Annabell Krämer MdL
Annabell Krämer MdL

Gutachten bestätigt unsere Bedenken gegen den Ukraine-Notkredit

17. April 2023

Das Gutachten deckt sich mit unserer Kritik, die wir am Ukraine-Notkredit geübt haben und weswegen wir ihn auch nicht mitgetragen haben. Der Wissenschaftliche Dienst bestätigt, dass es erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Notkredits gibt. Es bleibt zum Beispiel völlig unklar, ob der Landeshaushalt vom Ukraine-Krieg überhaupt belastet wird und wie stark. Inflationsbedingt hat Finanzministerin Monika Heinold sogar hohe Mehreinnahmen erzielt. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage hat es also nicht gegeben. Problematisch ist auch, dass Schwarz-Grün das Geld für Maßnahmen nutzen möchte, die mit dem Ukraine-Krieg nichts zu tun haben. Klimaschutzmaßnahmen oder auch die Finanzierung der Wohngeldreform hätten aus dem normalen Landeshaushalt gestemmt werden müssen. Die Landesregierung versucht mit dem Notkredit vielmehr, die Schuldenbremse auszuhebeln und das auf dem Rücken der kommenden Generationen, die den Schuldenberg erben werden.

 

Wir haben immer signalisiert, dass wir Notkrediten zustimmen, aber nur, wenn sie wirklich notwendig sind und im direkten Zusammenhang mit der Notlage stehen. Das ist hier nicht der Fall. Hätten wir vor dem Landesverfassungsgericht klagen können, hätten wir dies gemacht und nach dem Gutachten auch gute Aussichten auf Erfolg gehabt. Da dies aufgrund der Regelungen in der Landesverfassung nicht möglich war, sollte die Landesregierung den Notkredit jetzt zügig zurückführen, um weiteren Schaden für den Landeshaushalt abzuwenden.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig-Holstein

23. März 2023

Das Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich bis Ende 2024 nachjustiert werden muss. Der Gesetzgeber muss die zentralörtlichen Bedarfe und somit die resultierende Teilschlüsselmasse für die Zentralen Orte gemäß verfassungsrechtlicher Anforderungen substantiell ermitteln.

 

Der Erhalt einer Teilschlüsselmasse für Zentrale Orte wird als begründbar angesehen; es wird lediglich moniert, dass die Teilschlüsselmassenquote der Vorgängerregelung einfach übernommen und fortgeschrieben wurde. Hier gilt es, die konkreten Bedarfe zu ermitteln. Hier geht es jedoch nicht um die horizontale Verteilung der Schlüsselzuweisungen, sondern um die Vorwegabzüge, die für bestimmte Aufgaben dotiert werden.

 

Auch hier werden Einrichtungen auf kommunalem Gebiet gefördert, von denen auch Einwohner anderer Kommunen beziehungsweise umliegende Gemeinden partizipieren. Dieses sind Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, kommunale Lehrschwimmbecken und Mitglieder des Büchereivereins Schleswig-Holsteins.

 

Konkret geht es heute um die Erhöhung der Finanzmittel von zwei bestehenden Vorwegabzügen und die Einführung eines neuen Vorwegabzuges. Erstens: Schleswig-Holstein hat zu wenig Frauenhausplätze, dieses hat das Innenministerium bereits 2019 festgestellt. Selbst nach Aufstockung der Plätze im Norden unseres Landes, wird nicht einmal der festgestellte Bedarf von vor drei Jahren gedeckt. Nirgendwo müssen mehr schutzsuchende Frauen abgewiesen werden als in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Ein Rechtsstaat muss in der Lage sein, seine Bürgerinnen vor Gewalt zu schützen. Insofern ist es dringend geboten, die Mittel sofort aufzustocken.

 

Zudem sollen die Mittel für die Frauenberatungsstellen einheitlich in den kommunalen Finanzausgleich überführt werden, damit die Mittelzuweisung unbürokratischer und planungssicherer erfolgen kann. In Zeiten des Fachkräftemangels müssen die Frauenberatungsstellen in die Lage versetzt werden, ihre Personalstellen unbefristet ausschreiben zu können und besetzte Stellen zu entfristen.

 

Mobile Frauenberatungen wie zum Beispiel die ,Landgrazien` sollen ebenfalls über das FAG förderfähig werden. Es darf nicht sein, dass diese Landesregierung Zuschussprogramme für Balkonkraftanlagen und Wärmepumpen mit über 75 Millionen Euro auflegt, aber Schwarz-Grün nicht bereit ist, jährlich 1,5 Millionen Euro zusätzlich bereitzustellen, um seine Bürgerinnen vor Gewalt zu schützen. ,Gewalt in Beziehungen geschieht oftmals im Verborgenen. Die Dunkelziffer solcher Fälle ist enorm hoch. Wir brauchen mehr Prävention, mehr Schutzräume und mehr Aufklärung.` Diese richtige Aussage stammt nicht von mir, sondern vom Ministerpräsidenten. Insofern wird es Zeit, dass wir diese Forderung auch mit finanziellen Mitteln realisieren.

 

Zweitens: Ungefähr fünfzehn Prozent unserer Kommunen stellen flächendeckend die Infrastruktur zur Verfügung, die die Schwimmerziehung der Menschen in unserem Küstenland überhaupt erst ermöglicht. In den letzten Jahren haben zu viele Bäder aufgrund hoher finanzieller Defizite geschlossen. Das Erlernen der Schwimmfähigkeit wird aufgrund fehlender Bäder zunehmend zu einer Herausforderung. Wir dürfen keine weiteren Lehrschwimmbecken in unserem Land verlieren. 15 Prozent der Kommunen schultern die Defizite der Bäder, die allen Schleswig- Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern zur Verfügung stehen. Immens gestiegene Betriebskosten erfordern eine Mittelerhöhung des Vorwegabzugs um mindestens 2,5 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro in 2023 und eine Dynamisierung der Mittel um 2,5 Prozent jährlich analog zum Büchereiwesen und den Frauenhäusern.

 

Drittens: Die Unterbringung der Fund- und Sicherstellungstiere durch die Kommunen ist keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe. Insofern ist die institutionalisierte Unterstützung der Tierheime bei den Betriebskosten überfällig. Die Kommunen sind für die Unterbringung der Tiere verantwortlich. Eine anteilige Finanzierung der Tierheime über den kommunalen Finanzausgleich sichert die Bereitstellung des Versorgungsangebots seitens der Tierheime und verhindert das Risiko der Selbstversorgungspflicht durch die Kommunen, die erheblich teurer ist als die Bereitstellung der Versorgung durch das Ehrenamt.

 

Für die Tierheime hat die Mittelbereitstellung über das FAG den Vorteil, dass nicht mehr bürokratieüberbordende Verhandlungen mit jeder einzelnen Kommune geführt werden müssen. Alleine im Kreis Pinneberg muss das Tierheim Elmshorn mit über 20 Kommunen Einzelverhandlungen führen. Ein erheblicher Bürokratieaufwand, der nicht erforderlich sein sollte. Prospektiv könnte auch sichergestellt werden, dass die Kommunen ihrer Versorgungspflicht über 180 Tage für das Fundtier auch wirklich nachkommen. Dieses kann durch die halbe Million Euro nicht sichergestellt werden. Es ist jedoch ein Einstieg, um die Tierheimfinanzierung endlich auf verlässliche Säulen zu stellen. Es sollte auch im Sinne der Kommunen sein, zu wissen, dass die Tierheime verlässliche Partner bleiben und nicht wie in Hamburg die Versorgungsverträge aufkündigen.

 

Wir sollten als Land unseren Beitrag leisten und die bisher im Einzelplan hinterlegten Mittel als verlässliche wiederkehrende Unterstützung zur Verfügung stellen.

Die Finanzministerin sucht schon nach der nächsten Verschuldungsmöglichkeit

16. März 2023

Die Verschuldungsträume von Monika Heinold nehmen einfach kein Ende. Sich auf Vorrat egal für welchen Zweck zu verschulden, lehnen wir ab. Die notwendigen Investitionen im Bereich des Klimaschutzes können aus den opulenten Steuermehreinnahmen finanziert werden. Wir haben immer davor gewarnt, dass mit der Erhöhung des Ukraine-Notkredites im letzten Dezember die Büchse der Pandora geöffnet wurde. Die jetzige Landesregierung ist finanziell so gut mit Rücklagen und Steuereinnahmen ausgestattet wie keine vorher und trotzdem wird weiter auf Verschuldung anstatt auf Prioritätenbildung gesetzt. Finanzpolitisch hat diese Regierung jedes Augenmaß und Feingefühl verloren und agiert lieber nach dem Prinzip Gießkanne. Es ist uns daher unverständlich, dass Daniel Günther diesen Verschuldungsphantasien der Grünen keine Grenzen setzt und seine CDU sämtliche kreditfinanzierten Klimaprojekte wie die Subvention von Wärmepumpen und Balkon-PV-Anlagen für die grüne Gutverdienerklientel mitträgt. Leider scheint sich in der Unionsfamilie nur die Junge Union für eine generationengerechte Finanz- und Haushaltspolitik starkzumachen.

Die Landesregierung will überfüllte Tierheime in Schleswig-Holstein nicht entlasten

9. März 2023

Mit unserem Vorschlag zur Änderung des Kommunalabgabegesetzes hätte die Hundesteuer für den ersten Hund aus Tierheimen und Tierschutz sowie für brauchbare Jagdhunde abgeschafft werden können. Schwarz-Grün hat aber offensichtlich nicht vor, die überfüllten Tierheime in Schleswig-Holstein zu entlasten. Erstaunt hat mich, dass vor allem die Grünen unseren Vorschlag mit der Begründung abgelehnt haben, dass dies einen unwesentlichen Beitrag darstelle. Das ist mitnichten der Fall! Mit der Abschaffung der Hundesteuer für den ersten Hund aus einem Tierheim hätten wir genau den richtigen Anreiz gesetzt, dass sich Menschen zunächst beim Tierheim um die Ecke nach einem Hund umschauen. Die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler leisten mit ihrer Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag zum Tierschutz. Schade, dass CDU und Grüne in Schleswig-Holstein keinen Beitrag dazu leisten wollen, um eine Vermittlung der Hunde aus den Tierheimen zu erleichtern. Mit der Ablehnung unseres Antrags riskiert die Landesregierung, dass die überfüllten Tierheime in Schleswig-Holstein ähnlich handeln müssen wie das Tierheim Süderstraße in Hamburg, welches seinen Vertrag mit der Stadt kündigen musste und nun keine Tiere mehr für die Stadt aufnimmt.

