Annabell Krämer MdL
Annabell Krämer MdL

Rede zu den Haushaltsberatungen 2020

 

11. Dezember 2019

 

Die Hälfte dieser Legislaturperiode liegt hinter uns und somit ist es an der Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Der heute zu beschließende Landeshaushalt trägt die klare Handschrift von Jamaika. Er ist erneut im strukturellen Plus und weist eine Nettotilgung von 27 Millionen Euro auf. Der Haushalt bleibt solide aufgestellt und das, obwohl wir zentrale Aufgabenfelder des Landes personell und finanziell gestärkt haben:

 

Polizei und Justiz ebenso wie unsere Schulen und Planungsbehörden. Wir arbeiten weiter mit Hochdruck daran, unsere Betonschulden abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu verbessern. Rund 1,3 Milliarden Euro investieren wir auch im nächsten Jahr insbesondere in unsere Verkehrswege, den Ausbau des Glasfasernetzes oder in unsere Hochschullandschaft. Die Bauwirtschaft kann sich darauf verlassen, dass wir auch zukünftig dasselbe hohe Tempo an den Tag legen werden, denn unser festes Ziel bleibt der Abbau des Sanierungsstaus bis zum Jahr 2030. Dank unserer Task Force werden wir die Projekte auch weiterhin so steuern, dass wir aus den verfügbaren Mitteln das Maximale herausholen. Im nächs- ten Infrastrukturbericht, der im Sommer 2020 vorgelegt wird, werden schon deutliche Fortschritte sichtbar sein. Wir haben gezeigt, dass wir Investitionen in Rekordhöhe ohne neue Schulden finanzieren können. Den letztjährigen Haushaltsüberschuss hat diese Regierung sogar genutzt, um eine halbe Milliarde Euro an Altverbindlichkeiten zu tilgen.

 

Mit dem diesjährigen Haushaltsüberschuss, den wir der Höhe nach noch nicht kennen, wollen wir in jedem Fall unser Sondervermögen IMPULS aufstocken. Das Geld wird mitnichten ,gebunkert`, wie uns die SPD mantraartig erzählen will, sondern in den nächsten Jahren komplett für unsere Investitionsvorhaben abfließen. Denn ich betone es noch einmal: Wir wollen die hohe Geschwindigkeit beim Abbau des Sanierungsstaus beibehalten, damit unser Land kontinuierlich an Attraktivität gewinnt und sich noch dynamischer entwickeln kann. Nur so können wir im Vergleich zu den anderen westdeutschen Flächenländern an Boden gutmachen hinsichtlich Infrastrukturqualität, Wirtschaftskraft und Nettoeinkommen. Das ist und bleibt unser Ziel!

 

Ich bin übrigens der Überzeugung, dass Bund und Länder grundsätzlich in der Lage sein müssen und auch in der Lage sind, ihre notwendigen Investitionen ohne Neuverschuldung zu finanzieren. Den deutschen Arbeitnehmern wird schließlich im OECD-Vergleich die zweithöchste Steuer- und Abgabenlast aufgebürdet. Wenn nun eine linksgewendete SPD zugunsten von mehr Investitionen die Schuldenbremse abschaffen und die Vermögensteuer wie- dereinführen will, so stellt sie ihrem eigenen Regierungshandeln ein wirklich schlechtes Zeugnis aus. Dann hat sie trotz eines lange währenden Aufschwungs offenbar die falschen Prioritäten im Bundeshaushalt gesetzt. Und das stimmt ja tatsächlich: An der Infrastruktur wurde gespart, bis es einfach nicht mehr ging. Sozialausgaben wurden und werden ausgeweitet, anstatt die Eigenverantwortung der Bürger zu stärken. An der Wahlurne hat sich diese Politik der letzte Jahre nicht bezahlt gemacht. Einer irrlichternden SPD, die sich immer weiter von der Mitte der Gesellschaft entfernt, wird das Comeback als Volkspartei wohl kaum gelingen. Im Gegensatz dazu zieht die Jamaika-Koalition an einem Strang, wenn es um die Interessen des Landes geht und quält sich nicht mit einer endlosen Standortbestimmung herum. Wir haben einen klaren Fahrplan und wollen unser Land zukunftsfest aufstellen! Wir schauen nicht ängstlich in die Zukunft, sondern wollen sie gestalten! Nicht mit neuen Schulden, sondern ausschließlich mit dem vorhandenen Geld, das die fleißigen Bürger und Betriebe an Steuern entrichten.

 

Um das so sinnvoll wie möglich zu tun, haben wir zu Beginn dieser Legislaturperiode unsere Prioritäten festgelegt. Diese Prioritäten verfolgen wir weiter mit Nachdruck. Neben der Sanierung unserer Infrastruktur ist die Neuordnung der Kita-Finanzierung ein ganz wichtiges Vorhaben dieser Koalition. Ich bin sehr froh, dass die Kita-Reform nach über zwei Jahren akribischer Arbeit jetzt beschlossen und 2020 in Kraft treten kann. Ich möchte der noch folgenden Kita-Debatte zwar nicht vorgreifen, aber kann es nicht lassen, an dieser Stelle unserem Sozialminister Dr. Heiner Garg meinen herzlichen Dank auszusprechen, der es auch dank frühzeitiger Einbindung aller relevanten Akteure geschafft hat, eine wirklich überzeugende Neustrukturierung der bislang so intransparenten Kita- Finanzierung vorzunehmen. Wir setzen damit den Dreiklang aus Elternentlastung, verstärkter Unterstützung der Kommunen und Verbesserung der Qualität konsequent um. Das kostet das Land zwar eine Menge Geld, aber es ist gut investiertes Geld, weil es den Jüngsten in unserer Gesellschaft zugutekommt. Ihnen wollen wir die bestmöglichen Perspektiven geben. Deshalb werden wir die Förderung des Landes pro Kind zwischen 2017 und 2022 mehr als verdoppeln ­ eine Milliarde Euro zusätzlich für die Kitabetreuung und Tagespflege!

 

Während die Landesregierung mit der Kita-Reform einen echten Meilenstein setzt, fällt der SPD nichts besser ein, als ihren Oppositionsantrag der letzten beiden Jahre nach kostenloser Krippenbetreuung zu wiederholen. Die SPD, die uns die höchsten Kitabeiträge bundesweit hinterlassen hat. Vollmundig hat die SPD nun im Vorwege vermeintliche Defizite der vorgelegten Reform angeprangert, die mit Anträgen geheilt werden sollten. Außer der alten Forderung nach einer nicht zu finanzierenden Beitragsbefreiung im Krippenbereich kommt heute nichts! Absolut nichts! Kein einziger zusätzlicher Euro soll im Haushalt für Änderungen des Reformentwurfs veranschlagt werden. Ich freue mich, dass die SPD anscheinend endlich doch erkannt hat, dass es Dr. Heiner Garg mit seinem Ministerium gelungen ist, was zu Beginn wie die Quadratur des Kreises angemutet hat. Eine echte Reform mit signifikanter Qualitätsverbesserung und Entlastung von Kommunen und Eltern!

 

Vor zwei Wochen konnte das Land zudem eine Verständigung mit den Beamtenvertretern über die Besoldungsstrukturreform verkünden. Uns eint das Ziel, den Landesdienst attraktiv zu halten und im Wettbewerb um qualifizierten Nachwuchs zu bestehen. Die strukturelle Besoldungserhöhung um insgesamt ein Prozent in den Jahren 2021 und 2022 trägt ebenso dazu bei wie die gezielte Anhebung der Besoldung in den Eingangsstufen. Zudem hat die Landesregierung zugesagt, den nächsten Tarifabschluss zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten zu übertragen. Auch das ist ein starkes Signal an unsere Landesbediensteten. Was mich auch hier besonders erfreut, ist die erneute Einsicht der Opposition. Denn auch die SPD hat offensichtlich erkannt, welch guten Kompromiss Land und Gewerkschaften bei der Besoldungsstrukturreform gefunden haben. Noch am 13. November erklärte die geschätzte Kollegin Beate Raudies (SPD) in diesem Hause, dass es angesichts der guten Haushaltslage an der Zeit sei, jetzt das Zeichen zu setzen und die Sonderzahlung wieder einzuführen. Nur zwei Wochen später legte die SPD ihre Änderungsanträge zum Haushaltsentwurf 2020 vor. Darin sind erstaunlicherweise keine Mittel für dieses Weihnachtsgeld vorgesehen. Ihre Rede ist also nichts als ein Lippenbekenntnis geblieben. Dass Parteien ihre eigenen Versprechen nicht einhalten, wenn sie regieren, kommt vor. Doch die SPD ist wohl die einzige Partei, die es nicht einmal auf der Oppositionsbank schafft, ihre eigenen Forderungen aufrechtzuerhalten!

 

Und wenn ich schon einmal auf die Änderungsanträge der SPD zu sprechen komme, so komme ich nicht umhin, einige der erneut unseriösen Gegenfinanzierungen zu kommentieren. Dass Sie die kostenlose Krippenbetreuung erst ab August finanzieren müssen, während dieses Vorhaben für ein ganzes Haushaltsjahr nochmal 35 Millionen Euro per anno extra kostet ­ das kennen wir ja schon aus den beiden Vorjahren. Dass Sie einen Einstieg in die Lernmittelfreiheit vorschlagen, ohne zu sagen, wie die volle Lernmittelfreiheit danach finanziert werden soll ­ auch dies kann sich nur eine Oppositionsfraktion erlauben, die keine mehrjährige Finanzplanung aufstellen muss. Aber dass Sie mehr als 55 Millionen Euro durch einen beherzten Griff ins Sondervermögen IMPULS verbraten wollen, das ist schon ein starkes Stück. Nicht nur, dass sie uns immer wieder vorwerfen, Geld zu ,bunkern` anstatt in die Tilgung zu stecken. Von einer höheren Schuldentilgung ­ wie von Ihnen öffentlichkeitswirksam gefordert - lese ich übrigens in Ihrem Haushaltsantrag gar nichts! Nein, jetzt wollen Sie diese Mittel mit beiden Händen ausgeben! Mittel übrigens, die in 2021 bis 2023 gebraucht werden, um jene Sanierungsprojekte umzusetzen, die sich diese Landesregierung vorgenommen hat.

