Wir sind uns einig, dass allen Menschen, die Zuflucht in Schleswig-Holstein gesucht haben oder noch suchen werden, Schutz und bestmögliche Integration in unsere Gesellschaft gewährleistet werden
müssen. Des Weiteren sind wir uns einig, dass kein Unternehmen in Schleswig-Holstein aufgrund einer nicht selbst verursachten temporären Notlage Konkurs gehen darf und unseren Bürgerinnen und Bürgern
in Notlagen geholfen werden muss. Deswegen haben wir interfraktionell 400 Millionen Euro aus dem Corona-Notkredit für erforderliche Maßnahmen umgewidmet. Das war wichtig und richtig!
Die Einrichtung eines Mittelstandssicherungsfonds für unsere Wirtschaft sowie Härtefallfonds für unsere Bürger, Schulen, Kitas, Vereine und Verbände sind die richtigen Maßnahmen. Schauen wir uns
einmal an, was das Land bis Ende September wirklich von den 400 Millionen Euro verausgabt hat es sind 30 Millionen Euro. Wofür werden die Kreditermächtigungen noch bereitgestellt? Jeweils 20
Millionen Euro für einen Härtefallfonds für Bürger und Bürgerinnen sowie für Vereine und Verbände, 15 Millionen Euro für ein Unterstützungsprogramm für Kindertageseinrichtungen, Schulen und
Hochschulen sowie 10 Millionen Euro für eine Beratungsprogrammoffensive zur Verhinderung von Überschuldung. Bei diesen Maßnahmen ist ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg
vorhanden und die Entnahme der Mittel aus der 400 Millionen Euro Kreditermächtigung gerechtfertigt und richtig. Richtig wäre allerdings auch, ein vernünftiger Mittelstandssicherungsfonds ohne
Zinsbelastung für die Unternehmen.
Fassen wir zusammen: 30 Millionen Euro sind verausgabt, weitere 65 Millionen Euro mit direkter Kausalität zum Ukraine-Krieg geplant. Rund 300 Millionen Euro Restkreditermächtigung stehen der
Landesregierung somit noch zur Verfügung, um weitere unerwartete Härten abzufedern, unsere Bürger sicher durch den Winter zu bringen, unseren mittelständischen Unternehmen zu helfen oder geflüchtete
Ukrainer unterzubringen und zu integrieren. 300 Millionen Euro weitere Kreditermächtigung, um auf zusätzliche Risiken und Bedarfe reagieren zu können und deren Erhöhung wir bei Bedarf
selbstverständlich auch zustimmen würden.
Das sieht die grüne GroKo allerdings gänzlich anders. Der zur Verfügung stehende Kreditrahmen wird einfach zur Finanzierung von Koalitionsprojekten zweckentfremdet. So sollen Kostensteigerungen
bei Hochbaumaßnahmen in Höhe von mindestens 115 Millionen Euro aus Notkrediten finanziert werden. Dass diese Kostensteigerungen überwiegend aus der inflationären Geldpolitik der europäischen
Zentralbank resultieren und diese Kostensteigerungen auch zu immensen inflationsbedingten Steuermehreinnahmen führen geschenkt! Die Chance ist da, also greift man in den Topf von Notkrediten.
Die Sanierung des Schlosses Gottorf? Energetische Sanierungen von Landesliegenschaften und Maßnahmen für IT- und sonstige Dienstleistungsmaßnahmen? Alles richtig und wichtig, aber bitte aus dem
ordentlichen Haushalt zu finanzieren. Wie geht es weiter im Potpourri der grünen GroKo? Kommen wir zu den grünen Wunschprojekten, die nun ungehemmt aus Notkrediten finanziert werden sollen: 45
Millionen Euro für die Dekarbonisierung der Wirtschaft, 75 Millionen Euro für ein Wärmepumpen- und Speicherprogramm für das gutverdienende Wählerklientel und 75 Millionen Euro für kommunale
Investitionen in die Wärmenetze. Wow wer kann, der kann!
Nicht nur, dass Sie Mittel aus der bestehenden Kreditermächtigung für Ihre Wunschprojekte zweckentfremden, Sie haben auch keine Skrupel, sich auf Vorrat eine weitere Milliarde Euro zu genehmigen.
Es darf nicht sein, dass der fürchterliche Krieg in der Ukraine als Deckmantel herhalten muss, um den von den Grünen geforderten Klimanotkredit durchzudrücken. Sie wollen hier gemeinsam beschließen,
dass die außergewöhnliche Notlage nach Artikel 61 Absatz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein weiter fortbesteht. Sie rechtfertigen auf der Grundlage dieser Notlage eine weitere Erhöhung
des Ukraine-Kreditrahmens um eine Milliarde Euro. Was sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Notlage?
Um eine außerordentliche Notlage durch unsere Verfassung zu begründen, müssen folgende drei Punkte gleichzeitig erfüllt werden. Die Notsituation muss außergewöhnlich sein und sich der Kontrolle
des Staates entziehen.
Darüber hinaus muss die kurzfristige finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates gefährdet sein. Und genau bei dem letzten Punkt der erheblichen Beeinträchtigung der finanziellen
Handlungsfähigkeit, bestehen doch erhebliche Zweifel. Ministerin Heinold, Sie bitten uns um eine Verschiebung des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2023, wissen aber schon jetzt, dass dieser nicht
auskömmlich finanzierbar ist? Das hat mit finanzpolitischer Seriosität nichts mehr zu tun, aber auch gar nichts! Denn es gilt zu beachten, dass dem Land neben dem bestehenden Kreditrahmen in Höhe von
400 Millionen Euro zusätzlich erhebliche inflationsbedingte Steuermehreinnahmen zur Verfügung stehen. So sieht die aktuelle Steuerschätzung für das Land Schleswig-Holstein im Zeitraum von 2023 bis
2026 nahezu 2,5 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen vor. Die prognostizierten Steuermehreinnahmen 2023 decken übrigens vollends den Anteil Schleswig-Holsteins für das Entlastungspaket III.
