Annabell Krämer MdL
Annabell Krämer MdL

Tierschutz - Verwahrung von Fundtieren

11. Dezember 2020

Rede zu TOP 22 (Neue Richtlinie über die Verwahrung von Fundtieren für Schleswig-Holstein erlassen)

 

,,Ich freue mich, dass die SPD meinen Vorschlag aus der Januartagung aufgegriffen hat, die Ende 2013 außer Kraft getretene Fundtierrichtlinie zu ersetzen. Die hierin enthaltene Empfehlung, dass die Erstattungspflicht der Gemeinden für Fundtiere nach 28 Tagen enden könne, ist und bleibt falsch. Es kam zu diesen 28 Tagen, weil zunächst die widerlegbare Vermutung getroffen wurde, es handle sich bei einem aufgefundenen Tier um ein Fundtier und nicht um ein herrenloses Tier. Nach Ablauf von besagten 28 Tagen wurde diese Vermutung als widerlegt angesehen und von einer widerrechtlichen Eigentumsaufgabe und nun von einem herrenlosen Tier ausgegangen. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch 2018 entschieden, dass aus Tier- schutzgründen kein Tier durch Eigentumsaufgabe herrenlos werden kann. Sämtliche fundrechtlichen Regelungen kommen weiterhin zum Tragen. Mit der Ablieferung des Tieres entsteht die Verwahrungspflicht der Behörde.

 

Die Finanzierungsverantwortung der Gemeinden als Fundbehörde folgt unmittelbar aus den fundrechtlichen Vorschriften des BGB und kann nicht im Erlasswege eingeschränkt oder erweitert werden. Wie ich bereits im Januar betonte, hat eine Fundtierrichtlinie somit nur empfehlenden Charakter. Sie ist jedoch erforderlich, um Tierheimen und Kommunen eine Orientierung für ihre vertraglichen Beziehungen zu geben. Wie wichtig eine solche Richtlinie ist, hat auch die mündliche Anhörung im Umweltausschuss gezeigt, in der die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände bestätigt haben, dass man sich in der Regel immer noch an der längst außer Kraft gesetzten Richtlinie orientiere.

 

Liebe Koalitionspartner von der CDU. Allen anderen demokratischen Parteien in diesem Hause ist bewusst, dass eine neue Fundtierrichtlinie dringend erforderlich ist. Die Befürchtung, dass hierdurch Konnexität ausgelöst würde, ist unbegründet, denn die Fundtierverwahrung ist und bleibt eine pflichtige Aufgabe der Kommunen. Keine Kommune ist verpflichtet, ein Fundtier an ein Tierheim zu übergeben. Es steht jeder Kommune frei, die Versorgung selbst zu übernehmen. Ich habe jedoch berechtigte Zweifel, ob dies in Eigenregie so günstig erfolgen könnte, wie durch ein ehrenamtlich betriebenes Tierheim, dessen ehrenamtliche Helfer die kommunalen Haushalte nicht unwesentlich entlasten. Nein, eine neue Fundtierrichtlinie würde den Kommunen keine zusätzlichen Aufgaben oder Kosten aufbürden. Sie würde lediglich die bereits bestehende Rechtslage klarstellen und die Position der Tierheime bei der Aushandlung von Rahmenverträgen nicht länger schwächen.

 

Ich möchte betonen, dass es hier nicht um Geschenke zu Gunsten der Tierheime und zu Lasten der Kommunen geht. Es geht lediglich um die Verdeutlichung der Rechtslage. Die alte Richtlinie besagt ausdrücklich, dass die Erstattungspflicht der Kommunen nach 28 Tagen enden kann. Das ist falsch und gehört endlich korrigiert! Für Wildtiere, die niemandem zuordenbar und somit ­ in Abgrenzung zum Fundtier ­ als herrenlos einzustufen sind, hat das Land seine Hausaufgaben gemacht. Hier stellen wir erstmalig seit 2019 auf Antrag der Freien Demo- kraten Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Kommunen hingegen tragen die Verantwortung für die Fundtiere.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgehalten, dass die Fürsorgepflicht der Kommunen nicht nach 28 Tagen endet. Die kommunale Pflichtaufgabe existiert weiter. Ich zitiere wie bereits im Januar aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, Bundestags-Drucksache 18/6620: ,Aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden [...], die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind, seien somit grundsätzlich als Fundtiere einzustufen und zu behandeln. Die Bundesregierung erwartet, dass die Länder dieser Rechtsauslegung in ihren Verwaltungsvorschriften Rechnung tragen.` In der mündlichen Anhörung haben die Vertreter der Tierheime den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände die Hand gereicht. Sie haben signalisiert, dass es nicht zu einer Spitzabrechnung der tatsächlichen Versorgungskosten kommen muss.

 

Bereits in meiner Kleinen Anfrage vom 10.01.2020 habe ich eine pauschale Kostenübernahme für 90 Tage ins Spiel gebracht, was der durchschnittlichen Vermittlungsdauer eines Säugetieres entspricht. Eine Pauschalvergütung würde im Gegensatz zu einer Spitzabrechnung den Bürokratieaufwand gering halten. Ich hoffe, dass wir uns im Ausschuss zügig auf diesen Kompromiss einigen können. Nachdem das Thema Tierheimfinanzierung vor fast einem Jahr erstmalig an den Ausschuss überwiesen wurde, können die Betroffenen erwarten, dass wir hier endlich zu einem Ergebnis kommen."
 

Finanztransaktionssteuer einführen

9. Dezember 2020

Rede zu TOP 21 (Finanztransaktionssteuer einführen)

 

,,Der SSW spricht sich in seinem Antrag für die Besteuerung sämtlicher Umsätze am Wertpapiermarkt aus. Er will zugleich den Kleinsparer verschonen und glaubt, dies mit einer ­ viel zu niedrig angesetzten ­ steuerfreien Bagatellgrenze gewährleisten zu können. Der SSW beantragt, dass jede Privat- person für insgesamt 3000 Euro im Jahr steuerfrei traden darf. Das durch- schnittliche Ordervolumen beträgt heute bereits 4500 Euro. Dieser Antrag des SSW ist eine komplette Luftnummer. Er hilft Privatanlegern gar nicht. Die Steuerfreistellung gemäß SSW-Antrag betrüge bei einem angenommenen Steuersatz von 0,25 Prozent sage und schreibe ganze sieben Euro 50 im Jahr.

 

Mit der Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird die Hoffnung verbunden, schädliche Spekulationen einzudämmen und längerfristige Investments zu begünstigen. Zudem soll der Finanzsektor stärker an der Finanzierung des Staates beteiligt werden. Das sind alles hehre Ziele, für die aber eine Finanztransaktionssteuer ein untaugliches Mittel mit beträchtlichen Nebenwirkungen ist.

 

Warum ist das so? Nun, eine solche Steuer unterscheidet nicht zwischen förderlichen und schädlichen Transaktionen. Auch kurzfristige Finanztransaktionen sind für einen funktionierenden Kapitalmarkt notwendig. Über die Sinnhaftigkeit des sogenannten Hochfrequenzhandels kann man sich zweifellos streiten. Wenn Computer vollautomatisch im Millisekunden- bereich mit Wertpapieren handeln, hat das kaum noch etwas mit der Realwirtschaft zu tun. Allerdings ist es nicht so, dass dieser Bereich völlig unreguliert wäre und hier ein zwingender Bedarf für eine lenkende Steuer bestünde. Auch mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip ist es nicht weit her. Denn die Steuer fällt unabhängig davon an, ob eine Finanztransaktion zu einem Gewinn, einem Verlust oder lediglich zu einer Vermögensumschichtung führt.

 

Doch nur ein Gewinn ist mit einem Zuwachs an Leistungsfähigkeit verbunden und dürfte somit besteuert werden. Steuergerechtigkeit sieht anders aus! Zudem stellt sich die Frage, wie effektiv eine Finanztransaktionssteuer überhaupt sein kann, die auf europäischer oder sogar nur nationaler Ebene umgesetzt wird. Es muss damit gerechnet werden, dass die Fi- nanzmarktakteure einfach auf andere Handelsplätze ausweichen. Diese Erfahrung hatte übrigens Schweden gemacht und deshalb die einseitig eingeführte Finanztransaktionssteuer 1991 nach wenigen Jahren wieder abgeschafft. Ich meine, wir sollten daraus lernen und es tunlichst unterlassen, mit einer solchen Steuer den heimischen Finanzplatz zu beschädigen.

 

Eigentlich sollten wir uns darin einig sein, Kleinsparer nicht noch zusätzlich zu belasten. Wir Freie Demokraten sehen im Gegenteil sogar dringenden Handlungsbedarf, den privaten Vermögensaufbau zu stärken, um einer wachsenden Altersarmut entgegenzuwirken. Die Deutschen haben relativ hohe Einkommen und relativ kleine Vermögen. Die Gründe dafür sind vielfäl- tig. Die Belastung mit Steuern und Abgaben ist hoch, die Wohneigentumsquote niedrig. Die Grunderwerbsteuer ist eine Hürde auf dem Weg zum Eigenheim, die wir gerne senken würden. Leider hat es die Bundesregierung immer noch nicht fertig gebracht, das Steuerschlupfloch bei den Share Deals zu schließen, damit wir die Bürger an anderer Stelle entlasten können. Ein weiterer Grund für das niedrige Vermögen der Deutschen ist die geringe Aktienquote. Das Geldvermögen der Deutschen schmilzt in Zeiten negativer Realzinsen wie Schnee in der Frühlingssonne. Je nach Studie besitzen nur 12 bis 16 Prozent der Deutschen Aktien, obwohl eine langfristige und breit gestreute Aktienanlage zu den besten Anlageformen gehört, die es gibt.

 

Es passt ins Bild, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz eine Finanztransaktionssteuer vorgeschlagen hat, die ausgerechnet Aktienkäufe besteuert, aber Finanzderivate ausspart. Betroffen wären also nicht in erster Linie Spekulanten, sondern Kleinanleger. Auch Lebensversicherungen und Versorgungswerke, die sich um die Altersvorsorge von Millionen Menschen kümmern, wären von der Steuer betroffen. Man kann sich nur an den Kopf fassen, was Olaf Scholz da schon wieder geritten hat. Eine vernünftige Politik für die Mitte der Gesellschaft ist das jedenfalls nicht. Was wir stattdessen fordern, ist die Wiedereinführung der Spekulationsfrist, mit der die Gewinne auf Aktien steuerfrei gestellt werden, wenn der Anleger die Wertpapiere eine gewisse Zeitspanne hält. Denn das dürfen wir in der Diskussion nicht vergessen: Auf alle Gewinne, die den Sparerpauschbetrag übersteigen, fällt die Abgeltungssteuer an. Mit der Spekulationsfrist könnten wir diejenigen Bürger belohnen, die langfristig anlegen und eben nicht an den Finanzmärkten zocken.

