Annabell Krämer MdL
Annabell Krämer MdL

Ergebnisse der Grundsteuerreform noch schlimmer als erwartet

17. Dezember 2024

Vor dem Hintergrund der Berichterstattung zur Kritik der Wohnungswirtschaft an der Grundsteuerreform:

 

Dass die Grundsteuerreform das Leben in Schleswig-Holstein teurer macht, war absehbar. Die Befürchtungen der Wohnungswirtschaft teilen wir. Tatsächlich kommt es sogar noch schlimmer als von uns vor einem Jahr erwartet. Mit der Differenzierung der Hebesätze hat Schwarz-Grün nicht nur Gemeinden den Schwarzen Peter für das Ausbaden der Reform zugeschoben, sondern spielt auch noch Wirtschaft und Wohnraum gegeneinander aus.

 

Sozial ist an dieser Reform nichts. Zumal das Ertragswertverfahren über die Berücksichtigung der regional nur grob gefassten Mietniveaustufen zu nicht nachvollziehbaren Ab- und Aufschlägen beim Ertragswert der jeweiligen Gebäude führt. Im Ergebnis gibt es in einer Gemeinde wie Kampen irrsinnigerweise einen Abschlag auf den Ertragswert einer Immobilie, während hingegen Kiel einen 21-prozentigen Aufschlag zu zahlen hat. Die Fehler der Reform lassen sich nicht durch immer neue bürokratische Pirouetten heilen.

 

Wer im kommenden Jahr über steigende Mieten und höhere Lebenshaltungskosten spricht, der darf dafür Schwarz-Grün und dem noch-amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz danken.

Neuregelung der Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch

13. Dezember 2024

Rede zu TOP 29 (Neuregelung der Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch):

 

Die SPD und der SSW legen uns heute einen Antrag vor, der die Unterstützung des überfraktionellen Gesetzentwurfs im Bundestag zur Neuregelung der Vorschriften zum Schwangerschaftsabbruch fordert. Dies ist ein komplexes und emotional aufgeladenes Thema, das die Grundrechte und Schutzpflichten unserer Gesellschaft tief berührt.

 

Die FDP setzt sich entschieden für die Selbstbestimmung der Frau ein! Wir stehen an der Seite der Frauen, die in einer ungewollten Schwangerschaft schwierige Entscheidungen treffen müssen. Unsere Aufgabe als Gesellschaft ist es, Unterstützung und Zugang zu medizinischen Leistungen zu gewährleisten, ohne moralischen Druck und unnötige Barrieren. Gleichzeitig dürfen wir nicht vergessen, dass der bestehende Paragraphen 218 StGB Ergebnis eines breit akzeptierten gesellschaftlichen Kompromisses ist. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass dieser Kompromiss die Grundrechte von Schwangeren und die Schutzpflicht des Staates gegenüber ungeborenem Leben in ein ausgewogenes Verhältnis bringt. Jede Änderung dieses Status quo bedarf einer gründlichen medizinethischen und juristischen Debatte.

 

Die FDP hat bereits wichtige Erfolge auf Bundesebene in Bezug auf Schwangerschaftskomplikationen erzielt, wie die Abschaffung des Paragraphen 219a StGB, um Frauen den Zugang zu Informationen zu erleichtern, und Schutzmaßnahmen gegen Gehsteigbelästigungen. Diese Errungenschaften zeigen, dass Verbesserungen innerhalb des bestehenden Systems möglich sind. Die Herausforderungen in der Versorgungslage sind jedoch real und alarmierend. Regionale Versorgungslücken: Millionen Frauen haben keinen einfachen Zugang zu Praxen oder Kliniken. Ausbildungslücken: Schwangerschaftsabbrüche sind im Medizinstudium und in der gynäkologischen Weiterbildung unzureichend abgedeckt. Barrieren für Ärztinnen und Ärzte: Stigmatisierung und Ressourcenmangel verhindern oft die Bereitstellung entsprechender medizinischer Leistungen.

