Annabell Krämer MdL
Annabell Krämer MdL

Sportliche Großveranstaltungen in Schleswig-Holstein

25. November 2022

Große internationale und nationale Sportwettbewerbe können bei vielen Menschen eine besondere Begeisterung auslösen. Das Mitfiebern mit den Athletinnen und Athleten und die Atmosphäre drum herum können einen als Zuschauer richtig mitreißen. Auf manche Wettbewerbe fiebern einige richtig hin. Insofern können sich vermutlich zunächst einmal alle hinter dem grundsätzlichen Anliegen des Antrages versammeln, dass sportliche Großveranstaltungen, die in Schleswig-Holstein stattfinden, eine Bereicherung für das Land sein können. Ob man die Landesregierung aber künftig für jede verabschiedete Förderrichtlinie mit einem eigenen Landtagsantrag bejubeln muss, sei dahingestellt. Und ob klimaneutral in diesem Zusammenhang bedeutet, dass internationale Sportler, zum Beispiel im Segeln, nur noch klimaneutral anreisen dürfen, oder ob das Wort einfach nur als Modebegriff eingebaut wurde, müsste uns die Koalition noch einmal genauer erläutern.

 

Schleswig-Holstein ist ein sportbegeistertes Land. Das kann man nicht nur bei den erfolgreichen Handball-Teams des Landes sehen. Auch zu den vermeintlich ,kleineren` Sportarten wie Surfen oder Segeln kommen jedes Jahr viele Zuschauer zu den Wettbewerben. Und auch bei den Referenden, ob sich Kiel an einer Bewerbung um Olympische Sommerspiele in Deutschland beteiligen sollte, fiel das Ergebnis hier im Gegensatz zu anderen Orten wie Hamburg stets positiv aus. Sollten daher in der Zukunft weitere Sportevents bei uns im Land Station machen wollen, dann sollte man das selbstverständlich wohlwollend prüfen und gegebenenfalls unterstützen. Dabei muss aber alles im Rahmen bleiben und authentisch sein.

 

Die Fußball-WM in Katar führt uns aktuell ja mehr als deutlich vor Augen, wie absurd sportliche Großveranstaltungen sind, wenn es lediglich um Prestige, Inszenierung und Kommerz geht. Der Sport, um den es ja eigentlich gehen sollte, gerät da leider in den Hintergrund. Die Leichtathletikwettbewerbe der European Championships diesen Sommer in München waren da ein schönes Gegenbeispiel: Unter den Zuschauern war eine richtige Begeisterung für den Sport zu spüren. Es muss beim Drumherum nicht immer alles neuer, größer, rekordverdächtiger sein; es braucht keine Megastadien in der Wüste, die nach einer WM nie wieder voll sein werden. Wenn wir also bei uns im Land so wie München im Sommer zeigen können, dass auch alles eine Nummer bescheidener und dafür emotionaler geht, dann unterstützen wir das gerne.

Gewalt gegen Frauen entschieden entgegentreten

25. November 2022

Jeder hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Trotzdem ist jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von psychischer oder physischer ­ oft sexueller ­ Gewalt betroffen. Jeder nimmt Gewalt anders wahr. Was zwischen Partnern und Eheleuten passiert, dringt oft erst ans Tageslicht, wenn die Grenzüberschreitung für die Außenwelt nicht mehr zu übersehen ist. Dieses Grenzüberschreiten fängt in der Regel jedoch viel früher an.

 

Es braucht im Schnitt sieben Jahre, bis sich eine Frau aus einer Partnerschaft löst, in der sie Gewalt erfahren hat. In diesen sieben Jahren hat sie zum Teil Unerträgliches erlebt und nicht selten verdrängt. Erst nach diesen durchschnittlich sieben Jahren ist der Leidensdruck so groß, dass externe Hilfe niedrigschwellig genug ist. Scham, irrtümlich eigene Schuld suchend und Unkenntnis über Hilfsangebote führen dazu, dass die Leidenszeit unerträglich lange ist.

 

Wie sieht es jedoch aus mit den tatsächlichen Hilfsangeboten in unserem Land? Die dringend notwendige Hilfe, sei es eine Beratungsstelle oder ein Platz in einem Frauenhaus oder beides, bekommt eine Frau nur dann schnell, wenn sie sich in einer akuten Notsituation befindet. Eine Frau, die hingegen jahrelang geschlagen oder psychisch missbraucht wurde, muss nicht selten mehrere Wochen warten, bis die dringend notwendige Hilfe erfolgen kann. Die Frauenberatungsstellen wollen jegliche Hilfe zeitnah zukommen lassen, sind jedoch hoffnungslos überlaufen. Es darf in unserem Land nicht passieren, dass Frauen, die Hilfe benötigen, diese aufgrund eines zu niedrigen Angebots nicht sofort erhalten.

 

Wir brauchen mehr Beratungsstellen und eine Finanzierungsstruktur, die sicherstellt, dass die Menschen, die in der Beratungsstelle arbeiten, nicht jährlich um ihren Job fürchten müssen. Aus diesem Grund beantragen wir heute, dass die jährlich erneut zu bewilligenden Zuwendungsmittel für die Frauenberatung um 150.000 Euro aufgestockt und in den regulären Vorwegabzug des FAG überführt und somit dynamisiert werden. Hier können wir mit einer Umschichtung ins FAG auch Bürokratieabbau für das Ministerium und die Facheinrichtungen bewirken. Schleswig-Holstein ist bei der Finanzierung der Frauenfacheinrichtungen vorbildlich, weil bereits Mittel über das Finanzausgleichsgesetz geregelt sind. Die Finanzierung sollte somit einheitlich ­ abgesehen von temporären Zuwendungen und Projektzuschüssen ­ hierüber erfolgen.

 

Auch die Frauenberatungsstellen haben das Problem des Fachkräftemangels. Hier kann das Land durch Verstetigung der Mittel über das FAG Abhilfe schaffen, indem die zusätzlichen Stellen, die momentan jährlich beantragt werden müssen, endlich entfristet werden. Der Bedarf wird sich schließlich kaum reduzieren. Gleichzeitig haben wir jedoch einen Flickenteppich bei Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern. Es fehlt eine ganzheitliche Koordinierung. Wie in den Empfehlungen der AG 35 des Landespräventionsrates vorgeschlagen, werden wir nun ein Kompetenzzentrum einrichten. Das Kompetenzzentrum soll die Frauenfacheinrichtungen vernetzen und als Anlaufstelle für all diejenigen dienen, die Konzepte zur Prävention und Sensibilisierung erstellen und in die Breite bringen wollen. Ehrenamtliche Einrichtungen, wie zum Beispiel die des Sports, hätten so eine gezielte Anlaufstelle.

 

Es ist zudem an der Zeit, eine landesweite Kampagne ins Leben zu rufen. Von Gewalt betroffene Frauen müssen einen niedrigschwelligeren Zugang zu den Hilfs- und Beratungsangeboten bekommen. Jede gewaltbetroffene oder bedrohte Frau muss wissen, dass ihr Unrecht widerfährt und Schleswig-Holstein nicht tatenlos zusieht, sondern Hilfe anbietet. Du bist nicht alleine ­ wir helfen dir! Nur durch mehr Angebote und Sensibilisierung werden wir es schaffen, dass das durchschnittliche Martyrium zukünftig keine durchschnittlich sieben Jahre mehr dauert. Jedes Jahr, jeder Monat, jeder Tag ist hier zu viel. Frauenrechte müssen überall auf der Welt gelten! Wir stehen in Solidarität mit den Frauen, die im Iran gegen das frauenverachtende Mullah-Regime auf die Straße gehen!

Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Energiemärkte sind eine außergewöhnliche Notsituation

24. November 2022

Wir sind uns einig, dass allen Menschen, die Zuflucht in Schleswig-Holstein gesucht haben oder noch suchen werden, Schutz und bestmögliche Integration in unsere Gesellschaft gewährleistet werden müssen. Des Weiteren sind wir uns einig, dass kein Unternehmen in Schleswig-Holstein aufgrund einer nicht selbst verursachten temporären Notlage Konkurs gehen darf und unseren Bürgerinnen und Bürgern in Notlagen geholfen werden muss. Deswegen haben wir interfraktionell 400 Millionen Euro aus dem Corona-Notkredit für erforderliche Maßnahmen umgewidmet. Das war wichtig und richtig!

 

Die Einrichtung eines Mittelstandssicherungsfonds für unsere Wirtschaft sowie Härtefallfonds für unsere Bürger, Schulen, Kitas, Vereine und Verbände sind die richtigen Maßnahmen. Schauen wir uns einmal an, was das Land bis Ende September wirklich von den 400 Millionen Euro verausgabt hat ­ es sind 30 Millionen Euro. Wofür werden die Kreditermächtigungen noch bereitgestellt? Jeweils 20 Millionen Euro für einen Härtefallfonds für Bürger und Bürgerinnen sowie für Vereine und Verbände, 15 Millionen Euro für ein Unterstützungsprogramm für Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen sowie 10 Millionen Euro für eine Beratungsprogrammoffensive zur Verhinderung von Überschuldung. Bei diesen Maßnahmen ist ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg vorhanden und die Entnahme der Mittel aus der 400 Millionen Euro Kreditermächtigung gerechtfertigt und richtig. Richtig wäre allerdings auch, ein vernünftiger Mittelstandssicherungsfonds ohne Zinsbelastung für die Unternehmen.

 

Fassen wir zusammen: 30 Millionen Euro sind verausgabt, weitere 65 Millionen Euro mit direkter Kausalität zum Ukraine-Krieg geplant. Rund 300 Millionen Euro Restkreditermächtigung stehen der Landesregierung somit noch zur Verfügung, um weitere unerwartete Härten abzufedern, unsere Bürger sicher durch den Winter zu bringen, unseren mittelständischen Unternehmen zu helfen oder geflüchtete Ukrainer unterzubringen und zu integrieren. 300 Millionen Euro weitere Kreditermächtigung, um auf zusätzliche Risiken und Bedarfe reagieren zu können und deren Erhöhung wir bei Bedarf selbstverständlich auch zustimmen würden.

 

Das sieht die grüne GroKo allerdings gänzlich anders. Der zur Verfügung stehende Kreditrahmen wird einfach zur Finanzierung von Koalitionsprojekten zweckentfremdet. So sollen Kostensteigerungen bei Hochbaumaßnahmen in Höhe von mindestens 115 Millionen Euro aus Notkrediten finanziert werden. Dass diese Kostensteigerungen überwiegend aus der inflationären Geldpolitik der europäischen Zentralbank resultieren und diese Kostensteigerungen auch zu immensen inflationsbedingten Steuermehreinnahmen führen ­ geschenkt! Die Chance ist da, also greift man in den Topf von Notkrediten.

