Annabell Krämer MdL
Annabell Krämer MdL

Erfolgreiche Arbeit der Frauenfacheinrichtungen unterstützen

24. Juli 2025

Rede zu TOP 42 (Erfolgreiche Arbeit der Frauenfacheinrichtungen unterstützen):

 

Die Frauenfacheinrichtungen in Schleswig-Holstein sind ein tragender Pfeiler im Kampf gegen häusliche Gewalt. Sie leisten Schutz, Beratung und Unterstützung ­ oft in akuten Krisensituationen. Diese Arbeit ist unverzichtbar und sie verdient nicht nur Anerkennung, sondern vor allem belastbare politische Rahmenbedingungen, verbindliche Strukturen und finanzielle Unterstützung. Nirgendwo werden mehr schutzsuchende Frauen abgewiesen als in Schleswig-Holstein. Deshalb braucht es in Schleswig-Holstein einen zügigen Ausbau der Frauenhausplätze, um Frauen, die Gewalt ausgesetzt sind, eine sichere Bleibe anbieten zu können. Denn der Schutz vor häuslicher Gewalt ist keine freiwillige Aufgabe seitens des Landes, es ist die originäre Pflicht, die eigenen Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt zu schützen. Das Land trägt Verantwortung und muss diese auch angemessen wahrnehmen.

 

Dass sich der Landtag heute erneut mit der Situation von Frauenhäusern und Beratungsstellen befasst, ist richtig ­ und notwendig. Ich hätte mir für den Antrag allerdings etwas mehr Verbindlichkeit gewünscht als lediglich Prüfaufträge. Dennoch ist der Ansatz richtig. Neben der Ausweitung der Frauenhausplätze inklusive der Hochrisikoplätze ist die niedrigschwellige Kontaktaufnahme zu Beratungsstellen zentral für die gezielte Hilfeleistung. Daher sind sowohl vernetzte Datenbanken, dezentrale Kontaktaufnahmemöglichkeiten sowie 24/7 Telefon- Rufbereitschaften wichtige Bestandteile dieser Infrastruktur. Denn Gefährdungssituationen richten sich nicht nach Öffnungszeiten. Der Schutz durch Frauenhäuser und Beratungseinrichtungen muss möglichst niedrigschwellig gefunden und erreicht werden können. Wer in Not ist, braucht einen einfachen, sicheren und möglichst barrierefreien Zugang. Frauen in Not dürfen nicht alleine gelassen werden.

 

Eine zusätzliche Koordinierungs- und Servicestelle würde hingegen zum Teil zu Doppelstrukturen und erweitertem bürokratischen Aufwand für die Frauenfacheinrichtungen führen. Ich teile die Meinung, dass eine zentrale Erstanlaufstelle in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein kein geeignetes Instrument ist, um schnelleren Schutz zu gewährleisten. Dezentrale Notfallplätze sind hier zielführender.

 

Ich unterstütze Ihren Antrag ­ entscheidend ist aber vor allem die Umsetzung. Die Schutzsuchenden in unserem Land brauchen keine symbolischen Bekundungen und Prüfaufträge, sie brauchen funktionierende Strukturen. Diese Diskussion muss ernsthaft geführt werden, im Sinne klarer Prioritätensetzung. Ich hoffe, dass die Prüfung schnell erfolgt, die Strukturen schnell geschaffen werden und dass sich das Land auch über den kommenden Haushalt an den Kosten für diese Strukturen beteiligt.

Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts

23. Juli 2025

Rede zu TOP 3+54 (Gemeinsame Beratung a) Nachtragshaushaltsgesetz 2025 b) Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts ­ Landeshaushalt 2025 verfassungskonform unverzüglich aufstellen):

 

Zum Haushaltsentwurf 2025 hat die FDP-Fraktion zahlreiche Vorschläge eingebracht, wie eine solide Haushaltspolitik ohne die Inanspruchnahme von Notkrediten aussehen kann. Diese wurden durch den Kollegen Plambeck im Ausschuss als ,unseriös` bezeichnet und vom Kollegen Koch in der Plenardebatte als ,Scheinlösung` abgetan. Schön, dass insbesondere die Kollegen von CDU ­ jetzt eines Besseren belehrt werden. Es geht eben doch ­ allerdings nur auf Druck der Opposition und aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils.

 

Denn es ist offensichtlich, dass die Notkredite im Haushalt 2025 einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung genauso wenig standhalten würden, wie die in 2024. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass Parlament und Regierung rechtswidrige ­ gar verfassungswidrige ­ Zustände schnellst möglichst beseitigen. Dies hinauszuzögern, bis ein Rettungsanker der Bundesregierung kommt, wie von der Landesregierung zunächst geplant, darf nicht die Lösung sein. Es war daher ein Lichtblick, dass die Ministerin am Ende der Plenardebatte im Mai nach unserer scharfen Kritik zugesagt hatte, die Notkredite 2025 noch einmal isoliert zu betrachten und einen zügigen ersten Nachtrag zu prüfen.

