn wiederholt Notkredite genutzt werden.

 

Das Gericht fordert eine überzeugende Begründung, wenn Mittel im Folgejahr erneut bereitgestellt werden sollen, die im Vorjahr nicht benötigt wurden. Wenn Ihre Notkredite bezüglich der beschlossenen Höhe und Maßnahmen so zwingend zur akuten Bewältigung der Notlage waren, dann frage ich, wie das mit dem geringen tatsächlichem Mittelabfluss vereinbar ist? 62 Seiten im Namen des Volkes, die Ihnen Ihren Verfassungsbruch vor Augen führen sollten. Eines setzt dem Ganzen jedoch noch die Krone auf. Schleswig-Holstein puffert immer noch Mittel aus der Corona-Notlage, die die Finanzministerin aufgrund der verbesserten Haushaltslage eigenständig im August letzten Jahres für beendet erklärt hat und nun wieder aufleben lassen möchte. Frau Ministerin, Sie sagen immer gerne, Sie handeln nicht anders als Christian Linder! Dann akzeptieren Sie wie er das Urteil, vor dem wir Sie gewarnt haben! Erfüllen Sie die gemachten Zusagen aus dem ordentlichen Haushalt und tilgen Sie die verbliebenen Notkreditermächtigungen.

 

Jährigkeit und Jährlichkeit lassen keinen Interpretationsspielraum!

Mobilitätsstation ist ein Paradebeispiel für Steuergeldverschwendung

17. November 2023

Das ist ein Paradebeispiel für Steuergeldverschwendung. Die Mobilitätsstation ist schon vor Baubeginn ein heißer Kandidat für zukünftige Schwarzbücher vom Bund der Steuerzahler. Wie die Antworten auf die Kleine Anfrage zeigen, geht die Landesregierung davon aus, dass die neue Mobilitätsstation gerade einmal 60 Autofahrerinnen und Autofahrer zum Umstieg auf das Fahrrad bewegen wird. Bei Gesamtkosten von über 15 Millionen Euro sind das 250.000 Euro für jeden der so nicht genutzten Pkw. Auch die prognostizierten CO2-Einsparungen von 1.100 Tonnen CO2 im Jahr sind utopisch. Nach den Aussagen des Ministeriums müssten jeder der eingesparten 60 PKW dafür über 150.000 Kilometer im Jahr fahren.

 

Ein Blick auf andere Projekte zeigt die ganze Absurdität. Durch die Wiedervernässung der Moore wird das Land bis 2030 bis zu 700.000 Tonnen CO2 einsparen. Dabei liegen die Kosten hierfür mit 12,7 Millionen Euro deutlich unter jenen der Mobilitätsstation. Die grüne Ministerin wäre gut beraten, diese Steuerverschwendung schnellstmöglich abzublasen. Zumal es schon vor Baubeginn Verzögerungen von 14 Wochen gibt und bereits jetzt deutliche Mehrkosten aufgelaufen sind. Das Geld ist an anderer Stelle wesentlich sinnvoller einsetzbar.

Schleswig-Holstein hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem

7. November 2023

Die von der Finanzministerin vorgelegten Zahlen der Steuerschätzung im Oktober offenbaren keine unerwarteten finanziellen Freiräume für den Landeshaushalt. Der Einsparauftrag an die Landesregierung bleibt daher uneingeschränkt bestehen. Die Landesregierung wird nun endlich Prioritäten setzen müssen. Von grünen Gießkannenprojekten muss diese Landesregierung sich nun endgültig verabschieden.

 

Durch die gesunkene Prognose über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung erhöht sich für die Finanzministerin zwar die in der Schuldenbremse verankerte konjunkturabhängige Verschuldungsmöglichkeit des Landes, wir raten aber dringend davon ab, wieder einmal dauerhafte Aufgaben mit neuen Schulden zu finanzieren. Denn das Land hat primär ein Ausgaben- und kein Einnahmenproblem. Von 2023 bis 2028 steigen die Einnahmen weiterhin um durchschnittlich über 500 Millionen Euro jährlich.

 

Zudem gehört zur Wahrheit, dass der erneut leichte Rückgang der prognostizierten Steuereinnahmen einen positiven Ursprung hat. Die exzellenten wirtschaftspolitischen Leistungen der vorherigen Regierung führen dazu, dass Schleswig-Holsteins Finanzkraft im Bundesvergleich steigt und somit die Ergänzungszuweisungen seitens des Bundes sinken.

Land setzt mit Förderprogramm für Batteriespeicher falsche Prioritäten

26. Oktober 2023

Es ist bemerkenswert, dass in Zeiten angespannter Haushaltslagen und großer finanzieller Herausforderungen durch die Flutkatastrophe und die Flüchtlingskrise ausreichend Mittel für grüne Projekte zur Verfügung stehen.

 

Während die Vereine und Verbände im Land um ihre Förderungen bangen müssen, präsentiert sich die Landesregierung stolz mit einem weiteren Programm aus der Kategorie ,Programm mit dem Zielpublikum Besserverdiener`. Dass das Programm bei der breiten Bevölkerung nicht ankommt, zeigt auch das nicht erreichte Antragsvolumen der vorherigen Phase.

 

Wir appellieren an die Landesregierung: In Zeiten angespannter Haushaltslagen sollten auch das grün-geführte MEKUN seine Ausgaben überdenken. Die Mittel wären bei der Finanzierung der Flüchtlings- und Flutkosten besser investiert.

Die Finanzministerin blockiert wichtige Impulse für mehr Wachstum

20. Oktober 2023

Dass ausgerechnet Monika Heinold vor der Mehrbelastung in der Steuerverwaltung warnt, mutet angesichts des Debakels bei der Grundsteuerreform wie ein schlechter Witz an.

 

Die Finanzministerin blockiert mit ihrer Ablehnung bei der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung einen wichtigen Impuls für mehr wirtschaftliches Wachstum in unserem Land. Dabei hat die CDU-Fraktion noch in der September-Tagung des Landtages die Wiedereinführung begrüßt. Schwarz-Grün scheint auch hier wieder einmal, nicht mit einer Stimme sprechen zu können.

 

Für einzelbetriebliche Förderungen macht Ministerin Heinold jeden Cent locker und nimmt bereitwillig neue Schulden auf. Für eine großflächige Entlastung im Mittelstand ist aus ihrer Sicht aber kein Geld da. Wirtschaftliches Wachstum ist die Voraussetzung für steigende Steuereinnahmen, das scheint diese Landesregierung nicht zu verstehen.

