Annabell Krämer MdL
Annabell Krämer MdL

Zur Tourismusstrategie 2030

27. April 2022

,,Schleswig-Holstein und der Tourismus sind ein unschlagbares Duo, das einfach zusammengehört. Das zeigt sich nicht nur in der immer weiter steigenden Beliebtheit unseres Landes bei den Urlaubsgästen. Es zeigt sich auch in dem beeindruckenden Beitrag, den die Tourismuswirtschaft mit all ihren Facetten zur Wirtschaftskraft des Landes beiträgt. Es ist daher immer wieder ein wichtiges Zeichen, dass sich alle Fraktionen zu diesem so wichtigen Wirtschaftszweig bekennen.

 

Die vergangenen zwei Jahre sind wahrlich kein Zuckerschlecken für den Tourismus gewesen. Umso erfreulicher ist es, dass es dennoch mit dem Tourismus im Land gut vorangeht. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass wir auf eine erfolgreiche und zufriedenstellende Saison 2022 setzen. Aber dort, wo wir sind, wollen wir nicht stehen bleiben. Es wäre falsch, sich auf den bestehenden Erfolgen auszuruhen und den Status Quo lediglich zu verwalten. Daher war die Evaluierung und Weiterentwicklung der Tourismusstrategie der richtige Weg. Die neue Tourismusstrategie setzt mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit einen guten Schwerpunkt. Wichtig ist dabei, dass alle Facetten der Nachhaltigkeit betrachtet werden: Ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit. Dieser Dreiklang wird von einigen ja manchmal leider verdrängt.

 

Wir wollen den Tourismus gemeinsam mit den Menschen vor Ort nachhaltig weiterentwickeln. Wir haben das Glück, in einem Land zu leben und zu arbeiten, in dem andere Urlaub machen. Dabei profitieren wir genau wie unsere Urlaubsgäste von einer starken Tourismusbranche: Straßenausbau und -sanierung verbessern auch unsere Mobilität im Alltag. Neue Radwege eröffnen auch uns weitere Freizeitmöglichkeiten. Moderne Seebrücken und Promenaden steigern auch unsere Aufenthaltsqualität. In Schwimm- und Freizeitbädern können auch unsere Kinder schwimmen lernen. Diese Bedeutung des Tourismus für unser Land und die Lebensqualität der einheimischen Bevölkerung müssen wir immer wieder und insbesondere auf kommunaler Ebene kommunizieren. Denn es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Weiterentwicklung des Tourismus zu Lasten der Bürginnen und Bürger vor Ort geht. Nur so werden wir die notwendige Akzeptanz für neue Projekte im Tourismus erzeugen, die wir dringend brauchen, weil höchste Qualität und moderne Angebote die Voraussetzungen für eine stabile und nachhaltige Tourismuswirtschaft sind.

 

Wir haben bereits viele starke Tourismusregionen, die schönen Strände des Landes kennt vermutlich jeder. Daher gilt es, auch die vermeintlich verborgenen Schätze im Binnenland zu stärken. Gerade der naturnahe Tourismus bietet hier enorme Potenziale. Wandern, Radfahren, Urlaub auf dem Bauernhof ­ hier ist für jeden etwas dabei. Durch Investitionen in unsere Infrastruktur werden wir das Binnenland noch attraktiver machen: Neue Radwege, sanierte Landesstraßen, gute Erreichbarkeit mit Bus und Bahn ­ das alles nützt dem Tourismus und uns Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holstein gleichermaßen.

 

Mit Beginn dieser Wahlperiode hat der Tourismus ein eigenes ,T` im Namen des Wirtschaftsministeriums bekommen. Das war ein wichtiges Bekenntnis zu dieser großartigen Branche. Aber es war nicht einfach ein Symbol. Die Entwicklung der Branche und die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Tourismusstrategie belegen, dass wir an der Seite der Touristiker stehen und es im Land vorangeht. Und wir werden dafür sorgen, dass auch die Tourismusstrategie 2030 erfolgreich und zügig umgesetzt wird, sodass Tourismuswirtschaft und Bevölkerung gemeinsam vom Urlaubsland Schleswig-Holstein profitieren."

Zum Infrastrukturbericht 2022

27. April 2022

,,Mit dem Infrastrukturbericht 2022 liegt nun der 5. Infrastrukturbericht des Landes Schleswig-Holstein vor. Seit im Jahr 2014 erstmals in einem Infrastrukturbericht die umfassenden Investitionsbedarfe in unserem Land aufgedeckt wurden, ist viel passiert ­ in den letzten fünf Jahren ist viel passiert.

 

Jamaika hat mit Investitionen nicht hinterm Berg gehalten und mit einer verlässlichen Investitionsquote von zehn Prozent große Fortschritte beim Abbau des Sanierungsstaus gemacht. Und wir sind längst nicht mehr nur damit beschäftigt, Altlasten zu reduzieren, sondern investieren fleißig in unsere Zukunft. In den letzten zwei Jahren, die umfassend und in nahezu allen Lebensbereichen von der Coronapandemie betroffen waren, hat das Land insgesamt 1.052,3 Millionen Euro in die Infrastruktur investiert. Damit ist das hohe Investitionsniveau der beiden Vorjahre über die Pandemie und ihre Auswirkungen hinweg gehalten worden. Hier haben wir uns und unseren Investitionsfortschritt wirklich unter Beweis gestellt und ein Spitzenergebnis erzielt.

 

Das meiste Geld ist in Mobilität, Hochschulen und Krankenhäuser geflossen, aber auch in Investitionen in Klimaschutz, kommunale Infrastruktur und Digitalisierung. Mit einem Großteil der Investitionen haben wir unsere Infrastruktur auf Vordermann gebracht. Dank unseres Wirtschaftsministers ist Mobilität in Schleswig-Holstein kein Tabu-Wort mehr. Das Land investierte in den Jahren 2020 und 2021 rund 276 Millionen Euro in die Mobilitätsinfrastruktur, rund 230 Millionen Euro in Straßen, Radwege und Brücken. Es wurden 277 Kilometer Straße saniert, einschließlich der Radwege an den Landesstraßen. Mit der Radstrategie Schleswig-Holstein wurde und wird in ein zukunftsweisendes Projekt investiert und auch das schleswig-holsteinische Schienennetz wird kontinuierlich ausgebaut. Im vernachlässigten Schienenverkehr konnten in den letzten Jahren mühselig Defizite aufgeholt und innovative Entwicklungen, wie die Anschaffung von Fahrzeugen mit batterie- elektrischem Hybridantriebssystem, begleitet und umgesetzt werden. Auch der Glasfaserausbau, und damit die Grundlage für mehr Digitalisierung im Land, ist in den letzten Jahren massiv vorangetrieben worden. Und es war und ist unser Gesundheitsminister Heiner Garg, auf dessen Initiative endlich und umfassend mit rund 200 Millionen Euro in die Gesundheitsversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger in Schleswig- Holstein investiert wurde und wird, nämlich in die Modernisierung und den Ausbau von Krankenhäusern. Davon hat zu einer guten Hälfte allein das UKSH profitiert, das sowohl in Sachen Gesundheitsversorgung, aber auch im Bereich Wissenschaft und Forschung und natürlich wirtschaftlich wichtig ist für unser Land. Wir sind bundesweit neben Hessen das einzige Land, das eine reale Erhöhung der Fördermittel für Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur erreicht und sich mit Blick auf die künftigen Bedarfe vernünftig aufgestellt hat und wir werden weiterhin für die bestmögliche Gesundheitsversorgung im Land eintreten.

