Annabell Krämer MdL
Annabell Krämer MdL

Die Ministerin lässt Kommunen mit Problemen bei der Unterbringung allein

8. September 2023

Die Kommunen werden von der Ministerin mit ihren Problemen alleingelassen. Wie es aktuell im Kreis Pinneberg aussieht, weiß die Ministerin nicht. Ihr letzter Sachstand ist über vier Monate alt, wie meine Kleine Anfrage zeigt. Deutlicher lässt sich Desinteresse gar nicht zum Ausdruck bringen. Doch aus Sicht der Landesregierung ist das nur konsequent, schließlich zielt auch der gesamte Stufenplan letztlich darauf ab, das Land möglichst aus allem herauszuhalten und die Verantwortung vorrangig bei den Kommunen abzuladen.

 

So sieht auch erst die finale Stufe des Vier-Punkte-Plans zur Entlastung der Kommunen eine neuerliche Ausweitung der Aufnahmekapazitäten auf Landesebene vor. Trotz aller Gespräche und Aufforderungen setzt Ministerin Touré also weiter auf Ignoranz bei dem Thema und verschließt die Augen vor den tatsächlichen Gegebenheiten. Anstatt übrigens auf den Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Rücknahmeabkommen zu verweisen, sollten die Grünen lieber mal aufhören, die Einstufung sicherer Herkunftsländer zu blockieren. Schließlich dienen gerade diese, wie auch Joachim Stamp sagte, der Entlastung der Kommunen und beschleunigen die Asylverfahren deutlich.

Landesregierung muss sich stärker gegen weibliche Genitalverstümmelung engagieren

14. August 2023

Im Februar 2023 hat der Landtag den Antrag ,,Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung!" einstimmig beschlossen. Zu den Antworten auf ihre Kleine Anfrage zum Stand der Umsetzung sagt die stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:

 

,,Der vor einem halben Jahr einstimmig beschlossene Landtagsantrag zum Straftatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung wird von der Landesregierung in wesentlichen Teilen nicht so umgesetzt, wie es im Februar vom Parlament beschlossen wurde. Entgegen der Forderung, durch Aufklärung und Schulung das gesamte Umfeld potentiell gefährdeter oder betroffener Mädchen und Frauen zu sensibilisieren und zum Thema Genitalverstümmelung zu schulen, sieht Sozialministerin Touré, nur Handlungsbedarf bei Berufsgruppen, die im Ministerium Justiz und Gesundheit ihrer Kollegin von der Decken angesiedelt sind. Die Ministerin hat den Bereich der Integration, den sie verantwortet, komplett außen vorgelassen. Insbesondere Berufsgruppen im Bereich der Integration sind jedoch maßgeblich dafür verantwortlich, über den Straftatbestand der weiblichen Genitalverstümmelung aufzuklären. Insbesondere Pädagogen und soziale Beratungsstellen müssen zudem ­ wie vom Landtag gefordert ­ einbezogen werden. Es gibt weiterhin nur eine einzige Anlaufstelle in Schleswig-Holstein, in der die fachlichen Kompetenzen für diese grausame Straftat vorhanden sind ­ eine Finanzierungsunterstützung seitens des Landes gibt es nicht. Bis heute hat das Sozialministerium nicht einmal mit der Erarbeitung einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul Konvention begonnen. Es ist unglaublich, dass ein einstimmiger Landtagsbeschluss ein halbes Jahr später nahezu keine konkreten Umsetzungsansätze durch die Landesregierung zur Folge hat. Im Gegensatz zum Parlament, scheint das Ministerium von Sozialministerin Toure wenig Handlungsbedarf im eigenen Hause zu sehen."

Steigender Schuldenberg der Kommunen darf nicht zur Schließung von Schwimmbädern führen

24. Juli 2023

Immer seltener lernen unsere Kinder richtig schwimmen. Das ist alarmierend. Schätzungen zufolge können bereits aktuell 50.000 Kinder im Land nicht schwimmen.

 

Reihenweise fällt der Schwimmunterricht aufgrund mangelnder Schwimmstätten aus. Die angespannte Haushaltslage der Kommunen und die notwendigen Haushaltskonsolidierungen dürfen daher unter keinen Umständen zu weiteren Schließungen der Schwimmbäder führen.

 

Denn die langfristige Finanzierung der Schwimmsportstätten steht aufgrund der hohen Betriebskosten bereits jetzt auf wackeligen Beinen. Hier ist das Land in der Pflicht, finanziell zu unterstützen. Nur so lässt sich gewährleisten, dass der Lehrauftrag weiter erfüllt werden kann.

 

Wir Freien Demokraten haben daher bereits im März einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Mittel für kommunale Schwimmsportstätten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zunächst auf jährlich 10 Millionen Euro erhöht und danach dynamisiert. Denn das Ziel muss sein, dass jedes Kind im Land schwimmen kann. Das rettet sie im Zweifelsfall vor dem Ertrinken. Beim Erhalt der Lehrschwimmbecken darf das Land die Kommunen daher nicht im Regen stehen lassen.

Sportförderung und Sportentwicklungsplan

13. Juli 2023

Der Ministerpräsident sprach gestern von der großen Verunsicherung der Bevölkerung. Herr Ministerpräsident, wofür haben Sie denn mit der ,Streichliste` und der vorläufigen Haushaltssperre gesorgt? Ich beantworte Ihnen das gerne. Sie haben für massive Verunsicherung im gesamten Land gesorgt. Und das völlig ohne Not. Auch die Sportvereine und -verbände waren davon nicht ausgenommen.

 

Aber von vorne. Im März 2023 beschließen Ihre regierungstragenden Fraktionen auf Basis eines expliziten Fraktionsantrags eine Mittelerhöhung für den Landessportverband in Höhe von 250.000 Euro. Und dann? Sie streichen diese Mittel im Mai schon wieder! Hauptsache Sie haben sich in Ihren Wahlkreisen im März noch ausgiebig für die Mittelerhöhung feiern lassen. Glaubwürdigkeit? Fehlanzeige! Weiter geht es mit dem Streichkonzert im Bereich des Ihnen doch angeblich so wichtigen Sports: Die Mittel für die Gemeinden zur Förderung des Sports an Gemeinden und Dritte werden um sage und schreibe zwei Drittel gekürzt Es passt in das Bild, welches Sie hier seit einem Jahr zeichnen: Weltmeister im Ankündigen, Kreisklasse bei der tatsächlichen Umsetzung. Eines möchte ich hier in aller Deutlichkeit sagen, die ehemalige sportpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion hätte der Landesregierung diese Kürzungen niemals durchgehen lassen ­ und schon gar nicht ohne Parlamentsbeschluss.

 

Und nun? Kein Widerstand der CDU-Fraktion. Liebe Barbara Ostmeier, Du hast immer darauf hingewiesen: Die Herausforderungen bei der Sportentwicklung sind riesig. Beispiel Schwimmunterricht: Fast 60 Prozent der Zehnjährigen sind keine sicheren Schwimmer. 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Ende der sechsten Klasse haben keine ausreichende Schwimmfähigkeit. Doch Ihre Lösungen sind nicht existent. Wir fordern, dass die Fachanforderungen beim Schwimmen endlich verbindlich umgesetzt werden und echte Schwimmfähigkeit in den Schulen vermittelt wird. Jedes Kind im Land muss schwimmen können!

 

Aber was haben die Kürzungen bei der Sportförderung denn nun konkret zur Folge? Auch das beantworte ich Ihnen gerne anhand eines Beispiels. Die Ehrenamtsoffensive des Landessportverbandes wird erschwert und verzögert. Dabei fehlen schon jetzt Übungsleiterinnen und Übungsleiter an allen Ecken und Enden. Teilweise mussten Vereine deswegen Wartelisten für das Vereinsangebot einführen. Liebe Landesregierung, ,Sportland Nummer eins` werden Sie so nicht. Dabei sind der Sport und das ehrenamtliche Engagement das Herzstück unserer Gesellschaft. Denn wo Menschen sich zusammentun und gemeinsamen Interessen nachgehen, spielt es eben keine Rolle, wer man ist und wo man herkommt. Es zählt nur, gemeinsam etwas voranzubringen. Der Sport leistet auch einen unglaublich wichtigen Beitrag zur Integration und zum gesellschaftlichen Miteinander. Und gerade da setzen Sie den Rotstift an? Jetzt verschieben Sie sogar die Haushaltsberatungen. Müssen unsere Sportvereine und -verbände jetzt noch länger um die benötigten Mittel bangen?