 

Die Sanierung des Schlosses Gottorf? Energetische Sanierungen von Landesliegenschaften und Maßnahmen für IT- und sonstige Dienstleistungsmaßnahmen? Alles richtig und wichtig, aber bitte aus dem ordentlichen Haushalt zu finanzieren. Wie geht es weiter im Potpourri der grünen GroKo? Kommen wir zu den grünen Wunschprojekten, die nun ungehemmt aus Notkrediten finanziert werden sollen: 45 Millionen Euro für die Dekarbonisierung der Wirtschaft, 75 Millionen Euro für ein Wärmepumpen- und Speicherprogramm für das gutverdienende Wählerklientel und 75 Millionen Euro für kommunale Investitionen in die Wärmenetze. Wow ­ wer kann, der kann!

 

Nicht nur, dass Sie Mittel aus der bestehenden Kreditermächtigung für Ihre Wunschprojekte zweckentfremden, Sie haben auch keine Skrupel, sich auf Vorrat eine weitere Milliarde Euro zu genehmigen. Es darf nicht sein, dass der fürchterliche Krieg in der Ukraine als Deckmantel herhalten muss, um den von den Grünen geforderten Klimanotkredit durchzudrücken. Sie wollen hier gemeinsam beschließen, dass die außergewöhnliche Notlage nach Artikel 61 Absatz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein weiter fortbesteht. Sie rechtfertigen auf der Grundlage dieser Notlage eine weitere Erhöhung des Ukraine-Kreditrahmens um eine Milliarde Euro. Was sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Notlage?

 

Um eine außerordentliche Notlage durch unsere Verfassung zu begründen, müssen folgende drei Punkte gleichzeitig erfüllt werden. Die Notsituation muss außergewöhnlich sein und sich der Kontrolle des Staates entziehen.

 

Darüber hinaus muss die kurzfristige finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates gefährdet sein. Und genau bei dem letzten Punkt der erheblichen Beeinträchtigung der finanziellen Handlungsfähigkeit, bestehen doch erhebliche Zweifel. Ministerin Heinold, Sie bitten uns um eine Verschiebung des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2023, wissen aber schon jetzt, dass dieser nicht auskömmlich finanzierbar ist? Das hat mit finanzpolitischer Seriosität nichts mehr zu tun, aber auch gar nichts! Denn es gilt zu beachten, dass dem Land neben dem bestehenden Kreditrahmen in Höhe von 400 Millionen Euro zusätzlich erhebliche inflationsbedingte Steuermehreinnahmen zur Verfügung stehen. So sieht die aktuelle Steuerschätzung für das Land Schleswig-Holstein im Zeitraum von 2023 bis 2026 nahezu 2,5 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen vor. Die prognostizierten Steuermehreinnahmen 2023 decken übrigens vollends den Anteil Schleswig-Holsteins für das Entlastungspaket III.

 

Warum nenne ich gerade den Zeitraum 2023 bis 2026? Die Antwort darauf ist ganz einfach. Sie, Frau Heinold, missbrauchen mal wieder das Instrument der Notkreditermächtigung. Sie nennen es verklärend ,Rücklage`, um sich auch in Zukunft die Finanzierung von grünen Traumprojekten zu sichern. Mit einem Nachtragshaushalt, der Mitte Dezember 2022 verabschiedet werden soll, wollen Sie den Notkredit um sage und schreibe eine Milliarde Euro erhöhen. Einen Notkredit in Höhe von bisher 400 Millionen Euro, der Ende September erst zu 30 Millionen Euro ausgeschöpft war. Wollen Sie uns allen Ernstes verkaufen, dass die Mittel in 2022 nicht auskömmlich sind? Es gibt in 2022 keine Gefährdung der finanziellen Handlungsfähigkeit. Sie verstoßen auch gegen das Gebot der Jährlichkeit. Obwohl kein Bedarf für einen Nachtragshaushalt in 2022 besteht, genehmigen Sie sich Kreditermächtigungen für die Jahre 2023- 2026. Kreditermächtigungen auf Vorrat, deren Mittelabfluss teilweise erst in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen sollen, stehen definitiv nicht im zeitlichen Zusammenhang zum Ukraine-Krieg.

 

Schaut man sich dann genauer an, wofür diese Mittel bereitgestellt werden sollen, sieht man schon auf den ersten Blick den fehlenden inhaltlichen Zusammenhang. Ja, Klimaschutz ist wichtig und auch die Dekarbonisierung der Wirtschaft ist ein vertretbares Ziel. Aber um diese Frage geht es hier nicht! Es geht darum, dass ein Notkredit zur Abmilderung einer akuten, zeitlich begrenzten außerordentlichen Notlage dient. Der Klimawandel kann unter anderem aufgrund der fehlenden zeitlichen Begrenztheit nicht durch Notkredite bekämpft werden.

 

Eine langfristige Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen über Notkredite ist nicht mit der Schuldenbremse vereinbar. Dies widerspricht auch dem Grundsatz, dass die Kredite nur in dem Umfang aufgenommen werden dürfen, welcher zur Bewältigung und Überwindung der außergewöhnlichen Notlage notwendig ist. Sparanstrengungen sind auch nicht ersichtlich. Denn auch die aktuelle Generation hat im Sinne der Generationengerechtigkeit ihren Beitrag zur Überwindung der Krise zu leisten. Die Generationengerechtigkeit ist es nämlich, welche der Schuldenbremse eine so essenzielle Bedeutung gibt. Ich zitiere dazu aus der Rede vom 29. Mai 2009 des ehemaligen Bundesfinanzministers der SPD, Peer Steinbrück, zur Einführung der Schuldenbremse. Dieser spricht von einer ,[...] Entscheidung, [...], die die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit sichern und nicht einschränken soll.`

 

Die Schulden von heute schränken den Handlungsspielraum zukünftiger Generationen erheblich ein. Dabei geht es nicht nur um die Tilgung der Schulden.

 

Die Zeiten des billigen, zinslosen Geldes sind nun endgültig vorbei. Alleine die von Ihnen angestrebte zusätzlich Nettokreditaufnahme von einer Milliarde Euro bedeuten Zinszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Geld, welches in zukünftigen Haushalten für Investitionen fehlen wird. Dass die SPD heute zustimmt ist nur schlüssig, denn der Fraktionsvorsitzende fordert ebenfalls einen Klima-Notkredit. Der heutige Beschluss verstößt aus unserer Sicht eindeutig gegen die Verfassung unseres Landes. Leider wird uns durch die Zustimmung der SPD und des SSW eine Klage vorm Landesverfassungsgerichts verwehrt.

 

Der Blick in das CDU-Landtagswahlprogramm lohnt sich da doch viel eher. Dort ist geschrieben: ,Die von uns in die Landesverfassung aufgenommene Schuldenbremse ist eine Erfolgsgeschichte.` Die CDU hat sich zur Wahrung des Koalitionsfriedens der Finanzierung grüner Wunschprojekte endgültig von der Schuldenbremse verabschiedet. Ich richte mich jetzt an die Kollegen in der CDU-Fraktion. Ich wünsche Ihnen starke Nerven und gute Argumente, wenn Sie ihre heutige Zustimmung zu dieser finanzpolitischen Irrfahrt in Ihren Wahlkreisen vertreten müssen.

 

Ihnen, Frau Ministerin Heinold, möchte ich Folgendes in aller Deutlichkeit sagen. Mit Ihrem geplanten Nachtragshaushalt zur Erhöhung des Notkredits um eine Milliarde Euro treten Sie unserer Landesverfassung gegen das Schienbein ­ und das mit Anlauf. Die Büchse der Pandora ist geöffnet. Die FDP bleibt somit die letzte Bastion gegen ausufernde Staatsfinanzen und steht somit alleine an der Seite zukünftiger Generationen.

TOP Änderung des Kommunalabgabengesetzes

23. November 2022

Sie alle wissen: Wir Freie Demokraten setzen uns für die grundlegende Abschaffung der Hundesteuer ein. Wir wissen, dass dieser Wunsch hier von den politischen Mitbewerbern nicht geteilt wird. Deshalb möchte ich nur kurz auf unsere Argumente eingehen. Der Hund ist das einzige Tier, das in Schleswig-Holstein besteuert wird. Die Erhebung einer Pferdesteuer haben wir zum Beispiel per Gesetz ausgeschlossen. Vergessen Sie bitte nicht: Steuern sind nicht zweckgebunden, sondern dienen der Deckung der gesamten Aufwendungen eines Haushaltes. Hinterlassene Hundehaufen sind eine Ordnungswidrigkeit, die es zu ahnden gilt. Meines Erachtens konsequenter und härter, als es bisher überwiegend der Fall ist. Dies ist aber von der Hundesteuer getrennt zu betrachten.

 

Die Hundesteuer wurde in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Luxussteuer eingeführt. Der Hund ist gerade für ältere und alleinstehende Menschen ein treuer Begleiter und trägt oftmals zur sozialen Teilhabe bei. In diesem Zusammenhang von einem Luxusgut zu sprechen, ist nun wirklich überholt. Heute werben wir Freie Demokraten dafür, zumindest die Hundesteuer für den ersten Hund in einem Haushalt zu erlassen, der aus einem Tierheim vermittelt wurde. Ebenso für brauchbare Jagdhunde, die einen großen Beitrag für unser Gemeinwohl und den Naturschutz leisten.

 

Der Verzicht auf die Steuer und die einhergehende Änderung des Kommunalabgabegesetzes ist ein Gewinn für alle Seiten. Obwohl wir in der letzten Legislaturperiode die Fundtierrichtlinie dahingehend geändert haben, dass die Kommunen gegenüber den Tierheimen für sechs Monate für Fundtiere versorgungspflichtig sind, haben wir damit noch lange nicht alle Nöte unserer Tierheime beseitigt. Unsere Tierheime platzen aus allen Nähten! Corona hat diesbezüglich wie ein Brennglas gewirkt. Unüberlegt wurden Tiere ­ insbesondere Hunde ­ angeschafft. Als der reguläre Alltag zurückkam, war für das Haustier plötzlich keine Zeit mehr.Jetzt steigen zusätzlich auch die Behandlungskosten erheblich. Dies wird von einigen Halterinnen und Haltern nicht mehr zu stemmen sein und die Tierheime weiter belasten.

 

Sofern vermittelte Hunde steuerbefreit werden, reduzieren sich die monatlichen Kosten für den Hundehalter. Für viele wäre es eine nicht unerhebliche finanzielle Erleichterung, wenn die Steuer entfiele. Die Vermittlung von Tieren fiele leichter. Ein nicht unerheblicher Kostenfaktor würde entfallen und es ist davon auszugehen, dass sich die Dauer der Vermittlung in den Tierheimen in nicht unerheblichem Maße reduziert. Unsere Tierheime würden somit erheblich entlastet werden. Jeder Tag, den ein Hund früher ein Zuhause findet, entlastet unsere ehrenamtlichen Helfer.