 

Jeder Cent davon wird in den nächsten Jahren in den Wirtschaftskreislauf zurückgegeben! Es macht nur eben keinen Sinn, dies alles auf einmal zu tun. Auf dem Bau herrscht Vollbeschäftigung und das ist auch gut so. Ihre Programme, die Sie so plakativ fordern, gehen zulasten geplanter Infrastrukturmaßnahmen an Landesstraßen, Hochschulen oder Krankenhäusern in den Folgejahren. Noch schlimmer: Sie wollen IMPULS sogar schröpfen, um hieraus Investitionen in Höhe von über 10 Millionen Euro zu finanzieren, die im Haushaltsentwurf bereits berücksichtigt sind. Durch diesen Taschenspie- lertrick verbrauchen Sie wichtige Finanzmittel, die für zukünftige Investitionen verplant sind, um durch Umschichtungen konsumtive Ausgabenwün- sche in 2020 zu decken. Nein, SPD und zukunftsgerichtete Infrastrukturpolitik passen so gut zusammen wie Feuer und Wasser. Das war so und das bleibt so. Die Infrastrukturpolitik in diesem Lande ist seit nunmehr zweieinhalb Jahren in den kompetenten Händen unseres Ministers Dr. Bernd Buchholz. Er stellt die Weichen für einen raschen Ausbau der Verkehrswege und wir als Fraktion unterstützen ihn dabei mit vollen Kräften. Ich freue mich deshalb ganz besonders, dass wir im Rahmen unserer Fraktionsanträge die Themen Digitalisierung und Beschleunigung von Infrastrukturplanungen voranbringen konnten. Mit Mitteln für das Projekt ,Digitaler Planungsraum` nutzen wir die heutigen technischen Möglichkeiten, damit alle beteiligten Akteure neue Planungsunterlagen zügig austauschen können. Der ,Digitale Planungsraum` ist unser Beitrag, um Verkehrsprojekte zu beschleunigen.

 

Allerdings muss der Bund ebenfalls seinen Teil leisten und einen noch viel größeren Hebel in Bewegung setzen, indem er endlich das Planungsrecht massiv vereinfacht. Sonst fällt es uns allen schwer, mit dem Ausbau der Infrastruktur so voran- zukommen, dass Deutschland im internationalen Standortwettbewerb bestehen kann und nicht noch weiter ins Hintertreffen gerät. Für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes ist ein modernes und leistungsfähiges Verkehrsnetz unverzichtbar. Wir bringen das Land und unsere Infrastruktur voran, aber das geht natürlich nicht ohne Baustellen. Wir richten deshalb ein modernes Baustellenmanagement ein, um den Verkehrsfluss so reibungslos wie möglich zu gestalten.

 

Uns Freien Demokraten war es im Rahmen unserer Haushaltsanträge aber auch wichtig, die vielen unermüdlichen Ehrenamtler stärker zu würdigen, ohne die unser gesellschaftliches Miteinander nicht denkbar wäre. Eine Herzensangelegenheit ist uns dabei die Stärkung der Hospiz- und Palliativarbeit. Außerdem wollen wir es künftig auch Selbstständigen ermöglichen, sich den durch ehrenamtliche Jugendarbeit entstehenden Verdienstausfall erstatten zu lassen. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür wollen wir zügig schaffen. Zu guter Letzt investieren wir in die Ausstattung des Jugendfeuerwehrzentrums in Rendsburg. Mit unseren Fraktionsanträgen sorgen wir somit für gezielte Verbesserungen in den Bereichen Infrastruktur und Soziales, ohne den Landeshaushalt unnötig aufzublähen. Es ist ein starkes Zeichen der Regierungsfraktionen, dass die geplante Nettotilgung in Höhe von 27 Millionen Euro auch unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Projekte unangetastet bleibt.

 

Einen Haushaltsantrag möchte ich zum Abschluss noch ganz besonders hervorheben. Wir alle wissen: Der Erfolg der Energiewende steht und fällt mit der Akzeptanz der Bürger. Niemand weiß es besser als wir in Schleswig- Holstein, wo der massive Windkraftausbau des letzten Jahrzehnts im Grundsatz von der Mehrheit befürwortet, aber im konkreten Einzelfall teilweise zu massiven Verwerfungen in den Kommunen geführt hat, die auch heute noch zu spüren sind. Diese Koalition bekennt sich zum Ausbau der Windenergie, aber wir wollen den Ausbau nicht gegen, sondern nur mit den Bürgern! Darum haben wir einen neuen Ansatz vorgeschlagen, für den wir heute die finanziellen Voraussetzungen schaffen. Bei Abschluss der Regionalplanung werden wir mit der neuen ,Clearingstelle Windenergie` eine unabhängige Stelle zur Konfliktvermeidung und Konfliktbewältigung geschaffen haben. Sie soll vermitteln, beraten und wird Transparenz schaffen, wo schon jetzt in den Kommunen Verunsicherung hinsichtlich der Windplanung auftritt. Es wird damit nicht nur erstmals eine unabhängige und einheitliche Beratungsstelle für Bürger und Kommunen geben. Es bietet sich zudem die Chance für dieses Parlament ­ etwa durch Berichtspflichten der Clearingstelle ­ ein umfassenderes Bild zum Windausbau und den Auswirkungen vor Ort zu ge- winnen. Das ist angesichts der Tragweite und der Größe des ,Projekts Energiewende` nicht nur angemessen, sondern auch geboten. Dass die Clearingstelle im Haushaltsantrag überparteilich mitgetragen wird, stärkt die neu zu schaffende Institution schon jetzt. Mein Dank gilt hierfür allen beteiligten Fraktionen.

 

Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf starten wir Schleswig-Holsteiner mit Schwung ins neue Jahrzehnt. Unser Land wird wieder ein Stück moderner, klüger und leistungsfähiger. Wir sorgen dafür, den Menschen die nötigen Fähigkeiten und Freiräume für ein selbstbestimmtes Leben zu geben. Die mittelständische Wirtschaft weiß uns an ihrer Seite. Wir setzen die Kita- Reform ins Werk und stärken die Infrastruktur in allen Gebieten unseres schönen Landes. Mit dem Haushalt 2020 sagen wir ,ja` zur Schuldenbremse und ,ja` zu Investitionen! Jamaika schafft es zum dritten Mal in Folge, einen ausgeglichenen Haushalt mit hohen Investitionen zu verbinden. Diesen Weg werden wir weitergehen, weil er unserem Land guttut. Ich bedanke mich bei der Finanzministerin und ihren Mitarbeitern für die geleistete Arbeit sowie bei den Kollegen für die konstruktiven Beratungen in den Ausschüssen. Ich freue mich auf die Zustimmung zu diesem Haushalt!"
 


Wir lassen die Landwirte nicht alleine

 

28. November 2019 Zu der zusätzlichen Bereitstellung von 1,9 Millionen Euro für die Landwirtschaft durch die Jamaika-Koalition

 

Den Landwirten immer mehr Regularien vor die Füße zu kippen und damit dann alleine zu lassen, ist ein No-Go. Die eindrucksvollen Proteste der Landwirte sind ein Ergebnis der verheerenden Agrarpolitik im Bund der letzten Jahrzehnte von SPD und CDU. Es ist gut, dass hier dank des beharrlichen Protestes der Landwirte auch aus Schleswig-Holstein langsam ein Umdenken auch bei den politischen Mitbewerbern einsetzt. Besonders freue ich mich, dass wir im Rahmen der Haushaltsberatungen mit unseren Koalitionspartnern vereinbaren konnten, den Landwirten in Schleswig- Holstein mit zusätzlich 1,9 Millionen Euro bei der Umsetzung der Düngeverordnung unter die Arme zu greifen. Die finanziellen Belastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe bleiben trotzdem noch immer gewaltig. Wichtig ist deshalb, dass die Landwirte jetzt schnell investieren können und beispielsweise Genehmigungsverfahren für neue Güllebehälter und -ausbringtechnik so schnell und effizient wie möglich abgearbeitet werden. Das Geld steht bereit und nun muss es schnellstmöglich nutzbar gemacht werden. Hierfür hat die Landesregierung unsere vollste Unterstützung."
 

 

 

Jamaika treibt die Modernisierung des Landes voran

 

19. November 2019 zur vom Kabinett beschlossenen Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf 2020

 

Mit der Nachschiebeliste entlastet Jamaika die Kommunen von steigenden Sozialausgaben und springt mit zusätzlichen Integrationsmitteln für den Bund ein, der sich finanziell leider massiv zurückzieht. Wir zeigen damit unseren Willen, die Kommunen im Rahmen des Machbaren unter die Arme zu greifen und begnügen uns nicht damit, die unverantwortliche Politik der Bundesregierung nur anzuprangern. Wir investieren zudem weiter in die Mobilität und erhöhen die Zuschüsse für den ÖPNV um 5 Millionen Euro. Zur Umsetzung wichtiger Digitalisierungsprojekte stellt Jamaika zusätzliche 35 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem schaffen wir die finanziellen Voraussetzungen für die Ansiedlung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR). Die Stärkung von Kommunen, Digitalisierung, Forschung und Mobilität geht mit einem ausgeglichenen Haushalt und einer Schuldentilgung von 27 Millionen Euro einher. Jamaika bleibt damit auf dem Pfad seriöser Haushaltspolitik und treibt zugleich die Modernisierung des Landes voran.
 

 

Sonderzahlungen statt Weihnachtsgeld

 

13. November 2019 

Rede zu Sonderzahlungen statt Weihnachtsgeld ­ Angebot der Beschäftigten annehmen

 

In Schleswig-Holstein erhalten aktive Beamte bis einschließlich Besoldungsgruppe A10 eine jährliche Sonderzahlung von 660 Euro zuzüglich 400 Euro je Kind. Ein Beamter mit zwei Kindern innerhalb dieser Besoldungsstufen erhält somit 1.460 Euro Weihnachtsgeld.

 

Der nun vom SSW aufgegriffene Vorschlag des Deutschen Beamtenbundes bedeutet eine Kürzung des Weihnachtsgeldes in diesen Tarifgruppen um über 30 Prozent - bei Familien mit drei Kindern schon um über 46 Prozent. Der Vorschlag würde zudem in der Endstufe 48 Millionen Euro kosten und wäre wahrscheinlich nur mit Stellenstreichungen finanzierbar. Mindestens 800 Lehrer-, Polizei- oder Justizstellen würden dem Rotstift zum Opfer fallen. Dies kann niemand allen Ernstes wollen.

 

Selbst wenn die Sonderzahlung die zusätzlich geplanten strukturellen Tariferhöhungen von insgesamt einem Prozent bis 2024 ersetzen würde, wäre die Landeskasse bis 2024 mit kumuliert mindestens 112,5 Millionen Euro zusätzlich belastet. Ein Betrag, der in der jetzigen Haushaltssituation nicht darstellbar wäre. Würde das nun geforderte Sonderzahlungsmodell die von uns geplanten zusätzlichen strukturellen Erhöhungen ersetzen, wäre spätestens 2024 sogar auch der überwiegende Anteil der Beamten ohne Kinder bis zur Besoldungsstufe 10 finanziell schlechter gestellt als bei der jetzt geplanten Regelung.

 

Sprechen wir somit einmal Tacheles ­ der vorliegende Antrag würde faktisch für alle Beamten bis einschließlich Besoldungsstufe 10 Einbußen bedeuten! Ich kann mir somit kaum vorstellen, dass der vorliegende Vorschlag von allen Vertretern der Beamten befürwortet wird.

