Annabell Krämer MdL
Annabell Krämer MdL

Geschlechtsspezifischer Gewalt konsequent entgegentreten

12. Dezember 2024

Rede zu TOP 27 (Geschlechtsspezifischer Gewalt konsequent entgegentreten):

 

Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine alltägliche Tragödie, die wir nicht hinnehmen dürfen. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist nicht nur ein Angriff auf die individuelle Freiheit, sondern auch auf die fundamentalen Werte unserer Gesellschaft. Und jeder Femizid, jeder Gewaltakt, ist einer zu viel. Der vorliegende Antrag der SSW-Fraktion fordert zu Recht, dass wir entschlossen handeln und wichtige Maßnahmen nicht der Haushaltskonsolidierung zum Opfer fallen lassen.

 

Im Detail möchte ich mich auf die ersatzlose Streichung der Landesmittel für psychosoziale Prozessbegleitung stürzen, die ­ nur so nebenbei ­ nicht einmal Erwähnung im Alternativantrag der Koalition findet. Dieses Vorhaben führt die Bemühungen des Landes zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und insbesondere das Hochrisikomanagement ad absurdum!

 

Durch die Streichung fallen ausgerechnet die Maßnahmen weg, die es häufig erst möglich machen, gewaltausübende Personen in die Verantwortung zu nehmen. Lassen Sie mich das ganze einmal verdeutlichen: Zeuginnen werden ab dem 01.01.2025, also in 19 Tagen, in einem Strafverfahren alleine gelassen! Wir alle kennen den Fall von Schackendorf.

 

Der Mann war mutmaßlich in die Wohnung seiner Ex-Partnerin eingedrungen und soll dort ihre Tochter und eine Freundin gefesselt haben. Als die 51-jährige Mutter nach Hause kam, schlug er ihr mit einer Eisenstange auf den Kopf. Die Frau starb aufgrund der Tat.

 

In einem Gerichtsverfahren hätte die Frau, sofern sie diese schreckliche Tat überlebt hätte, jedenfalls den Plänen der Landesregierung zufolge keine psychosoziale Prozessbegleitung an ihrer Seite. Und das ist unverantwortlich!

 

Aber auch Angehörige von verletzten Kindern, die durch die angeklagte Person häusliche Gewalt erfahren haben, werden ab dem nächsten Jahr nicht mehr unterstützt. Auch das möchte ich gerne einmal verdeutlichen.

 

In diesem Saal sitzen viele Mütter, so auch ich. Nehmen wir einmal an, wir wären Mütter, die selbst durch Gewalt des Kindsvaters traumatisiert sind und wir müssten in einem Verfahren aussagen, in dem es um schwere sexualisierte Gewalt gegen die eigene Tochter durch den gewalttätigen Vater geht.

 

Eine Streichung dieser im Vergleich überschaubaren Summe von 95.000 gleicht einem Armutszeugnis! Schleswig-Holstein steht in der Verantwortung, nicht nur Maßnahmen zu verabschieden, sondern diese auch konsequent zu finanzieren.

 

Auch Frauenhäuser sind keine Luxusausgaben, sondern lebensrettend. Die Nachfrage steigt stetig, während die Mittel immer noch stagnieren. Die chronische Unterfinanzierung gefährdet die Sicherheit und Würde der Betroffenen und ohne ausreichende Finanzierung wird der Schutz für Betroffene unhaltbar. Insbesondere die psychosoziale Prozessbegleitung ist essenziell, um Frauen in einer ihrer schwersten Stunden beizustehen und die Strafverfolgung zu stärken.

 

Auch gewaltbetroffene Kinder sind hierbei nicht außer Acht zu lassen. Sie sind nicht nur Opfer, sondern oft auch zukünftige Gefährdete. Kürzungen in diesem Bereich riskieren langfristige gesellschaftliche Folgen. Psychologische Unterstützung ist ein zentraler Baustein, um Gewaltspiralen zu durchbrechen. Und kostenlose Prävention spart langfristig gesehen Geld!

 

Täterüberwachungsmaßnahmen, wie elektronische Fußfesseln, könnten die Rückfallquote drastisch senken und Betroffenen Sicherheit geben. Jeder Euro, den wir hier investieren, erspart unserer Gesellschaft mehrfache Folgekosten durch Gewalt, Krankheit und soziale Schäden. Das Argument ,leerer Kassen` darf schlussendlich nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden. Gewalt gegen Frauen ­ aber ebenso auch Gewalt gegen Männer ­ zu bekämpfen ist keine Option, sondern eine Pflicht!

 

Wir fordern, wie es auch dem Antrag der SSW-Fraktion zu entnehmen ist, eine solide finanzielle Grundlage, um die beschlossenen Programme wie das Hochrisikomanagement auch vollumfänglich umsetzen zu können. Unser Appell ist eindeutig: Lassen Sie uns gemeinsam klare Prioritäten setzen. Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger muss Priorität sein!

Mit dem Tierschutz im Dialog

22. November 2024

Rede zu TOP 20 (Mit dem Tierschutz im Dialog ­ Eine landesweite Tierschutzkonferenz):

 

Um einmal Art. 11 unserer Landesverfassung zu zitieren: ,Die natürlichen Grundlagen des Lebens sowie die Tiere stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.` Auf Initiative der FDP wurde der Tierschutz als gesamtgesellschaftliches Anliegen in unsere Landesverfassung aufgenommen. Und genau aus diesem Grund haben wir uns in den letzten Jahren immer wieder für finanzielle Stärkung der Tierheime und Wildtierstationen eingesetzt und werden dies auch weiterhin tun, um außerdem für eine kontinuierliche Verbesserung des Tierwohls zu sorgen.

 

Die aktuelle Situation unserer Tierheime hierzulande ist jedoch nicht gut. Der vorliegende Antrag der SPD, eine landesweite Tierschutzkonferenz einzuberufen, bringt wichtige Punkte auf den Tisch. Doch lassen Sie mich vorab betonen, dass die FDP-Fraktion dieses Thema seit Langem begleitet und mit Nachdruck darauf hinweist, dass die Probleme der Tierheime nicht länger ignoriert werden dürfen. Die Lage ist nicht nur nicht gut, sie ist dramatisch. Tierheime sind chronisch unterfinanziert, während die Zahl der aufzunehmenden Tiere ­ sei es durch illegale Tierimporte, ausgesetzte Haustiere oder schlicht Überforderungen der Halterinnen und Halter ­ stetig steigt. Gleichzeitig nehmen die Kosten für Futter, Energie und medizinische Versorgung zu.

 

Es ist offensichtlich: So kann es nicht weitergehen. Wir fordern daher eine nachhaltige und vor allem zielgerichtete Unterstützung der Tierheime. Es ist nicht damit getan, auf einer Konferenz über Probleme zu sprechen. Aber es ist ein Anfang!

 

Wir brauchen und fordern deshalb weitere konkrete Maßnahmen.

 

1. Transparenz und verlässliche Finanzierung. Es reicht nicht, den Kommunen die alleinige Verantwortung zuzuschreiben. Wir brauchen klare Förderrichtlinien, die eine gerechte Verteilung der Mittel ermöglichen und sicherstellen, dass Tierheime eine langfristige Perspektive haben.

2. Bürokratieabbau. Tierheime verbringen einen großen Teil ihrer ohnehin knappen Zeit mit Anträgen und Verwaltungsaufwand. Wir müssen diese Prozesse entschlacken, damit sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren können ­ den Tierschutz.

3. Förderung der Zusammenarbeit. Wir unterstützen die Idee einer Tierschutzkonferenz. Sie soll als Plattform für konkrete Lösungen dienen. Das Land sollte den Austausch zwischen Tierheimen, Kommunen und Tierschutzorganisationen aktiv fördern und dabei auch überregional erfolgreiche Ansätze aufgreifen.

 

Tierschutz ist keine Nebensache. Es ist ein Gradmesser für den Umgang unserer Gesellschaft mit Schwächeren. Wir stehen für eine Politik, die nicht nur Symptome bekämpft, sondern die Strukturen langfristig und nachhaltig verbessert. Wir fordern die Landesregierung auf, endlich aktiv zu werden. Lassen Sie uns gemeinsam anpacken, damit Tierheime nicht länger alleine gelassen werden und ihrer wichtigen Arbeit für Tiere und Menschen weiterhin nachgehen können.

Festsetzung der Steuermesszahl bei der Grundsteuer

20. November 2024

Rede zu TOP 16 (Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahl bei der Grundsteuer in Schleswig-Holstein):

 

Wir Freie Demokraten haben von Beginn an vor den Auswirkungen des von Ihnen bevorzugten Bundesmodells gewarnt ­ insbesondere vor steigender Belastung für Wohneigentum und Mieten. Es ist immer wieder eine Überraschung für einige von Ihnen, dass die Bodenrichtwerte für Wohnraumnutzung in der Regel höher sind als für das Gewerbe. Es war von vornherein klar, dass die Berücksichtigung eines kalkulatorischen Mietzinses bei Wohngebäuden die Grundsteuer in die Höhe treibt. Daran sind allerdings ­ liebe SPD ­ die von Olaf Scholz entwickelten Berechnungskriterien Schuld und nicht die Messzahlen. Zugestanden: Im Gegensatz zu Schwarz-Grün schieben Sie nicht die Verantwortung der desaströsen Gewerbesteuer-Reform mit differenzierten Hebesätzen auf die Kommunen ab, sondern bieten eine vermeintliche Lösung in Verantwortung des Landes.

 

Dennoch führen gute Absichten nicht immer zu guten Ergebnissen. Denn in der Sache ist der Vorschlag genauso wenig zielführend wie die differenzierten Hebesätze. Die Verschiebungen der Steuerlast ist nicht homogen. Bereits jetzt zahlen 39 Prozent der Betriebe in Kiel mehr als vor der Grundsteuerreform. Erklären Sie diesen Betrieben, dass sie noch zusätzlich mit einer höheren Messzahl belastet werden sollen, weil anderes Gewerbe unterproportional belastet wird. Es gibt etliche Möglichkeiten, um Wohnen günstiger zu machen: Bürokratieabbau, Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer, der Gebäudetyp E(xperiment), gezielte Förderungen und so weiter. Das Gewerbe hier jedoch in die Verantwortung zu nehmen, ist eine weitere Schwächung des Wirtschaftsstandorts Schleswig-Holstein. Unserer Wirtschaft geht es bereits jetzt nicht gut. Anstelle einer weiteren Steuererhöhung ­ nichts anderes wäre Ihr Vorschlag ­ brauchen wir auch hier Entlastungen.

 

Die Einführung unterschiedlicher Messzahlen macht die Reform nicht gerechter. Sie verursacht weitere Verschiebungen, die schlicht zur Mehrbelastung des Gewerbes führt. Die Grundsteuer sollte nicht dazu genutzt werden, um Wohnen gegen Gewerbe auszuspielen. Die richtige Antwort auf ungewollte Verschiebungen und jährlich steigende Steuerlast wäre ein eigenes Grundsteuergesetz für Schleswig-Holstein mit anderen Berechnungskriterien. Denn nur damit können sowohl das Gewerbe als auch das Wohnen gleichermaßen belastet werden. Alles andere werden wir nicht mittragen.

Nachtragshaushaltsgesetz 2024

20. November 2024

Rede zu TOP 4 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024):

 

Die Finanzministerin legt einen Nachtragshaushalt vor mit dem Ziel, Kreditermächtigungen zu reduzieren. Man sollte meinen, ich würde den Ansatz begrüßen, den Steuerzahler von weiteren Krediten und damit hohen Zinslasten in den kommenden Jahren zu entlasten. Das tue ich grundsätzlich auch. Ich frage mich dennoch, ob ein Nachtragshaushalt überhaupt erforderlich gewesen wäre ­ schließlich sprechen wir hier von Mehreinnahmen und Minderausgaben.

 

Schauen wir genauer hin, erkennen wir auch, weshalb dieser Nachtrag eingebracht wurde. Diese Vorlage basiert nicht auf der Einsicht der Regierung. Diese Vorlage wurde aufgrund der Kennziffern des Stabilitätsrats eingebracht. Kurz zur Erklärung: Der Stabilitätsrat besteht aus den Finanzministern des Bundes und der Länder, sowie dem Wirtschaftsminister des Bundes und hat das Ziel, durch eine fortlaufende Überwachung der Haushalte drohende Haushaltsnotlagen zu erkennen und gegebenenfalls Sanierungsverfahren durchzuführen und damit einer Haushaltsnotlage entgegenzuwirken. Dieser Stabilitätsrat würde Schleswig-Holstein aufgrund des Haushalts 2024 angesichts der hohen Kredite und Zinsen als eine solche drohende Haushaltsnotlage einstufen.

 

Mit diesem Nachtrag will die Landesregierung also nicht ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft gerecht werden. Es ist schlicht der notwendige Weg zur Vermeidung eines gemeinsam mit dem Stabilitätsrat zu vereinbarenden Sanierungsprogramms. Es wäre ja auch denkbar unbequem, wenn sich jemand in ihre Haushaltsführung einmischen würde ­ nachher müssten sie auf Notkredite verzichten und noch weitere Prioritäten setzen. Lassen Sie es mich in aller Deutlichkeit sagen: Diese Vorlage ist der Beweis, dass Ihnen Ihre eigene Haushaltspolitik vor die Füße fällt.

 

Es trifft sich gut, dass sie zufällig festgestellt haben, dass Notkredite in Höhe von 327 Millionen Euro nicht erforderlich sind. Schaut man aber genauer hin ­ und das machen wir ­ muss man doch die Frage stellen, wie es sein kann, dass diese Mittel nicht mehr erforderlich sind? Erst im April dieses Jahres haben Sie bei der Haushaltsaufstellung diese Notkreditmittel der Höhe nach als begründet angesehen. Wie kann es also sein, dass eine Erforderlichkeit nicht mehr vorliegt?