 

Wie sieht es nun bei der dritten betroffenen Seite aus ­ unseren Kommunen? Immerhin sind sie die Nutznießer der Hundesteuer. Mit der Novellierung der Fundtierrichtlinie wurde manifestiert, dass eine Kommune das Eigentum an seinem Fundtier nicht aufgeben und die Fürsorgepflicht nicht einfach an das Tierheim übertragen kann. Grundsätzlich ist die Kommune bis zur Vermittlung des Fundtieres an einen neuen Eigentümer versorgungspflichtig. An einem runden Tisch haben sich die Tierheime und kommunalen Spitzenverbände auf eine Versorgung seitens der Kommunen von 180 Tagen geeinigt. Es gibt somit zwei Vorteile, die Kommunen aus dem Verzicht der Hundesteuer bei Tierheimvermittlung haben. Auf der einen Seite reduzieren sie die Unterbringungskosten für die Tierheime. Auf der anderen Seite verhindern wir, dass unsere Kommunen durch überfüllte Tierheime auf ein immenses Problem zusteuern. Der Zeitpunkt naht, an dem sie keine Fundtiere mehr werden aufnehmen können. Was wäre die Konsequenz? Unsere Kommunen kommen in die Selbstversorgungspflicht und können sich nicht mehr auf die Arbeit der ehrenamtlichen Tierheime berufen. Die erforderliche Infrastruktur hierfür ist jedoch vor Ort nicht gegeben. Das bedeutet, dass hier ein großes und zudem administratives Risiko besteht. Somit haben auch die Kommunen ein gesteigertes Interesse daran, dass ihre Fundtiere so früh wie möglich vermittelt werden.

 

Liebe Kollegen der CDU, ich würde mich freuen, wenn Sie diese Argumente in Ihre Entscheidung einbeziehen würden. Gleiches gilt für die brauchbaren Jagdhunde. Diese Tiere werden unter erheblichem finanziellen Aufwand ausgebildet. Diese Hunde helfen beim Wildunfall, dienen dem Naturschutz und der Seuchenprävention. Einige Kommunen in Schleswig-Holstein haben diesen Beitrag zum Allgemeinwohl mittlerweile anerkannt und verzichten auf die Hundesteuer. Auch hier ist das Ehrenamt aktiv. Hören wir endlich damit auf, die Lasten auf den Schultern unserer Ehrenamtler weiter zu erhöhen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

Der Notkredit soll den Koalitionsfrieden absichern

17. November 2022

Die Landesregierung macht sich die Taschen voll, bevor sie überhaupt einen Haushalt vorgelegt hat. Von den Bürgern verlangt der Staat, dass sie in der Krise kürzer treten sollen, aber CDU und Grüne setzen keine Schwerpunkte in der Finanzpolitik. Dieser Notkredit steht nicht auf den Säulen der Verfassung. Wir wären für eine Klage beim Landesverfassungsgericht bereit gewesen, leider haben sich SPD und SSW anders entschieden. Mit dem Notkredit werden zum Teil Projekte finanziert, die nichts mit der Lösung der aktuellen Probleme und Sorgen der Menschen zu tun haben. Für die Absicherung schwarz-grüner Projekte zur Wahrung des Koalitionsfriedens stehen wir nicht zur Verfügung.

Der Abbau der kalten Progression ist staatliche Pflicht

10. November 2022

Frau Heinold muss endlich erkennen, dass der Verzicht von schleichenden Steuererhöhungen keine Entlastungen sind. Der Abbau der kalten Progression ist vielmehr staatliche Pflicht. Diesen Erkenntnisgewinn sollten die Bürgerinnen und Bürger des Landes von der Finanzministerin erwarten dürfen. Dass sich der Staat aber an den inflationsbedingten Einkommenssteigerungen, bei dem die Bürgerinnen und Bürger keinen Cent mehr in der Tasche haben, auch noch bereichert, ist ein Unding. Es wird Zeit, dass wir im Bund die kalte Progression durch einen automatischen Inflationsausgleich bei der Lohn- und Einkommensteuer abbauen.

Der Haushalt steht noch nicht, aber schon neue Schulden machen wollen

8. November 2022

Die Finanzministerin hat heute fantastische Steuereinnahmen prognostiziert. Umso verwunderlicher ist es, dass die Landesregierung nicht in der Lage war, die Kita-Beiträge für alle Eltern abzusenken. Wir erwarten, dass mit den hohen Steuermehreinnahmen sinnvolle finanzpolitische Schwerpunkte gesetzt werden: Der Landesnahverkehrsplan muss auskömmlich finanziert werden, wie von der Koalition versprochen. Es müssen Mittel für Krankenhausinvestitionen bereitgestellt werden. Und die Landesregierung muss den Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen stärker unter die Arme greifen.

 

In die Kategorie ,skurril` fällt, dass die Finanzministerin heute freudig verkündet, dass man von dem laufenden Kreditrahmen 600 Millionen nicht benötigt, trotzdem aber schon mal ankündigt, dass sie neue Schulden machen möchte. Noch keinen belastbaren Haushalt vorlegen, aber heute schon wissen, dass man Schulden machen möchte ­ das hat mit seriöser Finanzpolitik nichts zu tun. In der Krise zu investieren, ist richtig. Aber enorme Schulden machen, um den Koalitionsfrieden zu wahren, ist verwerflich. In den folgenden Jahren erwartet Schleswig-Holstein über zwei Milliarden Euro zusätzliche Steuereinnahmen. Neue Notkredite wird es mit uns per Vorratsbeschluss nicht geben. Die Landesregierung hat die nachfolgenden Generationen völlig aus dem Blick verloren. Denn die werden für die Schulden von Monika Heinold irgendwann bezahlen müssen. Die CDU befindet sich im Würgegriff grüner Finanzpolitik und hat jeglichen ordnungspolitischen Kompass verloren. Wir fragen uns, warum sich die CDU zum Steigbügelhalter grüner Klientelpolitik macht, anstatt die fantastischen Steuermehreinnahmen für reale Entlastungen der Bürger zu nutzen und die Wirtschaft effizient zu unterstützen.

CDU gibt Wahlversprechen endgültig auf

3. November 2022

Zur Ablehnung eines Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion, der eine Änderung des Grundsteuermodells ab 2029 vom Scholz-Modell hin zum einfachen Flächenmodell vorschlägt.

 

Die CDU-Fraktion hat heute eines ihrer großen Wahlversprechen endgültig aufgegeben. War im vergangenen Wahlkampf noch die Rede davon, dass sie die Länderöffnungsklausel ziehen und das unbürokratischste Grundsteuermodell umsetzen wollen, war davon heute nichts mehr zu hören. Dabei richtet sich unsere Forderung erst auf den Erhebungszeitraum ab 2029 und betrifft nicht die aktuelle Legislaturperiode. Ein Koalitionszwang kann also nicht der Grund für die Ablehnung der CDU gewesen sein. Vielmehr scheint die CDU vor der grünen Finanzministerin eingeknickt zu sein. Mit dem vielgepriesenen Bürokratieabbau, den man noch bei den Koalitionsverhandlungen in höchsten Tönen angekündigt hat, hat das Umkippen der CDU nichts mehr zu tun.

Schwarz-Grün murkst bei der Einführung der pauschalen Beihilfe

3. November 2022

Der halbgare Vorschlag von CDU und Grünen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte hat einen Vorteil: Nach einer großen Klagewelle der versicherten Beamtinnen und Beamten wird am Ende das von uns vorgeschlagene Modell der pauschalen Beihilfe herauskommen. Warum man aber zwecks Gesichtswahrung den zähen Weg über die Gerichte gehen und nicht sofort die pauschale Beihilfe einführen will, erklärt sich uns nicht.

 

Die Anhörung heute hat klar gezeigt: Die von CDU und Grünen gewollte Ausnahmeregelung in begründeten Fällen ist sinnlos. Die Landesregierung sollte den von uns vorgelegten Gesetzentwurf für eine echte Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte übernehmen, statt weiter auf die Verzögerungstaktik zu setzen. Die Einführung einer echten pauschalen Beihilfe stärkt das Land als Arbeitgeber im Wettbewerb um Arbeitskräfte, entlastet den Landeshaushalt und ist bürokratiearm.

Bestenauslese statt starre Quote

4. Oktober 2022

Zur heute von der Landesregierung beschlossenen Frauenquote von 50 Prozent für Landesunternehmen und Sparkassen.

 

Wir haben bereits in der letzten Legislatur große Zweifel an einer Frauenquote von 50 Prozent für Landesunternehmen und Sparkassen angemeldet. Die Praxis zeigt, dass sich in einigen Branchen unglaublich wenige Frauen für Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane bewerben. Wenn man per Gesetz eine Quote vorschreibt, droht, dass die Posten unnötig lange unbesetzt bleiben. Bedenklich ist auch, dass die Qualifikation keine Rolle mehr spielen soll, da im Zweifel ein besser qualifizierter Mann aufgrund der Frauenquote nicht zum Zuge kommt. Für uns gilt das Prinzip der Bestenauslese, d.h. sollte es mehr qualifizierte Frauen als Männer geben, muss auch ein Frauenanteil von mehr als 50 Prozent möglich sein.

TOP Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bei der Schlachtung erfassen

30. September 2022

Die Vorwürfe gegen den Schlachthof in Flintbek und das veröffentlichte Videomaterial zeigen eins: erhebliche Lücken in der Überprüfung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes. Unsere hierzu erfolgte Kleine Anfrage hat eines deutlich offengelegt: Bisher hat Tierschutz im zuständigen Ministerium keine Rolle gespielt. Folgende drei Referate müssten eigentlich mit der Kontrolle der Schlachthöfe befasst sein: Referat Tiergesundheit, Referat Lebensmittelsicherheit und Referat für Tierschutz.

 

Das einzige Referat in Ihrem Haus, dass sich mit der Schlachtung von Tieren beschäftigt, ist bisher das Referat der Lebensmittelsicherheit! Herr Minister, Sie sind nicht nur für Lebensmittel zuständig, sondern auch für den Tierschutz! Tierschutzrechtliche Verstöße wurden in der Vergangenheit bei den Kreisveterinärämtern nicht einmal angefragt! Es sollte doch selbstverständlich sein, dass das immer mit eingebunden sein muss, wenn es um die Schlachtung von Tieren geht! Wieso ist genau dieses Referat unter grüner Führung in den letzten zehn Jahren nicht aufgetreten?

 

Vor vielen Jahren hat das Agrarministerium noch einen echten Kontakt mit den Kreisveterinärämtern vor Ort gepflegt und ist seiner Fachaufsichtspflicht nachgekommen. In der von uns gestellten Kleinen Anfrage kam heraus, dass das Verbraucherschutzministerium in den letzten fünf Jahren 14-mal in Kontakt mit den Kreisen stand, um über die Wirksamkeit der Lebensmittelkontrollen zu sprechen. Wo war die Fachaufsicht des Referats Tierschutz, das bisher im grünen Umwelt- und Agrarministerium angesiedelt war? Tierschutz hat offensichtlich in den letzten zehn Jahren im grünen Ministerium keine Rolle gespielt.