Sachstand zur von der Landesregierung angekündigten Einrichtung eines Hochrisikomanagements

12. Oktober 2023

In den Jahren 2020 bis 2023 wurden in Schleswig-Holstein 32 Frauen von ihren Partnern oder Ex- Partnern getötet. Bundesweit gibt es jeden dritten Tag ein Tötungsdelikt. Jeder Fall ist einer zu viel. Auch, wenn diese Bezeichnung in der Polizeistatistik so nicht verwendet wird ­ es handelt sich um Femizide ­ Tötungen von Frauen oder Mädchen aufgrund ihres Geschlechts. In vielen Fällen hat der Schutzauftrag des Staates versagt. Denn in der Mehrzahl der Fälle war der Täter bereits aktenkundig wegen begangener häuslicher Gewalt. 2021 wurden fast 4000 Frauen in Schleswig-Holstein Opfer von Gewalt in der Partnerschaft. Das sollte uns wirklich beschämen. Frauenfacheinrichtungen weisen immer wieder darauf hin, dass der Zeitraum nach der Trennung für die Frauen der gefährlichste sei und fordern eine intensivere Zusammenarbeit der Behörden und Facheinrichtungen.

 

Dieses soll ein Hochrisikomanagement sicherstellen. Paragraph 201a Absatz 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) sieht vor, dass die Kontaktdaten gefährdeter Personen an eine geeignete Beratungsstelle zu übermitteln sind. Paragraph 201a Absatz 3 LVwG hat jedoch ursprünglich einen eng umgrenzten Anwendungsbereich. Bisher konnten personenbezogene Daten nur übermittelt werden, wenn folgende drei Tatbestände erfüllt wurden: Eine Datenübermittlung wurde als Maßnahme zur Abwehr einer bevorstehenden konkreten Gefahr erachtet, es bestand zur Tatzeit ein gemeinsamer Hausstand und es wurde eine Wegweisung ausgesprochen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn eine kleine Anfrage der Kollegin Raudies hat ergeben, dass in 70 Prozent der Fälle erfolgter Wegweisung gemäß Paragraph 201a des ursprünglichen Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein, eine Beratung seitens der Betroffenen in Anspruch genommen wurde. In 2021 erfolgte jedoch nur in 23 Prozent der Fälle, konkret in 850 von 3674 Fällen häuslicher Gewalt, eine Wegweisung, also eine Wohnungsverweisung. Für 2022 sehen die Anteile ähnlich aus.

 

Das bedeutet, dass in drei Viertel der Fälle kein Datenaustausch und somit kein niedrigschwelliger Zugang zu einer Beratungsstelle bestand. Die Änderung des Paragraphen 201a des LVwG ­ konkret die Weiterentwicklung der Datenübermittlungsbefugnisse ­ war somit richtig und wichtig. Ein gemeinsamer Hausstand oder eine enge soziale Bindung sind somit nicht mehr zur Datenübermittlung erforderlich, so dass nun auch in Fällen wie Stalking ein niedrigschwelliger Beratungszugang möglich ist. Die Kooperation zwischen Polizei, sonstigen Behörden und Facheinrichtungen wird gestärkt. Sämtliche personenbezogenen Daten werden weiterhin gelöscht, sofern ein Beratungsangebot abgelehnt wird. Es ist wichtig, dass wir die Gesetzesänderung evaluieren. Die Gesetzänderung ist über ein Jahr alt. Wie hat sich die Zusammenarbeit zwischen Polizei und den Beratungsstellen entwickelt? Brauchen wir zusätzliche Schulungen für die Polizisten zur Sensibilisierung der Identifikation von häuslicher Gewalt?

 

Wie beurteilen die Beratungsstellen die Auswirkungen Wie viele zusätzliche Datenübermittlungen, die nun unter Paragraph 201a des LVwG möglich sind, haben bereits stattgefunden? Wie hoch ist die Quote der Inanspruchnahme von Beratungsangeboten? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Feststellung der 15 Hochrisikofälle, die im Pilotprojekt für ein verbessertes Hochrisikomanagement festgestellt wurden? Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gewaltschutz in unserem Land muss stetig verbessert werden. Wir müssen unsere bestehenden Gesetze evaluieren, Prozesse optimieren und unsere Facheinrichtungen mit hinreichend Mitteln ausstatten. Überfüllte Frauenhäuser in Schleswig- Holstein sind ein Beleg dafür, dass wir noch Aufgaben vor uns haben. Frauen, die Hilfe suchen, müssen diese auch bekommen und dürfen nicht abgewiesen werden. Wenn wir den Zugang hierzu niedrigschwelliger gestalten wollen, müssen wir auch genügend Kapazitäten zur Verfügung stellen. Werte Kollegen und Kolleginnen von Schwarz-Grün. Ich wiederhole erneut meine Forderung nach signifikanter Mittelaufstockung für die Frauenhäuser im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Für die Büchereien, Orchester und Theater haben Sie dieses bereits verkündet. Für die Frauenhäuser gab es bisher nur warme Worte. Seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst und erhöhen Sie auch dort die finanziellen Mittel!

Taschengeldkonten auch bei gemeinsamem Sorgerecht alleinig eröffnen können

12. Oktober 2023

Wir wenden uns jetzt einer Frage zu, die besonders unsere jüngere Generation betrifft: Wie können wir sicherstellen, dass alle Kinder, unabhängig von ihren Familienverhältnissen, Zugang zu einem Bankkonto haben? Kinder aus getrennten Familien, bei denen beide Eltern das Sorgerecht teilen, sind hier oft darauf angewiesen, dass beide Elternteile ein gutes Verhältnis zueinander pflegen. Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann selbstverständlich bestimmen, wie viel Taschengeld es seinem Kind gibt und kann dies auch bar aushändigen.

 

Allerdings kann es in der Regel ohne Zutun des anderen Elternteils kein Taschengeldkonto für sein Kind eröffnen. ,Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.` Dieser etwas sperrige Paragraph 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird umgangssprachlich gerne ,Taschengeldparagraph` genannt.

 

Kinder sollen somit ohne Zustimmung der Eltern im gewissen Umfang über kleine finanzielle Mittel bestimmen können. Wie widersprüchlich ist es in diesem Kontext, dass andererseits kein Elternteil allein ein Konto für sein Kind eröffnen darf, auf dem die von ihm übertragenen Gelder verwaltet werden. Was ist die Konsequenz? Beispiele aus der Praxis zeigen uns, dass Kinder von getrennten Eltern oft kein Taschengeldkonto erhalten oder die Eröffnung sehr langwierig und mit bürokratischen Hürden für die Eltern bzw. das Elternteil und die Kreditinstitute verbunden ist. In diesen Fällen werden Trennungskinder in ihrer finanziellen Bildung benachteiligt. Dabei ist es doch gerade unser gemeinsames gesellschaftliches Ziel, dass der eigenverantwortliche Umgang mit Geld frühzeitig von allen erlernt wird.