 

Fassungslos waren wir, dass bei der Einbringung des Nachtrags im Ausschuss kein Wort über die Verfassungswidrigkeit der Notkredite verloren wurde. Auf Nachfrage wiederholte die Ministerin nur, was sie damals schon sagte: Die Frage der Verfassungswidrigkeit des Notkredits 2025 stellt sich nicht. Erst wenn alternative Verschuldungsmöglichkeiten bestünden, müsse man sich gegebenenfalls über eine Verfassungswidrigkeit Gedanken machen. Da haben wir uns über die Einsicht wohl zu früh gefreut. Aber so scheint das mit Verantwortung in dieser Regierung auszusehen: Fehler werden nicht einmal eingestanden.

 

Nein Frau Ministerin, Ihr Haushalt 2025 ist ­ wie die Jahre zuvor ­ verfassungswidrig. Ich will noch einmal deutlich machen, dass das Landesverfassungsgericht ganz explizit die Maßnahmen beanstandet hat, weil sie nicht in einem sachlichen Veranlassungszusammenhang zu den Maßnahmen stünden, die in 2025 über Notkredite finanziert werden sollten. Ich zitiere einmal aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts ­ Randnummer 187: ,Diejenigen Maßnahmen, die sich auf gestiegene Energiepreise, generelle Kostensteigerungen und die Beschleunigung der Energiewende beziehen, wie auch diejenigen Maßnahmen, die auf den Ukrainekrieg als auslösendes Krisenereignis gestützt werden und die Investitionen oder Unterstützungen bestimmter Wirtschaftsbereiche bezwecken, zielen auf einen Ausgleich einer krisenbedingten Entwicklung ab, die sich ­ mit entsprechendem Abstand zum auslösenden Krisenereignis ­ zwischenzeitlich als permanente Veränderung herausgestellt hat. Die nach den oben dargelegten Maßstäben erforderliche konkrete Darlegung eines sachlichen Veranlassungszusammenhangs zur Notlage liegt insofern nicht vor.` Dies können Sie eins zu eins auf die Maßnahmen im Haushalt 2025 übertragen. Dass diese Tatsache immer wieder negiert wird, grenzt fast schon an Ignoranz. Und es bringt auch nichts, sich argumentativ hinter dem Gesamtdeckungsprinzip zu verstecken, denn der Haushalt wird nicht vom Jahresende gedacht.

 

Kommen wir aber zum Inhalt des Nachtrags. Die Umfinanzierung der Notkreditmittel ist richtig und überfällig. Dass dafür zu viel eingeplante Versorgungsbezüge und Zinszahlungen herangezogen werden, ist für uns auch in Ordnung. Auch wenn wir es schön gefunden hätten, mit den zu viel angesetzten Versorgungsbezügen den Versorgungsfonds wieder zu füllen. Dieser ist für uns Freie Demokraten weiterhin sinnvoll und wichtig. Die geplanten Entnahmen in 2026 zum Decken ihrer konsumtiven Wünsche verurteilen wir aufs Schärfste!

 

Unfassbar ist der geplante Umgang mit den 136,4 Millionen Euro Northvolt-Förderung. Sie streichen den Ansatz aus dem Haushaltsplan, damit dieser nicht gegenfinanziert werden muss ­ und lassen sich gleichzeitig eine Ermächtigung geben, diese Mittel bei Bedarf ohne Beteiligung des Parlaments oder wenigstens des Finanzausschusses zur Auszahlung bringen zu können.

 

Frau Ministerin, bei rund 136,4 Millionen Euro ist das Parlament umfassend zu beteiligen. Unabhängig davon, ob eine Verpflichtung zur Auszahlung der Mittel bei Eigentumsübergang überhaupt noch besteht, muss es dem Parlament obliegen, wie eine Auszahlung in dieser Höhe gedeckt wird. Wir beantragen die Streichung der Ermächtigungspassage im Haushaltsgesetz!

Barrierefreien Tourismus in Schleswig-Holstein stärken

23. Juli 2025

Rede zu TOP 36 (Barrierefreien Tourismus in Schleswig-Holstein stärken):

 

Zunächst einmal ist es gut und wichtig, dass wir heute wieder einmal über den Tourismus sprechen, der zu unseren wichtigsten Wirtschaftsbereichen gehört. Der Antrag greift mit der Barrierefreiheit zunächst einmal ein wichtiges Thema auf. Barrierefreiheit ist in allen Lebensbereichen ein wichtiges Ziel, das anzustreben ist. Dies gilt selbstverständlich auch für den Tourismus, gerade in einem Urlaubsland wie Schleswig-Holstein, in dem es auch viel Gesundheitstourismus gibt. Daher ist die Stärkung des Bewusstseins für dieses Thema selbstverständlich grundsätzlich zu unterstützen. Auch wenn das Ziel des Antrages richtig ist, sind die konkreten Ansätze doch etwas dünn. Die regierungstragenden Fraktionen fordern nun unter anderem eine Untersuchung der ökonomischen Bedeutung eines barrierefreien Tourismus und eine Sensibilisierungskampagne. In der Begründung des Antrages heißt es, dass sich die Branchenvertreter in der Bedeutung barrierefreien Tourismus einig sind. Wieso braucht es dann eine Sensibilisierungskampagne? Ebenso fraglich erscheint, wozu es einer Untersuchung zur ökonomischen Bedeutung des barrierefreien Tourismus bedarf?