 

Ich sag es Ihnen: Ihr Ansatz für die Notkredite war von Beginn an viel zu hoch gegriffen. Sie haben sich derart übernommen, dass Sie Mühe haben, die Mittel überhaupt in diesem Jahr ausgeben zu können. Das erklärt auch, warum zum 3. Quartal, also zum Stand 30.09., erst 222 Millionen Euro des Notkredits von insgesamt 1,5 Milliarden Euro abgeflossen sind. Das sind gerade einmal 14 Prozent!

 

Und ich warne davor, dass jetzt kurzfristig noch bis zum Jahresende die Notkreditmittel ­ komme was wolle ­ unter das Volk gebracht werden, nur weil sie kommendes Jahr nicht mehr darauf zurückgreifen können. Die ersten Schritte sind ja bereits gemacht: Es werden Fördertöpfe nicht ausgeschöpft und statt die übrigen Kreditmittel zurückzuführen, um so die Kredit- und Zinslast weiter zu senken, werden die Ansätze einfach pauschal ausgezahlt. Sie bedienen sich, solange der Tisch gedeckt ist.

 

Und als wäre das alles nicht genug, sollen nun auch noch unerwartete Einnahmen in diesem Jahr über eine sogenannte Rücklage in den Haushalt 2025 überführt werden, um dort die Globalen Minderausgabe im nächsten Jahr zu decken. Weder stellt für uns die Deckung der Globalen Minderausgabe eine Zweckbindung dar, da diese Mittel nachher für jede Ausgabe herangezogen werden könnte, noch ist eine allgemeine Rücklage in Haushaltsjahren, in denen nicht nur auf Kredite, sondern auch auf Notkredite zurückgegriffen wird, im Hinblick auf die Schuldenbremse ein fragwürdiges Vorgehen, liebe Kollegen von CDU und Grüne.

 

Machen Sie sich ehrlich: Sie brauchen diese Mittel im kommenden Jahr, weil Sie in diesem Jahr noch auf die Notkredite zurückgreifen können. Lassen Sie es mich deutlich sagen, liebe Kabinettsmitglieder: Sie regieren auf zu großem Fuß! Das ist eine Haushaltspolitik, die endlich ein Ende haben muss! Wir Freie Demokraten werden dem selbstverständlich nicht zustimmen.

Infrastrukturbericht 2024

17. Oktober 2024

Rede zu TOP 45 (Infrastrukturbericht 2024):

 

Schleswig-Holstein ist nicht nur bei den Banken hochverschuldet ­ auch unsere Betonschulden sind immens. Dabei wissen wir doch alle: Eine intakte Landesinfrastruktur ist eine Säule des gesellschaftlichen Wohlstands in Schleswig-Holstein. Darunter fallen Straßen, Hochschulen, Deiche, Krankenhäuser und viele weitere Bereiche, die unsere wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben wie Sicherheit, Bildung und Wirtschaftswachstum stützen.

 

Investitionen sind der Schlüssel, um Schleswig-Holstein zukunftsfähig aufzustellen. Umso erschreckender sind die Zahlen aus dem diesjährigen Infrastrukturbericht: 2014 wurde der Handlungsbedarf noch mit 4,45 Milliarden Euro beziffert. Bis 2023 wurden daraufhin 4,52 Milliarden Euro für festgestellte Bedarfe investiert. Nicht kaufkraftbereinigt wurde somit der ursprünglich bekannte Investitionsbedarf bereits übertroffen. Stattdessen haben wir jetzt aktuell einen ,neuen` Investitionsbedarf in Höhe von 13,85 Milliarden Euro. Und das sind nur die Bedarfe in der überwiegenden Verantwortung des Landes. Hier werden in den kommenden Jahren enorme Herausforderungen auf uns zukommen ­ und die Versäumnisse der jetzigen Regierung werden diese noch verstärken.

 

Ich möchte einmal festhalten: Schleswig-Holstein hat im Ländervergleich in den letzten zehn Jahren den stärksten Ausgabenanstieg zu verzeichnen. Bei den Investitionen hingegen liegt Schleswig-Holstein, abgesehen von den Jahren in der Jamaika-Regierung, konstant unter dem Länderdurchschnitt. In 2025 finden wir bereits im Soll eine Quote von unter zehn Prozent. Die Zielmarke wird somit bereits im Haushaltsentwurf unterschritten. Ich möchte mir gar nicht ausmalen, wie desolat sich diese im Vollzug darstellen wird.

 

Das zeigt zwei Dinge:

1. Schleswig-Holstein hat ein Investitionsproblem.

2. Das es anders geht, haben wir in Jamaika bewiesen.

 

Zurück zum Bericht: Es ist mitnichten so, dass der aktuell sehr hohe Investitionsbedarf nur auf die vermeintlich fehlenden Haushaltsmittel zurückzuführen ist ­ wie es in diesem Haus ja so oft anklingt. Denn die Landesregierung gibt mit dem Nachtragshaushalt 2024 nun ja bereits Mittel für Investitionen zurück, die sie in diesem Jahr nicht verausgabt bekommen. Diese Erkenntnis reifte bereits ein halbes Jahr nach Haushaltsbeschluss. Somit sehen wir regelmäßig, dass die geplante Investitionsquote in Teilen deutlich unterschritten wird. 2024 wird desaströs, das prophezeie ich Ihnen jetzt schon!

 

Es tut mir leid ­ der Bericht offenbart eine mangelhafte Steuerung. Es ist doch abenteuerlich, dass Maßnahmen umgesetzt werden frei nach dem Motte: Komme was wolle. Ich erinnere an das Luxus-Fahrradparkhaus für das UKSH, das mit 15 Millionen Euro auch in das Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler aufgenommen wurde. Jeder Fahrradstellplatz kostet damit mehr als 11.000 Euro. Es braucht ein bisschen mehr Pragmatismus, weniger Ideologie und definitiv eine andere Steuerung der Baumaßnahmen, Frau Ministerin.

 

Es ist für mich genauso abenteuerlich, wenn Landesstraßen, die bereits erhebliche Substanzverluste aufweisen, erst richtig runtergerockt werden sollen, um die Investitionsmaßnahmen zeitlich strecken zu können. Wissentlich werden hier Folgeschäden in Kauf genommen, die den langfristigen Finanzbedarf absehbar steigen lassen. In 2024 wurden die Mittel für den Straßenbau bereits um zwölf Millionen Euro gekürzt ­ 2025 senken Sie diese um weitere acht Millionen Euro. Sie rennen hier sehenden Auges in erhebliche Mehrbedarfe. Der nächste Infrastrukturbericht lässt Böses erahnen.

 

Ihr ,Klimaneutrales Industrieland` ist auch viel Lärm um nichts. Es gibt keine Strategie. Es werden wieder einmal Millionen in Maßnahmen gepumpt, bei denen wir weder wissen, was sie bewirken sollen, noch wie erfolgsversprechend diese eigentlich sind. Das Klima stellen Sie nahezu auf jeder Seite in den Fokus. Zur Stärkung der Rahmenbedingen für Industrie finde ich wenig. Ganz nach dem Motto: Planlos geht der Plan los. Es gibt keinen roten Faden in dieser Auflistung von Mängeln. Zukünftige Maßnahmen und Strategien zur Beseitigung? Fehlanzeige! Es braucht klare Strategien und keine Verteilung von öffentlichen Geldern mit der Gießkanne ­ auch nicht, wenn es sich um Investitionen handelt.

 

Es muss mehr investiert werden. Aber es muss innerhalb der Investitionen auch priorisiert werden und vor allem darf nicht blind alles finanziert werden, koste es was es wolle, ob es wirkt oder nicht. Deshalb hören Sie auf, aus unserer Sicht verfassungswidrige Notkreditmittel mit vollen Händen zu verausgaben. Hier verfolgen Sie eine Strategie: Hauptsache die Mittel werden in 2024 ausgegeben. Egal, ob Sie dem gesetzten Ziel dienen oder nicht. Hauptsache, die Kredite werden genutzt. Aus Mitteln für den Radwegeausbau werden kommunale Anschaffungen für Lastenfahrräder und die Energieunabhängigkeit fördern Sie durch teure telefonische Energieberatung. Interessant ist auch der Umfang mit Ihrer doch so einzigartigen Wasserstoffstrategie. Ja, wir sind das einzige Land, das eine Wasserstoffstrategie hat. Wir sind aber auch das einzige Land, das ihre Wasserstoffstrategie über multiple Notkredite finanziert. Ich bin mir sicher, wenn ich Ihre Notkreditmittelverwendung im Nachgang überprüfen werde, werde ich weitere kuriose Ausgaben ­ auch im Bereich der Investitionen ­ finden. Und ich verspreche Ihnen: Wir werden ganz genau hinschauen.

Umstiegsberatung in Schleswig- Holstein weiterführen

16. Oktober 2024

Rede zu TOP 15 (Umstiegsberatung in Schleswig-Holstein weiterführen):

 

Die Umstiegsberatung für Sexarbeitende in Schleswig-Holstein ist ein Thema, das weit über den konkreten Anlass dieses Antrags hinausgeht. Es geht insbesondere um den Schutz und die Unterstützung von Menschen, die sich in einer äußerst vulnerablen und oft verzweifelten Lage befinden. Die Umstiegsberatung ist ein wichtiges Instrument, um denjenigen, die die Prostitution verlassen wollen, eine neue Perspektive aufzuzeigen.

 

Die Beratungsstellen in Schleswig-Holstein haben in den letzten Jahren großartige Arbeit geleistet, vor allem im Rahmen des Modellprojekts AQUA. Der Bedarf an einer professionellen Umstiegsberatung ist nach wie vor groß und genau deshalb ist es unerlässlich, dass wir die Beratungsstellen, die bisher vom Bund gefördert wurden, auch auf Landesebene etablieren. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Beratungsstellen auch im zweiten Halbjahr 2024 weitergeführt werden können. Es ist jedoch nicht damit getan, die bestehende Arbeit einfach zu verlängern. Es ist ebenso wichtig, dass wir uns Gedanken darüber machen, wie wir die Beratungsangebote langfristig sicherstellen und noch effektiver gestalten können.

 

Erstens: Warum ist es so wichtig, dass wir hier als Land aktiv werden? Die Menschen, die aus der Prostitution aussteigen wollen, stehen vor vielfältigen und teils massiven Herausforderungen. Oft fehlt es an einem sozialen Netzwerk außerhalb des Prostitutionsgewerbes, an finanzieller Sicherheit oder an beruflichen Perspektiven. Genau hier setzt die Umstiegsberatung an. Sie bietet nicht nur emotionale Unterstützung, sondern zeigt konkrete Wege auf, wie ein neues Leben aufgebaut werden kann. Wichtig ist, dass diese Menschen nicht nur punktuell, sondern umfassend begleitet werden. Es reicht nicht, einmal zu beraten und dann sich selbst zu überlassen. Es braucht eine nachhaltige, strukturierte Begleitung ­ von der ersten Orientierung bis hin zur Integration in den regulären Arbeitsmarkt.

 

Zweitens: Effizienz und Bündelung von Ressourcen. Wir legen großen Wert darauf, dass die eingesetzten Mittel nicht nur genutzt, sondern auch effektiv eingesetzt werden. Wir dürfen keine Parallelstrukturen fördern, die die Effizienz der Beratungsangebote schwächen. Stattdessen müssen wir überlegen, wie bestehende Angebote besser koordiniert und gebündelt werden können. Hierbei könnte eine Beratungsstelle für das gesamte Land ein möglicher Ansatz sein. Eine Stelle, die die verschiedenen Angebote koordiniert und sicherstellt, dass Ratsuchende im gesamten Land eine gleichwertige Beratung erhalten.

 

Drittens: Finanzielle Nachhaltigkeit. Die Weiterführung der Beratungsstellen darf nicht Jahr für Jahr auf wackeligen Füßen stehen. Wir brauchen eine auskömmliche und langfristige Finanzierung, die es den Fachberatungsstellen ermöglicht, stabil und verlässlich zu arbeiten. Das gilt nicht nur für die laufenden Kosten der Beratungsstellen, sondern auch für die notwendigen Ressourcen, um gefährdete Personen sicher unterzubringen. Ein Aspekt, der in der bisherigen Arbeit oft übersehen wurde, ist die Unterbringung. Viele Beratende berichten davon, dass es an geschütztem Wohnraum fehlt, der für eine erfolgreiche Neuorientierung entscheidend ist, da die Sexarbeitenden in den meisten Fällen an ihrem Arbeitsort wohnen. Diese strukturelle Hürde dürfen wir nicht ignorieren. Ohne sicheren Wohnraum kann der Ausstieg aus der Prostitution für viele Menschen zu einem kaum erreichbaren Ziel werden.

 

Viertens: Gespräche und Zusammenarbeit. Es ist unerlässlich, dass die Landesregierung in den Dialog mit allen relevanten Akteuren tritt. Die Fachberatungsstellen, die bereits über Jahre hinweg Erfahrungen gesammelt haben, müssen in diesen Prozess eingebunden werden. Nur durch einen intensiven Austausch können wir sicherstellen, dass die Umstiegsberatung den tatsächlichen Bedarfen entspricht und effektiv ausgestaltet wird. Die fünf vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projekte zum Umstieg aus der Prostitution wurden vom Forschungsunternehmen InterVal wissenschaftlich begleitet. Aktuell wird gemeinsam mit den Modellprojekten an einem Praxisleitfaden gearbeitet, der die wichtigsten Erkenntnisse zusammenfassen soll. Dieser Leitfaden soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Außerdem wird das Bundesgleichstellungsministerium im Frühjahr 2025 einen umfassenden Abschlussbericht mit weiterführenden Informationen veröffentlichen. Wir fordern die Landesregierung daher auf, sich diese Evaluierungen zunutze zu machen.