 

Die Vereine und Verbände brauchen Planungssicherheit und keinen Schlingerkurs. Wir als FDP-Fraktion sagen es in aller Deutlichkeit: Bei der Sportförderung darf nicht gekürzt werden. Die vorgenommenen Streichungen müssen umgehend zurückgenommen werden. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Getreu dem Motto: "In den Farben getrennt, in der Sache vereint".
 

Bundesratsinitiative zur Begrenzung von Dispositionszinsen und Abhebegebühren an Geldautomaten

12. Juli 2023

Werte Kollegin Raudies, es ist richtig und wichtig, dass Sie diesen Antrag heute hier ins Parlament einbringen. Dieses meine ich nicht, weil ich ihn inhaltlich teilen würde, sondern weil es richtig ist, dass wir als Opposition darauf achten, dass die Regierung Plenarbeschlüsse auch umsetzt und diese nicht ignoriert. Denn dieses ist eine Missachtung des Parlaments. Den Inhalt des Antrages, der Bekräftigung der Forderungen aus dem letzten Jahr, teilen wir Freie Demokraten nicht. Ich vermute, dass sich mittlerweile auch die Kollegen der CDU bewusst sind, dass sie vor knapp einem Jahr einen Antrag zugestimmt haben, der in Teilen an den Grundpfeilern unserer sozialen Marktwirtschaft rüttelt. Freie Preisbildung, Privatbesitz an den Produktionsmitteln sowie die Vertragsfreiheit werden massiv eingeschränkt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, warum der Antrag noch nicht den Weg in den Bundesrat geschafft hat. Könnte es daran liegen, dass diese massiven Eingriffe in die Finanzwirtschaft für Kopfschütteln sowohl in der Wirtschaft als auch bei den Unionskollegen in anderen Bundesländern führen?

 

Die von mir bereits mehrfach aufgeführten Gegenargumente in Kurzfassung: Der Dispositionskredit ist eine mit hohen Verwaltungs-, Risiko- und Personalkosten verbundene Kreditlinie, die der Verbraucher flexibel nutzen kann. Der Kunde ist nicht an regelmäßige Tilgungsleistungen gebunden. Die zugesagte Kreditlinie muss seitens der Bank vorgehalten werden und zwar unerheblich davon, ob der Kunde den Kreditrahmen in Anspruch nimmt. Nicht nur, dass die Bank mit den zugesagten Mitteln nicht anderweitig arbeiten kann, die zugesagten Mittel müssen zudem vollständig mit Eigenkapital unterlegt werden. Was sind die Konsequenzen? Sofern ein Kreditunternehmen Linien für Dispositionskredite einräumt, stehen ihr diese Mittel nicht mehr für die sonstige Kreditvergabe zur Verfügung. Diese Mittel werden der Wirtschaft als Produktionskapital entzogen. Das heißt, Unternehmen bekommen weniger Mittel für wichtige Investitionen. Dispositionskredite und Investitionskredite für Unternehmen stehen aufgrund des begrenzten Eigenkapitals der Banken im Wettbewerb zueinander. Bei Dispositionskrediten ist die Ausfallwahrscheinlichkeit höher als bei allen anderen Formen des Darlehens.

 

Die Höhe des Dispozinses ist für alle Kunden einer Bank einheitlich. Er muss im Gegensatz zum Ratenkredit nicht die individuelle, sondern die durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit abbilden. Ein Dispositionskredit steht variabel zur Verfügung und bindet das Eigenkapital der Bank in Höhe von acht Prozent des Kreditrahmens ­ unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme. Sofern ein Kunde seinen Dispo über einen Zeitraum von sechs Monaten durchgehend in Höhe von 75 Prozent oder mehr in Anspruch nimmt, ist das Kreditinstitut verpflichtet, aktiv kostengünstigere Alternativen anzubieten. Dieses ist ein vernünftiger Ordnungsrahmen, in dem sich die Finanzinstitute bewegen müssen, und schützt die Konsumenten.

 

Ein Dispositionskredit soll kurzfristige Liquiditätsprobleme überbrücken. Er ist nicht für die dauerhafte Inanspruchnahme gedacht. Es ist doch gerade der Dispositionskredit, der viele Menschen in die Verschuldung stürzt. Was passiert denn, wenn wir den Zinssatz gesetzlich senken und defizitär für den Anbieter gestalten? Je günstiger der Kredit wird, desto mehr wird er in Anspruch genommen. Wir wollen keine erhöhte Inanspruchnahme als Einstieg in die Verschuldungsfalle. Je günstiger ein Kredit durch staatliche Reglementierung wird, desto teurer wird er am Ende. Der Dispositionskredit ist lediglich dazu da, um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken ­ er ist nicht gedacht für die dauerhafte Inanspruchnahme. Die gesetzliche Begrenzung von Gebühren an Geldautomaten lehnen wir ebenfalls ab. Geldautomaten sind immer weniger verfügbar, da sie oft beschädigt, gesprengt und für Kreditinstitute schon jetzt nicht kostendeckend zu führen sind. Eine kostenlose Bargeldabhebung ist mittlerweile fast flächendeckend im Einzelhandel als Kooperationspartner der Kreditinstitute möglich.
 

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung dienstrechtlicher Vorschriften

12. Juli 2023

Da der Kollege Losse-Müller gerne Eichhörnchen Vergleiche zieht, möchte ich meine Rede auch einmal mit einem beginnen: ,Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen`. Was ich damit sagen möchte: ,Was lange währt, wird endlich gut.` Oder doch etwas politischer ausgedrückt: Schön, dass die CDU endlich ihre Blockadehaltung bei der Einführung eines Zuschusses für Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgegeben hat.

 

Meistens sind wir Freie Demokraten ja eher kritisch, wenn Sie, liebe CDU, sich mal wieder von den Grünen haben treiben lassen. Ausnahmsweise befürworte ich aber ausdrücklich, dass die Grünen sich wieder einmal durchgesetzt haben. Um das Gesicht zu wahren, besteht die Erfordernis der mühsamen Einzelfallprüfung. Für die Beamtinnen und Beamten, die jetzt gesetzlich freiwillig versichert sind, kommt es im Regelfall aber zum gleichen Ergebnis. Bleibt zu hoffen, dass in der Anfangsphase nicht unnötigerweise Gerichte belastet werden. Aber mit dem Gesetzentwurf soll ja nicht nur ein Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden.

 

Kommen wir also erst einmal zu den vollkommen unkritischen Punkten, die wir als FDP-Fraktion begrüßen: Das Entfallen des Kriteriums der Messbarkeit für die Mehrarbeitsvergütung zum Beispiel. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Mehrarbeit manchmal unausweichlich ist und vergütet gehört. Die Änderungen reduzieren sinnvollerweise den Bürokratieaufwand.

 

Unsere Zustimmung findet auch die Konkretisierung der Berechnungsmethode bei den Kindererziehungs- und Pflegezuschlägen. Für Klarheit und daraus folgende Rechtssicherheit sind wir Freie Demokraten immer zu haben.

 

Bei der Anpassung des Beamtenversorgungsgesetzes an die durch die Bundesregierung umgesetzte Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze nach § 8 Absatz 1a SGB IV auf aktuell 520 Euro sehen wir aber noch Verbesserungsbedarf. Wir Freie Demokraten haben uns nicht ohne Grund für die Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze durch die Kopplung an den Mindestlohn eingesetzt. Denn jede Mindestlohnerhöhung würde sonst unausweichlich zu einer Stundenreduzierung des oder der geringfügig Beschäftigten führen. Diese Dynamisierung fehlt aber leider in Ihrem Gesetzentwurf.

 

Kommen wir nun zurück zur Einführung eines Zuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ich danke den Kollegen der SPD und des SSW für die gute Zusammenarbeit. Unser gemeinsamer Druck führt nun dazu, dass unseren gesetzlich versicherten Beamten endlich der Weg zur pauschalen Beihilfe offensteht. Opposition wirkt!