 

Es zeigt sich einmal mehr, wie wichtig es war, dass wir in unserem Land auch im Laufe der Coronapandemie die Investitionen aufrechterhalten haben. Natürlich zeigt uns der Infrastrukturbericht auch, dass wir viele weitere Investitionsbedarfe haben. Und aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir unsere Landesfinanzen wieder stabilisieren und dass wir eine Mindestinvestitionsquote von bis zu 12,5 Prozent gesetzlich verankern. Selbstverständlich unter Beibehaltung der Schuldenbremse. Die Sanierung der öffentlichen Infrastruktur, insbesondere auch die Investitionen in die kommunale Infrastruktur, muss ungebremst fortgeführt werden ­ und genau das werden wir in der nächsten Legislatur auch tun. Wir müssen und können in Zukunft noch besser werden, wenn wir weiterhin in Mobilität, Digitalisierung, Bildung, Sport, Wissenschaft und viele weitere Lebensbereiche investieren.

 

Wenn wir unser Land mit den nötigen Investitionen stärken, werden uns das nicht nur die nachfolgenden Generationen danken, wir werden mit den Früchten, die wir daraus ernten auch unseren Landeshaushalt stabilisieren und damit für die Zukunft handlungsfähig halten."

Wir müssen die Investitionsquote weiter erhöhen

19. April 2022

Zum heute veröffentlichten fünften Infrastrukturbericht:

 

,,Wir haben die Investitionen in den vergangenen Jahren deutlich erhöht und so unsere Infrastruktur im Land nach vorne gebracht. Aber wir dürfen hier nicht lockerlassen, da ständig neuer Investitionsbedarf dazukommt. Wir müssen die Investitionsquote des Landes weiterhin bei mindestens 10 Prozent halten, mittelfristig müssen wir sie aber auf mindestens 12,5 Prozent erhöhen. Nur so können wir unsere Infrastruktur fit für die Zukunft machen. Neben wichtigen Investitionen in die Hochschulen, die Digitalisierung und unsere Krankenhäuser müssen wir dabei auch jedes Jahr mindestens 100 Millionen Euro für die Landesstraßensanierung bereitstellen, um die Lebensadern des ländlichen Raums aufrechtzuerhalten und Mobilität im ganzen Land zu gewährleisten."

Bürger müssen entlastet und nicht belastet werden

11. April 2022

Zur aktuellen Berichterstattung um die Grundsteuer: ,,Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger entlasten und nicht zusätzlich belasten. Daher müssen wir bei der Grundsteuer das bürokratische und aufwändige Bundesmodell begraben und zum einfachen Flächenmodell wechseln. Das Flächenmodell wäre wesentlich schneller und daher auch noch rechtzeitig umsetzbar. Wir müssen daher beim Bundesmodell die Reißleine ziehen, bevor die Grundstücksbesitzer die Arbeit des Staates zur Ermittlung der Bodenrichtwerte aufgehalst bekommt. Was der Staat nicht schafft, darf nicht einfach an die Bürger weitergereicht werden.

 

Neben der Grundsteuer muss es auch endlich bei der Grunderwerbsteuer vorangehen. Der Traum vom Eigenheim muss weiterhin realisierbar sein und darf durch hohe Steuern und immer neue staatliche Vorgaben, zum Beispiel zur energetischen Sanierung, nicht noch teurer werden. Es ist bedauerlich, dass sich gerade unser Grüner Koalitionspartner weiterhin gegen eine Entlastung in diesem Bereich sperrt, obwohl wir durch die Schließung eines Steuerschlupfloches die Voraussetzung dafür geschaffen haben. Gerade in den aktuellen Zeiten sollte die Absage an eine Senkung der Grunderwerbsteuer noch einmal überdacht werden, wenn man es mit der Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger tatsächlich ernst meint. Wir bleiben auf jeden Fall dabei, dass es einen Freibetrag für die erste selbstgenutzte Wohnimmobilie geben muss oder alternativ der Steuersatz gesenkt wird. Denn wir wollen mehr Menschen in Wohneigentum bringen. Dies ist gerade für die junge Generation auch ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge."

Kurzfristig bezahlbares Wohnen ermöglichen

24. März 2022

,,Der Antrag des SSWs klingt verlockend: Kurzfristig und unbürokratisch bezahlbaren Wohnraum schaffen ­ wer möchte das nicht? Dass die vorgeschlagenen Instrumente alles andere als unbürokratisch sind, wird mal eben unterschlagen. Die Frage, wie günstiger Wohnraum geschaffen werden kann, wird in diesem Haus zurecht häufig diskutiert. Die Meinungen gehen hierbei auseinander. Bereits in der allerersten Unterrichtsstunde lernen angehende Kaufleute, dass Angebot und Nachfrage den Preis bilden. Die einfachste und günstigste Variante ist, bei zu großer Nachfrage das Angebot zu steigern. Das erzielt man aber nicht mit einer Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen. Diese Instrumente wirken sich nicht positiv auf das Angebot aus.

 

Im Koalitionsvertrag haben wir 2017 festgelegt, dass die Mietpreisbremse abgeschafft werden muss. Das haben wir 2019 umgesetzt ­ und das ist gut so! Welchen Schaden eine Mietpreisbremse anrichten kann, haben wir in Berlin erlebt. Geplante Investitionsvorhaben wurden auf Eis gelegt. Alleine die erneute Diskussion über eine Mietpreisbremse sorgt für unnötige Unsicherheiten und bietet Investoren keine verlässlichen Rahmenbedingungen. Unsicherheiten verursachen nur eines bei Investoren: Sie stellen Investitionen in Frage. Wenn Sie echte Entbürokratisierung betreiben wollen, dann verabschieden sie sich endlich von der Mietpreisbremse. Vielmehr muss Bauen attraktiver gemacht werden. Künstlich den Preis für Wohnraum zu ändern, ändert das Problem des fehlenden Wohnraumes nicht.

 

In Schleswig-Holstein werden zwei von drei Wohnungen nicht von großen Konzernen, sondern aus privater Hand vermietet. Vermieter und Mieter pflegen in der Regel eine gute und langjährige Beziehung. Jeder schätzt, was er an dem anderen hat. Dieses Bashing gegen private Vermieter ist einfach unsäglich. Mit der Forderung nach einer Mietpreisbremse treiben Sie genau diese verantwortungsvollen Vermieter in den Verkauf ihrer Immobilie an die Konzerne. Eine Mietpreisbremse ist nicht zielführend, verschärft die Probleme am Wohnungsmarkt und stellt zudem einen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar!

 

Das Gesetz, das ­ wie es in Ihrem Antrag so schön heißt ­ den Mietenanstieg begrenzen soll, soll den Staat dazu befähigen, die Mieten ,abzufedern`. Ein Gesetz, das Mieten reguliert, greift in die Privatrechte der Vermieter ein und fördert im Umkehrschluss, dass das klimaneutrale Wohnen in weite Ferne rückt. Wenn vom Gesetzgeber vorgegeben ist, ob und wie die Kosten für energetische Sanierungen umgelegt werden dürfen, werden Sanierungen und Renovierungen eben hintenangestellt. Aber genau diese Renovierungen sind in ihrem Antragstext mit der Einführung eines Wohnraumschutzgesetzes ja wiederum notwendig. Was für ein Widerspruch ­ Sie fordern den Erhalt oder die Steigerung der Wohnstandards durch pflichtige Investitionen, wollen aber die Umlegung der Kosten durch die Mietpreisbremse nicht einmal über einen bestimmten Zeitraum gestatten.