 

Abschließend möchte ich betonen, dass es nicht nur darum geht, Menschen in der Prostitution zu helfen, sondern auch um ein starkes Signal der Solidarität zu senden. Diese Menschen verdienen unsere Unterstützung und wir haben die Pflicht, ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Leben in die eigene Hand zu nehmen. Wir stehen hinter diesem Antrag, weil wir davon überzeugt sind, dass diese Beratungsangebote weitergeführt, gestärkt und zukunftssicher gemacht werden müssen.

Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Gemeindeordnung

16. Oktober 2024

Rede zu TOP 7 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Gemeindeordnung):

 

Das Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (FAG) bis Ende 2024 nachjustiert werden muss. Der Gesetzgeber muss die zentralörtlichen Bedarfe und somit die daraus resultierende Teilschlüsselmasse für die Zentralen Orte gemäß verfassungsrechtlicher Anforderungen substantiell ermitteln. Der Erhalt einer Teilschlüsselmasse für Zentrale Orte wird als begründbar angesehen und es wird moniert, dass die Teilschlüsselmassenquote der Vorgängerregelung lediglich übernommen und fortgeschrieben wurde. Hier gilt es, die konkreten Bedarfe zu ermitteln. Was haben Sie nun gemacht?

 

Ich zitiere aus Ihrem Gesetzesentwurf, der die Aufteilung der Schlüsselzuweisungen an Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte und Zentrale Orte regelt: ,§ 4 wird wie folgt geändert: ...Absatz 1 erhält folgende Fassung: ...`

 

Und was hat sich geändert? ­ Nichts! Nicht ein Wort, nicht eine Zahl hat sich geändert. Wissen Sie was ich glaube? Sie haben es verpennt, der Aufforderung des Landesverfassungsgerichts nachzukommen und haben Ihre Werte gemäß Zielwertsuche ermittelt. In unserem Änderungsantrag geht es jedoch nicht um die horizontale Verteilung der Schlüsselzuweisungen, sondern um die Vorwegabzüge, die für bestimmte Aufgaben dotiert werden.

 

Als besonders bemerkenswert möchte ich die ,vermeintliche` Verschiebung der Städtebaufördermittel aus dem Einzelplan des Innenministeriums in den kommunalen Finanzausgleich hervorheben. Denn dies ist nicht bloß eine kleine Verschiebung ­ es bedeutet, dass die Kommunen weniger Geld zu Verfügung haben als vorher. Die Drittelfinanzierung Bund, Land, Kommunen bedeutet jetzt vielmehr Bund, kommunale Gemeinschaft und die einzelnen Kommunen.

 

Im FAG werden Einrichtungen auf kommunalem Gebiet gefördert, von denen auch Einwohner anderer Kommunen, beziehungsweise umliegende Gemeinden partizipieren. Beim Städtebau ist das wohl nur marginal der Fall. Ansonsten erklären Sie mir, wie Gemeinde X von der Gestaltung des Zingels als Tor zur Innenstadt von Meldorf profitiert oder Stadt Y von dem architektonisch wertvollen Neubau der Grundschulsportanlage in Mastbrook bei Rendsburg? Das werden wir im kommenden Verfahren noch sehr genau im Auge behalten und ggf. Änderungen vorschlagen.

 

Welche Einrichtungen durch das FAG jedoch profitieren würden, von denen auch Einwohner anderer Kommunen, beziehungsweise umliegende Gemeinden partizipieren, sind insbesondere Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, kommunale Lehrschwimmbecken und Tierheime. Konkret geht es heute um die Erhöhung der Finanzmittel von zwei bestehenden Vorwegabzügen und die Einführung eines neuen Vorwegabzuges.

 

Erstens: Schleswig-Holstein hat zu wenig Frauenhausplätze, dieses hat das Innenministerium bereits 2019 festgestellt. Nirgendwo müssen mehr schutzsuchende Frauen abgewiesen werden als in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Ein Rechtsstaat muss in der Lage sein, seine Bürger vor Gewalt zu schützen. Insofern ist es dringend geboten, die Mittel sofort aufzustocken.

 

Zweitens: Ungefähr 15 Prozent unserer Kommunen stellen flächendeckend die Infrastruktur zur Verfügung, die die Schwimmerziehung der Menschen in unserem Küstenland überhaupt ermöglicht. In den letzten Jahren haben zu viele Bäder aufgrund hoher finanzieller Defizite geschlossen. Das Erlernen der Schwimmfähigkeit wird aufgrund fehlender Bäder zunehmend zu einer Herausforderung. Wir dürfen keine weiteren Lehrschwimmbecken in unserem Land verlieren! Fünfzehn Prozent der Kommunen schultern die Defizite der Bäder, die allen Schleswig- Holsteinern zur Verfügung stehen. Immens gestiegene Betriebskosten erfordern eine Mittelerhöhung des Vorwegabzugs um mindestens 7,5 Millionen Euro auf 15 Millionen Euro in 2025 und eine Dynamisierung der Mittel um 2,5 Prozent jährlich analog zu den Frauenhäusern.

 

Drittens: Die Unterbringung der Fund- und Sicherstellungstiere durch die Kommunen ist keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe. Insofern ist die institutionalisierte Unterstützung der Tierheime bei den Betriebskosten überfällig. Die Kommunen sind für die Unterbringung der Tiere verantwortlich. Eine anteilige Finanzierung der Tierheime über den kommunalen Finanzausgleich sichert die Bereitstellung des Versorgungsangebots seitens der Tierheime und verhindert das Risiko der Selbstversorgungspflicht durch die Kommunen, die erheblich teurer ist als die Bereitstellung der Versorgung durch das Ehrenamt.

 

Für die Tierheime hat die Mittelbereitstellung über das FAG den Vorteil, dass nicht mehr bürokratieüberbordende Verhandlungen mit jeder einzelnen Kommune geführt werden müssen. Alleine im Kreis Pinneberg muss das Tierheim Elmshorn mit über 20 Kommunen Einzelverhandlungen führen. Das ist ein erheblicher Bürokratieaufwand, der nicht erforderlich sein sollte. Hier fordern wir die Rücknahme des Kahlschlags bei den Tierheimen und die Überführung der bisher veranschlagten 750.000 Euro in den kommunalen Finanzausgleich

 

Es sollte auch im Sinne der Kommunen sein zu wissen, dass die Tierheime verlässliche Partner bleiben. Ja, Tiere streiken nicht für ihre Rechte, aber sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass die vielen Ehrenamtler in den Tierheimen davor zurückschrecken.

Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Schleswig-Holstein

25. September 2024

Rede zu TOP 2 (Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Schleswig- Holstein):

 

Diese plötzlich vorgesehene Einführung von differenzierten Hebesätzen für Gewerbe und Wohnen bei der Grundsteuer ist Ihre Kapitulation vor der eigenen Reform. Wie sagte doch Ministerin Heinold selbst: ,Unabhängig vom Modell wird es Gewinnerinnen und Gewinner beziehungsweise Verliererinnen und Verlierer geben. (...)`. Aus Ihrer Sicht sei das Bundesmodell ,eine pragmatische, eine gerechte Lösung, eine Lösung, die für unsere Kommunen auch berechenbar ist. Es ist eine gute Lösung.` (Quelle: Plenarprotokoll, Freitag, 25. September 2020, S. 7343)

 

Jetzt scheint auch dem Letzten aufgegangen zu sein, dass Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Grundstücksarten auftreten ­ ja, wer hätte das auch ahnen können. Wir Freie Demokraten haben von Beginn an vor den Auswirkungen des von Ihnen bevorzugten Bundesmodells gewarnt ­ insbesondere vor einer steigenden Belastung für Wohneigentum und Mieten. Es ist anscheinend eine Überraschung für einige von Ihnen, dass die Bodenrichtwerte für Wohnraumnutzung in der Regel höher sind als für Gewerbe. War Ihnen wirklich nicht bewusst, dass die Berücksichtigung eines kalkulatorischen Mietzinses bei Wohngebäuden die Grundsteuer in die Höhe treibt? Das war doch gerade ihr Anliegen und jetzt bekommen Sie kalte Füße.

 

Die heutige Debatte zeigt deutlich, wie realitätsfremd die ganze Diskussion um die Grundsteuerreform bislang geführt wurde. Die richtige Antwort auf ungewollte Verschiebungen und jährlich steigende Steuerlast wäre ein eigenes Grundsteuergesetz für Schleswig-Holstein mit anderen Berechnungskriterien. Dafür ist es jetzt leider zeitlich zu spät. Die Grundsteuermessbescheide sind erstellt und verschickt. Für Schwarz-Grün bleibt nur noch, das eigene Versäumnis auf die Kommunen abzuwälzen. Sollen die doch dafür verantwortlich sein, die unmittelbaren Auswirkungen des wertebasierten Systems auszugleichen. Sie glauben allen Ernstes, dass differenzierte Hebesätze das Problem auch nur im Ansatz lösen? Erklären Sie den 39 Prozent der Betriebe in Kiel, die bereits jetzt höher bewertet sind als mit dem alten Modell, dass sie noch zusätzlich mit einem höheren Hebesatz belastet werden sollen, weil anderes Gewerbe unterproportional belastet wird.

 

Darüber hinaus führt es das Transparenzregister ad absurdum, da weder für die Kommunalen Mandatsträger, noch für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar ist, wie hoch die differenzierten Hebesätze einzeln sein müssten, um die Grundsteuer aufkommensneutral zu gestalten. Es muss sich zukünftig auch jede der 1.104 Gemeinden in Schleswig-Holstein mit der Frage befassen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe, differenzierte Hebesätze eingeführt werden ­ ein zusätzlicher Aufwand für Verwaltung und Selbstverwaltung. Egal wie sich die Selbstverwaltungen entscheiden, es wird immer ein Rechtfertigungsdruck in die eine oder andere Richtung bestehen.

 

Darüber hinaus müssen sie dies auch noch verfassungsfest begründen. Das birgt ein Klagerisiko, das alle Beteiligten als erheblich ansehen. Die kommunalen Landesverbände selbst sagen, dass es deshalb ,zurzeit noch nicht abgeschätzt werden kann, inwieweit von der Möglichkeit zur Differenzierung in der Praxis auch tatsächlich Gebrauch gemacht werden wird.` Das war übrigens die einzige Stellungnahme zu diesem Gesetzesvorhaben, die man mit Wohlwollen annähernd positiv bewerten kann. Alle anderen Anzuhörenden haben sich in Einigkeit nicht nur dagegen ausgesprochen, sondern vor der Verabschiedung gewarnt.

 

Mit der Einführung differenzierter Hebesätze wird die ganze Reform weiter verkompliziert. Denn wenn wir uns mal ehrlich machen, geht es im Kern nicht um eine Flexibilisierung der kommunalen Handlungsoptionen. Ein weiters grandioses Beispiel von Bürokratieaufbau der schwarz-grünen Landesregierung. Dieses Gesetz ist ein vergiftetes Geschenk ­ Sie spielen Wohnraum und Gewerbe gegeneinander aus und schieben den Schwarzen Peter für ihr vermurkstes Grundsteuermodell den Kommunen zu. Wir werden das nicht mittragen. Der heutige Beschluss ist der letzte Akt der desaströsen Grundsteuerreform von Schwarz-Grün auf Landesebene und der Beginn der Rechtfertigungswelle für Kommunalpolitiker in den Kommunen.

Gerechte Vermögensbesteuerung in Deutschland wieder einführen

25. September 2024

Rede zu TOP 33 (Gerechte Vermögensbesteuerung in Deutschland wieder einführen):

 

Lassen Sie mich vorweg ein paar generelle Dinge zur Vermögensbesteuerung sagen: Eine Vermögensbesteuerung ist ­ anders als hier dargestellt ­ kein Instrument der Gerechtigkeit. Sie trifft eben nicht in erster Linie das Barvermögen unter dem Kopfkissen der Millionäre. Nein, das meiste Vermögen in Deutschland steckt in Immobilien und im betrieblichen Vermögen der mittelständischen Betriebe. Dieses Vermögen brauchen wir für die Zukunft.

 

Nun konkret zum Antrag: Die SPD tut mit diesem Antrag so, als sei es eine reine Formalie, die Vermögenssteuer wieder einzusetzen. Die einmal bestehenden Bestimmungen des Vermögenssteuerrechts müssten hierzu jedoch angepasst werden. Und genau darin liegt die Schwierigkeit. Die Vermögensbesteuerung wird immer als abstraktes Konzept idealisiert, die Komplexität liegt allerdings in der Ausgestaltung. Dazu macht leider auch der vorliegende Antrag keine Aussage. Welches Vermögen wollen Sie nach welchem System besteuern? Vorliegend sind nur unkonkrete Schlagworte benannt: ,hohe und höchste Vermögen`, ,Ein Maßvoller Steuersatz`, ,angemessene persönliche Freibeträge`, ,Ausnahmetatbestände`. Heiße Luft, die alles und nichts bedeuten kann.

 

Wer ist in Schleswig-Holstein denn vermögend? Das sind die Familien in Schleswig-Holstein, die erfolgreiche Unternehmen aufgebaut haben, mit zigtausenden Arbeitsplätzen für Wohlstand und Wirtschaftswachstum in unserem Land sorgen, und die sich freiwillig mit ihrem Vermögen sozial und gesellschaftlich engagieren und damit Schleswig-Holstein mitprägen. Die wollen Sie jetzt doppelt besteuern?

 

Über die Folgen sind Sie sich anscheinend nur bedingt bewusst. Zwar gestehen Sie sich in der Begründung ein, dass Folge dieser Besteuerung der Wegzug aus Deutschland, die Kapitalflucht und die substanzielle Schwächung unserer Familienbetriebe wäre. Ja ­ Kapital ist ein scheues Reh. Es ist geradezu absurd in Zeiten, in denen weniger investiert wird, die Einführung einer Vermögenssteuer zu fordern. Es steht desaströs um die deutsche Wirtschaft. Wirtschaftswachstum? Deutschland ist auf dem 30. Platz im EU-Ländervergleich (Stand 2023). Für 2024 wird ein Rückgang des Bruttoinlandsproduktes von 0,1 Prozent erwartet. Willkommen in der drohenden Rezession. Wir brauchen einen Wachstumsturbo und keine Besteuerung von Produktivkapital.