 

Schleswig-Holstein ist ein beliebtes Urlaubsland und alle wissen, dass Familien, ältere Menschen und auch Menschen mit Behinderung oder Erkrankungen gerne bei uns Urlaub machen, insbesondere an den Küsten. Und mit unsere Reha-Kliniken ist der Gesundheitstourismus auch stark im Land. Es streitet also niemand ab, dass Barrierefreiheit ein ganz wichtiger Punkt ist. Mehr als 20 Prozent der Bevölkerung sind auf barrierefreie Angebote angewiesen. Barrierefreiheit betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen oder Erkrankungen, sondern breite Teile der Gesellschaft wie zum Beispiel ältere Generationen, aber z.B. auch Familien mit Kinderwagen. Insofern hat barrierefreier Tourismus nicht nur eine ökonomische Bedeutung, sondern vor allem auch eine gesellschaftliche. Viele zu ergreifende Maßnahmen betreffen die Kommunen oder private Anbieter. Insofern sollte der Fokus vielleicht auf der Einbindung der Kommunalen Landesverbände und der TA.SH bzw. der lokalen Tourismusorganisationen als Multiplikatoren und Infoquellen liegen. Wenn man die Akteure der Tourismusbranche jedoch stärker einbinden möchte, muss auch über deren Ausstattung nachgedacht werden. Bereits Anfang 2024 haben TA.SH, TV.SH und DEHOGA in einem gemeinsamen Schreiben mehr als deutlich gemacht, dass man alleine für die Umsetzung der vier priorisierten Handlungsfelder der Tourismusstrategie 2030 mehr Mittel bräuchte.

 

Der barrierefreie Tourismus ist übrigens auch ein konkret benanntes Leitprojekt im Handlungsfeld. Was ich in Ihrem Antrag vermisse, ist die Aufforderung an die Landesregierung, zur konsequenten Umsetzung der eigenen Zuständigkeiten wie die Barrierefreiheit beim Bahnfahren, Bushaltestellen und Sanierung der Landesstraßen. Barrierefreiheit im Tourismus bezieht sich auf diverse Bereiche: Barrierefreie Infrastruktur vor Ort, insbesondere stufenlose und ausreichend breite Zugänge (Rampen, Aufzüge), barrierefreie Toiletten, ausreichend Sitzmöglichkeiten Detaillierte und gut lesbare/erkennbare Informationen - auch durch verständliche Piktogramme und leichte Sprache Geschultes Personal Barrierefreie Verkehrsmittel, z.B. rollstuhl-/kinderwagengerechte Busse und Bahnen, gut erreichbare und ausreichende Parkmöglichkeiten Entsprechende Freizeitangebote, z.B. barrierefreie Wander- oder Radwege

 

Das Land hat das Thema bereits seit Längerem auf dem Schirm und verschiedene Initiativen ergriffen, z.B.: Information der Tourismusagentur Schleswig-Holstein über barrierefreie Urlaubsangebote im Land Benennung einzelner Best Practice-Beispiele auf der Homepage des (Eckernförde und Büsum) Erstellung des ,Leitfadens für barrierefreie Wanderwege in Schleswig-Holstein` (Juli 2021) Förderung von Maßnahmen durch den Fonds für Barrierefreiheit (seit 2019) Unterstützung der Barrierefreiheit in Bus und Bahn

 

Sowohl die DEHOGA als auch der Tourismusverband SH stellen bereits Informationen zur Barrierefreiheit zur Verfügung, teils auch durch Verlinkung zu Leitfäden anderer Länder. 2011 wurde beispielsweise das Zertifizierungssystem ,Reisen für Alle` ins Leben gerufen, das von Beginn an vom Bundeswirtschaftsministerium unterstützt wird. Bis 2023 gab es drei Projektphasen. Im Jahr 2023 hat sich der Bundestag mit dem Zertifizierungssystem befasst und eine Sachverständigenanhörung im Tourismusausschuss durchgeführt. Das Ergebnis: Zertifizierungssystem ist ein guter Ansatz, braucht aber eine bessere Verbreitung in der Fläche, einen ,Kümmerer` auf kommunaler Ebene vor Ort sowie eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene. Als Konsequenz wird ,Reisen für Alle` seit 2024 zentral von der Bayern Tourist GmbH betrieben und koordiniert.

 

Ich beantrage Ausschussüberweisung und Austausch mit der Tourismusbranche über Barrierefreiheit und deren tatsächlichen Unterstützungsbedarf durch die Landespolitik.

Die Landesregierung regiert auf viel zu großem Fuß

22. Juli 2025

Zum heute von der Landesregierung vorgestellten Haushaltsentwurf 2026:

 

Nach drei verfassungswidrigen Haushalten hat es die Landeregierung zumindest dank der strukturellen Neuverschuldungsmöglichkeit geschafft, einen verfassungskonformen Haushaltsentwurf aufzustellen. Darüber hinaus lässt dieser Haushaltsentwurf leider wieder das Schlimmste befürchten. Schwarz-Grün schöpft sämtliche Kreditmöglichkeiten aus und plant somit eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 750 Millionen Euro. Gleichzeitig liegt die Investitionsquote bei unter zehn Prozent, eine beschämende Bilanz, zumal diese Quote schon allein durch gestiegene Baukosten erreicht wird. Wer Wirtschaftswachstum erreichen will, muss investieren. Darauf hat auch vor kurzem der Stabilitätsrat eindringlich hingewiesen.