CDU und Grüne lassen die Bürger beim Grundsteuerbescheid im Regen stehen

2. März 2023

Die CDU hätte heute die Möglichkeit gehabt, dem Drama um die Grundsteuerbescheide ein Ende zu setzen. Leider lässt die CDU dem Koalitionsfrieden zuliebe mal wieder die Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Finanzverwaltung im Regen stehen.

 

Wir hatten einen Antrag gestellt, dass die Grundsteuerbescheide erst rechtskräftig werden sollen, wenn über die Verfassungsmäßigkeit des von Monika Heinold gewählten Bundesmodells entschieden wurde. Aktuell sind die Bürgerinnen und Bürger nämlich praktisch gezwungen, innerhalb von vier Wochen Einspruch gegen ihren Bescheid einzulegen, ansonsten können sie später nur noch schwer dagegen vorgehen. Das wiederum hat zur Folge, dass die Finanzämter von einer Lawine an Einsprüchen überrollt werden.

 

Das verzweifelte Klammern der Finanzministerin an diesem unsinnigen Verfahren, das für alle Beteiligten nur Nachteile bringt, wurde heute von der CDU-Fraktion unterstützt. Diese Koalition hatte sich mal groß den Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben. Leider macht sie bislang genau das Gegenteil.

Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zukünftig vorläufig erlassen

24. Februar 2023

Nach der Abgabe der Erklärungen durch die Eigentümerinnen und Eigentümer kommt die Bearbeitung durch die Finanzämter vor Ort. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellen die Feststellungsbescheide und übermitteln den Steuermessbetrag an die Kommunen.

 

Die Finanzministerin hat sich in der letzten Plenartagung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Steuerverwaltungen für ihren großartigen Job bedankt. Diesem Lob möchte ich mich ausdrücklich anschließen. Sie machen in der Tat einen klasse Job und das, obwohl ihre Bitten und Forderungen nach mehr Personal über Jahre im Ministerium auf taube Ohren gestoßen sind.

 

Darüber hinaus richteten Sie, Frau Heinold, folgende Worte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Ich zitiere mit der Erlaubnis der Präsidentin: ,Sie haben eine große Arbeitsbelastung. Sie baden das aus, was Politik über Jahre versäumt hat.`

 

Und genau um diese Arbeitsbelastung wenigstens etwas zu reduzieren, haben wir diesen Antrag in das Plenum eingebracht. Denn aktuell müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür herhalten, dass Frau Heinold sich für das komplizierte Bundesmodell entschieden hat, wohl wissend, dass die Steuerverwaltung gerade in der Abteilung Grundsteuer massiv unterbesetzt ist. Nein, sie sind jetzt sogar noch zusätzlich mit den zahlreichen Einsprüchen beschäftigt. Es ist schon bemerkenswert, dass die Finanzministerin jede Möglichkeit nutzt, um neue Schulden für grüne Projekte zu fordern, bei ihrem eigenen Personal aber die Sparsamkeit in Person ist.

 

Deswegen fordern wir, dass die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes ab sofort vorläufig zu erlassen sind. So entlasten wir die Mitarbeiter in der Steuerverwaltung, wir ersparen den Eigentümern und Eigentümerinnen den bürokratisch aufwendigen Einspruch u. a. wegen etwaiger Verfassungswidrigkeit und sorgen dafür, dass die Finanzgerichte im Land sich nicht auch noch mit potenziellen Klagen beschäftigen müssen.

 

Und für diejenigen, die jetzt sagen, das käme sowieso zu spät: Ihnen kann ich direkt den Wind aus den Segeln nehmen. Stand 13. Februar 2023 sind erst für rund 26 Prozent der Grundstücke Bescheide verschickt worden. Für die restlichen 74 Prozent der Bescheide wäre die Vorläufigkeit also noch möglich. Wir als FDP-Fraktion machen hier einen konkreten Vorschlag, wie man mit einfachsten Mitteln die bürgerunfreundliche Reform der Grundsteuer etwas bürger- und verwaltungsfreundlicher machen kann. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.

Mündlicher Bericht über den vorläufigen Haushaltsabschluss 2022

24. Februar 2023

Beginnen möchte ich meine Rede mit Teilen der Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage mit der Drucksache 20/672. In dieser kritisiert die Landesregierung die Haushaltsplanungen der Kommunen wie folgt: ,Diesbezüglich sind deutliche Jahresüberschüsse mit regelmäßig (sehr hohen) positiven Abweichungen von den moderaten und z. T. sogar negativen Planungen auch mit dem Ziel einer generationengerechten Haushaltsführung nicht uneingeschränkt geboten.` Des Weiteren schreiben Sie: ,Gleichzeitig konnten vorhandene politische Spielräume [...] nicht genutzt werden` zum Beispiel für ,notwendige Investitionsmaßnahmen`.

 

Zugegebenermaßen sehr holprig formuliert, aber fassen wir doch einmal zusammen, was die Landesregierung uns hiermit sagen wollte: Sich ärmer rechnen als man ist, ist nicht mit einer generationengerechten Haushaltsführung vereinbar und sorgt dafür, dass man weniger Investitionen tätigt als eigentlich nötig und möglich wären. Verstehen Sie mich nicht falsch, natürlich ohne Kreditfinanzierung.

 

Und jetzt schauen wir einmal, womit die Landesregierung beziehungsweise die Finanzministerin in ihrer Haushaltsplanung 2022 so geplant hat und wie die Lage tatsächlich war: Anfang des vergangenen Jahres rechnete die Landesregierung mit Steuereinnahmen von 11,6 Mrd. Euro. Die Oktober-Schätzung betrug dagegen schon 12,4 Mrd. Euro. Tatsächlich hat das Land Schleswig- Holstein 2022 sogar 12,9 Mrd. Euro durch Steuern eingenommen.

 

Und trotzdem hat dieses hohe Haus mit einer breiten Mehrheit Ende Dezember in einem Nachtragshaushalt für das nahezu abgelaufene Haushaltsjahr eine Erweiterung des bestehenden Ukraine-Notkredites von bis dato 400 Millionen Euro um eine Milliarde Euro beschlossen. Ich erinnere nochmals daran: Für eine außerordentliche Notlage muss die staatliche Finanzlage erheblich beeinflusst sein. Die Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg standen, betrugen 2022 aber nur insgesamt 86 Millionen Euro. Hier von einer außerordentlichen Beeinflussung der Finanzlage zu sprechen, ist irrsinnig und mindestens verfassungsrechtlich bedenklich.

 

Fassen wir also auch hier zusammen: Die Finanzministerin hat sich nicht nur ärmer gerechnet, als sie ist, nein, sie hat das auch noch genutzt, um sich eine zusätzliche Milliarde an Notkrediten zu genehmigen. Ich frage sie daher: ,Ist das mit einer generationengerechten Haushaltsführung vereinbar?`

 

Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter, hätten wir Freien Demokraten uns nicht vehement in der letzten Legislaturperiode dafür eingesetzt, dass strukturelle Steuereinnahmen vorrangig vor der Inanspruchnahme von Notkrediten verwendet werden müssen, hätten wir uns 2022 noch weiter verschuldet. Dies wäre definitiv nicht mit einer generationengerechten Haushaltsführung vereinbar gewesen.

 

Aber die Finanzministerin geht sogar noch einen Schritt weiter. Im Zuge der Nord- Finanzministerkonferenz fordert die Finanzministerin das Auflockern der Schuldenbremse, damit sich die Länder auch strukturell für grüne Investitionsmaßnahmen verschulden können. Liebe Frau Heinold, nutzen Sie doch lieber erst einmal die vorhandenen Mittel für Investitionen, die Ihnen dieses Parlament zur Verfügung gestellt hat. 2022 sind nämlich über 200 Millionen Euro weniger für Investitionen ausgegeben worden als geplant.

 

Liebe Abgeordnete, gerade der regierungstragenden Fraktionen, seit ich Mitglied dieses Schleswig-Holsteiner Landtages bin, fällt der Haushaltsvollzug Jahr für Jahr besser aus als geplant. Eigentlich eine gute Sache ­ sofern man unterjährig nicht oder sich nur im erforderlichen Maße mit Notkrediten bevorratet. Ich appelliere an Sie, verlieren Sie zukünftige Generationen nicht erneut aus den Augen. Ihre geplanten Inanspruchnahmen des Notkredites ­ ob sachlich gerechtfertigt sei einmal dahingestellt ­ werden aller Wahrscheinlichkeit nicht erforderlich werden. Das sollte auch Sie die Erfahrung des Haushaltsvollzuges 2022 lehren. Bezahlen Sie Ihre Koalitionsprojekte aus Bordmitteln. Hinreichend Mittel hierzu werden auch dieses Jahr zur Verfügung stehen.

Tierschutz bei Schlachtungen sicherstellen

23. Februar 2023

Alle, die die Videos der SOKO-Tierschutz aus einem Schlachtbetrieb bei Flintbek mit den eklatanten Verstößen gegen den Tierschutz gesehen haben, können diese nicht vergessen. Das Fachgespräch im Umweltausschuss hat auch gezeigt, es lag nicht an zu wenigen Stellen der Veterinärbehörde. Vielmehr lag es daran, dass die Aspekte des Tierschutzes nach Ermessen der handelnden Personen einfach willentlich missachtet wurden.