 

Knapp ein Drittel der Industrieunternehmen spielt mit dem Gedanken, Deutschland den Rücken zu kehren. Ihre einzige Antwort darauf ist, weitere Steuern einzuführen. Eine Wegzugsbesteuerung kann doch wohl nicht ihr Ernst sein? Ein Abgesang auf die wirtschaftliche Freizügigkeit in Europa und eine weitere Schwächung der EU ­ den chinesischen Mitbewerber wird es freuen. Sie bieten mit diesem Antrag keine konkrete Idee zur Ausgestaltung einer Vermögenssteuer, setzen sich nicht ausreichend mit den Folgen auseinander, sondern propagieren lediglich eine leere Hülse einer einmal bestehenden ­ aber verfassungswidrigen ­ Steuer.

 

Eine Vermögenssteuer ist ein Bürokratiemonster. Sie führt zu Rückgängen bei Beschäftigung, Investitionen, Wirtschaftswachstum und damit auch Steuereinnahmen. Daneben würden durch die Besteuerung von Grundvermögen auch die Mieten weiter steigen. Am Ende hätte man mehr verloren als gewonnen.

 

Wir Freie Demokraten sind stolz auf die Fielmänner, Oetkers und Drägers sowie die vielen anderen Arbeitgeber in unserem mittelständig geprägten Schleswig-Holstein, die vielen tausend Menschen Arbeitsplätze und soziale Sicherheit bieten und für Wirtschaftswachstum in unserem Land sorgen. Wir lehnen den Antrag ab."

Pyrotechnik ist doch kein Verbrechen

19. Juli 2024

Rede zu TOP 24 (Pyrotechnik ist doch kein Verbrechen):

 

Fußball ist Leidenschaft mit tief verwurzelten Emotionen und steht für Hingabe, ,Wir-Gefühl`, aber auch für Frustration und Enttäuschung. Fußball verkörpert eine explosive Mischung der tiefsten Empfindungen.

 

1982 ­ mein erstes Bundesligaspiel mit meinem Vater und Opa ­ Schalke bekam zwar 6:2 beim HSV auf die Socken, aber für mich natürlich höchst unverdient. Die Bundesliga war in einer Krise, schlechte Besucherzahlen, viele Ausschreitungen. Hooligans prägten die Szene.

 

Mitte der 90er gründeten sich nach und nach die Ultras bei den Vereinen, Support über 90 Minuten brachte die Stimmung und die Zuschauer in die Stadien zurück. Wer einmal miterlebt hat, wie die Ultras ein ganzes Stadion mitreißen, kennt den Unterschied zum oft zitierten Theaterpublikum des FC Bayern Münchens.

 

Ultras sind mitnichten Chaoten und mit Hooligans gleichzusetzen. Verstehen Sie mich nicht falsch, die oft unreflektierte Kritik gegenüber der Polizei mache ich mir nicht zu eigen!

 

Aber auch das sind Ultras: Wie sagt der Aufsichtsratsvorsitzende von Werder Bremen: ,Das sind Menschen, die sich sozial engagieren!` Ultragruppen haben sich solidarisch zusammengetan, um in der Corona-Krise zu helfen: Spenden, Einkäufe, Botengänge, Info-Hotlines.

 

Auch sonst gibt es viel soziales Engagement. Fankurven organisieren verschiedene Spendenaktionen und lassen benachteiligte und vulnerable Gruppen an der Faszination Fußball teilhaben. Bei Hooligans steht die Konfrontation mit gegnerischen Fans im Mittelpunkt, bei den Ultras hingegen das tatsächliche Verfolgen der Spiele und der Vereine.

 

Ultras vertreten ihre Mannschaft ohne Gewalt, dafür durch kreative Sprechgesänge und Choreografien in den Farben ihres Vereins. Ja, hierzu gehören auch pyrotechnische Elemente, die in den Sicherheitsrichtlinien der DFL, des DFB und der Stadionordnungen der Clubs aktuell noch verboten sind. Pyrotechnik ist aber kein Akt von willentlicher Gefährdung, sondern emotionale Hingabe der Fans für ihren Verein.

 

Nicht hinnehmbar ist jedoch, wenn Menschen aufgrund der unkontrollierten Anwendung von Pyrotechnik in Stadien verletzt werden. Unerlaubte Pyroeinsätze finden fortwährend in unseren Stadien statt und die Vereine werden zur Kasse gebeten. Fakt ist: Das Verbot von Pyrotechnik hindert die Fans nicht am Abbrennen.

 

Der sogenannte ,Chemnitzer Weg` zeigt, wie der Weg aus der Illegalität ablaufen und die Sicherheit der Zuschauer gewährleistet werden könnte. Choreografien mit Pyrotechnik werden im Vorfeld der anstehenden Partie zwischen allen beteiligten Akteuren abgestimmt.

 

Was sind die Eckpunkte des Konzepts? Erstens: abgesperrter Bereich im Block mit hinreichend Abständen. Zweitens: feste Zuweisungen von Personen, Verantwortungsbereichen und Zeitpunkten des Abbrennens. Drittens: ausschließliche Nutzung von Rauchfackeln, die nicht unter das Sprengstoffgesetz fallen und natürlich Temperaturbegrenzung haben. Unsere europäischen Nachbarn zeigen, wie es geht: Frankreich, Dänemark ­ Brøndby IF ­ lässt ,kalte Pyrotechnik` zu ­ und Norwegen testen Pilotprojekte.

 

Wir wollen die Spirale aus Kriminalisierung der Fans und der Gefährdung der Zuschauer durch das legale und verantwortungsbewusste Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion durchbrechen und sowohl die Interessen der Fans als auch die Sicherheitsbedenken ausreichend berücksichtigen. Das Pilotprojekt sollte analog zum ,Chemnitzer Weg` die kontrollierte Anwendung von Pyrotechnik im Stadion erlauben.

 

Schleswig-Holstein könnte hier Vorbild für andere Regionen werden. Die Ultras sind nicht das Problem ­ sondern Teil der Lösung, wir müssen sie in den Prozess mit einbinden.

 

Ich zitiere: ,Wir bekennen uns zum verantwortungsvollen Umgang mit Pyrotechnik. Für uns ist Pyrotechnik ein Mittel, um Feierstimmung zu schaffen... Pyrotechnik geht einher mit Verantwortung... Bei verantwortungsbewusstem und vernünftigem Umgang sind die Risiken ... auf ein Minimum reduzierbar. Was gar nicht geht, sind Böller, Kanonenschläge und sonstige Knallkörper... Pyrotechnik gehört in die Hand, auf keinen Fall in die Luft und nach Möglichkeit nicht auf den Boden. Signalmunition ist ebenso tabu wie... in den Innenraum, aufŽs Spielfeld oder in Nachbarblöcke.`

 

Stärken wir das Vertrauen zwischen Fans und Sicherheitsbehörden auf der Basis von Dialog, Kooperation, Respekt und Verantwortung. Zu dieser Erkenntnis ist übrigens mittlerweile auch der bayrische Innenminister als Vorsitzender der Sportministerkonferenz gelangt. Das Pilotprojekt wird Erfahrungen liefern, wie eine sichere und verantwortungsvolle Anwendung ohne Sanktionen für die Vereine in der Praxis aussehen kann. Pyrotechnik ist doch kein Verbrechen ­ wenn sie sicher und verantwortungsvoll eingesetzt wird.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung

17. Juli 2024

Rede zu TOP 11 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung):

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, diese Vorlage ist in die Kategorie einzuordnen: ,Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht`.

 

Lassen sie mich vorab sagen: Selbstverständlich stehen wir Freie Demokraten für Gleichberechtigung und gegen Antisemitismus, Rassismus und jegliche Art der Diskriminierung. Wir bekennen uns klar zu unseren Grundrechten.

 

Es sollte für uns selbstverständlich sein, dass wir mit Steuergeldern keine Institutionen oder Personen unterstützen, die sich offen gegen die Werte unserer Verfassung stellen. Doch so wie die Fraktionen von Schwarz-Grün es hier formulieren, stellen sich für uns rechtliche und tatsächliche Bedenken. Nach dem vorliegenden Vorschlag sollen folgende Voraussetzungen für Zuwendungen eingeführt werden:

 

Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft Gegenstellen gegen jedwede Diskriminierung und Ausgrenzung

 

Damit stützen die regierungstragenden Fraktionen ihre Zuwendungen jedoch auf unbestimmte Rechtsbegriffe, die auslegungsbedürftig sind. Im Bereich der Leistungsverwaltung können wir als Parlament frei entscheiden, ob wir Zuwendungen gewähren. Nicht ganz so frei sind wir jedoch in der Entscheidung, nach welchen Kriterien wir sie verteilen. Insofern erscheint es wenig hilfreich, mit unbestimmten Rechtsbegriffen zu jonglieren.

 

Damit würden wir einen Rahmen schaffen, den der Einzelne nicht auf Anhieb durchdringt, der juristisch angreifbar ist und für die Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Das kann nicht in unser aller Interesse sein.

 

Darüber hinaus soll die Gewährung von Zuwendungen unter die Voraussetzung gestellt werden können, dass eine Erklärung über diese Haltung abzugeben wäre. Damit will Schwarz-Grün ein Bekenntnis einfordern, das viele Zuwendungsempfänger vermutlich einfach als notwendige Formalität unterschreiben, ohne sich weitergehend darum zu kümmern.

 

Ob ein Bekenntnis wahrheitsgemäß abgegeben wurde, kann die Verwaltung mit vertretbarem Aufwand kaum überprüfen. Daher wird die Bekenntnispflichten auch für die langfristige Bekämpfung der gesellschaftlichen tiefen Verwurzelung von Rassismus und Antisemitismus wenig zielführend sein.

 

Darüber hinaus stellt eine Bekenntnispflicht grundsätzlich einen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar ­ insbesondere in die Freiheit, eine bestimmte Meinung nicht zu haben oder seine Meinung nicht äußern zu müssen. Es ist also diskussionswürdig, ob eine Verpflichtung, wie sie von Schwarz- Grün formuliert wird, überhaupt zulässig ist.

 

In Berlin hat man die Antidiskriminierungsklausel aufgrund juristischer Bedenken wieder ausgesetzt. In Schleswig-Holstein will man diese verbunden mit einer Gesinnungsabfrage erstmals einführen ­ man mag sich wundern.

 

Es sind unsere Grundrechte, die den Staat binden. Diese Bindung hat selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Verwendung öffentlicher Gelder. Weder darf der Staat selbst antisemitisch oder diskriminierend handeln ­ noch darf er durch seine Leistungen gezielt Antisemitismus oder Diskriminierung fördern. In einer engen Abwägung unterschiedlicher Interessen ist es nur konsequent, die Förderungen ­ wie auch die Parteienfinanzierung ­ an die Einhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu knüpfen. Diese Änderung haben wir mit unserem Änderungsantrag vorgelegt.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Sache sind wir uns einig. Wir wollen Gleichberechtigung und stehen gemeinsam gegen Diskriminierung und Antisemitismus. Über die Ausgestaltung hingegen werden wir im Ausschuss weiter diskutieren müssen.

Grundsteuerreform wird zum Förderprogramm für steigende Steuern

28. Juni 2024

Zur heutigen Berichterstattung über die Erhöhung der Grundsteuer in zahlreichen Kommunen in Schleswig-Holstein:

 

Es passiert genau das, wovor wir immer gewarnt haben. Erste Gemeinden haben schon einmal vorsorglich angefangen, ihre Hebesätze zu erhöhen ­ noch bevor das Land überhaupt das dringend notwendige Transparenzregister bereitgestellt hat.

 

Wie die von der Finanzministerin viel gepriesene Aufkommensneutralität gewahrt bleiben soll, weiß kein Mensch. Als Referenzjahr für die Grundsteuer gilt nicht irgendein Stichtag in der Vergangenheit, sondern das aktuelle Kalenderjahr. Da ist die Verlockung für Gemeinden mit klammen Kassen natürlich groß, die Hebesätze noch einmal in einem finalen Endspurt in die Höhe zu schrauben.

 

Die versprochene Veröffentlichung des Transparenzregisters erfolgt zu spät. Die gesamte Reform ist ein einziges Desaster.

Frauengesundheit in Schleswig- Holstein

19. Juni 2024

Rede zu TOP 7 (Frauengesundheit in Schleswig-Holstein:

 

Heute sprechen wir über ein Thema, das uns gewissermaßen alle betrifft: die Gesundheit der Frauen in Schleswig-Holstein. Die Große Anfrage der SPD hat einmal mehr die Relevanz der verschiedenen damit einhergehenden Themen in den Fokus gerückt.

 

Ich möchte die Gelegenheit nutzen und einen besonderen Aspekt der Großen Anfrage hervorheben: das Mammographie-Screening-Programm QuaMaDi ­ Qualität in der Mammadiagnostik ­ bzw. eQuaMaDi ­ das digitale Pendant ­ und die damit verbundenen Erfolge in unserem Bundesland. Die Mammographie, ein zentrales Instrument in der Brustkrebsfrüherkennung, zeigt sich hierzulande als außerordentlich effektiv.

 

Schleswig-Holstein ist dabei in vier Regionen unterteilt, in denen sowohl stationäre Zentren als auch mobile Röntgeneinheiten, die sogenannten Mammobile, bereitstehen. Diese breite Aufstellung stellt sicher, dass jede Frau, unabhängig von ihrem Wohnort, Zugang zu diesen lebenswichtigen Untersuchungen hat. Ein besonderer Erfolg ist das Programm QuaMaDi.