 

Kinder lernen durch den Umgang mit einem eigenen Konto, ihren Kontostand im Blick zu behalten. Sie erlernen den Umgang mit EC-Karten, das kontaktlose Bezahlen oder den Umgang mit der Bank App. Diesen Zugang wollen wir erleichtern. Zweitens zielt unser Antrag darauf ab, das täglich Leben der Alleinerziehenden etwas zu entlasten. Denn manchmal ist das Verhältnis zum Ex-Partner oder zur Ex-Partnerin mehr als angespannt, und man möchte nicht in die Position geraten, um Unterstützung bitten zu müssen, die gegebenenfalls nicht ­ oder nur mit erheblichem Aufwand gewährt wird. Und drittens: Ist es eigentlich begründbar, dass der Expartner oder die Expartnerin Zugriff auf ein Konto hat, das Geldbeträge verwaltet, die das andere Elternteil dort für sein Kind verwalten lässt?

 

Gerne wird auf Paragraph 107 BGB verwiesen, der die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ­ und somit in der Regel der gesetzlichen Vertreter ­ bei Geschäftsvorgängen verlangt, in der der Minderjährige nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt. Aber besteht wirklich das Risiko rechtlicher Nachteile bei einem kostenlosen Taschengeldkonto ohne Kreditmöglichkeit? Die Verfügungsmöglichkeiten der Einzeltransaktionen werden unter Beachtung des ,Taschengeldparagraphen` seitens der Banken begrenzt. Bei Erreichen der Volljährigkeit endet die Kontobeziehung übrigens automatisch, sofern sich der junge Erwachsene nicht erneut legitimiert und seine Willenserklärung zur Geschäftsverbindung abgibt. Sehr geehrte Damen und Herren, uns als FDP-Fraktion ist bewusst, dass es zur Umsetzung der Forderung dieses Antrages einige rechtliche Hürden zu nehmen gibt und dass dies nur eine von vielen Möglichkeiten ist, die Situation für Alleinerziehende im Land zu verbessern. Wir würden daher vorschlagen, diesen Antrag in den Finanz- und Sozialausschuss zu überweisen um dort gemeinsam sowohl die rechtlichen Hürden zu definieren als auch allgemein darüber zu sprechen, wie wir Alleinerziehende, Väter wie Mütter, noch besser unterstützen und von überbordender Bürokratie entlasten können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Der Minister muss sich zur vorzeitig abgebrochenen Katzenkastrationsaktion erklären

12. Oktober 2023

Die Landesregierung hat sich nochmal selbst unterboten.

 

Im Frühjahr wurde die Kastration von wildlebenden Katzen bereits nach neun Tagen gestoppt, weil die Mittel nicht ausreichten, dieses Mal war nach nur zwei Tagen Schluss. Tierschutz ist weder bei Schwarz noch bei den Grünen in guten Händen. Im Vorfeld wurde die Aktion bereits von vier auf zwei Wochen verkürzt und jetzt bleiben Tierschützer sogar auf den Kosten sitzen, weil die Rechnungen so zeitnah gar nicht eingereicht werden konnten. Wir hatten bereits in der letzten Plenartagung gefordert, dass die Aktion nicht wie bereits im Frühjahr frühzeitig beendet werden sollte.

 

Dass hier auch die Grünen, die sich sonst immer als Tierschützer darstellen, nicht eingegriffen haben, zeigt, wie wenig hinter deren plakativen Wahlslogans steckt. Im kommenden Plenum wird sich der Minister erklären müssen. Die FDP wird einen Bericht des Ministers einfordern, warum er die gegebenen Möglichkeiten in seinem Haushalt nicht genutzt hat, um wenigstens die bereits zeitlich verkürzte Aktion ordnungsgemäß durchzuführen.

Vertrauen und Akzeptanz stärken ­ Entwicklung des Digitalen Euro konstruktiv begleiten

11. Oktober 2023

Die Welt wandelt sich stetig. So ändert und wandelt sich auch unser Umgang mit Bargeld. Während es vor nicht allzu langer Zeit noch üblich war, dass das Bargeld in großem Umfang über die Ladentheke im stationären Einzelhandel floss, haben sich die Präferenzen der Menschen deutlich verschoben. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie haben den Online-Handel samt Online- Zahlungsdienstleistern sowie das kontaktlose Bezahlen populär gemacht.

 

Nur noch 30 Prozent der Befragten in Deutschland gaben in einer Umfrage der Bundesbank von 2022 an, dass Bargeld ihr bevorzugtes Zahlungsmittel ist. In Finnland sind es gerade einmal noch elf Prozent. Auf diese Änderungen der Präferenzen gilt es zu reagieren.

 

Denn das Bargeld ist bis dato unser einziges gesetzliches Zahlungsmittel und neben der Mindest- und der Überschussreserven der Geschäftsbanken bei der Zentralbank Teil des Zentralbankgeldes. Wenn sich der Trend weg vom Bargeld fortsetzt, spielt das Zentralbankgeld bald kaum eine Rolle mehr. Das kann ­ und das muss man deutlich sagen ­ Vertrauen verspielen. Das Vertrauen in die Zentralbank und deren Handlungsfähigkeit ist aber natürlich wichtig.

 

Auch wird der Markt der Online-Zahlungsdienstleister hauptsächlich von nicht europäischen Firmen dominiert. Wenn es europäische Lösungen gibt, sind diese nur national. Das muss sich ändern, denn auch hier müssen wir Abhängigkeiten minimieren. Der digitale Euro soll diese Lücke schließen. Dafür hat sich die Europäische Zentralbank schon 2021 auf den Weg gemacht. Und zuletzt hat die EU-Kommission im Juli einen Verordnungsvorschlag zur Einführung eines digitalen Euros vorgelegt.

