Annabell Krämer MdL
Annabell Krämer MdL

Bericht über die Evaluation des Denkmalschutzgesetzes

24. November 2021

Rede zum Bericht über die Evaluation des Denkmalschutzgesetzes:

 

Mit der Reformierung des Denkmalschutzgesetzes sind wir 2014 wichtige Änderungen angegangen: Die Umstellung hin zu einer deklaratorischen Eintragung und der Aufhebung der Unterscheidung zwischen einfachem und besonderem Kulturdenkmal hat die Bewertung zweifellos einfacher gemacht. Allerdings stellen wir auch fest, dass nicht alle Eigentümer glücklich mit der neuen Bewertung sind. Wenn früher größere Klarheiten über die Gründe vorlagen, warum ein Gebäude denkmalgeschützt ist, stellt sich durch die neue deklaratorische Entscheidung der Prozess nicht unbedingt transparenter dar. Auch wenn wir eine geringe Klage gegen Einstufungen sehen: das ist kein Indiz dafür, dass es keinen Unmut über die neue Art der Einstufung gibt.

 

Einer der Hauptgründe der Kritik zur Umsetzung des Denkmalschutzgesetzes ist laut Bericht die fehlende finanzielle Ausstattung und die dünne Personaldecke bei den Denkmalschutzbehörden. Dies hat zweifellos nicht dazu beigetragen, die Akzeptanz der Umstellung zu erhöhen. Ausgehend von einem niedrigen Niveau haben wir die Fördermittel zwar jüngst verdoppelt, dennoch wird sich erst zeigen müssen, inwiefern es dadurch zu einer Verbesserung der Erfassung von Denkmälern kommt. Der Bericht besagt, dass das Gesetz an sich seinen Zweck erfüllt und große Änderungen nicht empfohlen werden.

 

Doch selbst, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen mögen, heißt das noch lange nicht, dass die Umsetzung reibungslos funktioniert. Insbesondere das Spannungsfeld zwischen der Wirtschaftlichkeit einer Sanierung und den Vorgaben an die energetischen und denkmalrechtlichen Vorschriften bleibt weiter ein Problem. Wir müssen uns generell fragen, ob Gebäude und andere Infrastruktur am Ende für die Menschen da sind oder - übertrieben formuliert - zu einem Selbstzweck verkommen: Betrachten wir einmal die Fenstersanierung unseres wunderschönen Landtages, 1888 für die kaiserliche Marine erbaut und seit 1950 Sitz des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Von der erstmaligen Planung bis zur vollständigen Umsetzung dauert die Fenstersanierung 5 Jahre und die ursprünglichen Kosten von weit unter einer Million haben sich mit 3,3 Millionen Euro vervielfacht.

 

Da frage ich mich, ob Denkmalschutz auch als Synonym für ,Sanierungsbremse` zu verstehen ist. Wie konnte es zu dieser Kostenexplosion kommen? Die untere Denkmalschutzbehörde hat einen artgleichen Austausch der Holzfenster untersagt. Stattdessen muss nun jedes einzelne Fenster unter Denkmalschutzbedingungen aufwendig aufgearbeitet werden. Und jetzt kommt der Irrsinn: Die Fenster stammen mitnichten aus der Bauzeit des Gebäudes im neunzehnten Jahrhundert. Sie wurden in den fünfziger Jahren erneuert. Ich jedenfalls kann solche Entwicklungen im Namen des Denkmalschutzes niemandem mehr vermitteln ­ erst recht nicht dem Steuerzahler. Wir brauchen dringend die Nebenbedingung einer angemessenen Wirtschaftlichkeit. Und einer Privatperson sollte man solche planungstechnischen und teuren Albträume für sein denkmalgeschütztes Gebäude erst recht nicht zumuten.

 

Wir werden uns Gedanken darüber machen müssen, wie wir zukünftig bei derartigen Planungs- und Kostenexplosionen zu einer Lösung kommen, damit die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung nicht vollends unter die Räder kommt Denkmalschutz funktioniert nur mit der Akzeptanz der Betroffenen und Steuerzahler. Darüber hinaus sollte bei fehlender Akzeptanz nicht alleine eine obere oder untere Denkmalschutzbehörde entscheiden dürfen. Es sollte nicht sein, dass die Einschätzung davon abhängig ist, welche regionale Denkmalschutzbehörde gerade zuständig ist. Vor allem die bereits erwähnte fehlende personelle Ausstattung der oberen Denkmalschutzbehörde sowie die Kommunikation mit nachgestellten Behörden führt immer wieder dazu, dass es hier zu Verzögerungen kommt, die alle Beteiligten frustriert zurück lässt.

 

Fakt ist: Ohne weitere Aufwendungen beim Denkmalschutz werden wir hier zu keiner befriedigenden Lösung kommen. Denkmalschutz bedingt Akzeptanz bei den Betroffenen. Langfristig muss es das Ziel sein, dass zu jeder Zeit Klarheit über den Status des Denkmals herrscht. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Vorgaben des Gesetzes in der Praxis erweisen, wenn ausrei- chend Ressourcen für eine geordnete Arbeit der Denkmalschutzbehörden vorhanden sind. Wenn wir es nicht schaffen, klare Vorgaben und schnelle Entscheidungswege zu schaffen, werden wir vor dem Problem stehen, dass immer mehr Gebäude nicht erhalten werden können, weil Aufwand und Mühe des bürokratischen Prozesses gescheut werden.

Wir setzen wichtige Akzente für Schleswig-Holstein

23. November 2021

Anlässlich der heute von Monika Heinold vorgestellten Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf 2022: 

 

Mit der Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf 2022 setzen wir wichtige Akzente für Schleswig-Holstein. Ich freue mich, dass wir in der Lage sein werden, Schulden zu tilgen. Trotz konjunktureller Erholung müssen wir zwar weiterhin Mittel aus den im letzten Jahr gebildeten Notkreditrücklagen entnehmen, wir werden jedoch anstelle der ursprünglich prognostizierten Neu- verschuldung in der Lage sein, die erste Viertelmilliarde zu tilgen. Die gute Entwicklung der Steuereinnahmen führt zudem dazu, dass die Kommunen nächstes Jahr zusätzliche 63 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhalten. Wir freuen uns, dass wir mit der Nachschiebeliste den Erhalt von 60 Lehrerstellen in der beruflichen Bildung sicherstellen. Unser Ziel ist es, die Unter- richtsversorgung von 100 Prozent zu sichern und die Qualität der beruflichen Bildung in der Fläche aufrechtzuerhalten. In Schleswig-Holstein bestreiten viele Schulkinder den Schulweg mit dem Rad. Während der Pandemie haben zusätzlich viele Kinder auf den Schulbus verzichtet und sind auf das Fahrrad umgestiegen. Deshalb ist es richtig, dass für die Sicherstellung des Winterdienstes auf Radwegen eine Million Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die Fortführung des Landesprogrammes ,Einbruchschutz` ist eine logische Konsequenz aus der hohen Nachfrage in den letzten Jahren und dem Schwerpunktthema ,Stärkung der inneren Sicherheit` von Jamaika. Ebenfalls besonders wichtig war es, weitere 15,5 Millionen Euro für die Kofinanzierung insbesondere von EU-Programmen bereitzustellen. Es darf nicht wieder passieren, dass Schleswig-Holstein nicht ausgeschöpfte Mittel zurückgibt, weil Investitionen ausbleiben."

Haushaltsdisziplin zahlt sich aus

16. November 2021

Anlässlich der heute vorgestellten November-Steuerschätzung 2021:

 

Die heutige Steuerschätzung macht nicht bloß Hoffnung, sie beweist, dass sich Haushaltsdisziplin auszahlt. Es hat sich bewährt, dass wir Freie Demokraten uns im Sinne nachfolgender Generationen dafür eingesetzt haben, dass strukturelle Mehreinnahmen zur Reduzierung der Inanspruchnahme von Notkreditmitteln führen müssen. Konjunkturelle Mehreinnahmen reduzieren zudem das unter Einhaltung der Schuldenbremse erlaubte konjunkturelle Defizit. Bewahrheitet sich die positive Entwicklung, werden wir die Corona-Notkredite nicht ausschöpfen müssen und somit ein Höchstmaß an Handlungsfähigkeit für die nachfolgenden Generationen bewahren. Dass wir trotz der finanziell angespannten Lage unsere Investitionen zur Sanierung des Landes aufrechterhalten, trägt dazu bei, dass wir heute anhand der vorliegenden Steuerschätzung sagen können: Das Land und die Kommunen kommen verhältnismäßig gut durch die Krise.

Wir werden uns weiter auf die staatlichen Kernaufgaben konzentrieren müssen

26. Oktober 2021

Anlässlich der heute von der Landesregierung verabschiedeten Finanzplanung von 2021 bis 2030:

 

Die Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2030 zeigt, dass wir im Land Schleswig-Holstein trotz steigender Einnahmen in den nächsten Jahren hohe Handlungsbedarfe haben werden. Wir werden uns also auch in den nächs- ten Jahren streng auf die staatlichen Kernaufgaben konzentrieren müssen. Trotzdem zeichnet sich klar ab, dass das Aufrechterhalten von Investitionen in unsere Infrastruktur, Digitalisierung, Bildung und den Klimaschutz eine gute Entscheidung war und bleibt. Ein solider Landeshaushalt ist immer eine herausfordernde Aufgabe. Das gilt in der Krise umso mehr. Es ist unvermeidlich, dass weitere finanzielle Anstrengungen auf das Land zukommen werden. Die Entwicklung der Steuereinnahmen gibt allerdings auch Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Es erscheint jedoch zunehmend fragwürdig, ob die bestehende vom Bund vorgegebene Arithmetik in Bezug auf die Bindung der mittelfristigen Finanzplanung an Krisen-Potenzialschätzungen das richtige Instrument ist, die zukünftige finanzielle Entwicklung richtig abzubilden."
 