 

Wir können den Modernisierungskurs des Landes fortsetzen

 

5. November 2019 Steuerschätzung

 

Zur heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten November-Steuerschätzung

 

Die November-Steuerschätzung bestätigt die vorsichtige Haushaltsplanung von Jamaika. Unsere maßvolle Ausgabenpolitik erlaubt uns, den Modernisierungskurs für unser Land fortzusetzen. Wir freuen uns zudem, dass die Kommunen mit zusätzlichen Steuermehreinnahmen rechnen können. Der Verzicht auf neue Schulden und die weitere Stärkung unseres Investitionsprogramms bleiben finanzpolitisch unsere zentralen Ziele."

Wohnnebenkosten dürfen nicht zum Preistreiber werden

29. Oktober 2019  Schwarzbuch des BdS

Zum heute vorgestellten Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler:

 

Wir freuen uns, dass der Bund der Steuerzahler die Ansicht über die zentralen Stellschrauben für eine sinnvolle Wohnpolitik mit uns teilt. Weder hilft die Gründung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften noch das Klammern an eine wirkungslose Mietpreisbremse, um den Mangel an Wohnraum zu beheben.

 

Statt den Wohnungsmarkt weiter zu Tode zu regulieren, hat Jamaika bereits ein Maßnahmenpaket aufgelegt. Bauen muss leichter, schneller und kostengünstiger werden. Dafür haben wir die Landesbauordnung entrümpelt, Baugenehmigungsverfahren beschleunigt und ermöglichen Gemeinden, zusätzliches Bauland auszuweisen.

 

Wir Freie Demokraten sind darüber hinaus der Meinung, dass Wohnnebenkosten nicht zum Preistreiber auf dem Mietwohnungsmarkt werden dürfen. Deshalb wollen wir für gezielte Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer sorgen. Zudem setzen wir uns für das einfache Flächenmodell bei der Grundsteuer ein, damit Wertsteigerungen künftig nicht zu automatischen Steuererhöhungen führen. Der Bund der Steuerzahler bestätigt uns erneut, dass unser Weg der richtige für die Menschen im Land ist."

FINISH ­ Finanzstrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein

 

26. September 2019  FINISH ­ Finanzstrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein

 

Wir setzen mit der Initiative ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Schleswig-Holstein soll Finanzanlagen wählen, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, ohne hierbei Abstriche bei der Wirtschaftlichkeit zu machen. Es ist durch repräsentative Studien belegt, dass die Sicherheit und Rendite von Finanzanlagen nicht unter der Anwendung von Nachhaltig- keitskriterien leiden müssen. Das ist eine zentrale Botschaft, da wir auch auf finanzielle Nachhaltigkeit nicht verzichten wollen. Bei jeder Art der Finanzanlage, bei der wir steuernd eingreifen ­ und das machen wir mit einem Gesetz zwangsläufig ­ bleibt für uns Freie Demokraten eines maßgeblich: Finanzanlagen von Landesbeteiligungen sind öffentliche Mittel und somit Gelder unserer Bürger. Mit diesen haben wir verantwortungsvoll umzugehen. Abstriche bei der Wirtschaftlichkeit sind zu vermeiden.

 

Bei den Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Finanzstrategie sind uns Freien Demokraten drei Punkte wichtig, die in diesem Antrag auch Berücksichtigung finden.

 

Erstens: Die Bürokratiekosten sind gering zu halten. Ein erhöhter Bürokra- tieaufwand gefährdet die Wirtschaftlichkeit. Aus diesem Grund ist es uns wichtig, dass das neue Gesetz nur für Finanzanlagen von Landesbeteiligungen greift, sofern diese eine Mindestgrößenordnung von wenigstens einer Million Euro überschreiten.

 

Zweitens: Uns Freien Demokraten ist es ganz besonders wichtig, dass sich das Gesetz nicht negativ auf die Fördertätigkeit unserer Investitionsbank IB.SH, die fast drei Milliarden Euro Finanzanlagen hält, auswirkt. Der Mittelstand muss wie bisher gefördert werden können. Jede Einschränkung der Möglichkeiten der Kreditvergabe und somit Mittelstandsförderung wäre von unserer Seite nicht zustimmungsfähig. Deshalb ist es uns wichtig, das Gesetz auf die Finanzanlagen zu beschränken und nicht auf das gesamte Aktivgeschäft auszudehnen. Die Kriterien für die Kreditvergabe an die schleswig-holsteinische Industrie bleiben, wie sie sind. Wir wollen, dass Schleswig- Holstein das mittelstandsfreundlichste Bundesland wird. Konterkarierende Vorgaben oder Beschränkungen unterstützen wir nicht. Es will ja vermutlich auch keiner, dass die Förderung von Elektromobilität eingestellt wird. Denn gerade in diesem Bereich wird die Nachhaltigkeit von Produktion und Entsorgung vielfach in Frage gestellt. Für die Förderung von Zukunfts- oder Übergangstechnologien, wie das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel, bleibt die IB.SH ein potentieller Partner.

 

Drittens: Durch die Beschränkung auf hundertprozentige Landesbeteiligungen gewährleisten wir zudem, dass keine Einflussnahme auf unsere im Wettbewerb stehenden Sparkassen erfolgt. Wir oktroyieren keine politisch gewollten Anlagekriterien für im freien Markt agierende Unternehmen. Dass Politik sich bei Finanzstrategien von Kreditinstituten lieber heraushalten sollte, hat die Vergangenheit mit der ehemaligen HSH Nordbank hinlänglich bewiesen. Wir unterstützen nachhaltige Finanzanlagen dort, wo wir es verantworten können und müssen ­ und zwar ohne, dass die Wirtschaftlichkeit leidet. Beteiligungen des Landes sind in der Regel langfristig angelegt und können somit beide wichtigen Kriterien ­ Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit ­ zielführend verfolgen, während Kundeneinlagen verwaltende Kreditinstitute zeitnah und aktiv auf Marktveränderungen reagieren müssen. Sparkassen als selbständige Unternehmen in kommunaler Trägerschaft haben die Aufgabe, die öffentliche Hand, den Mittelstand und die Bevölkerung flächendeckend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen und den Wettbewerb in ihrem Geschäftsgebiet zu stärken. Wettbewerb fordert gleiche Rahmenbedingungen.

 

Mit dem vorliegenden Antrag gehen wir einen weiteren Schritt und zeigen, dass Ökonomie und Ökologie sich sinnvoll ergänzen können."

 

Fortsetzungen der Haushaltsberatungen 2020

 

25. September 2019 Haushaltsberatungen 2020

 

In ihrer Rede zu den Haushaltsberatungen 2020:

 

Der Haushaltsentwurf 2020 ist erneut strukturell ausgeglichen. Per Saldo tilgen wir im kommenden Jahr 36 Millionen Euro unserer Altschulden. Dies ist auf den ersten Blick nicht viel. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass wir 89 Millionen Euro weniger Steuermehreinnahmen haben als in den Eckwerten der Finanzplanung berücksichtigt war. Ferner bekommen wir in 2020 letztmalig Konsolidierungshilfe vom Bund. Diese fällt mit 27 Millionen Euro um 53 Millionen Euro niedriger aus als in den Vorjahren. Auf der einen Seite fehlen uns diese Mittel, auf der anderen Seite sind wir stolz darauf, dass Schleswig-Holstein nicht mehr am Tropf des Bundes hängt.

 

Bedauerlich ist natürlich, dass der Bund die Kommunen bei der Integration der Flüchtlinge im Regen stehen lässt. Jedem ist bewusst, dass die Integration nach den ersten Behördengängen nicht aufhört, sondern erst richtig anfängt. Insofern ist es unbegreiflich, dass die Bundesregierung die Integrationsmittel allein für Schleswig-Holstein um 44 Millionen Euro kürzt. Die GroKo lässt unsere Kommunen und somit die vielen Ehrenamtler im Stich! Trotz dieses harten Einschnittes ist das Jahr 2020 bei der Mittelverteilung aus Sicht der Kommunen ein gutes Jahr. Der Wegfall der erhöhten Gewerbe- steuerumlage von knapp 140 Millionen Euro pro Jahr bedeutet eine erhebliche Verschiebung der Finanzmasse zu ihren Gunsten. Unsere Investitionen halten wir wie geplant auf Rekordniveau; die Tariferhöhungen und unsere Besoldungsstrukturreform sind im Zahlenwerk berücksichtigt. Zudem schaffen wir neue Stellen für Lehrer, Polizisten und Richter und stärken damit die Kernaufgaben des Landes. Auch die Kita-Reform wird ab 1. August 2020 umgesetzt und somit im Haushalt deutlich sichtbar. Unter diesen Gesichtspunkten und den gegenüber den Eckwerten bereits nach unten korrigierten Steuereinnahmen ist ein Haushalt, der einen Überschuss von 36 Millionen Euro aufweist, ein außerordentlich guter Haushalt. Jamaika kann Haushalt!

 

Und ewig grüßt das Murmeltier ­ der Sozialdemokratie fällt nichts anderes ein, als mit utopischen Anträgen um die Ecke zu kommen: Beitragsfreie Kitas jetzt und sofort für zusätzliche 250 Millionen Euro im Jahr. Knappe 200 Millionen Euro zusätzliche Mittel für die Kommunen, rund 150 Millionen Euro für die Rückkehr zur alten Weihnachtsgeldregelung und ­ weil Verteilen ja so viel Spaß macht ­ fordert die SPD auch noch, den Bund von seinen Zusagen für den freiwilligen Lärmschutz bei der festen Fehmarnbeltquerung zu entbinden und stattdessen landesseitig 300 Millionen Euro zu übernehmen. Sehen Sie es mir nach, dass ich hier in Anbetracht der knapp werdenden Redezeit nur SPD-Forderungen mit einem Preisschild in dreistelliger Mil- lionenhöhe erwähne. Ich freue mich jetzt schon auf Ihre Deckungsvorschläge! Es ist eine Frage der Generationengerechtigkeit, dass wir bei all unserem Handeln und unseren Entscheidungen die Auswirkungen für zukünftige Generationen im Auge behalten.

 

Mit einer erneuten Investitionsquote von über zehn Prozent ­ ich erwähne es immer wieder gerne, da das von der Vorgän- gerregierung als Utopie belächelt wurde ­ gehen wir einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Wir bauen Betonschulden ab und sorgen für eine in- takte Infrastruktur, damit auch zukünftige Generationen noch eine Gestaltungsgrundlage haben, anstatt sich ausschließlich mit den Folgen einer verschlissenen Infrastruktur herumschlagen zu müssen. Ein kritischer Blick muss jedoch auf die Personalkosten erlaubt sein. Bereits heute geben wir über 35 Prozent unserer Finanzmittel für Personal aus. Dies ist auch richtig und wichtig! Damit finanzieren wir zu einem übergroßen Teil Lehrer und daneben Polizisten, Richter, Staatsanwälte oder Finanzbeamte. Sorge macht mir jedoch, dass bereits heute mehr als jeder dritte Euro an Personalausga- ben für Versorgungsempfänger aufgewendet wird. Die Versorgungsausgaben sind in den letzten zehn Jahren um rund 50 Prozent gestiegen und werden auch in den nächsten Jahren weiter massiv in die Höhe gehen. Verstehen Sie mich richtig: Unsere Pensionäre haben sich diese Versorgung in ihrer aktiven Zeit erarbeitet und der Staat hat zu seinen Zusagen zu ste- hen. Nichtsdestotrotz müssen wir alle überlegen, wie wir das System auch für zukünftige Generationen tragfähig halten.