 

Die Veterinärämter in Schleswig-Holstein überprüfen die Einhaltung von Gesetzen bei Schlachtungen. Vor allem die Einhaltung des Tierschutzgesetzes stellt die Behörden bei der Überprüfung vor eine immense Herausforderung, wie es die zuständige Kreis-Veterinärin beim Fachgespräch im letzten Umweltausschuss dargestellt hat. Sobald sich die Veterinärbehörde für die Überprüfung ankündigt, wird der Betreiber eines Schlachthofes, der den Tierschutz ansonsten nicht ernst nimmt, ordnungsgemäße Schlachtungen sicherstellen. Deswegen fordern wir, dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative startet, um eine Gesetzesgrundlage für eine datenschutzkonforme und verpflichtende Videoüberwachung von Schlachthöfen zu starten.

 

Ob eine Bundesratsinitiative in ein Gesetz mündet, ist aber nicht sicher, auf jeden Fall vergeht viel Zeit. Schleswig-Holstein sollte deshalb dem vorbildlichen Handeln Niedersachsens und Nordrhein- Westfalens folgen und die Einhaltung des Tierschutzes unabhängig von der Bundesgesetzgebung gewährleisten. Aus diesem Grund fordern wir die Landesregierung auf, jetzt zu handeln und eine Richtlinie zu entwickeln, die eine nach Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung freiwillige Videoüberwachung in den Schlachthöfen ermöglicht. Wir wollen, dass allen Schlachtbetriebe, die bereits jetzt eine Videoüberwachung einführen möchten, ein rechtssicherer Weg aufgezeigt wird.

 

Die Mehrzahl unserer Schlachtbetriebe versteht ihr Handwerk, hält die Tierschutzgesetze ein und darf somit nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Die vielen kleinen schleswig- holsteinischen Schlachthöfe tragen zum Tierwohl bei, indem sie tierschutzgerecht schlachten und ­ was wir immer wieder fordern ­ dazu beitragen, dass die Transportwege für die Tiere so kurz wie möglich gehalten werden. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat ein Videoüberwachungs- Projekt gestartet, dem sich alle kreisansässigen Schlachthöfe angeschlossen haben. Dieses zeigt auch das Interesse der Branche und belegt, dass es lediglich einige schwarze Schafe gibt, die dafür sorgen, dass eine ganze Branche in Verruf gerät. Die Betreiber möchten zeigen: Wir handeln tierschutzkonform und haben nichts zu verstecken. Der Verband der Fleischerwirtschaft unterstützt den Einsatz von Kameras zur Tierschutzüberwachung ausdrücklich und fordert zudem auch noch weitere Schulungsmaßnahmen für den Erhalt und die Weiterentwicklung der erforderlichen Fähigkeiten im Umgang mit den Schlachttieren. Sie sehen, die Branche ist bereit, das ihrige dazu beizutragen, damit sich Geschehnisse wie in Flintbek nicht wiederholen.

 

Rechtssichere Videoüberwachungen im Vorwege zu einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage sind jedoch an die Einhaltung wichtiger datenschutzrechtlicher Bedingungen geknüpft. Die Datenschutzgrundverordnung setzt voraus, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist. Die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben stellen ein solches berechtigtes Interesse dar. Die Videoüberwachung als Mittel muss zudem erforderlich und angemessen sein. Insofern ist eine Tonaufzeichnung auszuschließen, Verpixelungen von Gesichtern sind zu prüfen und die Speicherdauer von Aufzeichnungen ist auf das erforderliche Minimum von einigen Tagen zu begrenzen.

 

Wir wollen, dass unsere Schlachthöfe eine Richtlinie als Handreichung bekommen, die es ihnen ermöglicht, durch freiwillige Videoüberwachung zu belegen, dass tierschutzkonform gehandelt wird. Wir wollen die Schlachtbetriebe auch bei der Finanzierung dieser Videosysteme nicht alleine lassen, sondern bitten die Landesregierung, die erforderlichen Investitionen durch Fördermittel zu unterstützen. Das Handwerk möchte transparent handeln ­ unterstützen wir es dabei! Wir tragen auch Verantwortung für unsere Schlachttiere ­ denn gemäß Artikel 11 unserer Landesverfassung stehen die Tiere unter dem besonderen Schutz des Landes!

Haushaltsberatungen 2023

23. Februar 2023

Beginnen möchte ich meine Rede mit einem Zitat über die Verwaltungsvorschriften des Paragrafen 7 ,Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Landeshaushaltsordnung`. Ich zitiere: ,Sparsamkeit heißt, die Ausgaben des Staates auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, während Wirtschaftlichkeit verlangt, dass bei staatlichen Aktivitäten die günstigste Relation zwischen dem angestrebten Ziel und den einzusetzenden Mitteln erreicht wird.`

 

Den Haushaltsentwurf, den die Landesregierung hier vorgelegt hat, und auch die Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen lassen sich aber eher durch das Prinzip Gießkanne als durch Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beschreiben. Beispiel: 15,8 Millionen Euro für Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger, finanziert aus Notkrediten. Balkon-PV-Anlagen für Besserverdiener zu subventionieren lehnen wir gerade in diesen Zeiten ab.

 

Denn der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat nicht nur eine sicherheitspolitische, sondern auch eine finanz- und haushaltspolitische Zeitenwende in Schleswig-Holstein eingeleitet. Am deutlichsten sichtbar wird dies an den über 100 Millionen Euro auf 480 Millionen Euro gestiegenen Zinsausgaben. Nach der Finanzplanung der Ministerin steigt der Anteil der Zinsausgaben an den bereinigten Ausgaben 2031 auf über 6,2 Prozent. Wenn man bedenkt, dass der Anteil aktuell bei unter 2,5 Prozent liegt, ist das mehr als alarmierend.

 

Während der Bundesfinanzminister Lindner seine Kabinettskollegen angesichts ähnlicher Herausforderungen zur Sparsamkeit aufgerufen hat, lässt die Ministerin Heinold diese aber gänzlich vermissen. Ausgaben in Höhe von 933 Millionen Euro, also fast eine Milliarde Euro, will die Landesregierung durch neue Schulden und Entnahmen aus Rücklagen decken, die zum größten Teil aus der Inanspruchnahme von Notkrediten resultieren.

 

Die Nettokreditaufnahme wächst vom ersten Entwurf über die Nachschiebeliste bis zu den Änderungsanträgen der regierungstragenden Fraktionen stetig an. Anstatt sich ob des auf Schulden basierten Haushaltsentwurfes in Demut zu üben, greifen die Fraktionen von Schwarz-Grün ungehemmt erneut zum Mittel der Schuldenaufnahme, um sich Fraktionswünsche erfüllen zu können. Ganz nach dem Motto: Ist der Haushalt eh schon tiefrot, kommt es auf die paar Millionen auch nicht mehr an. Es wurde noch nicht einmal der Versuch unternommen, in einem Haushalt mit einem Volumen von sage und schreibe 16,7 Milliarden Euro nach Einsparmöglichkeiten für die Wünsche der Fraktionen zu suchen. Jeder Antrag der regierungstragenden Fraktionen von Schwarz-Grün ist umfänglich kreditfinanziert!

 

Die Aufnahme von konjunkturellen Schulden steigt von 329 Millionen im ersten Entwurf auf nun mehr 372 Millionen Euro. Das sind satte 13 Prozent mehr konjunkturelle Schulden als vorher geplant. Wie gesagt: Sparanstrengungen wurden vonseiten der regierungstragenden Fraktion in den Änderungsanträgen nicht vorgenommen. Kredite aufzunehmen ist ja auch wesentlich einfacher, das haben die ersten Monate mit Zweidrittel-Mehrheit von Schwarz-Grün gezeigt ­ warum für einige Millionen Anstrengungen unternehmen, wenn die Aufnahme von Milliardenkrediten mit dieser Mehrheit so einfach ist.

 

Aber die konjunkturellen Schulden sind nur ein Teil des Heinoldschen- Schuldenbergs. Insgesamt wird das Land über 700 Millionen Euro neue Schulden ­ häufig getarnt als Entnahmen aus Rücklagen ­ aufnehmen.

 

Deshalb ist es nur richtig, die eine Milliarde Erweiterung des Ukraine-Notkredits vom vierten Nachtragshaushalt 2022 jetzt ­ bereits dieses Jahr ­ konsequent zurückzuführen. Denn, wie auch schon in den vorherigen Debatten angemerkt, ist die Erweiterung nicht nur verfassungsrechtlich stark bedenklich, sondern die Inanspruchnahme wird die Zinsbelastung zukünftig noch weiter in die Höhe schnellen lassen. Aber nein, Schwarz- Grün winkt erneut mit Zweidrittelmehrheit einen Tilgungsplan für diese Milliarde durch, die unseren Bürgerinnen und Bürgern und deren Kindern über mehr als 30 Jahre ­ durch Zinslast und Tilgungen ­ Handlungsspielraum nimmt.

 

Zum Schluss möchte ich noch ein paar Worte an die Koalitionsfraktionen, gerade an die Reihen der CDU, verlieren. Ich weiß für viele von Ihnen ist dies Ihr erster Landeshaushalt. Daher möchte ich Sie auf Eines aufmerksam machen. Das Etatrecht wird auch das ,Königsrecht des Parlaments` genannt. Sie entscheiden also darüber, wie Schleswig-Holsteins zukünftige Generationen finanziell dastehen.

 

Generationengerechtigkeit heißt: Die Schultern von heute tragen die Lasten von heute. Dies hat in der Union wohl leider nur noch die Junge Union ­ mit Ausnahme ihrer Landtagsabgeordneten ­ auf dem Schirm. Den finanzpolitischen Kompass hat diese CDU jedenfalls vollends verloren. Diese Koalition treibt zukünftige Generationen mit Kalkül in eine Verschuldung wie keine vorherige. Wir Freie Demokraten zeigen heute, dass es möglich ist, den nicht erforderlichen Notkredit aus dem Dezember sofort zurückzuführen. Zukünftige Generationen würden es Ihnen danken!