Jetzt die Chance nutzen, um das Kapitel HSH Nordbank endlich zu schließen

19. Oktober 2021

Zum heute von der Landesregierung vorgestellten schnelleren Abbau der Schiffskredite aufgrund der guten Lage auf den Schiffsmärkten:

Wir befürworten es sehr, dass die Finanzministerin nun ernsthaft in Erwägung zieht, das Restportfolio der hsh portfoliomanagement gebündelt am Markt zu veräußern. Die im Dezember 2015 errichtete Abwicklungsanstalt hat sich zum Ziel gesetzt, das von der HSH Nordbank AG übernommene notleidende Kreditportfolio wertschonend in einem maximalen Zeitraum von zehn Jahren zu veräußern. Wir Freie Demokraten haben bereits 2018 angeregt, die Veräußerung des Kreditportfolios zeitgleich mit dem damals erfolgten Verkauf der HSH Nordbank AG vorzunehmen. Nachdem beschlossen wurde, die ebenfalls mit der Stützung der HSH Nordbank ins Leben gerufenen HSH Finanzfonds AöR vorzeitig im August 2022 aufzulösen, würden wir es auch unter dem Aspekt der Vermeidung weiterer Verwaltungskosten außerordentlich begrüßen, wenn der teure Ausflug das Landes in die große Finanzwelt mit der vorzeitigen Abwicklung der hsh portfoliomanagement endlich final beendet werden würde."
 

Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung weiter voranbringen

24. September 2021

,,Die OECD und die G20-Staaten haben sich auf ein Zwei-Säulen-Modell zur Reform der internationalen Unternehmens-besteuerung geeinigt. Bestandteil der ersten Säule ist es, dass die Besteuerung tendenziell vom Ort der Produktion zum Standort der Vermarktung gelenkt wird. Die zweite Säule beinhaltet eine globale effektive Mindestversteuerung in Höhe von 15 Prozent. Es ist richtig, die Besteuerung global handelnder Unternehmen in einer zunehmend digitalisierten Welt auf eine neue Grundlage zu stellen. Eine Trennung zwischen konventioneller und digitaler Wirtschaft wird zunehmend komplexer ­ wenn nicht gar unmöglich.

 

Wir Freie Demokraten wollen eine faire Besteuerung für alle Unternehmen weltweit. Deshalb haben wir uns immer gegen einen nationalen Alleingang einer Digitalsteuer gewehrt. Ein Alleingang auf nationaler Ebene oder auf Ebene der EU hätte massive Wettbewerbsnachteile und vermutlich auch Arbeitsplatzverluste zur Folge gehabt. Uns war es immer wichtig, Steuerverluste durch Unternehmensverlagerungen genauso zu verhindern wie Doppelbesteuerungen. Nach optimistischen Schätzungen der OECD soll die jetzige Einigung den 130 Staaten insgesamt 127 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen bescheren.

 

Ein großer Wurf sieht anders aus, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung und bringt die politischen Mitbewerber vielleicht endlich von dem Irrweg eines nationalen Alleingangs einer Digitalsteuer ab. Wir Freie Demokraten haben immer gesagt, dass nur eine gemeinsame Lösung der OECD und der G20-Staaten ein gangbarer Weg sein kann. Wie richtig unsere Haltung war, zeigt sich daran, dass einige europäische, die eine Digitalsteuer im nationalen Alleingang eingeführt haben Staaten ­ wie zum Beispiel Frankreich ­, diese nun wieder abschaffen wollen.

 

Die EU-Kommission hat die geplante Digitalsteuer nun endlich auch verworfen. Aber auch die jetzige Einigung ändert nichts an der Tatsache, dass deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich über Gebühr belastet werden. Dies gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen aufs Äußerste. Wir Freie Demokraten fordern deshalb aus gutem Grund, die steuerliche Belastung für Unternehmen in Deutschland auf den OECD- Durchschnitt von 25 Prozent zu senken. Deutschland ist Weltspitze ­ dieses jedoch mittlerweile nicht mehr zwingend bei Innovationen und Gründergeist, sondern bei Steuern und Sozialabgaben.

 

Die Balance zwischen Privaten und dem Staat muss endlich wieder hergestellt werden. Nur hierdurch schaffen wir die notwendigen Impulse für den erforderlichen Aufschwung in unserem Land. Nur mit Wachstum werden wir die Folgen der Corona-Pandemie überwinden und hinreichend finanziellen Handlungsspielraum haben, um die wichtigen Aufgaben der gesellschaftlichen Transformation ­ wie zum Beispiel den Klimaschutz ­ angehen zu können. Die grundsätzliche internationale Einigung auf eine globale Mindeststeuer begrüßen wir sehr. Sie trägt dazu bei, Steueroasen trocken zu legen. Konzentrieren wir uns nun darauf, unsere deutsche, unsere schleswig- holsteinische Wirtschaft zukunftsfähig zu machen, indem wir die zu hohe und zu komplizierte Unternehmensbesteuerung in der nächsten Legislaturperiode endlich reformieren. Nie gab es mehr zu tun!

Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte

23. September 2021

,,Der Antrag des SSW erschließt sich mir nicht. Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren um eine Stunde kann zwei Ziele haben: Erstens eine faktische Besoldungserhöhung für Familien mit jungen Kindern oder aber zweitens familienfreundlichere Arbeitszeiten.

 

Zu erstens: Rückwirkend für 2020 erhöht die Landesregierung den Familienzuschlag um 40 Euro pauschal pro Kind; der Beihilfebemessungssatz für Ehegatten steigt für Familien ab zwei Kindern von 70 Prozent auf 90 Prozent und bei mehr als zwei Kindern von 80 Prozent auf 90 Prozent. Zudem gibt es Familienergänzungszuschläge, die bei geringem Nettohaushaltseinkom- men gewährt werden.

 

Betrachten wir nun den Aspekt der familienfreundlichen Arbeitszeiten. Auch unter diesem Aspekt ist das Land bereits familienfreundlicher als es der Antrag des SSW vermuten lässt. Teilzeit wird ab einem Umfang von 25 Prozent der Wochenarbeitszeit gewährt, es gibt die Möglichkeit eines erweiterten Arbeitszeitkontos. Hier bewegt sich Schleswig-Holstein im Rahmen der Guthabenansparung auf dem Zeitkonto im oberen Bereich. Natürlich müssen wir uns weiter verbessern. Die durch Corona erzwungenen Anpassungen haben uns gezeigt, dass familienfreundliche Arbeitsbedingungen wichtig, aber auch möglich sind.

 

Nun zum Antrag der SPD zur Einführung der pauschalen Beihilfe: Dieser Antrag hat mir vor Augen geführt, wie wichtig der Input aus Expertenanhörungen ist und wie essentiell notwendig es ist, dass wir alle neuen Erkenntnissen gegenüber aufgeschlossen sind und bereit sind, unsere Einstellungen zu ändern, um nicht in alten Strukturen zu verharren und wichtige Entwicklungen hin zu einem modernen Land zu verpassen. Jenes moderne Land, das sich ein Koalitionspartner ganz besonders auf die Fahnen beziehungsweise Plakate geschrieben hat. Gerne hätten wir Freie Demokraten die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe auch unseren Beamten in Schleswig-Holstein eröffnet. Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir Freie Demokraten sehen sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen als gleichwertige systemnotwendige Säulen eines funktionierenden Gesundheitssystems. Eine Einheitsversicherung, im Volksmund verklärend ,Bürgerversicherung` genannt, lehnen wir ab!

 

Durch die höheren Honorare in der privaten Krankenversicherung erfolgt letztlich auch eine Quersubventionierung der ge- setzlich Versicherten und medizinische Innovationen werden gefördert. In Deutschland bleibt einem Großteil der arbeitenden Bevölkerung die Möglichkeit verwehrt, zwischen einer gesetzlichen und privaten Vollversicherung zu wählen. Wir fordern deshalb seit langem einen fairen Marktzugang zu den privaten Krankenversicherungen für alle Versicherten. Wettbewerb ist jedoch keine Einbahnstraße. Deshalb sollte das Land seinen neuen Beamten einen fairen einmaligen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung zugestehen, indem der Dienstherr in Form einer pauschalen Beihilfe den hälftigen Beitrag übernimmt. Bisher muss ein neuer Beamter, der sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, die volle Versicherungssumme alleine tragen. Die pauschale Beihilfe würde Schleswig- Holstein beim Werben um die besten Fachkräfte unweigerlich stärken.

 

Ein weiterer ­ für mich als Finanzpolitikerin nicht ganz unwesentlicher ­ Aspekt ist, dass die pauschale Beihilfe für den Staat wesentlich günstiger ist. Selbst die Vertreter der privaten Krankenversicherungen haben in der schriftlichen Anhörung bestätigt dass für den Dienstherren die jährlichen Kosten ab dem 57. Lebensjahr niedriger sind. Berücksichtigt man, dass die Krankheitskosten mit zunehmendem Alter steigen und der Staat im aktiven Dienstalter fünfzig und im Pensionsalter siebzig Prozent der Beihilfekosten übernimmt, zeigt sich deutlich, dass wir mit einer pauschalen Beihilfe nicht nur dem Wunsch vieler Beamten entsprächen, sondern auf lange Sicht den Staatshaushalt massiv entlasten würden. Die Entlastung je Beamter auf die Gesamtlaufzeit summiert sich nach Ermittlung des Finanzministeriums auf über 25.000 Euro. Auch wenn der Verband der privaten Krankenversicherungen mich im Nachgang zur mündlichen Anhörung mittels eines eindringlichen Briefes vom Gegenteil überzeugen wollte und diesen Brief auch per Kopie an unseren Bundesvorsitzenden verschickte, verbleiben wir Freien Demokraten in Schleswig-Holstein bei unserer Einschätzung ­ Wettbewerb ist keine Einbahnstraße. Die pauschale Beihilfe ist ein familienfreundliches und kostengünstiges Instrument für einen konkurrenzfähigen und modernen Arbeitgeber. Diese Chance verpassen wir heute leider aufgrund unseres Koalitionspartners CDU. Wir werden dieses Thema jedoch weiterverfolgen ­ nie gab es mehr zu tun!