 

Und ja, es bleiben noch viele Fragen zur Ausgestaltung offen. Wie soll der digitale Euro zur Verfügung gestellt werden? Per App und Bezahlkarte - oder nur per App? Wer wird sich in Deutschland darum kümmern, dass wirklich jeder Zugang zum digitalen Zentralbankgeld erhält? Wird es ein Verzinsungsverbot geben oder eine maximale Haltemenge? Wie wird sich die Geldpolitik verändern, falls es doch Zinsen auf den digitalen Euro gibt? Und zuletzt: Wie anonym ist anonym? Als ich das erste Mal den Titel des Koalitionsantrages las, der besagt ,Vertrauen und Akzeptanz stärken ­ Entwicklung des Digitalen Euro konstruktiv begleiten`, habe ich gedacht, Schwarz-Grün habe etwas Konstruktives zur Debatte beizutragen. Dann würde dieser Antrag jedoch nicht in die klassische Art von Anträgen passen, die wir von Schwarz-Grün gewohnt sind.

 

Diese sind ­ werte Kollegen, Sie ahnen es ­ entweder Kategorie

a) Forderungen an den Bund,

b) Prüfanträge oder ­ auch gerne gestellt ­

c) Begrüßungsanträge.

 

Welche Art von Antrag liegt nun hier vor? Ein Antrag, der im Wesentlichen dem Beschluss des Bundesrates vom 29.09.2023 entspricht ­ und somit bitten Sie die Landesregierung, genau so weiter zu machen wie bisher. Bingo! Ein Begrüßungsantrag! Zugestimmt haben Sie im Bundesrat ja schon. Warum also dieser Antrag? Meine Theorie: Sie sind mittlerweile thematisch so weit voneinander entfernt, müssen aber unbedingt einen Antrag stellen, um zu signalisieren, dass Sie konstruktiv zusammenarbeiten. Da ist es das Naheliegendste, einfach einen Bundesratsbeschluss aufzuwärmen. Wir werden Ihrem Antrag aber dennoch zustimmen, denn er schadet nicht. Der digitale Euro kann unsere gemeinsame Währung in das neue Jahrtausend bringen und dabei ist es natürlich wichtig, die Bevölkerung zu informieren, die Prozesse transparent zu gestalten und die Risiken für die Finanzmärkte zu minimieren.

Für Schwimmbecken und Frauenhäuser hat Schwarz-Grün nur warme Worte

5. Oktober 2023

Was bei der Finanzierung des Büchereiwesens sowie der Theater und Orchester im Land notwendig und auch richtig ist, muss doch erst recht für die Lehrschwimmbecken und Frauenhäuser geboten sein.

 

Die schwarz-grüne Landesregierung erhöht jedoch die Vorwegabzüge für die beiden genannten Bereiche 2024 und 2025 aufwachsend. Bei dem Büchereiwesen um eine Million Euro, bei Theater und Orchester sind es neun Millionen Euro verteilt auf die zwei Jahre. Doch eine dringend notwendige Mittelerhöhung für die kommunalen Lehrschwimmbecken, die den Schwimmunterricht für unsere Kinder sicherstellen, sowie für die überfüllten Frauenhäuser in unserem Land waren kein Bestandteil der Verhandlungen.

 

Das zeigt wieder einmal: Für den besseren Schutz von Frauen und die Stärkung des Schwimmunterrichts im Land hat die Landesregierung nur warme Worte übrig. Doch was fehlt, sind die Taten. Stillschweigend riskiert sie stattdessen, dass immer mehr Lehrschwimmbecken stillgelegt werden, da die Kommunen die Betriebskosten nicht mehr alleine stemmen können. Dem Bildungsauftrag, flächendeckenden Schwimmunterricht in unserem Land sicherzustellen, wird das Land damit auch nicht gerecht. Bei den kommenden Haushaltsberatungen muss daher unbedingt nachgebessert werden.

Unsere Wirtschaft unterstützen - Wachstumschancen stärken

22. September 2023

Unsere Wirtschaft stagniert. Dabei stecken so viel Potenzial und Chancen in den Betrieben in unserem Land. Es besteht dringender Handlungsbedarf: Ohne eine wachsende, innovative Wirtschaft werden wir weder die Dekarbonisierung, den demografischen Wandel noch den vollständigen Übergang ins digitale Zeitalter meistern. Zeit, ins Handeln zu kommen und den Betrieben im Land die nötigen Impulse für Wachstumschancen zu geben.

 

Man könnte meinen, dieses wäre doch die originäre Aufgabe eines Wirtschaftsministers. Dieser träumt aber lieber von einem Industriestrompreis, der große Unternehmen subventioniert und bevorzugt. Infrastruktur stärken? Mitnichten ­ der Weiterbau der A20 und der Ausbau der A23 werden unterlaufen, wo es nur geht ­ und das von einem Bundeswirtschaftsminister, der aus Schleswig-Holstein kommt. Und im Land? Minister Madsen fällt zwar neben seinen hinlänglich bekannten unternehmerischen Anekdoten durch vage Aussagen zum Wachstumschancengesetz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf, seine Bilanz in Regierungsverantwortung ist jedoch mager. Gut, dass wenigstens Bundesfinanzminister Lindner handelt. Er hat mit dem Wachstumschancengesetz viele wichtige und richtige Maßnahmen vorgelegt, um die Potenziale der Wirtschaft zu heben. Die Bundesregierung stärkt die Investitionsanreize bei gleichzeitiger Förderung des Umstiegs auf Klimaneutralität und zwar für alle steuerpflichtigen Unternehmen. Nur weil Sie unsere Finanzbeamten mit ihrer unsäglichen Grundsteuerreform überlasten, lehnen Sie die unbürokratische Abwicklung über die Finanzämter ab? Das darf doch wohl nicht sein.

 

Weiter: Die steuerliche Forschungsförderung wird zur Stärkung von Investitionen in Innovationen verbessert. Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird wieder eingeführt. Die Möglichkeit des Verlustabzugs wird erweitert. Kleinunternehmen werden von umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten befreit und können vielfach von einer handelsrechtlichen Buchführung auf eine vereinfachte Gewinnermittlung wechseln. Effektive Entlastung und Reduktion der Bürokratie für unsere hiesige Wirtschaft! Finanzierung: Während die Union im Bund das Paket für nicht weitreichend genug hält, schlägt Friedrich Merz tatsächlich vor, der Bund sollte doch einfach die Mitfinanzierung originärer Länderaufgaben drosseln. 40 Milliarden Euro könnte der Bund laut Merz dadurch sparen. Das wären gestrichene Mittel für Schleswig-Holstein in Höhe von knapp 1,5 Milliarden Euro. Aus der Landesregierung hört man natürlich genau das Gegenteil: Der Bund sollte nicht weniger Länderaufgaben finanzieren, sondern viel mehr. Und so drohte Daniel Günther, der ja mittlerweile bei jedem Thema zum ,Anti-Merz` wird, auch sofort mit einer Ablehnung des Wachstumschancengesetzes im Bundesrat ­ und steht damit Seite an Seite mit dem rot-rot-grünen Bremen, das immer mehr zum finanzpolitischen Vorbild Schleswig-Holsteins wird. Gemäß Ihres Alternativantrages soll der Bund alles bezahlen.