 

Meines Erachtens ist es an der Zeit, für Reformen im Besoldungsrecht zu sorgen, die der demographischen Entwicklung gerecht werden. Hier sei zukünftig zum Beispiel an eine Gleichbehandlung von Studienzeiten bei Angestellten und Beamten gedacht. Es ist niemandem geholfen, wenn der Staat seine Last irgendwann nicht mehr tragen kann. Das Land muss als Arbeitgeber attraktiv bleiben. Gebetsmüh- lenartig fordert die Opposition eine sofortige Anhebung nahezu sämtlicher Besoldungsgruppen und die vollumfängliche Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes. Wissend, dass dies vom Land nicht finanzierbar ist, ohne in anderen Haushaltspositionen harte soziale Einschnitte vornehmen zu müssen. Letztes Jahr schlug die Opposition vor, einen Teil ihrer Forderungen durch Kürzungen der Besoldungs- und Tariferhöhungsmittel zu finanzieren. Gottlob ist diesem Irrsinn niemand gefolgt. Niemals hätten wir sonst den hohen Tarifabschluss der Angestellten für unsere Beamten umsetzen können!

 

Liebe Opposition, bitte nicht jedes Jahr dieselbe Leier. Ihre Forderung nach mehr Geld für alle und das sofort ist nicht realisierbar und reinste Bauernfängerei. Ein Landeshaushalt, der 33 Milliarden Euro Verbindlichkeiten zu schultern hat, kann nicht jeden finanziellen Wunsch erfüllen. Wir müssen andere Wege finden, um unser Land als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren. Dass Sie seriöse Oppositionsanträge stellen können, haben Sie doch schon einmal gezeigt. Ich breche mir keinen Zacken aus der Krone, wenn ich zugebe, dass auch die Opposition gelegentlich einen guten Antrag stellt. Die Forderung nach Einführung einer pauschalen Beihilfe, die Beamten zu Beginn ihrer Laufbahn echte Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung einräumen soll, hat mich vollends überzeugt. Erstens begrüße ich, wenn mehr Wettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen zugelassen wird. Dies kann dem gesamten dualen Gesundheitssystem nur zuträglich sein. Ich halte es für falsch, dass die privaten Kassen in der Berufsgruppe der Beamten quasi eine Monopolstellung innehaben. Zweitens wird durch die Einführung einer pauschalen Beihilfe unser Landeshaushalt auf lange Sicht, bei zugegebenermaßen zunächst höheren Beihilfeausgaben, entlastet. Drittens schafft es die Benachteiligung derjenigen Beamten ab, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entschieden haben und somit ihre Beiträge allein entrichten müssen.

 

Wir stehen finanzpolitisch vor großen Herausforderungen. Die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs steht an. Hier ist uns Liberalen ein wichtiges Anliegen, die Kommunen endlich flächendeckend in die Lage zu versetzen, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Auch die Grundsteuer muss neu geregelt werden. Es ist bekannt, dass unsere Koalitionspartner hier ein anderes Modell als wir favorisieren. Wir sprechen uns für das einfache, transparente Flächenmodell aus und lehnen das bürokratielastige Modell des Bundesfinanzministers Scholz ab, das durch die Einbeziehung von Mietpreisstufen meines Erachtens insbesondere in Schleswig-Holstein zu ungeahnten Verwerfungen führen wird. Mir erscheint es jedenfalls nicht plausibel, warum Sylt einer niedrigeren Mietpreisstufe unterliegt als z.B. die Gemeinden des Kreises Pinneberg oder Husum. Aus diesem Grund möchte ich mich ausdrücklich bei unserer Finanzministerin Monika Heinold bedan- ken, die sich auf Bundesebene für die Einführung der Länderöffnungsklausel stark macht und das, obwohl unsere Koalitionspartner, anders als wir Freie Demokraten, für das Scholz-Modell votieren. Ja, auch wir Jamaikaner sind nicht immer einer Meinung. Aber wir schaffen es immer wieder, das Verbindende zu stärken, um unsere gemeinsamen Ziele zu verfolgen.

 

Jamaika steht für beste Bildung von Anfang an, die Versöhnung von Ökonomie und Ökologie, eine umfassende Sanierung unserer Infrastruktur, die Stärkung der inneren Sicherheit und den Erhalt von finanziellen Spielräumen für zukünftige Generationen. Ich stelle fest: Der vorliegende Landeshaushalt trägt erneut zu diesen Zielen ein gutes Stück bei. Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen!"

Jamaikas solide Finanzplanung behält zentrale Zukunftsthemen im Fokus

10. September 2019  Haushalt/Finanzplanung

Anlässlich der heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten Finanzplanung:

 

Mit der Finanzplanung hält die Jamaika-Koalition an ihrem Kurs fest: Wir wirtschaften solide und fokussieren uns auf die zentralen Zukunftsthemen Bildung, Infrastruktur und Digitalisierung. Der konsequente Abbau des Sanierungsstaus steht für uns Freie Demokraten weiterhin an oberster Stelle. Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass die Investitionsquote auch über das Jahr 2020 hinaus zweistellig bleibt. Vordringliche Aufgabe wird es sein, den noch bestehenden Finanzbedarf für den flächendeckenden Glasfaserausbau zu decken. Bis 2025 soll das gesamte Land mit schnellem Internet versorgt sein. Damit verschaffen wir auch vermeintlich abgehängten Regionen neue wirtschaftliche Perspektiven. Im Zuge der für 2021 anstehenden Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs machen wir Freie Demokraten uns zudem dafür stark, die vollen Straßenausbaukosten als kommunalen Finanzbedarf anzuerkennen. Damit wollen wir unsere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, wonach wir die Kommunen in die Lage versetzen werden, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten.

 

 

Nachhaltige Finanzanlagen ohne Abstriche bei der Wirtschaftlichkeit

 

9. September 2019  Finanzen/Finish

 

Zum geplanten Gesetzentwurf ,,FINISH - Gesetz zur Finanzstrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein

 

Wir setzen mit der Initiative ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Es ist belegt, dass die Sicherheit und Rendite von Finanzanlagen nicht unter der Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien leiden müssen. Das ist eine zentrale Botschaft, da wir auch auf finanzielle Nachhaltigkeit nicht verzichten wollen. Uns Freien Demokraten ist es wichtig, dass sich das Gesetz nicht negativ die Fördertätigkeit unserer Investitionsbank auswirkt und somit der Mittelstand wie bisher gefördert werden kann. Durch die Beschränkung auf hundertprozentige Landesbeteiligungen ge- währleisten wir zudem, dass keine Einflussnahme auf unsere im Wettbewerb stehenden Sparkassen erfolgt. Somit unterstützen wir nachhaltige Finanzanlagen, ohne dass die Wirtschaftlichkeit leidet."

Wir setzen den Modernisierungskurs 2020 fort

25. Juni 2019  Haushalt/Haushalt 2020

Zum von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten Beschluss des Haushaltsentwurfs 2020

 

Die Modernisierung unseres Bundeslandes schreitet mit dem Haushaltsentwurf 2020 weiter voran. Wir stärken die Bildung, den Rechtsstaat und die Infrastruktur und damit die Kernaufgaben des Landes. Kitas, Schulen und Hochschulen werden erneut durch zusätzliche Mittel gestärkt. Wir lösen den massiven Sanierungsstau in der Infrastruktur konsequent auf. Diese Mammutaufgaben haben für uns oberste Priorität. Auch die Kommunen und das Universitätsklinikum werden davon profitieren.

 

Das Land wird im nächsten Jahr erneut mehr als 1,3 Milliarden Euro investieren. Diese Anstrengung ist notwendig, um Schleswig-Holstein nach vorne zu bringen und unseren Wohlstand von morgen zu sichern. Wir statten zudem unsere Polizei und Justiz mit neuen Stellen aus und reagieren damit auf die Herausforderungen für den Rechtsstaat. Die Digitalisierung wird ein weiterer Schwerpunkt des Haushaltes sein. Von einer digitalen Vorzeigeregion, die wir werden wollen, sind wir insgesamt noch ein ganzes Stück entfernt, aber vor allem beim Breitbandausbau wollen wir unseren Vorsprung weiter ausbauen.

 

Mit der großen Kita-Reform setzen wir eines unserer zentralen Projekte in dieser Wahlperiode aufs Gleis. Mehr Betreuungsqualität für unsere Kinder, gedeckelte Beiträge für die Eltern und eine verlässliche Finanzierung für unsere Kommunen werden dank deutlich erhöhter Landesmittel Realität werden. Das ist vor allem das Verdienst unseres Sozialministers Heiner Garg, der unter Einbindung aller Beteiligter den Kitabereich neu ordnen wird.

 

Wir werden Schleswig-Holstein auch im dritten Regierungsjahr positiv gestalten. Wir bauen weiter Betonschulden ab, ohne dabei neue Geldschulden zu machen. Damit sorgen wir für mehr Generationengerechtigkeit und machen unser Bundesland fit für die Zukunft. Der Landeshaushalt ist sehr solide, wird aber auch durch das Agieren der Bundesregierung und die Konjunk- turaussichten nicht alles Wünschenswerte ermöglichen können. Wir können die Steuerzuwächse der vergangenen Jahre nicht einfach fortschreiben. Deshalb gilt es, die richtigen Schwerpunkte im Haushalt zu setzen und sich vor allem auf die Kernaufgaben zu konzentrieren.

Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2019

20. Juni 2019  Finanzen/Nachtragshaushalt 2019

Rede zu TOP 2 + 8 (Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2019 und Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege)

 

Heute beschließen wir die Einrichtung eines Sondervermögens für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege. Dies ist ein wichtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg zur Neuordnung der Ausbildung im Pflegebereich. Der Dank gilt unserem Minister Dr. Garg, der sich nicht nur um die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen verdient gemacht hat, sondern der auch die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes energisch vorantreibt. Wir stärken damit den Pflegeberuf und stellen eine zukunftsfeste Pflegeausbildung in Schleswig-Holstein sicher.