Haushaltsrede für das Haushaltsjahr 2022

22. September 2021

Die Corona-Pandemie wirft immer noch ihren langen Schatten auf unsere Haushaltslage. Wir haben uns diese Herausforderung nicht ausgesucht, aber wir nehmen sie weiterhin tatkräftig an. Der Haushaltsentwurf 2022 zeigt es ganz deutlich ­ trotz der finanziell herausfordernden Zeiten halten wir an unseren Jamaika-Schwerpunkten Bildung, innere Sicherheit, Digitalisierung und Sanierung unserer Infrastruktur fest. Aber eines ist wichtiger als je zuvor: Eine Abkehr von der Schuldenbremse kommt für uns Freie Demokraten nicht in Frage. Auch haushaltspolitisch schwierige Jahre bieten Chancen. Die Schuldenbremse ist ausdrücklich kein Hindernis für ein effizientes Krisenmanagement! Sie ist der verfassungsrechtliche Zwang, in Zeiten belasteter Haushalte Prioritäten zu setzen. Und diese Prioritäten brauchen wir unweigerlich auch unabhängig von der Haushaltslage, in einer Krise aber umso mehr.

 

Es gilt die Verpflichtung, jede Investition dahingehend zu überprüfen, ob sie geeignet ist, den Motor unseres Landes am Laufen zu halten ­ das bedeutet schlicht und ergreifend, Prioritäten zu setzen. Auch wenn die finanziellen Möglichkeiten nicht in den Himmel wachsen. Und weil es die Finanzministerin bereits so schön vorgelegt hat, möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen: Es ist dem hartnäckigen Einsatz von uns Freien Demokraten zu verdanken, dass Steuermehreinnahmen zwingend in die Reduzierung der Inanspruchnahme von Mitteln aus den Corona-Notkrediten fließen. Für uns stand außer Frage, dass die Mittel aus Corona-Notkrediten zweckgebunden sind und eine Umwidmung dieser Mittel nur mit einer verfassungsändernden Mehrheit überhaupt möglich sein darf.

 

Und aus diesen beiden Gründen werden wir in der Lage sein, die Inanspruchnahme der Notkredite so gering wie nur möglich zu halten. Die Fokussierung auf Zukunftsinvestitionen in diesem Haushalt macht Mut, dass Wirtschaftswachstum wieder als ein zentrales Politikziel zählt. Mit dem Rückenwind eines kräftigen Wirtschaftswachstums haben wir Kraft und Mittel, um unseren Haushalt wieder ins Lot zu bringen und drängende Probleme wie den demographischen Wandel oder den Klimawandel anzugehen. Jedem hier in diesem Hause sollte bewusst sein, dass wir unsere sozialen und ökologischen Standards und Ziele auf Dauer nur mit Wachstum erhalten beziehungsweise erreichen können. Blicken wir nun konkret auf den Haushaltsentwurf 2022.

 

Selbstredend sind keine großen Sprünge zu erwarten. Wir fühlen uns in unserer Position bestärkt, dass sich der Staat auf seine Kernaufgaben konzentrieren sollte, anstatt sich für alles zuständig zu fühlen und den eigenverantwortlichen Bürger zu entmündigen. Diese spiegelt sich auch in diesem Haushalt in Form einer klaren Priorisierung auf Bildung, Infrastruktur, Polizei und Justiz wider. Umso erfreulicher ist es, dass wir den Ansatz für Investitionen nochmals auf nun knapp 1,6 Milliarden Euro und somit um 10,8 Millionen Euro erhöhen. Damit haben wir Freien Demokraten Wort gehalten: Eine Investitionsquote von über 10 Prozent ist verlässlich möglich. Wir halten das Versprechen, das wir unseren Bürgern gegeben haben. Die Sanierung und Modernisierung unseres Landes schreiten voran. Wir modernisieren die Hochschulen und bei Ausbau des Glasfasernetzes bleiben wir führend und geben weiter Gas. Nie zuvor wurde in die Straßen unseres Landes so viel investiert wie im letzten Jahr. Mit 115 Millionen Euro Sanierungsvolumen und 157 Kilometer sanierten Landesstraßen sowie 58 Kilometer Radwegen wurden die Erwartungen bei Weitem übertroffen. Hier machen wir weiter!

 

Wirtschafts- und Verkehrsminister Buchholz erfüllt oder übererfüllt in sämtlichen Jahren dieser Regierung seine Planzahlen. Verlässlich werden Jahr für Jahr mehr als 100 Millionen Euro für Sanierungen in die Hand genommen, während die Küstenkoalition selbst im besten Jahr nicht einmal die Hälfte verbaut hat. Dieser Erfolg ist im Übrigen auch ein Beleg dafür, dass unser Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr eine schlagkräftige und effiziente Truppe ist. Hier sieht man, was bei guter Unternehmensführung möglich ist, zumal der LBV noch Umstrukturierungsmaßnahmen wegen der Abgabe der Autobahnen an die Autobahn GmbH zu verkraften hatte.

 

Den Haushaltsansatz für die Sanierung von Landesstraßen erhalten wir, der für Radwege wird in 2022 mehr als verdoppelt! Damit stellen wir sicher, dass bei Bedarf sämtliche Radwege zeitgleich mitsaniert werden. Von dem Sanierungsstau, der 2017 bei rund einer Milliarde Euro lag, wurde bereits ein gutes Stück abgebaut. Im ganzen Land verschwinden Schlaglöcher und Straßen erscheinen nach ihrer Sanierung in neuem Glanz. Dieses Investitionsniveau muss aber zwingend hochgehalten werden. Jedoch sind Sanierungsstau und Zustand etlicher Straßen noch desolater als zu befürchten war. Ich wage gar nicht daran zu denken, wie es wäre, wenn wir die Sanierung nicht seit 2017 konsequent angegangen wären. Um die Verkehrsteil- nehmer nicht zu überfordern, gilt es jedoch bei der Anzahl der Baustellen Maß zu halten. Wir brauchen somit nicht nur in der kommenden Legislatur ebenfalls 90 Millionen Euro pro Jahr für unser Sanierungsprogramm. Die Investitionen in die Landesstraßen, in die verkehrlichen Lebensadern unseres Landes, müssen auch über das Jahr 2030 anständig ausfinanziert werden.

 

Neben den Investitionen in die Infrastruktur ist es essentiell wichtig, Unternehmensgründungen und somit die Entstehung von Arbeitsplätzen mit den richtigen wirtschaftspolitischen Maßnahmen zu flankieren. Aus- und Existenzgründungen, Nachfolge- und Übernahmefinanzierungen gestalten sich oft schwierig, hier unterstützen wir bei der Bereitstellung von Risikokapital durch Gewährleistungszusagen und Beteiligungen. Wir erhöhen die Landeszuschüsse für die WT.SH, die ein wichtiger Akteur bei der Gewinnung neuer Unternehmen und Unterstützer beim Technologietransfer ist. In Zeiten des Fachkräftemangels und dauerhaften technologischen Wandels können wir es uns nicht leisten, einen einzigen zukunftsfähigen Arbeitsplatz oder eine zukunftsträchtige Idee zu verlieren.

 

Wie bereits erwähnt müssen wir die Selbstheilungskräfte unserer Wirtschaft stärken, damit diese uns wichtige finanzielle Handlungsspielräume in Folgejahren ermöglichen. Insofern ist es wichtig, dass wir die erfolgreiche Politik der letzten Jahre fortsetzen. Die ,Meistergründungsprämie` ist ein weiteres Instrument zur Sicherung des Fortbestands oder der Gründung kleiner und mittelständischer Unternehmen in Schleswig-Holstein. Diese und andere wirtschaftspolitischen Maßnahmen haben Schleswig-Holsteins Arbeitsmarkt in der Pandemie gestärkt. Tatsächlich hatten wir in unserem Land nie mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze als jetzt. Diese erfolgreiche Politik setzen wir fort.

 

Wir sehen also, dass die richtige Wirtschaftspolitik ein wichtiger Stabilisator in Krisen war und bleibt. Mit Hilfe unserer Investitionen und Programme stärken wir unsere Unternehmen, die mit ihrer Innovationskraft unsere Wirtschaft und somit Finanzkraft wieder ins Lot bringen. Nicht Verbote ­ wie vom politischen Mitbewerber angenommen ­ sind der Innovationstreiber in unserem Land, sondern der Wettbewerb um die besten Ideen und der Forschergeist unserer Unternehmen. Jede Investition, die das Wirtschaftswachstum fördert, hilft uns, die finanziellen Folgen von Corona zu bewältigen. Der Staat ernährt sich aus der Substanz der Wirtschaft. Das dürfen wir nie vergessen.

 

Daher ist es auch genau der richtige Weg, dass unser Wirtschaftsminister Bernd Buchholz den Seed-und-Startup-Fonds des Landes mehrfach aufgestockt hat und den kreativen Gründern in unserem Land somit mehr Risikokapital zur Verfügung steht. Genau das brauchen wir nämlich: Mutige, innovative und kluge Köpfe, die sich etwas trauen und das Land durch neue Ideen voranbringen wollen. Unterstützen wir diesen Mut und die vielen Gründer und Start-Ups. Wir leben in einem relativ ressourcenarmen Land. Die wichtigste Ressource, die wir haben, ist Humankapital ­ also Bildung, Bildung und noch einmal Bildung!

 

Wie wichtig die Digitalisierung für die Bildung unserer Schulkinder ist, hat uns die Pandemie schmerzhaft vor Augen geführt. Nicht nur deshalb erhöhen wir den Ansatz für den Breitband- und Mobilfunkausbau um 50 Prozent. Aber Bildung beginnt nicht erst in der Schule. Deshalb legen wir auch bei der frühkindlichen Bildung noch einmal kräftig zu. Insgesamt mehr Qualität, ein verlässliches und faires Finanzierungssystem sowie ein bezahlbarer Beitragsdeckel ­ dies war und ist der Dreiklang, der unsere Kita-Reform von Anfang an bestimmte. Für diese Reform stellt das Land bis 2022 bereits rund eine Milliarde Euro zur Verfügung.

 

In 2022 nehmen wir weitere Mittel in die Hand. Wir richten Inklusionszentren ein, senken erneut den Gemeindeanteil an den Kitakosten und verringern den Elternbeitragsdeckel im Krippenbereich von den bereits abgesenkten 288 Euro auf 232 Euro. Das ist eine fantastische Nachricht für alle Eltern, denen die Küstenkoalition die höchsten Elternbeiträge bundesweit vermacht hat. Unsere Kinder sind unsere Zukunft. Wir investieren weiterhin in Bildung, Digitalisierung und unsere Infrastruktur. Nie gab es mehr zu tun!"