 

Als Freie Demokraten wollen wir den privaten Vermögensaufbau stärken, nicht behindern. Wir wollen Bürger und Unternehmen entlasten, nicht mit neuen Steuern belasten. Deshalb lehnen wir die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ab. Wenn wir die Finanzmärkte stabiler machen wollen, dann hilft keine Besteuerung. Wir sollten stattdessen den Blick auf die Notenbanken der Welt richten, die ungeheure Geldmengen in die Märkte gepumpt haben. Dieses Geld hat die Vermögenspreise befeuert, die Volatilität der Finanzmärkte vergrößert und Spekulanten reich gemacht."
 

Wir brauchen Steuererleichterungen gerade für den Mittelstand

1. Dezember 2020

Anlässlich der gestrigen Wirtschaftsministerkonferenz und der heutigen Berichterstattung, wie Unternehmen schnell und unbürokratisch zu Liquidität verholfen werden kann:

 

,,Würde man unseren Unternehmen die steuerliche Entlastung zukommen lassen, die ihnen zusteht, bräuchten wir keine Hilfsprogramme in diesen Dimensionen. Wir begrüßen daher, dass die steuerpolitische Debatte um Verbesserungen bei der Verlustverrechnung wieder in Fahrt gekommen ist. Der Verlustrücktrag ist ein effektives Instrument, das zielgenau jenen Un- ternehmen hilft, die vor Corona profitabel waren und nun durch staatliche Eingriffe starke Einbußen erlitten haben. Die Bundesregierung hat den Verlustrücktrag in dieser Krise nur unzureichend erweitert. Wir freuen uns, dass Finanzministerin Monika Heinold dies genauso sieht wie wir. Die Finanzämter müssen stärker als bisher die krisengeschüttelten Unternehmen mit Liquidität versorgen. Die Forderung nach Verdopplung der Höchstsummen für den Verlustrücktrag ist ein erster Schritt. In unserem mittelständisch geprägten Bundesland würden aber die vielen kleinen Unternehmen wenig bis gar nicht davon profitieren. Insofern ist es zwingend erforderlich, dass auch Gewinne aus Jahren vor 2019 mit den diesjährigen Verlusten verrechnet werden können. Dies könn- te viele eigentlich gesunde Unternehmen vor der Überschuldung bewahren. Mehraufwand für die Finanzverwaltung darf keine Begründung dafür sein, unseren Unternehmen existenzsichernde Hilfen zu verweigern."
 

Mittel aus nachrichtenlosen Bankkonten

19. November 2020

Rede zu TOP 10 (Mittel aus nachrichtenlosen Bankkonten)

 

,,Schätzungsweise zwei bis neun Milliarden nicht zuordenbare Euro liegen auf deutschen Bankkonten und Depots. Finanzinstitute haben hier den Kontakt zum Kunden verloren. Sei es, weil der Kunde verstorben ist und der Erbberechtigte keine Kenntnis über das Vermögen hat, oder sei es, weil der Kunde umgezogen ist und dieses seiner Bank nicht mitgeteilt hat. Durch die Digitalisierung nimmt die Anzahl der herrenlosen Konten zu. Anders als in früheren Zeiten, fällt den Erben kein physisches Sparbuch mehr in die Hand.

 

Im Gegensatz zu den USA, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Japan, Frankreich und Italien hat Deutschland als einziger G7-Mitgliedstaat keine Regelungen für den Umgang mit nachrichtenlosen Assets. Diese Regelungslücke wollen wir schließen. Die FDP im Bundestag hat im März mit der Drucksache 19/17708 einen vergleichbaren Antrag eingebracht, der wie der vorliegende Antrag die Einrichtung eines zentralen Meldesystems mit gesetzlicher Melde- und Auskunftspflicht für nachrichtenlose Vermögenswerte fordert, um die Nachverfolgung von Konten durch Anspruchsberechtigte zu erleichtern. Eine Website könnte hier Auskunft darüber geben, ob es Einträge im Melderegister gibt. Datenschutzrechtliche Einwände greifen hier nicht, da ein berechtigtes Interesse auf Auskunft analog zum Grundbuchamt oder Handelsregister besteht bzw. bestehen muss.

 

Vermögen, das derzeit herrenlos auf Konten und Depots liegt, ist ,totes` Kapital, das nicht wertschöpfend eingesetzt wird. Insofern setzen wir uns mit dem heutigen Antrag dafür ein, zwei durch die KfW verwaltete Fonds aufzulegen, auf die das Guthaben dieser Konten und Depots nach einer geeigneten Zeit der Nachrichtenlosigkeit überführt werden soll. Das Guthaben dieser Fonds soll hälftig gemeinnützigen Zwecken und deutschen Start-Ups als Risikokapital zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel nachrichtenloser Konten sollen nach unserer Auffassung eingesetzt werden, um Zukunftsideen zu finanzieren. Denn es mangelt in Deutschland an Wagniskapital. Insbesondere in späteren Wachstumsphasen stehen Gründer hierzulande vor erheblichen Problemen, ihren Kapitalbedarf zu finanzieren.

 

Der Mangel an Kapital birgt das Risiko, dass Gründer ins Ausland abwan- dern oder Wachstumschancen und Innovationskraft ungenutzt bleiben. Zum anderen könnte ein Fonds bei der KfW geschaffen werden, der gezielt neue soziale, technologische oder gesellschaftliche Innovationen fördert. Diese Kapitalanlagen haben primär keine Gewinnerzielungsabsicht, gleichwohl generieren sie einen hohen sozialen Mehrwert. Deutschland könnte durch einen solchen Fonds für einen Wachstumsschub sorgen und zudem die Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vorantreiben. Hier sei verwiesen auf den britischen Fonds ,Big Society Capital`, der mit einem ähnlichen Modell in den letzten acht Jahren mehr als eine Milliarde Pfund für solche innovativen Start-Ups bereitstellen konnte.

 

An dieser Stelle muss klargestellt werden, dass die Eigentumsrechte der Berechtigten selbstverständlich unangetastet bleiben. Die Fonds sollten daher nach dem britischen Vorbild einen gewissen Anteil an liquiditätsnahen Investitionen vorhalten, um angemeldete Ansprüche sicher bedienen zu können. Bisher sind die Finanzinstitute verpflichtet, die herrenlosen Konten weiterzu- führen. Den Instituten entstehen hierdurch nicht nur Kosten durch die Verwaltung und Nachforschungsaufträge. Das operative Ergebnis wird aktuell auch durch den negativen Einlagenzins der EZB von aktuell derzeit 40 Basispunkten belastet. Mangels einer zentralen Veröffentlichung oder einer Auskunftstelle ist es für Anspruchsberechtigte oft schwierig, die Vermögen zu ermitteln. Unter Vor- lage des Erbscheins müssen sie sich teils mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand an jede Bank einzeln wenden. Hingegen ist es der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem Kreditwesengesetz er- laubt, zum Zwecke der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung die Inhaberdaten aller Konten in Deutschland abzufragen.

 

Im Gegensatz zu Behörden sind Erben auf einen langwierigen und kostenintensiven Prozess angewiesen, wenn sie die Existenz eines Kontos vermuten, aber nicht wissen, bei welchem Kreditinstitut es sich befindet. Mit der Einführung eines zentralen Melderegisters und der Einrichtung von Fonds für gemeinnützige Zwecke und Start-Ups gäbe es somit nur Gewinner. Die Banken würden von Verwaltungskosten und Negativzinsen entlastet, die Ermittlung von Vermögenswerten durch Erben erleichtert sowie Gründer und soziale Zwecke unterstützt. Insofern freue ich mich, dass wir heute eine Bundesratsinitiative anstoßen, die den Druck auf Berlin erhöht, das von der FDP im Bundestag adressierte Anliegen endlich in die Tat umzusetzen."
 

Kleiner Lichtblick, aber keine Entwarnung

17. November 2020

Bekanntgabe der November-Steuerschätzung 2020 durch Finanzministerin Monika Heinold

 

,,Es ist ein kleiner Lichtblick, dass die Steuerausfälle etwas niedriger ausfallen könnten als zuletzt befürchtet. Für eine Entwarnung gibt es jedoch noch keinen Anlass. Es bleibt die große Aufgabe, die öffentlichen Haushalte sukzessive an einen niedrigeren Einnahmenpfad anzupassen. Natürlich ist die Hoffnung groß, durch eine erfolgreiche Impfung schon im nächsten Jahr einen kräftigen Aufschwung und damit auch eine Entspannung der Haushaltslage zu erleben. Wir dürfen aber nicht die langfristigen Herausforderungen vergessen, die durch ein sinkendes Erwerbspersonenpotenzial und einen verschärften Standortwettbewerb gekennzeichnet sind. Deshalb müssen wir auf allen Ebenen daran arbeiten, die Rahmenbedingungen für eine dynamische Wirtschaft zu verbessern. Ansonsten werden die Verteilungsspielräume in den nächsten Jahren auch ohne Corona kleiner. Dass die Steuerschätzung für das Jahr 2024 leicht nach unten korrigiert wurde, sollte insbesondere unseren politischen Mitbewerbern eine Mahnung sein, das Wirtschaftswachstum wieder stärker in den Fokus zu nehmen."
 

Die Investitionen in die Kernaufgaben bleiben gesichert

10. November 2020

Verabschiedung der Finanzplanung von 2020 bis 2029 durch die Landesregierung

 

,,Die Finanzplanung ist ein Abbild der neuen haushaltspolitischen Realität. Vor uns stehen magere Jahre, in denen wir uns mehr denn je auf die Kernaufgaben des Landes fokussieren müssen. Es fehlen die Spielräume, um dem Landeshaushalt neue Aufgaben aufzubürden. Stattdessen gilt es weiterhin, die Zukunftsfähigkeit des Landes durch gezielte Investitionen in Bil- dung, Infrastruktur und Digitalisierung zu sichern. Nichts wäre teurer für unser Land als die Infrastruktur wieder schleifen zu lassen. Deshalb haben wir als Freie Demokraten zugestimmt, die geplanten Investitionen durch Notkredite abzusichern. Mit den getroffenen Regelungen halten wir die Balance zwischen neuen Krediten und unvermeidlicher Konsolidierung. Sollten sich die Einnahmen in den nächsten Jahren besser entwickeln als geplant, sinkt die erlaubte Neuverschuldung entsprechend. Die Schuldenbremse bleibt ein scharfes Schwert im Kampf gegen eine überbordende Staatsverschuldung, ohne uns die Handlungsfähigkeit im Krisenfall zu nehmen."
 

Änderung des Finanzausgleichs

30. Oktober 2020

Rede zu TOP 7+8 (Gesetzentwürfe zur Änderung des Finanzausgleichs)

 

,,Am heutigen Tag beschließen wir eine faire und bedarfsgerechte Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Der neue Finanzausgleich wird die Finanzausstattung unserer Kommunen strukturell verbessern, aber die aktuellen Herausforderungen durch die Pandemie nicht lösen können. Deshalb unterstützt das Land seine Kommunen im Rahmen des Stabilitätspakts mit finanziellen Hilfen in einem Gesamtumfang von 425 Millionen Euro. Wir werden damit unserer Verantwortung gerecht und halten die Kommunen auch in dieser Krise handlungsfähig!