 

Denn um es auch den letzten Zweiflern im Raum einmal zu verdeutlichen: In Zeiten von Fachkräftemangel, erheblichen Lebenskostensteigerungen und einer veränderten Arbeitswelt, muss der Landesdienst attraktiver werden. Denn wir brauchen dringend auch Menschen, die nicht den klassischen Beamtenweg gegangen sind und sich vielleicht erst später für eine der vielen tollen Arbeitsplätze beim Land entschieden haben. Auch nehmen wir den anderen Bundesländern, die ähnliche Zuschüsse schon längst eingeführt haben, damit einen Wettbewerbsvorteil. Denn wer im Hamburger Speckgürtel lebt, der kann ohne persönlichen Nachteil auch das Land Hamburg als Arbeitgeber wählen. Mit dem Gesetzentwurf geht das Land einen großen Schritt in die richtige Richtung. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. Abschließend bleibt zu sagen: ,Ende gut, alles gut.`
 

Die Situation von Endometriose-Betroffenen verbessern

12. Juli 2023

In ihrer Rede zu TOP 9 (Die Situation von Endometriose-Betroffenen verbessern):

 

,,Ibuprofen habe ich zu mir genommen wie Tic-Tacs ­ sie zeigten keine Wirkung.` ,Ich lasse mich nicht mehr operieren, immer das Risiko von inneren Verwachsungen und Organverletzungen ­ man wird ohne Nachsorge entlassen.` ,Diese Panikattacken während ich wieder einmal auf den Notarzt wartete ­ wird es wieder so schlimm wie letztes Mal?` ,Diese Erleichterung, als ich endlich meine Diagnose hatte ­ ich bilde mir das alles nicht ein, es ist nicht meine Psyche, ich habe eine ernsthafte Krankheit.`

 

Über zwei Millionen Frauen leiden in Deutschland an der Endometriose. Viele Betroffene wissen nichts von ihrer Krankheit und denken, dass diese Schmerzen normal sind. Dabei ist es eine chronische Erkrankung, bei der sich Gewebe außerhalb der Gebärmutter ansiedelt.

 

Dieses Gewebe kann sich auf die umliegenden Organe ausbreiten und zu erheblichen Schmerzen, Unfruchtbarkeit und anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen. Bei 40 bis 60 Prozent aller ungewollt kinderlosen Frauen steckt eine Endometriose dahinter.

 

Endometriose ist nicht nur eine ,normale` Menstruationsbeschwerde, sondern eine ernsthafte Erkrankung, die das Leben der Betroffenen stark beeinträchtigt. Deswegen fordern wir heute, dass Schleswig-Holstein sich für die Entwicklung der Bundesstrategie einsetzt, damit die Situation der Betroffenen verbessert werden kann.

 

Frankreich ist bei diesem Thema schon weiter als wir. Dort wurde bereits im letzten Jahr ein nationaler Plan zum Kampf gegen Endometriose vorgestellt.

 

Um die Situation der Frauen, die an Endometriose leiden, zu verbessern, brauchen wir bessere Maßnahmen und mehr Forschung. Die Bundesregierung stellt in diesem Jahr erstmals Geld für die Forschung an und zu Endometriose bereit. Das begrüße ich ausdrücklich.

 

Es kann nicht sein, dass wir im 21. Jahrhundert so wenig über eine Krankheit wissen, die so viele Frauen betrifft. Die Forschung zu einer so verbreiteten Krankheit müssen wir deswegen unbedingt weiter ausbauen.

 

Um die Auswirkungen auf die Lebensqualität der betroffenen Frauen zu minimieren, ist es maßgeblich, dass diese Krankheit frühzeitig erkannt wird. Umso erschreckender ist es, dass die Diagnose dieser weitverbreiteten Krankheit durchschnittlich siebeneinhalb Jahre dauert. Ein Grund für die lange Zeit bis zur Diagnose ist, dass es in Deutschland vor allem an spezialisierter Versorgung mangelt. Unser Ziel muss es also sein, die Zeit bis zur Diagnose deutlich zu verkürzen.

 

Durch einen verstärkten Ausbau der Versorgung können wir für die Betroffenen nicht nur eine schnellere Diagnose, sondern auch eine bessere und vor allem schnellere Behandlung der Symptome bieten. Zusätzlich brauchen wir mehr Fachärzte, die über Erfahrung verfügen, um eine genaue Diagnose zu stellen und eine angemessene Behandlung zu gewährleisten. Die Kosten für die Diagnose und Behandlung von Endometriose können sehr hoch sein. Deswegen kann die Einführung einer angemessenen Kostenübernahme durch die Krankenkassen und die Erstattung von medizinischen Leistungen einen großen Unterschied im Leben der Betroffenen machen. Aber nur mit genügend ärztlicher Versorgung ist es bei Endometriose nicht getan. Wir müssen das Bewusstsein für Endometriose in der Gesellschaft erhöhen. Viele Frauen leiden still vor sich hin, da die Erkrankung oft nicht erkannt, gekannt oder nicht ernst genommen wird. Dafür brauchen wir eine gezielte Aufklärungskampagne.

 

Auch die mit der Endometriose verwandte Krankheit, die Adenomyose, muss bei den Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Endometriose-Vereinigung und andere Selbsthilfegruppen leisten bereits wertvolle Arbeit, indem sie Betroffenen eine Plattform bieten, um sich auszutauschen, Informationen zu teilen und gemeinsam für ihre Interessen einzutreten. Deswegen sollte eine landesweite Strategie auch den Punkten des Forderungskatalogs der Endometriose Vereinigung folgen. Jede Frau, die von Endometriose betroffen ist, hat ein Recht auf eine angemessene Diagnose, Behandlung und Unterstützung. Wir sollten gemeinsam dafür einstehen, dass diejenigen, die mit Endometriose leben müssen, nicht mehr im Verborgenen leiden. Lassen Sie uns gemeinsam für eine Verbesserung und Stärkung der Frauengesundheit eintreten. Es ist überfällig!
 

Zu den heute veröffentlichten Bemerkungen 2023 des Landesrechnungshofs

30. Juni 2023

Die Bemerkungen des Landesrechungshofes zeigen ganz deutlich, dass diese Landesregierung überhaupt nicht in der Lage ist, Prioritäten zu setzen und mit der panischen Reaktion der Haushaltssperre den finanzpolitischen Kompass wohl auch gänzlich verloren hat. Sie machen neue Schulden, um die verschiedenen Wünsche von CDU und Grünen irgendwie zusammenzubinden und schicken das Land ins Zinschaos. Wir warnen schon lange davor, dass die Bevorratung mit immer mehr Krediten das Korsett enger und enger schnüren und die Zinsbelastungen unsere Handlungsspielräume immer weiter begrenzen werden. Wir teilen die Meinung des Landesrechnungshofes, dass die Landesregierung nun endlich Prioritäten setzen muss. Aus unserer Sicht müssen das unter anderem die Sicherung einer guten und zukunftsfesten medizinischen Versorgung, die Entlastung junger Familien durch die weitere Absenkung des Kita-Beitragdeckels und Investitionen in Bildung sein.
 

Vorlage eines Nachtragshaushalts über geplante Einsparmaßnahmen der Landesregierung

15. Juni 2023

Die Landesregierung hat mit ihrer Finanzierungsliste am Parlament vorbei erhebliche Kürzungen und Streichungen im Landeshaushalt vorgesehen. Verstehen Sie mich nicht falsch, dass eingespart wird und Prioritäten gesetzt werden müssen, finden wir richtig und haben wir auch immer gefordert. Was aber nicht sein kann, ist, dass dies ohne parlamentarische Beratung geschieht.

 

Wir begrüßen daher, dass die SPD mit diesen beiden Anträgen den Kürzungen der Landesregierung im Landeshaushalt nochmal die nötige und wichtige politische Bühne für Diskussionen gibt. Es geht dabei um nicht mehr als um ein Kernprinzip unserer parlamentarischen Demokratie, dem Recht des Parlamentes über den Landeshaushalt zu entscheiden. Denn das Parlament ist der Ort, an dem Änderungen im Landeshaushalt beschlossen werden sollten. Und im Gegensatz zu reinem Exekutivhandeln, wie mit der Erstellung einer Finanzierungsliste, wird durch einen Nachtragshaushalt das Budgetrecht des Parlaments vollumfänglich Rechnung getragen.

 

Deshalb findet der Antrag der SPD-Fraktion hier heute unsere Zustimmung. Es kann nicht sein, dass CDU und Grüne sich hier wegducken und sie sich von der Landesregierung, ohne Widerspruch, am Nasenring durch die Arena führen lassen.