Ein schuldenfinanziertes Sondervermögen Klimaschutz für Schleswig-Holstein

22. Februar 2023

Im August 2022 erklärte die Finanzministerin die Corona-Notlage für beendet. Mitnichten bedeutete dieses, dass somit auf die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung verzichtet wurde. Nein, in Höhe von über einer halben Milliarde Euro wurden zum Jahresende Kredite ohne Not tatsächlich aufgenommen und in ein ,Sondervermögen` überführt. Die Rückführung der überschüssigen Kreditermächtigung wurde dem Bürger zudem nicht als Kürzung eines zu hoch bemessenen Verfügungsrahmens sondern dreist als Kredittilgung verkauft. In der Jamaika-Koalition haben wir Freie Demokraten durchgesetzt, dass Steuermehreinnahmen vor Kreditinanspruchnahme für Bedarfe aus der Corona- Notlage einzusetzen sind. Dieser Passus war den Grünen von Anfang an ein Dorn im Auge und wurde in der ersten Parlamentstagung nach der Sommerpause mit Zweidrittelmehrheit zum 31.12.2022 für nichtig erklärt.

 

Problematisch war für Schwarz-Grün allerdings, dass die Steuereinnahmen bereits 2022 unerwartet durch die Decke gingen. Steuermehreinnahmen, die die Bedarfe, die aus dem Corona-Notkredit gedeckt werden sollten, mehr als überschritten. Schwarz- Grün hat sich ungeachtet des noch gültigen Parlamentsbeschlusses ungehemmt beim Corona-Notkredit bedient, obwohl Steuermehreinnahmen für die Bedarfe zur Verfügung standen und die Inanspruchnahme dieser auch vorrangig waren.

 

Wir haben gemeinsam im Frühjahr 2022 die Umwidmung von 400 Millionen Euro aus dem Corona-Notkredit in einen Ukraine-Notkredit beschlossen. Hiervon sollten Geflüchtete untergebracht, integriert, und deren Kinder behütet in den Kitas versorgt werden. Weiterhin wollten wir kurzfristig Hilfen zur Verfügung stellen, damit unsere Wirtschaft, unsere Vereine und Verbände und unsere Bürgerinnen und Bürger trotz der gestiegenen Energiepreise gut über den Winter kommen. Das war ein richtiger Beschluss.

 

Im Dezember hat die schwarz-grüne Landesregierung nicht nur über eine halbe Milliarde verbliebene Corona-Notkredite gebunkert sondern zusätzlich eine Milliarde Euro Ukraine-Notkredit aufgenommen, obwohl von dem bestehenden Kreditrahmen in Höhe von 400 Millionen Euro zum Jahresende 2022 erst 70 Millionen Euro in Anspruch genommen wurden. Bereits damals war mir klar, der Hunger der Grünen und der Finanzministerin Heinold nach Notkrediten ist unstillbar.

 

Daniel Günther hat Ende Dezember versucht, diesen Eindruck zu verwischen, indem er Folgendes verlautbarte: ,Mit den aufgenommenen Krediten gehen wir verantwortungsvoll um; die nicht genutzten Notkredite aus den Corona-Nothilfen tilgen wir Ende dieses Jahres.` Nichts da ­ mittlerweile werden aus dem Corona- Notkredit fröhlich Klimaprojekte finanziert. Im Januar sagte der Fraktionsvorsitzende der CDU noch, ,anders als die Corona-Pandemie oder der Ukrainekrieg ist der Klimawandel kein überraschendes externes Ereignis, das der Kontrolle des Staates entzogen ist. Genau hierin besteht aber die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Aufnahme von Notkrediten.` Da hatte ich tatsächlich die Hoffnung, dass langsam die richtige Erkenntnis gereift wäre. Mitnichten ­ im Haushaltsentwurf 2023 wird der Ukraine-Notkredit ungehemmt für Klimainvestitionen missbraucht.

 

Finanzministerin Heinold verkündet letzten Donnerstag, dass Schwarz-Grün die kompletten Einnahmen aus dem Verkauf des Schiffsportfolios der HSH in Höhe von 200 Millionen Euro für Klimainvestitionen reserviert und zudem hierfür 145 Millionen Euro aus dem Notkredit bereitgestellt werden. Das sind faktisch 345 Millionen Euro aus Ukraine-Notkrediten, weil Sie damit genau diese Haushaltsmittel der Bewältigung der Ukraine-Krise entziehen. Werter Herr Kollege Koch, wie bringen Sie das mit Ihrer Aussage in Einklang?

 

Gestern verkündeten Sie erneut vollmundig, ein schuldenfinanziertes Sondervermögen sei mit der Schuldenbremse nicht vereinbar. Das sehe ich genauso aber wie ist das mit den Verlautbarungen des Ministerpräsidenten vereinbar? Dieser sagte, inhaltlich sei das angeregte Sondervermögen für Klimaschutz kein neuer Punkt der Grünen. Ich zitiere: ,Es ist gut, dass jetzt auch die Grünen erkannt haben, dass wir die Klimaneutralität nicht mit dauerhaften Schulden finanzieren können.` Herr Ministerpräsident, was ist der Unterschied zwischen dem von den Grünen geforderten kreditfinanzierte Sondervermögen und neuen Schulden?

 

Mir macht diese Landesregierung Angst, wenn nicht einmal der Ministerpräsident bis heute begriffen hat, dass die Verschuldungsträume von Monika Heinold kein Ende nehmen und nicht erkennt, dass ein kreditfinanziertes Sondervermögen identisch ist mit neuen Schulden. Herr Ministerpräsident, ich stehe gerne zur Verfügung, um Ihnen die einfachsten finanzpolitischen Begriffe zu erklären. Vielleicht bewahrt Sie das in Zukunft vor solchen Aussagen.

 

Ansonsten hilft es vielleicht, wenn die CDU-Fraktion anfängt, auf ihre Jugendorganisation zu hören, die anscheinend als einzige bei der Union noch nicht finanzpolitisch irrlichtert. ,Anstatt generationengerechte Haushaltspolitik zu machen und alle möglichen Einsparpotentiale im Haushalt herauszuarbeiten, verspielt die Finanzministerin Vertrauen in ihre Arbeit und seriöse Haushaltspolitik.` Ich habe immer gesagt, dass mit dem unnötigen zweiten Ukraine-Notkredit die Büchse der Pandora geöffnet wurde, um Grüne Klimawunschprojekte zu finanzieren. Verschuldung auf Vorrat ­ das ist das neue Leitmotiv dieser Landesregierung.

Erhöhung und Entfristung der Entfernungspauschale

22. Februar 2023

Schleswig-Holstein ist ein Flächenland. Die meisten Bürgerinnen und Bürger leben abseits der großen Städte und müssen einen nicht unerheblichen Weg zu ihrer Arbeitsstätte zurücklegen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Der eine lebt gerne auf dem Land. Die andere muss aus Mangel an bezahlbarem oder verfügbarem Wohnraum den größeren Städten den Rücken kehren oder zieht gar nicht erst dort hin.

 

Unabhängig von den Beweggründen nehmen diese Menschen den Druck vom Wohnungsmarkt, aber auch einen weiteren Weg zur Arbeit in Kauf. Die Arbeitsorte in unserer Dienstleistungsgesellschaft liegen aber nun mal überwiegend in den Metropolen. Aber nicht erst seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine entsprechen die steuerlich ansetzbaren Wegekosten nicht mehr den tatsächlichen Aufwendungen, die unsere Bürgerinnen und Bürger tragen müssen, um ihre Arbeitsstätte zu erreichen. Trotzdem sind die Kostensteigerungen seit dem letzten Jahr besonders erheblich. Aus diesem Grunde fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene für eine Erhöhung und Entfristung der Entfernungspauschale ­ auch Pendlerpauschale genannt ­ auf mindestens 38 Cent pro Kilometer einzusetzen. Und dieses ab dem ersten Kilometer und somit unabhängig von der Gesamtstrecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstrecke. Denn grundsätzlich sind die Kosten je Kilometer, die Pendlerinnen und Pendler auf ihrem täglichen Arbeitsweg zu tragen haben, gleich, unabhängig davon, ob es sich um den 21. Kilometer oder den ersten zurückgelegten Kilometer handelt. Die steuerliche Ungleichbehandlung der ersten 20 Kilometer ist völlig willkürlich und politisch motiviert.

 

Ich befürchte, dieses Beharren auf die Ungleichbehandlung resultiert aus der Unkenntnis, die unter anderem auch der grüne Wirtschaftsministers Robert Habeck schon demonstriert hat, der tatsächlich verlautbarte, dass die Pendlerpauschale die Mobilitätswende verhindere, da sie nur den Autofahrern zu Gute käme. Nein, Herr Minister Habeck, die Pendlerpauschale steht allen Bürgerinnen und Bürgern zu ­ unabhängig von der Wahl der Mobilitätsform. Deshalb heißt sie ja auch Entfernungs- und nicht KFZ-Pauschale.

 

Ganz nebenbei: Auch wer seinen Arbeitsweg mit dem öffentlichen Personennahverkehr oder mit dem Fahrrad zurücklegt, hat Kosten zu tragen, die zudem in letzter Zeit erheblich gestiegen sind. Gestiegene Anschaffungs- und Wartungskosten von Kraftfahrzeugen, E-Bikes, konventionellen Rädern, erhöhte Kraftstoffpreise und gestiegene Ausgaben für Monatskarten des ÖPNV sorgen dafür, dass die anrechenbare Entfernungspauschale bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten des Arbeitsweges deckt. Andere Werbungskosten sind in Höhe der tatsächlichen Entstehung in der Steuererklärung ansetzbar ­ nur die Entfernungspauschale verkommt aufgrund von sachlicher Unkenntnis zum Politikum.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/ die Grünen, geben Sie endlich Ihre Blockadehaltung gegen die zwingend gebotene Erhöhung der Entfernungspauschale auf. Wir alle wollen doch den Druck auf den Wohnungsmarkt in unseren Städten reduzieren. Dann sorgen Sie nicht weiterhin dafür, dass es sich Bürger ­ trotz niedrigerer Mieten auf dem Land ­ nicht leisten können, dort hinzuziehen. Es muss auch in der heutigen Zeit bezahlbar sein, tägliche Wegstrecken von oft über 100 Kilometern am Tag zu bewältigen. Bei aller falschen Ideologie ­ auch das gehört zu gerechter Sozialpolitik dazu!