 

Dieses einzigartige Angebot auf Landesebene ermöglicht es nicht nur, mehr Frauen ein Screening anzubieten, sondern gewährleistet durch die Möglichkeit von Zweit- und Drittmeinungen eine besonders gesicherte Diagnostik. Hervorzuheben ist die entscheidende Rolle von unserem ehemaligen Gesundheitsminister, Dr. Heiner Garg, der maßgeblich zur Etablierung von eQuaMaDi beigetragen hat.

 

Dieses Programm hat die digitale Übermittlung von Befunden und bildgebenden Diagnostiken eingeführt, wodurch die Behandlungsprozesse noch effizienter und präziser geworden sind. Die Zahlen sprechen für sich: Im Vergleich zum bundesweiten Screening wird bei QuaMaDi eine dreimal höhere Tumorrate detektiert, was insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass hier Patientinnen einbezogen werden, die ein höheres Risiko für eine Brustkrebserkrankung haben.

 

Mit 5,6 Prozent der detektierten Mammakarzinome im Rahmen von QuaMaDi zeigt sich, dass dieses Programm eine unverzichtbare Säule in der Brustkrebsfrüherkennung in Schleswig-Holstein darstellt. Meine Damen und Herren, dies ist ein klarer Beleg dafür, dass die Mammographie und insbesondere QuaMaDi Leben retten.

 

Doch bei aller technischer und organisatorischer Unterstützung dürfen wir nicht vergessen, dass die Eigenverantwortung jeder Einzelnen entscheidend ist. Prävention beginnt im Alltag: Die regelmäßige Teilnahme an den angebotenen Screening-Programmen ist von essenzieller Bedeutung. Jede Frau sollte sich der Bedeutung dieser Untersuchungen bewusst sein und die Möglichkeit zur Vorsorge aktiv nutzen.

 

Grundsätzlich dürfen am Mammographie-Screening-Programm alle Frauen ab 50 bis einschließlich 69 Jahren teilnehmen. Das sind ca. 450.000 Frauen in Schleswig-Holstein.

 

Was ist nun das Gute an QuaMaDi? Es gibt keine Wartezeiten! Im Rahmen des Programms werden alle infrage kommenden Frauen schriftlich per Post alle zwei Jahre nach ihrer letzten Untersuchung oder letzten Einladung erneut eingeladen. Sie erhalten die besagte Einladung zum Screening mit einem Terminvorschlag, wodurch entsprechend keine Wartezeiten entstehen.

 

Lassen Sie uns daher gemeinsam daran arbeiten, das Bewusstsein für die Brustkrebsvorsorge weiter zu stärken und die hervorragenden Programme in Schleswig-Holstein weiter auszubauen. Die Gesundheit unserer Frauen ist ein unverzichtbares Gut, das es zu schützen gilt. Deswegen appellieren wir hiermit an alle Frauen im Land: Nutzen Sie das umfangreiche Vorsorgeangebot zur frühzeitigen Krankheitsprävention!

Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der 6. Klassenstufe

23. Mai 2024

Rede zu TOP 60 (Schriftlicher Bericht über die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der 6. Klassenstufe):

 

Die Schwimmfähigkeit unserer Kinder nach der sechsten Klasse liegt bei rund 72 Prozent. Frau Ministerin Prien, bei der Debatte zur Schwimmfähigkeit der Viertklässler haben Sie sich damit exkulpiert, dass die Schwimmfähigkeit erst nach der sechsten Klasse verpflichtend vorgesehen ist. Nun haben Sie Ihr Zeugnis! Dieses Klassenziel wurde krachend verfehlt!

 

Wir müssen vieles angehen:

 

Erstens, die Infrastruktur: Mehr Investitionen in Modernisierung oder Neubau kommunaler Schwimmstätten.

 

Zweitens, Lehrkräfte: Ein Mangel an ausgebildeten Schwimmlehrern ­ trotz Bestandteil der Grundausbildung eines jeden Sportlehrers. Es braucht verpflichtende Weiterbildungsmaßnahmen und Schwimmen muss endlich fester Bestandteil des Sportunterrichts werden.

 

Drittens: Schulen, Kommunen und Sportvereine müssen besser vernetzt werden! Es braucht klare Konzepte und Absprachen, wie der Schwimmunterricht organisiert und durchgeführt werden kann. Frau Ministerin, nutzen Sie die Chancen des Ganztages! Meine Damen und Herren, das Erreichen der 100-prozentigen-Schwimmfähigkeit ist kein FDP- Fetisch, sondern muss unser aller Ziel sein.

 

Wie sieht es die Landesregierung? Ich zitiere aus dem Bericht der Bildungsministerin: ,Es braucht eine ausreichende Anzahl an Schwimmstätten in erreichbarer Entfernung der Schulen, eine Priorität für die Belegung durch Schulen und schließlich die Gewährleistung der Übernahme der Kosten durch die Schulträger für die Fahrtwege zu den Schwimmstätten`. Aha, die Kommunen sollen es richten ­ das Land zieht sich wieder einmal aus der Verantwortung. Ich habe mich damals ­ mit Unterstützung der Grünen ­ für die Einrichtung eines Vorwegabzuges für Betriebskosten von Schwimmstätten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches eingesetzt. Zusätzliche Landesmittel sollten genau die Kommunen unterstützen, die diese wichtige Infrastruktur für ihre Kinder und für Nachbarkommunen vorhalten. Diese Mittel ­ 7,5 Millionen Euro ­ wurden bis heute weder dynamisiert noch anderweitig erhöht. Im Gegenteil: Kommunen, die sich besonders bemühen, Bahnstunden für Schwimmunterricht bereitzuhalten, werden sanktioniert.

 

Kollege Lasse Petersdotter, ich schätze Sie als verlässlichen Verhandlungspartner. Sie wissen, wie wichtig es mir war, dass die Landesmittel für die Betriebskostenunterstützung nach vorgehaltenen Bahnstunden für gegebenen Schwimmunterricht durch Schulen oder ehrenamtliche Vereine wie die DLRG verteilt werden. Werden mehrere Bahnen zur selben Zeit für Schwimmunterricht vorgehalten, sollte sich die Zuwendung an die Kommune erhöhen. So war es unter Jamaika vereinbart.

 

Vereinbart war auch, dass die Mittel bis Ende des zweiten Quartals für das zurückliegende Jahr an die Kommunen verteilt werden. Jetzt erfahre ich aus meiner Kleinen Anfrage vom 17.04.2024, dass es anscheinend Raketentechnik ist, rund 160 Datensätze von Kommunen auszuwerten und man die Berechnung eines einfachen Dreisatzes zur Ermittlung der anteiligen Bahnstunden der Kommunen an der Gesamtsumme an das Statistikamt Nord übergeben hat.

 

Ich zitiere: ,Ein Ergebnis wird Mitte des Jahres erwartet.` Hiermit biete ich an, nächstes Jahr diese Datensätze zu generieren und den Anteil der einzelnen Kommunen an dem Vorwegabzug zu berechnen. Dann schaffen Sie es auch, fristgerecht die Mittel zu überweisen ­ mein Beitrag zum Bürokratieabbau. Was ergab zudem meine Kleine Anfrage? Ich zitiere: ,Da sich die entstehenden Betriebskosten nicht vorrangig an der Zahl der gleichzeitig genutzten Bahnen orientieren, wurde entschieden, eine gleichzeitige Nutzung mehrerer Bahnen unberücksichtigt zu lassen.`

 

Werte Frau Innenministerin, es ging darum, Anreize zu schaffen, Schwimmbahnen für Schwimmunterricht vorzuhalten ­ genau das, was ihre Bildungsministerin fordert. Und Sie torpedieren genau dieses. Es ging doch darum, Kommunen, die sich um den Schwimmunterricht verdient machen, zu unterstützen. Welche Anreize hat bitte Gemeinde A, die einer Schule in ihrer Trägerschaft eine Bahn zur Verfügung stellt, zeitgleich eine weitere Bahn für Gemeinde B zur Verfügung zu stellen und somit zahlende Freizeitschwimmer zu verärgern?

 

Der Schwimmunterricht hat bei dieser Landesregierung keinen Stellenwert. Unter Jamaika haben wir einen Schritt zur Unterstützung der Schulen und Kommunen gemacht ­ Schwarz-Grün kassiert es leider wieder ein! Ich erwarte, dass das Bildungs- und Innenministerium ihre Forderungen und Maßnahmen endlich in Einklang bringen!

Service Stern Nord in den Tarifvertrag der Länder überleiten

23. Mai 2024

Rede zu TOP 43 (Service Stern Nord in den Tarifvertrag der Länder überleiten):

Als wir uns vor gar nicht langer Zeit das erste Mal mit diesem Thema beschäftigt haben hier im Plenum und ich mich eingearbeitet habe, muss ich sagen: Ich war wirklich ein bisschen beschämt, dass hier, verzeihen Sie, wenn ich das so sage, teilweise fast prekäre Arbeitsbedingungen zugelassen worden sind.

 

Ich habe Ihnen das mit aktuellen Stellenausschreibungen beschrieben, mit Stellenausschreibungen, bei denen ein langjähriger Tarifvertrag so ausgelegt war, dass er tatsächlich überholt wurde durch die Anhebung des Mindestlohnes. Und parallel haben wir eine signifikante Erhöhung des Bürgergeldes gehabt. Diese Menschen, über die wir hier sprechen, stehen jeden Morgen auf, leisten harte Arbeit für das Wohl unserer Patientinnen und Patienten und müssen mit ansehen, dass sie eigentlich nur eine geringe Differenz in manchen Stellen haben zu Bürgergeldbeziehern. Das darf nicht sein. Das darf sich ein Land wie Schleswig-Holstein nicht erlauben! Deshalb ist heute ein wirklich guter Tag. Es ist wirklich ein guter Tag, denn ich kann Ihnen sagen: Wer selber mal im Krankenhaus lag, der weiß wirklich, wie gerade die Service-Beschäftigten zur Genesung beitragen.

 

Denn der Arzt, der schnell zur Visite kommt für fünf Minuten, der hat nicht die Zeit für ein nettes Wort oder für sonstiges. Das ist die Reinigungskraft, mit der man vielleicht über den letzten Urlaub spricht. Das ist die Service-Kraft bei der Essensausgabe, die vielleicht noch mal Zeit hat und sagt: ,Mensch, Sie essen doch lieber noch ein paar Gurkenscheiben mehr, ich habe Ihnen noch ein bisschen was mit draufgepackt.`

 

Manche Menschen bekommen keinen Besuch im Krankenhaus. Doch zur Genesung gehört auch die psychische Genesung und nicht nur die körperliche. Deshalb gibt es zwei Säulen im Krankenhaus, die Menschen wohltun. Da sind die Servicekräfte und da sind die Ärzte. Beide sind zusammen Bestandteil eines Unternehmens.

 

Deshalb bin ich der SPD für diesen Antrag sehr, sehr dankbar. Ich bin auch dankbar, dass Lasse Petersdotter den Koalitionspartner so schnell überzeugen konnte.

 

Nun wurde schon gesagt, dass dies ein Kraftakt für das Land sei. Ich bin da eigentlich optimistisch. Ich sehe das gar nicht so ­ aus mehreren Gründen.

 

Dieser Arbeitgeber hat bisher eine Weiterempfehlungsquote von unter 30 Prozent, einen hohen Krankenstand, eine hohe Fluktuation und jeder weiß, der sich mit dem Kampf um die Fachkräfte auseinandergesetzt hat, was allein Personalrekrutierung für Ressourcen bindet, was das kostet oder auch was der Krankenstand kostet.

 

Das UKSH begründet einen Teil seines Defizits, dann auch unter anderem mit den hohen Kosten für Zeitarbeitskräfte. Mit den Kosten für Zeitarbeitskräfte also, die viel, viel besser bezahlt werden. Das sind hohe Kosten.

 

Wir werden in Zukunft voraussichtlich einen geringeren Krankheitsstand haben, eine geringere Fluktuation und weniger Zeitarbeit. Wenn bei einem Patienten im Krankenhaus die Genesung zudem schneller voranschreitet durch ein paar nette Worte, dann sparen Sie auch dort Kosten und zwar in nicht ganz unerheblichem Maße.

 

Dass man sagt, man kannibalisiere den Arbeitsmarkt, denn Fachkräfte werden ja nicht mehr - auch das sehe ich nicht. Ich ging eingangs darauf ein, dass wir in den letzten Jahren bei der Anpassung des Bürgergeldes ein großes Stück weit vorangegangen sind. Was wir aber dabei nicht aus den Augen lassen dürfen und sollten, ist folgender Punkt: Es muss einen Abstand geben. Und durch diese signifikante Erhöhung des Bürgergeldes ist dieser Abstand in vielen Berufen nicht mehr gewahrt.

 

Ich bin der Meinung, wenn man sagt, dass hier Arbeit wertgeschätzt und auch anständig bezahlt wird, dann bin ich auch frohen Mutes, dass wir dort vielleicht die Zahl der potenziellen Arbeitskräfte wieder erhöhen können.

 

Denn unser Ziel muss es auch sein, dass wir viele Menschen aus dem Bürgergeld wieder in den ersten Arbeitsmarkt zurückführen. Und ich glaube, dass wir durch einen entsprechenden Lohnabstand genau das erreichen.

 

Wir müssen wieder einen gesunden Unterschied zwischen Entlohnung und Bürgergeld haben. Und das können wir leider jetzt nur noch erreichen, indem wir auch mindestens den Mindestlohn wieder anheben. Und ich bin froh, dass wir bei der Service Stern Nord nicht mehr über Mindestlohn reden. Und insofern freue ich mich heute, dass wir diese gemeinsame Lösung gefunden haben.

Vertrauliche Spurensicherung finanziell absichern

22. März 2024

Rede zu TOP 17 (Gewalt konsequent ahnden ­ Vertrauliche Spurensicherung finanziell absichern):

 

Vor elf Jahren wurde das erste Mal über anonyme Spurensicherung in einer schleswig- holsteinischen Plenardebatte gesprochen. Am 21. März 2013 wurde das erste Mal ein Antrag zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Gewaltopfern, insbesondere sexualisierter Gewalt, gestellt. Mittlerweile hat sich viel getan.