 

Um es auch den Mitgliedern der regierungstragenden Fraktionen noch einmal deutlich zu machen, welche politische Reichweite die sogenannte Streichliste hat. Selbst ihre eigenen Fraktionsanträge wurden gekürzt oder sogar komplett gestrichen. Hier ein paar Beispiele:

 

250.000 Euro weniger für die Förderung des Landessportverbandes und seiner Einrichtungen gem. § 4 Sportfördergesetz. Ihr Fraktionsantrag ­ komplett gestrichen. 100.000 Euro weniger Zuschüsse für Investitionen für Kinos im ländlichen Raum. Ihr Fraktionsantrag ­ komplett gestrichen. 400.000 Euro weniger für mobile Schlachtanlagen. Ihr Fraktionsantrag, Sie ahnen es, komplett gestrichen.

 

Aber es wird ja noch in anderen wichtigen, besser gesagt der CDU wichtigen Bereichen, gekürzt:

 

Fast eine Million Euro weniger für den Sport im Land. Damit machen Sie Schleswig- Holstein definitiv nicht zu einem ,echten Sportland`. 1,5 Millionen Euro weniger für die Förderung von Feuerwehrhäusern. Über 900.000 Euro weniger für das Wolfsmanagement. Und zu guter Letzt 400.000 Euro weniger beim Einbruchschutz.

 

Entweder ist Ihnen das alles nicht bewusst, oder man muss sich dann fragen, warum Sie die öffentliche Debatte scheuen?

 

Ich habe da eine Vermutung: Sie sind mit den Kürzungen gerade Ihrer eigenen Fraktionsanträge überhaupt nicht einverstanden, haben aber nicht den Mut, sich dahingehend hier zu positionieren. Wie sollten Sie auch? Stand doch noch im Wahlprogramm der CDU zum Beispiel zum Thema Einbruchschutz: ,Wir wollen das erfolgreiche Einbruchsschutzprogramm auch in der nächsten Legislaturperiode fortführen.`

 

Hier gerade bei den rasant gestiegenen Einbruchszahlen im Vergleich zum Vorjahr zu kürzen, halten wir für falsch und es sendet ein falsches Signal an die Öffentlichkeit, die in diesen Zeiten sowieso schon verunsichert genug ist.

 

Wir werden daher auch diesem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen. Ich kann nur alle anderen Abgeordneten dazu aufrufen, das gleiche zu tun, um die parlamentarische Kontrolle und Beteiligung zu stärken.

Bundesratsinitiative zur Änderung des Kreditwesengesetzes

14. Juni 2023

Mit der Änderung des Sparkassengesetzes hat man sich bei der Besetzung der Aufsichtsorgane von der Bestenauslese verabschiedet. Zukünftig muss bei öffentlich-rechtlichen Sparkassen zwingend eine paritätische Besetzung erfolgen. Fachliche Eignung darf zukünftig kein Entscheidungskriterium mehr sein, sofern diese einer paritätischen Besetzung entgegensteht. Fortbildungen sollen tatsächlich jahrelange berufliche Expertise ersetzen.

 

Gegen eine Zielvorgabe der paritätischen Besetzung ist nichts einzuwenden ­ nicht hinzunehmen ist jedoch, dass Geschlecht zukünftig zwingend Qualifikation schlägt. Mit diesem Gesetz schlägt Parität die Qualität von Aufsichtsorganen.

 

Die vernichtende Kritik an den geplanten Gesetzesänderungen zum Sparkassengesetz hat den SSW nicht davon abgehalten, nun eine Bundesratsinitiative zu fordern, die eine paritätische Besetzung der Aufsichtsorgane nicht mehr nur im öffentlich-rechtlichen Bereich in Schleswig- Holstein zur Folge hat, sondern diese auf sämtliche Sparkassen, Volksbanken und alle anderen privatrechtlichen Kreditinstitute ausweitet. Es soll der nun aufgrund der beschlossenen Parität entstehende Wettbewerbsnachteil für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen unseres Landes verhindert werden.

 

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn ein neues Gesetz zu Wettbewerbsnachteilen führt, dann korrigiere ich dieses Gesetz schleunigst und oktroyiere den Murks nicht anderen auf, damit meine eigenen Unternehmen keinen Nachteil haben. Sofern allerdings aus einer zwingenden paritätischen Besetzung von Aufsichtsorganen ­ ohne Qualifikation als Abweichungstatbestand ­ ein Wettbewerbsvorteil gesehen wird, begründet dieses immer noch keinen Eingriff in die Unternehmertätigkeit einer einzelnen Branche.

 

Das Kreditwesengesetz regelt verbindlich die Besetzung, Aufgaben und Organisation von Aufsichtsräten unabhängig von der bestehenden Rechtsform. Zwingend erforderlich sind Kenntnisse und Erfahrungen, die zur Wahrnehmung der Kontrolle der Geschäftsführung qualifizieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht konkretisiert diese Voraussetzungen.

 

Zusätzlich definiert die EU unmittelbar geltende aufsichtsrechtliche Verordnungen und Richtlinien, die in nationales Recht transferiert werden. Für die Regelung einer Geschlechterquote ist nicht das Kreditwesengesetz zuständig, sondern das Führungspositionen-Gesetz, das branchenübergreifend regelt.

 

Das ,erste Führungspositionen-Gesetz (FüPoG I)`, das seit 2015 gilt, hat dazu geführt, dass Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, mindestens mit einem Frauenanteil von 30 Prozent besetzt werden müssen. In fast allen großen Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche wird diese Vorgabe freiwillig übertroffen. Die Münchener Rück und Allianz haben über 40 Prozent Frauenanteil im Aufsichtsrat und auch die Commerzbank und Deutsche Bank haben einen höheren Frauenanteil als gefordert. Es setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass gemischte Teams erfolgreicher sind. Ein weiterer Regelungsbedarf seitens des Staates besteht nicht.

Länderfinanzverwaltung in Schleswig- Holstein

14. Juni 2023

Zu Beginn meiner Rede möchte ich eines besonders betonen: Die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten in unserem Bundesland leisten täglich hervorragende Arbeit und baden leider viel zu häufig die Fehler des Finanzministeriums aus. Nehmen wir zum Beispiel die aktuelle Grundsteuerreform. Die Finanzministerin hat sich eigenmächtig und aus ideologischen Gründen für das bürokratische, bürgerunfreundliche und vor allem verwaltungsaufwendige Bundesmodell entschieden.

 

Dass die CDU damit einen weiteren Punkt ihres Wahlprogramms nicht umsetzen konnte ­ geschenkt. Aber wer löffelt nun die Suppe tagtäglich aus? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern.

 

Nicht einmal das Ruhen der zahlreichen Einsprüche ist mit der Finanzministerin zu machen. Dabei ist die Bearbeitung der 75.000 Einsprüche gegen die Grundsteuerwertbescheide und 42.480 Einsprüche gegen die Steuermessbescheide zu einer regelrechten Beschäftigungstherapie geworden. Frau Heinold, so lassen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Regen stehen.

 

Kommen wir nun zu den Erkenntnissen der großen Anfrage des SSW. Viele Informationen, wie zum Beispiel der eklatante Personalbedarf, sind längst bekannt. Einige Punkte möchte ich aber noch einmal hervorheben.

 

Vorweg: Wir als FDP-Fraktion sehen den Stellenaufwuchs in der Landesverwaltung grundsätzlich eher kritisch. Wenn aber fast 300 Stellen bei den Betriebsprüfern fehlen, dann läuft etwas grundsätzlich falsch. Frau Heinold, bevor Sie wieder öffentlichkeitswirksam von der Aufweichung der Schuldenbremse sprechen oder Lasse Petersdotter über Steuererhöhungen fantasiert, sorgen Sie doch in dem grün geführten Finanzministerium dafür, dass die vielen Steuern, die sowieso schon anfallen, auch wirklich gezahlt werden.

 

Dafür brauchen unsere Finanzämter ausreichend Betriebsprüfer. Denn es kann nicht sein, dass Großbetriebe im Mittel nur alle sieben Jahre und Kleinstbetriebe im Mittel nur alle 208 Jahre geprüft werden. Aber das Personal, das muss ich der Finanzministerin zu Gute halten, fällt ja nicht einfach vom Himmel. Gerade der demographische Wandel, der den Fachkräftemangel noch verstärkt, macht auch vor dem Landesdienst keinen Halt.