 

Länder werden im föderalen System an den Steuereinnahmen des Bundes beteiligt ­ sowohl im Negativen als auch im Positiven. Sollen dem Bund dann auch alleinig die Steuermehreinnahmen zustehen, die aus der Ankurbelung der Wirtschaft entstehen? Zum Bürokratieabbau: Man kann Bundesminister Buschmann nur danken, dass er mit dem Bürokratieentlastunggesetz IV Bürokratiekosten in Höhe von zwei Milliarden Euro abbauen wird. Einige stutzen vielleicht: Ja, tatsächlich, ist es schon das vierte Bürokratieentlastungsgesetz. Der Bundesrat hatte bereits in 2012, 2014 und 2018 Entwürfe in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Obacht ­ die Entwürfe eins und zwei wurden vom Bundestag nie abschließend behandelt und verfielen jeweils mit Ablauf der Legislaturperiode. Aus dem Bürokratieabbaugesetz III wurde ein kastriertes ,Gesetzchen`. Wer war in dieser Zeit durchgehend in Regierungsverantwortung? Richtig, die Union!

 

Hier auf Landesebene hat der Bericht der Landesregierung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gezeigt: Im Bereich Bürokratieabbau ist weder etwas passiert, noch ist etwas geplant ­ ein Offenbarungseid! Aber mit Christian Lindner und Marco Buschmann gibt es zum Glück zwei Bundesminister, die sich der Stärkung der Wirtschaft und dem Bürokratieabbau widmen. Unterstützen Sie die Wirtschaft, indem Schleswig-Holstein dem Wachstumschancengesetz im Bundesrat zustimmt. Den finanzpolitischen Kompass hat die CDU bereits verloren. Setzen Sie sich gegen die Grünen durch und verlieren Sie nicht auch noch den wirtschaftspolitischen Kompass. Nur eine gestärkte Wirtschaft führt zu Wachstum und somit zu steigenden Steuereinnahmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen durch den Bund weiter sicherstellen

22. September 2023

Schwarz-Grün präsentiert uns heute einen Antrag mit dem Titel ,Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen durch den Bund weiter sicherstellen`. Er suggeriert, der Bund plane, sich aus der Finanzierung von Frauenfacheinrichtungen zurückzuziehen. Für 2024 werden 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die Befürwortung einer Verlängerung des Programms über 2024 hinaus wurde in Aussicht gestellt.

 

Dass eine haushaltsrechtliche Zusage hierfür aufgrund des Haushaltsgesetzgebungsverfahrens noch nicht erfolgen kann, wissen Sie genau! Sie selbst haben hier gestern konkrete Zusagen selbst für den kommenden Haushalt verweigert. Der Bund hat nicht vor sich aus der Finanzierung zurückzuziehen. Das weiß auch die Landesregierung. Ich zitiere: ,Als Ministerium sind wir am Runden Tisch ,Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen` von Bundesfamilien- und -frauenministerin Lisa Paus beteiligt. In den entsprechenden Arbeitsgruppen zur weiteren Entwicklung und Ausgestaltung der Regelungen und der Finanzierung wirken wir mit.` Frau Ministerin Touré, hakt es etwa in der Kommunikation mit ihrer Kollegin der grünen Bundesministerin Paus?

 

Sollten Sie hier einen Konflikt haben, bitte ich doch sehr darum, diesen nicht auf dem Rücken schutzsuchender Frauen auszutragen. In Ihren ­ zum Glück angepassten ­ Antrag war diese Forderung an den Bund der einzige Inhaltspunkt. Ihr Antrag war wirklich ,dünne Suppe`. Wir haben uns gemeinsam im letzten Jahr darauf geeinigt, dass wir die Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenfacheinrichtungen auch auf Landesebene stärken müssen. Wir Freie Demokraten haben im Januar folgenden Antrag gestellt: Erstens: Überführung der bisher jährlich neu über den Haushalt zu bewilligenden 750.000 Euro zur Förderung von Frauenfacheinrichtungen in den kommunalen Finanzausgleich. Ich danke Ihnen für die Übernahme unseres Antragspunktes in Ihrem neuen Antrag ­ und dass Ministerin Toure somit ihre Zusage vom 18. Januar im Plenum einhalten wird. Eine einheitliche Finanzierung der Frauenhäuser und Frauenfacheinrichtungen über das Finanzausgleichsgesetz gewährleistet eine verlässliche und bürokratiearme Finanzierung. Die wichtige Entfristung der Arbeitsplätze in den Frauenfacheinrichtungen wird endlich möglich. Zweitens: Erhöhung der ,Zuweisungen zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen gemäß § 23 FAG` um weitere 1,25 Millionen Euro durch eine Erhöhung der Finanzausgleichsmasse.

 

Und drittens: jährliche Dynamisierung der zusätzlichen und der umgeschichteten Mittel um 2,5 Prozent. Die Dynamisierung der umzuschichtenden Mittel sagen sie heute zu. Auch hierfür gilt mein Dank! Durch zusätzliche Frauenhausplätze und gestiegene Betriebskosten ergibt sich jedoch schon lange ein Finanzierungsdefizit. Es muss endlich gewährleistet sein, dass die Mitarbeiter nach TVÖD vergütet werden können. Die geforderten zusätzlichen Mittel lehnen Sie jedoch weiterhin ab! Dabei hat die Ministerin am 18. Januar in der Landtagsdebatte auch zu dieser Forderung von uns wie folgt Stellung bezogen. Ich zitiere: ,Die FDP macht in ihrem Antrag sehr gute finanzielle Vorschläge, die aber leider für den Haushalt 2023 nicht mehr umsetzbar sind, für den Haushalt 2024 aber schon.` Schwarz-Grün hat unseren Antrag abgelehnt. Die Landesregierung hat die Umsetzung unserer Forderungen für 2024 aber angekündigt. Unsere geforderte Aufstockung der Landesmittel um 1,25 Millionen Euro decken bei weitem nicht die bestehenden Bedarfe in unserem Land. Zudem brauchen wir dringend weitere Frauenhausplätze. Es ist eine zentrale Aufgabe unseres Rechtsstaates, alle Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen! Geld ist hinreichend da. Priorisieren Sie endlich richtig! Es ist nicht vermittelbar, dass Finanzmittel für Ranger zur Belehrung von Waldbesuchern und Zuschüsse für nicht nachgefragte Balkonkraftwerke hinreichend vorhanden sind, aber für Frauen in Not sollen keine zusätzlichen1,25 Millionen vorhanden sein? Da sollten Sie sich wirklich schämen. Sollen weiterhin an neun von zehn Tagen die Frauenhaustüren verschlossen bleiben? Frau Ministerin Touré, halten Sie Ihre Zusagen aus dem Januar für den Haushalt 2024. Wir erwarten, dass Schwarz-Grün nach vielen Anträgen mit warmen Worten, Konzept- und Prüfaufträgen den schutzbedürftigen Frauen in unserem Land endlich die erforderliche und zugesagte weitere Hilfe zukommen lässt. Sie stellen heute Forderungen an den Bund über das Jahr 2024 hinaus, ich erwarte eine klare Zusage des Landes zumindest für das Jahr 2024!