 

Mit dem Nachtragshaushalt 2019 reagieren wir auf aktuelle Bedarfe und stärken die Investitionen in unsere Infrastruktur. Wir bringen zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für die Landwirtschaft auf den Weg und investieren in unsere digitale Infrastruktur ­ und dies, ohne uns zusätzlich zu verschulden. Dieses gelingt, obwohl die aktuelle Steuerschätzung 15 Millionen Euro weniger Einnahmen in diesem Jahr erwartet als bei der Haushaltsaufstellung noch anzunehmen war. Insgesamt sieht der vorliegende Nachtragshaushalt Mehrausgaben in Höhe von 19,5 Millionen Euro vor. Der sich somit ergebende Finanzbedarf in Höhe von knapp 35 Millionen Euro kann durch geringere Zinsausgaben und steigende Einnahmen aus der Feld- und Förderabgabe gedeckt werden.

 

Die erforderliche Anpassung der Dürrehilfe 2018 um zusätzliche 3,8 Millionen Euro ist bedauerlich, aber sie ist notwendig, um die Dürreschäden des vergangenen Jahres zu kompensieren. Wir dürfen unsere Landwirtschaft, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht in der Dürre stehen lassen. Ein Verzicht auf die Aufstockung und somit auch die Inanspruchnahme zusätzlicher Bundesmittel würde unsere Landwirte im Wettbewerb zurückfallen lassen.

 

Sage und schreibe zwei Millionen Euro zusätzliche Mittel fürs Wolfsmanagement lassen einen dagegen nahezu fassungslos dastehen. Zwei Millionen Euro, um unsere Viehhalter vor wahrscheinlich drei Wölfen zu schützen. Ein aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen erforderlicher Irrsinn! Es wird Zeit, dass sich der Schutzstatus ändert, und dass der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird. Eine dreigliedrige Zonierung in Schutz-, Management- und Wolfausschlussareale, wie sie vom Deutschen Jagdverband gefordert wird, ist vernünftig. Wie unser agrarpolitischer Sprecher Oliver Kumbartzky bereits mehrfach betonte: Auf unseren Deichen findet der Wolf ein ,All-you- can-eat-Buffet` vor. Mir fehlt die Phantasie für eingezäunte Deiche; eine Verdrahtung der Landschaft ist nicht im Sinne des Natur- und Artenschutzes.

 

Weitere 13,7 Millionen Euro stellen wir zur Verfügung, um die Digitalisierung im Land weiter voranzutreiben. Dazu gehören die notwendigen Maßnahmen, um den Bürgern spätestens Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch zur Verfügung stellen zu können. Wir stellen zudem die Kofinanzierung für den im März endlich verabschiedeten ,DigitalPakt Schule` sicher, damit noch in diesem Jahr mit den ersten Maßnahmen begonnen werden kann. Es ist unser Anspruch, dass wir unseren bundesweiten Vorsprung beim Breitbandausbau nicht nur halten, sondern weiter ausbauen. Diesen Wettbewerbsvorteil dürfen wir nicht verspielen! Wir stoßen mit dem Netzausbau zunehmend in dünner besiedelte Gebiete vor. Um den gestiegenen Förderbedarf in diesem Jahr zu decken, stellen wir mit dem Nachtragshaushalt zusätzliche 8,2 Millionen Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung. Dies ist ein erster Schritt, um die von 2019 bis 2023 bestehende Finanzierungslücke von 60 Millionen Euro zu schließen. Wir wollen Firmenansiedlungen und moderne Arbeitsplätze nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch in unseren ländlich geprägten Gebieten an Ost-und Westküste sowie im Binnenland. Dafür sind wir angetreten und dieses Ziel werden wir weiterhin mit aller Kraft verfolgen. Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Menschen auch dort arbeiten können, wo sie ihren Wohnsitz haben ­ und dafür brauchen wir ein leistungsfähiges Glasfasernetz im ganzen Land.

 

Dieser Nachtragshaushalt umfasst auf der einen Seite erforderliche Unterstützungsleistungen für unsere Landwirtschaft und auf der anderen Seite Investitionen, mit denen wir die Digitalisierung hierzulande ohne weitere Neuverschuldung nach vorne bringen ­ und das ist eine gute Nachricht für unser Land!

Wir wollen die Öffnungsklausel für eine bessere Grundsteuer nutzen

14. Juni 2019  Finanzen/Grundsteuerreform

Zur Annäherung der Bundesregierung und der Länder bei der Grundsteuerreform

 

Auf der einen Seite begrüßen wir, dass sich die Bundesregierung offenbar auf eine Öffnungsklausel bei der Grundsteuer verständigt hat und somit den Ländern die Möglichkeit gibt, auf die Umsetzung des teuren und komplizierten Reformmodells des Bundesfinanzministers zu verzichten. Auf der anderen Seite hängt das Damoklesschwert dieses Bürokratiemonsters nun direkt über Schleswig-Holstein.

 

Die Länder haben nun grundsätzlich die Chance, ein besseres und einfacheres Grundsteuermodell zu verwirklichen. Wir Freie Demokraten werden uns dafür einsetzen, dass auch Schleswig-Holstein von der Öffnungsklausel Gebrauch macht und hierbei die Zusammenarbeit mit anderen Ländern sucht. Ziel muss es sein, das Scholz-Modell substanziell zu vereinfachen und insbesondere auf die Einbeziehung der Mieten zu verzichten. Wir werben weiterhin für das einfache Flächenmodell, weil es transparent und rechtssicher ist, den Erhebungsaufwand gering hält und die Bürger vor automatischen Steuererhöhungen schützt.

Wir treiben die Digitalisierung im Land weiter voran

4. Juni 2019  Finanzen/Nachtragshaushalt

Anlässlich des heute von Finanzministerin Monika Heinold bekanntgegebenen Gesetzentwurfs zum Nachtragshaushalt.

 

Mit dem Nachtragshaushalt nutzen wir die vorhandenen finanziellen Spielräume, um die Digitalisierung im Land weiter voranzutreiben. Wir freuen uns, dass unser Wunsch nach mehr Mitteln für den Ausbau des Glasfasernetzes berücksichtigt werden konnte. Dank zusätzlicher 8,2 Millionen Euro werden noch mehr Gemeinden mit schnellem Internet ausgestattet. Für den ländlichen Raum ist ein leistungsfähiges Glasfasernetz überlebenswichtig. Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Perspektiven, die wir konsequent nutzen wollen. Das Land wird deshalb auch in den nächsten Jahren weiter kräftig investieren müssen, um eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet zu erreichen.

 

Wir freuen uns zudem über den Startschuss für den Digitalpakt, mit dem wir gemeinsam mit Bund und Kommunen unsere Schulen für das digitale Zeitalter fit machen. Mit den 1,9 Millionen Euro stellen wir die Kofinanzierung der ersten Digitalpakt-Investitionen in diesem Jahr sicher. Der Nachtragshaushalt macht somit unser Land noch ein Stück moderner und zukunftsfähiger. Obwohl noch weitere Mehrbedarfe etwa für die Dürrehilfe gedeckt werden, bleibt der Haushalt strukturell ausgeglichen. Das sind gute Nachrichten für die kommende Generation.

Schnelles Internet für alle Menschen im Land

31. Mai 2019  Haushalt/Mehr Geld für Digitalisierung

Über die Digitalisierung sprechen kostet nichts, Digitalisierung vorantreiben hingegen schon. Die billige Lösung wird unser Land nicht voranbringen, sondern langfristig die wirtschaftliche Zukunft kosten. Schleswig-Holstein hat genau jetzt eine riesige Chance, den bundesweiten Vorsprung bei der Digitalisierung zu verteidigen und auszubauen ­ diese Chance müssen wir ergreifen. Investitionen in die Digitalisierung heute werden sich in der Zukunft auszahlen. Die internationale Konkurrenz darf uns keine Angst machen, sondern sollte uns anspornen, uns endlich ernsthaft mit dem Vorankommen der Digitalisierung auseinanderzusetzen.

 

Wir setzen uns daher dafür ein, dass neue finanzielle Spielräume, sei es im aktuellen Haushaltsjahr oder in zukünftigen Haushalten, für Investitionen in die Digitalisierung genutzt werden. Insbesondere beim Ausbau des Glasfasernetzes darf nicht gespart werden. Sollten Haushaltsmittel übrig sein, müssen wir diese in die Zukunft Schleswig-Holsteins investieren. Von dem Willen der Politik, jetzt zu handeln, hängen die Arbeitsplätze und der Wohlstand für die kommenden Generationen ab. Wir müssen jetzt auf den fahrenden Zug aufspringen, damit Schleswig-Holstein bei der Digitalisierung nicht auf der Strecke bleibt. Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger im Land schnelles Internet bekommen.

Wir stärken die Kernaufgaben des Landes

24. Mai 2019  Finanzen/Jahresbericht Landesrechnungshof

Wir teilen die Auffassung des Landesrechnungshofs, dass die finanziellen Spielräume für das Land enger werden und somit die Ausgabenanstiege zu begrenzen sind. Das folgt für uns bereits aus der Schuldenbremse, die dauerhaft strukturell ausgeglichene Haushalte vorsieht. Für künftig steigende Zinsausgaben haben wir in unserer Finanzplanung genügend Vorsorge getroffen. Zudem werden wir alles dafür tun, den enormen Sanierungsstau des Landes abzubauen. Dazu haben wir die Investitionen auf rund 1,3 Milliarden Euro angehoben, was einen großen Teil des Ausgabenanstiegs seit dem Regierungswechsel erklärt. Zudem haben wir Polizei, Justiz und Schulen personell gestärkt, weil das Land seine Kernaufgaben nicht vernachlässigen darf. Wenn die hohen Personalausgaben kritisiert werden, darf nicht vergessen werden, dass rund drei Viertel aller Stellen auf die Bereiche Polizei, Justiz und Schule entfallen. Das sind Kernaufgaben des Staates, die das Land effektiv und in hoher Qualität erfüllen soll. Wir brauchen weiterhin ein hohes Investitionsniveau. Dies erhöht zwar kurzfristig den finanziellen Aufwand, sorgt aber langfristig für eine gute wirtschaftliche Entwicklung und senkt den Sanierungsaufwand.

TOP: Konsequenzen aus bisherigem Scheitern der Grundsteuer-Reform ziehen ­ - Grundsteuer abschaffen

15.05.2019 - Grundsteuer-Reform

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im April 2018 steht fest, dass bis Dezember 2019 eine verfassungskonforme Neuregelung der Grundsteuer zu treffen ist. Doch bis heute liegt kein Gesetzentwurf der heillos zerstrittenen Bundesregierung vor, einer Koalition, die nicht in der Lage ist, konstruktiv an einer Lösung der politischen Probleme zu arbeiten. Ein Armutszeugnis!

 

Und die Grundsteuer ist zweifellos ein politisches Problem, das bundesweit tausende Kommunen ebenso betrifft wie Millionen von Eigentümern und Mietern. Es wurden bisher lediglich Eckpunkte eines Modellentwurfs veröffentlich. So sieht Bundesfinanzminister Scholz ein modifiziertes Ertragswertverfahren vor. Während für den Grund und Boden der Ertragswert aus den Bodenrichtwerten abgeleitet wird, soll für das darauf stehende Gebäude eine sogenannte Listenmiete herangezogen werden.