 

Verstehen Sie mich richtig, Herr Minister. Sie tragen keine Verantwortung für die Versäumnisse durch Ihre grünen Vorgänger. Sehr wohl sind Sie jedoch dafür verantwortlich, die Vorkommnisse lückenlos aufzuklären und abzustellen. Tierschutz ist als Staatsziel verankert. Der Artikel 11 unserer Landesverfassung besagt, dass Tiere unter dem besonderen Schutz des Landes stehen. Das Land muss dementsprechend auch die Gewährleistung dieses Schutzes kontrollieren. Das besagte Videomaterial aus dem Schlachthof zeigt, dass der Schutz nicht gewährleistet ist. Das Videomaterial aus dem Schlachthof zeigt, wie Tiere qualvoll sterben müssen. Dazu kommt, dass das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium als oberste Veterinäramtsbehörde mit Aufsichtspflicht am gleichen Tag von den Missständen erfahren hat wie die allgemeine Öffentlichkeit. Da fragt man sich schon, welche Funktion hat diese Behörde? Ja, die Überprüfung von Schlachthöfen obliegt den Kreisen, aber wie kann die Funktion der obersten Behörde erfüllt werden, wenn diese keine Informationen von den Kreisen einfordert? Deswegen muss es zu einer stärkeren Kontrolle und Unterstützung der Kreise kommen.

 

Erstens: Kontrollberichte müssen regelmäßig angefordert werden ­ und das auch über die Einhaltung des Tierschutzes. Nur so kann die Aufgabe der Fachaufsicht, die ordnungsgemäße Kontrollausübung der Kreise zu überprüfen, doch überhaupt funktionieren! Zweitens teile ich Ihre Aussage, es greife zu kurz, dass mehr Personal zu mehr Kontrollen und mehr Kontrollen bessere Qualität nach sich zöge, eindeutig nicht. Wenn in den Kreisen beklagt wird, dass es zu wenig Amtstierärzte gibt, ist es Aufgabe des Ministeriums, gemeinsam mit den Kreisen Lösungen zu erarbeiten und somit unterstützend tätig zu werden.

 

Bevor das Ministerium in grüner Hand war, war es auch Usus, dass sich die Fachaufsicht mit den Kreisveterinären vor Ort ein Bild von der Lage gemacht hat. Die Fachaufsicht sollte wieder ein Miteinander mit den Kreisveterinärämtern sicherstellen. Wie funktionieren die Betriebe, wie laufen die Kontrollen vor Ort? Ein echter Austausch über Verbesserungsmöglichkeiten ist dringend erforderlich. Wir stehen vor einem strukturellen Problem, das endlich vernünftig angegangen werden muss.

 

Unsere kleine Anfrage hat gezeigt, dass tierschutzrechtliche Verstöße nicht einmal angefragt wurden! Wir als FDP-Fraktion fordern, dass die Aufsichtspflicht zum Wohle der Tiere endlich ernst genommen wird. Tierschutz als Staatsziel muss auch die dafür notwendige Aufmerksamkeit aus dem Ministerium bekommen! Herr Minister, unser erstes Zusammentreffen war vor einigen Jahren beim Pinneberger Kreisbauernverband. Mir ist beindruckend sinngemäß folgende Aussage von Ihnen in Erinnerung geblieben: Wir Landwirte brauchen uns nicht wundern, wenn Tierschützer uns aufs Dach steigen, wenn wir immer noch nicht sicherstellen, dass jedes Schwein zumindest mit Tageslicht gehalten wird.`

 

Herr Minister, dort haben Sie deutliche Worte zum Thema Tierschutz gefunden. Wenn Sie nun auch aktiv zum Wohle des Tieres in den Schlachthöfen Taten folgen lassen, haben Sie uns an Ihrer Seite!

Dringlichkeitsantrag "Frauenrechte stärken"

30. September 2022

Die 22-jährige Mahsa (Jina) Amini ist am 16. September in Teheran gestorben. Sie wurde von der iranischen Sittenpolizei drei Tage vorher festgenommen, weil sie ihren Hijab in der Öffentlichkeit nicht richtig getragen habe. Seitdem gehen weltweit Frauen, Männer und Kinder auf die Straße, um für Frauenrechte zu kämpfen und sie werden immer lauter. Und bei der Demonstration am Mittwoch, bei der ich mit vielen Kolleginnen und Kollegen teilgenommen habe, hörten wir immer mehr, dass die Frauen sagten: ,Wir werden immer lauter. Und diesmal lassen wir uns nicht einschüchtern. Wir werden so lange laut bleiben, bis dieses Regime gestürzt ist.` Die Aufforderung unserer ehemaligen Ausschussvorsitzende für Menschenrechte im Bundestag, Gyde Jensen, an den iranischen Botschafter möchte ich hier noch einmal in aller Deutlichkeit bekräftigen. Sie sagte: ,Setzen Sie sich dafür ein, dass in Ihrem Land Veränderung möglich ist. Dass das archaische Hijab-Gesetz und die Bevormundung der Frau der Vergangenheit angehören. Setzen Sie sich dafür ein, dass Mut endlich belohnt und nicht bestraft wird.`

 

Ich denke, das muss der Botschafter in Deutschland eigentlich täglich zu hören bekommen. Und es kann nicht angehen, dass täglich immer mehr Frauen, auch Männer, im Iran zu Tode kommen, weil sie für ihre Rechte kämpfen, für ihre Freiheitsrechte, für Frauenrechte, für Menschenrechte. Femizide machen 20 Prozent der Morde im Iran aus - jedes Jahr 2000 Frauen, 2000-mal Mahsa (Jina) Amini. Weltweit sind es täglich 137 Frauen. Das macht 87.000 Femizide pro Jahr. Ich möchte einmal einen rumänische Schriftsteller, Elie Wiesel, zitieren: ,Man muss immer Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.` Wir unterstützen auch insbesondere die Forderung von Omid Nouripour nach Sanktionen und ebenso dem Islamischen Zentrum Hamburg, dem IZH, endlich das Handwerk zu legen. Dieses Zentrum ist das wichtigste Spionagenest des Regimes in Deutschland, sagt er, und bedrängt zudem viele Iranerinnen und Iraner, die hier bei uns Zuflucht gesucht haben. Das möchte ich nur bestärken. Frauenrechte sind Menschenrechte. Frauenrechte sind auch ein Maßstab für den Zustand, in dem sich eine Gesellschaft befindet. Trotz der Fortschritte im Bildungsbereich, passieren im Iran immer noch so viele legitimierte Femizide. Wir stehen hier an der Seite derjenigen, die gegen die staatliche Unterdrückung von Frauen und die legitimierten Femizide im Iran demonstrieren. Wir solidarisieren uns vor allem auch mit denjenigen, die nicht wie in Deutschland das Recht haben zu demonstrieren, ihre Meinung frei zu äußern. So auch mit den Demonstrantinnen in Afghanistan, deren Demonstration gestern erneut gewaltsam von den Taliban aufgelöst wurde. Der iranische Ebrahim Raisi spricht von einer Verschwörung gegen die politische Führung des Landes. Wir hingegen unterstützen ausdrücklich die Freiheits- und Demokratiebewegung im Iran und überall in einer Welt. Deswegen ist es gut, dass wir heute in diesem Haus uns einigen konnten auf diesen Dringlichkeitsantrag. Zan zedegi azadi ­ Frau, Leben, Freiheit.

TOP Dispositionszinsen gesetzlich begrenzen

30. September 2022

Erneut fordert die SPD uns auf, uns auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Höhe der Dispositionszinsen gedeckelt wird. Seit dem letzten Antrag in der letzten Legislatur hat sich an den Rahmenbedingungen jedoch nichts geändert. Der Dispositionskredit ist eine Kreditlinie, die der Verbraucher ­ beziehungsweise Darlehensnehmer ­ flexibel nutzen kann. Zum einen ist ein Dispositionskredit mit vergleichsweise hohen Verwaltungs-, Risiko- und Personalkosten verbunden. Insbesondere die Risikokosten schlagen hier zu Buche. Klassische Rahmen- oder Ratenkredite binden den Kunden an regelmäßige Tilgungsleistungen. Diese gibt es beim Dispositionskredit nicht.

 

Warum ist der Dispokredit im Konkreten für ein Kreditinstitut so teuer? Eine zugesagte Kreditlinie muss seitens der Bank vorgehalten werden und zwar unerheblich davon, ob der Kunde den Kreditrahmen in Anspruch nimmt. Nicht nur, dass die Bank mit den zugesagten Mitteln nicht anderweitig arbeiten kann, die zugesagten Mittel müssen zudem vollständig mit Eigenkapital unterlegt werden.

 

Was heißt das konkret? Sofern ein Kreditunternehmen Linien für Dispositionskredite einräumt, stehen ihr diese Mittel nicht mehr für sonstige Kreditvergabe zur Verfügung. Bei Dispositionskrediten ist die Ausfallwahrscheinlichkeit höher als bei allen anderen Formen des Darlehens. Der angebotene Dispozins ist für alle Kunden einer Bank einheitlich. Somit muss er die durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit abbilden. Genau aus diesem Grunde sind die Konditionen bei einem Ratenkredit niedriger ­ hier wird der Zinssatz individuell ermittelt. Ein Dispositionskredit steht variabel zur Verfügung und bindet das Eigenkapital der Bank in Höhe von acht Prozent des Kreditrahmens ­ unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme.

 

Es gibt sinnvollere Mechanismen, um den Verbraucher zu schützen. Sofern ein Kunde seinen Dispo über einen Zeitraum von sechs Monaten durchgehend in Höhe von 75 Prozent oder mehr in Anspruch nimmt, ist das Kreditinstitut verpflichtet, aktiv kostengünstigere Alternativen anzubieten. Gemäß SPD-Antrag dürfte der Zinssatz für Dispositionskredite aktuell maximal 5,12 Prozent betragen. Bei der erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeit wäre dieses Angebotsprodukt für die Banken defizitär. Es ist davon auszugehen, dass Kreditinstitute das Angebot stark einschränken würden. Hiermit wäre niemanden geholfen.

 

Ich betone noch einmal: Der gesamte Kreditrahmen eines Dispositionskredites muss unabhängig von der Inanspruchnahme mit Eigenkapital unterlegt werden. Eigenkapitalbindung, die für Unternehmenskredite nicht mehr zur Verfügung steht. Dispositionskredite und Investitionskredite für Unternehmen stehen aufgrund des begrenzten Eigenkapitals der Banken im Wettbewerb zueinander ­ das verlieren Sie hier völlig aus den Augen!