 

Zum Finanzausgleich: Die vom Landesverfassungsgericht kritisierten Bestandteile des bisherigen Gesetzes wurden vollständig überarbeitet. Erstmals wird bei der Verteilung der Finanzmittel auf die tatsächlichen Bedarfe abgestellt. Die Gleichrangigkeit der Aufgaben von Land und Kommunen wird durch die Beachtung des Symmetriegebots sichergestellt. Jährliche Mittel- aufstockungen ab 2021 führen zu einer vollständigen Symmetrie. Der neue Finanzausgleich enthält insbesondere einen Kinderbonus, der die besonderen Infrastrukturbedarfe der minderjährigen Bevölkerung berücksichtigt, sowie einen Flächenbonus, der die höheren Pro-Kopf-Ausgaben in dünnbesiedelten Gebieten würdigt. Durch den Erhalt der Teilschlüsselmasse für die Zentralörtlichkeit tragen wir den besonderen Aufgaben Rechnung, die viele Gemeinden für ihr Umland erfüllen. Weiterhin waren uns folgende Punkte im neuen Gesetz besonders wichtig. Erstens: Nach einer zweijährigen Übergangsphase werden ab 2023 die tat- sächlichen Investitionskosten pro Schüler in die Berechnung der Schulkos- tenbeiträge einbezogen werden. Damit beenden wir die finanziellen Nachteile für Städte und Gemeinden, die in Schulen investieren und Schulplätze für Kinder anderer Kommunen bereitstellen.

 

Zweitens: Die vom Landesverfassungsgericht geforderte Einbeziehung der kreisfreien Städte in die Berechnung der Nivellierungshebesätze führt zu deren flächendeckenden Anstieg. Um diesen Anstieg zu dämpfen, war es uns wichtig, zukünftig nur noch 90 Prozent statt 92 Prozent der gewogenen Durchschnittshebesätze zugrunde zu legen. Diese Dämpfung sollte den Druck vieler Gemeinden, ihre Grund- und Gewerbesteuern zu erhöhen, verringern. Bei den Grundsteuern erreichen wir dieses Ziel. Bei der Gewerbesteuer haben wir jedoch zusätzlich das Problem, dass die durch die Ausfinanzierung der deutschen Einheit gesunkene Gewerbesteuerumlage im Jahr 2022 zu einem sprunghaften Anstieg des Nivellierungssatzes bei der Ge- werbesteuer führen wird.

 

Wir Freie Demokraten befürchten, dass in vielen Städten und Gemeinden der Druck steigen wird, die Gewerbesteuer zu er- höhen. Eine höhere Gewerbesteuer behindert Gewerbeansiedlungen und führt schlimmstenfalls sogar zur Abwanderung von Unternehmen. Wir vermuten, dass vielen Kämmerern zudem noch gar nicht bewusst ist, wie stark die Kreisumlage aufgrund der bestehenden Nivellierungssystematik steigen wird. Dass der Nivellierungssatz im übernächsten Jahr stark ansteigen wird, liegt nicht an uns Freien Demokraten. Wir hätten diese Nivellierungssystematik gerne geändert. Leider konnten wir unsere Koalitionspartner CDU und Grüne nicht davon überzeugen, diesen Weg einzuschlagen.

 

Drittens: Uns Freien Demokraten lag die Unterstützung von Gemeinden am Herzen, die Lehrschwimmbecken unterhalten und damit ein wichtiges Leistungsangebot zum Wohle aller bereitstellen. Durch einen neuen Vorwegabzug in Höhe von 7,5 Millionen Euro wird nun der Betrieb kommunaler Hallen- und Freibäder erstmalig und dauerhaft unterstützt. Wir erhoffen uns damit einen Impuls für den Erhalt von Schwimmstätten in der Fläche und wollen dazu beitragen, dass möglichst jeder in unserem Land zwischen den Meeren schwimmen lernt.

 

Viertens: Durch den neuen Vorwegabzug zur Stärkung der Investitionskraft für Infrastruktur und Straßenbau werden die Kommunen aus Sicht der Freien Demokraten mit der Erhöhung der unbefristeten Investitionsmittel von 30 auf 68 Millionen Euro flächendeckend in die Lage versetzt, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten. Wir freuen uns, dass das Land den Betrag gegenüber dem ersten Gesetzentwurf nochmals um neun Millionen Euro aufgestockt hat. Als Freie Demokraten hatten wir uns zudem dafür eingesetzt, den bisherigen Verteilungsmodus, der einen höheren Anteil für die Gemeindeebene vorsieht, beizubehalten. Ich bedanke mich bei den Koalitionspartnern, dass hier unserem Wunsch nachgekommen wurde. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Beteiligten und insbesondere bei der Fachabteilung des Innenministeriums bedanken, hier namentlich bei Herrn Nowotny. Genauso danke ich meinen Koalitionskollegen Ole Plam- beck, Lasse Petersdotter, Ines Strehlau und meinem Fraktionsfreund Stephan Holowaty. Es war eine ausgesprochen nette und konstruktive Teamarbeit, die auf Fachpolitikerebene bereits eine sehr frühe Einigung zur Folge hatte."
 

Nachtrag zum Haushaltsplan - Nothilfeprogramm Corona

30. Oktober 2020

Rede zu TOP 4+13+14+16 (Beratungen über den 4. Nachtrag zum Haushaltsplan 2020, Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, Nothilfeprogramm Corona, Finanzanlagenstrategie und Schuldentilgungsplan)

 

,,Die Corona-Pandemie wirft ihren Schatten auf unser wirtschaftliches und gesellschaftliches Leben. Das kann auch an den öffentlichen Kassen nicht spurlos vorbeigehen. Es ist die bittere Ironie, dass wir im ersten Jahr der Schuldenbremse ihre temporäre Aussetzung beschließen müssen. Es ist bitteres Schicksal, dass wir nach jahrelanger Rosskur wieder in die roten Zahlen rutschen, weil uns hohe Steuerausfälle und finanzielle Verpflichtungen treffen.

 

Wir haben uns diese Herausforderung nicht ausgesucht, aber wir nehmen sie an. Mit der vorliegenden Fassung zur Erweiterung des Nothilfeprogramms Corona stellen wir die haushaltspolitischen Weichen für die nächsten Jahre. Wir stellen erstens die Weichen dafür, dass Land und Kommunen in dieser Krise handlungsfähig bleiben. Wir stellen zweitens die Weichen für einen verbindlichen Einsparpfad, der sich über mehrere Jahre erstreckt und brachiale Haushaltskürzungen vermeidet. Und drittens stellen wir die Weichen, dass der Abbau des Sanierungsstaus planmäßig voranschreiten kann und unsere Infrastrukturinvestitionen gesichert sind.

 

Diese elementaren Ziele erkaufen wir uns mit weiteren Notkrediten von bis zu 4,5 Milliarden Euro. Hinzu kommen noch die erste Corona-Milliarde, die wir bereits vor dem Sommer beschlossen hatten, sowie konjunkturelle Kredite bis 2024 in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro, wenn sich die September-Steuerschätzung bewahrheiten sollte. In der Summe wird sich unser Schuldenberg also um 7,2 Milliarden Euro erhöhen. Das sind umgerechnet etwa 2.500 Euro für jeden Schleswig-Holsteiner.

 

Damit hat die Corona-Krise für unser Land die finanzielle Dimension des Kapitels HSH Nordbank erreicht. Das ist eine weitere bittere Erkenntnis und doch unterscheiden sich die beiden Sachverhalte grundlegend. Mit den HSH-Milliarden mussten die Steuerzahler für Größenwahn und Inkompetenz bluten. Kein Cent dieses Geldes ist bei den Menschen in Schleswig-Holstein gelandet. Ganz anders bei den Corona-Milliarden, die wir heute beschließen: Dieses Geld kommt unseren Bürgern tatsächlich zugute, denn es stärkt die Konjunktur, sichert Arbeitsplätze und ermöglicht, weiter in Bildung und Infrastruktur zu investieren.

 

Und doch hoffen wir, dass am Ende so wenige Kredite wie möglich gebraucht werden. Dieses Ziel hat auch den vorliegenden Antrag mitgeprägt. Der Beschlusstext beschränkt die Kreditaufnahme auf bestimmte Zeiträume und für konkrete Zwecke. Wir Parlamentarier erteilen heute dieser und folgenden Regierungen ­ das möchte ich betonen ­ keinen Blankoscheck über 4,5 Milliarden Euro! Das gäbe bereits unsere Landesverfassung nicht her, denn die Verwendung von Notkrediten muss in Bezug zur außergewöhnlichen Notsituation stehen. Deshalb bin ich froh, dass wir präzise Regelungen gefunden haben, die einer Inanspruchnahme der Notkredite wirksam Grenzen setzen: Wie sehen diese Regelungen konkret aus? Die 1,425 Milliarden Euro zur Abfederung der Steuermindereinnahmen dienen ausschließlich dazu, die strukturellen Defizite der Jahre 2021 und 2022 vollständig und die der beiden Folgejahre hälftig zu finanzieren. Dies hat zwangsläufig zur Folge, dass die andere Hälfte der strukturellen Defizite 2023 und 2024 durch Einsparungen ausgeglichen werden muss. Außerdem legen wir heute verbindlich fest, ­ und das ist noch nicht deutlich genug zutage getreten ­ dass strukturelle Verbesserungen zukünftiger Steuerschätzungen die erlaubte Inanspruchnahme der Notkredite in derselben Höhe reduzieren. Einfacher ausgedrückt: Sind die Steuereinnahmen besser als geplant, stehen entsprechend weniger Kreditmittel zur Verfügung.

 

Strukturelle Mehreinnahmen, die sich in den Jahren 2021 bis 2024 ergeben sollten, verringern somit die erlaubte Kreditaufnahme. Folglich kann der Landeshaushalt nicht kreditfinanziert aufgebläht werden, wenn sich die Einnahmesituation aufhellen sollte. Etwaige Mehreinnahmen fließen zwingend in die Haushaltskonsolidierung. Kommen wir zu den 2,5 Milliarden Euro zur Absicherung unserer geplanten Investitionen bis 2030. Wofür stehen diese Mittel konkret zur Verfügung? Diese Mittel dürfen ausschließlich zur Absicherung des IMPULS-Programms sowie für die im Umdruck 16/4606 festgestellten zusätzlichen Investitionsbedarfe in Anspruch genommen werden. Um auch hier deutlich zu werden, diese Mittel sind eindeutig zweckgebunden. Selbstverständlich steht es zukünftigen Parlamenten frei, auf die Umsetzung dieser geplanten Investitionen zu verzichten. Sollte aber darauf verzichtet werden, erlischt die Kreditermächtigung in der Höhe, in der sie für die gestrichenen Maßnahmen vorgesehen war.

 

Ferner stellen wir 150 Millionen Euro für den Infektions- und Gesundheitsschutz zur Verfügung. Diese Mittel dienen überwiegend der Sicherstellung ausreichender Impf- und Testkapazitäten sowie der Finanzierung weiterer Herausforderungen im Gesundheitswesen. Die 425 Millionen Euro für den Stabilitätspakt mit unseren Kommunen sind unser Beitrag, damit auch unsere Städte und Gemeinden in der Krise leistungsfähig bleiben.