 

Schwarz-Grün bleibt sich dagegen treu und spart an den falschen Stellen: Die 2025 gestrichenen Lehrerstellen werden nicht wieder eingesetzt, stattdessen wird sogar noch weiter reduziert. Der Landesrechnungshof hat zurecht vor einem Schulkollaps gewarnt, wenn der Lehrermangel nicht endlich behoben wird. Die Landesregierung setzt bei der Bildung keinen Schwerpunkt und das ist ein schwerer Fehler.

 

Genauso kurzsichtig ist Schwarz-Grün beim Versorgungsfonds unterwegs. Er ist die zentrale Rücklage der Landesbeamten für Pensionszahlungen und wurde auch durch einen Gehaltsverzicht der Beamten selbst gespeist. Die Landesregierung möchte den Versorgungsfonds plündern und in den kommenden zwei Jahren halbieren.

 

Die Landesregierung regiert nach wie vor auf viel zu großem Fuß. Statt sinnvoll in die Zukunft zu investieren, werden die finanziellen Spielräume verprasst. Es wird der Zeitpunkt kommen, das muss sich die Landesregierung für diese Haushaltspolitik rechtfertigen.

Endlich wird die Landesregierung bei den Taschengeldkonten für Kinder von Alleinerziehenden aktiv

11. Juli 2025

Zur heute von der Landesregierung eingebrachten Bundesratsinitiative zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht:

 

Die FDP-Fraktion hat den Antrag gestellt, die Landesregierung solle sich über den Bundesrat dafür einsetzen, Alleinerziehenden die Kontoeröffnung für Minderjährige ohne Zustimmung des zweiten Elternteils zu ermöglichen. Dieser Antrag wurde einstimmig im Parlament angenommen. Endlich, eineinhalb Jahre später und nach mehrfacher Aufforderung, folgt die Landesregierung der Aufforderung des Parlaments.

 

Bisher erhalten Kinder von getrennt lebenden Eltern oft kein Taschengeldkonto und werden somit in ihrer finanziellen Bildung benachteiligt. Die Eröffnung ist sehr langwierig und mit hohen bürokratischen Hürden für das Elternteil und die Kreditinstitute verbunden. Es wird Zeit, dass die Zustimmung eines Elternteils für die Kontoeröffnung ausreicht und der Alltag von Alleinerziehenden ein kleines bisschen bürokratieärmer wird.

Den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals

30. Juni 2025

Anlässlich der Berichterstattung über die angespannte Lage der öffentlichen Haushalte und der Einschätzung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, dass sich die Kommunen in der schwersten Finanzkrise seit Jahrzehnten befinden würden:

 

Die Landesregierung drückt den Kommunen immer mehr Aufgaben aufs Auge, erhöht aber den Anteil der Mittel für die Kommunen aus dem kommunalen Finanzausgleich nicht. Stattdessen werden sogar hintenrum Kürzungen vorgenommen, wie beispielsweise bei der Städtebauförderung. Den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals. Deshalb muss die Landesregierung jetzt zügig handeln: Der Prozentsatz im kommunalen Finanzausgleich, der die Höhe der Mittel für die Kommunen ausweist, ist nicht mehr zeitgemäß. Und es muss Bürokratie abgebaut werden, denn insbesondere die Personalkosten sind ein Kostentreiber.

Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

20. Juni 2025

Rede zu TOP 37 (Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig- Holstein):

 

Wir begrüßen, dass Schleswig-Holstein eine Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul- Konvention vorlegt. Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind tiefgreifende Verletzungen der Menschenrechte ­ Demokratie und Freiheit verlangen entschiedenes Handeln in dieser Frage. Was wir brauchen, ist Anerkennung und politische Verantwortung.

 

Wir sehen, dass seit Inkrafttreten der Konvention 2018 und der Landtagsinitiative 2022 (Drucksache 20/408 neu) große Anstrengungen unternommen wurden, um auf Landesebene zu wirken ­ beispielsweise mit dem SCHIFF-Projekt und der interministeriellen AG35. Hier zeigt sich, dass Schleswig-Holstein das Thema ernst nimmt.

 

Aber ernst nehmen allein reicht nicht. Es braucht mehr als wohlklingende Strategiepapiere ­ es braucht konkrete Fortschritte. Der Bericht zeigt mit sieben strategischen Zielen und zahlreichen Maßnahmen ein breites Potpourri an inhaltlicher Substanz. Doch was auf dem Papier gut aussieht, darf nicht in der Schublade verschwinden. Wir erwarten nun, dass die Umsetzung auch konsequent erfolgt und zwar verantwortet von den jeweiligen Ressorts. Auf Seite 48 des Berichts steht geschrieben: ,Hier sollte der Besuch entsprechender Fortbildungsveranstaltungen sichergestellt werden.` Da frage ich mich: Wieso gibt es diese Fortbildungen bislang nicht, obwohl wir seit Jahren über strukturelle Gewalt sprechen? Und warum steht der Satz im Konjunktiv? Warum wird kein konkreter Plan vorgelegt, um genau das einzuführen? Es braucht eine transparente Steuerung ­ und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. Jede Maßnahme sollte eine messbare Wirkung entfalten. Die Landesregierung bleibt hier zu vage ­ und das ist gefährlich bei einem Thema, das nicht auf Freiwilligkeit beruhen darf.