 

Verlassen wir die Ebene der Unternehmen, die gerade in der heutigen Zeit händeringend auf Investitionskredite angewiesen sind und wenden wir den Blick auf den Verbraucher, der Ihnen auf den ersten Blick so wichtig erscheint. Ein Dispositionskredit soll kurzfristige Liquiditätsprobleme überbrücken. Er ist nicht für die dauerhafte Inanspruchnahme gedacht. Deshalb ist es richtig, dass Banken verpflichtet sind, ihren Kunden nach einer gewissen Zeit günstigere Alternativen mit festen Rückzahlungsfristen anzubieten. Es ist doch gerade der Dispositionskredit, der viele Menschen in die Verschuldung stürzt. Was passiert denn, wenn wir den Zinssatz gesetzlich senken und defizitär für den Anbieter gestalten? Je günstiger der Kredit wird, desto mehr wird er in Anspruch genommen. Dieses Verständnis von Angebot und Nachfrage fehlt mir hier leider öfter. Diese erhöhte Inanspruchnahme als Einstieg in die Verschuldungsfalle wollen wir gerade nicht. Dispositionskredite können quasi dauerhaft in Anspruch genommen werden. Je günstiger Sie diesen Kredit machen, desto teurer wird er am Ende.

 

Lassen Sie uns den Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten vernünftig helfen ­ stärken Sie mit uns die Angebote und den niedrigschwelligen Zugang zur Schuldnerberatung!

TOP Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen

30. September 2022

Schwimmen zu lernen und es sicher zu beherrschen, sollte für jedes Kind möglich sein. Aber wenn wir uns die Zahlen angucken, dann müssen wir feststellen, dass wir weit davon entfernt sind: Laut DLRG sind fast 60 Prozent der Zehnjährigen keine sicheren Schwimmer, gleiches gilt für 20 Prozent der Schüler am Ende der sechsten Klasse. Niemand will das ­ am wenigstens die Eltern selbst: Die Eltern suchen händeringend nach Möglichkeiten, ihr Kind ,schwimmfähig` zu bekommen.

 

Es ist meines Erachtens der falsche Weg, das Erlernen der Schwimmfähigkeit an externe Organisationen quasi ,auszulagern` und sich darauf zu verlassen, dass das Ehrenamt oder kommerzielle Anbieter diese Aufgabe übernehmen. Vor allem angesichts der Tatsache, dass das Erlernen der Schwimmfähigkeit verbindlich in den Fachanforderungen vorgesehen ist und ­ zumindest formell ­ integraler Bestandteil des Lehrplans ist. Wir fordern daher, dass diese Fachanforderungen endlich verbindlich umgesetzt werden und der Schwimmunterricht als Teil des Sportunterrichts den Stellenwert erhält, den er verdient.

 

Der Mangel an qualifizierten Lehrkräften und das Fehlen von geeigneten Schwimmhallen wird oft als Grund vorgeschoben, aber ist der gerechtfertigt? Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Im Bericht des Bildungsministeriums von 2018 wurde angekündigt, dass mittelfristig jedes Kind das Schwimmen erlernt. Es wird Zeit, dass diesen Worten endlich Taten folgen. Schwimmunterricht wird angeblich in den meisten Schulen erteilt. Die Aussage, dass im Schuljahr 2018/2019 ,in mindestens einer Klassenstufe Schwimmunterricht` erteilt wurde, lässt keinen Rückschluss darauf zu, ob hinreichend Unterrichtsstunden gegeben wurden. Ferner fehlt die Aussage, ob es sich auf sämtliche Klassen einer Jahrgangsstufe bezieht. Hieran gibt es erhebliche Zweifel!

 

Der Bedarf an privaten Schwimmkursen ist vielerorts größer als das Angebot und es gibt lange Wartelisten. Die Schwimmfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein sind nicht erst seit der Coronapandemie unbefriedigend. Aus diesem Grund ist eine verpflichtende Umsetzung des Schwimmunterrichts an den Grundschulen und eine Überprüfung zur Sicherstellung der erfolgreichen Erlangung der Schwimmfähigkeit ab dem Schuljahr 2023/2024 überfällig. Die Fachanforderung Sport muss für den Bereich Schwimmen sicherstellen, dass grundsätzlich alle Schüler die vorgesehenen Schwimmkompetenzen erreichen können. Damit der vorgesehene Schwimmunterricht endlich verlässlich umgesetzt und seiner Relevanz gerecht wird, soll der Sachstand der Schwimmfähigkeit im Übergangszeugnis zur weiterführenden Schule vermerkt werden. Ferner sollen die Kooperationen der Schulen untereinander und mit Vereinen und Verbänden gefördert werden

 

Welche Argumente sprechen vermeintlich gegen verlässlichen Schwimmunterricht? Zum einen sei oftmals kein Hallenbad erreichbar und es gäbe nicht genügend schwimmlehrbefähigte Lehrer. Bei Blockunterricht ist die Sommerperiode lang genug, um trotz Sommerferien hinreichend Schwimmunterricht in den Sommermonaten zu geben. Sollte kein Freibad im Umland vorhanden sein, ist eine Kostenerstattung seitens des Landes für Beförderungsunternehmen oder Klassenreisen angebracht, um in Kompaktkursen in weiter entfernten Standorten Schwimmkurse zu ermöglichen. Auch in Badeseen kann man das Schwimmen erlernen!

 

Kommen wir zu dem Mangel an schwimmlehrbefähigten Lehrern. Hier erinnere ich die Landesregierung gerne daran, dass sämtliche in Schleswig- Holstein ausgebildeten Sportlehrer schwimmlehrbefähigt sind. Zum Erhalt der Schwimmlehrbefähigung ist alle vier Jahre ein Auffrischungskurs zu belegen. Wir fordern die Landesregierung auf, diese Einhaltung zu überprüfen. Fehlende staatliche Kursplätze sind kein Argument ­ die DLRG zum Beispiel bietet diese Kurse vielerorts als Wochenendkurse an. Und wieder heilt das private Ehrenamt Versäumnisse der Regierung! Der Schwimmunterricht in den Schulen muss so organisiert sein, dass 100 Prozent der Schülerinnen und Schüler als Schwimmer von den Schulen gehen ­ dauerhaft! Wir fordern die Landesregierung auf, sich hier stärker als bisher bei der Finanzierung einzubringen.

 

Genau das war der Grund, warum wir Freie Demokraten durchgesetzt haben, dass kommunale Schwimmstätten mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs seit 2021 endlich Betriebskostenunterstützung für ihre Schwimmstätten erhalten. Diese soll anteilig auf die Kommunen nach bereitgestellten Schwimmzeiten für Schwimmunterricht verteilt werden. Meine Kleine Anfrage hierzu hat jedoch ergeben, dass diese Verteilung bis heute nicht auf diesem Wege vorgenommen wird. Die Mittel werden nicht gesetzeskonform verteilt, obwohl es keine coronabedingten Einschränkungen mehr gibt.

 

Wir fordern die Landesregierung auf, dass Gesetz endlich umzusetzen. Dann werden wir sehen, wieviel Schwimmunterricht seitens der Schulen wirklich gegeben wird. Ein Schelm, wer vermutet, dass diese Transparenz nicht gewünscht ist!

TOP Die GemHVO-Doppik zukunftsfest weiterentwickeln

30. September 2022

Die Finanzsituation unserer elf Kreise hat sich in den letzten Jahren erfreulicherweise stark verbessert. Fehlbeträge wurden abgebaut und es konnten zum Teil erhebliche Ergebnisrücklagen gebildet werden. Hierzu hat übrigens auch die Neuordnung des Finanzausgleichsgesetzes beigetragen.

 

Im Gegensatz zu den Grünen und der CDU hätten wir uns eine stärkere Verteilung der Mittel zugunsten der Gemeinden und Städte anstatt zu den Kreisen gewünscht. Auch der von Schwarz-grün gewünschte Anstieg der Nivellierungshebesätze hat zu einer erheblichen Umverteilung von Mitteln zugunsten der Kreise geführt, da die erhöhte fiktive Finanzkraft der Gemeinden mit einem Anstieg der Kreisumlage einherging. Dieses hat leider damals weder die CDU noch die Grünen interessiert.

 

Bei den Kreisen handelt es sich um umlagefinanzierte Gebietskörperschaften. Die Kreisumlage ist das wesentliche Finanzierungsinstrument. Sofern in der mittelfristigen Planung nicht verlässlich gewährleistet ist, dass sämtliche Haushalte ausgeglichen sind, scheuen viele Kreise die Senkung der Umlage, obwohl sich die Eigenkapitalquote durch hohe eintretende Überschüsse Jahr für Jahr verbessert. Unsere Kreise verbuchen Jahr für Jahr erhebliche Jahresüberschüsse, die zu einem großen Anteil durch die Kreisumlagen finanziert werden. Dem gegenüber ist die finanzielle Situation bei vielen zugehörigen Kommunen ­ vorsichtig ausgedrückt ­ mehr und mehr angespannt.

 

Warum scheuen sich nun viele Kreistage, die Kreisumlage in einem Umfang zu senken, wie es aufgrund des finanziellen Ungleichgewichts zwischen kreisangehörigen Gemeinden und Städten und Kreis angezeigt wäre? Das Eigenkapital der Gemeinde ergibt sich aus der Summe der Allgemeinen Rücklage, der Sonderrücklage, der Ergebnisrücklage, eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages und des Jahresüberschusses oder des Jahresfehlbetrages. Nach §26 Absatz 3 der Gemeindehaushaltsverordnung- Doppik soll ein festgestellter Jahresfehlbetrag durch Umbuchung aus der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden. Eine planerische Entnahme aus der Ergebnisrücklage zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages in der Haushaltsplanung ist hingegen bisher unzulässig. Dieses hat zur Folge, dass Kreistage eine angezeigte Senkung der Kreisumlage gegebenenfalls scheuen, sofern in der mittelfristigen Finanzplanung ein Jahr mit einem Defizit ausgewiesen wird.

 

Nordrhein-Westfalen hat den Weg für eine Lösung aufgezeigt. Hier wurde eine Ausgleichsrücklage eingeführt, die neben den bestehenden Rücklagen Bestandteil des ausgewiesenen Eigenkapitals ausweist. Jahresüberschüsse füllen die Ausgleichsrücklage, die zum einen eingetretene Jahresfehlbeträge ausgleichen kann und zum anderen ­ und das ist der wichtige Punkt ­ genutzt werden kann, um Fehlbeträge im Haushaltsentwurf auszugleichen. Der Haushalt gilt als rechtlich ausgeglichen. Erhöhungen der Kreisumlage sind somit bei hohen Ergebnisrücklagen und auskömmlicher Eigenkapitalquote nicht mehr erforderlich. Senkungen der Kreisumlagen können mutiger angegangen werden.

