Annabell Krämer MdL
Annabell Krämer MdL

Umsetzung Grundsteuerreform

25. September 2020

Die Grundsteuerreform begleitet uns nun schon seit einiger Zeit. Wir haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass wir als Koalitionspartner unterschiedliche Auffassungen darüber haben, wie die Grundsteuer ab 2025 idealerweise auszusehen hat. Niemand kann uns verübeln, dass wir unterschiedliche politische Präferenzen haben und nach der besten Lösung für unser Land ringen. Es ist das maßgebliche Verdienst der FDP-Bundestagsfraktion, dass den Ländern mit der sogenannten Öffnungsklausel die Möglichkeit eingeräumt wurde, bei der Grundsteuer vom Bundesmodell abzuweichen. Sie können jetzt und in Zukunft eigene Wege beschreiten und mit einem eigenen Grundsteuergesetz länderspezifische Präferenzen und Besonderheiten berücksichtigen. Der Föderalismus ist damit an wichtiger und geeigneter Stelle gestärkt worden.

 

Es freut uns zu sehen, welche Vielzahl von Grundsteuermodellen unser Föderalismus schon nach wenigen Monaten hervorgebracht hat. Dazu gehört nicht nur das von uns favorisierte Flächenmodell, das Bayern umsetzen will, sondern auch eine Reihe von Mittelwegen, bei denen die Grundstücksfläche mit einem vereinfachten Lagefaktor kombiniert wird. Ich nenne an dieser Stelle Hamburg, Niedersachsen und Hessen, die nun ­ übrigens bei völlig unterschiedlichen Regierungskonstellationen ­ einen solchen Mittelweg beschreiten. Baden-Württemberg mit seinem Bodenwertmodell hingegen möchte das Gebäude bei der Ermittlung ganz außen vor lassen und stellt lediglich auf den Wert des Grundstücks ab.

 

Es ist kein Geheimnis, dass unsere beiden Koalitionspartner lange nicht dazu bereit waren, vom Bundesmodell abzuweichen. Ohne Einigung auf ein anderes Modell greift automatisch das Grundsteuermodell des Bundes. Hierzu bedarf es keines Koalitionsbeschlusses ­ das ist die Faktenlage und wird von uns auch nicht in Frage gestellt. Mittlerweile liegen jedoch konkrete Alternativen vor, die es uns wert sein sollten zu überlegen, ob wir uns nicht doch auf ein gemeinsames Modell einigen könnten ­ auf ein anderes Modell als das komplizierte Modell des Bundes, das kaum ein Bürger versteht und durch die Einbeziehung nicht nur der Bodenwerte, sondern auch von Listenmieten voraussichtlich eine Steuererhöhungsspirale in Gang setzen wird.

 

Was sind nun also die Alternativen? Neben dem bayerischen Flächenmodell wird es das Hamburger Modell geben, welches durch Bezug auf ein bereits vorhandenes und sehr individuelles Kataster schwer zu adaptieren sein wird. Das baden-württembergische Bodenwertmodell, das nun unsere Koalitionspartner ins Gespräch gebracht haben, ist für uns Freie Demokraten sehr kritisch zu sehen. Es stellt faktisch eine Vermögensteuer auf Grund und Boden dar. Problematisch für uns ist, dass der Besitzer eines kleinen ­ vielleicht sogar alten ­ Hauses erheblich stärker zur Kasse gebeten wird als der Nachbar mit großer Stadtvilla auf kleinem Grundstück. Beispielhaft sei hier an Oma Gretchen im alten Siedlerhäuschen gedacht, deren Nachbargrundstück mittlerweile geteilt wurde und dessen zwei Stadtvillen jeweils nur mit annähernd der Hälfte an Grundsteuern belastet würden. Das ist ein durchaus typisches, durch Nachverdichtung entstandenes Siedlungsbild in vielen Teilen Schleswig-Holsteins. Die alleinige Einbeziehung des Grundstückes in die Bemessungsgrundlage birgt erhebliche Risiken von sozialen Ungerechtigkeiten. Auch Oma Gretchen muss keine großen Einkünfte haben und lebt gegebenenfalls von einer kleinen Rente!

 

Doch wir wissen natürlich auch, dass das von uns favorisierte einfache Flächenmodell in diesem Hause leider keine Mehrheit finden wird. Deshalb betrachten wir eine Ergänzung des Flächenmodells um einen Lagefaktor als idealen Kompromiss. Ein solches überzeugendes Modell hat Hessen vorgelegt. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich sowohl Niedersachsen als auch Nordrhein-Westfalen dem hessischen Fläche-Lage-Modell anschließen werden. Dies wäre ein schlagkräftiger Verbund, denn wir haben immer eingesehen, dass ein schleswig-holsteinischer Alleingang nicht möglich ist. Das Flächen-Lage-Modell verzichtet auf eine komplizierte und streitanfällige Gebäudebewertung. Durch Ergänzung des einfachen Flächenmodells um einem Lagefaktor wird der Tatsache Rechnung getragen, dass eine gute Lage innerhalb einer Kommune tendenziell auch einer besseren Infrastruktur geschuldet ist. Dieses Modell ist für uns im Vergleich zum einfachen Flächenmodell nahezu annähernd einfach, transparent und fair. Es schließt Steuererhöhungsspiralen aus und wird vielleicht bald das maßgebliche Modell für knapp die Hälfte der Bürger in Deutschland sein.


 

Folgen der veränderten Einnahmesituation auf die mittelfristige Finanzplanung

23. September 2020

Die September-Steuerschätzung hat deutlich gemacht, dass der Weg aus der Corona-Krise ein langer sein wird. Während der Steuereinbruch in diesem Jahr wohl nicht ganz so groß ausfallen wird wie noch im Mai befürchtet, hat sich die Prognose für die Jahre 2021 bis 2024 nochmals leicht eingetrübt. Ja, wir erwarten für nächstes Jahr ein kräftiges Wirtschaftswachstum, aber ohne eine weitere Steigerung werden wir in absehbarer Zeit nicht auf den alten Finanzplanungspfad zurückkehren können. Die Entwicklung der Steuereinnahmen auf Landes- und kommunaler Ebene ist bereits hinreichend dargelegt worden. Die entscheidende Frage ist, wie wir diese Herausforderung angehen. Anzunehmen, dass die gesamten Steuerausfälle durch strukturelle Ausgabenkürzungen zu kompensieren wären, ist unseriös und fahrlässig. Ich muss niemandem mehr in diesem hohen Hause verdeutlichen, dass ich eine Anhängerin äußerster Haushaltsdisziplin bin. Aber gerade jetzt mit Haushaltskürzungen die konjunkturelle Erholung zu gefährden, wäre mit Blick auf die Sicherung von Arbeitsplätzen und zukünftiger Steuereinnahmen töricht. Ich möchte auch betonen: Ausgaben und hier insbesondere Investitionen, die wir Freie Demokraten letztes Jahr noch als richtig erachtet haben, sind durch die Pandemie selbstverständlich nicht falsch und entbehrlich geworden. Vor der Pandemie bekannte Sanierungsbedarfe, die im aktuellen Infra- strukturbericht identifiziert und beziffert wurden, müssen wir für die Zukunftsfähigkeit angehen. Hierfür müssen projektbezogene Kreditermächtigungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Für finanzielle Luftschlösser hatten wir jedoch auch vor Corona weder Sympathie noch Geld. Es sollte zudem Konsens darüber bestehen, dass wir mittelfristig die Ausgaben an einen veränderten Einnahmepfad anpassen müssen. Das sieht bereits die Schul- denbremse vor. Diese Anpassung muss aber auch wachstums- und konjunkturpolitisch verträglich sein und kann bereits durch eine Reduzierung eines jährlichen Ausgabenwachstums erfolgen, das gegenüber den ab 2021 wieder steigenden Einnahmen zurückbleibt. Uns Freien Demokraten ist wichtig, dass die Notkredite zum einen nur für die konkret festgelegten Bedarfe verwendet werden dürfen. Ferner müssen strukturelle Verbesserungen zukünftiger Steuerschätzungen zwingend die Inanspruchnahme der Kredite bzw. die vorhandene Kreditermächtigung reduzieren. Ich betone, eine Kreditermächtigung in Höhe von 4,5 Milliarden Euro bedeutet nicht, dass das Land diese auch in vollständiger Höhe in Anspruch nimmt. Sie ist nur der maximale Rahmen, der als Sicherheitsnetz die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sicherstellen soll. Wir Freie Demokraten haben immer die Auffassung gehabt, dass nur ein Land mit funktionierender Infrastruktur ein Land mit Zukunftsperspektive und wirtschaftlichen Chancen sein kann. Da wir dringenden infrastrukturellen Nachholbedarf haben, wäre es ein schwerer Fehler, den Rotstift bei den Investitionen anzusetzen. Wir werden an sämtlichen Ausgaben festhalten, die eine positive volkswirtschaftliche Rendite haben. Letztlich kann uns nur Wirtschaftswachstum auf den ursprünglichen Einnahmepfad zurückführen. Dieser Zusammenhang müsste auch allen sogenannten Wachstumskritikern einleuchten. Steuererhöhungen hingegen, die wirtschaftliches Engagement behindern und Wachstum entgegenstehen, lehnen wir selbstverständlich ab. Es wäre doch ein wirtschaftspolitischer Irrsinn, die Wirtschaft zunächst mit Hilfsprogrammen zu unterstützen und der zarten Pflanze der Konjunkturerholung durch Abschöpfen der Leistung wieder den Garaus zu machen. Wir bleiben zudem unseren Kommunen ein verlässlicher Partner. Mit dem in der letzten Woche vereinbarten Stabilitätspakt tragen wir dazu bei, dass die Kommunen Planungssicherheit gewinnen und an ihren Investitionsplänen festhalten können. Das Land federt die coronabedingten Steuereinnahmen bis ins Jahr 2022 ab, fördert Investitionen in die Infrastruktur und stockt den Kommunalen Finanzausgleich nochmals auf.