 

Diese Probleme erfordern keine sofortige Änderung des Paragraphen 218 StGB, sondern pragmatische Lösungen wie die Förderung medikamentöser Abbrüche, die Einbindung öffentlicher Krankenhäuser und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Die Diskussion im Bundestag hat jedoch deutlich gemacht, dass der vorliegende Gesetzentwurf die gesellschaftliche Akzeptanz gefährden könnte.

 

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich daher gegen eine überstürzte Reform ausgesprochen und auf die nächste Wahlperiode verwiesen, um Raum für eine umfassende und tiefergehende Debatte zu schaffen. In diesem Sinne bleibt auch für uns im Schleswig-Holsteinischen Landtag der Zeitpunkt kritisch: Die Instrumentalisierung eines solchen Themas für den Wahlkampf lehnen wir ab.

 

Ebenso können wir nicht ignorieren, dass es keine einfache Lösung für die tiefen rechtlichen und ethischen Fragestellungen gibt, die hier berührt werden.

 

Wir werden uns daher bei der Abstimmung enthalten.

 

Unsere Enthaltung ist Ausdruck der Überzeugung, dass dieser Entwurf eine sorgfältigere und fundiertere Beratung benötigt, als sie aktuell möglich ist. Gleichzeitig ermutigen wir alle Akteure, die dringend notwendigen Verbesserungen in der medizinischen Versorgung und Ausbildung sofort anzugehen.

Erhöhung des Landesblindengeldes

13. Dezember 2024

Rede zu TOP 23 (Erhöhung des Landesblindengeldes):

 

Mich hat der Antrag der regierungstragenden Fraktionen auch wütend gemacht ­ er hat mich wirklich wütend gemacht. Ich erinnere mich sehr, sehr gut an unsere Haushaltsberatung und auch an die Aussagen des Herrn Staatssekretärs. Und wenn ich ehrlich bin, hat mich eine Aussage auch massiv geärgert. Das war die Aussage, man wolle nicht zu viel erhöhen. Man wolle keine Anreizwirkung schaffen, damit nicht noch mehr Anträge gestellt werden. Das war eine Aussage, die hat mich fassungslos gemacht. Denn was den Menschen zusteht, steht den Menschen zu - und dann kann der Staat nicht sagen, wir wollen eigentlich das so wenig barrierefrei haben, damit das auch bloß nicht abgerufen wird.

 

Ich bin ja eine Freundin des kleinen Karos, insbesondere was Zahlen angeht. Die 47 Euro, die brauchen wir übrigens auch gar nicht mal für bare Münze nehmen. Wie Sie wissen, haben wir ja auch angefragt, wie die voraussichtliche Auslastung des aktuellen Haushaltstitels von 9.427 Euro aussieht. Und da bekamen wir als Antwort: 6.925. Und das hat mich natürlich gleich zum Taschenrechner greifen lassen. Das ist eine Minderauslastung von 36 Prozent. Das wäre eine Erhöhung um 100 Euro, die absolut mit dem Haushaltsentwurf gedeckt wäre. 100 Euro, meine Damen und Herren.

 

Dann wären wir nicht mehr Schlusslicht in der Bundesrepublik Deutschland. Das wäre dann, wenn mich meine Unterlagen nicht täuschen, Sachsen mit 380. Wir hätten also die Chance, die rote Laterne abzugeben. Okay, Hamburg mit 670 Euro ist aktuell mehr als doppelt so hoch. Aber 400 Euro wären mit diesem aktuell bestehenden Haushaltszettel drin.

 

25 Euro wollen sie also nun zugestehen ­ 25 Prozent von dem, was möglich wäre. Das ist nicht in Ordnung. Das ist wirklich nicht in Ordnung!

 

Und was ich Ihnen mal in aller Deutlichkeit sagen möchte: Damit findet noch nicht mal ein Inflationsausgleich statt. Ich habe mir also mal die Mühe gemacht und wir haben mal abgezinst, wie das denn aussieht. Kaufkraftbereinigt entsprechen die 300 Euro von der letzten Anpassung in 2013 heute nur noch 235 Euro. 235 Euro! Das bedeutet faktisch, dass das Blindengeld heute 64 Euro weniger wert ist, als es das noch 2013 war. Und Sie wollen davon allen Ernstes nur 25 Euro ausgleichen?