 

Die Einführung einer Fehlbelegungsabgabe sorgt für unnötige Verwaltungskosten und trägt zusätzlich dazu bei, dass sich die Anzahl an Wohnungen, die für Geringverdienende zur Verfügung stehen, weiter reduziert. Durch das in dieser Legislatur geänderte Wohnraumförderungsgesetz haben wir hierfür die flexiblere und effizientere vertragliche Lösung geschaffen. Dadurch können Kommunen, Investoren und die IB.SH genau steuern, wo die Wohnraumförderung wirken soll. Außerdem möchte ich die von uns eingeführte Experimentierklausel im Wohnraumfördergesetz hervorheben. Hiermit ist es möglich, Wohnungen aus der Sozialbindung herauszunehmen. Dieses Instrument ist deshalb besser geeignet als die Fehlbelegungsabgabe, weil es gezielt wirkt.

 

Lassen Sie uns doch gemeinsam dafür sorgen, dass wirklich Wohnraum geschaffen wird! Wie zum Beispiel mit der ebenfalls in dieser Legislatur geänderten Landesbauordnung. Seien Sie sich darüber im Klaren: Je mehr Sie insbesondere den privaten Vermieter durch Bauauflagen weiter drangsalieren ­ ich denke hier zum Beispiel an verpflichtende Photovoltaikanlagen auch dort, wo sie nicht rentabel sind ­ desto mehr behindern Sie den dringend benötigen Wohnungsbau. Denn bei angespannten Wohnungsmärkten hilft langfristig nur eines: Bauen, bauen und nochmals bauen! Und dieses muss endlich wieder einfacher, ohne überbordende Regularien möglich sein. Wir müssen die Branche entbürokratisieren, zusätzliche Regularien verhindern, damit die Politik unterstützender Partner der Investoren und nicht ,Wohnungsbauverhinderer` ist."

Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 2022

24. März 2022

,,Mit dem zu beschließenden Nachtragshaushaltsgesetz 2022 schaffen wir die Grundlage für eine flexible Mittelumschichtung, um Menschen, die vor dem entsetzlichen Angriffskrieg Putins auf der Flucht aus der Ukraine sind, zu helfen. Zehn Millionen Euro werden dafür aus der Zinsvorsorge zur Verfügung gestellt, neben 38 Millionen Euro, die wir aus dem laufenden Haushalt umschichten können. Wir wollen mit diesen Mitteln die finanziellen Lasten, die aus der Aufnahme von Geflüchteten für das Land, die Kommunen oder für Private entstehen, reduzieren. Die Änderungen im Nachtragshaushaltsgesetz ermöglichen es dem Land, sowohl Maßnahmen, die im unmittelbaren sowie mittelbaren Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine stehen, als auch Kofinanzierungen zu gewährleisten.

 

Zur Sicherstellung der Versorgung, des Schutzes, der Aufnahme und der Integration der aus der Ukraine geflüchteten Menschen werden wir zunächst die Aufnahmekapazitäten erhöhen. Zusätzliche Container für die Laufzeit von zunächst zwölf Monaten werden angemietet. Wir gewährleisten die Versorgung und Unterbringung sowie die Bereitstellung von medizinischer und sonstiger Hilfe. Des Weiteren stellen wir den Zugang zu Bildung und dem Arbeitsmarkt sicher. Für die schulische und berufliche Integration der Geflüchteten stellen wir erforderliche Planstellen für allgemeinbildende und berufliche Schulen zur Verfügung. Die finanzielle Deckung erfolgt aus dem laufenden Haushalt durch Bereitstellung aus anderen Einzelplänen des laufenden Haushalts.

 

Sämtliche Ressorts der Landesregierung erklären sich in dieser dringenden Situation solidarisch, mit gemeinsamer Anstrengung alles Erforderliche in die Wege zu leiten, um im Rahmen des bestehenden Haushaltsvolumens den vielen schutzbedürftigen Menschen aus der Ukraine die erforderliche Hilfe zu geben, um ihr Leid zu mildern. Schleswig-Holstein ist bereit, diese Menschen mit offenen Armen zu empfangen, Schutz und Perspektive zu bieten ­ das ist das Mindeste, was wir in dieser schrecklichen Situation leisten müssen, die uns teilweise ohnmächtig auf die vielen von Putin verübten Gräueltaten blicken lässt.

 

Weitere 35 Millionen Euro, aus eingesparten Haushaltsmitteln aus dem Vorjahr, werden auf diesem Wege zum Auf- und Ausbau unseres Bevölkerungsschutzes für die nächsten Jahre zur Verfügung gestellt. Der Übergang zu den anderen Themenfeldern dieser Finanzdebatte fällt nicht leicht, aber auch die gestiegenen Energiepreise, und hier besonders die Benzinpreise, lassen uns die Auswirkungen dieses schrecklichen Krieges vor der Haustür spüren. Man mag sagen: Was ist das im Vergleich zu Flucht und Vertreibung? Aber diese gestiegenen Preise verursachen bei vielen Menschen Existenzängste. Schleswig-Holstein ist ein Flächenland und somit auch ein Land der Pendler. Tägliche Arbeitswege von über fünfzig Kilometern sind keine Seltenheit. Benzin- und Dieselpreise von weit über zwei Euro schüren bei vielen Gewerbetreibenden und Beschäftigen Ängste, ob das Auskommen noch reicht, um sämtliche Verpflichtungen begleichen zu können.

 

Ich muss hier einmal deutlich sagen, dass ich es mehr als zynisch finde, wenn der Facharbeiter oder die Facharbeiterin mit vielleicht zwei zu ernährenden Kindern zu Hause und langer Pendelstrecke aus Berlin zu hören bekommt, dass man mit einem Bruttoverdienst von viertausend Euro zu den Top-Verdienern gehöre, die keine Entlastung an der Zapfsäule bräuchten. Ganz nebenbei: Was ist mit dem Spediteur, selbständigen Handwerker oder sonstigen Gewerbetreibenden?

 

Die Bürger brauchen jetzt eine schnelle Entlastung. Ja, man kann sagen, dass der Tankrabatt nicht berücksichtigt, ob jemand bedürftig ist. Aber für eine Umverteilung haben wir die Progression bei der Einkommensteuer. Hier und heute ist nicht der richtige Zeitpunkt für eine Neiddebatte. Es gilt zu entlasten ­ und der Tankrabatt ist unbürokratisch, transparent und sofort umsetzbar. Liebe Kollegen von der CDU, die von Ihnen geforderte Spritpreisbremse greift ins Leere. Eine Reduzierung der Mehrwertsteuer ist europarechtlich nicht umsetzbar. Ein ermäßigter Steuersatz bedingt einen Antrag bei der EU-Kommission und muss von den Mitgliedstaaten einstimmig im Rat beschlossen werden. Nicht nur, dass dieses Monate dauern würde, ein einstimmiger Beschluss ist auch unrealistisch. Ihre zweite Forderung die Energiesteuer abzuschaffen ist ebenso nicht möglich, da die Besteuerung nach EU-Energiesteuerrichtlinie mindestens zum EU- Mindeststeuersatz vorgeschrieben ist. Ihre Spritpreisbremse würde folglich bei Benzin maximal eine Absenkung von knapp 30 Cent und bei Diesel lediglich um 14 Cent ermöglichen.

 

Sofern wir auch die Wirtschaft entlasten und somit Arbeitsplätze und Steuerkraft schützen wollen, sollten Sie ­ liebe Kollegen ­ ihre Ablehnung zum Tankrabatt überdenken. Er entlastet flexibel in der Höhe, zeigt transparent den tatsächlichen Preis der Konzerne, kann jederzeit zurückgenommen werden und hilft unseren vielen Pendlern und Gewerbetreibenden tatsächlich. Sollten diese oder weitere direktentlastende und unbürokratische Maßnahmen nicht konsensfähig gewesen sein in der Koalition, lag das ganz gewiss nicht an der FDP."
 