 

Dank dieser Maßnahmen können die Kommunen auch in diesen schwierigen Zeiten und darüber hinaus daran arbeiten, den Sanierungsstau abzubauen und Bedarfe beispielsweise im Schul- und Straßenbau zu decken. Rund zwei Drittel der gesamtstaatlichen Investitionen finden auf kommunaler Ebene statt. Investitionen, die auch die Auftragsbücher der mittelständischen Wirtschaft füllen. Was können wir noch tun, um den Weg zurück zum ursprünglichen Einnah- mepfad zu finden? Die Pandemie hat gezeigt, wozu unser Staatswesen in der Krise in der Lage ist. Genehmigungen wurden schnell erteilt, Auflagen ­ wo es möglich war ­ gelockert und bürokratische Anforderungen zurückgeschraubt. Hieran müssen wir anknüpfen ­ insbesondere die Vereinfachung des Planungsrechtes müssen wir weiterhin fordern. Es gilt, die Innovationskraft unserer Unternehmer und den Mut, neue Geschäftsfelder anzugehen, weiter zu fördern. Unser Motto muss lauten, so viel zu regeln wie nötig und so viel zu erlauben wie möglich. Dann bin ich überzeugt, dass Schleswig-Holstein gestärkt aus der Krise hervorgehen wird."
 

Ein Grundsteuermodell muss einfach, fair und transparent sein

21. September 2020


Wir freuen uns sehr, dass bei den Grünen Bewegung in die Grundsteuerdiskussion gekommen ist. Wir Freie Demokraten favorisieren weiterhin das einfache Flächenmodell, weil uns das Modell des Bundes als zu bürokratisch und unfair erscheint. Auch viele andere Bundesländer scheinen das so zu sehen, denn dort werden bereits unterschiedliche Modelle geprüft oder so- gar schon umgesetzt. Deshalb haben wir Freie Demokraten angeregt, alternative Optionen zum Bundesmodell noch einmal zu prüfen. Wenn mehr und mehr Länder zu dem Schluss kommen, dass das Scholz-Modell nicht geeignet ist, dann sollte Schleswig-Holstein seinen einmal festgelegten Weg nicht stur weiter verfolgen, sondern zumindest prüfen, ob man womöglich doch noch einen anderen Weg findet, hinter dem sich alle Koalitionspartner auch inhaltlich versammeln können.

 

Es ist aber falsch, dass die FDP das Baden-Württemberg-Modell zur Prüfung vorgeschlagen hat. Als Kompromiss könnten wir uns sehr gut das Hessische Flächen-Faktor-Verfahren vorstellen. Es ist ähnlich einfach und transparent wie das einfache Flächenmodell, berücksichtigt jedoch zusätzlich die Lage innerhalb der Kommune. Charmant an diesem Modell ist, dass automatische Steuererhöhungsspiralen ausgeschlossen sind. Dieses verspricht größere Verlässlichkeit für Vermieter und Mieter. Das Bodenwertmodell aus Baden-Württemberg prüfen wir jedoch sehr kritisch. Gerade in unserem Flächenland Schleswig-Holstein gibt es noch viele sogenannte Siedlerhäuser, die bis in die Siebziger Jahre prägend waren: kleine Häuser auf großem Grundstück, genutzt zur teilweisen Eigenversorgung. Solch ein kleines Haus auf großem Grundstück würde nach dem Bodenwertmodell viel höher besteuert werden als ein großes Neubauhaus auf einem kleinen Nachbargrundstück. Wir Liberale geben zu bedenken, dass das Bodenwertmodell insbesondere für viele Rentner mit kleinem Einkommen eine starke Belastung darstellen könnte.
 

Mit der Stärkung der Kommunalfinanzen verlieren Straßenausbaubeiträge endgültig ihre Daseinsberechtigung

16. September 2020


Das Land kommt seiner Verantwortung nach, indem es die Einnahmeausfälle der Kommunen in den nächsten Jahren mit bis zu 110 Millionen Euro absichert. Unsere Städte und Gemeinden müssen handlungsfähig bleiben und weiter investieren können. Land und Kommunen werden so trotz der Coronakrise in der Lage bleiben, den Abbau des Sanierungsstaus fortzusetzen. Das ist ein ganz wichtiges Signal an die Bürger und Unternehmen in unserem Land!

 

Besonders freut uns, dass wir die im Kommunalen Finanzausgleich vorgesehenen Infrastrukturmittel weiter aufstocken. Zur Stärkung der Infrastruktur und des Straßenausbaus erhalten die Kommunen künftig 68 Millionen Euro pro Jahr und das dauerhaft. Als Freie Demokraten haben wir die letzten Jahre dafür gekämpft, dass die umstrittenen Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden, die die Eigentümer oft an den Rand des Ruins treiben. Jetzt versetzen wir die Kommunen flächendeckend nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell in die Lage, künftig auf die Erhebung der Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Ein gutes Signal ist auch, dass ab 2021 die Betriebskosten für kommunalen Schwimmstätten im Rahmen des Finanzausgleichs mit 7,5 Millionen Euro pro Jahr unterstützt werden. Damit werden diejenigen Kommunen belohnt, die diese wichtige, aber hochdefizitäre Infrastruktur für benachbarte Ge- meinden bereitstellen. Mit diesem durch uns eingebrachten Vorwegabzug kommen wir unserem Ziel einen Schritt näher: In unserem Land zwischen den Meeren muss jedes Kind die Chance haben, das Schwimmen zu erlernen!
 

Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Digitalisierung sind der Motor für zukünftiges Wirtschaftswachstum

19. Mai 2020

Die Corona-Krise ist eine Zäsur, auch für die öffentlichen Haushalte. Wir stehen vor dem größten Steuereinbruch in der Geschichte der Bundesrepublik. Das treibt die öffentliche Verschuldung nach oben. Zugleich erweist sich die Schuldenbremse als wertvoller Stabilitätsanker: Der konsequente Abbau der strukturellen Neuverschuldung im letzten Jahrzehnt befähigt nun Bund und Länder, massiv gegen die Krise anzugehen und anschließend wieder zu geordneten Finanzen zurückzukehren.

 

Unsere haushaltspolitische Maxime lautet jetzt, alles Notwendige zu tun, um die Wirtschaft zu stabilisieren. Auch Konjunkturprogramme müssen sich an diesem Ziel orientieren und dürfen kein Vehikel für einen planwirtschaftlichen Umbau unserer Ökonomie werden. Der Erhalt von Arbeitsplätzen und Unternehmen hat jetzt äußerste Priorität. Er ist Voraussetzung dafür, dass unsere Steuerquellen nach der Krise wieder sprudeln. Steuererhöhungen und andere Mehrbelastungen wären dagegen Gift für die Konjunktur. Wir müssen Bürger und Unternehmen entlasten und nicht noch zusätzlich belasten. Dafür braucht es einen Staat, der sich mehr denn je auf seine Kernaufgaben konzentriert.