 

Für uns als Liberale steht die individuelle Freiheit im Zentrum. Gewalt setzt genau dort an, wo persönliche Entfaltung und Selbstbestimmung unterdrückt werden. Deshalb fordern wir nicht nur Schutz, sondern auch Aufklärung ­ etwa durch stärkere Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure, Bildungsangebote in Schulen und niedrigschwellige Beratungsstrukturen. Doch auch hier fehlen konkrete Mechanismen zur Einbindung. Die Frage ist: Wie kommen diese Akteure systematisch zum Zug? Dafür sollte außerdem die ressortübergreifende Zusammenarbeit sichergestellt werden. Nur gemeinsam ist wirksam: Polizei, Justiz, Bildung, Jugend, Gesundheit ­ alle müssen reibungslos vernetzt arbeiten.

 

Die bisherigen Pilotprojekte der AG35 leisten eine wertvolle Grundlagenarbeit. Wir fordern daher, diese Zusammenarbeit zur Regel zu machen ­ mit verbindlichen Schnittstellen und klar definierten Verantwortlichkeiten. Pilotprojekte dürfen nicht zum Dauerzustand werden. Wenn es ernst ist, muss es zur Regel werden. Wir werden weiterhin eine regelmäßige Evaluation fordern ­ um zu prüfen, ob Ziele erreicht werden oder nachgesteuert werden muss. Nur so bleibt die Strategie handlungs- und lernfähig.

 

Für den reibungslosen Ablauf benötigt es zudem eine gesicherte finanzielle Ausstattung. Ohne ausreichende Mittel bleiben auch die besten Konzepte Stückwerk. Wir erwarten von der Landesregierung, dass die Mittel entsprechend im Haushalt verankert werden. Gewaltprävention und -bekämpfung sind keine freiwilligen Ausgaben ­ sondern Verpflichtung und Investition in eine freie und sichere Gesellschaft.

 

Auf Seite 50 des Berichts steht als Maßnahme des Justizministeriums geschrieben: ,Förderung der psychosozialen Prozesshilfe`. Das ist fast zynisch, weil eben diese Finanzierung im Rahmen der Konsolidierung eigentlich gestrichen werden sollte und erst mit dem Nachtrag wieder aufgenommen wurde. Einmal mehr zeigt sich: Es wird etwas als Maßnahme verkauft, was kurz zuvor selbst zur Disposition stand. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit.

 

Abschließend möchte ich sagen, dass wir entschlossen sind, den Weg der Strategie bis zur Umsetzung zu begleiten und aktiv mitzugestalten. Wir stehen hinter dem Ziel: Freiheit und Sicherheit für alle ­ vor allem für Frauen. Freiheit ist unteilbar. Aber Freiheit muss geschützt werden ­ durch mutiges Handeln, nicht durch unverbindliche Absichtserklärungen. Schleswig- Holstein verdient eine moderne, konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention ­ mit Wirkung, Transparenz und Effizienz.

Tier- und Artenschutz ernst nehmen

20. Juni 2025

Rede zu TOP 26 (Tier- und Artenschutz ernst nehmen ­ Finanzierung von Auffang- und Betreuungsstationen sichern):

 

Im Haushalt 2025 im Einzelplan 8 sind Zuwendungen für anerkannte Stationen für die Betreuung und Pflege verletzter, hilfloser oder kranker Wildtiere im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes z. B. für die Einrichtung oder Ausstattung von Betreuungsstationen sowie anderer Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionalität vorgesehen. Der Ansatz für 2024 betrug 200.000 Euro. Wie sieht er für 2025 aus? Ich zitiere: ,Anpassung um -100,0 T an den tatsächlichen Bedarf in 2025.` Ob der ,tatsächliche Bedarf` wirklich nur bei 100.000 Euro liegt, darf und muss man kritisch hinterfragen. Gerade in Zeiten, in denen der Druck auf unsere Artenvielfalt steigt und der Klimawandel die Lebensräume vieler Tiere bedroht, erscheint dieser Ansatz realitätsfern. Ich habe es in diesem Haus schon mehrfach gesagt: Die bürokratischen Hürden zur Beantragung dieser Mittel sind ein Desaster. Es darf nicht sein, dass Mittel nicht abgerufen werden, nur weil die Beantragung so hochkomplex ist. Hier wird kein Geld gespart ­ hier wird Vertrauen verspielt!

 

Aber es kam ja noch schlimmer: Obwohl selbst in der Begründung des Haushaltsansatzes anerkannt wird, dass zumindest 100.000 Euro nötig wären, wurden diese auch noch gestrichen. Ich zitiere erneut: ,-100,0 T Konsolidierungsbeitrag 2. Tranche.` Und das schlägt dem Fass wirklich den Boden aus! Der Bedarf wird gesehen ­ aber gedeckt wird er nicht. Die Verantwortung wird auf das Ehrenamt abgewälzt. Ich betone es heute nicht zum ersten Mal: Wildtiere kennen keine kommunalen Grenzen! Das ist eine Landesaufgabe ­ und zwar eine, die nicht länger auf dem Rücken von Ehrenamtlichen ausgetragen werden darf.