 

Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt aktiv in den Wettbewerb um die besten und talentiertesten Köpfe, auch mit der Privatwirtschaft, gehen. Dafür müssen wir den Landesdienst aber wesentlich attraktiver machen und ihn gerade in der Finanzverwaltung für viel mehr Menschen öffnen. Warum wird einer Beamtin, die neben ihrer Tätigkeit ein Studium, beispielsweise in ,International Taxation`, absolviert hat, nicht der Weg in den höheren Dienst eröffnet? Da muss sich dringend etwas ändern.

 

Aber auch im Ländervergleich müssen wir uns besser aufstellen. Die Einführung der pauschalen Beihilfe und somit die echte Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, wäre ein wichtiger Schritt, um attraktiver zu werden. Leider wurde der Gesetzentwurf der Opposition abgelehnt. Der Handlungsbedarf besteht aber weiterhin. Es bleibt also noch viel zu tun, um im Wettbewerb um die besten Köpfe nicht vollkommen baden zu gehen. Hoffen wir, dass diese Landesregierung ihren Kurs endlich findet.

Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung eines gemeinsamen Tilgungsplans

14. Juni 2023

Beginnen möchte ich meine Rede mit einem Zitat aus dem Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 zum Klimaschutz. Darin heißt es in Absatz 183 Satz 4: ,Das Grundgesetz verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit - und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen.` (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18 -, Rn. 1-270).

 

Meiner Ansicht nach hat dieser Rechtsgedanke große Bedeutung. Er besagt, dass die Chancen auf Freiheit gerecht über die Generationen hinweg verteilt werden müssen. Dabei geht es nicht nur um die Last des Klimawandels, die junge Generationen tragen müssen. Es geht auch darum, dass die wachsende Staatsverschuldung zukünftige Generationen finanziell belastet.

 

Die verhältnismäßige Verteilung von Freiheitschanen sollte auch für die Staatsschulden gelten. Es kann und darf also nicht sein, dass diese Landesregierung die Tilgung der Notkredite unter Inkaufnahme erheblicher Zinsbelastungen bis in das Jahr 2053 hinauszögert. Sie schränken damit die Freiheitschancen der zukünftigen Generationen von Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern erheblich ein.

 

Schauen wir uns dafür doch einmal exemplarisch das Jahr 2030 an. Während von den rund 2,9 Milliarden Euro Notkrediten immer noch rund 2,6 Milliarden Euro zu tilgen sind, fallen insgesamt, laut der neuesten Finanzplanung, schon über eine Milliarde Euro Zinszahlungen an. Wohlgemerkt, dieses Jahr kalkulieren wir noch mit 470 Millionen Euro Zinszahlungen.

 

Die ausufernde Verschuldungspolitik mit immer neuen Schulden, um vor allem grüne Projekte langfristig in trockenen Tüchern zu wissen, rächt sich nun in den hohen Zinszahlungen. Die Zeiten der zinsfreien Schulden zur Wahrung des Koalitionsfriedens sind nun also endgültig vorbei.

 

Oder liegt etwa schon das nächste Sondervermögen ,Zinsbelastungen` in der Schublade der Finanzministerin? Überraschen würde mich das nicht. Zukünftige Generationen, haben Sie mit ihrer Finanzpolitik ja sowieso schon vollkommen aus den Augen verloren. Bedenkt man jetzt noch, dass Teile dieser Notkredite selbst auf verfassungsrechtlich mehr als wackeligen Beinen stehen, ist dieses Tilgungsgesetz noch weniger nachzuvollziehen.

 

Bei der Erhöhung des Ukraine-Notkredites wurde gegen die Darlegungslast verstoßen. Diese erfordert, dass eindeutig eine erhebliche finanzielle Notlage erläutert und belegt wird. Zudem ist der Veranlassungszusammenhang sehr zweifelhaft, Bedarfe für Folgejahre wurden nicht konkretisiert und es erfolgt eine aus meiner Sicht unzulässige Bevorratung von Mitteln in Sondervermögen.

 

In 2022 wurden Mittel im Haushalt abgebildet, die gegebenenfalls ­ bisher unkonkretisiert ­ erst in 2026 abgerufen werden. Ein zeitlicher oder kausaler Zusammenhang ist somit kaum ersichtlich. Für die Landeshaushalte gilt eine Haushaltsordnung, die auch in Notlagen einzuhalten ist. Mindestens das Gebot der Jährlichkeit wird hier evident mit Füßen getreten.

 

Die eine Milliarde Erweiterung des Ukraine-Notkredites hätte sofort zurückgeführt werden müssen. Denn Sie haben mit dieser Erweiterung mit etlichen Prinzipien ordnungsgemäßer Haushaltsführung gebrochen. Dies stützt auch das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes, was wir in Auftrag gegeben haben. Ich kann den CDU-Abgeordneten nur empfehlen sich dieses einmal durchzulesen und dann noch mal einen Blick in das eigene Wahlprogramm zu werfen. Die junge Union ist ihnen da bekanntermaßen schon etwas voraus. Mit der FDP hätte es keine Erweiterung auf Vorrat des Ukraine-Notkredites gegeben und schon gar kein Verschieben der Belastungen der Schulden bis in die eigene politische Bedeutungslosigkeit.

Die Grundsteuerreform droht für das Land zum absoluten Fiasko zu werden

8. Juni 2023

Stand heute liegen 75.000 Einsprüche gegen die Grundsteuerwertbescheide und 42.480 Einsprüche gegen die Steuermessbescheide vor, die für die Finanzverwaltungen im Land zu einer konstanten Beschäftigungstherapie geworden sind. Selbst die Bereitstellung von 150 zusätzlichen Stellen wird voraussichtlich nicht ausreichen, um das Ausmaß der Situation zu bewältigen.

 

Wir haben vorgeschlagen, die Bescheide vorläufig zu erklären, um kurzfristig Abhilfe zu schaffen. Leider wurde dieser Antrag von der Landesregierung abgelehnt. Die Konsequenzen tragen jetzt die Beschäftigten. Es rächt sich nun, dass sich die Finanzministerin aus ideologischen Gründen für das bürokratische Bundesmodell entschieden hat. Monika Heinold muss die Zeichen der Zeit erkennen und zumindest die Bearbeitung der Einsprüche ruhend stellen.

Die Landesregierung lässt die maritime Wirtschaft im Stich

8. Juni 2023

Die Landesregierung hat ohne vorherige parlamentarische Abstimmung den Verwendungszweck der Schlickgelder festgelegt und die bereits unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung mit Hamburg erst nachträglich vorgelegt. Dadurch hat sie in erheblichem Maße die nachfolgende parlamentarische Beratung über die Verwendung des Sondervermögens beeinträchtigt.

 

Diese Entscheidung sieht vor, dass die Westküstenhäfen und die Küstenfischerei vollständig hinten runterfallen werden. Damit sendet die schwarz-grüne Landesregierung ein bedenkliches Signal an die maritime Wirtschaft in unserer Region. Wir fordern nun eine rasche Vorlage des Gesetzentwurfs für das neue Sondervermögen. Die Entscheidungen über solche bedeutenden finanziellen Angelegenheiten dürfen nicht ohne parlamentarische Kontrolle und Transparenz getroffen werden.

Die Haushaltssperre war nur ein Vorwand, um Disziplin im Kabinett zu schaffen

30. Mai 2023

Die Äußerungen von Monika Heinold im heutigen Finanzausschuss machen deutlich, was mittlerweile alle im Land wissen: Die Planungen der Finanzministerin waren miserabel. Schwarz- Grün steht damit vor einem selbstverschuldeten Desaster. Monika Heinold musste dabei nur deshalb zur Haushaltssperre zu greifen, da sie keine andere Möglichkeit sah, sich im Kabinett durchzusetzen. Warum die jetzt vorgelegten Einsparungen nicht ohne Haushaltssperre umgesetzt werden konnten, konnte die Ministerin auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht erklären. Dass die Entscheidung für die Haushaltssperre im Kabinett zudem ohne irgendeine schriftliche Vorlage und somit ohne fundierte Beratung erfolgte, setzt dieser Posse noch die Krone auf.