 

Dass Jamaika gut mit Geld umgehen kann, hat es bereits in den letzten drei Jahren bewiesen. Dank der genannten Regelungen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den riesigen Kreditermächtigungen auch rechtlich abgesichert. Dafür haben wir uns als Freie Demokraten im Vorfeld ganz besonders eingesetzt. Mit dem Beschluss über die Notkredite schlagen wir einen verbindlichen Einsparpfad ein. Dieser Einsparpfad erstreckt sich vernünftigerweise über mehrere Jahre, um die konjunkturelle Erholung nicht abzuwürgen. Spätestens 2025 wollen wir wieder zu strukturell ausgeglichenen Haushalten zurückkehren. Durch die ab 2024 einsetzende Tilgung der Notkredite wird das Land sogar wieder im Plus sein.

 

Doch so einfach auch die Theorie ist, so schwierig wird die Umsetzung. Mittelfristig werden wir rund eine halbe Milliarde Euro im Landeshaushalt einsparen müssen ­ trotz aller Notkredite! Der Konsolidierungsdruck bleibt also hoch und der Spielraum für zusätzliche Wünsche ist praktisch nicht vorhanden. Daraus ziehen wir Freie Demokraten zwei Schlüsse: Erstens fühlen wir uns in unserer Position bestärkt, dass sich der Staat auf seine Kernaufgaben konzentrieren sollte, anstatt sich allzuständig zu fühlen und den eigenverantwortlichen Bürger zu entmündigen. Das muss sich dann auch im Haushalt in Form einer klaren Priorisierung auf Bildung und Infrastruktur, Polizei und Justiz widerspiegeln. Zweitens müssen wir Wirtschaftswachstum wieder als ein zentrales Politikziel definieren, zumal wir nur dann Kraft und Mittel haben werden, um drängende Probleme wie Altersarmut oder den Klimawandel anzugehen. Mittlerweile sollten auch alle die, die Wachstum verteufelt haben, erkannt ha- ben, dass wir unsere sozialen und ökologischen Standards auf Dauer ohne Wachstum nicht erhalten können.

 

Umverteilungskämpfe würden zwangsläufig gesellschaftliche Gräben in unserem Land vertiefen. Der wirtschaftliche Einbruch in diesem Jahr ist unmittelbare Folge der Pandemie, daran besteht kein Zweifel. Als Mitglied einer optimistischen Partei bin ich überzeugt: Sobald wir die Einschränkungen unseres Alltags und die große Unsicherheit überwunden haben, wird sich die Wirtschaft schnell wieder erholen. Das sagen uns auch die Wirtschaftsforschungsinstitute. Aber wir dürfen nicht verdrängen, dass die deutsche Industrie bereits vor Corona in der Rezession steckte, was mit strukturellen Problemen zu tun hat, die sich jetzt nicht in Luft aufgelöst haben. Ich nehme Kritik unserer Wirtschaft wahr, die zu Recht eine ,aberwitzige Re- gulierungswut` der Großen Koalition beklagt und Vorhaben wie beispielsweise das Lieferkettengesetz anführt, das an sich schon ein Irrweg ist, aber jetzt wirklich zur Unzeit kommt.

 

Was unsere mittelständischen Unternehmen brauchen, sind keine weiteren Knüppel zwischen den Beinen, sondern mehr Freiheiten, damit sie die Kraft darauf verwenden können, im Wettbewerb zu bestehen und ihre Beschäftigten in Lohn und Brot zu halten. Das ist eine Forderung, die weit über die hier einmütig beschlossene Stabilisierung in Not geratener Betriebe und Branchen hinausgeht. Nur eine wachstumsfreundliche Politik sichert auf Dauer gute Steuereinnahmen und kann unsere Einsparzwänge in den Folgejahren lindern. Blicken wir auf den Haushaltsentwurf 2021. Selbstredend sind keine großen Sprünge zu erwarten. Umso erfreulicher ist es, dass wir den Ansatz für Investitionen nochmals auf knapp 1,4 Milliarden Euro erhöhen. Bereits im IST des Jahres 2018 haben die Investitionen die Marke von einer Milliarde Euro überschritten.

 

Wir halten also unsere Versprechen und gehen den Abbau des Sanierungsstaus tatkräftig an. Noch liegt eine lange Wegstrecke vor uns. Viele Verkehrsprojekte, aber auch andere Infrastrukturvorhaben benötigen eine jahrelange Vorlaufzeit, was unsere Geduld immer wieder auf die Probe stellt. Deshalb bleibt die Vereinfachung des Planungsrechts eine drängende Aufgabe, der sich die Bundesregierung endlich stellen muss. Auch dem Letzten sollte bewusst sein, dass unser Planungsrecht mittlerweile zu einem Planungsverhinderungsrecht mutiert ist. An der Mittelbereitstellung auf Landesebene wird die Modernisierung unserer Infrastruktur aber nicht mehr scheitern. Denn mit dem Beschluss über die Notkredite stellen wir bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Absicherung des IMPULS-Programms und für weitere Investitionen bereit. Wie wichtig dieser Beschluss ist, zeigt sich daran, dass sich IMPULS in den letzten Jahren aus Haushaltsüberschüssen speiste, die uns in absehbarer Zeit nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Dank der Notkredite sind die heute festgestellten Sanierungsbedarfe bis zum Jahr 2030 auch ohne Haushaltsüberschüsse in der Zukunft ausfinanziert.

 

Dies ist ein starkes Signal für die Bürger und Unternehmen in Schleswig-Holstein: Corona tut der Modernisierung unseres Landes keinen Abbruch! In den letzten Jahrzehnten haben Bund, Länder und Kommunen viel zu wenig investiert. Während unsere europäischen Nachbarn im Durchschnitt rund drei Prozent ihrer jährlichen Wirtschaftskraft für öffentliche Investitio- nen aufwenden, investiert Deutschland nur etwas mehr als zwei Prozent und damit rund ein Drittel weniger als international üblich. Diese Investitionslücke bestand übrigens schon vor Einführung der Schuldenbremse und hat sich danach ­ wenn überhaupt ­ eher leicht verringert. Die Schuldenbremse war und ist somit nicht das Problem, sondern eine falsche Prioritätenset- zung der Politik, die viel zu lange und teilweise bis heute Konsumausgaben den Vorzug gegeben hat. Aber den Verschleiß unserer Infrastruktur und einen wachsenden Modernisierungsrückstand können und dürfen wir uns nicht länger erlauben.

 

Jamaika hat das Problem erkannt und steuert in Schleswig-Holstein seit dem ersten Tag der Koalition dagegen an. Die ersten Erfolge dieser kontinuierlichen Arbeit werden sichtbar, etwa bei den Landesstraßen, die schrittweise wieder in einen guten Zustand gebracht werden, auch wenn die vielen Baustellen im Land manche Nerven strapazieren. Es geht vorwärts! Auch die Modernisierung der Hochschulen oder der Ausbau des Glasfasernetzes schreiten voran. Die Kommunen unterstützen wir übrigens mit 275 Millionen Euro zur Kompensation von Steuerausfällen auch deshalb, damit sie an ihren geplanten Investitionsvorhaben festhalten. Denn auch für unsere Städte und Gemeinden ist der Abbau des Sanierungsstaus eine drängende Aufgabe, um funktionsfähig und lebenswert zu bleiben.

 

Wir dürfen uns keinen Stillstand erlauben! Deshalb begrüßen wir es, dass den Kommunen zusätzliche 150 Millionen Euro Infrastrukturmittel für Investitionen im Bereich Schule, Klimaschutz und Mobilität bereitgestellt werden. Hieraus finanzieren wir auch den bisherigen Gemeindeanteil am Bundesprogramm für Ganztagsbetreuung in Schulen. Auch von Umschichtungen innerhalb der ersten Corona-Milliarde profitieren unsere Kommunen. So stehen 2021 bis 2023 insgesamt 120 Millionen Euro Landesmittel für den Schulbau zur Verfügung. Der Haushaltsentwurf 2021 knüpft im Übrigen nahtlos an den Haushalt des laufenden Jahres an. So setzen wir den geplanten Stellenaufwuchs in der Justiz und bei der Polizei fort. Bei der Polizei investieren wir weiter konsequent in die Verbesserung der Aus- und Fortbildung, insbesondere, um die Anwärterinnen und Anwärter angemessen und zeitgemäß auf den Polizeidienst vorzubereiten. Denn eine gut ausgebildete Polizei ist eine Grundvo- raussetzung für die Gewährleistung von Sicherheit und den Erhalt des Vertrauens in die Schutzfunktion des Staates. Insgesamt mehr Qualität, ein verlässliches und faires Finanzierungssystem sowie ein bezahlbarer Beitragsdeckel ­ dies war und ist der Dreiklang, der unsere Kita-Reform von Anfang an bestimmte.

 

Mit dem Haushalt 2021 werden wir nun auch hier Fakten schaffen und die Reform trotz der pandemiebedingten Verzögerung vollständig umsetzen. Allein zur Umsetzung des Standard-Qualitäts-Kosten- Modells stellen wir im Haushalt über eine halbe Milliarde Euro bereit. Mit dem Beschluss über die Notkredite geben wir haushaltspolitisch den Weg für die nächsten Jahre vor. Es ist gut, dass wir einen fraktionsübergreifenden Konsens gefunden haben, ja finden mussten, weil der heutige Beschluss eine Bindungswirkung über die aktuelle Legislaturperiode hinaus entfaltet: sowohl, was die Verfügbarkeit der Kreditmittel betrifft als auch hinsichtlich der Ausgestaltung des unvermeidlichen Einsparpfades und der verpflichtenden Tilgung, die sich über maximal 40 Jahre erstrecken wird.

 

Der heutige Beschluss fällt uns nicht leicht, denn wir schränken künftige Haushaltsgesetzgeber durch Zins und Tilgung in ihren Gestaltungsmöglichkeiten erheblich ein. Das sollte uns allen bewusst sein! Doch auch wenn wir uns über einzelne Maßnahmen streiten können, die wir aus der Nothilfe finanzieren wollen oder bereits finanziert haben ­ im Großen und Ganzen ist das Paket aus meiner Sicht notwendig, sinnvoll und verantwortbar. Es ist zwingend erforderlich, Land und Kommunen in dieser Krise handlungsfähig zu halten. Und wir verschaffen uns die erforderlichen Mittel, um die Infrastruktur auch weiterhin auf Vordermann zu bringen, damit Schleswig-Holstein lebenswert bleibt und wirtschaftlich aufholen kann.