Die Schuldenbremse: Ein Garant für solide Landesfinanzen

21. September 2023

Am 19. Mai 2010 hat dieses hohe Haus der Änderung der Landesverfassung zur Einführung des umgangssprachlich als ,,Schuldenbremse" bezeichneten Grundsatzes ausgeglichener Haushalte und eingeschränkter Kreditaufnahmen zugestimmt. Diese Weitsicht und das klare Bekenntnis zu einer generationengerechten Haushaltspolitik wünschte ich mir auch heute wesentlich häufiger. Denn vor dem damaligen Hintergrund der, gelinde gesagt, ,angespannten` finanziellen Situation des Landes war diese Entscheidung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier sicherlich nicht einfach.

 

Es war ­ und das kann man mit Nachdruck sagen ­ eine gute Entscheidung. Denn die Schuldenbremse ist eine Erfolgsgeschichte! Sie macht der Politik deutlich, dass man Geld erst erwirtschaften muss, bevor man es ausgeben kann. Sie ist Ausdruck des politischen Konsenses, dass ein Rückgang der Staatsverschuldung der richtige Weg ist. Dieser Konsens hat, man muss nur den Rückgang der Schuldenquote des Landes betrachten, auch Früchte getragen. Die Einführung der Schuldenbremse hatte daran einen maßgeblichen Anteil. Denn die Schuldenbremse beschränkt nicht nur die Gesamtausgaben des Landes, sie mahnt auch, Verteilungskonflikte in der Gegenwart nicht mit Schulden zu überdecken und auf die nächste Generation zu verlagern. Das ist auch gut und richtig so, denn die Herausforderungen in der Zukunft werden nicht kleiner. Man denke nur an die steigenden Zinsbelastungen. Schon ab 2030 wird nach Berechnungen des Finanzministeriums die Marke von einer Milliarde Euro an Zinszahlungen überschritten. Dies ist auch ein Ausdruck der Verschuldungspolitik der Vergangenheit und des immer weiter ausufernden Gebrauchs von Notkrediten.

 

Mehr Schulden, die es ohne die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form zweifelsohne geben würde, sind daher der falsche Weg. Vor allem, da CDU, Grüne und SPD Notkredite mittlerweile für ihr gesamtes politisches Potpourri nutzen. Aber Monika Heinold wäre nicht Monika Heinold, wenn sie nicht bereits nach der neuesten Möglichkeit suchen würde, das Land weiter zu verschulden. Sie, Frau Ministerin, werben sogar dafür, das Grundgesetz zu ändern und den Ländern einen Verschuldungsspielraum von 0,15 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Klimaschutzinvestitionen zu ermöglichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das halten wir von der FDP-Fraktion ­ und das wird Sie nicht überraschen ­ für den falschen Weg. Ich möchte Ihnen auch sagen, warum: Die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form bietet bereits genug Spielraum für Investitionen und führt bekannterweise auch nicht zu weniger öffentlichen Investitionen. Der Haushaltsgesetzgeber hat sich in der Vergangenheit eher dafür entschieden, Wahlgeschenke zu verteilen, als zu investieren. Auch ist der Begriff ,Klimainvestitionen` äußerst dehnbar, fast so dehnbar wie die Mittelverwendung aus Notkrediten aus Sicht von Schwarz-Grün. Ihr Alternativantrag schließt diese Möglichkeit der weiteren Verschuldung durch eine Grundgesetzänderung nicht aus. Er wirkt auch eher wie ein müdes Lippenbekenntnis. In der Realität suchen Sie stets nach neuen Möglichkeiten, die Schuldenbremse auszuhebeln. Deshalb möchten wir Sie heute zu einem echten Bekenntnis zur Schuldenbremse in ihrer jetzigen, im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerten Form bewegen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

Opposition wirkt und hilft der Finanzierung der Frauenberatungsstellen

21. September 2023

Wir freuen uns, dass die regierungstragenden Fraktionen ihren substanzlosen Antrag dahingehend angepasst haben, dass unserer zentralen Forderung, den Flickenteppich der Finanzierung von Frauenberatungsstellen endlich abzuschaffen, entsprochen wird.

 

Die Finanzierung von Frauenhäusern und -facheinrichtungen über den kommunalen Finanzausgleich ist eine bundesweit einzigartige Erfolgsgeschichte. Es ist richtig, dass zukünftig sämtliche Beratungsstellen einheitlich hierüber finanziert werden. Diese verlässliche und zukünftig mit 2,5 Prozent dynamisierte Finanzierung ermöglicht endlich eine Entfristung der Arbeitsverträge in den Einrichtungen. Zudem wird die Zuweisung der Mittel zukünftig erheblich unbürokratischer. Das zeigt uns wieder einmal: Opposition wirkt! Unsere weitere Forderung, die Mittel insbesondere für die Frauenhäuser zu erhöhen, erhalten wir weiterhin aufrecht. Hier nehmen wir Ministerin Touré für ihre Zusagen Anfang des Jahres im Plenum beim Wort. Es ist eine zentrale Aufgabe unseres Rechtsstaates, hinreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, um alle Frauen vor häuslicher Gewalt zu schützen.

Tierheime in der Not nicht im Regen stehen lassen

20. September 2023

Unsere Tierheime sind überfüllt! Es gibt zu viele Sicherstellungs-, Abgabe- und Fundtiere und zu wenig finanzielle Mittel für unsere überwiegend ehrenamtlich geführten Tierheime. Die von uns Freien Demokraten initiierte neue Fundtierrichtlinie, die den Tierheimen zumindest für 180 Tage statt 28 Tage die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Fund- und Sicherstellungstieren gewährleisten soll, wird immer noch nicht flächendeckend umgesetzt. Ich weise gerne erneut darauf hin: Tierheime sind keine Bittsteller ­ sie sind Partner der Kommunen, denn die Unterbringung dieser Tiere ist keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe der Kommunen. Sofern die Tierheime keine Tiere mehr aufnehmen können ­ was vermehrt der Fall in Schleswig-Holstein ist ­ kommen die Kommunen in die Selbstversorgungspflicht. Jedem, der rechnen kann sollte klar sein, dass dieses teurer wird, als die Unterbringung in ehrenamtlich geführten Heimen.