 

Kommen wir noch kurz zum auf den letzten Drücker eingereichten Alternativantrag von Schwarz- Grün. Er ist ein phantastisches Symbol für die fehlenden Gemeinsamkeiten in dieser Koalition ­ er strahlt vor Uneinigkeit. Ein auf den letzten Metern erwirkter Kompromiss. Nein, im Ernst, da heißt es: ,Die Entfernungspauschale und die Mobilitätsprämie sollen soziale und ökologische Belange der Mobilität besser berücksichtigen`. Herrlich ­ es lebe die Bürokratie und das Revival des Fahrtenbuches ­ jetzt allerdings für sämtliche Mobilitätsformen! Unsere jetzt schon überlasteten Finanzämter werden sicher begeistert sein ob der zukünftig zu überprüfenden Wahl der genutzten Fortbewegungsmittel. Ich freue mich auf die gleich erfolgende Darstellung der Praktikabilität durch meine Kollegen von Schwarz-Grün.

Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung

22. Februar 2023

Der Schleswig-Holsteinische Landtag verurteilt heute gemeinsam die Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen. Man kann eine solche Tat nur als schlimmste Kindesmisshandlung und Menschenrechtsverletzung bezeichnen. Deswegen begrüßen wir, dass der SSW dieses wichtige Thema in die heutige Plenardebatte eingebracht hat. Für uns Freie Demokraten war es von Anfang an selbstverständlich, dass wir diesen Antrag mitzeichnen.

 

Etwa 200 Millionen Frauen und Mädchen sind weltweit davon betroffen, eine halbe Million Frauen und Mädchen, die in der EU leben und rund 70.000 wohnhaft in Deutschland. Bis 2030 sind weitere knapp 70 Millionen Mädchen von einer Genitalverstümmelung bedroht. Hiervon alleine rund 180.000 Mädchen, die in der EU leben und somit eigentlich geschützt sein sollten. Dass so eine grausame Tat im 21. Jahrhundert noch praktiziert wird, ist für mich unverständlich. In über 30 Ländern, überwiegend in Afrika und im Nahen Osten, werden diese unmenschlichen Verbrechen begangen.

 

Die Begründungen für diese Straftat treten sämtliche Menschenrechte mit Füßen. So wird sich bei der weiblichen Genitalverstümmelung auf soziale Normen und Tradition berufen. Außerdem soll dies ästhetisch der Vorstellung von Schönheit und Reinheit entsprechen. Dabei werden kurzfristige Folgen wie das Sterben durch diese unmenschliche Tat oder langfristige Folgen wie heftige Schmerzen, starker Blutverlust, Infektionen, psychische Probleme und eine mögliche Unfruchtbarkeit einfach in Kauf genommen. Jede Frau und jedes Mädchen hat das Recht auf Sicherheit und körperliche Unversehrtheit. Deswegen ist es auch so wichtig, dass diese Tat in der EU strafbar ist. Auch wenn eine solche Tat im Ausland ausgeführt wurde, sollte diese strafrechtlich verfolgt werden können. Allen Betroffenen und ihren Angehörigen sollte psychologische Hilfe zur Unterstützung angeboten werden. Für die Prävention solcher Gräueltaten sollte es niedrigschwellige Aufklärungsangebote geben. Prävention muss hier an erster Stelle stehen.

 

Der im vergangenen Jahr von der Bundesregierung herausgegebene Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung informiert über die Strafbarkeit. Den Tätern drohen bis zu 15 Jahren Haft. Eltern, die ihre Töchter nicht vor der Durchführung einer Genitalverstümmelung im In- oder Ausland beschützen, machen sich strafbar. Allerdings sind Mädchen, die in den Sommerferien in die Herkunftsländer geschickt oder dorthin mitgenommen werden, um beschnitten zu werden, kein Einzelfall. Denken wir an die 68.000 Frauen die in Deutschland leben und eine weibliche Genitalverstümmelung erlitten haben. Viele kamen ursprünglich unversehrt zu uns. Deswegen ist ein europäisches Netzwerk mit spezialisierter Beratung und psychosozialen Hilfsangeboten wichtig, um die betroffenen Mädchen, Frauen und Angehörige zu unterstützen.

 

In Schleswig-Holstein haben wir hier mit TABU in Altholstein bereits ein Leuchtturmprojekt. Diese Anlaufstelle hat den Schwerpunkt bei Beratung von Frauen, die durch verschiedene Formen der Beschneidung betroffen sind. Ich freue mich, dass der Bund für 2023 die Förderung der TABU- Beratungsstelle mit 300.000 Euro übernommen hat. Ein so spezialisiertes Beratungsangebot muss auch in den kommenden Jahren finanziert werden; da sind wir uns hier hoffentlich alle einig.

 

Durch dieses Projekt werden Weiterbildungen an Schulen gegeben und andere Beratungsstellen geschult. Die Sensibilisierung von Lehrkräften ist hier ein wichtiger Schritt um Betroffene zu erreichen und ihnen Hilfe anzubieten.

Nicht notwendige Kredite müssen sofort zurückgeführt werden

21. Februar 2023

Ermächtigungen für nicht notwendige Kredite sollten sofort zurückgeführt werden und nicht erst final in 30 Jahren. Von den 1,4 Milliarden Euro Ukraine-Notkrediten betrug die Inanspruchnahme Ende 2022 lediglich 70 Millionen Euro. Bleibt zu hoffen, dass es der Finanzministerin vor diesem Hintergrund selbst unangenehm war, der zukünftigen Generation 30 Jahre Zins- und Tilgungslast zuzumuten.

 

Wir erwarten, dass die von Schwarz-Grün erst im Dezember beschlossene Erhöhung der Notkreditermächtigung um eine Milliarde Euro zeitnah zurückgeführt wird, anstatt hieraus weiterhin Koalitionsprojekte für Besserverdiener zu finanzieren.

Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich zügig nachbessern

17. Februar 2023

Das Landesverfassungsgericht hat die grundlegende Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von zentralen Orten bestätigt. Die Jamaika-Regierung hatte mit ihrer Reform des Finanzausgleichsgesetzes die groben Fehler der SPD-geführten Küstenkoalition behoben.

 

Das Landesverfassungsgericht hat nun geurteilt, dass die tatsächlichen Bedarfe der zentralen Orte neu ermittelt werden müssen. Dies muss jetzt zügig und auch schon vor 2024 geschehen. Die FDP- Fraktion ist gerne bereit, sich an dem Reformprozess, wie in der Vergangenheit auch, konstruktiv zu beteiligen. Unser aller Ziel muss es sein, dass wir den Kommunen im Land, die das unmittelbare Lebensumfeld unserer Bürgerinnen und Bürger prägen, auskömmlich mit Mitteln ausstatten. Dabei muss auch der Vorwegabzug für die kommunalen Lehrschwimmstätten und die Frauenhäuser an die gestiegenen Bedarfe angepasst werden.

Finanzministerin will noch mehr neue Schulden machen

10. Februar 2023

Es ist gerade mal zwei Monate her, dass sich das Land eine Milliarde Euro Notkredit bewilligt hat und schon wieder träumt die Finanzministerin von der Möglichkeit, neue Schulden aufzunehmen. Während letztes Mal der Ukraine-Krieg dafür herhalten musste, um Schulden für grüne Wunschprojekte aufnehmen zu können, will Frau Heinold jetzt die Spielregeln der Schuldenbremse generell aufweichen. Die dafür notwendige Änderung des Grundgesetzes lehnen wir Freie Demokraten aber gerade wegen der Generationengerechtigkeit kategorisch ab. Die Aufnahme von strukturellen Schulden ist den Ländern nämlich nicht gestattet.

 

Warum die Finanzministerin gerade jetzt, wo doch der vorläufige Haushaltsvollzug unübersehbar dargelegt hat, dass Schleswig-Holstein rund 210 Millionen Euro weniger investiert hat als geplant, mit diesem Vorschlag um die Ecke kommt, bleibt mehr als schleierhaft. Man kann den Vorschlag wohl nur unter der Kategorie Nebelkerze ablegen.

 

Es wird Zeit, dass die CDU endlich wieder einen Blick in ihr Wahlprogram wirft und der Ministerpräsident die grünen Verschuldungsträume ein für alle Mal abräumt.

Der Ukraine-Notkredit war nicht notwendig

3. Februar 2023

Der Haushaltsabschluss macht deutlich, was wir von Anfang an vorhergesagt haben: Der Ukraine- Notkredit war nicht notwendig. Das macht Monika Heinolds Haushaltsüberschuss von 920 Millionen Euro mehr als deutlich. Trotzdem hat sich die Koalition noch im Dezember großzügig mit einer weiteren Milliarde Euro Ukraine-Notkredit einen Puffer zugelegt, um Koalitionswünsche wie Klimaprogramme zu finanzieren. Das ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten, zumal die Landesregierung bis Ende November lediglich 29 Millionen Euro aus eigenen Landesmitteln für die Ukraine-Krise verausgabt hatte. Die Schatzkiste zur Erfüllung von Koalitionswünschen ist somit kreditfinanziert für Folgejahre prall gefüllt. Sollte die Finanzministerin im Dezember noch nichts von diesem hohen Haushaltsüberschuss geahnt haben, muss man sich fragen, ob das Ministerium richtig geführt wird. Wusste sie es, ist es noch unglaublicher, dass sich Schwarz-Grün im Dezember eine weitere Milliarde Euro Notkredite genehmigt hat.

 

Besonders bemerkenswert ist es, dass CDU und Grüne noch immer den Unterschied zwischen Tilgung und Nichtinanspruchnahme eines Kreditrahmens nicht kennen. Wer keine weiteren Schulden macht, hat noch lange nichts getilgt. Wer auf den Kauf zusätzlicher Schokolade verzichtet, hat ja auch nicht automatisch abgenommen.

