Umsetzung Grundsteuerreform
25. September 2020
Die Grundsteuerreform begleitet uns nun schon seit einiger Zeit. Wir haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass wir als Koalitionspartner unterschiedliche Auffassungen darüber haben, wie die Grundsteuer ab 2025 idealerweise auszusehen hat. Niemand kann uns verübeln, dass wir unterschiedliche politische Präferenzen haben und nach der besten Lösung für unser Land ringen. Es ist das maßgebliche Verdienst der FDP-Bundestagsfraktion, dass den Ländern mit der sogenannten Öffnungsklausel die Möglichkeit eingeräumt wurde, bei der Grundsteuer vom Bundesmodell abzuweichen. Sie können jetzt und in Zukunft eigene Wege beschreiten und mit einem eigenen Grundsteuergesetz länderspezifische Präferenzen und Besonderheiten berücksichtigen. Der Föderalismus ist damit an wichtiger und geeigneter Stelle gestärkt worden.
Es freut uns zu sehen, welche Vielzahl von Grundsteuermodellen unser Föderalismus schon nach wenigen Monaten hervorgebracht hat. Dazu gehört nicht nur das von uns favorisierte Flächenmodell, das Bayern umsetzen will, sondern auch eine Reihe von Mittelwegen, bei denen die Grundstücksfläche mit einem vereinfachten Lagefaktor kombiniert wird. Ich nenne an dieser Stelle Hamburg, Niedersachsen und Hessen, die nun übrigens bei völlig unterschiedlichen Regierungskonstellationen einen solchen Mittelweg beschreiten. Baden-Württemberg mit seinem Bodenwertmodell hingegen möchte das Gebäude bei der Ermittlung ganz außen vor lassen und stellt lediglich auf den Wert des Grundstücks ab.
Es ist kein Geheimnis, dass unsere beiden Koalitionspartner lange nicht dazu bereit waren, vom Bundesmodell abzuweichen. Ohne Einigung auf ein anderes Modell greift automatisch das Grundsteuermodell des Bundes. Hierzu bedarf es keines Koalitionsbeschlusses das ist die Faktenlage und wird von uns auch nicht in Frage gestellt. Mittlerweile liegen jedoch konkrete Alternativen vor, die es uns wert sein sollten zu überlegen, ob wir uns nicht doch auf ein gemeinsames Modell einigen könnten auf ein anderes Modell als das komplizierte Modell des Bundes, das kaum ein Bürger versteht und durch die Einbeziehung nicht nur der Bodenwerte, sondern auch von Listenmieten voraussichtlich eine Steuererhöhungsspirale in Gang setzen wird.
Was sind nun also die Alternativen? Neben dem bayerischen Flächenmodell wird es das Hamburger Modell geben, welches durch Bezug auf ein bereits vorhandenes und sehr individuelles Kataster schwer zu adaptieren sein wird. Das baden-württembergische Bodenwertmodell, das nun unsere Koalitionspartner ins Gespräch gebracht haben, ist für uns Freie Demokraten sehr kritisch zu sehen. Es stellt faktisch eine Vermögensteuer auf Grund und Boden dar. Problematisch für uns ist, dass der Besitzer eines kleinen vielleicht sogar alten Hauses erheblich stärker zur Kasse gebeten wird als der Nachbar mit großer Stadtvilla auf kleinem Grundstück. Beispielhaft sei hier an Oma Gretchen im alten Siedlerhäuschen gedacht, deren Nachbargrundstück mittlerweile geteilt wurde und dessen zwei Stadtvillen jeweils nur mit annähernd der Hälfte an Grundsteuern belastet würden. Das ist ein durchaus typisches, durch Nachverdichtung entstandenes Siedlungsbild in vielen Teilen Schleswig-Holsteins. Die alleinige Einbeziehung des Grundstückes in die Bemessungsgrundlage birgt erhebliche Risiken von sozialen Ungerechtigkeiten. Auch Oma Gretchen muss keine großen Einkünfte haben und lebt gegebenenfalls von einer kleinen Rente!