Gesetz der Alimentation von Beamtinnen und Beamten

24. März 2022

,,Es ist unsere Aufgabe, dass unsere Beamtinnen und Beamten amtsangemessen besoldet werden. Aber was bedeutet das eigentlich? Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, dem Beamten und seiner Familie lebenslang ­ entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards ­ einen angemessenen Unterhalt zu gewähren. Die Beamtin bzw. der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht.

 

Bei der Konkretisierung der amtsangemessenen Alimentation hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum. Seit der Föderalismusreform 2006 liegt dieser Gestaltungsspielraum beim Landesgesetzgeber, also hier bei uns. Die Rechtsprechung zur Frage der Amtsangemessenheit der Alimentation hat sich fortentwickelt. Sowohl beim Bund als auch bei den Ländern hat sich gezeigt, dass die Besoldung in unterschiedlichem Umfang nicht den vom Bundesverfassungsgericht definierten Anforderungen entspricht. So zum Beispiel zum Teil bei der Alimentation von Beamtinnen und Beamten und ihren Familien mit mehr als zwei Kindern. Wir unterschreiten ­ so das Bundesverfassungsgericht ­ in einigen Fällen den erforderlichen Abstand zur Grundsicherung. Somit werden hier die Anforderungen an die Alimentation der Beamtinnen und Beamten und ihren Familien mit mehr als zwei Kindern nicht erfüllt.

 

Wie auch in den letzten Jahren, hat das Land auch in diesem Jahr die jährlichen Anpassungen der Tarifentgelte auf den Beamtenbereich übertragen. Daneben haben wir eine Reihe von punktuellen Verbesserungen bei der Besoldung bereits in den letzten Jahren vorgenommen. Beispielhaft seien hier die strukturelle Erhöhung der Besoldung und Beamtenversorgung um ein Prozent ­ 0,4 Prozent in 2021 und 0,6 Prozent in 2022 ­, die Erhöhung der Besoldung in den Einstiegsstufen um drei Prozent und die Anpassung von Zulagen genannt. Diese Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, um das für den nötigen Abstand zur Grundsicherung erforderliche Niveau zu sichern.

 

Heute legen wir eine vor diesem Hintergrund erarbeitete Lösung vor. Mit dem Wegfall der unteren Besoldungsgruppen und der Neuordnung des kindbezogenen Familienzuschlags soll dem vom Bundesverfassungsgericht definierten Abstandsgebot der Alimentation zur sozialen Grundsicherung Rechnung getragen werden. Es wird darüber hinaus einen Familienergänzungszuschlag geben, als einkommensabhängige Komponente, begrenzt auf die Fälle, in denen ein tatsächlicher Fehlbedarf vorliegt. Und es wird entlastet bei der Beihilfe bzw. Heilfürsorge. So entfallen beispielsweise die Beihilfeselbstbehalte in den unteren Besoldungsgruppen bis einschließlich A9 komplett. Im Bereich der Heilfürsorge der Polizei und der Feuerwehr werden die Kürzungsbeträge der Besoldung von 1,4 Prozent des Grundgehalts auf 1,0 Prozent abgesenkt.

 

In den vergangenen Wochen wurde umfassend daran gearbeitet, die verfassungsrechtlichen Bedenken auszuräumen bzw. diese gegen den praktischen Nutzen und die verfassungsrechtliche Verpflichtung zur angemessenen Alimentation abzuwägen. Was wir aber derzeit sehen, ist, dass ohne verfassungsrechtliche Bedenken eine angemessene Alimentation vielleicht nicht möglich sein wird. Das sollte uns doch auf lange Sicht einmal darüber nachdenken lassen, ob es nicht an der Zeit ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen moderner und flexibler zu gestalten. Denn ­ was wir alle nicht wollen ­ ist doch, dass wir diese Debatten Jahr für Jahr wieder führen müssen, auf ­ wortwörtlich ­ Kosten unserer Beamtinnen und Beamten.

 

Jetzt mag der ein oder andere denken: ,Die lehnen sich aber ganz schön weit aus dem Fenster.` Ja, manchmal ist das eben nötig, um etwas weiter und besser sehen zu können. Wir sind heute mutig und sind überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf beispielhaft vorangehen und im Zusammenschluss mit den anderen Bundesländern die Beamtenbesoldung moderner und flexibler machen können."

70. Jahrestag Wiederbesiedelung Helgolands

25. Februar 2022

Am 01. März vor 70 Jahren wurde Helgoland zur Wiederbesiedelung freigegeben und ich darf wohl zu Recht sagen, dass diese Nordseeinsel für jeden Schleswig-Holsteiner etwas ganz Besonderes ist. Bundesweit erzielt man immer wieder einen Wow-Effekt, wenn man stolz verkündet, dass Deutschlands einzige Hochseeinsel im eigenen Kreis beheimatet sei. Eigentlich ist Helgoland keine Hochseeinsel, aber jedes Landei, das einmal bei mehr als Windstärke fünf mit leicht grünlichem Gesicht rübergeschippert ist, wird dieses Mantra mäßig behaupten. Geographisch wirkt es zugegebener Maßen zunächst seltsam, Helgoland ausgerechnet trotz 140 Kilometer Entfernung im Kreis Pinneberg zu verorten. Aufgrund der Nähe des Kreises Pinneberg zu Hamburg wurde die Verkehrsanbindung jedoch als am besten von allen Kreisstädten erachtet. Und ich kann Ihnen sagen, wir Pinneberger sind stolz auf unsere Insel!

 

Der 61 Meter hohe Pinneberg wurde 1998 von Bergwanderern aus Itzehoe ­ Bürgern unseres befreundeten Nachbarkreises ­ erklommen und benannt. Er ist nicht nur die höchste Erhebung der Insel Helgoland, sondern des gesamten Kreises Pinneberg. Tradition ist mittlerweile der jährlich stattfindende Helmtausch zwischen der Feuerwehr Helgoland und der Feuerwehr Quickborn. Zwischen diesen beiden Wehren hat sich eine tiefe Freundschaft entwickelt. Durch den Helmwechsel wird den Helgoländer Kameraden ermöglicht, Schulungen auf dem Festland vorzunehmen, die auf der Nordseeinsel nicht durchführbar sind. Atemschutzgeräteträger können auf dem Festland unter realistischen Bedingungen die Brandbekämpfung trainieren. Damit während dieser Zeit der Brandschutz auf der Insel gewährleistet ist, übernehmen die Quickborner Kameraden den Dienst auf Helgoland.

 

Seit siebzig Jahren ist Helgoland wieder besiedelt. Das Leben auf der Insel stellt die Helgoländer vor besondere Herausforderungen. Küstenschutz und Gesundheitsversorgung sind elementare Bestandteile der Daseinsvorsorge. Wir bekennen uns zur zügigen Umsetzung innovativer Küstenschutzmaßnahmen und fordern den Erhalt des Sicherstellungszuschlags für das Krankenhaus und prüfen die Förderung des Kooperationsprojektes Gesundheitszentrum. Wir wollen das Bildungsangebot auf der Insel erhalten und begrüßen das Bestreben die Schule, sich zukunftsorientiert aufzustellen. Unterstützende Maßnahmen zur Inanspruchnahme weitergehender Bildungsangebote auf dem Festland wollen wir aufrechterhalten. Auf Helgoland gibt es mit dem Lummenfelsen das kleinste Naturschutzgebiet Schleswig-Holsteins. Umso bemerkenswerter ist es, dass fünf Vogelarten in Deutschland ausschließlich auf diesem Felsen brüten. Am bekanntesten ist hier die Trottellumme, deren Nachwuchs sich in einem einzigartigen Schauspiel im Frühsommer von dem Felsen stürzt. Die Kegelrobbe ist unser größtes heimisches Raubtier und findet ihren geschützten Lebensraum auf der Helgoländer Düne. Helgoland beheimatet eine einzigartige Tier- und Pflanzenwelt, deren Schutz unsere wichtige Aufgabe ist. Auch dieses wollen wir mit diesem Antrag bekräftigen.