Zur Abstimmung über die Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzliche versicherte Landesbeamtinnen und -beamte

9. September 2021

Wir hätten uns eine echt und faire Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung für Landesbeamte gewünscht

 

,,Wir wünschen uns einen fairen Wettbewerb zwischen den privaten und gesetzlichen Krankenkassen, deshalb setzen wir uns für eine echte Wahlfreiheit aller Versicherten ein. Sowohl die privaten als auch die gesetzlichen Krankenkassen sind die wichtigen Säulen unserer Gesundheitsversorgung. Aus Sicht der Freien Demokraten führt mehr Wettbewerb zwischen den bei- den Systemen zu einer Verbesserung der Leistungen, sodass wir uns eine Öffnung der gesetzlichen Krankenkassen für unserer Landesbeamtinnen und ­beamten gewünscht hätten. Kurzfristig hätte eine pauschale Beihilfe für gesetzlich versicherte Landesbeamtinnen und ­beamten zwar Zusatzkosten verursacht, langfristige wäre der Haushalt jedoch erheblich entlastet worden. Wir müssen auch an die Belastungen der Generationen von morgen und übermorgen denken. Aus diesem Grund bedauern wir, dass wir uns innerhalb der Koalition nicht auf die Einführung einer pauschalen Beilhilfe für gesetzlich Versicherte verständigen konnten."

Tierheime müssen auskömmlich finanziert werden

7. September 2021

Anlässlich der heutigen Berichterstattung, dass die Tierheime im Land überfüllt sind:

,,Mal wieder zeigt sich, dass die Tierheime regelmäßig an ihre Kapazitäts- und damit Belastungsgrenze gehen, indem sie sich um die Tiere kümmern, deren Besitzer plötzlich überfordert sind. Besonders schwierig wird für die Tierheime, wenn sie sogenannte Fundtiere aufnehmen, denn derzeit beenden die Kommunen die Finanzierung nach 28 Tagen, obwohl das mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften nicht vereinbar ist.

 

Wir Freie Demokraten haben deshalb dafür gesorgt, dass eine Richtlinie erarbeitet wird, die dieser Praxis einen Riegel vorschiebt. Gemeinsam hat jetzt ein Runder Tisch zwischen kommunalen Vertretern und Tierheimen stattgefunden, sodass jetzt zügig eine Richtlinie vorgestellt werden wird, die für eine auskömmliche Finanzierung von Tierheimen sorgt und rechtmäßig ist. Leider machen sich viele Menschen noch immer keine Gedanken darüber, welche Verantwortung sie mit einem Haustier übernehmen. Aber nur, weil manche Tierliebe im Alltag plötzlich doch nicht so groß ist, darf das unsere Tierheime nicht in den finanziellen Ruin treiben."

Sparerpauschbetrag deutlich erhöhen

26. August 2021

Rede zu TOP 21 ,,Der SSW spricht sich in seinem Antrag dafür aus, den Sparerpauschbetrag erhöhen zu wollen. Da reibt man sich verwundert die Augen. Noch vor gut neun Monaten forderte der SSW die Besteuerung sämtlicher Umsätze am Wertpapiermarkt. Auch der private Anleger sollte hiervon nicht verschont werden ­ gerade einmal eine steuerfreie Bagatellgrenze in Höhe von einem jährlichen Wertpapierumsatz in Höhe von 3000 Euro wollte der SSW dem privaten Sparer zubilligen. Und das vor dem Hintergrund, dass das durchschnittliche Ordervolumen heute bereits 4500 Euro beträgt. Es freut mich außerordentlich, dass wir den SSW davon überzeugen konnten, dass es den Privatsparer von Investitionen am Aktienmarkt eher abhält, wenn er nicht nur eine Transaktionssteuer zu entrichten hat, sondern auch noch ein Großteil der Gewinne der Besteuerung unterworfen wird.

 

Wir Freie Demokraten haben bereits bei der Debatte über eine von uns abzulehnende Finanztransaktionssteuer den dringenden Handlungsbedarf betont, den privaten Vermögensaufbau zu stärken, um einer wachsenden Altersarmut entgegenzuwirken. Bereits in der Drucksache 19/16794 hat die FDP-Bundestagsfraktion unter anderem gefordert, den Sparerpauschbetrag an die allgemeine Preiserhöhung anzupassen, indem der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 auf 920 Euro erhöht wird.

 

Des Weiteren wurde jedoch ein weitaus wichtigerer Schritt gefordert, der wirklich geeignet wäre, um die private Vorsorge attraktiver zu machen. Kursgewinne von Wertpapieren sollen nach einer Haltefrist von fünf Jahren von der Kapitalertragsteuer freigestellt werden. Diese Wiedereinführung der Spekulationsfrist wäre der richtige Weg, um die private Wertpapieranlage für einen breiten Anteil der Bevölkerung attraktiv zu machen. Die Spekulationsfrist wurde in Deutschland 2009 zeitgleich mit der Einführung der Abgeltungssteuer abgeschafft. Bei der Veräußerung von Gold oder sogar Bitcoins gibt es übrigens noch eine Spekulationsfrist. Hier bleiben Veräußerungsgewinne steuerfrei, sobald die Haltefrist von einem Jahr überschritten wird. Die Anlage in Aktien, in Produktivkapital, das Arbeitsplätze sichert beziehungsweise schafft, wird steuerlich schlechter gestellt als die Anlage in Kryptowährungen ­ was für ein steuerlicher Irrsinn! Mit der Wiedereinführung der Spekulationsfrist könnten wir diejenigen Bürger belohnen, die langfristig anlegen und eben nicht an den Finanzmärkten zocken.

 

Die Deutschen haben im internationalen Vergleich relativ hohe Einkommen und relativ kleine Vermögen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Ein Grund für das niedrige Vermögen der Deutschen ist die geringe Aktienquote. Das Geldvermögen der Deutschen schmilzt in Zeiten negativer Realzinsen un- aufhörlich Jahr für Jahr. Konstant negative Nominalverzinsung und nunmehr zunehmend steigende Inflation lassen die negativen Realzinsen weiter ansteigen. Nicht einmal 15 Prozent der Deutschen besitzen Aktien, obwohl eine langfristige und breit gestreute Aktienanlage zu den rentabelsten Anlageformen gehört, die es gibt. Nicht umsonst fordern die Freien Demokraten in ihrem Bundestagswahlprogramm die Einführung einer gesetzlichen Aktienrente nach schwedischem Vorbild. Eine gesetzliche Aktienrente ermöglicht es insbesondere auch Geringverdienern, am wirtschaftlichen Erfolg teilzuhaben und Vermögen für die Altersvorsorge aufzubauen.

 

Liebe Kollegen vom SSW ­ Ihr Antrag geht in die richtige Richtung. Was für eine wunderbare Kehrtwende zu Ihrer Forderung aus dem November, nahezu jeden privaten Aktienkauf mit einer zusätzlichen Transaktionssteuer belasten zu wollen. Der Sparerpauschbetrag kann in Zeiten von Niedrigzinsen eigentlich nur noch durch Kursgewinne und nicht durch Zinserträge ausgeschöpft werden. Sie wollen die Anlageform ,Aktien` attraktiver machen. Die Erhöhung des Sparerpauschbetrages wäre ein erster guter kleiner Schritt.

 

Lassen Sie uns zudem im Finanzausschuss über die weiteren wichtigen Schritte sprechen: die Wiedereinführung der Spekulationsfrist, um langfristigen Vermögensaufbau steuerfrei zu stellen und die Verhinderung einer Finanztransaktionssteuer. Damit die Bürger endlich beim privaten Vermögensaufbau durch Aktien unterstützt werden und nicht weiter zusehen müssen, wie ihr mühsam Erspartes durch falsche Finanzmarkt- und Steuerpolitik auf dem Sparbuch entwertet wird."

Entlastung bei der Grunderwerbsteuer für Ersterwerberinnen und Ersterwerber

25. August 2021

zu TOP 28 ,,Entlastung bei der Grunderwerbsteuer für Ersterwerberinnen und Ersterwerber"

Rede zu TOP 28,,Für uns Freie Demokraten ist es ein Herzensthema, mehr Bürgerinnen und Bürgern den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Es ist nicht hinnehmbar, dass Deutschland in Europa die zweitniedrigste Eigenheimquote hat. Wir fordern deshalb vehement, den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie steuerlich zu entlasten.

 

Im Koalitionsvertrag haben wir uns deshalb darauf geeinigt, dass wir das Steuerschlupfloch der sogenannten Share Deals schließen. Wir haben uns auch grundlegend darauf geeinigt, den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie ­ unabhängig von den aktuellen Lebensumständen ­ zu unterstützen. Hierbei darf nicht nach dem Familienstand differenziert werden. Einige möchten ein Eigenheim vor der Familiengründung erwerben, anderen ist es erst nach Auszug der Kinder finanziell möglich, viele müssen einen Erwerb getrennt lebend schultern und andere wiederum bekommen gewollt oder ungewollt keine Kinder.

 

Für die Koalition soll die einzige Voraussetzung deshalb der Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie durch eine natürliche Person sein. Derzeit zahlt ein Immobilienkäufer eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,5 Prozent des Kaufpreises. Dass Großinvestoren die Grunderwerbsteuer umgehen können, indem sie eine Immobilie nicht direkt, sondern über eine Ge- sellschaft kaufen und für mindestens fünf Jahre lediglich 95 Prozent an dieser erwerben, wollen wir nicht länger hinnehmen.