 

Am Ziel, den Sanierungsstau im Land bis 2030 abzubauen, werden wir trotz geringerer Steuereinnahmen festhalten. Denn In- vestitionen in Bildung, Infrastruktur und Digitalisierung sind der Motor für zukünftiges Wirtschaftswachstum. Auch die Kommunen haben mit erheblichen Einnahmeausfällen, insbesondere bei der Gewerbesteuer, zu kämpfen. Deshalb sind vor Ort massive Kür- zungen bei kommunalen Investitionen zu befürchten. Eine von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgeschlagene Altschuldenübernahme wäre jedoch nicht zielgenau, unverhältnismäßig teuer und würde vergangene Misswirtschaft belohnen. Sein weiterer Vorschlag, die unverschuldeten Einbrüche bei der Gewerbesteuer mit Bundes- und Landesmitteln auszugleichen, geht hingegen in die richtige Richtung. Besser und unbürokratischer wäre es aber, wenn der Bund auf Umsatzsteueranteile zugunsten der Kommunen verzichten würde.
 

Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs

8. Mai 2020

Mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes vom 27. Januar 2017 hat der Gesetzgeber den Auftrag bekommen, den kommunalen Finanzausgleich bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Diesen Auftrag haben wir gerne angenommen, zumal die FDP eine der drei Fraktionen war, die eine Normenkontrollklage gegen Teile des bestehenden Finanzausgleichsgesetzes angestrengt hatte. Der nun vorliegende Gesetzentwurf trägt den verfassungsrechtlichen Korrekturbedarfen Rechnung, indem er eine faire und bedarfsgerechte Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen vorsieht. Er stützt sich dabei auf ein wissenschaftliches Gutachten, das von Land und Kommunen gemeinsam beauftragt wurde. Wir wissen alle, dass die COVID- 19-Pandemie auch unsere Kommunen vor große Herausforderungen stellt. Es ist zum heutigen Zeitpunkt schwer abschätzbar, wie stark der Einfluss auf die Steuereinnahmen sein wird. Aus diesem Grund wollen wir die Kommunen im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltes zur Kompensation entfallender Einnahmen bei den Kita- und Betreuungsangeboten mit insgesamt 105 Millionen Euro unterstützen.

 

Nein, der vorliegende Gesetzesentwurf ist nicht ­ wie uns Teile der Opposition glaubhaft machen wollen ­ in Zeiten von Corona überholt. Im Gegenteil, er ist wichtiger als je zuvor. Denn er ga- rantiert eine faire Verteilung der verfügbaren Finanzmittel zwischen Land und Kommunen und sieht sogar eine aufwachsende Verbundquote vor. Die vom Landesverfassungsgericht kritisierten Bestandteile des Gesetzes wurden vollständig überarbeitet. Anstelle des bisher im Vordergrund stehenden Ausgabeverhaltens wird nun wie gefordert auf tatsächliche Bedarfe abgestellt.

 

Die Gleichrangigkeit der Aufgaben von Land und Kommunen wird durch die Beachtung des Symmetriegebotes sichergestellt. Dieses Symmetriegebot sehen die Gutachter bereits ab einem Symmetriewert von 0,95 erfüllt. Begründet wird dies unter anderem mit der im Vergleich zu den Kommunen überdurchschnittlichen Verschuldung des Landes, die nicht in die Bedarfsberechnung eingeflossen ist. Die Gutachter stellen bereits heute keinen Verstoß gegen das Symmetriegebot fest. Hinzu kommt, dass sich aus der 2020 gesunkenen Gewerbesteuerumlage eine deutliche und im Gutachten noch nicht abgebildete Mittelverschiebung zugunsten der Kommunen eingestellt hat. Jährliche Aufstockungen und die dauerhafte Fortführung zunächst befristeter Mittel sind weitere Konzessionen des Landes an die Kommunen und führen zu einer vollständigen Symmetrie. Bereits ab 2021 wird der kommunale Finanzausgleich um 54 Millionen Euro aufgestockt. Bis 2024 kommen jährlich weitere fünf Millionen Euro Landesmittel dazu. Ja- maika stärkt also die Kommunalfinanzen nachhaltig ­ und das ganz unabhängig von Corona!

 

Auch bei der horizontalen Verteilung sieht der Gesetzesentwurf zahlreiche Verbesserungen vor. So führen wir einen Kinderbonus ein, der die besonderen Bedarfe an Infrastruktur für die minderjährige Bevölkerung berücksichtigt. Zudem spielen künftig die flächeninduzierten Bedarfe im ländlichen Raum bei der Finanzmittelverteilung eine Rolle. Durch den Erhalt der Teilschlüsselmasse für die Zentralörtlichkeit tragen wir den besonderen Aufgaben, die einige Kommunen für ihr Umland erfüllen, weiterhin Rechnung. Darüber hinaus waren uns Liberalen insbesondere fünf Kernpunkte im neuen Finanzausgleichsgesetz wichtig.

 

Erstens: Die Kompensationsmittel des Bundes für den Familienleistungsausgleich fließen, anders als zunächst geplant, nicht der Gesamtmasse zu. Stattdessen werden die Mittel in Höhe von derzeit 124 Millionen Euro weiterhin nach den bisherigen Regelungen an alle Kommunen verteilt. Jede Kommune erhält somit weiterhin unabhängig von ihrer Finanzkraft einen proportionalen Ausgleich der ihnen entstehenden Einkommensteuerausfälle durch den Familienleistungsausgleich. Das ist ein Gebot der Fairness, da die Gesetzesänderungen auf Bundesebene allen Kommunen Steuerkraft entzogen haben.

 

Zweitens: Wir haben in Bezug auf die Schulkostenbeiträge vereinbart, dass die derzeitige Investitionskostenpauschale in Höhe von 325 Euro abgeschafft wird. Stattdessen soll künftig nach einer Übergangsphase auf Vollkostenbasis abgerechnet werden. Die bisherige Pauschale deckt regelmäßig nicht die tatsächlichen Investitionskosten der Träger. Den Städten und Gemeinden, die in den Schulbau investieren und Schulplätze für Kinder anderer Kommunen bereitstellen, erwächst daraus ein finanzieller Nachteil. Diesen Nachteil wollen wir beenden. Durch eine Spitzabrechnung werden den Schulträgern zukünftig die tatsächlichen Kosten erstattet.

 

Drittens: Das Landesverfassungsgericht hat die Einbeziehung der kreisfreien Städte bei der Berechnung der Nivellierungshebesätze gefordert. Dies hat einen flächendeckenden Anstieg der Nivellierungshebesätze zur Folge. Um diesen Anstieg zu dämpfen, legen wir zukünftig nur noch 90 Prozent statt 92 Prozent der gewogenen Durchschnittshebesätze zugrunde. Diese Dämpfung reduziert den Druck für viele Gemeinden, ihre Grund- und Gewerbesteuern zu erhöhen. An dieser Stelle danke ich insbesondere unserem kommunalpolitischen Sprecher Stephan Holowaty, der sich für diese Lösung stark gemacht hat. Nichtsdestotrotz bewirkt der nicht zu verhindernde Anstieg der Nivellierungshebesätze eine Umverteilung von den Gemeinden zu den Kreisen, und zwar über den Weg der Kreisumlage. Indem die fiktive Finanzkraft der Gemeinden durch höhere Nivellierungshebesätze steigt, wächst das jährliche Kreisumlagevolumen um 12 Millionen Euro. Gelder, die die Gemeinden zusätzlich als Kreisumlage aufzubringen haben, wenn die Kreisumlage nicht gesenkt wird. Hier können wir nur an die Kreistage appellieren, fair mit den Gemeinden umzugehen und eine angezeigte Senkung der Umlage vorzunehmen.

 

Viertens: Uns Freien Demokraten lag insbesondere die Unterstützung von Gemeinden am Herzen, die Lehrschwimmbecken unterhalten. Es ist auch hier ein Gebot der Fairness, den ca. 150 Kommunen, die für das gesamte Land die Schwimmstätten vorhalten, Mittel zur Verfügung zu stellen, um sie beim Erhalt ihres Leistungsangebotes zum Wohle des gesamten Landes zu unterstützen. Wir Freie Demokraten haben uns daher für den neuen Vorwegabzug in Höhe von 7,5 Millionen Euro eingesetzt, mit dem der Betrieb kommunaler Hallen- und Freibäder erstmalig und dauerhaft finanziell unterstützt wird. Die Verteilung wird anhand der erteilten Schwimmstunden erfolgen. Hierbei ist es unerheblich, ob die Stunden im Rahmen des Schulunterrichtes, der DLRG oder sonstiger ehrenamtlicher Vereine und Verbände erteilt werden. Wir erhoffen uns damit einen Impuls für den Erhalt von Schwimmstätten in der Fläche und wollen dazu beitragen, dass möglichst jeder in unserem Land zwischen den Meeren schwimmen lernt.