 

Wir setzen uns allen ein klares Ziel, um die Haushaltsdefizite nach der Krise wieder abzubauen und sorgen vor, dass Steuermehreinnahmen nicht verfrühstückt werden, sondern die Neuverschuldung reduzieren. Das ist ein vernünftiger Kurs, den wir heute gemeinsam einschlagen. Hoffen wir, dass sich die wirtschaftliche Erholung fortsetzen kann und im nächsten Jahr verstärkt. Und vertrauen wir auf die Stärke und Innovationskraft unserer Unternehmen, sich aus der Krise wieder herauszuarbeiten, neue Chancen zu ergreifen und Arbeitsplätze zu schaffen. Wenn die Politik unsere Unternehmen darin be- stärkt, anstatt ihnen ständig neue Steine in den Weg zu legen, bin ich mir sicher, dass unsere Steuerquellen bald schon wieder sprudeln werden."
 

Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht beim Finanzministerium

29. Oktober 2020

Rede zu TOP 60 (Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht beim Finanzministerium für den Zeitraum 09/2017 bis 03/2020)

 

,,Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind kriminelle Akte, die auch bei uns in Schleswig-Holstein stattfinden. Aufgrund seiner Stabilität und wirtschaftlichen Stärke wird Deutschland als idealer Dreh- und Angelpunkt für die international organisierte Kriminalität angesehen, um sogenannte inkriminierte Vermögenswerte zu platzieren. Das ist ein durchaus erschreckender Befund, der vielfach unbekannt sein mag, weil die Handlungen ­ anders, als dies bei der Gewaltkriminalität der Fall ist ­ im Verborgenen stattfinden. Für unsere Sicherheitsbehörden bedeutet dies einen hohen Aufwand zur Ahndung und Verfolgung dieser Straftaten. Deshalb ist es bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umso wichtiger, der Prävention einen hohen Stellenwert beizumessen. Als wichtiger Präventionsbaustein verpflichtet das Geldwäschegesetz privatrechtliche Unternehmen dazu, bei der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mitzuwirken.

 

Die für den Finanzsektor wichtigste Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein ist das Finanzministerium. Seitdem das Finanzministerium die Aufgabe im Jahr 2017 übernommen hat, ist es als Aufsichtsbehörde zuständig für die Einhaltung der Rechtsvorgaben zur Geldwäschebekämpfung. Durch verstärkte Kontrollen und Aufklärungsarbeit muss es das Ziel sein zu verhindern, dass Banken und andere privatrechtliche Akteure für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht wer- den. Wichtig ist es hier, darauf hinzuweisen, dass nach § 43 Abs. 1 GwG in vielen Fällen die Verpflichtung zur Abgabe einer Verdachtsmeldung gegenüber der beim Zoll angesiedelten Anti-Geldwäsche-Einheit des Bundes ­ der FIU ­ besteht.

 

Zur Veranschaulichung: Bei der FIU wurden beispielsweise mehr als 2.000 Verdachtsmeldungen in Zusammenhang mit der inzwischen insolventen Wirecard AG verzeichnet. Der Bundesrechnungshof attestiert der Anti- Geldwäsche-Einheit des Bundes allerdings ,erheblichen Verbesserungsbedarf. Immer wieder würden Meldungen von der FIU nicht schnell genug an die zuständigen Behörden in den Ländern weitergeleitet. Die internationale Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen gegen Geldwäsche, kurz FATF, hat für dieses Jahr eine sogenannte Deutschlandprüfung angekündigt.

 

Unsere Landesbehörde wird ihren Teil dazu beitragen und notwendige Zuarbeiten für diese Prüfung leisten. Vom Prüfungsergebnis wird abhängig sein, ob Deutschland als Staat eingestuft wird, der seine Verpflichtung zur Geldwä- scheverfolgung ernstnimmt oder nicht. Seit 2018 wurden die Vor-Ort-Kontrollen sukzessive ausgedehnt. Durch Erstellung eines Risikoprofils von Unternehmen lassen sich diese Kontrollen gezielt durchführen. Der vorliegende Präventionsbericht der Landesregierung führt Beispiele für Verstöße gegen das Geldwäschegesetz in Schleswig- Holstein an. Solche Verstöße geschehen in der Praxis etwa durch nicht zuordenbare Immobilienerwerbe oder durch Stückelung von Geldbeträgen, um unter der meldepflichtigen Grenze von zehntausend Euro zu bleiben. Geldwäsche wird zu Recht streng geahndet. Es ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar von bis zu zehn Jahren möglich. 69 Vor-Ort-Kontrollen allein im letzten Jahr haben verschiedene Verstöße ans Licht gebracht. Viele Verstöße ließen sich vermutlich verhin- dern, wenn die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Verhinderung von Geldwäsche noch bekannter und nachdrücklicher verlautbart würde. Aus diesem Grund ist die Aufklärungsarbeit der Behörde ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit. Ich danke der Finanzministerin und ihren Mitarbeitern für die Erstellung dieses wichtigen Berichts."
 

Wir sichern die Handlungsfähigkeit von Land und Kommunen in der Pandemie und für die Zukunft

6. Oktober 2020

Zum heutigen Kabinettsbeschluss über den vierten Nachtragshaushalt 2020

 

,,Der vierte Nachtragshaushalt ist kein Grund für Freudensprünge, denn er geht mit einer massiven Neuverschuldung des Landes einher. Diese Neuverschuldung ist aber ein notwendiges Übel, das es uns ermöglicht, trotz erheblicher Mindereinnahmen weiter zu investieren und unsere Kommunen finanziell zu unterstützen. Die Alternative zum Nachtragshaushalt wären heftige Einschnitte in das öffentliche Leistungsangebot, die alle Bürger zu spüren bekämen und massive Verwerfungen in unserer Wirtschaft auslösen würden. Mit dem Nachtragshaushalt sichern wir die Handlungsfähigkeit von Land und Kommunen, um die Folgen der Pandemie zu bewältigen und unsere Infrastruktur für die Zukunft besser aufzustellen. Wir federn mit den Notkrediten zudem die unabwendbaren Konsolidierungsbedarfe in den nächsten Jahren ab. Dabei hoffen wir, dass sich die Steuereinnahmen besser entwickeln als prognostiziert und deshalb nur ein Teil der Kreditermächtigungen tatsächlich in Anspruch genommen werden muss."
 

Wir müssen die Wirtschaft am Laufen halten

29. September 2020

Zum heute von der Landesregierung beschlossenen Haushaltsentwurf 2021

 

,,Die Zeiten, in denen der Landeshaushalt mit großen finanziellen Reserven kalkulieren konnte, sind erstmal vorbei. Gerade jetzt in der Krise ist es wichtig, dass das Land klug und mit Augenmaß investiert. Es ist deshalb richtig, dass wir uns im Haushalt auf die wesentlichen Schwerpunkte konzentrieren, die dafür sorgen, dass unser Land gut durch die Krise kommt.

 

Unsere Infrastruktur muss modernisiert, unsere Bildung gestärkt und die Digitalisierung vorangetrieben werden. Es wäre eine Katastrophe für die kommenden Generationen, wenn wir am falschen Ende sparen würden. Wir müssen unsere Wirtschaft am Laufen halten, denn unser Ziel muss es sein, die Notkredite so zügig wie möglich zurückzuzahlen. Wir wollen, dass unsere Kinder und Enkel einen Landeshaushalt erben, mit dem sie das Land gestalten können und nicht nur einen Schuldenberg verwalten."
 

Umsetzung der Grundsteuerreform

25. September 2020

Rede zu TOP 45 (Bericht zur Umsetzung der Grundsteuerreform)

 

,,Die Grundsteuerreform begleitet uns nun schon seit einiger Zeit. Wir haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass wir als Koalitionspartner unterschiedliche Auffassungen darüber haben, wie die Grundsteuer ab 2025 idealerweise auszusehen hat. Niemand kann uns verübeln, dass wir unterschiedliche politische Präferenzen haben und nach der besten Lösung für unser Land ringen. Es ist das maßgebliche Verdienst der FDP-Bundestagsfraktion, dass den Ländern mit der sogenannten Öffnungsklausel die Möglichkeit eingeräumt wurde, bei der Grundsteuer vom Bundesmodell abzuweichen. Sie können jetzt und in Zukunft eigene Wege beschreiten und mit einem eigenen Grundsteuergesetz länderspezifische Präferenzen und Besonderheiten berücksichtigen. Der Föderalismus ist damit an wichtiger und geeigneter Stelle gestärkt worden.

 

Es freut uns zu sehen, welche Vielzahl von Grundsteuermodellen unser Föderalismus schon nach wenigen Monaten hervorgebracht hat. Dazu gehört nicht nur das von uns favorisierte Flächenmodell, das Bayern umsetzen will, sondern auch eine Reihe von Mittelwegen, bei denen die Grundstücksfläche mit einem vereinfachten Lagefaktor kombiniert wird. Ich nenne an dieser Stelle Hamburg, Niedersachsen und Hessen, die nun ­ übrigens bei völlig unterschiedlichen Regierungskonstellationen ­ einen solchen Mittelweg beschreiten. Baden-Württemberg mit seinem Bodenwertmodell hingegen möchte das Gebäude bei der Ermittlung ganz außen vor lassen und stellt lediglich auf den Wert des Grundstücks ab.

 

Es ist kein Geheimnis, dass unsere beiden Koalitionspartner lange nicht dazu bereit waren, vom Bundesmodell abzuweichen. Ohne Einigung auf ein anderes Modell greift automatisch das Grundsteuermodell des Bundes. Hierzu bedarf es keines Koalitionsbeschlusses ­ das ist die Faktenlage und wird von uns auch nicht in Frage gestellt. Mittlerweile liegen jedoch konkrete Alternativen vor, die es uns wert sein sollten zu überlegen, ob wir uns nicht doch auf ein gemeinsames Modell einigen könnten ­ auf ein anderes Modell als das komplizierte Modell des Bundes, das kaum ein Bürger versteht und durch die Einbeziehung nicht nur der Bodenwerte, sondern auch von Listenmieten voraussichtlich eine Steuererhöhungsspirale in Gang setzen wird. Was sind nun also die Alternativen?

 

Neben dem bayerischen Flächenmodell wird es das Hamburger Modell geben, welches durch Bezug auf ein bereits vorhandenes und sehr individuelles Kataster schwer zu adaptieren sein wird. Das baden-württembergische Bodenwertmodell, das nun unsere Koalitionspartner ins Gespräch gebracht haben, ist für uns Freie Demokraten sehr kritisch zu sehen. Es stellt faktisch eine Vermögensteuer auf Grund und Boden dar. Problematisch für uns ist, dass der Besitzer eines kleinen ­ vielleicht sogar alten ­ Hauses erheblich stärker zur Kasse gebeten wird als der Nachbar mit großer Stadtvilla auf kleinem Grundstück. Beispielhaft sei hier an Oma Gretchen im alten Siedlerhäuschen gedacht, deren Nachbargrundstück mittlerweile geteilt wurde und dessen zwei Stadtvillen jeweils nur mit annähernd der Hälfte an Grundsteuern belastet würden. Das ist ein durchaus typisches, durch Nachverdichtung entstandenes Siedlungsbild in vielen Teilen Schleswig-Holsteins. Die alleinige Einbeziehung des Grundstückes in die Bemessungsgrundlage birgt erhebliche Risiken von sozialen Ungerechtigkeiten.