 

Wir Freie Demokraten haben in der Jamaika-Koalition immer dafür gekämpft, dass unerwartete strukturelle Steuermehreinnahmen zu weniger Schulden durch Kredite führen müssen. Den Bruch dieser nur mit Zweidrittelmehrheit aufzuhebenden finanzpolitischen Vereinbarung hat die grüne Finanzministerin bereits im Sommer angekündigt. Trotz Steuermehreinnahmen von 1,3 Milliarden Euro und eines positiven Haushaltsergebnisses, wird zum Jahresende noch einmal eine halbe Milliarde Euro Corona-Notkredit aufgenommen, um zukünftige Investitionen nicht aus ordentlichen Haushaltseinnahmen bezahlen zu müssen. Ich bin mehr als entsetzt über dieses finanzpolitische Gebaren der schwarz-grünen Koalition, zumal für eine auskömmliche Finanzierung unserer Krankenhäuser angeblich kein Geld da ist.

Finanzpolitisches Versagen bei der Grundsteuer

1. Februar 2023

Die Bilanz von Ministerin Heinold bei der Grundsteuer ist verheerend: zu kompliziert, zu aufwändig, zu personalintensiv. Ein Viertel der Bürgerinnen und Bürger hat überhaupt keine Grundsteuererklärung abgegeben und auch das Land selbst versäumt die Frist in einigen Bereichen. Dieses Versagen muss sich Monika Heinold auf die Fahnen schreiben, denn sie hat gegen den massiven Widerstand das bürokratische und ungerechte Grundsteuermodell des Bundes durchgesetzt. Sie hat die Bürgerinnen und Bürger zu Erfüllungsgehilfen der Finanzämter gemacht, indem sie sie hat Daten sammeln lassen, die den Finanzämtern eigentlich vorliegen. Wenn der Rat aller Steuerexperten pauschal lautet, dass die Bürgerinnen und Bürger gegen die Bescheide Einspruch einlegen sollen, dann ist die Grundsteuerreform eigentlich schon gescheitert. Schon jetzt beschäftigen die zahlreich eingegangenen Einsprüche die Finanzämter und Gerichte im Land zusätzlich. Wir appellieren an die Finanzministerin, die Bescheide als vorläufig auszustellen, um die Arbeitsbelastung in den Behörden nicht weiter unnötigerweise zu erhöhen.

 

Neben den Bürgerinnen und Bürgern ächzen aber auch die Mitarbeiter in den Finanzbehörden unter der enormen Zusatzbelastung. Von vornherein war klar, dass für das Bundesmodell der Grundsteuerreform äußerst viel Personal benötigt werden würde. Dieses ist nach wie vor nicht vorhanden, sodass die sowieso schon hohe Arbeitsbelastung in den Behörden deutlich gestiegen ist. Die Finanzministerin treibt also nicht nur die Bürgerinnen und Bürger in den Wahnsinn, sie nimmt auch ihre eigenen Behördenmitarbeiter in die Pflicht. Schleswig-Holstein befindet sich schon bei der Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärung in der Schlussgruppe. Es war vorhersehbar, dass das sehr bürokratische Scholz-Modell der Grundsteuer kaum gestemmt werden kann.

 

Wir erwarten, dass Monika Heinold bis mindestens Ende April garantiert, dass keine Verzugszinsen oder Strafgebühren für diejenigen erhoben werden, die ihre Anträge nicht fristgerecht eingereicht haben. Gleichzeitig muss sie sich dafür einsetzen, dass die Kommunen ihre Hebesätze nicht schon jetzt vorsorglich erhöhen. Unsere Kleine Anfrage hat ergeben, dass ein Drittel aller Gemeinden hier bereits kräftig zugelangt hat. Ziel darf nicht sein, dass sich die Gemeinden bis 2024 möglichst hohe Hebesätze genehmigen, denn auf diesen Wert bezieht sich die Aufkommensneutralität. Wenn jetzt bereits die Preisspirale nach oben gedreht wird, dann wird es für Eigentümer und Mieter ab 2025 richtig teuer. Monika Heinold ist jetzt in der Pflicht, das Schlimmste zu verhindern.

 

Die Behauptung von Monika Heinold, die FDP habe die Abschaffung der Grundsteuer gefordert, ist übrigens falsch! Wir haben stets betont, dass die Erhebung der Grundsteuer eine wichtige Einkommensquelle für die Kommunen ist. Die FDP-Fraktion hat allerdings ein wesentlich einfacheres und vor allem für die Menschen gerechteres Flächenmodell zur Erhebung der Grundsteuer gefordert, das Monika Heinold abgelehnt hat. Möglicherweise verwechselt Monika Heinold die Grundsteuer mit der Grunderwerbsteuer. Letztere wollen wir tatsächliche für die erste selbstgenutzte Immobilie abschaffen, damit sich insbesondere junge Familien wieder ein Eigenheim leisten können. Leider scheitert unser Vorschlag an der Blockade von Monika Heinold, sodass das Land weiterhin mit 6,5 Prozent die bundesweit höchste Grunderwerbsteuer erhebt, was insbesondere zu Lasten junger Familien geht.

Mündlicher Bericht zum Sachstand der Grundsteuererklärung

27. Januar 2023

Frau Ministerin Heinold, Sie haben uns ja gerade ausführlich dargelegt, wie es um die Durchführung der Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein steht. Wir stellen gemeinsam fest, da ist viel Luft nach oben. Bemerkenswert ist, dass selbst das Land seiner Vorbildrolle nicht gerecht geworden ist. Die Frist zur Abgabe wird voraussichtlich auch für die landeseigenen Liegenschaften gerissen. Ohne den Vorschlag des Bundesfinanzministers, die Abgabefrist vom 31. Oktober 2022 auf den 31. Januar 2023 zu verlängern, hätte es noch viel düstererer ausgesehen. Denn wie unsere Kleine Anfrage offengelegt hat, war dem Land im Dezember teilweise nicht einmal klar, für welche Liegenschaften überhaupt Grundsteuer gezahlt werden muss.

 

Aber anstatt sich in Demut zu üben, geht die Ministerin vor die Presse und erklärt ,Eigentum verpflichtet` oder empfiehlt beim Ausfüllen der Erklärung, immer daran zu denken ­ ich zitiere Ministerin Heinold -­ ,,Schön, dass ich zu denjenigen gehöre, die Wohneigentum haben". Wie solche Aussagen die Eigentümerinnen und Eigentümer motivieren sollen, sich an die Abgabe der Erklärung zu setzen, bleibt mir persönlich schleierhaft. Um die Motivation anzukurbeln, drohen Sie mit Erinnerungsschreiben und Bußgeldern. Ich bin sehr gespannt, ob dann auch bei den bald säumigen Ministerien die Erinnerungsschreiben sowie die Bußgelder eintrudeln.

 

Wir Freie Demokraten haben uns von Anfang an für ein anderes, unbürokratischeres und somit bürgerfreundliches ­ ich sollte vielleicht auch sagen ministerienfreundliches ­ Grundsteuersystem für Schleswig-Holstein eingesetzt. Dies war aber schon in der Jamaika-Koalition mit dem grün geführten Finanzministerium nicht mehrheitsfähig. Aber anstatt sich einzugestehen, dass diese Art der Grundsteuererklärung zu kompliziert und bürokratisch ist, machen Sie die Eigentümerinnen und Eigentümer zu Gehilfen in der Datenerhebung. Wohlgemerkt von Daten, welche der Landesregierung schon lange vorliegen. Digital und bürgerfreundlich sieht anders aus.

 

Hätten Sie sich doch Mal ein Beispiel an anderen Bundesländern genommen. Nordrhein- Westfalen zum Beispiel stellt den Eigentümerinnen und Eigentümern Werte wie den Bodenrichtwert, Flurbezeichnung oder die Grundstücksgröße vorausgefüllt zur Verfügung. Argumente wie ein zu hoher Verwaltungsaufwand und den damit verbundenen Kosten überzeugen nicht. Vielmehr steht die Vermutung im Raum, dass Sie Angst vor einer Welle von Einsprüchen haben. Denn hat der Eigentümer oder die Eigentümerin die Werte selbst ermittelt, wirkt der Einspruch weniger überzeugend. Bodenrichtwerte, die das Land vorgibt, sind hingegen angreifbarer. Ein Schelm, wer Böses denkt. Soll sich doch der Bürger mit den Gutachterausschüssen herumschlagen, sofern Bodenrichtwerte nicht kleinteilig genug ermittelt wurden. Schauen wir auf die Flurkarten, erschließt sich auf den ersten Blick, dass viele Clusterungen mit der heißen Nadel gestrickt wurden. Aber auf unsere andauernde konstruktive Kritik ist das Finanzministerium nicht eingegangen. Nun endet die Frist nächste Woche und das Chaos ist groß. Aber das Pleiten-, Pech- und Pannenthema Grundsteuerreform ist noch längst nicht zu Ende!

 

Nach der Abgabe der Erklärung durch die Grundstückseigentümerrinnen und Grundstückseigentümern kommt die Bearbeitung und die Erstellung der Feststellungsbescheide durch die Finanzämter. Von den zu erwartenden Einsprüchen will ich gar nicht reden. Nicht erst jetzt rächt sich, dass die Finanzverwaltung im Land einen seit Jahren bekannten Personalmangel hat. Auch an digitalen Prozessen hapert es, nicht nur bei der Grundsteuer. Ich bin sehr gespannt, wie sich die Erstellung der Feststellungsbescheide in diesem Jahr auf die Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen auswirkt. Dank der Kollegin Raudies haben wir schwarz auf weiß, dass die gesetzten Bearbeitungszeiträume bereits dieses Jahr aufgrund der Arbeitsüberlastung nicht eingehalten werden konnten ­ und das ist noch vorsichtig ausgedrückt. Die Verantwortung für die Überlastung der Finanzämter trägt das Finanzministerium, das muss man so klar benennen.

 

Liebe Frau Ministerin, lernen Sie aus Ihren Fehlern, machen Sie die Finanzämter im Land fit für Ihre Aufgaben und stellen Sie sicher, dass das Land Schleswig-Holstein endlich seiner Vorbildrolle gerecht wird! Und unseren Bürgerinnen und Bürgern verspreche ich, dass wir Freie Demokraten fordern werden, dass das Land für die nächste Hauptfeststellung auf das einfache Flächenmodell umschwenkt. Sämtliche Daten hierfür hat die Finanzbehörde ja nun vorliegen.