 

Fünftens: Die 15 Millionen Euro Infrastrukturmittel aus dem Kommunalpaket vom Januar 2018, die eigentlich bis 2020 befristetet waren, werden vom Land unbegrenzt weitergezahlt. Zudem haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass weitere 15 Millionen Euro aus der Masse in den neuen Vorwegabzug für Infrastruktur gehen und damit auch ,abundante` Kommunen von den Infrastrukturmitteln profitieren. Hierbei handelt es sich um steuerstarke Städte und Gemeinden, die keine Schlüsselzuweisungen erhalten, sondern in den Finanzausgleich einzahlen. Zusammen mit weiteren Bundesmitteln beläuft sich der Vorwegabzug für Infrastruktur, der nun sämtlichen Kommunen zusteht, auf zukünftig 59 Millionen Euro. Bei der jetzt vorgesehenen Verteilung der Infrastrukturmittel auf die Kommunalgruppen nach Einwohnern sehen wir Freie Demokraten jedoch noch Änderungsbedarf. Im Gesetzesentwurf werden die Einwohner jeweils auf Gemeinde- und Kreisebene gezählt und die Infrastrukturmittel somit hälftig verteilt. Diese Verteilung ist aus unserer Sicht nicht sachgerecht, da die Gemeinden deutlich höhere Infrastrukturlasten zu tragen haben als die Kreise. Ein zu Gunsten der Städte und Gemeinden geänderter Verteilungsschlüssel erscheint uns daher geboten.

 

Gemäß Koalitionsvertrag wollen wir die Städte und Gemeinden mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs flächendeckend in die Lage versetzen, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Die Mittel hierfür stellen wir nun dauerhaft zur Verfügung. In der weiteren parlamentarischen Beratung werden wir uns dafür einsetzen, dass der Großteil dieser Infrastrukturmittel auch dort ankommt, wo er gebraucht wird ­ in unseren Städten und Gemeinden!
 

Zum 2. Nachtragshaushalt 2020

7. Mai 2020

Mit der Verdopplung der Notkredite auf eine Milliarde Euro reagieren wir auf eine beispiellose Krise. Neben den unerlässlichen Ausgaben für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung, müssen wir unserer mittelständischen Wirtschaft unbürokratisch unter die Arme greifen, damit sie die aktuelle Durststrecke überlebt. Unser zukünftiger Wohlstand hängt davon ab, ob es uns gelingt, gesunde Unternehmen auf breiter Front zu erhalten, die durch Corona völlig unverschuldet in finanzielle Not geraten sind. An diesen Unternehmen hängen Tausende Arbeitsplätze, milliardenschwere Wertschöpfung und unendlich viel Herzblut von Eigentümern und Beschäftigten. Es geht um Existenzen!

 

Der Motor unseres Landes ist der Mittelstand. Erst wenn dieser nicht mehr stottert, werden wir die Krise bewältigt haben. Um dauerhafte Wohlstandseinbußen zu vermeiden, braucht es nach der Krise mehr denn je eine wachstumsfreundliche Politik, die unternehmerische Innovationen zur Entfaltung bringt und einen verlässlichen Ordnungsrahmen bietet. Was wir dagegen nicht brauchen, sind ständig neue Verbote und Regulierungen, die unsere Wirtschaft zusätzlich belasten und Investitionsunsicherheit schaffen. Wirtschaftliche Freiheit ist die Voraussetzung für Wohlstand und Wohlstand ist die Voraussetzung für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem und eine hohe Lebenserwartung. Diese Zusammenhänge sollten wir uns auch und gerade in dieser Krise bewusst machen!

 

Aber kommen wir zurück zum vorliegenden Nachtragshaushalt. Es hat sich gezeigt, dass das Soforthilfeprogramm des Landes für Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten stark nachgefragt wird. Oftmals ist die Liquidität  in den Betrieben bereits aufgebraucht, sodass unabwendbare Betriebskosten nicht anders zu decken sind. Um alle berechtigten Auszahlungen leisten zu können, stocken wir das Soforthilfeprogramm um weitere 50 auf 150 Millionen Euro auf. Diese Mittel ergänzen das Soforthilfeprogramm des Bundes, das sich an Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten richtet. Bund und Land greifen den kleinen und mittleren Unternehmen somit nicht nur mit lebenswichtigen Liquiditätshilfen, sondern auch mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unter die Arme. Diese Zuschussprogramme sind so wichtig, weil sie dazu beitragen können, eine Überschuldung von Unternehmen abzuwenden.

 

Neben dem genannten Zuschussprogramm hilft das Land dem Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe mit besonders günstigen Krediten aus dem Mittelstandssicherungsfonds. In dieser Branche betragen die Einkommensausfälle bis zu 100 Prozent. Gerade auch als tourismuspolitische Sprecherin meiner Fraktion bin ich erleichtert, dass unsere Hoteliers und Gastronomen gestern endlich eine Perspektive aufgezeigt bekommen haben, bald wieder öffnen zu dürfen. Jeder Tag, der ohne Umsatz vergeht, ist ein herber und schmerzhafter Rückschlag im Kampf um die wirtschaftliche Existenz. Es geht um einen bedeutenden Wirtschaftszweig für unser Land zwischen den Meeren, aber auch um ein großes Stück Lebensqualität. Mit dem Nachtragshaushalt beschließen wir weitere wichtige und teils auch gesetzliche Hilfen. Letzteres betrifft die Mehrausgaben nach dem Infektionsschutzgesetz in Höhe von 64,3 Millionen Euro. Hiermit erstattet das Land entstandenen Verdienstausfall wegen angeordneter Quarantäne oder der Schließung von Schulen und Kitas.

 

Weitere 51,5 Millionen Euro fließen in das Gesundheitssystem, konkret in medizinische Geräte und Schutzausrüstungen, Investitionen in Krankenhäusern und als Erstattung an Rehakliniken für das Vorhalten von Betten. Zudem war es uns Freien Demokraten äußerst wichtig, die Erforschung der Auswirkungen des Corona-Virus insbesondere auf Kinder und Jugendliche voranzutreiben. Mit zwei Millionen Euro unterstützen wir unsere hervorragenden Institute im Land, die uns wichtige Erkenntnisse liefern, welche Schutzvorkehrungen im Umgang mit Kindern wirklich erforderlich sind. Für uns sind all diese Ausgaben im Bereich Gesundheit und Forschung ebenso essenziell wie die Finanzhilfen für unsere Wirtschaft. Für Familien ist die gegenwärtige Situation eine erhebliche Belastung. Die geschlossenen Kitas und Schulen erfordern eine Rund-um-die-Uhr- Betreuung und stellen die Eltern vor die Aufgabe, die Beschulung ihrer Kinder größtenteils zu übernehmen. Wenn die Betreuung in Kita oder Schule nicht stattfindet, ist es nur fair, wenn die Eltern entsprechende Beiträge für nicht erbrachte Leistungen von den Kommunen erstattet bekommen. Viele Eltern befinden sich in Kurzarbeit und müssen mit reduziertem Einkommen ihre Ausgaben bestreiten. Für eine Entlastung der Eltern ohne Belastung der Kommunen stellen wir heute in der Summe 105 Millionen Euro bereit. Es ist ein starkes Signal, dass wir heute außerdem 15 Millionen Euro für das digitale Lernen an Schulen zur Verfügung stellen. Diese Gelder ergänzen die Digitalpaktmittel von Bund und Land und sollen Heimunterricht erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen. Als Mutter zweier Kinder habe ich in den letzten Wochen hautnah miterleben dürfen, welche Defizite in der digitalen Infrastruktur im Bildungsbereich bestehen! Es darf nicht passieren, dass ein Schuljahr faktisch für beendet erklärt wird, weil man nicht für alle Schüler die gleichen Lernbedingungen gewährleistet sieht. Deshalb brauchen wir für alle Schüler digitale Endgeräte, geprüfte Lernsoftware sowie Unterstützung der Lehrkräfte bei der Erlangung digitaler Kompetenz. Das Angebot eines freiwilligen Bildungsangebotes in den Sommerferien wird den Unterrichtsausfall zwar nicht kompensieren können, kann aber die entstandenen Lerndefizite zumindest reduzieren. Hierfür wird der Finanzausschuss bis zu fünf Millionen Euro freigeben, sobald das Bildungsministerium ein schlüssiges Konzept vorgelegt hat. Hier ist unsere Erwartung, dass der Fokus auf die Kernfächer und die prüfungsrelevanten Fächer gelegt wird. Manchmal sind es Krisen wie diese, die einen Innovationsschub in rasender Schnelle erzwingen, was sonst viele Jahre gebraucht hätte ­ um einmal etwas Gutes im Schlechten zu sehen!