 

Wie oft betonen gerade die grünen Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung von Artenvielfalt und Biodiversität. Aber wenn es konkret wird, dann steht der Tierschutz regelmäßig ganz hinten auf der Prioritätenliste. Verletzte Seeadler, Wildkatzen, Greifvögel oder Eulen müssen dringend versorgt werden ­ aber bitte vom Ehrenamt, auf eigene Kosten, mit Formular D-23b in dreifacher Ausfertigung, wenn's geht. Und wehe, das Reptil stammt aus einem Terrarium statt aus einem schleswig-holsteinischen Mischwald ­ dann wird's richtig kompliziert. Gleichzeitig erleben wir bei anderen Arten eine ganz andere Fördersensibilität: Nonnen- und Graugänse zum Beispiel. Da wird tief in die Kasse gegriffen, um verursachte Schäden zu kompensieren. Bei Wildtierstationen hingegen Fehlanzeige. Das ist nicht konsequent. Das ist nicht glaubwürdig. Und das ist schlicht ungerecht.

 

Und da ich noch ein wenig Redezeit habe, kommen wir nun zur berühmten Anakonda Ben, ehemals von Quickborn ­ heute Ben von Stendal, Sachsen-Anhalt. Ein Tier, das nicht nur für großes öffentliches Interesse sorgte, sondern auch für ganz großes Behördenchaos. Die Wildtierstation in Klein Offenseth-Sparrieshoop hat die Schlange aufgenommen, nachdem ein Züchter das Tier einfangen konnte. Polizei und Feuerwehr waren maßlos überfordert mit dem Fund der Schlange. Ben kam also in einer Kiste in die Wildtierstation. Das ist in einer solchen Notfallsituation ausnahmsweise in Ordnung. Was folgte, war kein Dank, keine Unterstützung, kein unkomplizierter Kontakt mit den zuständigen Stellen, sondern bürokratisches Theater erster Güte. Denn die Presse wurde über diesen Fund informiert und terrorisierte die zuständigen Behörden, die wiederum dachten, dass die Wildtierstation für das öffentliche Aufsehen verantwortlich war. Das Ordnungsamt schien ebenso überfordert wie Polizei und Feuerwehr. Wer war denn nun zuständig für Ben? Das LfU hat die Schlange als ,nicht Gefahrtier` eingestuft. Was folgte, war ein Ping-Pong der Zuständigkeiten. Niemand hatte sich für das Fundtier zuständig gefühlt. Angeblich bestehe nicht automatisch eine Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde, auch wenn eine Anakonda unter den Artenschutz fällt. Diese käme erst ins Spiel, wenn das örtliche Ordnungsamt den Halter ermitteln oder prüfen lassen will, ob ein Artenschutzverstoß vorliegt. Der reine Fund und das entsprechende Einsammeln der Schlange sei an sich noch kein Artenschutzverstoß. Die Schlange war aber nun mal da, jedoch gab es keine Infrastruktur, um sie vor Ort artgerecht zu halten. Gemäß Tierschutzgesetz muss sich das Tier nämlich der Länge nach ausstrecken können und das konnte die knapp drei Meter lange Schlange nicht. Das Terrarium von zwei Metern Länge reicht dafür nicht.

 

Es ist zum Fremdschämen, was Familie Erdmann, die diese Station mit Herzblut betreibt, erleben musste. Man war fast geneigt, ihnen zu raten, die Anakonda im grünen Umweltministerium abzugeben ­ vielleicht wäre das der schnellste Weg zur artgerechten Unterbringung gewesen. Wir fordern Sie auf: Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht! Steigen Sie wieder in die Förderung unserer Wildtierstationen ein. Stellen Sie die Mittel mit dem Entwurf des Nachtragshaushalts 2025 wieder bereit! Vereinfachen Sie die Verfahren. Erleichtern Sie die Hilfe. Und hören Sie auf, den Tierschutz weiter zu marginalisieren. Denn eines ist klar: Tierschutz braucht mehr als warme Worte. Er braucht Mittel. Und er braucht Struktur.

 

Aber um die Geschichte von Ben abzurunden: Es gibt ein Happy End. Das haben wir jedoch nicht unserem schleswig-holsteinischen Ministerium zu verdanken, sondern der Wildtierstation in Klein Offenseth-Sparrieshoop, die mit ihrem Netzwerk und ihrer langjährigen Expertise jemanden ausfindig machen konnten. Die Reptilienauffangstation in Stendal hat eine Haltegenehmigung für besonders gefährliche Tiere und kann Ben zeitnah aufnehmen. Allerdings muss jetzt die Stadt Quickborn in den kommenden sechs Monaten für die Schlange aufkommen, denn weil sie dort gefunden wurde, ist das Ordnungsamt zuständig. Ein bürokratisches Chaos, das es zukünftig zu vermeiden gilt!