 

Steuergerechtigkeit bedeutet für uns Freie Demokraten, Steuerschlupflöcher bei Immobiliengeschäften konsequent zu schließen. Das Ergebnis jahrelanger Diskussion von Union und SPD über die Senkung der Beteiligungsschwelle, ab der Grund- erwerbsteuer gezahlt werden muss, ist ebenso bedauerlich wie lächerlich. Die aberwitzige Senkung um lediglich fünf Prozent hat dieses Steuerschlupf- loch so minimal verkleinert, dass die meisten noch immer hindurch passen. Ich spreche hier auch für die FDP-Bundestagsfraktion, wenn ich sage: Wir hätten uns zur Auflösung dieser Ungerechtigkeit definitiv mehr gewünscht! Einen entsprechenden Antrag der FDP-Bundestagsfraktion hat die Große Koalition abgelehnt. Die einfache Idee, die Grunderwerbsteuer prozentual bei einem Anteilserwerb von über 50 Prozent zu erheben, d.h. erwerbe ich 70 Prozent, zahle ich 70 Prozent der Grunderwerbsteuer, war wahrscheinlich zu einfach, einleuchtend und logisch.

 

Die Bundesregierung hat unnötig viel Zeit für eine bloß halbherzige Lösung verstreichen lassen. Nichtsdestotrotz werden immer noch zusätzliche Millionenbeträge in den Landeshaushalt gespült. Die Immobilienpreise kennen seit Jahren nur eine Richtung ­ sie steigen. Auch dieser Tatbestand lässt die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer verlässlich steigen. Auch aus diesem Grund sollten wir uns jetzt gemeinsam zügig für eine Entlastung unserer Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Eine Übergangslösung könnten Steuerrückerstattungen sein, die das Finanzamt anordnen könnte, sofern der Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie nachgewiesen wird. Denn was unsere Bürgerinnen und Bürger statt dieser Kleinteiligkeit der Großen Koalition jetzt brauchen, ist endlich eine finanzielle Entlastung auf dem Weg zum Eigenheim.

 

Als Freie Demokraten setzen wir weiterhin auf das Instrument des Freibetrages. Wir sehen aber auch, dass die Bundesregierung bislang nicht bereit war, den Ländern die Möglichkeit für einen solchen Schritt einzuräumen. Mit unserer Bundesratsinitiative wollen wir die Bundesregierung in diese richtige Richtung bewegen. Im Sinne unseres Koalitionsvertrages und unserer Bürgerinnen und Bürger sehen wir die beste Alternativlösung in der Senkung des Steuersatzes. Schleswig-Holstein sollte ein positives Signal senden und das erste Bundesland sein, das die jahrelange Erhöhungsspirale bei der Grunderwerbsteuer durchbricht und ­ von der Spitze mit 6,5 Prozent grüßend ­ endlich auf eine Entlastung setzt. Ich freue mich, dass wir heute gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern unserer Bundesratsinitiative Nachdruck verleihen. Denn auch die CDU hat sich dafür ausgesprochen, dass idealerweise ,die Möglichkeit von Freibeträgen beim Grunderwerb im Gesetz verankert` werden sollte.

 

Wir freuen uns, dass sich auch unsere Finanzministerin dafür ausgesprochen hat, die Steuer für alle zu senken, sofern der Bund das Steuerrecht für eine Freibetragsregelung nicht ändern würde. Dieses entspräche dem Geist des Koalitionsvertrages.

 

Liebe Frau Ministerin Heinold, noch sind wir frohen Mutes, dass wir in Berlin bald erfolgreich für eine Länderöffnungklausel werben werden. Viele Vorschläge zur Entlastung der Bürger liegen nun auf dem Tisch. Während die Kollegin Raudies von der SPD vor zwei Jahren noch der Meinung war: ,Eine Senkung der Grunderwerbsteuer um 0,5 Prozent wäre nichts anderes als teure Symbolpolitik` und somit eine Senkung der Grunderwerbsteuer noch grundlegend abgelehnt hat, freue ich mich aufrichtig über das Umdenken bei der SPD, auch wenn wir ein anderes Entlastungsmodell bevorzugen. Aus diesem Grund beantragen wir, beide Anträge in den Ausschuss zu überweisen ­ damit wir es endlich gemeinsam schaffen, unsere Bürger zu entlasten!"
 

Trotz finanzieller Herausforderungen halten wir das Land am Laufen

24. August 2021

 

Zum heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten Haushaltsentwurf 2022:

,,Der heute vorgestellte Haushaltsentwurf zeigt es deutlich auf: Trotz finanziell herausfordernder Zeiten halten wir an unseren Jamaika-Schwerpunkten und damit an unseren investiven Maßnahmen fest. Die Sanierung des Landes schreitet weiter voran. Mit dem Infrastrukturmodernisierungsprogramm für unser Land Schleswig-Holstein haben wir unseren Bürgerinnen und Bürgern ein Versprechen gegeben, an das wir uns nach wie vor gebunden fühlen. Dieses Versprechen werden wir trotz angespannter Haushaltslage einlösen. Es bleibt darüber hinaus aber wichtig, dass wir auch an der Schuldenbremse festhalten und uns auf die wesentlichen Kernaufgaben konzentrieren. Vor diesem Hintergrund werden wir jeden Euro, den wir ausgeben, daraufhin überprüfen, ob er langfristig geeignet ist, den Motor unseres Landes am Laufen zu halten."

 

Wir brauchen ein topmodernes UKSH

26. Mai 2021

Zur Vertragsänderung beim ÖPP-Projekt am UKSH, bei der die Sanierung im Altbestand geregelt wurde

 

,,Wir begrüßen, dass die Streitigkeiten zwischen UKSH und Immobilienpartner nun beigelegt sind und die umfangreichen Sanierungsarbeiten im Altbestand zum Wohle der Patienten und Mitarbeiter fortgesetzt werden können. Es hat sich als nicht praktikabel erwiesen, die Finanzierungsverantwortung für die Brandschutz- und Schadstoffsanierung vom ÖPP-Projekt zu trennen. Mit der Vertragsänderung ist zügig auf dieses Problem reagiert worden, sodass die Investitionsbremse für die weitere Sanierung des UKSH hoffentlich nachhaltig gelöst ist. Wir brauchen ein topmodernes UKSH, deshalb müssen auch die Altgebäude zügig saniert werden."
 

Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen

21. Mai 2021

Rede zu TOP 58 (Schriftlicher Bericht zur Bedarfsanalyse des Hilfsangebotes für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein)

 

,,Die Haushaltsjahre ab 2010 waren für die frauenpolitischen Sprecherinnen aller Fraktionen von schweren Entscheidungen geprägt. Die damals nicht verhinderbaren Kürzungen im Bereich der Frauenberatung und Frauenhäuser mitzutragen, fiel allen Beteiligten schwer. Umso mehr freue ich mich, dass wir nun auf Basis der Bedarfsanalyse die Frauenfachberatungen und weitere Hilfesysteme neu ordnen und vor allem mit erheblichen zusätzlichen Finanzmitteln ­ trotz der aktuell angespannten Haushaltslage ­ stärken können. Dafür spreche ich im Namen der Freien Demokraten Ministerin Sütterlin-Waack und ihrem Team unseren Dank aus.

 

Aber ohne die notwendigen Finanzmittel wären alle Analysen und unsere guten Ideen nichts wert. Von daher geht mein ganz besonderer Dank an Finanzministerin Monika Heinold. Mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleiches haben wir die Mittel für Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser von 6,4 Millionen Euro in 2020 auf 7,5 Millionen Euro pro Jahr seit 2021 aufgestockt. Dies bedeutet eine Erhöhung um über 15 Prozent. Zudem werden wir die Mittel jährlich um mindestens weitere 2,5 Prozent anheben. Festzuhalten ist jedoch, dass die Bedarfsanalyse aufzeigt, dass wir in Schleswig-Holstein grundsätzlich gut aufgestellt sind. Die Finanzierung über das Finanzausgleichsgesetz (FAG), unsere Platzkostenpauschale, wird bundesweit als vorbildlich anerkannt. Natürlich können und wollen wir noch besser werden. Wir verstetigen die zunächst für 2019 und 2020 geschaffenen 30 Sofortplätze. Damit stehen nunmehr regulär 349 statt 319 Frauenhausplätze bereit. Zusätzlich steigern wir die durch das FAG geförderten Frauenberatungsstellen bzw. landeswei- ten Einrichtungen und Angebote von 26 auf 27,5. Wir stärken das KIK-Netzwerk, indem wir die jährliche Förderung anheben und zusätzlich Mittel für eine Geschäftsstelle bereitstellen.

 

Ein weiteres Problem betraf die bisher uneinheitlichen Mietkostenzuschüsse für unsere Frauenhäuser. Zukünftig wird die Höhe der Mietkosten nun individuell, aber nach klar definierten Maßstäben festgelegt. Dieses Verfahren wird nicht nur dem Land finanzielle Sicherheit, sondern auch den Einrichtungen Luft zum Atmen geben. Natürlich haben wir die Klagen über Be- triebskostendefizite in einigen Frauenhäusern im Land vernommen. Um hier konkret Abhilfe schaffen zu können, benötigt das Ministerium jedoch noch Betriebskostenabrechnungen, um Fehlbedarfe im System erkennen zu können. Dann können die Finanzierungsströme schnell bedarfsgerecht angepasst werden.

 

Die finanzpolitischen Sprecher der Jamaika-Koalition sind sich einig, dass wir schnell helfen wollen und müssen. Es besteht Konsens darüber, dass wir die dringendsten Mittelbedarfe bereits über den laufenden Haushaltsvollzug bereitstellen wollen. Für 2022 sind wir uns einig, dass wir uns dafür stark machen werden, die Mittel für die Frauenhäuser im Finanzausgleichsgesetz durch Landesmittel um diese Bedarfe zu erhöhen. Für diesen Konsens danke ich meinen Kollegen Ole Plambeck und Lasse Petersdotter. Unser Ziel war und ist, eine bedarfsgerechte Frauenhauslandschaft im Land sicherzustellen und zudem Präventions- und Beratungsangebote in unseren Frauenberatungsstellen weiter auszubauen. Und genau dies tun wir Hand in Hand mit den Kommunen, die sich ihrer kommunalen Verantwortung und Aufgabe im Kontext des Gewaltschutzes auch bewusst sind. Eben dies ist auch der Hintergrund, weshalb es keiner Vollfinanzierung durch das Land bedarf.