Gesicherte und bundeseinheitliche Frauenhausfinanzierung

27. Januar 2023

Wir sprechen so oft über dieses wichtige Thema. Der Antrag der anderen Fraktionen geht mir nicht weit genug. Wir haben alle Gespräche geführt mit den Einrichtungen und Verbänden und wir haben alle erfahren, woran es eigentlich hakt. Was mich am vorliegenden Antrag enttäuscht hat, ist, dass der Antrag das nochmal in warme Worte fasst, was wir eigentlich schon im November beschlossen haben. Nämlich die Forderung, dass wir die Landesregierung bitten sich für eine bundeseinheitliche Förderung einzusetzen. Genau das haben wir bereits beschlossen. Das einzige was neu bei Ihrem Antrag ist, ist, dass man sich für eine Pauschalfinanzierung einsetzen soll.

 

Mich haben die Gespräche berührt, die ich mit den Verbänden geführt habe. Wir waren damals alle froh, dass wir eine Dynamisierung der Mittel im Finanzausgleichsgesetz (FAG) durchgesetzt haben und auf 7,5 Millionen Euro erhöht haben. Das war ein signifikantes Plus. Damals wussten wir aber noch nicht, dass 2,5 Prozent Dynamisierung im Jahr nicht auskömmlich sein werden.

 

Jetzt bekommen wir neue Frauenhäuser und die eingestellten Mittel reichen nicht. Deswegen beantragen wir, dass die FAG-Mittel landesseitig um 1,25 Millionen Euro aufgestockt werden. Damit die Frauenberatungsstellen endlich wieder nach TVöD bezahlen und unbefristete Arbeitsverträge ausstellen können, wollen wir auch, dass die Zuwendungen für die Frauenberatungsstellen mit ins FAG übernommen und dynamisiert werden. Das ist notwendig, damit wir unsere Frauenberatungsstellen endlich auf sichere Füße stellen können. Deshalb lassen Sie uns doch diesen Flickenteppich endlich auflösen. Alle haben gesagt, dass die Finanzierung über das FAG vorbildlich ist. Deswegen lassen Sie uns das doch jetzt ganzheitlich machen. Auch für die neu dazukommenden Frauenhäuser müssen wir sicherstellen, dass wir diese zuverlässig finanzieren. Wir haben Geld für Wärmepumpenprogramme, für alles ist Geld da. Die 1,25 Millionen Euro sollte uns der Schutz der Frauen wirklich wert sein. Auch die Richtlinie muss noch einmal überarbeitet werden. Dort ist nicht verlässlich geregelt, dass unsere neuen Frauenhäuser, die wir dringend brauchen, mit zwölf Plätzen verlässlich finanziert werden.

 

Eine Sache hat mich schockiert. Wir haben uns mal die Mühe gemacht, die Frauenhäuser in unserem Land abzutelefonieren. Wir haben hier ganz oft warme Worte gehört, die sagen wie vorbildlich wir die Finanzierung in Schleswig-Holstein ausgestaltet haben. Ist Ihnen allen bewusst, dass die Frauenhäuser in diesem Jahr noch gar kein Geld bekommen haben? Mich hat ein Hilfeschrei aus meinem Kreis erreicht, dass der Förderverein dieses Jahr für die Löhne und Gehälter einspringen muss. Ja, die Mittel kommen irgendwann. Aber die Mittel kommen jedes Jahr verspätet und dafür müssen ehrenamtliche Dritte einspringen. Ich bitte die Ministerin deswegen, dass es dieses Jahr das letzte Mal war, dass die Mittel zu spät bei den Frauenhäusern ankommen. Es darf nicht sein, dass Ehrenamtliche hier einspringen!

Bundesratsinitiative gegen Online- Tierhandel

25. Januar 2023

Bevor man sich für ein neues Familienmitglied in Form eines Haustieres entscheidet, sollte man sich fragen, woher das Tier kommt. Insbesondere bei Hunden gerät man im Internet bei der Suche oft an einen illegalen Händler. Zu erwerbende Welpen sind hier häufig zu jung, traumatisiert oder krank.

 

Ein verantwortungsvoller Züchter unterstützt keine Spontankäufe! Vielmehr gibt es hier teilweise lange Wartelisten ­ der verantwortungsvolle Züchter möchte den Interessenten kennenlernen und einiges über das neue Umfeld seines Tieres in Erfahrung bringen. Viele unüberlegt während der Pandemie angeschafften Tiere wurden bereits im Tierheim abgegeben oder ausgesetzt. Unsere Tierheime sind überfüllt. Um die verantwortungsvollen Züchter, Händler und die hervorragende Arbeit unserer Tierheime geht es bei dem uns vorliegenden Antrag jedoch nicht. Es ist der Online-Handel mit Tieren, der weitestgehend unreguliert ist. Hier sind Tiere vielfach dem Missbrauch ausgeliefert!

 

Die Große Koalition im Bund wollte in der vergangene Legislatur Vorschläge zur Verbesserung des Tierschutzes bei Tierbörsen, im Internet und Versandhandel vorlegen. Dies ist leider nicht passiert. Die GroKo hat in der letzten Legislaturperiode nicht geliefert, aber ich gestehe ein, dass mir auch der Koalitionsvertrag der Ampel nicht weit genug geht. Nun soll eine verpflichtende Identitätsprüfung für Tierverkäufe auf Online-Plattformen sowie die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden obligatorisch werden. So soll der illegale Handel mit Welpen weiter erschwert und möglichst unterbunden werden. Diese Pflicht bräuchten wir jedoch auch für Katzen. Der Online-Tierhandel gehört gänzlich verboten für Wildtiere und stark eingeschränkt für Heimtiere.

 

Warum diese Ausnahmen für Heimtiere? Viele Tierschutzvereine aus dem Ausland haben nur über ihre Website die Möglichkeit, Tiere zu vermitteln. Insofern sollte die Möglichkeit bestehen bleiben, Tiere auf Websites anerkannter, gemeinnütziger Tierschutzorganisationen und Tierheimen vorzustellen. Dann ist auch die Überprüfung der legalen Tiervermittlung sichergestellt. Somit ist es an der Zeit, dass wir von Schleswig-Holstein unsere Forderung auf eine Änderung des Bundestierschutzgesetzes mit dem Ziel des Verbots eines anonymen Tierhandels erneuern. Der Züchter aus dem Umfeld und die zertifizierte Zoohandlung sind schon lange nicht mehr die automatisch gewählten Ansprechpartner, wenn es um den Erwerb eines Haustieres geht. Auch die Tierheime haben vermehrt Probleme, ihre Heimtiere zu vermitteln, wenn es doch so einfach ist, sich das Wunschtier mit einigen Mausklicks auszusuchen.

 

Im Internet werden zudem nicht nur Hunde und Katzen, sondern auch nahezu alle exotischen Wildtiere zum Erwerb angeboten. Der anonyme, unkontrollierte und zum Teil internationale Handel mit Tieren ist vielfach tierschutzwidrig und gefährdet das Tierwohl. Die Lieferung von kranken oder sogar beim Transport gestorbenen Tieren ist leider keine Seltenheit. Die Leidtragenden sind hier zwar in erster Linie die betroffenen Tiere, aber auch die zum größten Teil im guten Glauben agierenden Käufer. Anonymer Handel von Tieren erleichtert viele Rechtsverstöße. Sei es der Handel von geschützten Wildtieren oder zu jungen Tierbabys, die Einfuhr aus dem Ausland ohne die erforderliche behördliche Genehmigung oder aber die fehlende Impfung. Auch der Käufer macht sich in solchen Fällen strafbar. Unkenntnis schützt hier vor Strafe nicht. Immer wieder sei hier auf § 90a BGB verwiesen: ,Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.` Es wird Zeit, dass wir beim Online-Handel etwas anderes bestimmen!

 

Grundsätzlich muss gelten: Die Entscheidung zur Anschaffung eines Haustieres sollte wohlüberlegt sein. Ein Hund oder eine Katze bindet für viele Jahre, muss bei der Urlaubsplanung einbezogen werden, ist ein Kostenfaktor und benötigt viel Zeit und Zuneigung. Corona und der Ukraine-Krieg haben dazu geführt, dass unsere Tierheime überfüllt und die Unterbringungs- und Versorgungskosten massiv angestiegen sind. Seit Jahren fordere ich für unsere Tierheime eine Betriebskostenunterstützung seitens des Landes. Weder CDU noch die Grünen wollten dies in der Jamaika-Koalition unterstützen. Ich hoffe sehr, dass hier aufgrund der noch brenzligeren Situation als in den vergangenen Jahren ein Umdenken stattgefunden hat und bitte die Landesregierung, über die Nachschiebeliste zum aktuellen Haushalt in die institutionelle Förderung der Tierheime einzusteigen.

Förderung von Bürgerenergieprojekten

25. Januar 2023

Ich freue mich wirklich, dass wir über dieses Gesetz zur Subventionierung des gutverdienenden grünen Wählerklientels noch einmal gesondert zum Haushalt debattieren. Das, was Sie hier planen, ist kein Hebel für eine erfolgreiche Energiewende, sondern ein reines Mitnahmeprogramm für die, die sich die vorgesehenen Maßnahmen sowieso schon leisten können. Mit diesen Subventionen gefährden Sie ein Stück weit die breite Akzeptanz in der Bevölkerung bezüglich der dringend notwendigen Energiewende. Ganz nebenbei: Zusätzliche Photovoltaikanlagen erhöhen die zu zahlenden Netzentgelte beim Strombezug für die Bürger, die sich diese nicht leisten können. Unter sozialer Gerechtigkeit verstehen wir Freie Demokraten etwas anderes!