 

Auch Oma Gretchen muss keine großen Einkünfte haben und lebt gegebenenfalls von einer kleinen Rente! Doch wir wissen natürlich auch, dass das von uns favorisierte einfache Flächenmodell in diesem Hause leider keine Mehrheit finden wird. Deshalb betrachten wir eine Ergänzung des Flächenmodells um einen Lagefaktor als idealen Kompromiss. Ein solches überzeugendes Modell hat Hessen vorgelegt. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich sowohl Niedersachsen als auch Nordrhein-Westfalen dem hessischen Fläche-Lage-Modell anschließen werden. Dies wäre ein schlagkräftiger Verbund, denn wir haben immer eingesehen, dass ein schleswig-holsteinischer Alleingang nicht möglich ist. Das Flächen-Lage-Modell verzichtet auf eine komplizierte und streitanfällige Gebäudebewertung. Durch Ergänzung des einfachen Flächenmodells um einem Lagefaktor wird der Tatsache Rechnung getragen, dass eine gute Lage innerhalb einer Kommune tendenziell auch einer besseren Infrastruktur geschuldet ist. Dieses Modell ist für uns im Vergleich zum einfachen Flächenmodell nahezu annähernd einfach, transparent und fair. Es schließt Steuererhöhungsspiralen aus und wird vielleicht bald das maßgebliche Modell für knapp die Hälfte der Bürger in Deutschland sein."
 

Folgen der veränderten Einnahmesituation auf die mittelfristige Finanzplanung

23. September 2020

Rede zu TOP 12 (Mündlicher Bericht über die Folgen der veränderten Einnahmesituation auf die mittelfristige Finanzplanung des Landes)

 

,,Die September-Steuerschätzung hat deutlich gemacht, dass der Weg aus der Corona-Krise ein langer sein wird. Während der Steuereinbruch in diesem Jahr wohl nicht ganz so groß ausfallen wird wie noch im Mai befürchtet, hat sich die Prognose für die Jahre 2021 bis 2024 nochmals leicht eingetrübt.

 

Ja, wir erwarten für nächstes Jahr ein kräftiges Wirtschaftswachstum, aber ohne eine weitere Steigerung werden wir in absehbarer Zeit nicht auf den alten Finanzplanungspfad zurückkehren können. Die Entwicklung der Steuereinnahmen auf Landes- und kommunaler Ebene ist bereits hinreichend dargelegt worden. Die entscheidende Frage ist, wie wir diese Herausforderung angehen. Anzunehmen, dass die gesamten Steuerausfälle durch strukturelle Ausgabenkürzungen zu kompensieren wären, ist unseriös und fahrlässig. Ich muss niemandem mehr in diesem hohen Hause verdeutlichen, dass ich eine Anhängerin äußerster Haushaltsdisziplin bin. Aber gerade jetzt mit Haushaltskürzungen die konjunkturelle Erholung zu gefährden, wäre mit Blick auf die Sicherung von Arbeitsplätzen und zukünftiger Steuereinnahmen töricht.

 

Ich möchte auch betonen: Ausgaben und hier insbesondere Investitionen, die wir Freie Demokraten letztes Jahr noch als richtig erachtet haben, sind durch die Pandemie selbstverständlich nicht falsch und entbehrlich geworden. Vor der Pandemie bekannte Sanierungsbedarfe, die im aktuellen Infrastrukturbericht identifiziert und beziffert wurden, müssen wir für die Zu- kunftsfähigkeit angehen. Hierfür müssen projektbezogene Kreditermächtigungen zur Verfügung gestellt werden. Für finanzielle Luftschlösser hatten wir jedoch auch vor Corona weder Sympathie noch Geld. Es sollte zudem Konsens darüber bestehen, dass wir mittelfristig die Ausgaben an einen veränderten Einnahmepfad anpassen müssen. Das sieht bereits die Schuldenbremse vor.

 

Diese Anpassung muss aber auch wachstums- und konjunkturpolitisch verträglich sein und kann bereits durch eine Reduzierung eines jährlichen Ausgabenwachstums erfolgen, das gegenüber den ab 2021 wieder steigenden Einnahmen zurückbleibt. Uns Freien Demokraten ist wichtig, dass die Notkredite zum einen nur für die konkret festgelegten Bedarfe verwendet werden dürfen. Ferner müssen strukturelle Verbesserungen zukünftiger Steuerschätzungen zwingend die Inanspruchnahme der Kredite bzw. die vorhandene Kreditermächtigung reduzieren. Ich betone, eine Kreditermächtigung in Höhe von 4,5 Milliarden Euro bedeutet nicht, dass das Land diese auch in vollständiger Höhe in Anspruch nimmt. Sie ist nur der maximale Rahmen, der als Sicherheitsnetz die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sicherstellen soll. Wir Freie Demokraten haben immer die Auffassung gehabt, dass nur ein Land mit funktionierender Infrastruktur ein Land mit Zukunftsperspektive und wirtschaftlichen Chancen sein kann. Da wir dringenden infrastrukturellen Nachholbedarf haben, wäre es ein schwerer Fehler, den Rotstift bei den Investitionen anzusetzen.

 

Wir werden an sämtlichen Ausgaben festhalten, die eine positive volkswirtschaftliche Rendite haben. Letztlich kann uns nur Wirtschaftswachstum auf den ursprünglichen Einnahmepfad zurückführen. Dieser Zusammenhang müsste auch allen sogenannten Wachstumskritikern einleuchten. Steuererhöhungen hingegen, die wirtschaftliches Engagement behindern und Wachstum entgegenstehen, lehnen wir selbstverständlich ab. Es wäre doch ein wirtschaftspolitischer Irrsinn, die Wirtschaft zunächst mit Hilfsprogrammen zu unterstützen und der zarten Pflanze der Konjunkturerholung durch Abschöpfen der Leistung wieder den Garaus zu machen. Wir bleiben zudem unseren Kommunen ein verlässlicher Partner. Mit dem in der letzten Woche vereinbarten Stabilitätspakt tragen wir dazu bei, dass die Kommunen Planungssicherheit gewinnen und an ihren Investitionsplänen festhalten können. Das Land federt die coronabedingten Steuereinnahmen bis ins Jahr 2022 ab, fördert Investitionen in die Infrastruktur und stockt den Kommunalen Finanzausgleich nochmals auf. Dank dieser Maßnahmen können die Kommunen auch in diesen schwierigen Zeiten und darüber hinaus daran arbeiten, den Sanierungsstau abzubauen und Bedarfe beispielsweise im Schul- und Straßenbau zu decken.

 

Rund zwei Drittel der gesamtstaatlichen Investitionen finden auf kommunaler Ebene statt. Investitionen, die auch die Auftragsbücher der mittelständischen Wirtschaft füllen. Was können wir noch tun, um den Weg zurück zum ursprünglichen Einnahmepfad zu finden? Die Pandemie hat gezeigt, wozu unser Staatswesen in der Krise in der Lage ist. Genehmigungen wurden schnell erteilt, Auflagen ­ wo es möglich war ­ gelockert und bürokratische Anforderungen zurückgeschraubt. Hieran müssen wir anknüpfen ­ insbesondere die Vereinfachung des Planungsrechtes müssen wir weiterhin fordern. Es gilt, die Innovationskraft unserer Unternehmer und den Mut, neue Geschäftsfelder anzugehen, weiter zu fördern.

 

Unser Motto muss lauten, so viel zu regeln wie nötig und so viel zu erlauben wie möglich. Dann bin ich überzeugt, dass Schleswig-Holstein gestärkt aus der Krise hervorgehen wird."
 

Ein Grundsteuermodell muss einfach, fair und transparent sein

21. September 2020

Zur Berichterstattung in den Kieler Nachrichten zum Thema Grundsteuer

 

,,Wir freuen uns sehr, dass bei den Grünen Bewegung in die Grundsteuerdiskussion gekommen ist. Wir Freie Demokraten favorisieren weiterhin das einfache Flächenmodell, weil uns das Modell des Bundes als zu bürokratisch und unfair erscheint. Auch viele andere Bundesländer scheinen das so zu sehen, denn dort werden bereits unterschiedliche Modelle geprüft oder so- gar schon umgesetzt. Deshalb haben wir Freie Demokraten angeregt, alternative Optionen zum Bundesmodell noch einmal zu prüfen.

 

Wenn mehr und mehr Länder zu dem Schluss kommen, dass das Scholz-Modell nicht geeignet ist, dann sollte Schleswig-Holstein seinen einmal festgelegten Weg nicht stur weiter verfolgen, sondern zumindest prüfen, ob man womöglich doch noch einen anderen Weg findet, hinter dem sich alle Koalitionspartner auch inhaltlich versammeln können. Es ist aber falsch, dass die FDP das Baden-Württemberg-Modell zur Prüfung vorgeschlagen hat. Als Kompromiss könnten wir uns sehr gut das Hessische Flächen-Faktor-Verfahren vorstellen. Es ist ähnlich einfach und transparent wie das einfache Flächenmodell, berücksichtigt jedoch zusätzlich die Lage innerhalb der Kommune. Charmant an diesem Modell ist, dass automatische Steuererhöhungsspiralen ausgeschlossen sind. Dieses verspricht größere Verlässlichkeit für Vermieter und Mieter.

 

Das Bodenwertmodell aus Baden-Württemberg prüfen wir jedoch sehr kritisch. Gerade in unserem Flächenland Schleswig-Holstein gibt es noch viele sogenannte Siedlerhäuser, die bis in die Siebziger Jahre prägend waren: kleine Häuser auf großem Grundstück, genutzt zur teilweisen Eigenversorgung. Solch ein kleines Haus auf großem Grundstück würde nach dem Bo- denwertmodell viel höher besteuert werden als ein großes Neubauhaus auf einem kleinen Nachbargrundstück. Wir Liberale geben zu bedenken, dass das Bodenwertmodell insbesondere für viele Rentner mit kleinem Einkommen eine starke Belastung darstellen könnte."
 

Mit der Stärkung der Kommunalfinanzen verlieren Straßenausbaubeiträge endgültig ihre Daseinsberechtigung

16. September 2020

Zum heute beschlossenen Stabilitätspakt zwischen Land und Kommunen und der Verständigung über den Kommunalen Finanzausgleich

 

,,Das Land kommt seiner Verantwortung nach, indem es die Einnahmeausfälle der Kommunen in den nächsten Jahren mit bis zu 110 Millionen Euro absichert. Unsere Städte und Gemeinden müssen handlungsfähig bleiben und weiter investieren können. Land und Kommunen werden so trotz der Coronakrise in der Lage bleiben, den Abbau des Sanierungsstaus fortzusetzen. Das ist ein ganz wichtiges Signal an die Bürger und Unternehmen in unserem Land!

 

Besonders freut uns, dass wir die im Kommunalen Finanzausgleich vorgesehenen Infrastrukturmittel weiter aufstocken. Zur Stärkung der Infrastruktur und des Straßenausbaus erhalten die Kommunen künftig 68 Millionen Euro pro Jahr und das dauerhaft. Als Freie Demokraten haben wir die letzten Jahre dafür gekämpft, dass die umstrittenen Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden, die die Eigentümer oft an den Rand des Ruins treiben. Jetzt versetzen wir die Kommunen flächendeckend nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell in die Lage, künftig auf die Erhebung der Straßenausbaubeiträge zu verzichten.