 

Wir Freie Demokraten waren schon immer skeptisch gegenüber einem solchen wertabhängigen Modell. Denn erstens wollen wir die steigenden Wohnkosten in unseren Ballungsgebieten nicht noch zusätzlich anheizen. Zweitens droht den Bürgern mit jeder Hauptfeststellung eine automatische Steuererhöhung. Drittens macht jede Wertkomponente die Grundsteuer bürokratischer und streitanfälliger. Wir halten insbesondere die inkludierte Gebäudebewertung für hochproblematisch und rechtsunsicher. Dieses gilt nicht nur für Individual-, sondern auch für die Berücksichtigung von Listenmieten. Deutlich wird dies durch den Plan, die Listenmieten in teuren Lagen von Großstädten ab 600.000 Einwohnern pauschal um 10 Prozent zu erhöhen. Mit dieser Behelfslösung soll der Tatsache unterschiedlicher Mietniveaus innerhalb einer Stadt Rechnung getragen werden.

 

Was aber wird mit einer solchen Regelung tatsächlich erreicht? Der Bund würde ohnehin schon teure Lagen noch stärker mit der Grundsteuer belasten! Das kann ebenso wenig auf unsere Zustimmung stoßen wie der Plan, Immobilien des sozialen Wohnungsbaus oder gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften durch einen Abschlag auf die Messzahl zu privilegieren. Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus gibt es sinnvollere Instrumente. Denn ein Abschlag auf die Messzahl bedeutet im Umkehrschluss nichts anderes, als eine zusätzliche Belastung von privaten Eigentümern! Wie soll sonst sichergestellt werden, dass das Gesamtaufkommen stabil bleibt? Es sind gerade private Kleinvermieter, die ein hohes Maß an sozialer Verantwortung zeigen und im Interesse eines intakten Verhältnisses zu ihren Mietern häufig auf Mieterhöhungen verzichten.

Auch das Wohnen in den eigenen vier Wänden, das wir ja eigentlich fördern wollen, würden wir zusätzlich verteuern. Dies kann doch nicht unser gemeinsames Ziel sein! Wir sehen zahlreiche Probleme, die mit einer Gebäudebewertung verbunden sind. Entweder ist diese Bewertung zu pauschal und damit verfassungswidrig oder sie wird derart aufwändig, dass Bürger und Verwaltung von der Bewertungslast erdrückt werden.

 

Da unsere politischen Mitbewerber nicht von einer Wertkomponente abrücken wollen, hatten wir zwischenzeitlich einen Kompromissvorschlag gemacht, der vorsieht, zwar den Bodenwert als Wertkomponente zu akzeptieren, aber auf eine Bewertung des Gebäudes zu verzichten und lediglich seine Fläche zu berücksichtigen. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine neue Grundsteuer sind sehr vage. Tatsache ist allerdings, dass ein einfaches Flächenmodell die wenigsten Rechtsprobleme aufwirft und auch deshalb die von uns favorisierte Lösung bleibt!

 

Wir wollen eine rechtssichere und transparente Grundsteuer, die einfach zu erheben ist und unnötige Bürokratie vermeidet. Für uns ist die Grundsteuer auch kein geeignetes Instrument für sozialstaatliche Umverteilung. Nicht jeder, der eine wertige Immobilie besitzt, ist automatisch vermögend. Die Grundsteuer ist eine reine Objektsteuer, die eben nicht an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anknüpft. Wer Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung erzielt, unterliegt bereits der Einkommensteuer und leistet somit seinen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben.

 

Insoweit mache ich auch keinen Hehl aus meiner Sympathie für eine Abschaffung der Grundsteuer, denn sie greift unmittelbar in die Vermögenssubstanz ein. Auf der anderen Seite ist die Grundsteuer ein bewährtes und allgemein akzeptiertes Finanzierungsinstrument für unsere Kommunen, weshalb ich den Antrag der AfD aus voller Überzeugung ablehne. Die AfD will die Grundsteuer durch einen höheren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ersetzen. So würden zwar die kommunalen Einnahmeausfälle kompensiert, nicht aber der Wegfall des Hebesatzrechts und damit der Verlust an kommunaler Einnahmenautonomie. Eine hinreichende Einnahmenautonomie in Form von eigenen Steuerkompetenzen ist jedoch wichtige Voraussetzung der kommunalen Selbstverwaltung, die wir nicht aufs Spiel setzen sollten.

 

Die Zeit drängt und im Bund regiert das Chaos. Wir brauchen bald eine Lösung und diese Lösung kann darin bestehen, den Ländern per Freigabegesetz oder Öffnungsklausel die Möglichkeit zu geben, die Grundsteuer in eigener Zuständigkeit zu regeln. Eine Föderalisierung der Grundsteuer könnte durchaus ein gangbarer Weg sein, zwingt die Länder aber auch dazu, selbst Farbe zu bekennen. Wir werden sehen, was Berlin uns final vorlegt. Das, was bisher auf dem Tisch liegt, ist für uns Freie Demokraten allerdings kaum zustimmungsfähig. Wir werden deshalb weiterhin für eine einfache, transparente und rechtssichere Grundsteuer werben ­ und zwar für das Flächenmodell!

Besoldungs- und Versorgungsanpassung in S-H

15.05.2019

Mit dem Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein werden die linearen Anpassungen aus der Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom März zeitgleich auf unsere Beamten, Richter und Versorgungsempfänger übertragen. Unser Dank für den erzielten Konsens gilt den Verhandlungsführern der Spitzenorganisationen und der Finanzministerin.

3,01 Prozent Gehaltsanpassung rückwirkend zum 1. Januar 2019 und insgesamt 8 Prozent Gehaltserhöhung nach der letzten Anpassungsstufe am 1. Januar 2020 sind ein außerordentlich gutes Ergebnis, das einen realen Kaufkraftgewinn für unsere aktiven und pensionierten Landesdiener bedeutet. Zudem erhalten die aktiven Beamten im Oktober eine Einmalzahlung von 100 Euro. Damit gewähren wir ihnen einen vollständigen Ausgleich für die nicht sofortige Übernahme der strukturellen Komponente des Tarifabschlusses.

Ich möchte nicht verhehlen, dass wir mit diesem Tarifabschluss an unsere finanzielle Schmerzgrenze gehen. Möglich wird dieser Kraftakt nur durch die im Landeshaushalt getroffene Vorsorge. Jene Vorsorge übrigens, die die SPD im Rahmen der Haushaltsanträge in dieser Höhe für überflüssig hielt und um satte 40 Millionen Euro kürzen wollte! Wie dem letzten Personalbericht des Landes zu entnehmen ist, werden bis 2029 rund 18.500 Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse durch Erreichen der Altersgrenze beendet. Dies entspricht rund 27 Prozent des gesamten Personalbestands. Das Land steht somit zum einen vor großen Herausforderungen bei der Personalgewinnung und zum anderen vor großen Herausforderungen bei der Bewältigung der Pensionsaufwendungen. Von den diesjährigen Mehrausgaben in Höhe von 102 Millionen Euro durch die Übernahme des Tarifabschlusses entfallen über 37 Prozent auf die Pensionäre. In den Jahren 2020 und 2021 steigt der Ausgabenanteil auf knapp 39 Prozent. Diese Zahlen sind Ausdruck der demographischen Entwicklung und das Ergebnis früherer Verbeamtungswellen.

Schleswig-Holstein hat in der Vergangenheit kaum Vorsorge für die Pensionsaufwendungen getroffen und macht dies aufgrund der begrenzten finanziellen Möglichkeiten auch jetzt noch in zu geringem Umfang. Wir müssen hier ehrlich sein. Wir werden bald knapp 30 Prozent der gesamten Personalkosten des Landes für Ruheständler aufwenden. Wir haben zwar einen Versorgungsfonds, den wir voraussichtlich bis ins Jahr 2025 mit weiteren Mitteln ausstatten werden. Doch mit diesem Versorgungsfonds werden wir die steigenden Belastungen für den Landeshaushalt lediglich abfedern und langfristig nicht stoppen können. Die Versorgungslast ist ebenso wie der Sanierungsstau ein bedeutsamer Teil unserer impliziten Verschuldung, die wir gedanklich immer zu unseren Schulden am Kreditmarkt hinzurechnen müssen. Es ist deshalb höchste Zeit zum Umdenken. Auch bei den Pensionen bedarf es dringend eines Nachhaltigkeitsfaktors!

Während das Rentenniveau bis 2030 auf 43 Prozent gesenkt werden soll, verbleibt das Pensionsniveau bei bis zu 71,75 Prozent, und zwar gezahlt auf das letzte und somit in der Regel höchste Gehalt und nicht wie beim Rentner auf das durchschnittliche Einkommen eines ganzen Arbeitslebens. Ich gönne unseren Pensionären jeden Euro, aber das System muss tragfähig bleiben. Sonst ist langfristig niemandem geholfen. Zukünftige Generationen von Steuerzahlern müssen in der Lage sein, die Personalkosten des öffentli- chen Dienstes zu tragen.

 

Zur erforderlichen Personalgewinnung: Wir befinden uns mit anderen Ländern, aber auch mit der freien Wirtschaft in einem harten Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte. Diesem Wettbewerb muss sich Schleswig-Holstein permanent stellen. Wir müssen somit weitere konkrete Schritte in die Wege leiten, um unseren öffentlichen Dienst leistungsfähig zu halten und noch leistungsfähiger zu machen. Zur Sicherstellung des Abstandsgebots und der Einfügung in eine grundlegend überarbeitete Besoldungsstruktur werden wir erforderliche strukturelle Verbesserungen wie die Stärkung der Einstiegsämter in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren aufgreifen. Im Kontext der geplanten Besoldungsstrukturreform müssen wir uns fol- gende Fragen stellen:

Sind die Einstiegsgehälter noch angemessen?

Sind die Eingruppierungen anforderungsgerecht?

Gibt es genügend Aufstiegsmöglichkeiten?

Ich freue mich auf die weiteren Schritte, die wir im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten gehen werden, damit sich Schleswig-Holstein als moderner und attraktiver Arbeitgeber präsentiert. Zufriedenes und motiviertes Personal sind der Garant dafür, dass das Land seine Aufgaben als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger effizient und in hoher Qualität erfüllen kann.

Finanzmittel müssen bedarfsgerecht verteilt werden

14.05.2019 Anlässlich der heute vom Innenministerium veröffentlichten Ergebnisse des FAG-Gutachtens

Das nun vorliegende Gutachten zeigt uns erste Wege auf, wie wir zu einer bedarfsgerechteren Verteilung der Finanzmittel kommen können. Oberstes Ziel ist ein verfassungskonformer Finanzausgleich, der für das Land und die Kommunen Rechtssicherheit bedeutet. Ziel muss es zudem sein, ineffiziente Doppelstrukturen abzuschaffen.