 

Doch bei allem Geldsegen muss ich als Finanzpolitikerin auch Wasser in den Wein schütten. Ich muss dem weit verbreiteten Eindruck widersprechen, der Staat könne das wegbrechende Volkseinkommen beliebig kompensieren. Der Staat erwirtschaftet nichts, er verteilt nur um. Diese Umverteilung ist jetzt ökonomisch geboten, um den Mittelstand zu retten und eine wirtschaftliche Depression abzuwenden. Aber wir sind zugleich gehalten, an das Morgen und an die notwendige Rückführung der Kredite zu denken. Wir be- schließen heute ebenfalls gemeinsam, dass die Notkredite ab 2023 innerhalb von höchstens 20 Jahren getilgt werden sollen. Dies bedeutet eine jährliche Haushaltsbelastung von mindestens 35 Millionen Euro. Jeder von uns kann sich gerne seine Lieblingsprojekte im Haushalt anschauen und überlegen, was diese 35 Millionen Euro pro Jahr bedeuten! Noch nicht berücksichtigt sind weitere konjunkturelle Kredite, die aufgrund von Einnahmeausfällen notwendig werden. Die Mai-Steuerschätzung, die wir übernächste Woche erwarten, wird ein erster Fingerzeig sein, wie hoch diese Einnahmeausfälle ausfallen werden. Die kommende Rückführung der Kredite, die uns die Schuldenbremse vorschreibt, ist richtig. Nur ein Staat, der ordentlich wirtschaftet und vorsorgt, ist in einer solch existenziellen Krise wie der jetzigen überhaupt handlungsfähig. Aber deshalb müssen wir auch in der Krise genau abwägen, welche Ausgaben zur Abwehr und Bewältigung der Notsituation essenziell und gegenüber der Öffentlichkeit vertretbar sind.

 

Vieles in dieser Krise wäre jetzt wünschenswert und viele Forderungen sind verständlich. Die Krise trifft jeden unverschuldet und die Beantragung von Grundsicherung fällt schwer, wenn Geld zum Leben benötigt wird. Sie ist jedoch zum aktuellen Zeitpunkt der unbürokratischste Weg für Hilfen zum Lebensunterhalt. Niemand muss Angst haben, seine Lebensversicherung kündigen oder sein Haus verkaufen zu müssen. Es gelten nicht die strengen Kriterien des Schonvermögens in Zeiten der Krise. Dieser Haushalt leistet insgesamt einen unverzichtbaren Beitrag, um das Gesundheitssystem zu stärken, und um unserer mittelständischen Wirtschaft in dieser unverschuldeten Notsituation finanziellen Beistand zu leisten. Wir Freie Demokraten stehen jetzt und auch in Zukunft an der Seite des Mittelstands! Denn dieser Mittelstand sichert Tausende Arbeitsplätze und un- ser aller Wohlstand! Für ihre Belange werden wir uns jederzeit einsetzen. Lassen Sie uns gemeinsam das Land wieder ins Laufen bringen.

Steuerentlastung für Gaststättengewerbe schaffen

22. April 2020

Kaum eine Branche leidet mehr unter der gegenwärtigen Situation als die Gastronomie. Kurzfristig helfen zwar die beschlossenen Finanzhilfen, den temporären Umsatzausfall zu überbrücken und somit eine Pleitewelle zu verhindern. Unsere Gastronomen und ihre vielen Mitarbeiter brauchen aber auch eine Perspektive für die Zeit nach dem Shutdown.

 

Die Gastwirte müssen irgendwann wieder ihre Schulden zurückzahlen. Abstandsregeln, die womöglich noch für eine längere Zeit gelten und somit die Kapazität von Gaststätten verringern, sind ein weiteres Erschwernis für eine wirtschaftliche Erholung. Deshalb unterstützen wir die Forderung nach einer Senkung des Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie. Eine Steuerentlastung wäre ein enorm wichtiges Signal für das schwer gebeutelte Gaststättengewerbe. Es gilt, mehr wirtschaftliche Freiräume nach der Krise zu schaffen. Damit würden wir nicht nur einen umsatzstarken Wirtschaftszweig stützen, sondern auch einen wesentlichen Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens vor und nach Corona. Ich bin davon überzeugt, dass diese Steuersenkung mittelfristig durch höhere Umsätze auch das Steueraufkommen verbessert. Ge- schlossene Restaurants und Cafés nützen dagegen niemandem, auch der Staatskasse nicht. Im Übrigen können auch die Kommunen durch geringere Sondernutzungsgebühren für die Außenbewirtschaftung dabei helfen, die Abgabenlast für die Gastronomie zu senken und unsere Innenstädte auf Dauer lebendig zu halten.

Trotz Mehrausgaben durch Corona - Land hält an finanzieller Stärkung der Kommunen fest

22. April 2020

Der Gesetzentwurf zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs ist eine gute Grundlage für die anstehenden parlamentarischen Beratungen. Durch eine schrittweise Aufstockung der Ausgleichsmasse verstärkt das Land sein finanzielles Engagement für die Kommunen deutlich. Diese Aufstockung ist unabhängig von der aktuellen Ausnahmesituation und darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sowohl das Land als auch die Kommunen von enormen Einnahmeausfällen und Mehrbelastungen durch die Corona-Krise be- troffen sind. Bei der Verteilung der Finanzmittel zwischen den Kommunen gibt es zahlreiche Neuerungen, mit denen wir den verfassungsrechtlichen Korrekturbedarfen gerecht werden und eigene politische Schwerpunkte setzen. Hier war uns insbesondere die Unterstützung für Kommunen wichtig, die Schwimm- stätten unterhalten. Gleichwohl sehen wir an einigen Stellen des Gesetzentwurfs noch Diskussi- onsbedarf. Dies betrifft beispielsweise die Verteilung des neuen Vorwegabzugs für Infrastrukturmaßnahmen auf die einzelnen Kommunalebenen. Soziallasten werden überwiegend von den Kreisen getragen, aber der Großteil an Infrastruktur ist von Städten und Gemeinden bereitzustellen. Hierzu zählt insbesondere die Verpflichtung zum Straßenbau. Der neue Vorwegabzug soll die Städte und Gemeinden in die Lage versetzen, flächendeckend auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Insofern gilt es, eine nachvollziehbare und bedarfsgerechte Verteilung auch der Infrastrukturmittel sicherzustellen. Wir freuen uns auf die parlamentarischen Beratungen und einen konstruktiven Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden.
 

Kommunen können nicht auf die Grundsteuer verzichten

9. April 2020

Es ist kein Geheimnis, dass wir das Bundesmodell zur Grundsteuer immer noch zu bürokratisch, streitanfällig und teuer finden. Wir favorisieren deshalb weiterhin das einfache Flächenmodell, das ohne die aufwändige Erhebung von Grundstücks- und Gebäudewerten auskommt. Leider konnten wir uns innerhalb der Jamaika-Koalition nicht auf ein vom Bundesmodell abweichendes, eigenes Grundsteuergesetz verständige Deshalb macht es für uns auch keinen Sinn, die Vorbereitungen der Finanzverwaltung auf die Grundsteuerreform zu blockieren. Wir wollen nicht riskieren, dass unsere Kommunen im Jahr 2025 auf die Erhebung der Grundsteuer verzichten müssen. Das wäre unverantwortlich, ändert aber nichts an unserer politischen Positionierung.

 

Schleswig-Holstein wird auch zu einem späteren Zeitpunkt die Länderöffnungsklausel nutzen können, um zum Beispiel auf das Flächenmodell einzuschwenken. Dann könnten wir auch auf die Erfahrungen anderer Bundesländer wie Bayern zurückgreifen, die bereits angekündigt haben, vom Bundesgesetz abzuweichen. Wir verbauen mit unserer Entscheidung nicht die Chance auf ein besseres Landesgesetz in der Zukunft, aber respektieren den Wunsch der Finanzverwaltung, mit den langwierigen Vorbereitungen auf die Grundsteuerreform beginnen zu können. Als Koalition muss es dabei unser Ziel sein, den Personalmehrbedarf für die Neubewertung von Grund und Boden so gering wie möglich zu halten.
 