Doch wir wissen natürlich auch, dass das von uns favorisierte einfache Flächenmodell in diesem Hause leider keine Mehrheit finden wird. Deshalb betrachten wir eine Ergänzung des Flächenmodells um einen Lagefaktor als idealen Kompromiss. Ein solches überzeugendes Modell hat Hessen vorgelegt. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich sowohl Niedersachsen als auch Nordrhein-Westfalen dem hessischen Fläche-Lage-Modell anschließen werden. Dies wäre ein schlagkräftiger Verbund, denn wir haben immer eingesehen, dass ein schleswig-holsteinischer Alleingang nicht möglich ist. Das Flächen-Lage-Modell verzichtet auf eine komplizierte und streitanfällige Gebäudebewertung. Durch Ergänzung des einfachen Flächenmodells um einem Lagefaktor wird der Tatsache Rechnung getragen, dass eine gute Lage innerhalb einer Kommune tendenziell auch einer besseren Infrastruktur geschuldet ist. Dieses Modell ist für uns im Vergleich zum einfachen Flächenmodell nahezu annähernd einfach, transparent und fair. Es schließt Steuererhöhungsspiralen aus und wird vielleicht bald das maßgebliche Modell für knapp die Hälfte der Bürger in Deutschland sein.
Folgen der veränderten Einnahmesituation auf die mittelfristige Finanzplanung
23. September 2020
Die September-Steuerschätzung hat deutlich gemacht, dass der Weg aus der Corona-Krise ein langer sein wird. Während der Steuereinbruch in diesem Jahr wohl nicht ganz so groß ausfallen wird wie noch im Mai befürchtet, hat sich die Prognose für die Jahre 2021 bis 2024 nochmals leicht eingetrübt. Ja, wir erwarten für nächstes Jahr ein kräftiges Wirtschaftswachstum, aber ohne eine weitere Steigerung werden wir in absehbarer Zeit nicht auf den alten Finanzplanungspfad zurückkehren können. Die Entwicklung der Steuereinnahmen auf Landes- und kommunaler Ebene ist bereits hinreichend dargelegt worden. Die entscheidende Frage ist, wie wir diese Herausforderung angehen. Anzunehmen, dass die gesamten Steuerausfälle durch strukturelle Ausgabenkürzungen zu kompensieren wären, ist unseriös und fahrlässig. Ich muss niemandem mehr in diesem hohen Hause verdeutlichen, dass ich eine Anhängerin äußerster Haushaltsdisziplin bin. Aber gerade jetzt mit Haushaltskürzungen die konjunkturelle Erholung zu gefährden, wäre mit Blick auf die Sicherung von Arbeitsplätzen und zukünftiger Steuereinnahmen töricht. Ich möchte auch betonen: Ausgaben und hier insbesondere Investitionen, die wir Freie Demokraten letztes Jahr noch als richtig erachtet haben, sind durch die Pandemie selbstverständlich nicht falsch und entbehrlich geworden. Vor der Pandemie bekannte Sanierungsbedarfe, die im aktuellen Infra- strukturbericht identifiziert und beziffert wurden, müssen wir für die Zukunftsfähigkeit angehen. Hierfür müssen projektbezogene Kreditermächtigungen zur Verfügung gestellt werden.