 

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wollen wir die Städte und Gemeinden flächendeckend in die Lage versetzen, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten. Die Finanzsituation von Land und Kommunen ist bei der Neuordnung des Finanzausgleiches gleichrangig zu berücksichtigen. Wir stehen am Anfang einer umfangreichen parlamentarischen Beratung.

Jamaika wirtschaftet nachhaltig und solide

19.03.2019 Eckwerte für den Haushalt 2020

Wir wollen unsere Investitionsoffensive auch im kommenden Jahr ohne Neuverschuldung fortsetzen. Das ist eine wichtige Botschaft für die Bürgerinnen und Bürger und die Betriebe in unserem Land.

 

Zentrale Projekte von Jamaika wie beispielsweise die Kita-Reform oder die Sanierung unserer Landesstraßen sind ebenso ausfinanziert wie die Übertragung des hohen Tarifabschlusses auf die Beamten. Dank unserer soliden Haushaltspolitik können wir auch die Folgen einer nachlassenden Konjunktur zumindest abfedern.

 

Uns ist aber bewusst, dass auf der Einnahmenseite weitere Risiken bestehen, die zu ausgabenseitiger Zurückhaltung mahnen. Wir wollen die Konsolidierungserfolge der letzten Jahre nicht gefährden. Trotz geringer werdender Spielräume wird Jamaika auch 2020 wieder mehr als 1,3 Milliarden Euro in Bildung, Infrastruktur und Digitalisierung investieren. Damit stärken wir die Wachstumskräfte unseres Landes und bauen die immensen Betonschulden schrittweise ab. Auch in den Folgejahren werden wir alle Anstrengungen unternehmen, um einen ausgeglichenen Haushalt und hohe Investitionen miteinander zu verbinden.

Der Bundesfinanzminister muß auf Bayern zugehen

14.03.2019 Verhandlungen Grundsteuerreform

Wir begrüßen, dass neue Bewegung in die Debatte um die Grundsteuerreform gekommen ist. Ein zeitnaher Kompromiss ist dringend erforderlich.

 

Auf den ersten Blick sehen wir jedoch nicht, an welchen Stellen die nötige Vereinfachung des Modells gelungen ist. Wir warten nun auf die Details der neuen Verhandlungsrunde. Eines ist aber klar: Der Bundesfinanzminister muss auf Bayern zugehen, um ein Scheitern der Reform abzuwenden. Die rechtliche und praktische Umsetzbarkeit der Vorschläge muss sichergestellt sein.

 

Wir Freie Demokraten wollen ein möglichst einfaches Modell, das transparent und aufkommensneutral ist. Deshalb wäre das Flächenmodell weiterhin unsere favorisierte Lösung. Die Grundsteuer darf kein Umverteilungsinstrument sein. Wir warnen auch davor, sozialen Wohnraum und selbstgenutztes Wohneigentum gegeneinander auszuspielen ­ etwa durch unterschiedliche Messzahlen, die offenbar geplant sind.

Das Land geht für die Attraktivität des Landesdienstes an seine finanziellen Grenzen

13.03.2019 Zur Einigung zwischen dem Land und den Gewerkschaften, den Tarifabschluss für die Beamten im Norden zu übernehmen

Wir begrüßen die Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landesbeamten.

 

Für Schleswig-Holstein ist dieser Schritt ein finanzieller Kraftakt, den wir aber dank der vorausschauenden Haushaltspolitik stemmen können. Natürlich sind die Spielräume mit diesem hohen Tarifabschluss nicht gerade größer geworden. Deshalb werden wir sorgsam abwägen, wie wir die verbliebenen finanziellen Möglichkeiten für eine Besoldungsstrukturreform sinnvoll einsetzen können, um den bereits begonnenen Weg der Attraktivitätssteigerung des Landesdienstes weiterzugehen.

Beteiligungsbericht - HSH Nordbank

7.03.2019 Annabell Krämer zu TOP 12+43 - Kosten für Dienstleistungen im Rahmen von Stützung und Verkauf der HSH Nordbank

Der vorliegende Beteiligungsbericht zeigt transparent die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der wesentlichen Landesbeteiligungen auf und bietet uns ein gutes Instrument zur Beteiligungskontrolle. Ferner zeigt er anschaulich die bestehenden Schattenhaushalte, die nicht in unserem jährlichen Haushalt abgebildet sind. Von den aktuell 35 Unternehmensbeteiligungen hält das Land bei sechs Gesellschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts sämtliche Anteile.

 

Bei weiteren fünf Gesellschaften übersteigt der Anteil des Landes am gezeichneten Kapital die Millionengrenze. Bei den zehn Anstalten des öffentlichen Rechts haftet das Land aufgrund der bestehenden Gewährträgerhaftung grundsätzlich unbegrenzt. Auf der einen Seite hält das Land Schleswig- Holstein 1,6 Milliarden Euro anteiliges Eigenkapital an den Beteiligungen. Auf der anderen Seite bestehen jedoch auch Gewährträgerhaftungen des Landes in Milliardenhöhe für die Anstalten des öffentlichen Rechts. § 65 der Landeshaushaltsordnung beschreibt restriktive Voraussetzungen, unter denen sich das Land an privatrechtlichen Unternehmen beteiligen darf. Dies ist unter anderem nur dann der Fall, wenn ein bestehendes wichtiges Interesse des Landes ,nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise` verfolgt werden kann. Diese Regelung soll nicht nur die Steuerzahler vor unnötigen Verlustrisiken bewahren, sondern schützt auch unsere subsidiäre und marktwirtschaftliche Ordnung. Der jährlich vorzulegende Beteiligungsbericht dient im Wesentlichen der Erfolgskontrolle. Die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer Landesbeteiligung gilt es somit nicht nur beim Eingehen einer solchen, sondern stetig zu überprüfen.

 

Landesbeteiligungen sind permanent auf den Prüfstand zu stellen. Wie im Bericht richtig konstatiert wird, soll der Staat als Unternehmer die Ausnahme sein. Es bleibt unsere Aufgabe, jede Beteiligung auf Zielerfüllung, Wirtschaftlichkeit und Effizienz zu untersuchen und uns ­ wie im Koalitionsvertrag vereinbart ­ sofern möglich von Beteiligungen zu trennen, die die gesetzten Ziele nicht erfüllen. Dass der Staat grundsätzlich nicht der bessere Unternehmer ist, mussten die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins leidvoll erfahren. Der Ausflug in die globale Finanzwelt belastet noch Generationen. Der finale Ge- samtschaden wird erst in vielen Jahren feststehen. Wären die politischen Mitbewerber im Mai 2003 der Forderung der FDP nach einer Privatisierung der HSH Nordbank gefolgt, wäre uns das aus Finanzsicht dunkelste Kapitel unserer Landesgeschichte erspart geblieben. Im Gegenteil ­ wir hätten das Kapitel Landesbank mit Gewinn beendet!

 

Wir waren schon immer ordnungspolitisch überzeugt, dass es keine Aufgabe des Staates sein kann, eine internationale Geschäftsbank zu betreiben. Die hohen Beratungskosten im Rahmen der Stützung und des Verkaufs der HSH sind Folgen dieser in 2003 und Folgejahren getroffenen Fehlentscheidungen. So traurig es ist, die auf Schleswig-Holstein entfallenden Beraterkosten von über 150 Millionen Euro waren erforderlich, um den Schaden für das Land zu begrenzen. Sie sind Folge der Entscheidung der EU-Kommission aus dem Herbst 2015, dass die HSH bis Ende Februar 2018 abgewickelt oder veräußert werden muss. Wir sind uns alle einig, dass die nunmehr erfolgte Privatisierung den Vermögensverlust für das Land begrenzen konnte. Auch die Beraterkosten ändern nichts an diesem Urteil angesichts der noch viel höheren Verluste, die gedroht haben oder noch immer drohen. Im Geschäftsfeld der Rechts- und Privatisierungsberater sowie Wirtschaftsberater und Notare für Großbanken herrscht übrigens auch nicht gerade ruinöser Wettbewerb, der sich auf die Tagessätze auswirken würde! Auch dieser Umstand führt uns noch einmal deutlich die Komplexität des Geschäftsfelds vor Augen. Hochspezialisierte Branchenexperten waren erforderlich, um das Kapitel HSH Nordbank für das Land annähernd zu schließen und den Maxi- malschaden zu verhindern.

 

Der vorliegende Beteiligungsbericht macht in diesem Kontext jedoch auch noch einmal deutlich, dass wir die hsh portfoliomanagement AöR weiterhin kritisch begleiten und gegebenenfalls hinterfragen müssen. Diese AöR hat von der HSH ein Kreditportfolio mit einem Nominalwert von ursprünglich 5 Mrd. EUR für die Summe von 2,4 Mrd. EUR übernommen. Sie hat die Aufgabe, dieses Portfolio vermögensschonend in einem absehbaren Zeithorizont abzuwickeln. Auch hier entstehen jährlich Millionenkosten für externe Un- terstützung. Deshalb gilt es fortlaufend zu überprüfen, ob die Anstalt wirklich in der Lage ist, durch Verwertungserfolge die altersbedingten Wertverluste der Schiffe und die laufenden Anstaltskosten mindestens aufzuwiegen. Schließlich muss sich auch diese Gesellschaft jederzeit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit stellen."

Grundsteuermodell der SPD treibt Mieten in die Höhe

5.03.2019 Umlagefähige Grundsteuer / Finanzen

Zur Forderung der SPD im Bund, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen, erklärt Annabell Krämer:

 

Der Vorschlag der SPD, die Umlage der Grundsteuer auf die Mieter zukünftig zu untersagen, ist an Populismus nicht zu überbieten. Jedem Mieter ist bewusst, dass der Vermieter zusätzliche, nicht über die Nebenkosten abrechenbare Kosten in die Nettokaltmiete einpreisen wird ­ sofort oder aber mit der nächsten Mieterhöhung. Die Erkenntnis der SPD, dass ihr Grundsteuermodell zu automatischen Steuererhöhungen führt, die letztlich die Mieter bezahlen müssen, kommt erstaunlich spät. Deshalb schlagen wir ein einfaches, transparentes und faires Modell vor, das unabhängig von den Mieten berechnet wird, unnötige Bürokratie vermeidet und die Steuerfestsetzung für den Steuerzahler nachvollziehbar macht. Wir Freie Demokraten haben hierzu Vorschläge auf den Tisch gelegt. Nun liegt es an den Finanzministern, diese aufzugreifen und verfassungskonform umzusetzen. Wir favorisieren weiterhin das einfache Flächenmodell. Sollte dieses nicht konsensfähig sein, sollte mit den Bodenrichtwerten lediglich eine Wertkomponente berücksichtigt werden.