 

Seit dem 01. März 2020 ermöglichen §27 und 132k aus dem Fünften Sozialgesetzbuch die Finanzierung einer vertraulichen Spurensicherung nach erlebter Gewalt einschließlich Dokumentation, Laboruntersuchungen und Aufbewahrung der Befunde. Das Bundesgesetz muss jedoch auf Länderebene umgesetzt werden, der Stand dazu ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Die Bundesländer müssen selbst dafür Sorge tragen, dass die vertrauliche Spurensicherung flächendeckend möglich ist und dafür ausreichend niedrigschwellige Angebote bereitgestellt werden. Problematisch dabei ist, dass das Gesetz nicht die Finanzierungslücken schließt, welche die medizinische Versorgung betreffen, und hier auch keine neuen Angebote schafft. Problematisch ist auch weiterhin, dass einige wichtige Leistungen laut Gesetz nicht übernommen werden.

 

Für uns ist klar: Menschen vor Gewalt oder gar sexualisierter Gewalt zu schützen hat oberste Priorität und deswegen stellen wir heute diesen gemeinsamen Antrag. Häusliche Gewalt, bei der die konkrete Gefahr einer Tötung oder schwerster Gewalt besteht, muss verhindert werden. Wir Freie Demokraten unterstützen jede Maßnahme, die dazu beiträgt, vor allem Frauen in solch schweren Situationen unter die Arme zu greifen. Und dazu zählt auch die Umsetzung des Bundesgesetzes auf Landesebene! Betroffene Personen müssen in kürzester Zeit eine Klinik, niedergelassene Praxis, rechtsmedizinische Untersuchungsstelle oder Fachberatungsstelle erreichen können! Nicht nur Kliniken, sondern auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollen die vertrauliche Spurensicherung anbieten, sodass ein dezentrales Angebot für alle Betroffenen besteht.

 

Als Beispiel für die Implementierung einer vertraulichen Spurensicherung möchte ich Ihnen Niedersachsen nennen. Niedersachen hat es uns bereits vorgemacht und einen Meilenstein gegen häusliche Gewalt gesetzt. Niedersachsen ist das erste Bundesland, das eine entsprechende Regelung zur Finanzierung durch die Krankenkassen getroffen hat. Dieses ist bundesweit überfällig, denn die Zahlen sind deprimierend: Das Bundeskriminalamt zählte im Jahr 2022 rund 240.000 Opfer häuslicher Gewalt im gesamten Bundesgebiet. 157.000 Menschen davon wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. Zu rund 80 Prozent waren Frauen die Betroffenen, zu 20 Prozent waren es Männer. Die Dunkelziffer ist jedoch weitaus größer. Scham, Angst und Bedrohungen hindern die Opfer oft daran, zügig zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Wenn die Betroffenen dann doch den Mut fassen, sind die Gewalttaten oft nicht mehr nachweisbar ­ es fehlen Spuren und Befunde für den Beweis der Tat.

 

,ProBeweis` ist ein vom Land Niedersachsen finanziertes Netzwerk für vertrauliche verfahrensunabhängige Spurensicherung. Das soll sich dort nun ändern: Die bisherige Landesförderung von 100.000 Euro im Jahr wird auf 410.000 Euro durch mit Krankenkassen geschlossene Verträge aufgestockt. So können auch nicht versicherte oder privat versicherte Opfer an dem Programm teilnehmen. In Niedersachsen läuft dies wie folgt ab: Speziell in der gerichtsfesten Verletzungsbegutachtung und Spurensicherung fortgebildete Ärztinnen und Ärzte nehmen die Untersuchungen in einer der Partnerkliniken vor. Die Untersuchung folgt einem standardisierten Leistungskatalog.

 

Nehmen wir uns doch einfach ein Beispiel an unserem Nachbarbundesland Niedersachsen! Selbstbestimmtes Leben muss geschützt werden! Wir fordern die Landesregierung auf, sich entschlossen gegen jede Form sexualisierter Gewalt, aber auch sonstige Gewalt zu stellen. Wenn der Rechtsstaat nicht in jedem Fall verhindern konnte, dass seinen Bürgern, insbesondere den Frauen, Gewalt widerfährt, ist es seine Pflicht, das Risiko einer Wiederholung auf das Mindeste zu reduzieren. Dafür möchten wir den Schutz vor Gewalt und die Aufklärung von Gewalt vorantreiben. Die finanzielle Absicherung vertraulicher Spurensicherung ist überfällig.

Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der 4. Klassenstufe

22. März 2024

Rede zu TOP 41 (Schriftlicher Bericht über die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der 4. Klassenstufe):

 

Schließen wir einmal die Augen und stellen uns vor, das Schwimmen sei wie eine Reise durch die endlosen Weiten der sommerlich ­ mehr oder weniger ­ warmen Ostsee. Die Wellen tragen uns, während wir uns frei und schwerelos fühlen. Wir spüren die Verbundenheit mit dem Meer und wissen ganz genau, wie wir durch den wechselseitigen Armzug und den kontinuierlichen Beinschlag einen Antrieb ohne Unterbrechung erzeugen können. Unsere Augen schauen durch die Gläser unserer Schwimmbrille zum Grund des Gewässers. Zum Atmen drehen wir den Kopf seitlich aus dem Wasser. Wir sind genauso wie Schleswig-Holstein selbst von Wasser umgeben. Das Land zwischen den Meeren.

 

Und nun öffnen wir die Augen und stellen schlagartig fest, dass wir nie Schwimmunterricht in der Schule hatten und vollkommen hilflos im Wasser umherdümpeln und zu ertrinken drohen, weil wir von dem oben beschriebenen Bewegungsablauf beim Kraulschwimmen ebenso wenig gehört haben wie vom anfängerfreundlichen Brustschwimmen. Genau so fühlen sich 52 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein!

 

Der Schwimmunterricht an Schulen, und besonders in Grundschulen, in Schleswig-Holstein spielt daher eine unverzichtbare Rolle, um unseren Kindern nicht nur die Freude am Wasser, sondern auch lebenswichtige Fertigkeiten beizubringen. Denn nur, wenn wir unsere Kinder frühzeitig mit dem Element Wasser vertraut machen, können wir sicherstellen, dass sie sich in Notfällen behaupten können. Ertrinken ist eine der häufigsten Unfall-Todesursachen bei Kindern. Genau deshalb sollten sie so früh wie möglich sicher und selbstständig schwimmen lernen. Die meisten Kinder sind mit fünf Jahren laut DLRG bereits so weit, die Seepferdchen-Prüfung abzulegen. Wieso sollte dann nicht das Bronze-Abzeichen vor zehn Jahren machbar sein? Dass jedes zweite Kind in der vierten Klasse nicht schwimmen kann, ist eine skandalöse Nachricht!

 

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass jedes Kind in Schleswig-Holstein die Möglichkeit hat, das Schwimmen zu erlernen, damit es sich sicher in den Wellen des Lebens bewegen kann. Wir fordern daher, dass die Landesregierung endlich ihrer Verantwortung nachkommt und ihre Arbeit macht! Was möchte die Koalition unternehmen, um diesen unterirdischen Zustand des Schwimmunterrichts in den Griff zu bekommen? Sie bittet die Landesregierung, sich auch zukünftig dafür einzusetzen, dass jedes Kind bis zum Ende seiner Grundschulzeit die Möglichkeit erhält, schwimmen zu lernen. Sie bittet darum, die Weiterqualifizierungsbemühungen von Lehrkräften und den Dialogprozess fortzusetzen, um auf dieser Grundlage bestehende Schwimmangebote im Land weiterzuentwickeln.

 

Das kann doch nicht Ihr Ernst sein? Sie feiern sich dafür, dass lediglich 48 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit Eintritt in die vierte Klassenstufe schwimmen können? Sie haben es auch nach der x-ten Debatte über den Schwimmunterricht nicht begriffen, dass Eltern händeringend nach Möglichkeiten suchen, ihr Kind schwimmfähig zu bekommen. Die Wartelisten für Schwimmkurse sind endlos und die Schulen agieren als zentrale Akteure! Anstatt sich des Problems anzunehmen, mehr Anstrengungen in die Ausbildung der Lehrkräfte und Erhaltung von alten oder Errichtung von neuen Schwimmstätten zu stecken, schwimmen Sie gegen den Strom der Vernunft!

 

Wir fordern, dass die Fachanforderungen endlich verbindlich umgesetzt werden und der Schwimmunterricht als Teil des Sportunterrichts den Stellenwert erhält, den er verdient. Schwimmunterricht muss so organisiert sein, dass alle Schülerinnen und Schüler die Chance erhalten, als sichere Schwimmerinnen und sicherer Schwimmer von den Schulen zu gehen. Rund 160 Kommunen in unserem Land stellen die erforderliche Infrastruktur für den Schwimmunterricht für Kinder aus über 1.000 Städten und Gemeinden zur Verfügung. Ich fordere Sie auf, diese knapp 160 Kommunen endlich angemessen bei den Betriebskosten zu unterstützen. Der Vorwegabzug im kommunalen Finanzausgleich von bisher 7,5 Millionen Euro gehört signifikant aufgestockt.

 

Die Kosten für diese Lehrschwimmbecken müssen auf viele Schultern verteilt werden. Ansonsten wird das Bädersterben dazu führen, dass bald noch weniger Kinder in unserem Land schwimmen können. Sie berufen sich übrigens darauf, dass der Lehrauftrag erst eine verbindliche Schwimmfähigkeit nach der 6. Klasse vorsieht. Ihren Bericht hierzu erwarten wir im Mai-Plenum.

Planungen zur Novellierung des Gleichstellungsgesetzes

21. März 2024

Rede zu TOP 23+37 (Planungen zur Novellierung des Gleichstellungsgesetzes sowie Sechster Gleichstellungsbericht in Verbindung mit: Vierter Gremienbericht): ,

 

Der Allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 Abs. 1 GG sieht vor, dass Gleiches gleich und Ungleiches verschieden behandelt wird. In Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG ist weiterhin verankert, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstimmung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Trotz dieser Regelung gibt es vielseitige Ausnahmen, in denen die sogenannte positive Diskriminierung durch den Gesetzgeber initiiert ist. Die Gleichstellungsgesetze liegen nach Art. 70 Abs. 1 GG in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Die Ziele sind gleichlautend: Die Gleichstellung von Mann und Frau, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, insbesondere von Frauen, beseitigen und zukünftige verhindern, Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.

 

Statistiken zufolge hat sich der Frauenanteil der Bundesbeamten und Angestellten ­ Soldaten sind hierbei ausgenommen ­ von rund 48 Prozent im Jahr 1991 auf rund 59 Prozent im Jahr 2020 gesteigert. Auch hierzulande belegt die Personalstatistik, dass die Frauen in der öffentlichen Verwaltung angekommen sind. Der Sechste Gleichstellungsbericht in Verbindung mit dem Vierten Gremienbericht für den Zeitraum 2017-2022 zeigt zudem auf, dass der Frauenanteil in allen Besoldungs- und Entgeltgruppen gestiegen ist und teilweise zu einer deutlichen Überrepräsentanz führt. Dabei ist die Verteilung nach Ressorts sehr heterogen und reicht von einem Frauenanteil von 34,1 Prozent bis zu 74 Prozent. Allerdings gibt es in Führungspositionen weiterhin Nachholbedarf.

 

Wie dem Koalitionsvertrag zu entnehmen ist, haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, das Gleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein in dieser Legislaturperiode zu novellieren. Wir brauchen und wollen selbstverständlich auch in Zukunft mehr Frauen in den höheren Laufbahnen. Wir müssen mehr Frauen dazu aktivieren, in Bewerbungsprozesse einzusteigen, denn wir können es uns nicht weiter erlauben, auf die Potentiale hochqualifizierter Frauen zu verzichten. Unsere Forderungen an die Landesregierung sollten hiermit deutlich werden: Es ist für uns selbstverständlich, dass Frauen und Männer bei der Besetzung von Leitungsstellen gleichberechtigt behandelt werden. Eine Gleichstellung darf jedoch nicht über das Leistungsprinzip gestellt werden. Fachliche Qualifikation gilt für uns geschlechterunabhängig. Allerdings verstehe ich nicht, wieso wir heute über Vereinbarungen im Koalitionsvertrag diskutieren, ohne konkrete Eckpunkte und Inhalte vorliegen zu haben.

 

Sie hatten mittlerweile zwei Jahre Zeit, sich konkrete Gedanken zu machen. Diesen Bericht könnten Sie im Koalitionsarbeitskreis unter ,Verschiedenes` stellen, um die Landesregierung zum Arbeiten zu bringen. Heute wirkt es wie ein Misstrauensvotum gegenüber ihrer eigenen Gleichstellungsministerin, wenn Sie sie hier öffentlich zum Arbeiten auffordern. Es wirkt fast so, als hätte weder die Ministerin noch die Koalitionsfraktion irgendwelche Ideen, so dass Sie hier auf schlaue Impulse der Opposition hoffen. Die können Sie haben. Chancengleichheit ist nicht gleichzusetzen mit Ergebnisgleichheit. Ermutigen Sie Frauen, sich auf höherrangige Stellen zu bewerben. Frauen leiden manchmal darunter, sich selbst klein zu reden. Hier kann gegebenenfalls die Ansprache besser werden. Das sich manche Männer völlig schmerzfrei alles zutrauen, werden Sie jedoch auch nicht mit einer Novellierung dieses Gesetzes heilen.

 

Andererseits ist es übrigens völlig aus der Zeit gefallen, dass Gleichstellungsbeauftragte nur weiblich sein dürfen. Im Ernst, das Leistungsprinzip darf niemals ausgehöhlt werden. Dass wir Frauen uns nicht verstecken müssen, ist beim Frauenanteil in der Richterschaft zu sehen. Das Geschlecht darf nie die bessere Qualifikation schlagen. Machen Sie mehr Sach- statt Symbolpolitik. Mehr Einsatz für gute und verlässliche Kitaversorgung wäre der wichtigste Schritt zur gelungenen Vereinbarung von Familie und Beruf.