Bericht zum E-Sport in Schleswig- Holstein

19. Juni 2025

Rede zu TOP 36 (Bericht zum E-Sport in Schleswig-Holstein):

 

Wir reden heute über ein Thema, das längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist -- E- Sport. Ein kulturelles, wirtschaftliches und gesellschaftliches Phänomen, das weltweit Millionen bewegt. Die Anzahl der aktiven Spielerinnen und Spieler in Schleswig-Holstein steigt stetig. Nach Schätzungen des E-Sport-Bundes Deutschland (ESBD) betreiben in Deutschland rund drei Millionen Menschen E-Sport. E-Sport bleibt somit eine wichtige Zukunftsbranche. Die Branche wächst rasant und hat auch großes wirtschaftliches Potential, denn E-Sport schafft nicht nur Arbeitsplätze, er fördert auch technologische Innovationen ­ und dies weit über den Gaming-Bereich hinaus. Virtual Reality, Künstliche Intelligenz und Cloud-Gaming sind nur einige Beispiele für Technologien, die durch den E-Sport vorangetrieben werden. Deshalb unterstützen wir Freie Demokraten Rahmenbedingungen, die E-Sport-Unternehmen und -Veranstaltungen unterstützen.

 

Das bedeutet in dieser Konsequenz neben klaren rechtlichen Strukturen auch steuerliche Anreize und eine gute Infrastruktur. Schleswig-Holstein hat ein bundesweit einmaliges Landeszentrum gegründet ­ 2019 während der Jamaika-Koalition. Wie ist es in den letzten Jahren weitergegangen? Rückwärtsgewandt! Schaut man sich den Bericht der Landesregierung genau an, dann wird eines offensichtlich: Es wird verwaltet, nicht gestaltet. Ja, Schleswig-Holstein war vor ein paar Jahren Vorreiter. Das ist Vergangenheit. Heute drohen wir diesen Vorsprung zu verlieren, weil die Landesregierung sich darauf beschränkt, alte Förderkulissen zu verwalten und ein paar Seminare und Meisterschaften zu organisieren. Während andere Bundesländer längst über neue Konzepte für E-Sport-Ausbildung, digitale Sportförderung und Standortentwicklung nachdenken, diskutieren wir hier immer noch über Gutachten aus dem Jahr 2019.

 

Der Bericht zeigt es schwarz auf weiß: Seit 2019 sinkende Fördervolumina, zuletzt gerade einmal fünf Projekte mit insgesamt 63.000 Euro -- für ein ganzes Bundesland, für eine ganze Branche! Zum Vergleich: Der Umsatz der deutschen E-Sport-Wirtschaft lag 2023 bei über 140 Millionen Euro. Dieses Missverhältnis ist nicht nur peinlich, es ist ein politisches Armutszeugnis. Und was ist mit der Gemeinnützigkeit? Im Koalitionsvertrag der Ampel stand: ,Wir machen E-Sport gemeinnützig.` Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition steht auf Seite 118: ,Wir erkennen die Gemeinnützigkeit des E-Sports an.`

 

Wie urteilt nun die Landesregierung? Ich zitiere: ,[...] gerade rundenbasierte Strategiespiele an der Konsole erfüllen [...] nicht die Anforderungen, die der gemeinnützige Sportbegriff im Hinblick auf Bewegung und körperliche Leistung aufstellt, denn bei derartigen Spielen liegen [...] keine erhöhten Anforderungen an das Wahrnehmungsvermögen, die Reaktionsgeschwindigkeit sowie die Feinmotorik vor.` Oha!

 

Schleswig-Holstein wollte Vorreiter beim E-Sport sein. Bisher keine eigene Initiative im Bundesrat, kein Vorstoß zur Änderung der Abgabenordnung, keine erkennbare politische Priorität. Stattdessen ein Verweis auf fehlende Zuständigkeiten. So wird man eben nicht digitaler Vorreiter, so bleibt man digitaler Verwalter. Die Idee einer E-Sport-Akademie an der FH Westküste? Beerdigt. Ein Studiengang ,E-Sport-Management`? Zu teuer. Neue Nachwuchsleistungszentren? Fehlanzeige. Stattdessen wird im Bericht auf die Erfolge der ehrenamtlichen Strukturen insbesondere der vier regionalen Zentren verwiesen.

 

Wir als Freie Demokraten sagen: Das reicht nicht! E-Sport ist mehr als nur Zocken -- es ist Ausbildung, digitale Kompetenzvermittlung, Wirtschaftsfaktor und ein Instrument gegen Vereinsamung und digitale Abhängigkeit. Die Vereine vor Ort leisten eine enorm wichtige Jugendarbeit, bieten Präventionsarbeit gegen Spielsucht, Medienkompetenztrainings und eine Perspektive für junge Leute. Wer hier nicht investiert, verschläft nicht nur die digitale Zukunft, er gefährdet auch die gesellschaftliche Anschlussfähigkeit ganzer Generationen. Deshalb fordern wir:

 

Endlich eigene Initiativen auf Bundesebene zur Gemeinnützigkeit des E-Sports. Die Einrichtung einer landesweiten E-Sport-Liga mit verbindlichen Strukturen. Und ein langfristiges Konzept für Aus- und Fortbildung -- mit einer E-Sport-Akademie in Schleswig-Holstein, wie sie andere Länder längst planen.

 

Es ist höchste Zeit, dass Schleswig-Holstein wieder von der Verwaltung in den Gestaltungsmodus wechselt. Wir müssen aufhören, digitale Kulturarbeit und E-Sport wie ein Hobby zu behandeln und anfangen, sie als das zu sehen, was sie sind: ein zukunftsweisender Teil unserer Gesellschaft.