 

Auch auf gemeindlicher Ebene ist die Einführung dieser Ausgleichsrücklage zu begrüßen. Insbesondere konjunkturelle Schwankungen bei den Gewerbesteuererträgen können durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage bei der Haushaltsaufstellung ausgeglichen werden. Konjunkturell bedingte Steuererhöhungen zum Ausgleich des Haushaltes können vermieden werden. Bisher darf nicht auf bestehende Ergebnisrücklagen bei der Haushaltsaufstellung zurückgegriffen werden. Steuer- oder Umlageerhöhungen müssen vorgenommen werden, obwohl unter Umständen hohe Reserven bestehen. Jeder Kaufmann kann hingegen bei Bedarf Gewinnausschüttungen vornehmen. Die neue Ausgleichsrücklage hat die Funktion analog zu dem Gewinnvortrag im Handelsrecht. Die Zuführungsmöglichkeit muss selbstverständlich an Voraussetzungen geknüpft werden. Die allgemeine Rücklage bedarf einer angemessenen Höhe, damit eine hinreichende Eigenkapitalquote sichergestellt bleibt.

 

Sorgen wir für mehr planerische Sicherheit und ermutigen wir unsere Kreise zur Senkung der Kreisumlagen, wenn die Rücklagen es hergeben. Bei der Evaluierung des FAGs sollte zudem endlich eine gerechtere Mittelverteilung zwischen den Gemeinden und den Kreisen sichergestellt werden. Hohe Ergebnisrücklagen der Kreise zeigen, dass es hier eine Schieflage gibt.

TOP Automatische Inflationsanpassung auch bei Lohn- und Einkommenssteuer

28. September 2022

Vergangenen Donnerstag wurde im Bundestag mit dem Inflationsausgleichsgesetz eine ganz wichtige Maßnahme für die hart arbeitende Mitte unserer Gesellschaft behandelt. Der Staat darf nicht zum Profiteur der Inflation werden. Der vorgesehene Ausgleich der sogenannten Kalten Progression, also das Verhindern schleichender Steuererhöhungen, ist keine Wohltat des Staates, sondern er ist zwingend geboten!

 

Die Inflation und die hohen Energiepreise machen es zweifelsohne notwendig, Menschen in Notlage und mit geringen Einkommen zu unterstützen. Die drei Entlastungspakete, die der Bund bisher geschnürt hat, zeigen die große Handlungsbereitschaft der Bundesregierung. Und es ist gut, dass es den parteiübergreifenden Willen gibt, soziale Härten abzufedern.

 

Wir dürfen aber nicht vergessen, dass es auch die arbeitende Mitte der Gesellschaft gibt, die ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützungsleistungen finanzieren. Auch diese Menschen sehen sich steigenden Preisen und höheren Kosten gegenüber. In der Debatte um Entlastungen und Inflationsbekämpfung dürfen wir diesen Teil der Gesellschaft nicht außer Acht lassen. Daher ist der Ausgleich der Kalten Progression, das Verhindern schleichender Steuererhöhungen für die arbeitende Mitte, so richtig.

 

Der ein oder andere tut leider so, als würde es sich beim Ausgleich der Kalten Progression um die reine Barmherzigkeit des Staates handeln. Als würde es sich um ein unnötiges Geschenk handeln, das die betroffenen Menschen doch eigentlich gar nicht nötig hätten. Mit Verlaub: Solche Einstellungen sind respektlos gegenüber den arbeitenden Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihren Steuern unseren Sozialstaat überhaupt erst möglich machen und finanzieren. Ich freue mich daher sehr, dass die FDP im Bund SPD und Grüne überzeugen konnte, dass der Ausgleich der Kalten Progression überfällig und alles andere als bloße Gutmütigkeit ist.

 

Die Diskussion der letzten Wochen über diesen Inflationsausgleich war teils gespenstisch und absurd. Es wurde von einigen Vertretern des linken Parteienspektrums der Eindruck erweckt, als seien schleichende Steuererhöhungen gerechtfertigt ­ als sei es okay, dass sich der Staat durch die Inflation auch noch an den Arbeitnehmern bereichert. Es ist doch irre, dass ernsthaft darüber gestritten werden muss, ob schleichende Steuererhöhung verhindert werden müssen. Dis Diskussion zeigt, dass wir den Ausgleich der Kalten Progression nicht nur für die kommenden beiden Jahre brauchen. Mehr war mit den rot-grünen Koalitionspartnern im Bund bisher leider nicht zu machen. Wir brauchen stattdessen einen Automatismus, wie es ihn auch bei Sozialleistungen gibt, wie er zum Beispiel auch für das neue Bürgergeld vorgesehen ist. Wir brauchen auch bei der Lohn- und Einkommenssteuer einen automatischen Inflationsausgleich. Das hat auch nichts mit Klientelpolitik oder sonst was zu tun. Es ist schlicht eine Frage der Gerechtigkeit. Eine Frage der Fairness gegenüber der arbeitenden Mitte unserer Gesellschaft. Als Land des Mittelstands sollten wir daher heute ein klares Zeichen senden: Dass Schleswig-Holstein nicht nur das vorliegende Inflationsausgleichsgesetz im Bundesrat unterstützt. Sondern dass Schleswig-Holstein für Gerechtigkeit und ein Ende heimlicher Steuererhöhungen steht.

Unterlassene Hilfeleistung für Bürger und Unternehmen

22. September 2022

Die grüne GroKo hat heute dokumentiert, dass sie absolut keine Idee hat, wie man den notleidenden Betrieben im Land helfen möchte. Trotz mehrfacher Nachfragen konnte die Landesregierung nicht erklären, was für Programme sich eigentlich hinter dem großspurig angekündigten erweiterten Bürgschaftsrahmen verstecken soll. Nur eines konnte die Landesregierung versichern: Das Land selbst will keinen einzigen eigenen Cent für Wirtschaftshilfen zur Verfügung stellen. Das ist eine katastrophale Nachricht für die Betriebe im Land. Das Programm von CDU und Grünen besteht im wahrsten Sinne des Wortes nur aus schwarz-grünen Nullen.

 

Auch die 170 Millionen Euro für energetische Sanierungen sichern lediglich geplante Infrastrukturprojekte der Landesregierung in Folgejahren und helfen keinem einzigen Bürger dieses Jahr über den Winter. Im Gegensatz zum Bund will sich das Land bei Entlastungen also einen schlanken Fuß machen.

 

Wir wollen hingegen wirklich entlasten, zum Beispiel durch die Absenkung der Kita-Gebühren. Außerdem fordern wir weiterhin die Neuauflage des Mittelstandssicherungsfonds sowie die Ausweitung auf den gesamten Mittelstand. Denn wir wollen dem Mittelstand wirklich helfen und damit Arbeitsplätze im Land sichern ­ und die Wirtschaft nicht wie die grüne GroKo mit Nebelkerzen täuschen.

Wir wollen dem Mittelstand wirklich helfen

20. September 2022

Die Pläne von Monika Heinold scheinen nicht ansatzweise zu Ende gedacht zu sein. Mit ihrem Gesetzentwurf möchte die Landesregierung einen völlig nebulösen Vorratsbeschluss haben. Und wie genau soll das Hilfsprogramm überhaupt aussehen? Das Finanzministerium spricht davon, dass der Landtag dem Hilfsprogramm zustimmen muss. Schade nur, dass die Koalition überhaupt keinen entsprechenden Antrag eingebracht hat. Die Landesregierung will also die Zustimmung für ein nicht vorliegendes Programm.

 

Wir wollen dem Mittelstand hingegen wirklich helfen und fordern daher die Neuauflage des Mittelstandssicherungsfonds und Ausweitung auf den gesamten Mittelstand. Denn wir wollen dem Mittelstand wirklich helfen und nicht nur vertrösten. Wenn es CDU und Grünen mit Hilfen für den Mittelstand wirklich ernst meinen, werden sie unserem Antrag also zustimmen ­ zumal es der einzige konkrete Vorschlag ist, der vorliegt.

 

Ansonsten erkennt man beim Nachtragshaushalt das klassische Muster der grünen GroKo: Einfach bei jeder Maßnahme den Begriff ,Energieeinsparung` unterbringen und schon hält man die nächsten Ausgaben für gerechtfertigt. Dass die Finanzministerin dann aber noch trotz sprudelnder Steuereinnahmen über die geplanten Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger lamentiert, überrascht uns. Immer nur Forderungen an den Bund stellen, aber nur wenig eigene Handlungsbereitschaft zeigen, ist zu wenig. Monika Heinolds deutliche Kritik an Bundeswirtschaftsminister Habeck, dass es aus seinem Haus immer noch keine Vorschläge für schnelle Wirtschaftshilfen gibt, teilen wir hingegen ausdrücklich.

Umsetzung der Grundsteuerreform ist und bleibt großer Murks

15. September 2022

Die heutige Anhörung bestätigt erneut: Die Umsetzung der Grundsteuerreform ist großer Murks! Es wurde nicht nur deutlich, dass die Wahl des komplizierten und bürokratischen Bundesmodells der absolut falsche Weg war. Auch an der Umsetzung durch das Land hapert es an allen Ecken und Enden. Da erstaunt es schon, wenn die Finanzverwaltung eine Quote von rund 20 Prozent abgegebener Grundsteuererklärungen als Erfolg feiert.

 

Finanzministerin Heinold hat sich leider schon frühzeitig gegen Bürokratieabbau entschieden und mit der Wahl des Bundesmodells die Grundsteuerreform auf vielen Ebenen gegen die Wand gefahren. Es ist bedauerlich, dass CDU und Grüne kein Interesse daran hatten, Fehler zu korrigieren und frühzeitig auf ein bürgerfreundliches Modell zu wechseln. So wird die Umsetzung der Grundsteuerreform ein never-ending Desaster bleiben. Wir haben in der Vergangenheit bereits mehrfach gefordert, die Reißleine zu ziehen, bevor die Karre nicht mehr aus dem Dreck gezogen werden kann.

 

Jetzt heißt es, nach vorne zu schauen und es für die Zukunft besser zu machen: Wenn das Grundsteuermodell schon nicht im laufenden Verfahren zu ändern ist, so sollten wir zumindest schon jetzt zur nächsten Hauptfeststellung ein anderes Modell beschließen.

TOP Corona-Notkredit an Steuerentwicklung anpassen

2. September 2022

Die Finanzministerin hat die finanzielle Corona-Notlage für beendet erklärt. Das ist eine gute Nachricht. Nicht verausgabte Kreditermächtigungen müssten nun zurückgeführt werden. Corona hat uns nicht in die finanzielle Schieflage geführt, wie zunächst befürchtet.