Kein Bedarf für unnötige Regulierungen

27.02.2019 Vermietung von Ferienunterkünften

Zur mündlichen Anhörung heute in der gemeinsamen Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschuss zur Vermietung von Ferienunterkünften über Buchungsportale erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

 

Die mündliche Anhörung zur Vermietung von Ferienunterkünften über Buchungsportale hat eindrucksvoll belegt, dass neue Gesetze und Regulierungen völlig unangebracht sind. Das Baurecht gibt den Kommunen bereits genügend Instrumente an die Hand, um die Nutzung von Wohnraum in ihrem Sinne zu steuern. Zudem konnte eine signifikante Verdrängung von Wohn- raum durch touristische Nutzungen in der Anhörung nicht belegt werden.

 

Die Probleme auf dem Wohnungsmarkt müssen letztlich durch mehr Wohnungsbau gelöst werden. Auch die Besteuerung ist eindeutig geregelt. Es gibt keine Belege dafür, dass Vermieter ihre Steuer- und Abgabenpflicht im großen Stil unterlaufen. Bei Verdachtsmomenten obliegt es der Finanzverwaltung, den bestehenden Rechtsrahmen zu nutzen und Verstöße zu ahnden. Schleswig-Holstein ist ein attraktives Urlaubsland. Gerade die Vielfalt der Übernachtungsmöglichkeiten stärkt den für unser Land so wichtigen Tourismus. Wir sollten uns davor hüten, der Branche durch unnötige Regulierung Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
 

Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung schaffen

24.01.2019 Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetz- lich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte und Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung schaffen

Wahlfreiheit für Beamte in der Krankenversicherung herzustellen, klingt zunächst nach einem vernünftigen Ansatz. Warum ist der vorliegende Antrag der SPD trotzdem problematisch? Weil er nur Wahlfreiheit für die Beamten fordert, um der PKV das Wasser abzugraben. Auch sind die Folgen für die öffentlichen Haushalte und für das bisher gut funktionierende Nebeneinan- der von privater und gesetzlicher Krankenversicherung nicht zu Ende gedacht.

 

Schauen wir uns die Fakten an: Die Beamten stellen immerhin die Hälfte der aktuell 8,75 Millionen Privatversicherten in Deutschland. Indem der Gesetzentwurf einen Anreiz für die Beamten schafft, sich gesetzlich statt privat zu versichern, stellt er eine tragende Säule der PKV in Frage. Umgekehrt wird aber Arbeitnehmern der Weg in die PKV leider nicht erleichtert. Unterm Strich hat der Antrag also eine gehörige Schlagseite! Ich konzediere, dass die SPD zunächst nur für neue Beamte und für die bisher schon gesetzlich Versicherten eine Übernahme des Arbeitgeberanteils zur GKV vorsieht. Das wird den Bestand der PKV als Vollversicherer sicher nicht unmittelbar gefährden. Dass die Wahlfreiheit im Gesetzentwurf auf neue Beamte beschränkt bleibt, ist Folge bundesgesetzlicher Regelungen zum Mitgliedsrecht in der GKV. Denn eine Rosinenpickerei ­ in jungen, gesunden Jahren von günstigen Tarifen der PKV zu profitieren und später in die GKV zu flüchten ­ würde das gesetzliche Versicherungssystem schwer belasten. Die Krankheitsfälle müssten von der Solidargemeinschaft finanziert werden, während die Gewinne aus den gesunden Lebensjahren privatisiert werden. Dies kann politisch nicht gewollt sein! Umso misstrauischer muss man werden, wenn ausgerechnet die sozialdemokratische Gesundheitssenatorin in Hamburg, also die Urheberin des dis- kutierten Modells, erklärt, sie würde die GKV gerne für alle Beamten öffnen. Würde der Staat damit nicht jene Rosinenpickerei auf Kosten der GKV befördern? Wäre es nicht unfair, den gesetzlich Pflichtversicherten einseitig das Gesundheitsrisiko der Beamten aufzubürden? Es ist offensichtlich, dass die SPD von Wahlfreiheit spricht, aber tatsächlich die Einheitsversicherung vorbereiten will. Warum sonst plant sie nur die Öffnung der GKV für Beamte? Was ist mit einer Öffnung der PKV für Arbeitnehmer? In Deutschland sind Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 60.750 Euro in der GKV pflichtversichert. Damit bleibt einem Großteil der arbeitenden Bevölkerung die Möglichkeit verwehrt, zwischen einer gesetzlichen und privaten Vollversicherung zu wählen. Dass dieses Privileg nur den Beamten zugestanden werden soll, finden wir nicht richtig.

 

Es stellen sich noch ganz andere Fragen. Da wären zunächst die Kosten für die öffentlichen Haushalte. Eine Mehrbelastung resultiert bereits daraus, dass der Dienstherr den Arbeitgeberanteil zur GKV für jene Beamten übernehmen müsste, die schon jetzt gesetzlich versichert sind und auf Beihilfen verzichten. Hinzu kommt, dass für die jüngeren Jahrgänge noch vergleichs- weise wenig Beihilfe anfällt, während die am Einkommen orientierten Beiträge zur GKV überdurchschnittlich hoch wären. Natürlich sind die finanziellen Auswirkungen nicht nur kurz- oder mittelfristig zu betrachten, sondern bezogen auf ein ganzes Beamtenleben. Doch auch dann bleibt es eine Rechnung mit vielen Unbekannten: Wie viele Beamte würden sich tatsächlich für die GKV entscheiden? Und wie würde sich die Risikostruktur der Beihilfeempfänger verändern? Selbst wenn man zum Ergebnis käme, dass das Hamburger Modell die öffentlichen Haushalte langfristig entlastet, bliebe eine ganz wichtige Frage offen.

 

Nämlich die Frage, welche Folgen eine Schwächung der PKV für unser Gesundheitssystem hätte. Denn vergessen wir nicht, dass durch die höheren Honorare in der PKV letztlich auch eine Quersubventionierung der gesetzlich Versicherten erfolgt und medizinische Innovationen gefördert werden. Wir sollten uns davor hüten, die Axt an unser duales Krankenversiche- rungssystem zu legen. Dennoch finde ich es richtig, wenn wir den vorliegenden Antrag in der notwendigen Tiefe und Ernsthaftigkeit beraten. Dabei müssen aber auch wirklich alle Fragestellungen auf den Tisch. Ich habe einige Kritikpunkte genannt und auf Gefahren des SPD-Antrags hingewiesen. Wir Freie Demokraten sind sehr offen dafür, mehr Wahlfreiheit für die Bürger zu schaffen und den Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungssystemen zu stärken. Den Einstieg in eine Einheitsversicherung lehnen wir dagegen ab.
 

Erfolgreicher Haushaltsabschluss, auch wenn die HSH-Schulden die Freude dämpfen

11.01.2019 Zum vorläufigen Haushaltsabschluss 2018, den Finanzministerin Monika Heinold vorgestellt hat

Der Jahresabschluss, mit dem wir 360 Millionen Euro besser als geplant liegen, ist vor allem Ergebnis einer sparsamen Haushaltsführung des Landes.

 

Wir freuen uns und befürworten, dass jeder Cent davon in die Schuldentilgung fließt. Denn die Last der HSH-Verbindlichkeiten, die in den Landeshaushalt wandern, ist groß. Das aus diesem Sondereffekt resultierende Jahresdefizit in Milliardenhöhe schmerzt natürlich.

 

Doch der klugen und zurückhaltenden Haushaltspolitik von Jamaika ist es zu verdanken, dass der Schuldenberg des Landes im letzten Jahr tatsächlich um 520 Millionen Euro abgebaut wurde. Und das, obwohl wir zugleich die Investitionen in die Infra- struktur des Landes massiv erhöht haben. Das ist eine gute Nachricht vor allem für die jüngeren Generationen. Jamaika wird auch in den nächsten Jahren konsequent daran arbeiten, Geldschulden und Betonschulden des Landes gleichermaßen abzubauen. Wir stellen Schleswig-Holstein damit zukunftsfest und generationengerecht auf.
 

GroKo-Krach um die Grundsteuer auf dem Rücken der Kommunen

10.01.2019 Anlässlich der Diskussion im Bund über die Reform der Grundsteuer

Es war uns von vornherein klar, dass der komplizierte Reformvorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz nicht mehrheitsfähig sein wird. Dass ihm aber der eigene Koalitionspartner derart in die Parade fährt, überrascht dagegen schon.

 

Eine Lösung der Grundsteuerfrage wird damit immer unwahrscheinlicher. Es ist fatal, wenn sowohl die Kommunen als auch die Eigentümer und Mieter derart im Unklaren gelassen werden, wie es mit der Grundsteuer weitergeht.

 

Wir Freie Demokraten haben klare Kriterien formuliert, wie die Reform auszusehen hat: Wir wollen ein Modell, das einfach, transparent und aufkommensneutral ist. Insofern freut es uns, dass das Flächenmodell weiterhin im Gespräch ist. Die Bundesregierung ist nun gefordert, sich endlich zusammenzuraufen und ein mehrheitsfähiges Modell vorzuschlagen. Der erste Aufschlag von Bundesfinanzminister Scholz ist jedenfalls gründlich misslungen.
 

Tierheime unbürokratisch unterstützen

3.01.2019 Berichterstattung bezüglich der Förderrichtlinie für Tierheime

Die Kritik an der Förderrichtlinie für Tierheime ist nachvollziehbar. Obwohl der Sanierungsstau riesig ist, wurde im letzten Jahr nicht einmal die Hälfte der zur Verfügung gestellten Landesmittel ausgezahlt. Das liegt auch an den hohen bürokratischen Hürden für die Beantragung der Fördergelder: Die Tierheime müssen bislang Ablehnungsbescheide von allen Kommunen ein- holen, für die sie die Versorgung von Fundtieren übernehmen.

 

Insbesondere für Tierheime im ländlichen Raum ist es somit schwierig, Fördermittel zu beantragen. Wir regen eine Überarbeitung der Förderrichtlinie an. Für uns Freie Demokraten ist Tierschutz ein wichtiges Anliegen. Wir haben deshalb für 2019 die Tierheimförderung des Landes auf 650.000 Euro aufgestockt und stellen weitere 200.000 Euro für Wildtierstationen zur Verfügung.

 

Das Land muss nun dafür sorgen, dass diese dringend benötigten Mittel auch tatsächlich abfließen. Das geht am besten, wenn auf unnötige Bürokratie wie aufwändige Nachweispflichten bei der Beantragung verzichtet wird. Tierheime finanzieren sich vor allem aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Daneben erstatten ihnen die Kommunen jene Kosten, die durch die Versorgung von Fundtieren in den ersten 28 Tagen entstehen. Eine darüber hinausgehende Finanzierungspflicht für die Tierheime obliegt den Kommunen bislang nicht ­ was aus unserer Sicht einer Überprüfung bedarf.
 

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© Annabell Krämer MdL