 

Ich finde, Sie sollten sich schämen. Der Haushaltstitel gibt das Geld her. Wir erwarten hier heute nicht von Ihnen, dass sie den Budgetansatz für 2025 erhöhen. Wir wollen nur nicht, dass Sie Haushaltsreste einbehalten und suggerieren, dass das Landesblindengeld in dieser Höhe zur Verfügung gestellt wird. Das tun Sie nämlich nicht!

 

Wir werden uns heute bei diesem Antrag enthalten. Wir werden ihn nicht ablehnen, weil wir der Meinung sind, es sind 25 Euro mehr für die betroffenen Menschen. Doch es ist nicht gerechtfertigt, diesen Ansatz so niedrig zu fahren.

 

Wir fordern weiterhin, zumindest wie wir es in unserem Antrag gemeinsam mit SSW und SPD gefordert haben, einen vollständigen Ausgleich des Budgetansatzes. 100 Euro sind drin, das habe ich Ihnen vorgerechnet. Sie haben noch mal die Chance, mit Ihren Fraktionsanträgen nachzubessern. Wir erwarten das.

Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

12. Dezember 2024

Rede zu TOP 5 (Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes):

 

Das Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich bis Ende 2024 nachjustiert werden muss. In erster Lesung haben wir hierzu im Oktoberplenum debattiert. Dieses übrigens auch schon auf unseren Wunsch, denn die regierungstragenden Fraktionen äußerten damals ihre Überraschung, warum man diesen Punkt nicht mit der Haushaltsberatung zusammenlegen könnte. Die Änderungen gäben doch keine eigenständige Debatte her.

 

Zwei Gründe machten dieses jedoch erforderlich: Zum einen steckte der Teufel im Detail, zum anderen war es unsere Intention, wichtige Positionen zu stärken beziehungsweise aufzunehmen. Wie heißt es doch auf der Internetseite der Landesregierung? ,Ein wichtiges Staatsziel ist die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land. Auch Gemeinden und Kreise sollen deshalb ihren gerechten Anteil an den Steuereinnahmen erhalten, damit sie die ihnen aufgetragenen Verpflichtungen und sonstigen Aufgaben erfüllen können.`

 

Dann wollen wir doch mal sehen, inwiefern Sie diesem gerecht werden. In der Debatte im Oktober sagte der Fraktionsvorsitzende der CDU lapidar, dass die wegfallenden Landesgelder in Höhe von rund 20 Millionen Euro durch einen neu einzurichtenden Vorwegabzug aus dem kommunalen Finanzausgleich kompensiert würden. Alle Städtebauförderprogramme könnten unverändert fortgeführt werden.

 

Eine Zwischenfrage hierzu meinerseits ließ der Fraktionsvorsitzende der CDU nicht zu. Dem Kollegen Koch schwante natürlich, dass ich ihm das Narrativ einer Kompensation der Städtebaufördermittel über den kommunalen Finanzausgleich zerschießen würde.

 

Es ist nämlich mitnichten eine bloße Kompensation des Landesanteils durch das FAG. Dies würde nämlich bedeuten, dass sich die Mittel im kommunalen Finanzausgleich um die Streichung im Einzelplan 4 erhöhen würden.

 

Was bedeutet somit die Aussage ,wir kompensieren die Landesmittel für die Städtebauförderung über den kommunalen Finanzausgleich` also tatsächlich?

 

Ich übersetze: Wir streichen den Kommunen die Landesmittel für den Städtebau bis auf den letzten Cent. Weil die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel weiterhin genutzt werden sollen, muss die kommunale Familie für die erforderliche Co-Finanzierung von Einzelmaßnahmen in ausgewählten Kommunen selber aufkommen.