 

Trotz dieser guten Nachrichten werden aber auch wir noch mehr leisten müssen, um den Bedarf an notwendigen Frauenhausplätzen gerecht zu werden. Die Bedarfsanalyse hat uns den klaren Auftrag erteilt, die weißen Flecken im Land aufzulösen. Denn diese gibt es derzeit noch in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland. Hier besteht Handlungsbedarf und ich begrüße, dass das Innenministerium zusammen mit den zuständigen Landräten an einer Lösung arbeitet. Ob nun ein gemeinsames Frauenhaus der beiden Kreise oder zwei separate Frauenhäuser geschaffen werden, ist nebensächlich. Wichtig ist, dass hier schnell etwas geschehen muss, damit von Gewalt betroffene Frauen Zugriff auf ausreichend und gut erreichbare Frauenhausplätze haben. Häuslicher Gewalt darf in unserem Land keinen Platz haben. Wir werden weiterhin alles Erdenkliche tun, um Frauen entweder präventiv zu schützen oder ihnen im Notfall Schutz zu gewähren."
 

Gender Budgeting

20. Mai 2021

Rede zu TOP 31 (Gender Budgeting ­ Kriterien bei der Umsetzung der EU-)

 

,,Als Liberale habe ich es nicht nötig, ein Bekenntnis zur Gleichberechtigung von Mann und Frau abzugeben oder ein flammendes Plädoyer gegen Geschlechterdiskriminierung zu halten. Diese Ziele und Werte sind für uns Freie Demokraten eine Selbstverständlichkeit und ganz nebenbei auch Verfassungsauftrag. Frauen und Mädchen sind heute ein selbstbewusster und gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft und mittlerweile auch in führenden Positionen in Politik und Wirtschaft vertreten.

 

Natürlich bleibt gerade in islamisch dominierten Kulturen oft noch eine Menge zu tun, um der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung der Frau zum Durchbruch zu verhelfen. Hier müssen wir etwas tun. Die SPD meint nun in ihrem Antrag, dass Gender-Budgeting-Kriterien bei der Umsetzung der EU-Förderprogramme im Land stärker berücksichtigt werden müssen. Was bedeutet eigentlich ,Gender Budgeting`? Hierbei handelt es sich um die systematische Prüfung aller Einnahmen und Ausgaben auf die ökonomischen Effekte für Frauen und Männer. Wenn beispielsweise ein Fußballplatz errichtet wird, so dient diese Investition vermeintlich überwiegend Männern und ist entsprechend zu bilanzieren. Es müsste dann zum Ausgleich nach einer Investition gesucht werden, die überwiegend Frauen zugutekommt, um die Geschlechtergerechtigkeit der Ausgaben zu wahren. Und für uns Frauen soll es dann etwa Yoga-Schulen geben? Was für eine stereotype Einstellung!

 

Ganz ehrlich: Eine Prüfung und Einteilung von Ausgaben primär nach gleichstellungsfördernd oder gleichstellungsgefährdend ist nicht sinnvoll. Haushaltspolitische Entscheidungen sind das Ergebnis einer komplexen Abwägung unterschiedlicher Ziele und Bedarfe bei knappen finanziellen Ressourcen. Viele Überlegungen spielen dabei eine Rolle. Warum sollten wir diese Entscheidungen einseitig einer Genderkontrolle unterziehen? Ist die Förderung eines Fußballplatzes automatisch frauenfeindlich? Sollten wir uns nicht freuen, wenn vermehrt auch Frauen kicken und nicht dem Geschlechterstereotyp zufolge Ballett tanzen? Warum unterziehen wir Ausgaben dann nicht auch einem Demographietest, damit Generationengerechtigkeit gewährleistet ist oder prüfen jede Ausgabe auf andere mögliche Diskriminierungen?

 

Sie sehen, die Politik verheddert sich schnell, wenn sie versucht, Budgetentscheidungen in ein bürokratisches Raster zu zwängen, um vermeintliche Ungerechtigkeiten aufzuspüren und abzustellen. Um im Bild zu bleiben: Niemand fördert Fußballplätze, um Frauen zu schaden, sondern um der Bevölkerung eine bedarfsgerechte sportliche Infrastruktur anzubieten. Davon abgesehen fußt der SPD-Antrag auf einer falschen Wahrnehmung. Es ist keineswegs so, dass die Vorgaben für eine gleichstellungsorientierte Umsetzung der EU-Programme in Schleswig-Holstein unzureichend erfüllt werden, wie es in der Begründung heißt.

 

Die EU-Kommission hat ,Gender Mainstreaming` als ein Querschnittsziel ihrer Förderpolitik definiert. Die Querschnittsziele werden durch entsprechende Bewertungen aller Projekte, Sachberichte, jährliche Durchführungsberichte und begleitende Evaluierungen umgesetzt bzw. deren Einhaltung überwacht. Die EU-Kommission hat für die laufende Förderperiode in Schleswig-Holstein eine mehr als ausreichende Verfolgung der Querschnittsziele und somit auch der Gleichberechtigung attestiert. Der Landesrechnungshof tadelte in seinen Bemerkungen 2020 sogar das schlechte Nutzen-Kosten-Verhältnis dieser Bemühungen im EFRE-Programm wie folgt: ,Um die voraussichtlichen Auswirkungen jedes Förderprojekts auf die Querschnittsziele zu ermitteln, wurde ein verwaltungsaufwendiges 9-seitiges Abfrageverfahren eingeführt. Dieses band Res- sourcen bei Zuwendungsempfängern und Dienstleistern, ohne dass auch nur ein Projekt aufgrund der vorgenommenen Bewertungen nicht gefördert wurde. Bei den Dienstleistern wurden für das Verfahren 2 Vollzeitstellen neu geschaffen.` Die überbordende Bürokratie ist ohnehin schon ein großes Problem bei den EU-Förderprogrammen.

 

Anstatt durch zweifelhaftes ,Gender Budgeting` die Abwicklung und Umsetzung der Programme noch komplizierter zu machen, sollten wir im Gegenteil alle Möglichkeiten nutzen, um Bürokratie zu reduzieren. Die EU-Mittel für die Technische Hilfe reichen schon jetzt nicht aus, um die Verwaltungskosten zu decken. Jeder weitere Aufwand müsste daher mit zusätzlichen Landesmitteln finanziert werden. Das ist weder in guten und schon gar nicht in schlechten Haushaltsjahren angemessen! Wir Freie Demokraten lehnen daher den vorliegenden Antrag als unbegründet ab. Schleswig-Holstein erfüllt bzw. übererfüllt schon heute alle Anforderungen ans ,Gender Mainstreaming` als Querschnittsziel der EU. Die ergänzende Einführung eines ,Gender Budgeting` ist weder erforderlich noch sinnvoll, sondern würde weitere finanzielle und personelle Ressourcen binden, ohne dass es nennenswerte Effekte auf die EU-Förderungen gäbe."
 

Mehreinnahmen müssen in die Reduzierung der Neuverschuldung fließen

18. Mai 2021

Zur von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten Mai- Steuerschätzung

 

,,Es überrascht nicht, dass sich mit der wirtschaftlichen Erholung auch die Steuereinnahmen stabilisieren werden. Denn der Staat ernährt sich aus der Substanz der Wirtschaft. Das sollten auch unsere politischen Mitbewerber berücksichtigen, wenn sie mit Steuererhöhungen liebäugeln und damit die wirtschaftliche Erholung gefährden. Besonders freue ich mich für unsere Kommunen, die auch dank der Finanzhilfen von Bund und Land mit zwei blauen Augen davonkommen könnten. Auch für das Land gibt es eine positive Botschaft: Alle Mehreinnahmen, die sich bis einschließlich 2024 abzeichnen, werden eins zu eins die Neuverschuldung reduzieren. Für diese Regelung hatte sich die FDP im Zuge des Notkreditbeschlusses erfolgreich eingesetzt. Dies bedeutet aber auch, dass sich zunächst keine neuen Spielräume für Mehrausgaben ergeben. Die Haushaltskonsolidierung bei gleichzeitiger Fortsetzung der Investitionsoffensive bleibt unser Weg der haushaltspolitischen Vernunft."
 

Krisenbewältigung heißt investieren

20. April 2021

Zu den heute von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellten Haushaltseckwerten 2022

 

,,Es überrascht nicht, dass Rezession und Neuverschuldung die finanziellen Spielräume in den nächsten Jahren stark einengen. Künftige Landeshaushalte werden Haushalte der Konsolidierung sein. Unsere vordringliche Aufgabe bleibt es, die Pandemie schnell zu überwinden und den kommenden Wirtschaftsaufschwung zu unterstützen. Dann sind wir zuversichtlich, dass mehr Steuereinnahmen fließen und Schulden schneller abgebaut werden als aktuell geplant. Trotz herausfordernder Zeiten werden wir auch 2022 wieder einen Haushalt mit einer zweistelligen Investitionsquote aufstellen. Denn die Krise zeigt uns leider auch deutlich, wo in den vergangenen Jahre auf Kosten der Infrastruktur gespart wurde. Die Sanierung öffentlicher Gebäude wie Krankenhäuser und Schulen sind genauso wichtig für die Modernisierung unseres Landes wie eine gute Straßeninfrastruktur. Die Investitionen machen uns nicht nur krisenfester, sondern helfen der Wirtschaft auch dabei, sich schneller zu erholen und neue Wachstumskraft zu entfalten. Die Pandemie hat der schleswig-holsteinischen Wirtschaft viele Belastungen zugemutet. Wir stellen jetzt im Haushalt die Weichen, damit es so schnell wie möglich wieder bergauf geht und unser Land zur alten Stärke zurückkehren kann."
 

Binnenlandtourismus stärken

24. März 2021

Rede zu TOP 10+24 (Binnenlandtourismus stärken, Pandemiefolgen abmildern, besonnen wieder starten)

 

,,Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass wir heute über den lang ersehnten Restart des immens wichtigen Tourismus in unserem Lande sprechen können. Ob der Beschlüsse der MPK vom letzten Montag fehlen mir jedoch die Worte. Ich wage es nicht zu hoffen, dass die MPK in der heutigen Sondersitzung noch das irrsinnige Verbot des kontaktarmen Tourismus kippen wird. Dass Müdigkeit nicht gerade zur Erhöhung der Schwarmintelligenz führt, hat uns die MPK vom Montag deutlich vor Augen geführt. Angela Merkel wünschte sich auf ihrer nächtlichen Pressekonferenz sogar, dass man überhaupt nicht reisen sollte in diesem Jahr.