 

Gespart werden soll nun bei der inneren Sicherheit, der Gesundheitsversorgung, beim Sport und dem Tierschutz. Auffällig ist dabei, dass die vermeintlichen Lieblingsprojekte der Grünen nur spärlich auf der Liste vertreten sind. Lieber wird bei der Landesfeuerwehr oder beim Einbruchschutz gespart. Zudem wird der Rotstift vor allem im so wichtigen Bereich Ausbildung angelegt. Dass nun ausgerechnet die ohnehin sehr knapp finanzierte Ausbildung zur Altenpflegehilfe um fast eine Million Euro gekürzt werden soll, ist schlicht unverantwortlich. Das Gegenteil wäre eigentlich notwendig gewesen, um die Qualität der Ausbildung dauerhaft garantieren und genügend Menschen für diese gewinnen zu können.

 

Was von der Haushaltssperre bleibt, ist ein erheblicher Vertrauensverlust in die Arbeitsfähigkeit dieser Landesregierung. Monika Heinold und Daniel Günther haben dadurch unnötig für Verunsicherungen im ganzen Land gesorgt.

Die Landesregierung muss jetzt langfristige Prioritäten festlegen

16. Mai 2023

Die Mai-Steuerschätzung zeigt eines sehr deutlich: Es wird für die Finanzministerin sehr schwierig werden, die verschiedenen Wünsche von CDU und Grünen geräuschlos zusammenzubringen. Die Zeit für große Ausgabenwünsche ist jedenfalls erstmal vorbei. Es wird nicht mehr funktionieren, bei jedem Thema finanzielle Forderungen an den Bund zu richten und die eigenen Haushaltslöcher mit verfassungsrechtlich fragwürdigen Schuldentricksereien zu schließen. Zur Stabilisierung der Finanzlage kann die vorläufige Haushaltssperre nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein. Die Landesregierung muss sich jetzt endlich an einen Tisch setzen und ihre langfristigen Prioritäten festlegen.

Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen

12. Mai 2023

Erneut reden wir über das Thema Schwimmunterricht. Nachdem die grüne GroKo zunächst eine Beratung im Fachausschuss abgelehnt hat, hat nun doch eine umfangreiche Anhörung stattgefunden, die unsere Forderungen umfänglich bestätigt hat und dem Bildungsministerium zum Status Quo des Schwimmunterrichts in Schulen ein ,sechs setzen` ins Stammbuch geschrieben hat.

 

Fast 60 Prozent der Zehnjährigen sind keine sicheren Schwimmer. 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Ende der sechsten Klasse haben keine ausreichende Schwimmfähigkeit. Was möchte die Koalition nun unternehmen, um diesen desolaten Zustand zu ändern? Sie bittet die Landesregierung, sich auch zukünftig dafür einzusetzen, dass jedes Kind bis zum Ende seiner Grundschulzeit die Möglichkeit erhält, schwimmen zu lernen. Sie bittet darum, die Weiterqualifizierungsbemühungen von Lehrkräften und den Dialogprozess mit allen am Schwimmunterricht beteiligten Organisationen und Verbänden fortzusetzen, um auf dieser Grundlage bestehende Schwimmangebote im Land weiterzuentwickeln.

 

Liebe Koalitionsfraktionen, das kann doch nicht ihr Ernst sein, dass Sie den jetzigen Zustand lediglich manifestieren wollen und das Ministerium für den erreichten Status Quo abfeiern? Sie haben es immer noch nicht begriffen oder wollen es nicht verstehen. Die Eltern suchen händeringend nach Möglichkeiten, ihr Kind ,schwimmfähig` zu bekommen. Die Bedarfe sine riesig und bei privaten Schwimmkursen gibt es lange Wartelisten. Die Schulen sind hier ein zentraler Akteur. Aber anstatt, dass sich die Landesregierung klar dazu bekennt und entsprechend handelt, ruft sie den Eltern zu, dass die Schulen am Ende dafür nicht zuständig sind und verlagert das Problem an externe Organisationen! Ehrenamt und kommerzielle Anbieter werden es schon richten. Die Schulen sind der erste Ansprechpartner. Auch wenn Sie es anscheinend nicht akzeptieren wollen, das Erlernen der Schwimmfähigkeit ist Bestandteil der Fachanforderungen des Sportunterrichts. Und diese Fachanforderungen setzt das Bildungsministerium in Schleswig- Holstein nicht im erforderlichen Maße um!

 

Wir fordern, dass die Fachanforderungen beim Schwimmen endlich verbindlich umgesetzt werden und echte Schwimmfähigkeit in den Schulen vermittelt wird. Der Schwimmunterricht in den Schulen muss so organisiert sein, dass 100 Prozent der Schülerinnen und Schüler die Chance erhalten, als sichere Schwimmer von den Schulen gehen ­ dauerhaft! Wir fordern die Landesregierung auf, sich hier stärker als bisher bei der Finanzierung einzubringen, die Rahmenbedingungen zu verbessern und die Erteilung des Schwimmunterrichtes endlich verlässlich zu überprüfen. Die erforderlichen Maßnahmen hierfür haben wir Ihnen aufgezeigt.

 

Ich erinnere die Landesregierung erneut daran, dass sämtliche in Schleswig-Holstein ausgebildeten Sportlehrer schwimmlehrbefähigt sind. Sofern Schwimmstätten nicht in vertretbarer Umgebung erreichbar sind, sollte Blockunterricht im Rahmen von Projektwochen oder Klassenreisen gegeben werden. Eine Kostenerstattung der Reisekosten sollte anteilig oder umfänglich vom Land erfolgen. Insofern ist eine verpflichtende Umsetzung des Schwimmunterrichts an den Grundschulen und eine Überprüfung zur Sicherstellung der erfolgreichen Erlangung der Schwimmfähigkeit ab dem Schuljahr 2023/2024 überfällig.

 

Damit der vorgesehene Schwimmunterricht endlich verlässlich umgesetzt und seiner Relevanz gerecht wird, soll der Sachstand der Schwimmfähigkeit im Übergangszeugnis zur weiterführenden Schule vermerkt werden. Ferner sollen die Kooperationen der Schulen untereinander und mit Vereinen und Verbänden gefördert werden. Zusätzlich dazu sollte es eine Fort- und Weiterbildungsoffensive geben, die es weiteren Lehrkräften vor Ort ermöglicht, sich zu einer qualifizierten Schwimmlehrkraft ausbilden zu lassen. Wir werden die Landesregierung an ihren kommenden Taten messen und werden das Thema wieder auf die Tagesordnung bringen.

Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Besetzung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen von Landesunternehmen

11. Mai 2023

Liebe Mitglieder der Koalitionsfraktion: Ihr Gesetzesentwurf ist verfassungsrechtlich bedenklich, handwerklicher Murks und erweist dem Ziel der Gleichberechtigung von Frauen einen Bärendienst. die erste Lesung ohne Aussprache im Landtag, die uns zugestandene Frist zur Benennung von Anzuhörenden betrug sechs Stunden, die Anhörung erfolgte bereits eine Woche später. Werte Koalition, ein anständiges Gesetzgebungsverfahren sieht anders aus.

 

Fangen wir an mit dem Status Quo: §4 Absatz 2 unseres bestehenden Gleichstellungsgesetzes regelt Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst abschließend und richtig. Bei der Einstellung sind Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig zu berücksichtigen, sofern sie in der entsprechenden Fallgruppe unterrepräsentiert sind. Hier wird der Bestenauslese entsprochen. Es besteht kein Handlungsbedarf, aber Schwarz-Grün möchte keine Gleichberechtigung, sondern Gleichstellung um jeden Preis. Geschäftsführungsorgane von Landesunternehmen sollen zukünftig paritätisch besetzt werden. Erreicht werden soll dieses dadurch, dass gemäß § 4 Absatz 1 des Entwurfes auf die gleiche Anzahl von männlichen und weiblichen Personen im Bewerbungsverfahren hingewirkt werden soll. Nicht nur, dass es verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist ­ das verhindert übrigens auch nicht der Verweis darauf, dass das Grundgesetz weiterhin seine Gültigkeit behält ­ es führt auch zu kuriosen Absurditäten. Sollte in einem bisher überwiegend männlich besetzten Vorstand ein Posten nachzubesetzen sein, muss bei Überhang an weiblichen Kandidaten dafür gesorgt werden, dass auch gleich viele männliche Kandidaten für das Auswahlverfahren angeworben werden. Und das, obwohl die Stelle grundsätzlich mit einer Frau besetzt werden soll. Da bei Bewerberüberhang eines Geschlechts niemand im Verfahren ausgeschlossen werden darf, müsse durch ,persönliche Ansprache` oder dem zusätzlichen Einsatz von Headhuntern dafür gesorgt werden, dass sich ein paritätischer Bewerberkreis ergibt. Das erinnert ein wenig an grüne Parteitage, bei denen männliche Mitglieder nur dann ein Rederecht haben, wenn sich auch weibliche Mitglieder zu Wort melden. Nur in Ausnahmesituationen dürfen Verträge mit kompetenten und bewährten Geschäftsführungsorganen oder Vorständen in Zukunft verlängert werden, wenn die auferlegte Parität diesem entgegensteht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass erst der Vertrag mit dem geschätzten männlichen Vorstandsvorsitzenden des UKSH verlängert wurde, bevor dieses Gesetz im Eiltempo durch das Parlament gewinkt wird, obwohl es bereits seit 1,5 Jahren fertig in der Schublade der Finanzministerin liegt.