Hände weg vom Versorgungsfonds

21. März 2024

Gestern haben Sie mit Ihrer Zweidrittelmehrheit und Unterstützung des SSW, Notkredite in unfassbaren Dimensionen durchgedrückt und schon bereiten Sie als nächstes den Griff in die Schatulle der Landesbeamten vor. Schwarz-Grün plant allen Ernstes kurzerhand die Auflösung des Versorgungsfonds, um kurzfristige Haushaltslöcher zu stopfen. Und dabei verfügen Sie mit Stand 31.12.2023 über einen eigenen Rücklagenbestand von mindestens einer Milliarde Euro wie meine Kleine Anfrage aus dem Januar ergeben hat. Noch nicht einmal enthalten sind hier die Rücklagen, die teilweise oder vollständig durch alte Notkredite gespeist wurden. Die Beantwortung meiner Anfrage zu diesem Rücklagenbestand steht noch aus. Ich habe Ihnen eine Fristverlängerung bis zur Vorlage des Haushaltsabschlusses zugestanden. Chapeau, Frau Ministerin, nach Ihrer Aussage im Finanzausschuss, dass dieses bis zum Jahresende dauern kann, werden wir wohl weiterhin ­ wie Sie auch ­ in Unkenntnis über den Gesamtrücklagenbestand des Landes bleiben.

 

Zurück zu dem mir zumindest bekannten Teil der Rücklagen zum Jahresbeginn 2024. Eine Milliarde Euro! Hiervon 112 Millionen Euro Digitalisierungsrücklage, die Sie mit einen weiteren Notkredit in 2024 kreditfinanziert boostern, genauso sind 47 Millionen Euro Rücklage für Unterkünfte für Asylsuchende vorhanden, die Sie nicht verwenden und Bedarfe 2024 lieber durch Notkredite decken. Interessant ist auch die Rücklage ,energetische Modernisierung` in Höhe von 18 Millionen Euro. Diese schlägt wirklich dem Fass den Boden aus. Der Ansatz hierfür im Haushalt 2024 beträgt 15 Millionen Euro, obwohl nur Maßnahmen für 2,7 Millionen Euro geplant sind. Ich wette, der Restbetrag fließt Ende des Jahres auch in diese Rücklage.

 

Was gibt es noch? Rücklagen für ,Tiny-Houses`, zwölf Millionen Euro für nachhaltige Flächennutzungen, 22 Millionen Euro Rücklage für Leihgeräte für Lehrkräfte, und so weiter. Aber anstatt sich Ihrer Rücklagen vorrangig zu bedienen, greifen Sie in den Topf der Beamten. Und dieser Versorgungsfonds wurde hingegen nicht durch Haushaltsmittel, sondern durch den gutgläubigen Verzicht der Beamten und Versorgungsempfänger von jährlich 0,2 Prozent ihres Gehaltes über Jahre hinweg angespart. Frau Ministerin, Sie können weiterhin behaupten, dass die Zweckentfremdung des Pensionsfonds keine Auswirkungen haben wird. Der Fonds wurde geschaffen, um Steigerungen der Versorgungslasten abzufedern. Erzählen Sie mir nicht, dass nun ungebremste Anstiege der Versorgungsaufwendungen für die zukünftigen Landeshaushalte keine Konsequenzen haben und dieses nicht zu Diskussionen führen wird. Gerade Sie haben doch die Wichtigkeit dieses Versorgungsfonds immer wieder betont. Hier ein Zitat aus der 2. Lesung des Gesetzentwurfs vom 22. Februar 2017: ,[... ] bin ich sehr froh, dass wir diesen Gesetzentwurf heute beschließen, weil damit das Geld, das wir aus den Gehältern der Beamtinnen und Beamten angespart haben - [...] - zukünftig pflichtig für die Versorgung zurückgelegt wird. Ich weiß ja nicht ­ irgendwann regieren Sie ­, was Sie mit dem Geld gemacht hätten, um Ihre ganzen Rechnungen zu bezahlen.`

 

Hört, hört! Bis zum Jahr 2017 haben Schleswig-Holsteins Beamte und Versorgungsempfänger auf insgesamt zwei Prozent Anstieg der Besoldungs- und Versorgungsbezüge verzichtet. Tobias Koch betonte damals sogar, dass der Gehaltsverzicht auch bis heute fortbesteht: ,Diese Einzahlungen werden also auch zukünftig von den Landesbediensteten erbracht, deren Besoldung auf dem abgesenkten Niveau verbleibt. Nur durch diese dauerhafte Fortschreibung des Gehaltsverzichtes gelingt die weitere Aufstockung des Versorgungsfonds [...].` Dem ist nichts hinzuzufügen!

 

Welch ein Hohn, wenn man bedenkt, dass allen voran Sie ­ Frau Heinold ­ den Versorgungsfonds eigentlich sogar über die Landesverfassung absichern wollten. Welch ein Hohn, wenn man bedenkt, wofür diese Landesregierung immer noch Mittel bereitstellt ­ ich verweise auf meine gestrige Rede zum Haushalt. Sie machen dieses somit indirekt auf Kosten unserer Landesbeamten. Setzen Sie endlich Prioritäten ­ geben Sie Ihr eigenes Geld aus, aber Finger weg vom Versorgungsfonds ­ Sie verspielen das Vertrauen in das Land als Arbeitgeber!"

Aufkommensneutralität ermöglichen und unnötige Bürokratie bei der Grundsteuerreform vermeiden ­ - Transparenzregister jetzt

23. Februar 2024

Eine gerechte, transparente und unbürokratische Grundsteuer ­ das hätte mit der Novellierung das Ziel sein müssen. Mit dem finalen Beschluss der Einführung des bürokratischen Bundesmodells durch Schwarz-Grün hat man sich hiervon verabschiedet. Komplizierte Berechnungen, ein hoher bürokratischer Aufwand, die Bevorzugung einzelner Wohnungsbauträger, die Verlagerung des Erhebungsaufwandes auf den Immobilieneigentümer, Bodenrichtwerte, die mit der heißen Nadel gestrickt wurden und eine Wertdynamik, die bei absehbar weiter steigenden Immobilienpreisen sehr wahrscheinlich zu einer immer höheren Grundsteuerbelastung führt. Es verwundert also nicht, dass bereits das erste Gericht, das Finanzgericht Rheinland-Pfalz, die Verfassungskonformität des neuen Grundsteuermodells anzweifelt hat. Diese Diskussion haben wir in diesem Haus jedoch bereits ausgiebig geführt ­ Sie wissen, wir Freie Demokraten hatten eine andere Vorstellung von einem transparenten, unbürokratischen und gerechtem Grundsteuermodell.

 

Jetzt ist das Kind aber nun einmal in den Brunnen gefallen. Es geht nur noch um Schadenbegrenzung. Machen wir wenigstens jetzt das Beste draus ­ für die Bürger und die Kommunen. Und damit komme ich zum Transparenzregister. Es veröffentlicht die Hebesätze der Kommunen, die eine aufkommensneutrale Ausgestaltung der Grundsteuer ab 2025 ermöglichen. Zum anderen ist das Transparenzregister auch für die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Immobilieneigentümer wichtig.

 

Aber warum ist das von uns geforderte Transparenzregister nun in einer zeitnahen Erstellung ­ das heißt spätestens zum Ende des zweiten Quartals ­ so wichtig? Die Bürger sind verunsichert. Die vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbeträge sind meistens höher als in der Vergangenheit. Jeder Bürger ist somit in der Lage zu verstehen, dass sich die Steuerlast bei gleichbleibendem Hebesatz für ihn erhöht. Was hat das zur Konsequenz? Ich sage es Ihnen deutlich: Der Unmut in der Bevölkerung steigt. Und die Kommunalpolitiker müssen das ausbaden. Es wird unterstellt, dass eine Steuererhöhung durch die Hintertür nicht nur toleriert werde, sondern auch gewollt sei. Hier kann nur die zügige Veröffentlichung eines Transparenzregisters entgegenwirken, das die aufkommensneutralen Hebesätze darlegt. Berlin ist hier übrigens erstaunlicherweise mit gutem Beispiel vorangegangen.

 

Die Kommunalpolitik will vielerorts die Grundsteuer aufkommensneutral für die Kommune festsetzen. Die Politik braucht die Berechnung der aufkommensneutralen Hebesätze, um diese politisch beschließen zu können. Das geht aktuell noch nicht. Die große Unsicherheit verbleibt ­ sowohl bei den Bürgern als auch bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern. Wie reagieren die regierungstragenden Fraktionen? Erbitten die Veröffentlichung des geforderten Transparenzregisters spätestens mit Veröffentlichung des Haushaltserlasses. Gucken wir doch mal, wann dieser im letzten Jahr erstellt wurde. Es war der 25. September 2023. Ist Ihnen überhaupt bewusst, wann die Kommunen mit der Haushaltsaufstellung beginnen? Man arbeitet dort in der Regel nicht wie hier im Land mit vorläufiger Haushaltsführung. Der Beginn der Haushaltsberatungen ist nicht selten direkt nach der Sommerpause. Deshalb erwarten wir, dass das Transparenzregister spätestens zum Ende des zweiten Quartals verfügbar ist. Die Politik muss die Möglichkeit haben, vor der Sommerpause Hebesätze zu beschließen. Ich frage mich schon, welche Intention Schwarz-Grün hat, den Haushaltserlass und das Transparenzregister zeitgleich veröffentlichen zu wollen.

 

Was stand denn letztes Jahr im Haushaltserlass? ,Die schleswig-holsteinischen Kommunen verfügen aber auch über Möglichkeiten, ihre Erträge zu steigern. Im Realsteuervergleich 2021 liegt der gewogene durchschnittliche Hebesatz in Schleswig-Holstein sowohl bei der Grundsteuer A und B als auch bei der Gewerbesteuer weiterhin zum Teil deutlich unter den gewogenen Hebesätzen der Kommunen in den deutschen Flächenländern.` Ein Schelm, wer dabei Böses denkt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen deutlich machen, dass die Kommunen Planungssicherheit benötigen und unsere Kommunalpolitiker es nicht verdient haben, Ihre desaströse Grundsteuerpolitik auszubaden.

Hochrisikomanagement ausweiten und Gewaltschutz effektiver gestalten

22. Februar 2024

Rede zu TOP 22 (Hochrisikomanagement ausweiten und Gewaltschutz effektiver gestalten):

Jeder Femizid, der in unserem Land passiert, ist unerträglich! Der Schutzauftrag des Staates ist in jedem einzelnen Fall kläglich gescheitert. Bundesweit gibt es jeden dritten Tag einen Tötungsdelikt, in Schleswig-Holstein wurden in den Jahren 2019-2021 insgesamt 32 Frauen von ihren Partnern oder Ex-Partnern getötet. Alleine im Jahr 2022 gab es laut Landeskriminalamt 5.376 Fälle von Gewalt gegen Frauen. In sechs Fällen ist es zu einem Femizid gekommen! Damit muss nun endlich Schluss sein!

 

Mit denselben Worten habe ich auch meine letzte Rede im Plenum zum Hochrisikomanagement begonnen. Aber was hat sich seitdem geändert, frage ich mich? Im Jahr 2022 hat das Kabinett bereits den Voraussetzungen für den notwendigen Ausbau des Hochrisikomanagements zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt zugestimmt. Umso wichtiger ist es daher, dass wir uns berichten lassen, ob das Hochrisikomanagement den dringenden Bedarf an Opferschutz auch gewährleisten kann und nach der Evaluierung der beiden Modellprojekte in Flensburg und Ratzeburg auch wird. Für die Umsetzung der Istanbul Konvention ist ein landesweites Hochrisikomanagement ein wesentlicher Baustein. Darin sind wir uns interfraktionell einig und das ist auch gut so.

 

Seit Januar ist das landesweite Hochrisikomanagement endlich am Start. Hierzu bedarf es gemäß Definition:

1. einer Benennung von Hochrisikobeauftragten sowie

2. den Einsatz von Gefährdungsanalysen und

3. der Einführung von Fallkonferenzen durch bereits bestehende Netzwerkpartner wie der Polizei oder Frauenfachrichtungen. Diese drei Instrumente müssen schnellstmöglich flächendeckend umgesetzt werden, damit in Schleswig-Holstein ein effektives Hochrisikomanagement durchgeführt werden kann.

 

Heute fordern wir die Landesregierung auf, im ersten Quartal 2025 über die Umsetzung der Ausweitung des Hochrisikomanagements zu berichten. Dabei möchten wir vor allem erfahren, wie die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Beratungsstellen abläuft und ob gegebenenfalls zusätzliche Schulungen für Polizistinnen und Polizisten zur Sensibilisierung benötigt werden. Wie häufig kam es zu Datenübermittlungen zwischen den verschiedenen Organisationen und Institutionen und konnten Frauen durch den Datenaustausch effektiv vor An- und Übergriffen geschützt werden? Schließlich kommt es beim Hochrisikomanagement darauf an, dass Prozesse gut verzahnt sind und die Beteiligten schnell handeln. Durch den neuen polizeilichen Erlass dürfen bereits alle relevanten Informationen zusammengefasst, systematisch ausgewertet und zwischen den verschiedenen Akteuren ausgetauscht werden. Unser Ziel für das Hochrisikomanagement ist es, Fälle von häuslicher Gewalt, in denen die konkrete Gefahr einer Tötung oder schwerster Gewalt besteht, besser zu erkennen und zu verhindern. Jede Maßnahme, die hierzu beiträgt, unterstützen wir Freie Demokraten ausdrücklich.