Für finanzielle Luftschlösser hatten wir jedoch auch vor Corona weder Sympathie noch Geld. Es sollte zudem Konsens darüber bestehen, dass wir mittelfristig die Ausgaben an einen veränderten Einnahmepfad anpassen müssen. Das sieht bereits die Schul- denbremse vor. Diese Anpassung muss aber auch wachstums- und konjunkturpolitisch verträglich sein und kann bereits durch eine Reduzierung eines jährlichen Ausgabenwachstums erfolgen, das gegenüber den ab 2021 wieder steigenden Einnahmen zurückbleibt. Uns Freien Demokraten ist wichtig, dass die Notkredite zum einen nur für die konkret festgelegten Bedarfe verwendet werden dürfen. Ferner müssen strukturelle Verbesserungen zukünftiger Steuerschätzungen zwingend die Inanspruchnahme der Kredite bzw. die vorhandene Kreditermächtigung reduzieren. Ich betone, eine Kreditermächtigung in Höhe von 4,5 Milliarden Euro bedeutet nicht, dass das Land diese auch in vollständiger Höhe in Anspruch nimmt. Sie ist nur der maximale Rahmen, der als Sicherheitsnetz die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sicherstellen soll. Wir Freie Demokraten haben immer die Auffassung gehabt, dass nur ein Land mit funktionierender Infrastruktur ein Land mit Zukunftsperspektive und wirtschaftlichen Chancen sein kann. Da wir dringenden infrastrukturellen Nachholbedarf haben, wäre es ein schwerer Fehler, den Rotstift bei den Investitionen anzusetzen. Wir werden an sämtlichen Ausgaben festhalten, die eine positive volkswirtschaftliche Rendite haben. Letztlich kann uns nur Wirtschaftswachstum auf den ursprünglichen Einnahmepfad zurückführen. Dieser Zusammenhang müsste auch allen sogenannten Wachstumskritikern einleuchten. Steuererhöhungen hingegen, die wirtschaftliches Engagement behindern und Wachstum entgegenstehen, lehnen wir selbstverständlich ab. Es wäre doch ein wirtschaftspolitischer Irrsinn, die Wirtschaft zunächst mit Hilfsprogrammen zu unterstützen und der zarten Pflanze der Konjunkturerholung durch Abschöpfen der Leistung wieder den Garaus zu machen. Wir bleiben zudem unseren Kommunen ein verlässlicher Partner. Mit dem in der letzten Woche vereinbarten Stabilitätspakt tragen wir dazu bei, dass die Kommunen Planungssicherheit gewinnen und an ihren Investitionsplänen festhalten können. Das Land federt die coronabedingten Steuereinnahmen bis ins Jahr 2022 ab, fördert Investitionen in die Infrastruktur und stockt den Kommunalen Finanzausgleich nochmals auf.
Dank dieser Maßnahmen können die Kommunen auch in diesen schwierigen Zeiten und darüber hinaus daran arbeiten, den Sanierungsstau abzubauen und Bedarfe beispielsweise im Schul- und Straßenbau zu
decken. Rund zwei Drittel der gesamtstaatlichen Investitionen finden auf kommunaler Ebene statt. Investitionen, die auch die Auftragsbücher der mittelständischen Wirtschaft füllen. Was können wir
noch tun, um den Weg zurück zum ursprünglichen Einnah- mepfad zu finden? Die Pandemie hat gezeigt, wozu unser Staatswesen in der Krise in der Lage ist. Genehmigungen wurden schnell erteilt, Auflagen
wo es möglich war gelockert und bürokratische Anforderungen zurückgeschraubt. Hieran müssen wir anknüpfen insbesondere die Vereinfachung des Planungsrechtes müssen wir weiterhin fordern. Es
gilt, die Innovationskraft unserer Unternehmer und den Mut, neue Geschäftsfelder anzugehen, weiter zu fördern. Unser Motto muss lauten, so viel zu regeln wie nötig und so viel zu erlauben wie
möglich. Dann bin ich überzeugt, dass Schleswig-Holstein gestärkt aus der Krise hervorgehen wird."