 

Aber nicht nur dieses ­ auch die Landesregierung fällt den Tierheimen in den Rücken und kürzt die eh schon zu niedrigen finanziellen Mittel für den Tierschutz. Wir fordern Sie somit erstens auf, diese Kürzung zurückzunehmen. Zweitens ist es überfällig, dass sich die Tierheime auf die verlässliche Unterstützung seitens des Landes und der Kommunen verlassen können. Aus diesem Grund erwarten wir die konsequente Überführung der Haushaltsmittel für die Unterstützung der Tierheime in den kommunalen Finanzausgleich und deren Dynamisierung um jährlich 2,5 Prozent. Es handelt sich hier um ,frisches` Geld des Landes und somit um zusätzliche Finanzausgleichsmasse. Hierbei handelt es sich zudem um die Verstetigung der Mittel und somit einen verlässlichen Beitrag zum Tierschutz. Dieses darf aber nur der Anfang sein.

 

Zeitnah sollte eine Einigung der Kommunen mit den Tierschutzvereinen erfolgen, um den Flickenteppich der Einzelverträge mit den Tierheimen zu beenden und auch diese Finanzbeziehung verlässlich und unbürokratisch über den kommunalen Finanzausgleich zu gewährleisten. Ich hoffe, wir sind uns alle einig, dass unsere Ehrenamtler hinreichend Arbeit mit der Unterbringung und Versorgung der Tiere leisten. Der überbordende bürokratische Aufwand durch die Verhandlungen und Verträge mit den einzelnen Kommunen gehört endlich abgeschafft. Ich würde mich freuen, wenn wir einen runden Tisch mit den kommunalen Vertretern und Tierschutzvereinen und -heimen einrichten könnten, der es sich zum Ziel setzt, eine Platzpauschale für die Tierheime zu vereinbaren. Denn in der Realität ist es doch längst der Fall, dass die Heime sich gegenseitig aushelfen, wenn vor Ort eine Überbelegung besteht. Herr Minister Schwarz, hier setze wirklich meine Hoffnungen in Sie. Ich hoffe immer noch, dass der Wille zur Stärkung des Tierschutzes keine hohle Phrase war, auch wenn mich der nächste Punkt langsam zweifeln lässt. Drittens: Anfang des Jahres haben wir alle hier zusammen beschlossen, eine Bundesratsinitiative zu starten, die den unkontrollierten Onlinehandel von Tieren endlich beendet. Erneut wurde ein Parlamentsbeschluss von dieser Landesregierung einfach ignoriert. Die Bundesratsinitiative ist nicht erfolgt.

 

Dieses beweist wieder einmal den niedrigen Stellenwert, des Tierschutzes bei Schwarz-Grün. Der Online-Tierhandel gehört gänzlich verboten für Wildtiere und stark eingeschränkt für Heimtiere. Die Ausnahme für Heimtiere ist erforderlich, weil viele Tierschutzvereine aus dem Ausland nur über ihre Website die Möglichkeit haben, Tiere zu vermitteln. Insofern sollte die Möglichkeit bestehen bleiben, Tiere auf Websites anerkannt gemeinnütziger Tierschutzorganisationen und Tierheimen vorzustellen. Muss ich heute wirklich erneut darauf hinweisen, dass auch die Tierheime vermehrt Probleme haben, ihre Heimtiere zu vermitteln, wenn es doch so einfach ist, sich das Wunschtier mit einigen Mausklicks auszusuchen? Anonymer Handel von Tieren erleichtert viele Rechtsverstöße. Immer wieder sei hier auf § 90a BGB verwiesen: ,Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.` Es wird Zeit, dass wir beim Online-Handel etwas anderes bestimmen! Dessen waren wir uns hier Anfang des Jahres alle einig. Ich bin sehr gespannt, ob die regierungstragenden Fraktionen bei der gleich folgenden Abstimmung zu unserem Antrag noch zu ihrem Beschluss vom Winter stehen.

Die Umwidmung des Ukraine-Notkredites steht auf keinem soliden Fundament

20. September 2023

Das Gutachten deckt sich mit unserer Kritik, die wir an der Umwidmung des Ukraine-Notkredit geübt haben und weswegen wir sie auch nicht mitgetragen haben. Der wissenschaftliche Dienst bestätigt unsere Sicht. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass die Finanzierung der Investitionen in den Ausbau der Elektromobilität und Wirtschaftsförderung mit den Mitteln des Ukraine-Notkredits verfassungsrechtlich Bestand haben würde.

 

So verweisen auch die Autoren des Gutachtens auf die verfassungsrechtlichen Zweifel an dem sachlichen Zusammenhang der außergewöhnlichen Notsituation und der Veranlassung zur Subventionierung des Projekts. Auch die Experten vom wissenschaftlichen Dienst sehen keinen erkennbaren Zusammenhang zwischen Elektromobilität und Wirtschaftsförderung einerseits und der Bewältigung der Folgen des Kriegs gegen die Ukraine andererseits. Auch wenn der wissenschaftliche Dienst bei verschiedenen Punkten auf noch fehlende höchstrichterliche Entscheidungen verweist, so machen die Ausführungen in der Summe doch eines bereits sehr deutlich: Die Umwidmung des Ukraine-Notkredites steht auf keinem soliden Fundament, sondern wurde nach dem ,Prinzip Hoffnung` zusammengezimmert. Die Menge der Konjunktive, die der wissenschaftliche Dienst in seinen Bericht eingebaut hat, spricht Bände.

Katzenkastration auskömmlich finanzieren

20. September 2023

Aus einem einzigen Katzenpaar können schon nach fünf Jahren 12.680 Nachkommen entstehen. Katzen und Kater die auf der Straße leben sind zum überwiegenden Teil krank. Laut Angabe des Tierschutzbundes sogar zu 99 Prozent. Am häufigsten leiden sie an Parasiten, Unterernährung und Infektionskrankheiten. Es ist oft ein unbemerktes, aber großes Elend, das sich auf unseren Hinterhöfen abspielt.