 

Ein gutes Signal ist auch, dass ab 2021 die Betriebskosten für kommunalen Schwimmstätten im Rahmen des Finanzausgleichs mit 7,5 Millionen Euro pro Jahr unterstützt werden. Damit werden diejenigen Kommunen belohnt, die diese wichtige, aber hochdefizitäre Infrastruktur für benachbarte Gemeinden bereitstellen. Mit diesem durch uns eingebrachten Vorwegabzug kommen wir unserem Ziel einen Schritt näher: In unserem Land zwischen den Meeren muss jedes Kind die Chance haben, das Schwimmen zu erlernen!"
 

Auch in der Krise verantwortungsvoll investieren

15. September 2020

Zur heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten September-Steuerschätzung

 

,,Schleswig-Holstein hat in diesem und in den nächsten Jahren neben den coronabedingten Ausgaben erhebliche Steuermindereinnahmen zu verkraften. Das ist schmerzlich, aber wir werden gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern weiter eine verantwortungsbewusste und kluge Finanzpolitik machen. Gerade in Krisenzeiten hat das Land eine besondere Verantwor- tung, der wir nachkommen werden. Wir wollen die Krise aber nicht dadurch verschärfen, indem wir reihenweise Sparprogramme auflegen, die den Wirtschaftsaufschwung im Keim ersticken würden.

 

Stattdessen müssen wir eine Lösung finden, wie Land und Kommunen mittelfristig mit den sinkenden Steuereinnahmen umgehen können. Wichtig ist uns, dass wir unseren eingeschlagenen Modernisierungskurs weiter fortsetzen, wohingegen für zusätzliche, teure politische Schwärmereien derzeit kein Platz ist. Mit Hilfe der wichtigen Unterstützung für unseren Mittelstand, dem Innovationswillen unserer Unternehmen und der optimistischen Grundeinstellung der Schleswig-Holsteiner werden wir gemeinsam diese Krise überwinden. Wir werden unsere geplanten Investitionen umsetzen und somit als verlässlicher Partner der Wirtschaft unseren Teil erfüllen, damit wir so schnell wie möglich wieder den Wachstumspfad errei- chen und somit unsere Einnahmen steigern. Die Sanierung unserer Infrastruktur muss absolute Priorität haben."
 

Das Hotel- und Gastgewerbe nachhaltig stützen

28. August 2020

Rede zu TOP 35 (Das Hotel- und Gastgewerbe nachhaltig stützen)

 

,,Mit umfangreichen Soforthilfen für unsere Wirtschaft haben wir in Schleswig-Holstein früh auf diese beispiellose Krise reagiert. Denn unser zukünftiger Wohlstand hängt davon ab, ob es uns gelingt, gesunde Unternehmen auf breiter Front zu erhalten, die völlig unverschuldet in wirtschaftliche Not geraten sind. An diesen Unternehmen hängen tausende Arbeitsplätze und oft jahrzehntelange Aufbauarbeit von Eigentümern und Beschäftigten. Es geht um Existenzen!

 

Es hat sich gezeigt, wie stark das Soforthilfeprogramm des Landes für Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten nachgefragt wird. Es setzt dort an, wo die Liquidität nicht mehr ausreicht, um unabwendbare Betriebskosten zu decken. Fast 98 Prozent unserer Unternehmen haben weniger als 50 Angestellte. Das macht uns stark in der Breite ­ lässt uns aber nicht gerade im Fokus der Bundeshilfen für Unternehmen stehen. Dies hat unser Wirtschaftsminister Bernd Buchholz frühzeitig erkannt und geholfen. Neben dem genannten Zuschussprogramm hilft das Land dem Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe mit besonders günstigen Krediten aus dem Mittelstandssicherungsfonds. In dieser Branche betrugen die Einkommensausfälle in den ersten Monaten der Krise bis zu 100 Prozent. Das Veranstaltungsgewerbe liegt immer noch brach! Wo dagegen dringender Nachbesserungsbedarf besteht, das sind die Sofort- und Überbrückungshilfen des Bundes.

 

Ja, der Bund hat unter der Woche nachgebessert ­ die Überbrückungshilfen werden bis zum Ende des Jahres gezahlt und Kurzar- beitergeld für insgesamt 24 Monate. Das Erste ist zu begrüßen ­ wir wollen zwar den Strukturwandel nicht behindern, aber auch kein Unternehmen am Markt verlieren, das vor der Krise gesund war. Mit der Verlängerung der Überbrückungshilfen bis einschließlich Dezember setzt der Bund um, wofür unser liberaler Wirtschaftsminister Bernd Buchholz von Anfang an in Berlin geworben hatte. Gescheitert war es jedoch an Olaf Scholz. Ich freue mich, dass die SPD in Schleswig-Holstein ihrem Kanz- lerkandidaten zusammen mit uns auf die Sprünge helfen konnte! Wir werben aber dafür, die Überbrückungshilfen nicht nur bis Dezember zu verlängern. Wir fordern auch die Verdopplung der Hilfen für Unternehmen, die nachweislich noch mitten in der Krise stecken. Dies wären wichtige Hilfen, damit wir auch besonders die gesunden Unternehmen im Tourismus und der Veranstaltungsbranche mit ihren wertvollen Arbeitsplätzen erhalten. Denn, wen die Krise durch staatlich verordnete Maßnahmen hart getroffen hat, dem gehört auch von uns geholfen ­ und keine Steine in den Weg gelegt durch zum Beispiel zu kurze Antragsfristen, wie es bei der erste Soforthilfe für die Monate März bis Mai der Fall ist.

 

Wir wollen heute ein starkes Signal nach Berlin senden. Wir wollen jene Branchen des Mittelstands stärker unterstützen, die sich aufgrund staatlicher Auflagen noch nicht aus der Krise kämpfen konnten. Wir wollen gemeinsam an die Bundesregierung und insbesondere den Bundesfinanzminister appellieren.

 

Liebe SPD, wir freuen uns, dass wir den Druck auf Olaf Scholz gemeinsam mit Ihnen verstärken können! Lassen sich mich abschließend noch etwas zum Kurzarbeitergeld sagen: Eine gießkannenartige, also branchenunabhängige und vorzeitige Verlängerung auf gleich zwei Jahres sehe ich mehr als kritisch. Zum Glück haben viele Unternehmen das Schlimmste schon überstanden. Für diese Unternehmen war die staatliche Unterstützung wichtig ­ sie darf sich jedoch nicht manifestieren. Das Problem ist, dass auch diese Unternehmen weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen dürfen, deren Profitabilität nie gefährdet war oder aber wieder gegeben ist. Eine Rückzahlungspflicht bei erwirtschafteten Gewinnen im Bezugszeitraum besteht nämlich nicht. Das ist ein Sachverhalt, den viele bei der Diskussion um das Kurzarbeitergeld vergessen. Verstehen Sie mich bitte richtig, ich sage nicht, dass die staatliche Unterstützung vom Volumen her gekürzt werden soll. Sie sollte nur jetzt zielgerichtet dort ankommen, wo sie dringend benötigt wird. Gießkannenartiges Ausschütten von Beiträgen und Steuern halten wir nicht mehr lange aus und das ist zum Glück auch nicht mehr erforderlich. Wir müssen jetzt zielgenau helfen und Subventionsmissbrauch so weit wie möglich den Riegel vorschieben.

 

Und, lassen Sie mich damit enden: Wir müssen den Blick auch verstärkt wieder nach vorne richten. Es ist ein Irrglaube, der Staat könne jeden Arbeitsplatz auf Dauer konservieren und Wohlstand durch Subventionen schaffen. Die Wirtschaft befand sich schon vor Corona im Wandel. Wandel ist mit Risiken verbunden, aber auch mit großen Chancen für jeden Einzelnen, wenn wir die Kräfte der Marktwirtschaft nutzen, anstatt sie zu strangulieren. Wir Liberale stehen hier eng an der Seite unseres Mittelstandes!"
 

Die politische Debatte um die Grundsteuerreform geht weiter

28. August 2020

Anlässlich der heutigen Pressemitteilungen zahlreicher Verbände zum Thema Grundsteuerreform

 

,,Als Freie Demokraten nehmen wir die Warnungen des Landesrechnungshofs und Bundes der Steuerzahler vor einem Scheitern der Grundsteuerreform ernst. 1,2 Millionen Grundstücke müssen allein in Schleswig-Holstein neu bewertet werden. Die Umsetzung der Reform wird somit zu einer riesigen Herausforderung für die Finanzverwaltung.

 

Die Erkenntnisse des Landesrechnungshofs, wonach die Bewertungsstellen schon heute überlastet sind, stärkt unser Argument, dass die neue Grundsteuer möglichst schlank und einfach sein sollte. Dass das vom Bund beschlossene Grundsteuermodell nicht unbedingt der Königsweg ist, zeigt die große Anzahl von Bundesländern, die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, einen anderen Weg mit einem eigenen Gesetz zu gehen. Es ist kein Geheimnis, dass wir Freie Demokraten uns schon immer für das einfache Flächenmodell ausgesprochen haben. Wir waren aber auch immer dazu bereit, einen Kompromiss mitzutragen und die Grundstücksfläche mit einem vereinfachten Lagefaktor zu kombinieren.

 

Genau einen solchen Mittelweg wollen Länder wie Hamburg, Niedersachsen und Hessen jetzt gehen. Länder mit ganz verschiedenen Regierungskonstellationen. Da wir in der Koalition jedoch keine Mehrheit für ein abweichendes Modell haben, begleiten wir die erforderlichen Umsetzungsschritte selbstverständlich konstruktiv. Unser Ziel einer einfachen, fairen und rechtssicheren Grundsteuer besteht aber weiterhin. Letztlich wird der schleswig- holsteinische Wähler in zwei Jahren final darüber abstimmen, welches Grundsteuermodell tatsächlich ab 2025 zum Einsatz kommt."
 

Infrastrukturbericht 2020

28. August 2020


,,Infrastruktur bildet die Lebensader für unsere Zivilisation und ist Grundlage unseres Wohlstands. Viel zu lange hat sich die Politik auf dem Bestand an Infrastruktur ausgeruht, der in früheren Jahrzehnten aufgebaut wurde. Die Investitionsquoten in den öffentlichen Haushalten sanken von Jahr zu Jahr. Ein fataler Fehler, denn der Sanierungsstau ist zwischenzeitlich so groß und augenfällig geworden, dass es zu einem Umsteuern in der Infrastrukturpolitik gar keine Alternative mehr gab.