 

Diesen Abgesang auf den Tourismus gehen wir Freie Demokraten nicht mit! Das Verbot des kontaktarmen Tourismus über Ostern lediglich damit zu begründen, dass jetzt nicht die Zeit zum Reisen wäre, ist unverhältnismäßig, eine Frechheit und ein Schlag ins Gesicht der vielen Menschen in unserem Land, die vom Tourismus leben. Kontaktarmer Tourismus ist kein Pandemietreiber, sondern geeignet, die Inzidenzen zu reduzieren. Schleswig-Holstein hat drei Millionen Einwohner ­ das werden nicht mehr, wenn sich diese auf zusätzliche Standorte verteilen, nämlich auf unsere Ferienwohnungen und unsere Campingplätze!

 

Es würde Kontakte vielmehr entzerren, statt vermehren. Wir Freie Demokraten sind weiterhin für den sofortigen Start eines umsichtigen Tourismus in Schleswig-Holstein. Vielleicht sind die Teilnehmer der MPK ja heute ein wenig ausgeschlafener! Die aktuelle Situation im Tourismus macht es umso unverständlicher, dass die SPD ihren Antrag weiterhin auf der Tagesordnung gelassen hat. Die Tourismusbranche steckt in höchster Not und braucht eine verlässliche Perspektive. Die SPD aber fordert ein Programm zur energetischen Sanierung und geht ernsthaft davon aus, dass dies eine zielgerichtete Hilfe für unsere Tourismusbranche sein könnte.

 

Im Gegenteil: Ihr angedachtes Förderprogramm für Modernisierungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht nur unangebracht, sondern ein Schlag ins Gesicht eines jeden Unternehmers, der ums blanke Überleben kämpft. Wer kauft sich eine neue Küche oder denkt über energetische Sanierung nach, wenn er nicht einmal weiß, ob der Inhalt des Kühlschrankes reicht, um die Familie zu ernähren? Vor fast genau einem Jahr hat Robert Habeck Ähnliches gefordert und schon damals hat diese Aussage landauf landab die Menschen die Hände über den Kopf zusammenschlagen lassen. Ein Jahr ist das her ­ was für ein Déjà-vu!

 

Kommen wir zum zweiten Teil Ihres Antrages. Sie wollen prüfen lassen, inwieweit die Ergebnisse der Studie zur Entwicklung des Binnenlandtourismus unter den aktuellen Pandemiebedingungen noch gültig sind. Jetzt bin ich es, die die Hände über dem Kopf zusammenschlägt! Eine Entwicklungsstrategie richtet man nicht nach einer aktuellen kritischen Situation. Eine Strategie ist langfristig ausgerichtet. Auf eine manifeste Krise ­ diese stellt die Pandemie zweifelsohne dar ­ reagiert man mit kurzfristig wirksamen operativen Maßnahmen. Dass, was wir als strategisch richtig erachten, ist immer noch angezeigt.

 

Tourismusminister Bernd Buchholz hat den Binnentourismus zu einem Kernthema der Tourismusstrategie gemacht. Breitbandausbau bis zur letzten Milchkanne stärkt zum Beispiel den ländlichen Raum und die Attraktivität von Landgasthöfen als Urlaubs- und Seminarort. Die Radstrategie des Landes hebt die Stellung unserer Landgasthöfe für Tagesausflüge. Wir Freie Demokraten sind der Meinung, dass die Attraktivität unseres Urlaubslandes Schleswig-Holstein stark erhöht werden kann, wenn die Vernetzung der lokalen Tourismusorganisationen gestärkt wird. Und auch die Kommunen, gerade im Binnenland, können etwas beitragen: Zum Beispiel durch lokales Marketing und die Bereitstellung notwendiger Flächen für Tourismusangebote. Dann verbringe ich den einen Tag als Urlauber an der wunderschönen Treene, den nächsten Tag radle ich zu einem Landgasthof in Mittelholstein. Mehrwert durch ein kreisübergreifendes Angebot an unsere Urlauber ­ damit der Schleswig-Holstein-Urlaub auch noch unentdeckte Ecken fürs nächste Jahr bietet!

 

Dabei hilft auch der stark gestiegene E-Bike­ Absatz während der Corona-Pandemie. Nutzen wir diesen und andere Trends ­ Camping und Radfahren haben immenses Wachstumspotential im Bereich des Tourismus. Wir wappnen uns! Strategisch ist das Land also gut aufgestellt, aber unser Binnenland, und hier besonders unsere Landgasthöfe, benötigen auch kurzfristige, operative Lösungen. Da hilft zum Beispiel die Verlängerung der Umsatzsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie bis Ende 2022. Wir Freie Demokraten wünschen uns zudem, dass die Steuersenkung auch auf Getränke ausgeweitet wird. Leider gehen bisher nicht alle Koalitionspartner diesen Weg mit. Wir werben weiter dafür!

 

Was aber wirklich zählt, habe ich bereits zu Beginn meiner Rede erwähnt: Die Gastronomie und die Beherbergungsunternehmen brauchen in erster Linie eines: Die Möglichkeit zu öffnen! Denn wem nützt eine Umsatzsteuer- senkung, wenn er keine Umsätze erwirtschaften darf? Kontaktarmer Urlaub ist und bleibt der erste notwendige Schritt. Weitergehende Öffnungen sollten wir zügig mit Modellregionen erproben, damit im Sommer hoffentlich jeder, der möchte, wieder die touristischen Highlights unseres schönen Bundeslandes genießen kann."
 

Finanzielle Belastung durch Coronakrise beim Rentenniveau berücksichtigen

26. Februar 2021

Rede zu TOP 15 (Finanzielle Belastung durch Coronakrise beim Rentenniveau berücksichtigen)

 

,,Der SSW möchte mit seinem Antrag die Rentenentwicklung von der Lohnentwicklung abkoppeln, indem es 2021 eine systemwidrige Rentenerhöhung geben soll. Wie steht es doch in dem Antrag? ,Auch Seniorinnen und Senioren haben durch die anhaltende Corona-Pandemie zusätzliche, auch finanzielle, Mehrbelastungen zu tragen`.

 

Lieber Herr Kollege Harms, ich muss zugeben, dass mich in den letzten dreieinhalb Jahren kaum ein Antrag emotional so sehr bewegt hat wie dieser. Sei es der Situation geschuldet, dass ich Finanzpolitikerin bin oder dass ich zwei Kinder habe. Wenn ich genau überlege, sind Sie doch erstens schon länger Finanzpolitiker als ich und zweitens sind Sie auch bei der Anzahl der Kinder mir definitiv überlegen. Insofern erstaunt mich dieser Antrag des SSW umso mehr. Lieber Herr Kollege, wäre Gelddrucken ohne negative Konsequenzen möglich, wäre ich sofort dabei! Aber so einen Antrag in einer Zeit zu stellen, in der wir Milliardenkredite aufnehmen, die unsere Kinder und Kindeskinder abzutragen haben, finde ich diesen Antrag sogar unred- lich! Und ich bin mir sicher, dass vielen Rentnerinnen und Rentnern bewusst ist, welche Lasten wir den nachfolgenden Generationen in dieser Krise aufbürden. Ich bin mir sogar sicher, dass sich der überwiegende Teil unserer Rentnerinnen und Rentner wünscht, dass auch ihre Kinder und Enkelkinder noch genügend Luft zum Atmen haben. Liebe Kollegen vom SSW, wir sind tatsächlich nicht selten einer Meinung, aber dieser Antrag ist mir sauer aufgestoßen. Ja, wo es Altersarmut gibt, da muss der Sozialstaat zielgenau helfen ­ aber grundsätzlich die Rentner besserzustellen als den Rest der Gesellschaft, da gehen wir nicht mit. Denn so wird Generationengerechtigkeit mit Füßen getreten.

 

Berichtigen Sie mich gerne, aber mir ist nicht bekannt, dass unsere Eltern oder Großeltern fürchten müssen, dass ihre wohlverdienten Renten zu spät oder gekürzt auf dem Konto landen. Unsere Rentnerinnen und Rentner sind durch eine Schutzklausel in § 68a SGB VI davor gefeit, dass die Rentenauszahlungen sinken. Die Auszahlungen bleiben stabil, obwohl sie eigentlich ­ der allgemeinen Lohnentwicklung folgend ­ in diesem Jahr sinken müssten. Das ist eine Regel, die wir unterstützen, weil sie für Verlässlichkeit im Einkommen der Rentner sorgt und dabei hilft, die Konjunktur zu stabilisieren. Die Rentenanpassungsformel besagt aber eigentlich auch, dass eine ausgesetzte Kürzung mit späteren Erhöhungen verrechnet werden muss. So bliebe garantiert, dass sich Renten und Löhne längerfristig immer im Gleichklang entwickeln. Doch diese faire und generationengerechte Formel hat die Große Koalition im Bund schon 2018 ausgehebelt, indem sie den Nachholfaktor bis 2025 außer Kraft gesetzt hat.