 

Um der Überpopulation und dem Leid Einhalt zu gebieten, gibt es seit 2014 die vom Land unterstützte Katzenkastrationsaktion. Diese Aktion, die jedes Jahr zweimal stattfindet, ist die einzige öffentliche Maßnahme, um die Population einzudämmen und das Tierleid zu minimieren.

 

Im Frühjahr musste diese Aktion aufgrund ausgeschöpfter Mittel frühzeitig beendet werden. Das darf bei der diesjährigen Herbstaktion und auch in den nächsten Jahren nicht noch einmal der Fall sein. Tierschutz ist in unserer Landesverfassung verankert und sollte nicht fehlenden Haushaltsmitteln zum Opfer fallen.

 

Straßenkatzen sind Nachkommen von nicht-kastrierten Hauskatzen. Damit komme ich auch zum Antrag der SPD.

 

Der Minister Schwarz mutmaßte im Umweltausschuss, eine landesweite Verordnung sei nicht zielführend. Die Gemeinden hätten einen besseren Überblick über die Situation. Katzen wissen aber nicht, wo welche Verordnung gilt und halten sich beim Streunen nicht an die Vorgaben von einzelnen Gemeinden. Vermeintlich sei es viel zu aufwendig, eine Änderung einer Landesverordnung vorzunehmen. Gerade aber vor dem Hintergrund, dass der Bedarf an Kastrationen um ein Vielfaches höher ist als durch die Mittel für Kastrationsaktion zur Verfügung steht und die Aktion frühzeitig abgebrochen wurde, zeigt doch, dass hier eigentlich viel mehr getan werden müsste.

 

Jeder verantwortungsvolle Tierhalter kastriert seine Katze oder seinen Kater. Denn jede ungeplante Vermehrung von Katzen belastet am Ende die sowieso schon überlasteten Tierheime zusätzlich. Rolligkeit verursacht bei Katzen außerdem Stress, der durch eine Kastration vermieden wird. Eine nicht gedeckte Katze beginnt etwa nach 14 Tagen wieder rollig zu werden, was einen enormen Stress für das Tier bedeutet. Wenn sich das alles immer wiederholt, führt das letztlich zur Dauerrolligkeit.

 

Die Folge sind vielfach Eierstockzysten. Darüber hinaus steigt das Risiko für Erkrankungen der Sexualorgane oder Gebärmutterentzündungen durch das hormonelle Ungleichgewicht. Das alles kann durch eine Kastration verhindert werden. Für Tierhalter, die bereits jetzt eine Katze haben und sich die Kastration nicht leisten können, sollte ein Härtefallfonds Mittel bereitstellen. Solange es weiterhin nur die Kastrationsaktion gibt, werden wir die Überpopulation nicht eindämmen können. Deswegen brauchen wir zusätzlich die Katzenschutzverordnung.

 

Bei der Verordnung ist mir aber noch der Zeitpunkt der Verpflichtung wichtig. In einigen bestehenden Verordnungen ist die Kastration bereits ab dem fünften Monat verpflichtend. Katzen werden aber erst ab dem sechsten bis achten Monat und Kater sogar erst ab dem achten bis zehnten Monat geschlechtsreif. Eine Kastration sollte also zwischen dem sechsten und zehnten Monat erfolgen. Bei Katern, die zu früh kastriert werden, kann sich die Entwicklung verzögern. Wir können bei der Ausarbeitung der Katzenschutzverordnung auch prüfen, ob diese gegebenenfalls lediglich für die europäische Kurzhaar ­ also die gemeine Hauskatze ­ gelten müsste. Rassekatzenbesitzer lassen ihre unkastrierten Tiere selten streunen ­ denn, sofern es gewollt ist, dass eine Katze gedeckt wird, ist dieses in der Regel von einem ,von und zu` mit Stammbaum erwünscht ­ und ich meine hier nicht ,Karlchen vom Bauernhof`. Was wollen wir erreichen?

 

Es geht darum, Tierleid zu verhindern und Tierheime nicht weiter durch nachlässige Tierhalter zu belasten. Eine Katzenschutzverordnung ist aktiver Tierschutz. Sie wird von allen Seiten unterstützt ­ den Tierschutzverbänden, den Tierärzten, den Tierheimen und vielerorts von den Jägern. Jäger, die jagdschutzberechtigt sind, mussten im letzten Jahr in Schleswig-Holstein 2.245 streunende Katzen zur Strecke bringen. Wenn wir dieses Erfordernis gemeinsam reduzieren wollen, müssen wir die Reproduktionszahl eindämmen. Unsere Tierheime sind vielerorts überfüllt, Katzen werden oft nicht mehr aufgenommen. Kommunen kommen in die Selbstunterbringungspflicht, denn die Unterbringung von Fundtieren ist keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe der Gemeinden und Städte, für die sie dann auch zu zahlen müssen. Setzen wir uns somit gemeinsam aktiv für den Tierschutz ein und stimmen Sie mit uns beiden Anträgen zu.

Die Schuldenbremse ist Garant für solide Staatsfinanzen und Generationengerechtigkeit

8. September 2023

Die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form ist und bleibt das effektivste Mittel zur Sicherstellung solider Staatsfinanzen und gewährleistet damit die Generationsgerechtigkeit. Dass eine grüne Finanzministerin im Zuge der angespannten Haushaltslage nach weiteren Verschuldungsmöglichkeiten sucht, ist nicht überraschend. Die Möglichkeit zu schaffen, dass sich die Länder strukturell verschulden können, ist aber auch in Anbetracht des gestiegenen Zinsumfeldes der falsche Weg. Denn unter anderem durch Notkredite und deren Erweiterung samt der Zweckentfremdung für den Klimaschutz schnellen die Zinsbelastungen des Landes in die Höhe.

 

Schon jetzt steigen die Zinsausgaben des Landes dem Finanzplan nach in 2030 auf über eine Milliarde Euro. Die Finanzministerin sollte sich vielmehr darauf konzentrieren, Prioritäten zu setzen, Ausgaben zu begrenzen und Doppelstrukturen abzubauen, anstatt von immer neuen Verschuldungsmöglichkeiten zu fantasieren. Die Union hat sich die Schuldenbremse noch als Erfolgsmodell in das Landtagswahlprogramm geschrieben. Wir sind gespannt, wie sich die CDU nun im Landtag zu dem von uns geforderten Bekenntnis zur Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form positioniert. Sollte der Union der finanzpolitische Kompass nicht gänzlich abhandengekommen sein, darf es sich bei der Forderung von Ministerin Heinold nur um Luftschlösser handeln.
 

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© Annabell Krämer MdL