Finanzämter sollten den Unternehmen helfen dürfen

8. April 2020

Millionen von Unternehmen in Deutschland kämpfen um ihre Existenz. Sie sind durch den verordneten Shutdown mit ungeahnten Umsatzeinbrüchen, aber auch Zuliefererproblemen konfrontiert. Um diese unverschuldete Notsituation zu bekämpfen, haben Bund und Länder schnell umfassende Hilfsprogramme aufgelegt. Auch Schleswig-Holstein greift seiner mittelständischen Wirtschaft energisch unter die Arme. Aus unserer Sicht können aber auch die Finanzämter helfen.

 

In einem ersten Schritt verhindern bereits zinslose Steuerstundungen und herabgesetzte Steuervorauszahlungen, dass dringend benötigte Liquidität aus den Unternehmen abfließt. In einem zweiten Schritt plädieren wir dafür, dass die Finanzämter direkte Liquiditätsspritzen geben können. Denn der Steuerstaat konnte sich auf die Unternehmer immer verlassen. Jetzt kann er ihnen etwas zurückgeben! Wir unterstützen daher den Vorschlag der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein, dass von der Corona-Krise betroffene Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr eine steuerfreie Rücklage in Höhe von bis zu 300.000 Euro bilden können.

 

Eine solche Rücklage würde den Gewinn des letzten Jahres mindern und somit für einen Rückfluss bereits geleisteter Steuerzahlungen sorgen. In den folgenden Geschäftsjahren könnte die steuerfreie Rücklage wieder schrittweise gewinnerhöhend aufgelöst werden. Ein solches Instrument kommt der ,negativen Gewinnsteuer` gleich, die von der FDP-Bundestagsfraktion bereits seit Wochen gefordert wird. Wir machen uns deshalb für eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes auf Bundes- ebene stark. Im Zusammenspiel mit Verbesserungen bei der nachträglichen Verlustverrechnung können wir damit eigentlich gesunden Unternehmen, die in der Vergangenheit eine entsprechende Steuerlast zu schultern hatten, effektiv helfen. Nicht nur die Förderbanken können mit den beschlossenen Kredit- und Zuschussprogrammen unverschuldete Insolvenzen abwenden helfen, sondern auch die Finanzämter.
 

Zweiter Nachtragshaushalt 2020 Verdoppelung der Corona-Hilfen auf eine Milliarde Euro

6. April 2020

Für die Bewältigung der Krise müssen wir weiter schnell und unbürokratisch helfen

 

Die aktuelle Ausnahmesituation erfordert einen handlungsfähigen Staat, der die Zahlungsfähigkeit unserer Wirtschaft sichert und die Voraussetzungen für eine rasche Erholung des Landes nach der Krise schafft. Schnelle und unbürokratische Hilfen sind das Gebot der Stunde. Zur Finanzierung der zahlreichen Maßnahmen ist eine Kreditaufnahme des Landes unvermeidbar.

 

Mit dem zweiten Nachtragshaushalt wollen wir die finanziellen Spielräume des Landes in der Corona-Krise auf eine Milliarde Euro verdoppeln. Mit 650 Millionen Euro greifen wir insbesondere der mittelständischen Wirtschaft unter die Arme, helfen gesellschaftlichen Einrichtungen im gesamten Land und stärken unser Gesundheitssystem. Die weiteren 350 Millionen Euro sind dafür da, zukünftige Bedarfe für die Bewältigung der Corona-Krise zu decken. Es ist sinnvoll, wenn der Finanzausschuss flexibel und schnell über die weiteren Ausgaben entscheiden kann. Auch in dieser Situation werden wir verantwortlich mit dem Geld der Steuerzahler umgehen. Dort, wo Gesundheit und Arbeitsplätze in Gefahr sind, werden wir weiterhin mit finanziellen Hilfen unter die Arme greifen.
 

Nachtragshaushalt 2020

18. März 2020

Als die Landesregierung am Jahresanfang darüber beraten hat, wie die Haushaltsüberschüsse verwendet werden sollen, war das Coronavirus scheinbar noch weit weg. Niemand hätte sich wohl vorstellen können, vor welchen Herausforderungen nicht nur wir, sondern die gesamte Welt wenig später stehen würden. Diese Herausforderungen sind gewaltig ­ medizinisch, politisch, wirtschaftlich. Der Schutz von Menschenleben hat jetzt die allerhöchste Priorität. Die Krisenbewältigung erfordert entschlossenes Handeln von der Politik und höchste Disziplin von jedem Einzelnen.

 

Auch für die Finanzpolitik handelt es sich um eine Ausnahmesituation. Wir können die finanziellen Folgen gegenwärtig allenfalls erahnen. Fakt ist, dass die aktuelle Lähmung des öffentlichen Lebens tiefe Spuren in der Volkswirtschaft hinterlassen wird. Fakt ist aber auch, dass unser Land voll handlungsfähig ist. Es zeigt sich gerade in dieser Situation, wie wichtig die Einführung der Schuldenbremse vor rund zehn Jahren war. Sie hat die öffentlichen Haushalte in Deutschland nachhaltig konsolidiert. Deutschland hat damit für schlechte Zeiten vorgesorgt. Die Staatsschuldenquote ist zuletzt auf knapp 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts gesunken. Das ist im internationalen Vergleich ein sehr niedriger Wert. Unser Staat ist leistungsfähig. Er muss und er wird die wirtschaftlichen Folgen für unsere Unternehmer, Arbeitnehmer und Freiberufler abfedern und alles für eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse tun.

 

Im Rahmen des vorliegenden Nachtragshaushaltes machen wir deshalb den Weg frei für zusätzliche Ausgaben in Höhe von 500 Millionen Euro. Damit kann das Land ein Nothilfeprogramm starten, um wirtschaftliche Existenzen in unserem Land zu retten. Wir werden alles daran setzen, dass kurzfristige Umsatzeinbrüche nicht zur Zahlungsunfähigkeit führen. Es gilt, Arbeitsplätze zu sichern und gesunde Unternehmen zu erhalten, damit wir nach der Krise wieder wirtschaftlich durchstarten können. Als Land Schleswig-Holstein werden wir die zahlreichen Maßnahmen flankieren oder ergänzen, die von der Bundesregierung bereits angekündigt wurden. Beispielsweise werden wir die erfolgreichen Förderprogramme unserer Investitionsbank aufstocken und das Obligo für Mittelstandsdarlehen und Mikrokredite verdoppeln. Wir sichern damit eine schnelle und unbürokratische Liquiditätshilfe für zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen, die von der Coronakrise besonders betroffen sind. Und ich bin mir sicher, dass dies nicht die einzige Maßnahme bleiben wird, die wir zur Unterstützung der Wirtschaft ergreifen. Die finanziellen Spielräume dafür schaffen wir heute mit der temporären Aussetzung der Schuldenbremse. Darüber hinaus ermöglichen wir es der Landesregierung, alle Ausgaben zu tätigen und alle Stellen zu schaffen, die notwendig sind, um die Virusinfektion und deren Verbreitung zu bekämpfen. Denn alles, was dazu beiträgt, die Epidemie einzudämmen, senkt nicht nur die gesundheitlichen, sondern auch die wirtschaftlichen und finanziellen Schäden. Je schneller wir das Virus in den Griff bekommen, umso früher können die enormen Beschränkungen unseres Lebens wieder aufgehoben oder gelockert werden.

 

Der Nachtragshaushalt soll auch ein ermutigendes Signal für die Zukunft sein. Denn die Jamaika-Koalition hält an den geplanten Investitionen in unsere Infrastruktur selbstverständlich fest. Ich verzichte an dieser Stelle auf die Aufzählung der zahlreichen Investitionsprojekte, die wir bereits auf den Weg gebracht haben oder heute auf den Weg bringen werden. Es sind und es bleiben sinnvolle Projekte zur Stärkung unseres Landes. Denn wenn die Epidemie ­ hoffentlich schon in wenigen Wochen und nicht erst in Monaten ­ überwunden sein wird, werden die Studenten wieder die Hörsäle füllen, zahllose Pendler die Straßen nutzen und unsere Kinder in den Kitas versorgt. Deshalb halten wir an unseren Investitionen nicht nur deshalb fest, weil dies konjunkturpolitisch geboten ist. Sondern auch, weil wir an eine positive Entwicklung unseres Landes glauben. Wir wollen auch das Signal an unsere Bauwirtschaft senden, dass sie sich auf uns verlassen kann. Ihre Kapazitäten werden auch jetzt und in Zukunft dringend gebraucht, um unser Land auf Vordermann zu bringen. Und lassen Sie mich abschließend erwähnen, dass der flächendeckende Breitbandausbau ­ den wir mit diesem Nachtragshaushalt ausfinanzieren ­ auch dazu beiträgt, Krisen wie diese künftig noch besser zu meistern. Denn durch die fortschreitende Digitalisierung wird die physische Präsenz in Betrieben, Behörden oder Bildungseinrichtungen immer verzichtbarer. In diesem Sinne ­ bleiben wir gesund und halten wir zusammen! Tun wir alles dafür, dass unser Land diese schwere Krise meistert und gestärkt aus ihr hervorgeht!
 