 

Bereits mit dieser Benachteiligung der Jüngeren waren und sind wir Freie Demokraten nicht einverstanden, weil sie zu einer ungleichen Lastenverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung führt. Der Vorschlag des SSW schießt dagegen den Vogel ab. Millionen Selbständige, Beschäftigte in Kurzarbeit oder von Arbeitslosigkeit betroffene Bürger leiden finanziell in dieser Krise. Sie müssen schmerzliche Einkommensverluste verkraften und bangen teils um ihre Existenz. Der SSW-Antrag ist des- halb nicht nur ein renten- und finanzpolitischer Irrweg. Vielmehr ist er dazu imstande, unsere Gesellschaft noch weiter zu spalten. Das dürfen wir in diesen Zeiten jedoch nicht zulassen. Ich habe es in diesem hohen Hause schon so oft betont: Alles, was wir einer Bevölkerungsgruppe zukommen lassen, muss von einer anderen Gruppe bezahlt werden. Bei jeder finanzpolitischen Entscheidung müssen wir stets mitbedenken, wie die nächste Generation entscheiden würde. Um es ganz klar zu sagen: Ich halte es für legitim und sogar für notwendig, auch die heutige Rentnergeneration an den finanziellen Folgen dieser Pan- demie angemessen zu beteiligen. Wir brauchen einen fairen Ausgleich über alle Generationen hinweg. Eine außerordentliche Rentenerhöhung wäre we- der angemessen noch generationengerecht. Unsere Gesellschaft trägt seit fast einem Jahr gewaltige Einschränkungen des alltäglichen Lebens mit. Dies ist auch ein Akt der Solidarität gegenüber den Älteren, die von Covid- 19 überproportional bedroht sind. Es ist unsere menschliche Pflicht, große Anstrengungen zu unternehmen, um gerade unsere Senioren vor den Risiken einer Corona-Infektion zu schützen. Aber uns muss auch bewusst sein, dass ebenjene Anstrengungen gerade den jüngeren Generationen unglaublich viel abverlangen. Diese jetzt noch finanziell weiter zu belasten, wäre völlig verkehrt. Solidarität ist keine Einbahnstraße. Wenn es nur nach mir ginge, würde ich Ihren Antrag schon heute hier und jetzt ablehnen ­ da die Koalitionspartner es jedoch wünschen, gehen wir Freie Demokraten die Aus- schussüberweisung mit!"
 

Gesetz zur Änderung der Beamtenversorgung

25. Februar 2021

Rede zu TOP 11 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Beamtenversorgung)

 

,,Im Berufsleben sind nicht nur viele Beschäftigte einem erhöhten Infektionsrisiko mit dem Coronavirus ausgesetzt. Denken wir nur an die Verkäuferin im Supermarkt oder an den Busfahrer, der allmorgendlich seine Runden fährt. Nein, auch ein Teil unserer Beamtinnen und Beamten kann im Dienst nicht jederzeit den Kontakt mit fremden Menschen meiden. Das liegt in der Natur der Sache. So können Polizeikräfte im Einsatz natürlich nicht immer die geltenden Abstandsregelungen einhalten, sei es, wenn sie Leben retten oder Menschen in Gewahrsam nehmen müssen.

 

Trotz Maske bleibt bei körperlicher Nähe bekanntermaßen ein Restrisiko, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Auch wenn eine Infektion im erwerbsfähigen Alter meist schnell überwunden sein mag und oft sogar symptomfrei verläuft, wissen wir alle, dass es in manchen Fällen eben doch zu schwereren und länger anhaltenden Krank- heitsverläufen kommen kann. Mit dem neuen Erlass des Finanzministeriums haben es an Covid-19 erkrankte Beamtinnen und Beamte nun leichter, Dienstunfallfürsorge in Anspruch zu nehmen. Denn der dafür erforderliche Nachweis, dass eine Infektion auch tatsächlich im Dienst und nicht in der Freizeit stattgefunden hat, war bisher kaum zu erbringen. Das ändert sich nun mit klarstellenden Kriterien, wann eine Infektion während des Dienstes anzunehmen ist. Dies kann insbesondere dann schon der Fall sein, wenn im Dienst ein intensiver Kontakt zu einer infektiösen Person bestanden hat, oder wenn im unmittelbaren Dienstumfeld des Beamten vermehrt Corona- Fälle aufgetreten sind.

 

Diese im Erlass formulierten Kriterien orientieren sich an den bestehenden Regelungen in der gesetzlichen Unfallversiche- rung. Ich halte es deshalb für ein Gebot der Fairness, den Unfallschutz unserer Beamten in puncto Corona an das Niveau der Tarifbeschäftigten anzugleichen. Für die Beamten und insbesondere für unsere unermüdlichen Polizeikräfte bedeutet dieser erleichterte Zugang zur Heilfürsorge mehr Verlässlichkeit in einem pandemiebedingt zusätzlich herausfordernden Arbeitsum- feld. Durch die verpflichtende Einzelfallabwägung bleiben zugleich die Interessen der Steuerzahler, die die Heilfürsorge letztlich finanzieren, hinreichend gewahrt. Insofern bin ich froh, dass die Landesregierung hier so pragmatisch und lösungsorientiert reagiert hat und damit eine wichtige Forderung unserer Polizistinnen und Polizisten erfüllen konnte. Der vorliegende Gesetzent- wurf der SPD ist insofern obsolet."
 

Wir stärken die Finanzierung der Tierheim

11. Februar 2021

Zur im Umweltausschuss beschlossenen Erarbeitung einer neuen Fundtierrichtlinie

 

,,Fundtiere werden in der Regel in den Tierheimen versorgt, und zwar so lange, bis die Tiere in ein verantwortungsvolles Zuhause vermittelt werden können. Für diesen Einsatz danken wir den zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dabei liegt die Verantwortung für Fundtiere eigentlich bei den Kommunen, die diese Aufgabe an die Tierheime abgeben. Die seit vielen Jahren gängige Praxis, dass die Kommunen bei den Rahmenverträgen mit den Tierheimen nur 28 Tage für die Unterbringung erstatten, ist und war allerdings nie zulässig. Die Versorgung der Fundtiere über diesen Zeitraum hinaus mussten die Tierheime mit ihren zum Großteil durch Spenden eingeworbenen Mittel selbst aufwenden. Das darf nicht sein und diese Praxis hat nun endlich ein Ende. Wir Freie Demokraten setzen uns nun dafür ein, dass den Tierheimen die Unterbringungskosten entsprechend des Aufwandes erstattet werden. Das Land wird eine Fundtierrichtlinie erarbeiten, in der eine pauschale Kostenübernahme für Fundtiere vorgesehen ist. Wir haben bereits im vergangenen Jahr angeregt, dass die durchschnittliche Verweildauer bis ein Fundtier vermittelt werden kann, zu Grunde gelegt werden könnte. Hierfür wären 90 Ta- ge ein guter Richtwert, aber die Details werden wir gemeinsam am Runden Tisch Tierheime besprechen. Besonders freut uns, dass es jetzt schnell geht: Der Entwurf für die neue Richtlinie soll bis zum Ende des zweiten Quartals vorliegen. Mit der neuen Fundtierrichtlinie stärken wir die Finanzierung der Tierheime, die jeden Euro dringend benötigen."
 

Wir entlasten weiterhin Familien und Kommunen in der Corona-Pandemie

4. Februar 2021

 ,,Das Land setzt fort, was es bereits im vergangenen Jahr zur Entlastung der Kommunen und Träger begonnen hat und das ist richtig so. Die Erstattung der Kita-Beiträge darf nicht zu Lasten der Einrichtungen gehen ­ ein finanzieller Ausgleich an die Kommunen bzw. die Träger ist daher nur folgerichtig. Wir gehen diesmal aber noch einen Schritt weiter und regeln die Entlastung für alle Monate, in denen der reguläre Kindertagesbetrieb durch die Verordnung untersagt ist. So schaffen wir eine klare gesetzliche Grundlage und dadurch Planungssicherheit für alle Beteiligten. Elternbeiträge dürfen nicht erhoben werden und den Kommunen werden entgangene Beiträge erstattet. Jamaika macht heute Nägel mit Köpfen." Die stellvertretende Vorsitzende und familienpolitische Sprecherin, Anita Klahn, fügt hinzu: ,,Ich bin froh, dass wir es finanziell absichern konnten, dass Eltern bei einem Betretungsverbot der Kita auch keine Beiträge entrichten müssen. Die Familien leisten in dieser Zeit Außerordentliches, vor allem wenn sie Kinderbetreuung und Home-Office unter einen Hut bringen müssen und ich halte es nur für angemessen, dass wir sie von der Sorge juristischer Details entlasten. Mit den so zur Verfügung stehenden Mitteln können Eltern eventuelle Kosten für zusätzliche private Betreuung ein wenig kompensieren."
 

Auch in der Krise bringen wir Schleswig-Holstein voran

20. Januar 2021

Zur Vorstellung der Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf 2021 durch Finanzministerin Monika Heinold

 

,,Mit der Nachschiebeliste zeigt die Landesregierung, dass sie auch in Krisenzeiten alles daran setzt, Schleswig-Holstein nach vorn zu bringen. Durch Berücksichtigung weiterer Kofinanzierungsbedarfe stellen wir sicher, dass Bundes- und EU-Programme vollständig abgerufen werden und dem Land keine Fördermittel entgehen. Zusätzliches Personal soll die Digitalisierung insbesondere des Unterrichts beschleunigen. Schüler und Eltern erfahren gerade schmerzhaft, wie dringend ein Innovationsschub im Bildungsbereich benötigt wird. Zudem schaffen wir die Grundlagen für ein nachhaltiges Flächenmanagement, um neue Industrie- und Gewerbegebiete auf Brachflächen zu entwickeln. Mit einer effizienteren Flächennutzung bringen wir Ökonomie und Ökologie unter einen Hut. Uns Freien Demokraten war es wichtig, dass die Investitionsquote trotz der angespannten Haushaltslage zweistellig bleibt. Die soziale, verkehrliche und digitale Infrastruktur des Landes wird unter Jamaika weiter mit hohem Tem- po saniert und ausgebaut. Wir bleiben optimistisch, dass wir in diesem Jahr nicht alle eingeplanten Kreditmittel in Anspruch nehmen müssen, so wie sich schon der Jahresabschluss 2020 positiver gestaltete als erwartet."
 

Ein ermutigendes Signal in schwierigen Zeiten - Haushaltsabschluss 2020

15. Januar 2021

 

Zum vorläufigen Haushaltsabschluss 2020

 

,,Der vorläufige Haushaltsabschluss ist ein ermutigendes Signal in schwierigen Zeiten. 700 Millionen Euro weniger Defizit im Vorjahr bedeuten, dass wir als Land weniger Schulden in kommenden Jahren zurückführen müssen. Trotzdem werden uns die milliardenschweren Belastungen aus der Corona- Krise noch lange beschäftigen. Durch Wirtschaftswachstum und Ausgaben- disziplin muss und wird es uns gelingen, nach Überwindung der Pandemie wieder schnell in die schwarzen Zahlen zu kommen und Gestaltungsspielräume im Landeshaushalt zurückzuerobern."

 

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© Annabell Krämer MdL