Warum nenne ich gerade den Zeitraum 2023 bis 2026? Die Antwort darauf ist ganz einfach. Sie, Frau Heinold, missbrauchen mal wieder das Instrument der Notkreditermächtigung. Sie nennen es
verklärend ,Rücklage`, um sich auch in Zukunft die Finanzierung von grünen Traumprojekten zu sichern. Mit einem Nachtragshaushalt, der Mitte Dezember 2022 verabschiedet werden soll, wollen Sie den
Notkredit um sage und schreibe eine Milliarde Euro erhöhen. Einen Notkredit in Höhe von bisher 400 Millionen Euro, der Ende September erst zu 30 Millionen Euro ausgeschöpft war. Wollen Sie uns allen
Ernstes verkaufen, dass die Mittel in 2022 nicht auskömmlich sind? Es gibt in 2022 keine Gefährdung der finanziellen Handlungsfähigkeit. Sie verstoßen auch gegen das Gebot der Jährlichkeit. Obwohl
kein Bedarf für einen Nachtragshaushalt in 2022 besteht, genehmigen Sie sich Kreditermächtigungen für die Jahre 2023- 2026. Kreditermächtigungen auf Vorrat, deren Mittelabfluss teilweise erst in den
Jahren 2025 und 2026 erfolgen sollen, stehen definitiv nicht im zeitlichen Zusammenhang zum Ukraine-Krieg.
Schaut man sich dann genauer an, wofür diese Mittel bereitgestellt werden sollen, sieht man schon auf den ersten Blick den fehlenden inhaltlichen Zusammenhang. Ja, Klimaschutz ist wichtig und auch
die Dekarbonisierung der Wirtschaft ist ein vertretbares Ziel. Aber um diese Frage geht es hier nicht! Es geht darum, dass ein Notkredit zur Abmilderung einer akuten, zeitlich begrenzten
außerordentlichen Notlage dient. Der Klimawandel kann unter anderem aufgrund der fehlenden zeitlichen Begrenztheit nicht durch Notkredite bekämpft werden.
Eine langfristige Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen über Notkredite ist nicht mit der Schuldenbremse vereinbar. Dies widerspricht auch dem Grundsatz, dass die Kredite nur in dem Umfang
aufgenommen werden dürfen, welcher zur Bewältigung und Überwindung der außergewöhnlichen Notlage notwendig ist. Sparanstrengungen sind auch nicht ersichtlich. Denn auch die aktuelle Generation hat im
Sinne der Generationengerechtigkeit ihren Beitrag zur Überwindung der Krise zu leisten. Die Generationengerechtigkeit ist es nämlich, welche der Schuldenbremse eine so essenzielle Bedeutung gibt. Ich
zitiere dazu aus der Rede vom 29. Mai 2009 des ehemaligen Bundesfinanzministers der SPD, Peer Steinbrück, zur Einführung der Schuldenbremse. Dieser spricht von einer ,[...] Entscheidung, [...], die
die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit sichern und nicht einschränken soll.`
Die Schulden von heute schränken den Handlungsspielraum zukünftiger Generationen erheblich ein. Dabei geht es nicht nur um die Tilgung der Schulden.
Die Zeiten des billigen, zinslosen Geldes sind nun endgültig vorbei. Alleine die von Ihnen angestrebte zusätzlich Nettokreditaufnahme von einer Milliarde Euro bedeuten Zinszahlungen in
dreistelliger Millionenhöhe. Geld, welches in zukünftigen Haushalten für Investitionen fehlen wird. Dass die SPD heute zustimmt ist nur schlüssig, denn der Fraktionsvorsitzende fordert ebenfalls
einen Klima-Notkredit. Der heutige Beschluss verstößt aus unserer Sicht eindeutig gegen die Verfassung unseres Landes. Leider wird uns durch die Zustimmung der SPD und des SSW eine Klage vorm
Landesverfassungsgerichts verwehrt.
Der Blick in das CDU-Landtagswahlprogramm lohnt sich da doch viel eher. Dort ist geschrieben: ,Die von uns in die Landesverfassung aufgenommene Schuldenbremse ist eine Erfolgsgeschichte.` Die CDU
hat sich zur Wahrung des Koalitionsfriedens der Finanzierung grüner Wunschprojekte endgültig von der Schuldenbremse verabschiedet. Ich richte mich jetzt an die Kollegen in der CDU-Fraktion. Ich
wünsche Ihnen starke Nerven und gute Argumente, wenn Sie ihre heutige Zustimmung zu dieser finanzpolitischen Irrfahrt in Ihren Wahlkreisen vertreten müssen.
Ihnen, Frau Ministerin Heinold, möchte ich Folgendes in aller Deutlichkeit sagen. Mit Ihrem geplanten Nachtragshaushalt zur Erhöhung des Notkredits um eine Milliarde Euro treten Sie unserer
Landesverfassung gegen das Schienbein und das mit Anlauf. Die Büchse der Pandora ist geöffnet. Die FDP bleibt somit die letzte Bastion gegen ausufernde Staatsfinanzen und steht somit alleine an der
Seite zukünftiger Generationen.