Wir modernisieren Schleswig-Holstein

25. Februar 2020

Zum vom Kabinett beschlossenen Nachtragshaushalt

 

Jamaika investiert weiter in die Bereiche, die dringend finanzielle Mittel benötigen: Unsere Infrastruktur wurde über Jahrzehnte sträflich vernachlässigt ­ hier haben wir bereits viel angepackt, aber noch stehen zahlreiche Projekte auf der Agenda. Beim Breitbandausbau sind wir bundesweit Spitzenreiter, aber bei der Digitalisierung gibt es noch einiges zu tun. Bildung, Verwaltung, Landwirtschaft ­ der digitale Wandel ist bereits da, aber wir dürfen den Anschluss nicht verlieren. Unsere Kinder brauchen Kitaplätze, auch hier unterstützen wir die Träger beim Neubau und der Sanierung von Gebäuden. Und wir investieren in Maßnahmen für den Klimaschutz. Mit einer Investitionsquote von 10 Prozent sind wir auf dem guten Weg, Schleswig-Holstein zu modernisieren und voranzubringen. Wir Freie Demokraten haben dies immer gefordert und jetzt beweisen wir, dass es möglich ist. Wir bauen Betonschulden ab und tätigen keine strukturellen Ausgaben, die unser Land über Jahrzehnte finanziell belasten würden. Denn unser Ziel ist und bleibt: Wir investieren in das Land, für die Menschen und vor allem nachhaltig für die kommenden Generationen. Dass wir gleichzeitig wie geplant Altschulden tilgen, kommt als i-Tüpfelchen noch obendrauf.
 

Wir geben mehr Geld für kommunale Straßen und Schwimmbäder

11. Februar 2020

Zum heute vom Innenministerium vorgelegten Gesetzentwurf zum Kommunalen Finanzausgleich

 

Mit dem Gesetzentwurf kommen wir der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs einen großen Schritt näher. Wir verbessern die Finanzausstattung unserer Kommunen spürbar und stärken deren Investitionskraft. Auf allen Ebenen kommt in den nächsten Jahren zusätzliches Landesgeld an. So wird ab 2021 die doppelte Summe für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung stehen. Damit versetzen wir unsere Kommunen flächendeckend in die Lage, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Uns Freien Demokraten lag insbesondere die Unterstützung von Gemeinden am Herzen, die Lehrschwimmbecken unterhalten. Deren Betrieb wird nun erstmalig und dauerhaft finanziell unterstützt. Wir wollen, dass alle unsere Kinder schwimmen lernen. Deshalb müssen wir gemeinsam sämtliche Anstrengungen unternehmen, um unsere Bäder zu erhalten. Wir stärken die Kommunen, verteilen die Finanzmittel fairer als bisher und sorgen für die nötige Rechtssicherheit. Ich freue mich auf die anstehenden Beratungen im Ausschuss und bin zuversichtlich, dass am Ende auch die kommunalen Spitzenverbände geschlossen hinter der Reform stehen wer- den.
 

Share Deals - Steuerschlupflöcher effektiv und zielgenau stopfen

30. Januar 2020

Zur Diskussion um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vermeidung von Steuerschlupflöchern bei Share Deals

 

Nicht nur die Finanzministerin auch wir Freie Demokraten fordern, dass die Steuerschlupflöcher durch Share Deals endlich gestopft werden. Allerdings verfehlt der Entwurf der schwarz-roten Bundesregierung das wichtigste Ziel der Neuregelung, nämlich die effektive Bekämpfung von Gestaltungsmissbrauch im Zusammenhang mit Share Deals. Gleichzeitig unterwirft der Entwurf allerdings eine Vielzahl von alltäglichen wirtschaftlichen Vorgängen einer Grunderwerbsteuerpflicht, ohne dass ein missbräuchliches Verhalten eines Beteiligten erkennbar wäre: Etwa der Handel von Aktien an der Börse, konzerninterne Umstrukturierungen oder die Platzierung von Anteilen eines Immobilienfonds an eine Vielzahl von Kleinanlegern. Der Vorschlag schließt also nur einen Teil der Lücke und richtet einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden an. Wir fordern hingegen eine gesetzliche Regelung, die Gestaltungsmissbrauch effektiv und zielgenau bekämpft. Denn die jetzigen GroKo-Pläne sehen vor, dass die Grunderwerbsteuer erst bei einem Erwerb von über 90 Prozent der Gesellschaftsanteile oder dem Abschluss eines Beherrschungsvertrags fällig wird.

 

Wir schlagen hingegen vor, dass die Grunderwerbsteuer auch bei ei- nem 50- bis 90-prozentigen Erwerb anteilsmäßig anfällt. Der FDP-Vorschlag verhindert wirtschaftlichen Schaden, schließt Share Deals umfassend und würde uns somit einen erheblich größeren finanziellen Spielraum bei der Senkung der Grunderwerbsteuer für den erstmaligen Immobilienerwerb ermöglichen. Für Unternehmen, bei denen Grundbesitz eine untergeordnete Rolle spielt, ist das Motiv für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen gewöhnlich nicht die Umgehung von Grunderwerbsteuer. Eine Steuerpflicht beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen sollte somit nur entstehen, wenn eine Gesellschaft erworben wird, die nicht operativ tätig ist und deren Vermögen überwiegend aus Grundstücken besteht. Konzerninterne Umstrukturierungen sollen von der Grunderwerbsteuer befreit sein, weil sich hierbei an der Kontrolle über die Grundstücke nichts ändert.
 

Tierheimen effizient helfen

23. Januar 2020

Jamaika fördert seit 2018 den Betrieb und die Sanierung von Tierheimen. Wir Freie Demokraten haben zudem erreicht, dass seit 2019 auch Wildtierstationen finanziell unterstützt werden. Glauben Sie mir, dass es unser fester Wille ist, dass diese Haushaltsmittel auch tatsächlich vor Ort ankommen. Denn die Not der Tierheime ist unbestritten groß. Wir wollen die eh- renamtlich Tätigen sinnvoll unterstützen und dringende Baumaßnahmen ermöglichen.

 

Dass wir Freie Demokraten uns für den Abbau der bürokratischen Hürden einsetzen, konnten Sie meiner Kleinen Anfrage entnehmen, die ich vor Weihnachten gestellt habe. Ich danke der SPD, dass sie meine Anfrage und die unseres geschätzten Kollegen Lars Harms in einen Antrag gegossen hat. Was hat die Landesregierung bereits im letzten Jahr unternommen? Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurden auf 50.000 Euro je Maßnahme verdoppelt. Zudem sind nun nicht mehr nur eine Maßnahme, sondern drei Maßnahmen pro Jahr förderfähig. Bei der Beantragung von Fördermitteln bietet das Ministerium seine Unterstützung an, damit die Anträge fehlerfrei und vollständig gestellt werden. Der Prozess wird laufend überarbeitet und weiterhin auf Vereinfachungen überprüft. Bürokratische Anforderungen sind auf das rechtlich erforderliche Minimum zu begrenzen. In diesem Ziel sind wir uns hoffentlich alle einig. Jetzt ist es aber an der Zeit, dass sich auch die Kommunen ihrer Verantwortung stellen. Die Versorgung von Fundtieren stellt für die Tierheime eine große finanzielle Belastung dar. Die Erstattungen der Gemeinden als Fundbehörde sind meistens nicht auskömmlich. Dabei ist und bleibt die Fundtierversorgung eine kommunale Pflichtaufgabe!

 

Das Problem ist, dass viele Gemeinden nur in den ersten 28 Tagen die Versorgung der Fundtiere finanzieren, obwohl die Tiere durchschnittlich über 90 Tage bis zur Weitervermittlung in den Tierheimen verbleiben. Die 28 Tage stammen aus der Ende 2013 außer Kraft getretenen Fundtierrichtlinie des Landes. Wie kam es dazu? Die damalige Fundtierrichtlinie fußte auf der Annahme, dass nach Ablauf der besagten 28 Tage von einer Eigentumsaufgabe des Tierhalters auszugehen sei. Dies hätte wiederum zur Folge, dass das Tier herrenlos und kein Fundtier mehr ist. Die Vermutung der Eigentumsaufgabe ist jedoch rechtlich nicht haltbar.