 

Aus diesem Grund haben wir den Antrag mitunterzeichnet. Nichtsdestotrotz kann ich den regierungstragenden Fraktionen ein gewisses Maß an Kritik nicht ersparen. Eigentlich ist der Antrag extrem ,dünne Suppe`. Ich wünschte, wir wären weiter. Wir beantragen heute eine Berichterstattung für in einem Jahr über eine Maßnahme, die schon längst beschlossen ist. Der Schutz vor häuslicher Gewalt ist keine freiwillige Aufgabe seitens des Landes. Es ist die originäre Pflicht, seine Bürger vor Gewalt zu schützen. Unsere Frauenhäuser sind weiterhin chronisch unterfinanziert. Die Frauenfacheinrichtungen können aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln nicht sämtlichen Hilfsbedarfen nachkommen und das Schlimmste: Wir haben immer noch nicht genügend Frauenhausplätze, um Frauen, die Gewalt erfahren haben ­ oder von dieser bedroht sind ­ zu schützen.

 

Liebe regierungstragende Fraktionen von Schwarz-Grün. Sie können und wollen noch Anpassungen am Haushalt 2024 vornehmen. Umweltminister Goldschmidt hat angekündigt, das Klimaprogramm für Bürger, das mit Millionenbeträgen Balkonkraftwerke und Wallboxen für Eigenheimbesitzer subventioniert, wieder aufleben zu lassen. Gehen Sie in sich, konzentrieren Sie sich in anspruchsvollen Haushaltsjahren auf Ihre Kernaufgaben. Schützen Sie Ihre Bürger vor Gewalt und stellen Sie die Mittel für dringend erforderliche Frauenhausplätze zur Verfügung.

Für faire und gerechte Löhne - Service Stern Nord in den TV-L überleiten

21. Februar 2024

Rede zu: Für faire und gerechte Löhne - Service Stern Nord in den TV-L überleiten

 

Die Service Stern Nord wurde 2005 als Tochterunternehmen des UKSH gegründet. Aktuell hat sie 2.000 Mitarbeiter. Auf der Homepage heißt es: ,Die Service Stern Nord bietet ein breit gefächertes Spektrum von Dienstleistungen an wie z. B. die Patientenverpflegung und die Hauswirtschaft, aber auch Serviceleistungen wie die sterile Aufbereitung von Medizinprodukten, der Sicherheitsdienst und der Patiententransport.` Sämtliche Leistungen außerhalb der originären gesundheitlichen Versorgung werden von den Mitarbeitern der Service Stern Nord erbracht. Weiter heißt es: ,Wir wollen, dass die Patienten gesund werden! Deshalb sorgen wir an den Standorten Kiel und Lübeck dafür, dass Ihr Aufenthalt so angenehm wie möglich ist."

 

Vorletztes Wochenende habe ich eine Freundin im Krankenhaus besucht. Mir wurde Tee angeboten, ich wurde freundliche empfangen und mir wurde eine Vase für die Blumen gebracht. Diese Menschen tragen erheblich zur Genesung der Patienten bei und verdienen unsere Wertschätzung. Online-Bewertungsportale für Arbeitgeber zeigen allerdings nur eine Weiterempfehlungsquote des Arbeitgebers von 29 Prozent. Es wird eine Zwei-Klassengesellschaft durch ,Alt-UKSH-Beschäftigte` bemängelt.

 

Eine aktuelle Stellenausschreibung im Bereich der Diätassistenz setzt folgende Befähigung voraus: abgeschlossene Berufsausbildung zur staatlich geprüften Diätassistenz oder ein abgeschlossenes Studium Bachelor of Science Diätetik Alternativ abgeschlossenes Studium Ökotrophologie mit entsprechender Qualifizierung in der Ernährungsberatung Dies ist ein Job mit Schichtarbeit. Die Eingruppierung findet in E7 im hauseigenen Tarifvertrag statt. Das sind 17,50 Euro pro Stunde. Ein weiteres Beispiel ist die Serviceassistenz im Intensivbereich: Und diese Stelle merken Sie sich bitte ­ hier wird folgendes vorausgesetzt: Unterstützung des Fachpersonals auf der Intensivstation Erfahrung in der Pflege Verwaltung des Verbrauchsmaterials Schichtarbeit

 

Die Eingruppierung erfolgt in E 4. Das bedeutet 13,73 die Stunde. Der Haustarifvertrag, der über drei Jahr lief, läuft zum 31.03.2024 aus. Obwohl dieser jährliche Anpassungen in den einzelnen Einstufungen vorsah, hat die Entwicklungen des Mindestlohnes diesen längst überholt. Gucken wir auf die aktuelle Stellenausschreibung für eine ,Verpflegungsassistenz Patienten in E3`: Gemäß laufendem Tarifvertrag war eine Einstiegsvergütung mit 12,59 Euro vorgesehen. Die tatsächliche Ausschreibung erfolgt zu 13,50 Euro. Die tariflich vorgesehenen 12,59 Euro würden nämlich ab 01. Januar 2025 unterhalb des dann geltenden Mindestlohns von 12,82 Euro liegen.

 

Die sechzehnjährige Freundin meiner Tochter arbeitet nach der Schule als Aushilfskraft bei einem großen Discounter. 14 Euro die Stunde ­ ab 18 Uhr zwei Euro Zuschlag. 16,80 Euro die Stunde mit 28 Prozent Schichtzulage ­ als ungelernte Kraft. Erinnern wir uns an die gesuchte Serviceassistenz im Intensivbereich mit Pflegeerfahrung ­ ihr Einstiegsgehalt liegt bei 13 Euro 73 ­ Abendzulage beträgt hier übrigens nur 25 Prozent.

 

,Hand in Hand mit Pflege und Medizin meistern wir jede neue Aufgabe und freuen uns über den kontinuierlichen Fortschritt der medizinischen Versorgung von Patienten am UKSH`, heißt es auf der Webseite. Und weiter: ,Genau wie Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und Therapeutinnen und Therapeuten haben wir ein Ziel: Wir möchten, dass die Patientinnen und Patienten gesund werden und sorgen auf den Campi Kiel und Lübeck dafür, dass ihr Aufenthalt so angenehm wie möglich ist.` Das machen diese Menschen Tag für Tag. Es wird Zeit, sie in den TV-L einzubinden.
 

Ohne Transparenzregister wird es Steuererhöhungen geben

9. Februar 2024

Man kann nicht Aufkommensneutralität fordern und dann die Kommunen im Regen stehen lassen. Die Finanzministerin muss jetzt zügig das von uns geforderte Transparenzregister liefern, damit die Kommunen den engen Zeitplan für eine aufkommensneutrale Festlegung der Hebesätze einhalten können. Wir haben immer davor gewarnt, dass das bürokratische Scholz-Modell zu schleichenden Steuererhöhungen führen wird. Sollte die Aufkommensneutralität kein fadenscheiniges Versprechen der Landesregierung bleiben, muss die Finanzministerin die Kommunen zügig mit dem versprochenen Transparenzregister unterstützen. Andernfalls wird es im ganzen Land zu Steuererhöhungen kommen.

Ein Schleswig-Holstein-Pakt für die Zukunftsinvestitionen

25. Januar 2024

Rede zu TOP 28 (Ein Schleswig-Holstein-Pakt für die Zukunftsinvestitionen in Kinderbetreuung, Bildung, Wohnungsbau, Gesundheitsversorgung und Klimaschutz)

 

Die SPD hat die Handlungs- und Investitionsfelder in ihrem vorgelegten Antrag grundsätzlich richtig erkannt ­ diese sind aber auch nicht neu. Ihr Antrag bleibt leider eine bloße Auflistung der Investitionsbedarfe des Landes. Zielgerichtete Maßnahmen enthält er leider nicht. Und mit dem letzten Satz des Antrages sind wir spätestens raus, denn da heißt es: ,Sollten keine anderen Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen, erfolgt das in Form einer Kreditaufnahme auf Basis einer Haushaltsnotlage.` Das zeigt leider erneut, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem letzten November, welches die Grenzen der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse klar dargelegt hat, in der SDP-Fraktion in Schleswig-Holstein noch nicht angekommen ist.

 

Investitionsbedarfe sind grundsätzlich aus dem laufenden Haushalt zu decken. Zudem gibt es die Möglichkeit, in gewissem Maße in konjunkturell schlechten Jahre Schulden aufzunehmen, die in wirtschaftlich guten Jahren unverzüglich zurückzuführen sind. Bei der Erklärung einer Haushaltsnotlage hingegen braucht es eine außergewöhnliche Notlage, die sich der Kontrolle des Staates im Wesentlichen entzieht. Hier ist das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich. Ich zitiere mantramäßig erneut aus Ziffer 109 des Urteils: ,Die Folgen von Krisen, die lange absehbar waren oder gar von der öffentlichen Hand verursacht worden sind, dürfen nicht mit Notkrediten finanziert werden`. Die von Ihnen genannten Herausforderungen sind originäre Staatsaufgaben. Damit wäre eine solche Beschlussfassung keineswegs verfassungskonform. Wir werden den Antrag alleine schon deswegen ablehnen.

 

Liebe SPD, gehen Sie gerne mit uns den Weg, eine Mindestinvestitionsquote in der Landesverfassung zu verankern. Aber so wie Sie es vorhaben, wird es nicht funktionieren. Für die Bewältigung der von Ihnen richtig herausgearbeiteten Herausforderungen muss also an anderer Stellschraube gedreht werden. Zum Beispiel beim Klimaschutz: Förderungen müssen zum einen zielgerichtet eingesetzt werden und zum anderen muss deren Wirkung endlich gemessen werden. Förderprogramme zur Erreichung des Ziels, erstes klimaneutrales Industrieland zu werden, ohne CO2-Einsparung zu prognostizieren oder deren Wirkung zu messen (Drucksache 20/1714) ­ wie es bisher ausschließlich der Fall ist ­ darf es nicht mehr geben, wenn man es mit dem Ziel ernst meint.

 

Schauen wir uns auch das Beispiel Wohnungsbau an: Schleswig-Holsteins Fördermaßnahmen für den sozialen Wohnungsbau sind seit vielen Jahren vorbildlich. Zusätzlich zu diesen richtigen Förderungen sollte die Baubranche durch den Abbau von Vorschriften und Bürokratie sowie Anpassung der Rahmenbedingungen entlastet werden. Hier hat sich der Bund mit dem Wachstumschancengesetz bereits auf den Weg gemacht. Hervorzuheben ist die Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude. Es ist ein Skandal, dass die schwarz-grüne Landesregierung mit ihrer Blockadehaltung im Bundesrat diese wichtige Entlastung für die Wohnungsbauwirtschaft und unseren Mittelstand zu verhindern versucht. Wirtschaftsförderung fordern, aber bitte nur mit Bundesmitteln ­ Herr Ministerpräsident, das ist unseriös. Sie lassen Schleswig-Holsteins Wirtschaft aus Angst vor dem Verlust von Steuergeldern im Regen stehen!

 

Liebe Sozialdemokraten, Sie zeigen die richtigen Probleme, nur leider kaum Lösungen. Bei den Krankenhäusern halten wir Ihre Lösungen sogar zum Teil für grundlegend falsch. Richtig ist, dass über Jahre zu wenig investiert wurde. Deswegen ist es umso wichtiger, dass unter anderem die während der Jamaika-Koalition zugesagte zweite Tranche der Krankenhausinvestitionen dringend bereitgestellt werden muss. Wir müssen insgesamt mehr in unsere Gesundheitsversorgung investieren. Falsch ist, dass wir alle Standorte im Land erhalten müssen oder sogar sollten, um eine gute flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Im Gegenteil, wir benötigen eine verlässliche Grund- und Regelversorgung ­ zu der die Notversorgung zählt ­ in der Fläche, aber wir brauchen eine Konzentration und Spezialisierung hochkomplexer Leistungen auf einige Standorte in Schleswig-Holstein. Nur mit einer dringend erforderlichen Strukturreform erreichen wir die beste Gesundheitsversorgung für unsere Bürger!

 

Ich will das an dieser Stelle nicht weiter ausführen: Wir sind immer bereit über Lösungsansätze zu diskutieren. Wir sind jedoch nicht bereit, Ketten-Notlagen zu beschließen. Die Probleme sind benannt. Lösungen sind möglich ­ mit Wirtschaftswachstum, der Bereitschaft neue Wege zu gehen und klarem Monitoring von Förderprogrammen. Schulden mit der Gießkanne und ohne jegliches Konzept zu verteilen, erscheint uns nicht angemessen.

Der Landeshaushalt muss endlich transparent gestaltet werden

22. Januar 2024

Zu den Ergebnissen des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes zum Landeshaushalt 2023

 

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes legt eindeutig dar: Der Landeshaushalt 2023 ist verfassungswidrig. Der Notlagenbeschluss ohne dazugehörigen Nachtragshaushalt ist somit nicht einmal das Papier wert, auf dem er gedruckt wurde. Vielmehr war es der Versuch der schwarz- grünen Landesregierung vom eigenen Versagen abzulenken. Über Jahre hat die grüne Finanzministerin etliche Mittel aus Notkrediten in Rücklagen und Sondervermögen gebunkert. Nun scheint auch das Finanzministerium den Überblick verloren zu haben. Anders lässt sich die fadenscheinige Begründung der ,faktischen Unmöglichkeit` der Ministerin Heinold nicht erklären.

 

Nun ist es Zeit, die Lehren aus den Versäumnissen der Vergangenheit zu ziehen. Der Landeshaushalt muss endlich transparent gestaltet werden. Denn eines ist klar: Wer nicht einmal in der Lage ist, einen verfassungskonformen Haushalt aufzustellen, der sollte sich zügeln und nicht gleich immer nach neuen Schulden schreien.

 

Der Ministerpräsident und sein Kabinett müssen nun die Zeichen der Zeit erkennen und die über Jahre verschleppte Konsolidierung des Haushaltes angehen. Andernfalls versinken nachfolgende Generationen im Schuldenberg dieser Landesregierung.
 

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© Annabell Krämer MdL