 

Neben dem Schutz der Natur und der Daseinsvorsorge gilt es aber auch, die Potentiale der Insel zu nutzen und zu entwickeln. Eine Entwicklung des Tourismus im Einklang mit der einzigartigen Natur stärkt die Wirtschaftskraft der Insel. Tourismus kann sich nur mit der Akzeptanz der Bevölkerung nachhaltig entwickeln. Potentiale bieten der Wassersport, naturkundliche Angebote und das Weltkulturerbe der Börteboote.

 

Wir unterstützen den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Helgoland insbesondere hinsichtlich der Meeresforschung, des Klima- und Naturschutzes.

 

Die Energiewirtschaft bietet für Helgoland ganz besondere Potenziale und Chancen. Das wollen wir unterstützen, damit Helgoland noch einzigartiger wird. Ohne weitere Offshore-Windparks, die in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz genießen, kommen wir beim Klimaschutz nicht weiter. Auf Helgoland wird das erkannt. Es hat sich auf der Insel eine außergewöhnliche Dynamik entwickelt: saubere Energie offshore erzeugen und direkt in Wasserstoff, einen elementaren Energieträger der Zukunft, umwandeln und von dort verteilen. Projekte wie AquaVentus mit all seinen Sparten müssen auf allen Ebenen vorangebracht werden und das werden wir auch unterstützen. Eine kleine Insel hat hier ganz großes vor, um zu einem Wasserstoff-Hub zu werden. So ist unser Helgoland ­ traditionell, zukunftsorientiert und einfach liebenswert!

Quo vadis Schleswig- Holstein-Tourismus?

25. Februar 2022

Quo vadis Schleswig-Holstein fragt die SPD mit ihrem Berichtsantrag und die Antwort kann nur sein:

 

Mit uns bergauf! Die Coronapandemie hat unseren Tourismus zunächst in eine schwere operative Krise gestürzt. Schließungen im Frühjahr 2020 und die ersten 20 Wochen in 2021 haben für viele Beherbergungsunternehmen und Gastronomiebetriebe existentielle Herausforderungen bedeutet. Die Branche hat den Kopf aber nicht hängen lassen und sich bereits nach dem ersten Lockdown auf den Weg gemacht, mit Stärke aus der Krise herauszukommen. Sowohl 2020 als auch 2021 hat der Tourismus einen fulminanten Restart hingelegt. Viele Touristen, die ihren Urlaub bisher gerne im Ausland verbracht haben, haben ihre Liebe zum Heimaturlaub entdeckt. Der anhaltende E-Bike-Boom sowie die explodierenden Preise für Wohnwagen und -mobile zeigen, dass dieser Trend nachhaltig ist.

 

Schleswig-Holstein wurde in der Pandemie unter unserem Tourismusminister Bernd Buchholz zum touristischen Trendsetter. Mehrere Modellregionen erprobten den Tourismus unter Pandemiebedingungen und belegten, dass der Tourismus unter Beachtung von umfangreichen Testregimes, Tools für Kontaktnachverfolgungen und Hygienekonzepten kein Pandemietreiber ist. Und das alles zu einem Zeitpunkt, als der Großteil der Bevölkerung noch nicht als vollständig geimpft galt. Unsere Schlei- Region zur Primetime in der Tagesschau ­ mehr Werbung für Tourismus in Schleswig-Holstein geht nicht. Erfahrungen aus den Modellprojekten helfen uns übrigens auch jetzt ­ in einer viel kritischeren Phase der Pandemie ­ den Tourismus aufrecht zu erhalten. Unsere Hotellerie und Gastronomie haben bewiesen, dass ihre Konzepte greifen.

 

Wie nachhaltig der Trend zu Urlaub in Schleswig-Holstein ist, zeigt sich daran, dass die Übernachtungszahlen in den Sommermonaten dieses Jahres über den Zahlen von 2019 lagen. Isoliert betrachtet gehen die Übernachtungen beim Camping durch die Decke. Campingplätze und Wohnmobilstellplätze waren seit ihrer Öffnung in 2021 in Windeseile ausgebucht und die Nachfrage ist ungebrochen. Mich macht es stolz, dass der ADAC in keinem anderen Land so viele 5-Sterne-Campingplätze wie in Schleswig-Holstein ausgezeichnet hat. Allein sechs der insgesamt 20 deutschen ausgezeichneten ADAC-Superplätze befinden sich in unserem Bundesland. Camping hat unglaublich viel Potential für unseren schleswig- holsteinischen Tourismus, das wir unbedingt nutzen sollten. Wir müssen die vielen Chancen sehen, die uns der Tourismus in allen Lebensbereichen bringen kann und dürfen nicht als Bedenkenträger den Kopf in den Sand stecken.

 

Ich sage Ihnen auch, warum im Camping so viele Chancen liegen: Der Campingurlauber ist sehr mobil, in der Regel mit Fahrrädern oder mit einem Wohnmobil ausgestattet. Genehmigungen für ,Fünfer-Stellplätze` beziehungsweise ,Kleinstcampingplätze` sind aufgrund des Landesnaturschutzgesetzes leider nicht mehr genehmigungsfähig. Wir sollten uns für eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes einsetzen, die diese Art von umweltbewusstem Campingurlaub auf landwirtschaftlichen Hofstellen wieder grundsätzlich genehmigungsfähig macht. Denn Tourismus und Naturschutz schließen einander nicht aus. Das wäre auch ein richtiges Signal in Richtung unserer Landgasthöfe.

 

Wir wollen Landgasthöfe, die unsere Landschaft prägen und flächendeckend erhalten. Glasfaserausbau bis zum letzten Hof, Radwegeausbau, Vernetzung der lokalen Tourismusorganisationen und Förderung des Campings tragen dazu bei, dass das touristische Einzugsgebiet des Urlaubers größer wird. Von all diesen Maßnahmen können Landgasthöfe profitieren. Der Trend zum E-Biking ist ungebrochen. Der tägliche Radius des Urlaubers wird größer. Mit der Radstrategie des Landes verbessern wir die Rahmenbedingungen, sodass auch der Ausflug zu einem Landgasthof einfacher und bequemer wird. Es muss nicht mehr ausschließlich eine Destination in erster Strandlage sein. Unser Binnenland wird von diesem Trend profitieren! Konsequenter Breitbandausbau stärkt den ländlichen Raum und die Attraktivität von Landgasthöfen als Urlaubs- und Seminarort. Wichtig ist und bleibt eine weitere Steigerung der Akzeptanz der Bevölkerung für den Tourismus. Die Entwicklung des Tourismus funktioniert nicht gegen die Bürger. Die Mehrzahl ist bereits überzeugt, dass Tourismus die Attraktivität der Kommunen, die Standortqualität und die Infrastruktur vor Ort erhöht sowie wichtige Arbeitsplätze schafft. Hier gilt es, weiter daran zu arbeiten, dass alle Bürger abgeholt werden.