 

Der vierte Haushaltsnachtrag 2020 hat mit Einräumung der hohen Kreditermächtigung aus gutem Grund zwei wichtige Bedingungen für eine tatsächliche Kreditaufnahme gefordert: Erstens wurde die Kreditaufnahme auf bestimmte Zeiträume und für konkrete Zwecke beschränkt. Wir Freie Demokraten wollten zudem verhindern, dass zukünftigen Regierungen ein Blankoscheck für die Verwendung der Notkredite erteilt wird. Das wäre auch ein Verstoß gegen unsere Landesverfassung, denn die Verwendung von Notkrediten muss in Bezug zu einer außergewöhnlichen Notsituation stehen. Deshalb haben wir zweitens eine präzise Regelung durchgesetzt, die einer Inanspruchnahme des Notkredites wirksame Grenzen setzen sollte: Wir haben verbindlich mit verfassungsändernder Mehrheit festgelegt, dass strukturelle Steuermehreinnahmen bis 2024 die erlaubte Inanspruchnahme der Notkredite in derselben Höhe reduzieren. Einfacher ausgedrückt: Sind die Steuereinnahmen besser als geplant, stehen entsprechend weniger Kreditmittel zur Verfügung. Das gilt übrigens auch unterjährig für 2022! Seien Sie sich sicher, dass wir dies auch überprüfen werden!

 

Der Landeshaushalt sollte bei Steuermehreinnahmen nicht kreditfinanziert aufgebläht werden dürfen. Genau das soll jetzt passieren. Die Grüne GroKo nutzt bereits in der ersten Plenartagung nach der Wahl des Ministerpräsidenten ihre Zweidrittelmehrheit, um diesen Beschluss aufzuheben und sich von einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik zu verabschieden. Nach dem Motto: ,Endlich ist der Türwächter FDP weg, öffnen wir Tür und Tor für eine fröhliche Neuverschuldung.` Jetzt wird auch dem letzten Skeptiker deutlich vor Augen geführt, dass Bekenntnisse zur Schuldenbremse bei der CDU nur Lippenbekenntnisse sind!

 

Werte Kollegen von CDU und Grünen, das ist ein verfassungsrechtlicher Missbrauch Ihrer Zweidrittelmehrheit! Wir werden hierfür nicht Ihr Steigbügelhalter sein! Mit einem Nebensatz in Ihrem Antrag wollen Sie die Beschlüsse aus 2020 aufheben und greifen zudem ungehemmt noch einmal für über eine halbe Milliarde Euro in den Corona-Nothilfe-Topf, die locker aus den Steuermehreinnahmen zu finanzieren wären. Somit zahlt der Bürger zweimal! Ja, zugesagte Investitionen muss man einhalten! Im ersten Halbjahr hat das Land jedoch 1,2 Milliarden Euro mehr Steuern eingenommen als im selben Zeitraum im Jahr zuvor. Und ja, wir beteiligen uns mit bisher 170 Millionen Euro an den bisherigen Entlastungspaketen. Aber der positive Finanzierungssaldo beträgt Ende Juli 2022 914 Millionen Euro. Die bereinigten Ausgaben stiegen um fünf Prozent, aber die korrespondierenden Einnahmen um 14 Prozent. Ihre geplante weitere Ausschöpfung des Notkredites ist somit im Widerspruch mit unserer gemeinsam getroffenen Vereinbarung und nicht verfassungskonform.

 

Warum geht die Landesregierung diesen Weg und hebelt mit Zweidrittelmehrheit den Notkredit-Beschluss aus? Einfache Antwort: CDU und Grüne möchten mit den zusätzlichen Steuereinnahmen neue schwarz- grüne Projekte bezahlen. Die grüne GroKo finanziert die Wünsche beider Koalitionspartner und erkauft sich also zu Lasten zukünftiger Generationen ihren Koalitionsfrieden! Diesen Taschenspielertrick haben wir durchschaut! Wir lassen nicht zu, dass Sie den Menschen im Land falsche Tatsachen vorgaukeln und über eine halbe Milliarde Euro neuer Schulden einfach verschleiern wollen. Hören Sie auf, finanzpolitisch zu irrlichtern.

 

Frau Ministerin, Sie schauen ,...mit Freude und Staunen jeden Monat, wie hoch die Steuereinnahmen sind.` So wurden Sie in den Kieler Nachrichten zitiert. Bereits 2021 hat unser Land höhere Steuereinnahmen gehabt, als vor der Pandemie prognostiziert. Sie selbst sagen, dass die Kreditermächtigung bis zum Jahresende verfassungsrechtlich abgewickelt werden sollte. Dann greifen Sie auch nicht weiterhin in die Schatulle!

 

Zum Vorschlag der SPD, einen Teil der Kreditermächtigung für ein ,Dreißig- Euro-Ticket` zu verwenden, sagten Sie selbst noch, dass man einen Notkredit nicht einfach für alles Mögliche zweckentfremden könne. Frau Ministerin Heinold, genau das machen Sie durch die Hintertür, wenn Sie unseren Beschluss aus der letzten Legislatur aushebeln und die Steuermehreinnahmen nicht für die zugesagten Projekte nutzen, sondern für Ihre zusätzlichen Koalitionsprojekte.

 

Wir lehnen den Koalitionsantrag ab, beantragen die Rückführung der bestehenden Kreditermächtigung und die Tilgung der in 2022 in Anspruch genommenen Kredite, die durch strukturelle Mehreinnahmen gedeckt sind. Denn der Notkredit ist definitiv nicht dafür da, eine angebliche schwarz-grüne Liebesheirat zu finanzieren!

Entlastungs- und Sicherungspaket gegen steigende Energiekosten

1. September 2022

TOP: Sozialen Zusammenhalt sichern: Entlastungs- und Sicherungspaket gegen steigende Energiekosten in Schleswig-Holstein

 

Der völkerrechtswidrige Angriff der Ukraine hat zu einer Preisexplosion bei Energie geführt. Putin setzt die Gasversorgung als Waffe ein. Viele Menschen in unserem Land haben Angst, die steigenden Energiepreise nicht mehr bezahlen zu können und sich nachhaltig verschulden zu müssen. In einer solch elementaren Krise brauchen unsere Bürgerinnen und Bürger keine Belehrungen von grünen und schwarzen Politikern, wie sich unser Waschverhalten zu ändern habe. Die Hotelbranche braucht auch keine Vorgaben, welche Geschäftsbereiche vornehmlich einzustellen wären. Auch das Verbieten von privaten Kaffeemaschinen in Landesbehörden ist wirklich kein geeignetes Mittel, um Vertrauen zu erzeugen, dass die Politik geeignete Maßnahmen ergreift, um Putins Energiekrieg wirksam zu begegnen.

 

Die SPD hat Recht, wenn sie in ihrem Antrag fordert, dass Menschen mit geringem Einkommen, die von den gestiegenen Energiekosten besonders belastet sind, unterstützt werden müssen. Es muss aber die vorrangige Aufgabe der Politik sein, aktiv Putins Energiekrieg weitestgehend ins Leere laufen zu lassen, anstatt reaktiv die Auswirkungen zu mildern. Habecks Gasumlage sozialisiert unternehmerische Fehlentscheidungen und wird lediglich von einem bestimmten Anteil der Bevölkerung zu tragen sein. Des Weiteren kurbelt sie die Preisspirale deutlich an und ist somit Treiber der Inflation.

 

Die hohen Strompreise ­ eine Megawattstunde kostete am Spotmarkt schon 1000 Euro ­ sind größtenteils durch die anhaltende Verstromung von Gas hausgemacht. Aus der Gaskrise machen wir unnötig eine zusätzliche Stromkrise. Der Strommarkt braucht endlich einen Ordnungsrahmen, der wieder eine marktgerechte Preisbildung ermöglicht. Durch das ,Merit Order-Prinzip` bestimmt der teuerste Stromanbieter den Preis für alle am Markt. Bei anhaltender Gasverstromung floatet der Strompreis somit gleichströmig mit dem Gaspreis. Betreiber von Windkraftanlagen und anderer erneuerbarer Energien erzielen dadurch unglaubliche Gewinne. Die Verstromung von Gas muss aufhören!

 

Wirtschaftsminister Habeck ähnelt immer mehr dem Scheinriesen ,Tur Tur` aus ,Jim Knopf und Lukas dem Lokomotivführer`: Große Ankündigungen ­ kleinste Ergebnisse bei näherer Betrachtung. Er wirkt mit der Bewältigung dieser Energiekrise mehr als überfordert. Obwohl er nahezu zeitgleich mit seinem italienischen Kollegen in Katar war, hat Italien zum Beispiel bereits unterschriebene Lieferabkommen für LNG. Eindeutig unterstützen möchte ich den Punkt im SPD-Antrag, den Zugang zu Wohngeld niedrigschwelliger zu gestalten. Es gibt viele Menschen in unserem Land, die nicht wissen, dass sie Anspruch auf Wohngeld haben. Hieran ist auch ein Energiekostenzuschuss gekoppelt. Wir sollten dafür sorgen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Anrecht auf Wohngeld haben, diesen auch wahrnehmen. Hierzu gehört auch eine Vereinfachung des Antrages.

 

Auch die Stärkung der Verbraucher- und Schuldnerberatung unterstütze ich sehr. Bei letzterem muss der Zugang einfacher und zeitiger möglich werden. Dieses sind jedoch alles Maßnahmen, die aus dem laufenden Haushalt zu begleichen sind. Notkredite sind gemäß Artikel 61 Absatz 3 unserer Landesverfassung dazu da, die kurzfristige Handlungsfähigkeit des Landes sicherzustellen. Diese ist aktuell nicht gefährdet. Die Steuereinnahmen sprudeln!

 

Die Forderung nach einem Landesprogramm für hydraulische Abgleiche sehe ich sehr kritisch. Die Firmen haben begrenzte Kapazitäten ­ Terminvergabe ist oft nur Monate im Voraus möglich. Dass das Land dem Handwerk quasi vorgeben soll, dass Aufträge vorrangig von Geringverdienern angenommen werden sollen, ist ein nicht hinzunehmender Eingriff in die Vertragsfreiheit und freie Unternehmenstätigkeit. Soll derjenige, dem die Heizung ausfällt, frieren, da noch hydraulische Abgleiche abzuarbeiten sind? Das kann nicht gewollt sein.

 

Für unser Flächenland ist es immens wichtig, dass die Pendlerpauschale endlich spürbar ab dem ersten Kilometer erhöht wird. Sie entlastet Menschen, die auf das Auto angewiesen sind und diejenigen, die ihren Arbeitsplatz mit dem ÖPNV erreichen können. Die Pendlerpauschale greift für alle Verkehrsträger ­ auch wenn die Grünen das nicht hören wollen.

 

Die Abschaffung der kalten Progression ist überfällig. Sie besteuert inflationsausgleichende Gehaltserhöhungen, man verdient mehr und hat doch real weniger im Portemonnaie. Hier könnten wir die vielen hart arbeitenden Menschen, die diesen Staat tragen, wirklich entlasten. Liebe Grüne, lassen Sie den Widerstand gegen diese wichtigen Maßnahmen endlich fallen!