 

Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2018 entschieden, dass aus Tierschutzgründen kein Tier durch Eigentumsaufgabe herrenlos werden kann. Das Tier bleibt somit auch nach 28 Tagen ein Fundtier. Ein Eigentumserwerb des Finders bzw. der zuständigen Fundbehörde erfolgt erst sechs Monate nach Erstattung der Fundanzeige. Die alte Fundtierrichtlinie, aus der immer noch eine kommunale Finanzierungspflicht von lediglich 28 Tagen abgeleitet wird, ist rechtlich falsch! Daher ist eine Klarstellung der Rechtslage durch eine neue Fundtierrichtlinie erforderlich. Fakt ist: Mit der Ablieferung des Fundtieres entsteht die Versorgungspflicht der Gemeinde. Diese Versorgungspflicht kann nicht im Erlasswege eingeschränkt oder erweitert werden. Daher hat eine Fundtierrichtlinie nur empfehlenden Charakter. Sie ist jedoch sinnvoll, um Tierheimen und Kommunen eine Orientierung für ihre vertraglichen Übereinkünfte zu geben.

 

Dieses hätte ich heute schon gerne in einem eigenen Antrag zementiert. Aber wir haben jetzt die Gelegenheit, im Ausschuss über eine neue Fundtierrichtlinie zu beraten. Wir Freie Demokraten setzen uns für eine solche ein. Nein, damit würden wir den Kommunen keine zusätzlichen Aufgaben oder Kosten aufbürden. Eine neue Richtlinie würde lediglich bereits bestehende Verpflichtungen der Kommunen klarstellen und die Position der Tierheime stärken. Ich würde es begrüßen, wenn wir eine pauschale Kostenübernahme für mindestens 90 Tage als neuen Richtwert in die Fundtierrichtlinie aufnehmen und damit die tatsächlichen Gegebenheiten abbilden würden.

 

Tatsächlich ist es sogar so, dass die Gemeinde nach § 976 BGB ein Tier unbegrenzt weiterversorgen muss, wenn sich kein neues Herrchen oder Frauchen findet. Das hat ein unionsgeführtes Bundesministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Jahr 2015 hervorgehoben. Sie hat die Erwartung formuliert, dass die Bundesländer dieser Rechtslage in ihren Verwaltungsvorschriften Rechnung tragen. Erinnern wir also die Kommunen an ihre gesetzliche Pflicht für die Versorgung der Fundtiere. Machen wir Schluss mit dem Ammenmärchen, dass die Finanzierungspflicht der Kommunen bereits nach 28 Tagen endet. Stellen wir die Rechtslage klar und geben als Land eine Empfehlung ab, wie eine angemessene Finanzierung der Tierheime sichergestellt werden kann. Liebe Kollegen der CDU, hier hätte ich mir mehr Mut gewünscht ­ zum Wohle der Tiere und der vielen Ehrenamtler im ganzen Land!"
 

Der Bund sollte die Kommunen an hohen Steuereinnahmen beteiligen und nicht Misswirtschaft belohnen

15. Januar 2020

Zum Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, einmalig Altschulden der Kommunen zu übernehmen

 

Die Idee von Olaf Scholz, hoch verschuldete Kommunen mit Finanzhilfen des Bundes zu entlasten, läuft dem Föderalismus zuwider und ist ordnungspolitisch grundverkehrt. Denn erstens sind die Länder für ihre Kommunen verantwortlich und zweitens würde die Finanzdisziplin erheblich Schaden nehmen. Hohe Schulden einer Kommune können mitnichten immer auf unverschuldete strukturelle Nachteile geschoben werden. Allzu oft sind politische Fehler und mangelnder Sparwille die Ursache. Es wäre unfair, kommunale Misswirtschaft flächendeckend zu belohnen, während jene Städte und Gemeinden, die jahrelang gut gewirtschaftet oder ihre Schulden mühevoll abgebaut haben, leer ausgehen. Auch ein Bundesland wie Schleswig- Holstein, das bei weitem keine so hohe kommunale Verschuldung wie etwa Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz zugelassen hat, wäre von einer kommunalen Schuldenübernahme durch den Bund indirekt benachteiligt.

 

Zudem fordert Olaf Scholz, dass die Länder sich an seinem Entschuldungs- programm finanziell beteiligen. Die Portokasse von Schleswig-Holstein ist leider nicht so gut gefüllt, dass das Land diese Kosten stemmen könnte. Falls einzelne Kommunen tatsächlich strukturelle Nachteile haben, sind die jeweiligen Länder gefragt, diese Probleme etwa im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zu lösen.

 

Ich mache einen Gegenvorschlag: Wenn Olaf Scholz die Finanzen unserer Kommunen und ihre Investitionskraft nachhaltig stärken will, sollte er besser an der gesamtstaatlichen Verteilung des Steueraufkommens etwas ändern. Wenn die Bundesregierung schon keine Steuersenkungen will, obwohl diese längst überfällig wären, kann der Bund gerne weitere Umsatzsteueranteile abgeben. Zudem dürfen Länder und Kommunen nicht immer die Zeche für zusätzliche Leistungen zahlen, die der Bund beschließt. Das wären sinnvolle Maßnahmen, die auch unsere föderale Ordnung stärken statt schwächen würden.
 

Die Verantwortung für Fundtiere endet nicht nach 28 Tagen

14. Januar 2020

Zum Ergebnis einer Kleinen Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zur finanziellen Unterstützung von Tierheimen

 

Es ist ein Mythos, dass die Versorgungspflicht der Gemeinden für abgegebene Fundtiere in Tierheimen nach 28 Tagen enden muss. Unsere Kleine Anfrage hat ergeben, dass es diese Regelung mit der starren Frist nie gegeben hat. Es existierte lediglich eine Kann-Regelung, nach der die Kostenübernahme der Gemeinden auf mindestens 28 Tage festgeschrieben war, danach aber nicht enden musste. Trotzdem haben die Gemeinden auf diese Mindestfrist gerne verwiesen. Wir alle kennen das Dilemma, in dem Tierheime stecken, wenn sie die Ver- sorgung von Fundtieren übernehmen. Innerhalb der ersten 28 Tage darf ein Tier nicht vermittelt werden. Danach beenden die Gemeinden allerdings in der Regel die Kostenübernahme für Futter und Versorgung. Dabei bedeutet es einen enormen Aufwand für die ehrenamtlich organisierten Tierheime, diese Kosten über Spenden zu finanzieren. Die Ehrenamtler unternehmen schon heute alle Anstrengungen, damit die Hunde und Katzen nicht hungern müssen. Aber die finanziellen Spielräume sind eben auch sehr begrenzt. Dabei sind ausgesetzte Tiere ein zunehmendes Problem unserer Gesellschaft. Die Fürsorgepflicht der Kommunen endet deshalb nicht nach 28 Tagen. Da sie aber anscheinend flächendeckend auf eine nicht mehr in Kraft befindliche Richtlinie verweisen, nach der eine Versorgungspflicht nach 28 Tagen enden kann, ist es an der Zeit, eine neue Richtlinie zu erlassen, die die tatsächlichen Erfordernisse der Tierheime abbildet.
 

Der Abbau des Sanierungsstaus bleibt unser wichtigstes Ziel

10. Januar 2020

 

Der sehr erfreuliche Jahresabschluss 2019 bringt uns bei der Sanierung unserer Infrastruktur einen Riesenschritt weiter. Der Überschuss ist das Ergebnis einer stabilen Konjunktur, aber auch eines guten Wirtschaftens dieser Landesregierung. Durch Überführung dieser Mittel ins Sondervermögen IMPULS können wir unter anderem die verbliebene Finanzierungslücke in der Finanzplanung frühzeitig schließen. Ganz besonders freut uns, dass wir mit den zusätzlichen Mitteln die flächendeckende Breitbandversorgung im Land bis 2025 sicherstellen können. Das ist eine hervorragende Nachricht für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein. Aus Erfahrung wissen wir, dass ständig neue Investitionsbedarfe entstehen. Deshalb müssen wir Vorsorge treffen, um den weiteren Ausbau der Infra- struktur im Land vorantreiben zu können. Obwohl wir 570 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen bereitstellen wollen, halten wir an der HSH- bereinigten Nettotilgung in Höhe von 95 Millionen Euro im Jahr 2019 fest. Der Abbau des Sanierungsstaus wird in den nächsten Jahren planmäßig voranschreiten und wichtigstes Ziel unserer Arbeit bleiben.

 

Ich möchte mehr lesen - weiter zurück

Druckversion | Sitemap
© Annabell Krämer MdL