 

Wir Freie Demokraten sind der Meinung, dass die Attraktivität unseres Urlaubslandes Schleswig-Holstein stark erhöht werden kann, wenn die Vernetzung der lokalen Tourismusorganisationen gestärkt wird. Ausgearbeitete Programme über Kreisgrenzen hinweg, das Miteinander fördern, ohne Angst zu haben, etwas an jemanden abgeben zu müssen, so können wir die Wertschöpfung im Tourismus erhöhen. Gibt es in einem touristischen Gebiet keine passgenauen Unterkünfte, verweist man an eine andere lokale Tourismusagentur, gemeinsam gestaltete Ausflugsprogramme binden das Binnenland und die Küste ein ­ was für ein Mehrwert für den Tourismus und den Urlauber! Corona war und ist eine Zäsur für unseren Tourismus, aber die Pandemie hat uns auch viele Chancen aufgezeigt. Nutzen wir diese, damit Schleswig-Holstein auch langfristig von den neuen touristischen Trends profitiert.

Wir helfen bei Sturmschäden

22. Februar 2022

Zum heutigen Kabinettsbeschluss für ein Sonderfonds zur Beseitigung der Sturmschäden:

 

Wir freuen uns, dass das Kabinett den Vorschlag unseres Tourismusministers Bernd Buchholz aufgegriffen hat und Mittel zur Beseitigung der Sturmschäden zur Verfügung stellt. Unser Tourismus lebt von den Stränden sowie der Natur im Land und ist auf funktionierenden Küstenschutz angewiesen. Daher ist es absolut richtig, dass das Land sich bei der Schadensbehebung unterhakt und seinen Beitrag leistet. Nach dem Corona-Winter brauchen wir jetzt eine starke Sommersaison.

Wir schlagen ein dunkles Kapitel schleswig-holsteinischer Finanzgeschichte endlich zu

22. Februar 2022

Wir schlagen heute ein dunkles Kapitel schleswig-holsteinischer Finanzgeschichte endlich zu. Der Verkauf des letzten großen Schiffskreditportfolios ist eine gute Nachricht für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Denn die Einnahmen aus dem Verkauf reduzieren den Gesamtschaden für das Land und somit auch für die Bürgerinnen und Bürger. Die Entscheidung der damaligen rot-grünen Landesregierung, mit einer kleinen Landesbank auf internationalen Finanzmärkten mitmischen zu wollen, ist uns teuer zu stehen gekommen.

 

So erfreulich es ist, dass die Portfoliomanagement voraussichtlich mit einem positiven Eigenkapital abschließen wird, dürfen wir nicht die Augen davor verschließen, dass dieses nur aufgrund der logistischen Engpässe durch die Corona-Pandemie möglich wurde, die zu einer erheblichen Nachfrage am Schiffsmarkt geführt haben. Ohne diesen externen Schock, wäre das Kapitel ,Portfoliomanagement` nicht so glimpflich für das Land ausgegangen. Es war richtig darauf zu drängen, dieses Veräußerungsfenster zu nutzen. Hierdurch wird der Gesamtschaden für das Land durch das HSH- Engagement etwas reduziert.

 

Wie gut stünde das Land da, wären die politischen Mitbewerber damals dem Drängen von uns Freien Demokraten gefolgt, die Landesbank zu privatisieren anstatt durch eine Fusion mit der Hamburger Landesbank als Global Player mitzumischen. Es wird Zeit, das Buch zuzumachen. Lernen wir daraus: Hochriskante Finanztransaktionen sind nichts für kleine Landesbanken.

Einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19- Pandemie

26. Januar 2022

Die Corona-Pandemie stellt uns anhaltend vor nie dagewesene Herausforderungen. Weltweit haben wir mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen. Trotzdem konnten und können sich die Menschen darauf verlassen, dass der Staat auch unter diesen Umständen weitestgehend funktioniert. Das ist dem unermüdlichen Einsatz derjenigen zu verdanken, die in diesem Land rund um die Uhr ihr Bestes geben und das Land am Laufen halten. Das sind selbstverständlich die vielen Menschen im Dienst von Gesundheit und Pflege, Sicherheit und Bildung. Aber auch jene im Handel oder Handwerk und selbstverständlich die Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, die unsere Daseinsvorsorge sicherstellen. Ihnen allen möchte ich heute noch einmal ausdrücklich danken! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die im November erzielte Tarifeinigung über eine Corona-Sonderzahlung für den öffentlichen Dienst auch für die Beamtinnen und Beamten des Landes Schleswig- Holstein umsetzen. Ob als Angestellte oder Angestellter im Öffentlichen Dienst oder als Beamtin bzw. Beamter ­ der Staat und die dahinterstehenden Arbeitskräfte mussten während der Pandemie mehr denn je in all ihren Facetten funktionieren. Die Erfüllung staatlicher Aufgaben wurde auch im letzten Jahr sichergestellt ­ sofern es irgendwie möglich war aus dem Homeoffice heraus. Wer vom Arbeitsplatz aus gearbeitet hat, tat dies unter teils mehr, teils weniger strengen infektionsschutzkonformen Auflagen.

 

So oder so war auch das zweite Jahr der Pandemie geprägt von einer Andersartigkeit des Arbeitsalltags und in so manchen Fällen ist damit eine erhebliche und spürbare Mehrbelastung einhergegangen. Während manch einer im Homeoffice den idealen Rückzugsort und Arbeitsplatz gefunden hat, hat ein anderer im Homeoffice seine Arbeit vom Küchentisch aus verrichtet, während die Kinder im ,Home-Schooling` waren oder die Kita- Betreuung ausgefallen ist und die Kinder zu Hause herumtobten. Wieder andere konnten ihre Arbeit nicht von zu Hause aus erledigen, wie zum Beispiel die Menschen im Dienst des öffentlichen Gesundheitswesens oder aber unsere Polizistinnen und Polizisten und Lehrkräfte. Sie und viele weitere haben die Erfüllung ihres staatlichen Auftrages unter extremer Unsicherheit, Anspannung und Mehrbelastung vorgenommen. Auch unsere Auszubildenden im Staatsdienst haben im letzten Jahr erneut ein pandemiegeprägtes Ausbildungsjahr mit vielen Einschränkungen erlebt. Zur Abmilderung der zusätzlichen mit der Corona-Pandemie einhergegangenen Belastungen sollen auch unsere Beamtinnen und Beamten eine einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2021 erhalten.

 

Damit wollen wir all die Menschen, die im Dienste unseres Landes jeden Tag wertvolle Arbeit leisten, honorieren. Mir ist bewusst, dass wir mit einer pauschalen Prämie für alle nicht bloß diejenigen entlasten, denen während der Pandemie am Arbeitsplatz besonders viel abverlangt wurde. Die Prämie erhält auch, wen die Pandemie im Arbeitsalltag nicht sonderlich tangiert hat. Aber eines haben sie alle gemeinsam: Sie haben während des letzten Jahres im Dienst des Landes ihren staatlichen Auftrag erfüllt. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung der SPD nach einer zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifabschlusses für die Versorgungsempfänger des Landes nicht bloß nicht durchdacht, sondern argumentativ auch nicht vertretbar. Die geforderte Übernahme würde bereits in steuerrechtlicher Hinsicht scheitern. Nach § 3 Nr. 11a EStG werden Arbeitgeberleistungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei gestellt, sofern diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aufgrund der Corona-Krise an die Mitarbeiter geleistet werden. Maßgeblich ist, was in Bezug auf die Zielrichtung der Sonderzahlung im geschlossenen Tarifvertrag steht. Diese liegt in der Anerkennung der durch Arbeitsleistung erzeugten zusätzlichen Belastung.