 

Ein Härtefallfonds der Landesregierung, damit unseren Bürgerinnen und Bürgern im Bedarfsfall nicht der Strom oder das Gas abgeschaltet wird, ist vernünftig. Dieser darf jedoch nicht aus dem Notkredit bedient werden, sondern muss in den ordentlichen Haushaltsentwurf 2023. Wie bigott ist es, dass die Landesregierung stattdessen eine Förderung für Wärmepumpen und Batteriespeicher in Höhe von 50 Millionen Euro für ihr gutverdienendes Klientel in den Haushalt einstellen will, die es voraussichtlich für die nächsten eineinhalb Jahre aufgrund der Nachfrage am Markt gar nicht geben wird!

 

Ansonsten verweisen die Grünen und die CDU wie immer auf den Bund und möchten ,eventuell` und ,gegebenenfalls` landesseitig unterstützen. Ein wirklich peinlicher Alternativantrag! Es wird Zeit, dass wir vernünftig gegensteuern. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf.

Pauschale Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte

31. August 2022

Mit unserem heutigen Gesetzentwurf unterstützen wir die regierungstragenden Fraktionen dabei, frühzeitig Zusagen aus dem Koalitionsvertrag zu erfüllen. Dort heißt es: ,Wir werden Beamtinnen und Beamten auf Antrag und mit Begründung, wie beispielsweise späte Verbeamtung, Krankheit oder Familiensituation, ermöglichen, in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln oder in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Das Land übernimmt in einem solchen Fall den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung statt einer Beihilfe.` Wir freuen uns sehr, dass nun endlich auch die CDU zu der Einsicht gelangt ist, dass eine faire Öffnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte einen Vorteil für das Land als Arbeitgeber, für die zu Versichernden und mittelfristig für die Gesundheitsversorgung in unserem Land darstellt.

 

Um es noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Wir Freie Demokraten sehen sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen als gleichwertige systemnotwendige Säulen eines funktionierenden Gesundheitssystems. Eine Einheitsversicherung, im Volksmund verklärend ,Bürgerversicherung` genannt, lehnen wir strikt ab! Das ändert sich auch nicht durch seltsame Pressemitteilungen der CDU. Für ein effizientes Wirtschaften und innovatives Engagement bedarf es den Antrieb, um einen Kunden wetteifern zu müssen. Es braucht den Wettbewerb zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen.

 

Die höheren Honorare in der PKV ermöglichen eine Quersubventionierung der gesetzlich Versicherten und medizinische Innovationen werden gefördert. Die Mischkalkulation ermöglicht es Ärzten oftmals, in medizinische Geräte zu investieren, die sich sonst nicht amortisieren könnten. Von der besseren gesundheitlichen Versorgung profitieren sowohl die privat als auch die gesetzlich Versicherten.

 

In Deutschland sind Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 64.350 Euro in der GKV pflichtversichert. Hierdurch bleibt einem Großteil der arbeitenden Bevölkerung die Möglichkeit verwehrt, zwischen einer gesetzlichen und privaten Vollversicherung zu wählen. Wir fordern einen fairen Marktzugang für die privaten Krankenversicherungen für alle Versicherten. Wettbewerb ist jedoch keine Einbahnstraße. Deshalb sollte ein fairer Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung auch den neuen Beamten zustehen, indem der Dienstherr in Form einer pauschalen Beihilfe den hälftigen Beitrag übernimmt. Wettbewerb treibt uns alle an, besser zu werden. Dieses gilt sowohl für die gesetzlichen als auch privaten Krankenkassen beim Werben um den Kunden.

 

Eine Wahlmöglichkeit ausschließlich für neue Beamte ist Folge bundesgesetzlicher Regelungen zum Mitgliedsrecht in der GKV. Eine ,Rosinenpickerei` ­ in jungen, gesunden Jahren von günstigen Tarifen der PKV zu profitieren und später in die GKV zu flüchten ­ ist ausgeschlossen, da sie das gesetzliche Versicherungssystem schwer belasten würde. Die Krankheitsfälle müssten von der Solidargemeinschaft finanziert werden, während die Gewinne aus den gesunden Lebensjahren privatisiert werden.

 

Die pauschale Beihilfe würde Schleswig-Holstein beim Werben um die besten Fachkräfte stärken, da der Wunsch nach freier Krankenkassenwahl vermehrt besteht. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Wir wünschen uns nur eine echte Wahlmöglichkeit für die Beamten. Es wird keine Einschränkung für die Inanspruchnahme der individuellen Beihilfe bei einer privaten Krankenversicherung geben.

 

Wie ich bereits oft betont habe, ist es ein weiterer ­ für mich als Finanzpolitikerin wichtiger ­ Aspekt, dass die pauschale Beihilfe für den Staat als Arbeitgeber wesentlich günstiger ist. Selbst die Vertreter der PKV haben in der schriftlichen Anhörung in der letzten Legislaturperiode bestätigt, dass für den Dienstherrn die jährlichen Kosten ab dem 57. Lebensjahr niedriger sind. Berücksichtigt man, dass die Krankheitskosten mit zunehmendem Alter steigen und der Staat im aktiven Dienstalter fünfzig und im Pensionsalter siebzig Prozent der Beihilfekosten übernimmt, zeigt sich deutlich, dass wir mit einer pauschalen Beihilfe nicht nur dem Wunsch vieler Beamten entsprächen, sondern auf lange Sicht den Staatshaushalt entlasten. Auf eine Anfrage von mir hat uns das Finanzministerium mitgeteilt, dass sich die Entlastung über die Lebenszeit je Beamter auf über 25.000 Euro summieren würde. Dieses war der CDU auch schon in der letzten Legislaturperiode bekannt. Die pauschale Beihilfe ist und bleibt ein familienfreundliches und kostengünstiges Instrument für einen modernen Arbeitgeber.

 

Sehr geehrter Herr Verbandsdirektor Reuther, Ihr Versuch, über die Bundespartei Druck auf mich auszuüben, greift ins Leere. Als Freie Demokratin bin ich jederzeit bereit, mir die Argumente von Experten anzuhören. Genau dieser offene Dialog in der Anhörung hat in der letzten Legislaturperiode dazu geführt, dass ich mich von der Sinnhaftigkeit der pauschalen Beihilfe habe überzeugen lassen. Ihre Art und Weise der Kommunikation ist dazu nicht geeignet. Ich befürworte diesen Antrag, es gibt einen eindeutigen Landesparteitagsbeschluss hierzu und Druck von oben ­ wie Sie es erhofft haben ­ gibt es bei Freien Demokraten nicht!

Tierschutz hatte im Landwirtschaftsministerium bislang keine Priorität

24. August 2022

Anlässlich der Schließung eines Schlachthofes in Flintbek wegen erheblicher Verstöße gegen den Tierschutz und das Lebensmittelrecht hatte die FDP-Fraktion einen Berichtsantrag für den heutigen Umweltausschuss gestellt.

 

Die Bilder in den Medien aus dem Schlachthof waren bereits entsetzlich, aber auch der heutige Bericht von Landwirtschaftsminister Werner Schwarz hat Erschreckendes zutage gefördert. Weder kontrolliert das Land die Kontrollen der Veterinärämter, noch werden festgestellte Verstöße ans Landwirtschaftsministerium gemeldet. Die erheblichen Mängel, die bei vergangenen Kontrollen im Schlachthof in Flintbek festgestellt wurden, waren dem Ministerium bis zur Berichterstattung in den Medien nicht bekannt! Das ist unfassbar! Und nun will man sich einen schlanken Fuß machen, indem man die alleinige Verantwortung auf die Kreise abwälzt.

 

Der heutige Bericht hat gezeigt, dass Tierschutz beim ehemaligen grünen Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht leider keine Priorität hatte. Zumal das Landwirtschaftsministerium heute die Vermutung in den Raum gestellt hat, dass möglicherweise strukturelle Probleme bei den Kontrollen vorliegen und Flintbek kein Einzelfall sein könnte. Landwirtschaftsminister Werner Schwarz muss nun zügig und transparent aufklären und vor allem Strukturen schaffen, die ein zweites Flintbek unmöglich machen. Wir erwarten, dass beim Tierschutz endlich angepackt wird, damit nicht eine Branche als Gesamtes in Verruf gerät.

Notkredite sind nicht für die Finanzierung des Koalitionsfriedens da

23. August 2022

Der Landesrechnungshof und der Bund der Steuerzahler bestätigen unseren Kurs auf voller Linie: Die Schuldenbremse muss zwingend eingehalten werden. Wir fordern die Landesregierung daher erneut auf, geplante zugesagte Investitionen aus den sprudelnden Steuermehreinnahmen und nicht weiterhin aus Corona-Notkrediten zu finanzieren. Notkredite sind für die Aufrechterhaltung staatlicher Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten da und nicht für die Finanzierung des Koalitionsfriedens.

 

Die coronabedingte finanzielle Notlage hat Monika Heinold aber vergangene Woche glasklar für beendet erklärt. Es wird Zeit, dass die Landesregierung die richtigen Prioritäten setzt und in die Infrastruktur, das Gesundheitswesen, Bildung, Sicherheit und Digitalisierung investiert.

Wie der Koalitionsfrieden finanziert wird

17. August 2022

Die gute Nachricht ist, dass das Land den Corona-Notkredit deutlich weniger in Anspruch nehmen muss als geplant. Trotzdem nimmt Finanzministerin Monika Heinold weitere 500 Millionen Euro aus der Corona-Notkreditermächtigung in Anspruch, obwohl sie die wirtschaftliche Corona-Notlage für beendet erklärt hat. Die vereinbarten Investitionen müssten eigentlich in den Folgejahren über die Steuermehreinnahmen finanziert werden. Die vermeintlich gute Nachricht der Finanzministerin verschleiert in Wirklichkeit, dass sich die Koalition finanzielle Beinfreiheit verschaffen will. Es ist also so gekommen, wie befürchtet und vom grünen Fraktionsvorsitzenden auch offen zugegeben: Die Koalition braucht Geld, um den Koalitionsfrieden zu finanzieren.

 

Investitionen in Infrastruktur, das Gesundheitswesen, Bildung, Sicherheit und Digitalisierung sind enorm wichtig. Wir erwarten, dass die Landesregierung klar kommuniziert, welche finanziellen Schwerpunkte sie setzen möchte. Die Steuermehreinnahmen sind nicht dazu gedacht, um parteiideologische Einzelinteressen zu Lasten künftiger Generationen zu bezahlen. Die Finanzministerin hat heute leider verkündet, dass das Land weitere rund 530 Millionen Euro Kredite in Anspruch nimmt, obwohl es inflationsbedingt von der Krise profitiert und die Steuereinnahmen steigen. Die grüne GroKo sollte sich endlich Gedanken machen, wo man die Bürgerinnen und Bürger entlasten kann und sollte sie nicht durch die zusätzliche Inanspruchnahme von unnötigen Kredite nachhaltig belasten.

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© Annabell Krämer MdL