Ein Grundsteuermodell muss einfach, fair und transparent sein
21. September 2020
Wir freuen uns sehr, dass bei den Grünen Bewegung in die Grundsteuerdiskussion gekommen ist. Wir Freie Demokraten favorisieren weiterhin das einfache Flächenmodell, weil uns das Modell des Bundes als
zu bürokratisch und unfair erscheint. Auch viele andere Bundesländer scheinen das so zu sehen, denn dort werden bereits unterschiedliche Modelle geprüft oder so- gar schon umgesetzt. Deshalb haben
wir Freie Demokraten angeregt, alternative Optionen zum Bundesmodell noch einmal zu prüfen. Wenn mehr und mehr Länder zu dem Schluss kommen, dass das Scholz-Modell nicht geeignet ist, dann sollte
Schleswig-Holstein seinen einmal festgelegten Weg nicht stur weiter verfolgen, sondern zumindest prüfen, ob man womöglich doch noch einen anderen Weg findet, hinter dem sich alle Koalitionspartner
auch inhaltlich versammeln können.
Es ist aber falsch, dass die FDP das Baden-Württemberg-Modell zur Prüfung vorgeschlagen hat. Als Kompromiss könnten wir uns sehr gut das Hessische Flächen-Faktor-Verfahren vorstellen. Es ist
ähnlich einfach und transparent wie das einfache Flächenmodell, berücksichtigt jedoch zusätzlich die Lage innerhalb der Kommune. Charmant an diesem Modell ist, dass automatische
Steuererhöhungsspiralen ausgeschlossen sind. Dieses verspricht größere Verlässlichkeit für Vermieter und Mieter. Das Bodenwertmodell aus Baden-Württemberg prüfen wir jedoch sehr kritisch. Gerade in
unserem Flächenland Schleswig-Holstein gibt es noch viele sogenannte Siedlerhäuser, die bis in die Siebziger Jahre prägend waren: kleine Häuser auf großem Grundstück, genutzt zur teilweisen
Eigenversorgung. Solch ein kleines Haus auf großem Grundstück würde nach dem Bodenwertmodell viel höher besteuert werden als ein großes Neubauhaus auf einem kleinen Nachbargrundstück. Wir Liberale
geben zu bedenken, dass das Bodenwertmodell insbesondere für viele Rentner mit kleinem Einkommen eine starke Belastung darstellen könnte.
Mit der Stärkung der Kommunalfinanzen verlieren Straßenausbaubeiträge endgültig ihre Daseinsberechtigung
16. September 2020
Das Land kommt seiner Verantwortung nach, indem es die Einnahmeausfälle der Kommunen in den nächsten Jahren mit bis zu 110 Millionen Euro absichert. Unsere Städte und Gemeinden müssen handlungsfähig
bleiben und weiter investieren können. Land und Kommunen werden so trotz der Coronakrise in der Lage bleiben, den Abbau des Sanierungsstaus fortzusetzen. Das ist ein ganz wichtiges Signal an die
Bürger und Unternehmen in unserem Land!
Besonders freut uns, dass wir die im Kommunalen Finanzausgleich vorgesehenen Infrastrukturmittel weiter aufstocken. Zur Stärkung der Infrastruktur und des Straßenausbaus erhalten die Kommunen
künftig 68 Millionen Euro pro Jahr und das dauerhaft. Als Freie Demokraten haben wir die letzten Jahre dafür gekämpft, dass die umstrittenen Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden, die die
Eigentümer oft an den Rand des Ruins treiben. Jetzt versetzen wir die Kommunen flächendeckend nicht nur rechtlich, sondern auch finanziell in die Lage, künftig auf die Erhebung der
Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Ein gutes Signal ist auch, dass ab 2021 die Betriebskosten für kommunalen Schwimmstätten im Rahmen des Finanzausgleichs mit 7,5 Millionen Euro pro Jahr
unterstützt werden. Damit werden diejenigen Kommunen belohnt, die diese wichtige, aber hochdefizitäre Infrastruktur für benachbarte Ge- meinden bereitstellen. Mit diesem durch uns eingebrachten
Vorwegabzug kommen wir unserem Ziel einen Schritt näher: In unserem Land zwischen den Meeren muss jedes Kind die Chance haben, das Schwimmen zu erlernen!