 

Deshalb fehlt auch die Fantasie dafür, wie man das gegenüber denjenigen, die diese Kosten tragen werden, rechtfertigen sollte. Das sind auf der einen Seite unsere Kinder und deren Kinder, die die finanziellen Auswirkungen der Pandemie nahezu vollständig alleine zu tragen haben. Andererseits sind das aber auch alle anderen Beschäftigten, die täglich im Feuer stehen und ­ je nach Arbeitgeber ­ nicht in den Genuss einer Sonderzahlung kommen. Hier denke ich an unseren gesamten Gesundheitsbereich, die Busfahrer, Erzieher, Müllwerker, Paketzusteller oder auch Verkäufer im Einzelhandel und viele weitere Menschen, die sich weiterhin jeden zusätzlichen emotionalen Belastungen und Arbeitsbelastungen aussetzen müssen. Die Auszahlung der Sonderzahlung dient der Abmilderung von mit der Corona-Pandemie einhergegangenen Belastungen bei der Erbringung der Arbeitsleistung. Eine Auszahlung auch an Pensionäre widerspräche somit auch klar dem Sinn dieser Sonderzahlung. Der Verweis auf die allgemeine Rentenentwicklung ist nicht zielführend. In 2021 fiel die Rentenerhöhung in den alten Bundesländern aufgrund der gesunkenen Reallöhne aus. Die Pensionen hingegen wurden in 2021 zweimal angepasst: Zum 1. Januar stieg die Versorgung um 1,29 Prozent und zum 1. Juni nochmals um 0,4 Prozent. Die heute zu beschließende Sonderzahlung für aktive Staatsdiener dient der Würdigung der erbrachten zusätzlichen Leistungen während der Pandemie und stellt keine allgemeine Einkommenskomponente dar.

Haushaltsberatungen 2022

15. Dezember 2021

Auch der Haushalt 2022 steht ganz im Fokus der Bewältigung der Corona- Krise. 703 Millionen Euro aus dem in 2020 aufgenommen Notkredit in Höhe von insgesamt 5,5 Milliarden Euro verstärken den diesjährigen Haushalt. Die November-Steuerschätzung lässt uns ein wenig Licht am Horizont sehen. Es ist positiv hervorzuheben, dass wir ­ entgegen dem ursprünglichen ersten Haushaltsentwurf ­ bereits im nächsten Jahr haushalterisch in der Lage sein werden, Schulden zu tilgen. Anstatt ­ wie zunächst geplant ­ 67 Millionen Euro zusätzliche Schulden aufzunehmen, werden wir die erste Viertelmilliarde tilgen.

 

Die gute konjunkturelle Entwicklung führt zudem dazu, dass die Kommunen nächstes Jahr zusätzliche 63 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten. Diese gute Entwicklung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir natürlich weiterhin Mittel aus den im letzten Jahr gebildeten Notkreditrücklagen entnehmen müssen. Nach bisheriger Planung werden 703 Millionen Euro aus der Notkreditermächtigung in Anspruch genommen, davon rund 503 Millionen Euro für die Kompensation pandemiebedingter Steuermindereinnahmen. Der Haushaltsentwurf 2022 sieht bereinigte Einnahmen in Höhe von 13,9 Milliarden Euro vor. Die bereinigten Ausgaben ­ ohne die Übernahme der Altlasten aus der HSH FinFo ­ betragen im Haushaltsentwurf 2022 knapp 14,6 Milliarden Euro. Auch hier wird deutlich: Ohne die Inanspruchnahme der in 2020 gebildeten Rücklagen aus Notkrediten wäre kein ausgeglichener Haushalt möglich.

 

Erst zusammen mit der geplanten Entnahme von Rücklagen aus IMPULS zur weiteren Sanierung unserer Landesinfrastruktur, ist der Haushalt konjunkturell mit einer Viertelmilliarde Euro im Plus. Strukturell ist er ausgeglichen. Investieren werden wir in diesem Jahr rund 1,6 Milliarden Euro. Die Investitionsquote beträgt somit 10,9 Prozent. Wir müssen uns jedoch bewusst sein, dass der Haushalt 2022 ein Defizit von knapp einer halben Milliarde Euro ausweisen würde, wenn wir nicht in 2020 die Kreditermächtigung in Höhe von 5,5 Milliarden Euro eingegangen wären. Jede Inanspruchnahme der Rücklage bedeutet eine effektive Kreditaufnahme. Gelder, die unsere Kinder und Kindeskinder zurückzahlen müssen. Wir müssen sparsam mit jedem Euro in unserem Haushalt umgehen. Das bedeutet nicht, jeden Euro auf den Prüfstand zu stellen. Wichtig ist aber, konsumtive Ausgaben zu hinterfragen. Jeder Euro, der einen Überschuss erwirtschaftet, ist und bleibt ein vernünftig investierter Euro. Wir dürfen nicht vergessen: Wir befinden uns noch mitten in der Pandemie.

 

Wir hoffen, dass wir mit unseren Rücklagen für die Pandemiebekämpfung auskommen, aber niemand kann das ­ Stand heute ­ verlässlich sagen. Wir brauchen zum Beispiel wieder mehr Testkits und unsere Krankenhäuser müssen erneut Betten freihalten. Insofern fehlt mir für die ­ und täglich grüßt das Murmeltier ­ Jahr für Jahr mit ,copy paste` vorgebrachten Haushaltsanträge der SPD jegliches Verständnis. Wir haben die Verschuldung zukünftiger Generationen in Kauf genommen, um Existenzen und Leben zu retten und zu schützen. Wir haben gemeinsam vereinbart, dass Kreditermächtigungen aus unserem Notkreditbeschluss ausschließlich zu den darin konkretisierten Zwecken in Anspruch genommen werden dürfen. Wir haben mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen, dass nicht benötigte Mittel zwingend die Kreditrücklage und somit die Inanspruchnahme der Kredite reduzieren. Und genau deshalb war es mir so wichtig, dass auch Abweichungen hiervon nur mit verfassungsändernder Mehrheit möglich sind. Unsere Notkredite sind zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen gedacht, außerdem für die Aufrechterhaltung notwendiger bereits geplanter Investitionen in unsere Infrastruktur. Sie sind kein Füllhorn, in das man nach Belieben hineingreifen kann, um seine politischen Wünsche zu erfüllen. Und genau deshalb habe ich so für die erforderliche Zweidrittelmehrheit gekämpft, um die Mittel vor dem Zugriff zukünftiger Parlamente zu schützen. Sage und schreibe fünf Mal will sich die SPD aus dem Corona-Nottopf bedienen. Das lehnen wir ab!

 

Wie jedes Jahr ­ allerdings erst, seit die SPD nicht mehr selbst in Regierungsverantwortung ist ­ wird der beitragsfreie Krippenplatz gefordert. Abgehakt, dass die SPD uns die bundesweit höchsten Elternbeitragssätze hinterlassen hat. Aber zu suggerieren, dass dieses für 20 Millionen Euro zu finanzieren sei, ist mehr als unseriös. Wo bleiben Ihre Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 50 Millionen Euro aufsteigend jährlich ab 2023? Die SPD möchte 250 Plätze für die praxisintegrierte Ausbildung von Erziehern finanzieren. Dieses aber ­ simsalabim ­ verpflichtend für drei Jahrgänge finanziert durch nur 700.000 Euro. Leider beträgt der Bedarf hierfür aber 3,6 Millionen Euro. Sie hätten doch nur in unsere Jamaika-Anträge gucken müssen. Wir haben nicht nur um weitere 100 Plätze aufgestockt, sondern stellen auch noch Leitungsstunden für die Anleitung frei. Hierfür stellen wir 389.000 Euro in 2022 und 2,4 Millionen Euro in 2023 zur Verfügung. Aus der Corona-Rücklage soll zum Beispiel ein Förderprogramm für Landgasthöfe aufgelegt werden. Nicht nur, dass es sich um eine Zweckentfremdung der Corona-Rücklagen handeln würde, wirtschaftlich bedrohte Landgastwirte haben andere Sorgen als ein nachhaltiges Betriebskonzept zu entwickeln oder ihr Gebäude energetisch zu sanieren. Digitale Gästelenkung im Tourismus soll ebenso aus der Corona-Nothilfe finanziert werden. Nicht nur, dass auch dieses nicht zulässig ist, das Land ist hier schon längst weiter. Verschiedene Projekte ­ wie zum Beispiel in St. Peter-Ording oder Scharbeutz ­ wurden bereits aus ordentlichen Haushaltsmitteln gefördert.