 

Warum ist dieses Gesetz ein Bärendienst für die Gleichberechtigung von uns Frauen? Nur in Ausnahmegründen darf der nächste Geschäftsführer des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr ­ der Ende des Jahres benannt werden muss ­ ein Mann sein, da dieses Geschäftsführungsorgan alternierend besetzt werden soll. Wie, glauben Sie, wirkt sich dieses auf die Akzeptanz einer zukünftigen weiblichen Geschäftsführerin aus? Da kann die neue Geschäftsführerin noch so kompetent und fachlich geeignet sein, sie wird trotzdem immer mit dem Stigma der ,Quotenfrau` konfrontiert sein. Komplett von der Bestenauslese verabschiedet man sich mit der Besetzung der Aufsichtsorgane. Dort muss zwingend eine paritätische Besetzung erfolgen. Fachliche Eignung spielt somit zukünftig keine Rolle mehr. Fortbildungen sollen tatsächlich jahrelange berufliche Expertise ersetzen. Mit diesem Gesetz schlägt Parität die Qualität von Aufsichtsorganen.

 

Die vernichtende Kritik an der den geplanten Gesetzesänderungen zum Sparkassengesetz hat zumindest dazu geführt, dass konkurrierende Gesetzgebung reduziert wurde. Für die verpflichtende paritätische Besetzung des Verwaltungsrats gibt es eine Übergangsfrist bis 2028. Dann schlägt auch hier eine starre Quote die demokratische Legitimation. Wie urteilte doch das Thüringer Landesverfassungsgericht? ,Die Freiheit der Wahl verlangt, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck von staatlicher Seite beeinflusst werden und dass der Prozess der Willensbildung des Volkes ,staatsfrei` verläuft. Das Paritätsgesetz schränkt hingegen die Freiheit der Wählerinnen und Wähler ein.` Nichts anderes geschieht jedoch, wenn ,Hinterzimmerpolitik` zukünftig erforderlich wird, um eine gesetzeskonforme Geschäftsorganisation der Sparkassen sicherzustellen.

Klares Zeichen für mehr Eigentum: Den Bund bei der Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer unterstützen

11. Mai 2023

Der Kern der sozialen Marktwirtschaft ist das Aufstiegsversprechen. Für viele, gerade auch junge Menschen, ist der persönliche Aufstieg dabei zentral mit dem Traum der eigenen ,vier Wände` verbunden. Doch dieser Traum ist für viele Bürgerinnen und Bürger bis tief in die Mitte unserer Gesellschaft in weite Ferne gerückt. Denn gerade einmal 49 Prozent besitzen in Deutschland Eigentum. Bei Haushalten mit weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens liegt die Eigentumsquote sogar nur bei 31 Prozent. Damit liegen wir im europäischen Vergleich auf einem der letzten Plätze. Das kann doch nun wirklich nicht unser Anspruch sein. Rumänien zum Beispiel hat eine Eigentumsquote von 90 Prozent.

 

Schaut man sich dann noch die Preisdynamik auf dem Immobilienmarkt an, stellt man fest: Seit 2017 sind die Quadratmeterpreise für Immobilien in Schleswig-Holstein im Mittel um über 50 Prozent gestiegen. Hinzu kommt dann noch, dass das Land hier kräftig mitverdient. Mit einer Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,5 Prozent sind wir zumindest hier einmal Tabellenführer und nicht wie bei der Bildung auf einem Abstiegsplatz. Umgekehrt wäre es mir nun wirklich lieber!

 

Man muss nun wirklich kein Finanzexperte sein, um festzustellen, dass das Land in der Vergangenheit von der Preisentwicklung massiv profitiert hat. Das gestiegene Zinsumfeld kommt beim Eigentumserwerb erschwerend dazu und macht es für viele junge Familien zu einer finanziellen, oft nicht mehr zu bewältigenden Belastungsprobe. Damit aber die Verwirklichung des Traums vom selbstgenutzten Eigentum, gerade für junge Familien, wieder realistischer wird, haben sich die Ampel-Koalitionäre im Bund gemeinsam darauf verständigt, die Grunderwerbsteuer zu flexibilisieren. Den Ländern soll dabei ermöglicht werden, einen ermäßigten Steuersatz einzuführen. Dieser Steuersatz kann dann unter länderspezifischen Kriterien wie zum Beispiel einer Selbstnutzung gewährt werden. Damit würde den Ländern eine einfache, auf regionale Unterschiede eingehende und bürokratiearme Möglichkeit an die Hand gegeben, seinen Bürgern den Eigentumserwerb zu erleichtern.

 

Neueste Studien zeigen darüber hinaus, dass ein reduzierter Grunderwerbsteuersatz sogar die Bautätigkeit ankurbeln würden, die wegen der Zinswende bekanntermaßen erheblich ins Stocken geraten ist. Auch hiervon würde der Landeshaushalt massiv profitieren. Leider wollen einige Protagonisten nicht verstehen, dass die Höhe der Steuereinnahmen nicht nur vom Steuersatz abhängig ist, sondern ein Ertrag immer das Produkt von Preis mal Menge ist.

 

Leider hat die schwarz-grüne GroKo schon im Vorwege entschieden, eine potentielle Länderöffnungsklausel nicht nutzen zu wollen. Dabei stand noch im CDU-Landtagswahlprogramm - ich zitiere - ,,Wir wollen [...] Schleswig-Holsteiner beim Ersterwerb einer eigengenutzten Wohnimmobilie komplett von der Grunderwerbsteuer befreien".

 

Stattdessen haben die Koalitionsfraktionen sich für den Trostpreis einer bürokratischen nur einem kleinen Anteil der Bevölkerung zustehenden geringen Eigenheimzulage entschieden. Eine vollständige Befreiung sieht anders aus. Setzen wir also zusammen ein klares Zeichen für mehr Eigentum im Land und zeigen unsere Unterstützung für dieses wichtige finanzpolitisches Entlastungsvorhaben des Bundes. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

Schwarz-Grün will mit der Brechstange verfassungsrechtlich bedenkliches Paritätsgesetz durchbringen

4. Mai 2023

Die breite Kritik der Experten an verschiedensten Punkten des Paritätsgesetzes zeigt, dass der Entwurf der Koalition handwerklich schlecht gemacht ist und dringend überarbeitet werden muss.

 

Aus unserer Sicht ist das geplante Paritätsgesetz sogar verfassungsrechtlich bedenklich. Das Land hat überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz zur Änderung des Sparkassenrechts. Dafür ist überwiegend der Bund zuständig.

 

Außerdem steht das geplante Paritätsgesetz bei der Besetzung von Aufsichtsorganen von Landesunternehmen unter dem Motto ,Geschlecht schlägt Expertise`. Die Bestenauslese spielt keine Rolle mehr, denn fehlendes Fachwissen soll im Zweifel durch Schulungen nachgeholt werden.