 

Die Jamaika-Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, die Infrastrukturprobleme endlich anzugehen und den Sanierungsstau so schnell wie möglich abzubauen. Doch es handelt sich um keinen Sprint, sondern um einen Marathonlauf. Es gibt zu viele Engpassfaktoren: Häufig liegt es gar nicht mehr am Geld, sondern an dem Mangel an Planern und Ingenieuren, dass die Umsetzung von Investitionsvorhaben stockt. Erschwerend kommt hinzu, dass die gesetzlichen Anforderungen immer komplexer werden und ein Ausmaß angenommen haben, dass es treffender wäre, von Planungsverhinderungsrecht statt von Planungsrecht zu sprechen.

 

Als Freie Demokraten haben wir zahlreiche Vorschläge auf den Tisch gelegt, wie wir das Planungsrecht entschlacken könnten, damit wir beim Infrastrukturausbau besser und schneller vorankommen als jetzt. Aber der Ball liegt hier vor allem beim Bund. Auf Landesebene tun wir das, was wir tun können: Wir haben die Investitionsquote signifikant auf 10 Prozent erhöht und neue Planer eingestellt. Jedes Jahr hat Jamaika über eine Milliarde Euro für Investitionen bereitgestellt und Vorsorge für anspruchsvolle Haushaltsjahre getroffen, indem wir zusätzlich eine Milliarde Euro im Sondervermögen IMPULS zurückgestellt haben. Wir investieren ­ um nur eine Auswahl zu nennen ­ in Kitas, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Krankenhäuser, Straßen und schnelles Internet. Mittlerweile beziffern sich die Infrastrukturbedarfe auf 8,5 Milliarden Euro ­ nicht gleichzusetzen mit dem anteiligen milliardenhohen Sanierungsstau, da wir auch den Bau neuer Infrastruktur im Fokus haben, die unser Land nach vorne bringt wie das LNG-Terminal in Brunsbüttel.

 

Wir sanieren nicht nur ­ wir modernisieren auch. Trotz dieser neuen Bedarfe ist bereits ein Viertel der erforderlichen Investi- tionen erfolgreich umgesetzt worden. Insbesondere bei den Landesstraßen sehen wir große Fortschritte. Es ist dem Einsatz unseres Ministers Bernd Buchholz zu verdanken, dass nicht 80, sondern mittlerweile 140 Kilometer Landesstraße pro Jahr saniert werden. Während es frühere Minister nicht einmal geschafft haben, ihre damals ohnehin zu kleinen Budgets für unsere Straßen auszuschöpfen, hat es unser Minister sogar geschafft, für Folgejahre geplante Maßnahmen im Umfang von 30 Millionen Euro vorzuziehen! Das ist eine immense Leistung. Wo sonst könnte Bob der Baumeister in Lehre gehen als dort, wo Bernd Buchholz baut!

 

Genauso wichtig wie Betonstraßen sind uns neue Datenstraßen. Wir halten an unserem Ziel fest ­ bis 2025 wollen wir ein flächendeckendes Glasfasernetz haben. Ende dieses Jahres werden wir bereits jedes zweite Haus ans schnelle Internet angebunden haben. Damit sind wir im bundesdeutschen Vergleich mit Abstand Spitzenreiter! Wie wichtig der Breitbandausbau ist, wird uns in dieser Corona-Krise täglich vor Augen geführt. Homeoffice wird immer wichtiger! Ein flächendeckendes Breitbandnetz schafft Arbeitsplätze außerhalb der Metropolen und eröffnet dem ländlichen Raum neue Perspektiven als Standort für das Wohnen und Arbeiten. Wir machen es rund ­ intakte Straßen für die Pendler und schnelles Internet für die Unternehmen und alle, die von zu Hause arbeiten wollen!

 

Dieser Infrastrukturbericht ist nicht nur eine ehrliche Bestandsaufnahme. Er zeigt nicht nur die Investitionsbedarfe auf, sondern auch die Chancen, die dieses Land hat, wenn wir den eingeschlagenen Modernisierungskurs fortsetzen. Ich danke unserer Finanzministerin, dass sie es geschafft hat, erhebliche Mittel für unser Sondervermögen zur Verfügung zu stellen, damit wir auch in diesen schwierigen Zeiten unseren jamaikanischen Weg fortführen können. Nicht nur trotz, sondern gerade auch wegen der Corona-Krise müssen wir weiter konsequent in die elementare Infrastruktur investieren, um neues Wirtschaftswachstum und damit Wohlstand und Steuereinnahmen zu generieren. Jetzt ist die Zeit für Investitionen ­ und für die Bereitstellung der erforderlichen Mittel werde ich mich als finanzpolitische Sprecherin der FDP- Fraktion auch weiterhin mit aller Kraft einsetzen; damit Bernd Buchholz weiter baggert, buddelt und baut!"
 

Wir müssen mit gezielten Hilfen aus der Krise kommen

21. August 2020

Zu den heute veröffentlichten Bemerkungen 2020 des Landesrechnungshofs:

 

,,Es liegt auf der Hand, dass die enormen Steuerausfälle und umfangreichen Hilfsprogramme die öffentlichen Finanzen schwer belasten. Der Staat erweist sich in dieser Krise als Stabilitätsanker, darf aber nicht in die Planwirtschaft abgleiten. Wir teilen deshalb die Kritik des Landesrechnungshofs an der Bundesregierung, die teilweise Konjunkturhilfen mit industriepolitischen Eingriffen überfrachtet. Es muss darum gehen, gezielt jenen Unternehmen zu helfen, die vor der Krise gesund waren und die eine Zukunftsperspektive haben. Im Ländervergleich hält sich Schleswig-Holstein mit zusätzlichen Ausgaben sogar relativ zurück. Trotzdem werden wir weitere Schulden aufnehmen müssen, um diese Krise zu meistern. Erst die September-Steuerschätzung wird mehr Klarheit schaffen. Die Corona-Krise wird Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung haben. Wir wollen so früh wie möglich zu ausgeglichenen Haushalten zurückkehren und gleichzeitig das hohe Tempo beim Abbau des Sanierungsstaus beibehalten. Das wird keine leichte Aufgabe, aber wir werden sie angehen."
 

Wir werden die Runderneuerung der Infrastruktur fortsetzen

11. August 2020

Zum heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten Infrastrukturbericht

 

,,Die Vorgängerregierung hat den Sanierungsstau zwar als zentrale Herausforderung erkannt, wir jedoch gehen das Problem tatkräftig an. Unsere massiven Investitionen in die Infrastruktur zeigen Erfolge: Schlaglöcher in den Landesstraßen verschwinden, die ländlichen Räume erhalten schnelles Internet und unsere Hochschulen bauen so viel wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Schleswig-Holstein ist auf einem guten Weg, seine Infrastrukturdefizite abzubauen. Es bleibt aber noch eine Menge zu tun, zumal ständig neue Sanierungsbedarfe entstehen. Deshalb müssen wir unsere Anstrengungen in den nächsten Jahren noch weiter erhöhen, um unser Land planvoll und mit hohem Tempo zu modernisieren. Für uns Freie Demokraten bedeutet das, dass wir weiter Geld in die Hand nehmen müssen, wenn wir Schleswig-Holstein fit für die Zukunft machen wollen. Gleichzeitig müssen wir die Voraussetzungen schaffen, damit das Geld zügig auch dort investiert werden kann, wo es be- nötigt wird. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass unser Planungsrecht effizienter wird."
 

Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst

18. Juni 2020

Rede zu TOP 11 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst)

 

,,Mit dem vorliegenden Antrag versucht sich die AfD am Gleichstellungsgesetz. Dieser Umstand allein ist schon paradox genug. Es fällt mir zugegebenermaßen auch schwer, den Antrag mit einer gebotenen Ernsthaftigkeit zu behandeln ­ und das aus zwei Gründen. Zunächst möchte die AfD im Gesetz verankern, dass u.a. im dienstlichen Schriftverkehr die gültigen Rechtschreibregeln verwendet werden. Das ist mal eine Aussage! Was schreiben wir als Nächstes fest? Dass schleswig- holsteinische Gesetze in Schleswig-Holstein anzuwenden sind?

 

Werte Herren der AfD, Allgemeingültigkeiten müssen wir nicht in ein Gesetz gießen. Was dem Ganzen jedoch die Krone aufsetzt, ist Folgendes. Die AfD möchte die allgemein gültigen Regeln der Grammatik festschreiben und heraus kommt ein wirklich putziger Gesetzentwurf. Nach dem Willen der AfD soll es im Gesetz wie folgt heißen: ,Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Es fördert die Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst insbesondere durch... 4. In den Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie im dienstlichen Schriftverkehr und Sprachgebrauch gelten die amtlichen Regelungen der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 [...] einschließlich der allgemein gültigen Regeln der deutschen Grammatik.`

 

Liebe Herren der AfD, das ist wirklich eine grammatikalisch und inhaltlich sehr einzigartige Form der Frauenförderung. So etwas Peinliches kommt heraus, wenn man Gesetzentwürfe ohne Sinn und Verstand aus anderen Parlamenten übernimmt, ohne zu überprüfen, ob der Wortlaut überhaupt ins konkrete, landeseigene Gesetz passt. Inhaltlich überflüssig und grammatikalisch haarsträubend. ­ Ihren Murks lehnen wir deshalb ab!

 

Aber bin ich einmal so großzügig und sehe über die handwerklichen Fehler Ihres Antrages hinweg. Ihre Intention ist es, das Gendern zu verbieten. Meines Erachtens entspricht Ihre Abwehrhaltung einem ebenso engstirnigen Weltbild, wie Sie es den Verfechtern des Genderns vorhalten. Als Liberale lehne ich beide Haltungen ab! Ich muss zugeben, dass die heutigen Genderformen mit Schrägstrich, Gendersternchen, Binnen-I oder der langatmigen Benennung der männlichen und weiblichen Form bisweilen schwierig zu lesen bzw. auszusprechen sind. Ich persönlich habe als Frau kein Problem mit dem generischen Maskulinum, ist seine Verwendung doch die einfachste Art, sich geschlechtsabstrahierend auszudrücken.

 

In meiner Quickborner FDP-Fraktion haben wir einen Frauenüberhang. Nichtsdestotrotz sprechen wir nur von ,Kollegen`. Niemand würde auf die Idee kommen, dies als herabsetzend zu empfinden. Wäre es jedoch so, würden wir es respektieren und ändern. Trotzdem bin ich der Meinung, wir Frauen brauchen keine gegenderte Sprache zur Selbstbestätigung und als Bestätigung der Gleichstellung. Mädchen haben im Durchschnitt die besseren Schulnoten, Frauen die besseren Examina und sind in der Regel multitaskingfähiger. Hören wir also auf, uns klein zu machen und verschwenden wir unsere Ressourcen nicht für Nebenkriegsschauplätze. Setzen wir diese lieber dafür ein, um die wirklichen gesellschaftlichen Probleme anzugehen und verbliebene Benachteiligungen der Geschlechter beispielsweise im Berufsleben zu beseitigen. Ihren bereits sprachlich nicht stimmigen Gesetzentwurf werden wir selbstverständlich im Ausschuss behandeln. Diese zweite Blamage können wir Ihnen leider nicht ersparen. Also, zukünftig Augen auf beim Kopieren von AfD-Anträgen aus anderen Parlamenten!"

 

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© Annabell Krämer MdL