Erhöhung der Pendlerpauschale ist überfällig

19. Juni 2025

Rede zu TOP 10+12 (Gemeinsame Beratung a) Erhöhung der Pendlerpauschale ist überfällig ­ Schwarz-Grün darf Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht blockieren b) Pendler:innen entlasten ­ Entfernungspauschale auf 38 Cent erhöhen):

 

Es scheint fast so, als sei es Teil der politischen DNA der Grünen, sich immer wieder völlig faktenfrei an der Pendlerpauschale abzuarbeiten. Erst demonstriert der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck seine völlige Unkenntnis über diese Regelung mit seiner Befürchtung, dass die Pendlerpauschale die Mobilitätswende verhindere, da sie nur den Autofahrern zu Gute käme ­ und nun folgt die grüne Finanzministerin mit ähnlicher Argumentation: ,Mit einer höheren Pendlerpauschale werden mehr und längere Autofahrten steuerlich unterstützt, was zu einer Verschärfung der Klimaprobleme führt.`

 

Ich glaube, wir sollten an dieser Stelle einmal gründlich mit den Vorurteilen aufräumen. Denn: Die Pendlerpauschale ist keine klimaschädliche Subvention, wie es uns immer dargestellt wird. Sie ist ein steuerlicher Ausgleich für die tatsächlich entstehenden Kosten der Menschen auf ihrem Weg zur Arbeit. Und zwar ganz gleich, ob sie mit dem Fahrrad fahren, mit dem Bus, mit der Bahn oder mit dem Auto. Die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig, Frau Ministerin, deshalb heißt sie auch Entfernungspauschale ­ nicht Kfz-Pauschale. Sie ist eben keine verkehrs- oder umweltpolitische Maßnahme, sondern Bestandteil einer Entlastung bei der Einkommensteuer. Wer jeden Morgen aufsteht, zur Arbeit fährt und seinen Beitrag für dieses Land leistet, trägt Kosten, um überhaupt Geld zu verdienen. Und genau dafür gibt es diesen Ausgleich.

 

Dabei entsprechen die steuerlich ansetzbaren Wegekosten schon seit vielen Jahren nicht mehr den tatsächlichen Aufwendungen, die zur Erreichung der Arbeitsstätte getragen werden müssen. Insbesondere in den letzten Jahren waren die Kostensteigerungen erheblich. Die steuerliche Ungleichbehandlung der ersten 20 Kilometer ist völlig willkürlich und politisch motiviert. Insofern ist es richtig, dass die jahrelange Forderung von uns Freien Demokraten jetzt im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot Niederschlag gefunden hat.

 

Die Realität in unserem Land sieht doch so aus: Die Zahl der Pendlerinnen und Pendler steigt stetig. Und das hat viele Gründe. Zum einen ist der Arbeitsmarkt flexibler geworden. Menschen wechseln häufiger den Job. Nicht jede neue Stelle führt aber zu einem Umzug, um möglichst nah am Arbeitsplatz zu wohnen. Zum anderen sind es die steigenden Mieten und die mangelnden Möglichkeiten zum Bau eines Eigenheims in den Ballungszentren, die viele Menschen dazu veranlassen, im Umland zu wohnen und weite Strecken zur Arbeit in Kauf zu nehmen.

 

Und nein Frau Ministerin, es ist mitnichten der Fall, dass ­ ich zitiere aus der Antwort zu meiner Kleinen Anfrage ­ `bei Entscheidungen über die Wahl des Wohnsitzes Steuerpflichtige auch die steuerliche Abziehbarkeit der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnsitz und Tätigkeitsstätte berücksichtigen. Je nach Ausgestaltung der steuerlichen Berücksichtigung kann diese Entscheidung zugunsten eines längeren Arbeitsweges führen, was naturgemäß zu längeren Fahrten und damit ­ je nach Verkehrsmittel ­ zu höheren Klimabelastungen führen kann.`

 

Sie verkennen jegliche Realität. Sie machen die Entfernungspauschale aufgrund von sachlicher Unkenntnis zum Politikum. Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein ist es wichtig, dass der ländliche Raum nicht ausstirbt. Es geht bei der Pendlerpauschale also nicht um irgendeine absurde Subvention für das Auto, sondern um die Frage der Steuergerechtigkeit gegenüber der arbeitenden Mitte in unserem Land. Diese Menschen tragen mit ihren Steuern und Abgaben wesentlich dazu bei, dass unser Staat funktioniert. Sie leisten Tag für Tag ihren Beitrag. Deshalb ist der Vorschlag der Koalition auf Bundesebene, die Entfernungspauschale künftig einheitlich auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer zu erhöhen, richtig und überfällig.

 

Für die Freien Demokraten geht es darum, die arbeitende Mitte der Gesellschaft zu entlasten ­ unabhängig davon, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto unterwegs ist. Das wäre ein spürbares Signal an Millionen Beschäftigte in Deutschland, dass wir ihre Lebensrealität sehen und ernst nehmen. Gerade in Zeiten, in denen Mobilitätskosten und Energiepreise spürbar gestiegen sind. Stimmen Sie der Erhöhung im Bundesrat zu und entlasten somit die arbeitende Mitte der Gesellschaft.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/ Die Grünen: Geben Sie endlich Ihre Blockadehaltung gegen die zwingend gebotene Erhöhung der Entfernungspauschale auf.

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