 

Nicht weniger verständlich als die soziale Ungerechtigkeit dieses Programmes ist für mich, dass die Klimaprogramme der grünen GroKo aus den Ukraine-Notkrediten finanziert werden sollen. Der zeitliche Zusammenhang erschließt sich mir nicht. Förderprogramme für Wärmepumpen helfen unseren Bürgern bei den gestiegenen Energiekosten keinesfalls, den aktuell hohen Energiekosten zu begegnen. Nicht nur, dass Strom bei Abschaltung der letzten verbliebenen Atommeiler voraussichtlich noch teurer wird ­ wie zynisch ist es eigentlich, dass der ehemalige grüne Umweltminister aus Schleswig-Holstein, der jetzige Chef der Bundesnetzagentur, nahezu zeitgleich darauf verweist, dass er den Bürgern vorgeben möchte, wann sie diese Wärmepumpe überhaupt nutzen dürfen. Er droht mit Stromrationierung! Das hat mit bürgerlicher Freiheit nichts mehr zu tun.

 

Ich frage Sie hier in aller Deutlichkeit: Inwiefern unterstützt die Anschaffung einer ­ aktuell übrigens größtenteils nicht verfügbaren ­ Wärmepumpe einen einzigen Schleswig-Holsteiner Bürger, um gut durch diesen oder den nächsten Winter zu kommen? Damit nicht genug: Minister Goldschmidt freut sich zudem, dass die erste Runde seines Balkon-PV-Programms bereits nach wenigen Tagen ausgeschöpft ist. Ein Programm, das seinen eigenen Berechnungen zufolge lediglich Symbolmaßnahmen ohne große Wirkung für den Klimaschutz fördert und nebenbei noch zehn Prozent Bürokratiekosten verursacht. Mit Offshore-Windkraftanlagen könnte man übrigens mit derselben Investitionshöhe die zehnfache Strommenge erzeugen. Wir sehen auch hier wieder bei der Landesregierung: Symbolpolitik schlägt die Effizienz beim Klimaschutz!

 

Für die dringenden Investitionen in unsere Krankenhausinfrastruktur haben Sie hingegen keine Mittel in den Haushalt eingestellt und gefährden damit die gesundheitliche Versorgung in unserem Land. Natürlich, jede Partei hat das Recht zu priorisieren, wie sie es möchte. Aber dann machen Sie ­ insbesondere liebe Kollegen der CDU ­ sich doch zumindest ehrlich! Sagen Sie deutlich, dass Sie die Ukraine-Notkredite zweckentfremden, um die von den Grünen geforderten Klimanotkredite zu genehmigen! Ende November 2022 betrug die Inanspruchnahme der Ukraine- Notkredite übrigens lediglich 28 Millionen Euro. Diese geringe Auslastung wurde von der Finanzministerin damit begründet, dass bisher sämtliche anderen Ausgaben vom Bund getragen wurden ­ der Bund, der angeblich nicht liefert und die Länder im Stich lässt!

 

Wir Freie Demokraten haben immer gesagt, dass wir bereit sind, verantwortungsvoll nachzusteuern, sofern die ursprünglich vereinbarten 400 Millionen Euro Notkredit zur Bewältigung der Auswirkungen des Ukraine-Krieges nicht ausreichen würden. Die grüne GroKo hat sich jedoch einfach mit Zweidrittelmehrheit eine zusätzliche Milliarde auf Vorrat genehmigt und plant die Inanspruchnahme dieser Mittel dreist bis 2026, unabhängig von den tatsächlichen zukünftigen politischen Gegebenheiten.

 

Wofür, sehen wir jetzt! Es wird ein sogenanntes ,Sondervermögen` für Bürgerenergieprojekte eingerichtet. Was steckt dahinter? Die Landesregierung soll ermächtigt werden, 195 Millionen Euro Notkredite aufzunehmen, um die Energiewende voranzutreiben. 75 Millionen Euro für Zuschüsse für Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen der Bürger, 75 Millionen Euro für den Ausbau von Wärmenetzen und 45 Millionen für die Dekarbonisierung der Wirtschaft. Ich zitiere aus dem Gesetzesentwurf: ,Das Sondervermögen dient der Erreichung und Unterstützung der Ziele im Bereich des Klimaschutzes und der Energiewende.` Sofern Subventionen zur Erreichung wichtiger Ziele gewünscht sind, finanziert man diese aus dem laufenden Haushalt, aber nicht unter dem Deckmantel eines Ukraine-Notkredites, der nur gerechtfertigt wäre, um die Handlungsfähigkeit des Staates und seiner Bürger aufrecht zu erhalten! Wir lehnen Ihren Gesetzesentwurf ab!

Der Amtseid verpflichtet

17. Januar 2023

Zu den Äußerungen von Finanzministerin Monika Heinold heute in der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung zur Grundsteuer

 

Nicht nur Eigentum, sondern auch der Amtseid verpflichtet! Monika Heinold sollte daher den von ihr an die Bürgerinnen und Bürger gerichteten Appell zur Abgabe der Grundsteuererklärung auch selbst beherzigen. Denn auch das Land droht bei seinen Liegenschaften an der Frist zu scheitern. Das zeigt, nicht nur die Bürgerinnen und Bürger kämpfen mit dem komplizierten Grundsteuermodell von Monika Heinold, auch das Land selbst scheint große Probleme damit zu haben. Wir gehen aber davon aus, dass die Finanzministerin säumige Eigentümer von Landesliegenschaften genauso behandelt wie säumige Eigentümerinnen und Eigentümer von Privatgrundstücken. Wir sind gespannt, wie hoch die Verspätungszuschläge und Zwangsgelder für nicht fristgerecht eingereichte Grundsteuererklärungen für das Land ausfallen.

Schlickgelder fließen weiterhin am Haushalt vorbei

12. Januar 2023

Es hat schon ein Geschmäckle, dass Hamburg auf Basis der alten Vereinbarung zusätzliche 330.000 Tonnen Hafenschlick verklappt, obwohl die Menge der vereinbarten 1,5 Millionen Tonnen längst ausgeschöpft ist und es keine Nachfolgevereinbarung mit Schleswig-Holstein gibt. Noch irritierender ist, dass die Grünen das ohne großen Protest mitmachen.

 

Das könnte daran liegen, dass die Stiftung Nationalpark Wattenmeer pro verklappte Tonne weiterhin fünf Euro erhält, auf die sie eigentlich künftig verzichten müsste. Da ist der einstimmige Parlamentsbeschluss bindend, der besagt, dass nach Ende des Vertrags Einnahmen aus Anschlussverträgen vollständig in den ordentlichen Landeshaushalt überführt werden müssen. Dies ist anscheinend nicht passiert, im Gegenteil, man duldet die weitere Verklappung und akzeptiert die Zahlungen an die Stiftung. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

 

Es geht um 1,65 Millionen Euro die erneut am ordentlichen Haushalt vorbeifließen und in einer Stiftung versickern, wo völlig unklar ist, wie das Geld verwendet wird. Das muss enden, und zwar sofort, schließlich ist das der Wille des gesamten Parlaments.

Oh du fröhliche Schuldenzeit

22. Dezember 2022

Zum Jahresausklang gab Finanzministerin Monika Heinold noch einmal den Weihnachtsmann. Das Bildungsministerium wurde mit zusätzlichen 22 Millionen Euro und das Innenministerium mit weiteren fünf Millionen Euro bedacht. Sicherlich sind CO2-reduzierende Sanierungsprogramme für kommunale Sportstätten lobenswert, aber bitte genau wie Schulprogramme aus dem laufenden Haushalt und nicht aus dem Corona- Notkredit zu bezahlen. Wer die Haushaltsdisziplin so mit Füßen tritt, ist alles andere als brav und artig gewesen. Schwarz-Grün sollte eher die Landeshaushaltsordnung unter den Baum gelegt werden.

 

Als Höhepunkt der Bescherung verkündete Ministerin Heinold, dass trotz Beendigung der finanziellen Corona- Notlage im August, freie Kreditermächtigungen mitnichten zum Jahresende zurückgeführt, sondern als Kreditrahmen auch für Folgejahre zur Verfügung stehen sollen. Die Landesregierung wird somit weiterhin Corona als Ausrede für neue Schulden nutzen. Wer wie die Landesregierung die Folgen von Corona durch Fördermittel für Gebäudesanierung bekämpfen möchte, wird kreativ genug sein, auch die verbleibenden Kreditermächtigungen zweckzuentfremden.

 

Zudem wurden die ersten 17 Millionen Euro für das Wärmepumpenprogramm aus dem Ukraine-Notkredit freigegeben. Nahezu zehn Prozent der Mittel entfallen auf Bürokratiekosten zur Abwicklung des Programmes. Daniel Günthers Bekenntnis zur Schuldenbremse heute in der Presse wirkt da wie Hohn!

Der Haushaltsentwurf ist verfassungsrechtlich bedenklicher als befürchtet

13. Dezember 2022

Wie wir schon befürchtet haben, werden die Mittel für den Ukraine- Notkredit zum größten Teil nicht benötigt. Stand Ende November hat die Landesregierung von den bereits genehmigten 400 Millionen Euro lediglich 27 Millionen Euro ausgegeben. Die vorliegenden Eckwerte des Haushaltsentwurfes zeigen, dass in 2023 lediglich weitere rund 125 Millionen Euro des Notkredits in Anspruch genommen werden sollen.

 

Die Steuereinnahmen sind fantastisch, sodass Monika Heinold heute offenbart, dass sie den Notkredit von zusätzlich 1 Milliarde Euro, den sich Schwarz-Grün morgen genehmigen will, nicht benötigt. Die verbleibenden rund 1,25 Milliarden Euro stehen wie befürchtet unter anderem dafür zur Verfügung, um Projekte zu bezahlen, die den Koalitionsfrieden wahren sollen. Das müsste bis zum Ende der Legislatur mehr als auskömmlich sein.

 

Mit diesem Haushaltsentwurf ist der Nachtragshaushalt noch verfassungsrechtlich bedenklicher, als wir in unseren kühnsten Träumen befürchtet haben. Bereits jetzt zeigt sich, dass die Zinslast 2023 um 100 Millionen Euro höher liegt als in diesem Jahr. Die dadurch eingeschränkte Handlungsfähigkeit haben zukünftige Generationen der Schuldenpolitik der grünen GroKo zu verdanken.

Druckversion | Sitemap
© Annabell Krämer MdL