 

Befremdlich finde ich die Forderung nach zusätzlichen strukturellen Förderungen für Naturschutzverbände, damit diese vier zusätzliche Stellen einrichten können, um Planungsverfahren besser ,begleiten` zu können. Liebe Sozialdemokraten, bei aller Liebe, das lässt mich stark an Ihrem Bekenntnis zur A20 zweifeln! Zusätzliche Mittel würden Verbände in ihrem Bestreben, große Infrastrukturprojekte zu verhindern, stärken. Wir Freie Demokraten wollen Planbeschleunigung und keine Planungsverhinderung. Wir lehnen Ihre Haushaltsanträge ab. Unser Haushaltsentwurf ist stimmig, hat die Generationengerechtigkeit im Blick und ist vorwärtsgewandt. Blicken wir optimistisch nach vorne, ein Haushalt mit Augenmaß, einer fantastischen Investitionsquote und verbesserte konjunkturelle Aussichten. So kommen wir gut aus der Krise!

Tierheime werden endlich finanziell entlastet

9. Dezember 2021

Wir Freie Demokraten freuen uns außerordentlich, dass der von uns durch eine Ministeriumsanfrage initiierte Prozess erfolgreich zu einem Ende kommt. Pünktlich zu Weihnachten liegt bei den Tierheimen eine neue Fundtierrichtlinie unter dem Baum.

 

Diese wird endlich zu den dringend benötigten und den Tierheimen zustehenden finanziellen Entlastungen führen. Bisher haben die Kommunen den Tierheimen in der Regel lediglich die Kosten für 28 Tage für die Fundtiere erstattet. Für die Zukunft wird eine Kostenübernahme von sechs Monaten als sachgerecht angesehen. Im Umkehrschluss erklären sich die Tierheime bereit, die Tiere nach dieser Zeit in ihr Eigentum zu übernehmen. Ich danke den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Interessenvertreter der Tierheime für die konstruktiven Gespräche. Sofern wir uns alle daran erinnern, dass Tiere nicht unter den Weihnachtsbaum gehören, wird dieses ein frohes Weihnachtsfest für unsere Tierheime!

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Finanzanlagestrategie Nachhaltigkeit in Schleswig-Holstein

26. November 2021

Mit dem hier und heute vorliegenden Gesetzentwurf für eine nachhaltige Finanzanlagestrategie für das Land Schleswig-Holstein setzen wir ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Schleswig-Holstein soll zukünftig Finanzanlagen wählen, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, ohne hierbei Abstriche bei der Wirtschaftlichkeit zu machen.

 

Es ist durch repräsentative Studien belegt, dass die Sicherheit und Rendite von Finanzanlagen nicht unter der Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien leiden müssen. Und genau das ist für uns Freie Demokraten heute auch die zentrale Botschaft, da für uns bei Finanzanlagen die finanzielle Nachhaltigkeit unverzichtbar ist. Worauf wir aber verzichten wollen, ist unnötiger bürokratischer Aufwand. Denn auch ein erhöhter Bürokratieaufwand gefährdet die Wirtschaftlichkeit. Aus diesem Grund ist es uns Freien Demokraten wichtig, dass das neue Gesetz nur für Finanzanlagen von Landesbeteiligungen greift, sofern deren Anlagen eine Mindestgrößenordnung von wenigstens einer Million Euro überschreiten. Durch die Beschränkung der Vorschriften auf hundertprozentige Landesbeteiligungen gewährleisten wir zudem, dass keine Einflussnahme auf unsere im Wettbewerb stehenden Sparkassen erfolgt. Wir oktroyieren keine politisch gewollten Anlagekriterien für im freien Markt agierende Unternehmen.

 

Dass Politik sich bei Finanzstrategien von Kreditinstituten lieber heraushalten sollte, hat die Vergangenheit mit der ehemaligen HSH Nordbank hinlänglich bewiesen. Bei jeder Art der Finanzanlage, bei der wir steuernd eingreifen ­ und das tun wir mit diesem Gesetz zwangsläufig ­ bleibt für uns eines maßgeblich: Finanzanlagen von Landesbeteiligungen sind öffentliche Mittel und somit Gelder unserer Bürger. Mit diesen haben wir verantwortungsvoll umzugehen. Das bedeutet für uns: Abstriche bei der Rendite sind zu vermeiden.

 

Der hier heute vorliegende Gesetzentwurf ist durchweg ein Kompromiss aus verschiedenen finanzpolitischen Schwerpunkten ­ ein Kompromiss mit dem am Ende alle beteiligten Fraktionen aber gut leben können, denke ich. Für uns Freie Demokraten waren mit Blick auf das Ergebnis zuletzt drei Punkte besonders wichtig: Erstens: Eine verbindliche Verankerung der Beachtung von Wirtschaftlichkeitsaspekten. Wir unterstützen nachhaltige Finanzanlagen dort, wo wir es verantworten können und müssen ­ und zwar ohne, dass die Rendite leidet. Es ist das liberale Herzstück in diesem Gesetzentwurf, dass wir in § 1 die zwingende Beachtung der Wirtschaftlichkeit gesetzlich verankern konnten. Damit haben wir dem gesamten Gesetzentwurf eine liberale Handschrift verpasst. Zweitens: Von vornherein kritisiert haben wir den Umfang der ursprünglichen Negativliste der Staaten, in die das Land Schleswig-Holstein nach dem Ursprungsentwurf nicht mehr hätte investieren dürfen.

 

Dass der erste Gesetzentwurf Finanzanlagen in EU-Staaten wie Frankreich verboten hätte, war für uns nicht akzeptabel. Leider ist der grüne Koalitionspartner unserem Wunsch, sämtliche EU-Staaten vor die Klammer zu ziehen, nicht gefolgt. Der vorliegende finale Gesetzesentwurf reduziert jedoch die verbleibenden EU-Staaten auf der sogenannten ,Negativliste` auf einige wenige Staaten. Drittens: Für den Wunsch des grünen Koalitionspartners auf direkte Einflussnahme auf Hauptversammlungen, musste eine gangbare Alternative her. Wir wollten keinesfalls, dass sich die Landesregierung auf Aktionärsversammlungen aktiv in die Unternehmensphilosophie einmischt, zumal die Art und Weise der Einmischung viel zu unbestimmt war. Dass sie nun über Ausübung ihrer Stimmrechte den Interessen im Sinne dieses Gesetzes Gewicht verleiht, ist ein vernünftiger Kompromiss, der jedem privaten Aktionär ebenso zusteht. Wir bringen ein zähes Verfahren zu Ende und beweisen, dass Ökonomie und Ökologie sich sinnvoll ergänzen können. Damit können wir heute einmal mehr und guten Gewissens festhalten, dass ein intensiver und zu Teilen auch kontrovers geführter Gesetzgebungsprozess dazu geführt hat, dass die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und ethischen Aspekten erfolgen kann, ohne, dass das Kernziel der Finanzanlage ­ die Erzielung der bestmöglichen Rendite ­ in den Hintergrund gerät. Wieder einmal hat sich gezeigt, dass Jamaika in der Lage ist, wichtige unterschiedliche Aspekte zu einem neuen Ganzen zusammenzuführen.

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© Annabell Krämer MdL