 

Schwarz-Grün erweist Frauen mit einem solchen Gesetz einen Bärendienst. Es ist ein richtiges Ziel, den Anteil von Frauen in Führungsfunktionen zu erhöhen und diese zu fördern. Aber eine weniger qualifizierte Frau einem besser qualifizierten Mann per Gesetz vorzuziehen, ist falsch verstandenen Frauenförderung. Wir hätten das geplante Paritätsgesetz gerne in einem sorgfältigen parlamentarischen Verfahren beraten, damit die vielen Kritikpunkte behoben werden können. Schwarz-Grün hat dies abgelehnt und peitscht das Gesetz lieber am kommenden Mittwoch durchs Plenum. Leider bringt die Koalition damit ein weiteres verfassungsrechtlich bedenkliches Gesetz auf den Weg.

Koalition will im Eilverfahren ein verfassungsrechtlich bedenkliches Gesetz auf den Weg bringen

27. April 2023

CDU und Grüne wollen ein Paritätsgesetz im Eilverfahren auf den Weg bringen, obwohl die schriftliche Anhörung massive verfassungsrechtliche Bedenken aufgeworfen hat. Mal wieder scheint die Verfassung nur eine untergeordnete Rolle bei einem Gesetzesvorhaben der Koalition zu spielen. Schon der Ukraine-Notkredit und die Grundsteuerreform stehen auf wackeligen Beinen.

 

Wir haben heute im Finanzausschuss eine mündliche Anhörung zum Paritätsgesetz beantragt, der zwar zugestimmt wurde, allerdings statt der üblichen Fristen einzuhalten soll nun ein Hau-Ruck- Verfahren durchgezogen werden. Die Benennung von Experten kann nur noch heute erfolgen, weil die Anhörung noch vor dem Mai-Plenum durchgeführt werden soll. Ein sauberes parlamentarische Verfahren sieht anders aus. Das geplante Paritätsgesetz von Schwarz-Grün erschwert die Bestenauslese bei Bestellungen von Geschäftsführern, Aufsichts- und Verwaltungsräten bei öffentlichen Unternehmen und Sparkassen. Wir fordern, dass Leitungsfunktionen weiterhin unabhängig vom Geschlecht und von der Person mit der besten Qualifikation besetzt werden.

 

Wir wundern uns immer mehr, wie wenig das Interesse von Schwarz-Grün an rechtlich einwandfreien Gesetzen ist. Stattdessen bringt man lieber bedenklichen Murks auf den Weg und läuft sehenden Auges mal wieder in eine Klagewelle. Sollte das Paritätsgesetz in dieser Form beschlossen werden, werden wir auch dieses vom Wissenschaftlichen Dienst überprüfen lassen.

Land muss mehr Mittel für Katzenkastration bereitstellen

27. April 2023

In Schleswig-Holstein wurden in den letzten beiden Jahren 2.245 streunende Katzen erschossen. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet § 21 des Landesjagdgesetzes, welches es gestattet, Katzen, die sich mehr als 200 Meter vom nächsten Wohnhaus aufhalten, zu erschießen. Oft wird dies auch mit dem Schutz von Wildtieren begründet. Wir fordern die Landesregierung auf, weitere Maßnahmen zu unternehmen, die die Anzahl der Katzenabschüsse reduzieren. Insbesondere herrenlose Katzen wildern außerhalb von Wohngebieten und vermehren sich stark. Deshalb ist die seit Jahren durchgeführte Landesaktion zur Katzenkastration eine wichtige Maßnahme, um das Katzenleid zu reduzieren und die Abschüsse zu minimieren.

 

Meine Kleine Anfrage an die Landesregierung hat ergeben, dass die diesjährige Frühjahrsaktion zur Kastration von freilebenden Katzen bereits nach neun statt der ursprünglich geplanten 28 Tagen abgebrochen wurde, da die Mittel vollständig ausgeschöpft waren. Diese hohe Nachfrage zeigt deutlich, dass der Bedarf an Kastrationen erheblich gestiegen ist. Es darf nicht sein, dass unnötig Katzen erschossen werden, nur weil nicht genügend finanzielle Mittel des Landes zur Kastration zur Verfügung gestellt werden. Wir fordern die Landesregierung daher auf, die Herbstaktion auskömmlich zu finanzieren, damit die Population wirkungsvoll eingegrenzt und die Notwendigkeit des Abschusses seitens der Jäger langfristig verringert werden kann. Für viele Familien ist es ein großes Unglück, dauerhaft darüber in Unwissenheit zu bleiben, was aus dem eigenen Haustier geworden ist.

Die Verschuldungspolitik der Finanzministerin rächt sich immer mehr

25. April 2023

Die Eckwerte für den Landeshaushalt für 2024 bestätigen, was wir schon lange befürchtet haben: Die Zinsaufwendungen gehen durch die Decke. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es nahezu eine Verdopplung. Obwohl die Finanzministerin reich gefüllte Schatullen an Sondervermögen und Rücklagen zur Verfügung hat, die zum gewissen Teil aus verfassungsrechtlich bedenklichen Notkrediten gefüllt wurden, geht die Verschuldung fröhlich weiter. Monika Heinold sollte endlich aus der Vergangenheit lernen und dem Ausgabenwahn ihrer schwarz-grünen Ministerkollegen Einhalt gebieten.

Landesregierung muss zügig ein klares Ja zum beschleunigten A23-Ausbau abgeben

25. April 2023

CDU und Grüne müssen dringend Farbe bekennen, wie sie zum Ausbau der A23 stehen. Alles andere als ein klares Ja zum von der Bundesregierung vorgeschlagenen beschleunigten Ausbau wäre für Schleswig-Holstein fatal. Die A23 ist eine der wichtigsten Pendlerstrecken des Landes. Tagtäglich stehen tausende Menschen im Stau. Deshalb ist es richtig, dass der Bund diese Autobahn besonders beschleunigt ausbauen möchte. Es gibt keinen vernünftigen Grund, diese wichtige Entscheidung bis Freitag vor sich herzuschieben.

 

Ich bin gespannt, ob sich Daniel Günther und seine CDU diesmal gegen ihre grünen Partner durchsetzen können. Bei der A20 macht die Grüne Jugend ja schon wieder massiv Stimmung gegen die Landesregierung.

Frau Heinold, das ist kompletter Murks!

18. April 2023

Zum von Haus & Grund und dem Steuerzahlerbund in Auftrag gegebenen Gutachten, das zu der Einschätzung kommt, dass das Grundsteuergesetz verfassungswidrig ist.

 

Die Warnglocken schrillen schon länger sehr laut, was ein Rechtsgutachten jetzt anscheinend bestätigt: Das Bundesmodell der Grundsteuer ist hochproblematisch und steht auf mehr als wackeligen Beinen. Die FDP-Fraktion hat schon unter Jamaika stets davor gewarnt, dass Bundesmodell umzusetzen und sich immer für eine einfaches Flächenmodell stark gemacht. Die grüne Finanzministerin Monika Heinold hat das vehement abgelehnt und auch Kompromisslösungen nicht zugelassen. Leider hat sich Frau Heinold für das bürokratische und ungerechte Grundsteuermodell entschieden, das auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzbehörden an ihre Kapazitätsgrenzen bringt. Denn selbst für den Laien ist erkennbar, dass die Bodenrichtwertzonen mit der heißen Nadel gestrickt worden sind. Gleiches gilt auch für die Mietniveaustufen, die über den Rohertrag schließlich Einfluss auf den Grundsteuerwert nehmen. Es ist nur schwer vermittelbar, dass die Stadt Pinneberg drei Stufen höher eingruppiert wurde als die Gemeinde Kampen auf Sylt.

 

Ihr Versprechen, dass die Grundsteuerreform für die Bürgerinnen und Bürger aufkommensneutral sein wird, wird sie wahrscheinlich nicht halten können, denn über die Höhe der Hebesätze entscheiden alleine die Kommunen und nicht die grüne Finanzministerin. Solange sie hier keine verbindliche Vereinbarung mit den Kommunen schließt, wird es für die Menschen am Ende vermutlich teurer werden.

 

Und um den Irrsinn komplett zu machen, erhalten die Menschen nun Grundsteuerbescheide, die ohne Einspruch rechtskräftig werden, obwohl man die Höhe der Grundsteuer aktuell noch gar nicht kennen kann. Die Bürgerinnen und Bürger sind quasi gezwungen, Einspruch einzulegen, damit sie in zwei Jahren überhaupt eine Chance haben, gegen einen fehlerhaften Bescheid vorzugehen. Frau Heinold, das ist kompletter Murks!

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© Annabell Krämer MdL