 

Das können Sie so machen, es aber so zu verkaufen, als würde sich nichts ändern, ist aus meiner Sicht unredlich. Was dem Ganzen aber die Krone aufsetzt ist, dass Sie die kommunale Familie städtebauliche Maßnahmen finanzieren lassen, die seitens der Landesregierung bereits bewilligt worden sind: 35 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren. Das Innenministerium hat die Förderbescheide unter anderem für das Elmshorner Rathaus vergeben, den Spatenstich gemacht und Kommunen von Mölln bis Flensburg dürfen die Restfinanzierung übernehmen.

 

Meine sehr geehrten Kollegen von Schwarz-Grün, ich bin seit 7,5 Jahren Mitglied in diesem Landtag, aber eine solche Unverfrorenheit ist mir noch nicht untergekommen. Sie untergraben das zwingend notwendige Vertrauen der Kommunen in Zusagen der Landesregierung. Was wollen Sie zukünftig noch einkassieren? Was ist eine Zusage dieser Landesregierung noch wert? Anscheinend nicht einmal mehr das Papier, auf dem sie verfasst wurde. Und das Sie diesen Wortbruch auch noch ohne weitere Aussprache durchwinken wollten, macht es noch unfassbarer. Nicht einmal mehr der nun doch entstandene Widerspruch der Kommunen über diverse Resolutionen und Verlautbarungen der kommunalen Spitzenverbände führt dazu, dass Sie Ihr Vorhaben revidieren.

 

Über die Nachschiebeliste, die uns inzwischen vorliegt, hätten Sie die Möglichkeit hierzu gehabt. Diese Chance haben Sie vertan und die Vertrauensbasis zwischen Land und Kommunen nachhaltig geschadet. Inwiefern ein Vorwegabzug für Städtebau zudem dazu beiträgt, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land herzustellen und die Kommunen ertüchtigt, die ihnen aufgetragenen Verpflichtungen zu erfüllen, bleibt auch Ihr Geheimnis. Wir streichen Ihnen dieses Vorhaben mit unserem Änderungsantrag wieder!

 

Jetzt kommen wir allerdings zu zwei bestehenden Vorwegabzügen und einem potentiell neuen Vorwegabzug, die zur Erfüllung dieser Aufgaben geeignet wären: Es geht um die Förderung von Einrichtungen auf kommunalem Gebiet, die auch von Einwohnern anderer Kommunen beziehungsweise umliegende Gemeinden genutzt werden. Dieses sind Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen, kommunale Lehrschwimmbecken und Tierheime.

 

Erstens: Es bleibt dabei, Schleswig-Holstein hat zu wenig Frauenhausplätze! Dieses Manko hat das Innenministerium bereits 2019 festgestellt und die Bedarfe sind seitdem noch gestiegen. Ich sage es immer wieder: Nirgendwo müssen mehr schutzsuchende Frauen abgewiesen werden als in Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Ein Rechtsstaat hat die Verpflichtung, seine Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt zu schützen. Wir haben Sie im Oktober aufgefordert, die Mittel hierfür im kommunalen Finanzausgleich aufzustocken. Auch diese Chance über die Nachschiebeliste haben Sie verstreichen lassen. Und auch hier täuschen Sie die Öffentlichkeit.

 

Ich zitiere aus dem Flyer der grünen Landtagsfraktion zu ,2,5 Jahre Schwarz-Grün`: ,Schutz von Frauen vor Gewalt gestärkt mit 10 Mio. Euro jährlich`. Was bedeutet, etwas zu stärken? Es bedeutet etwas kräftiger, leistungsfähiger, belastbarer zu machen. Was ist nun also in den letzten 2,5 Jahren passiert? Nichts! Nicht einen Euro haben Sie zusätzlich für Frauenfacheinrichtungen oder Frauenhäuser durch politische Entscheidungen zur Verfügung gestellt. Die Dynamisierung der Mittel um 2,5 Prozent haben wir gemeinsam unter Jamaika beschlossen. Zusätzliche Mittel für Gewaltschutz gibt es nicht bei Schwarz-Grün. Unseren hier vorliegenden Antrag auf Erhöhung der Mittel um 1,6 Millionen Euro für die Frauenhäuser haben Sie bereits im Finanzausschuss eine Absage erteilt.

 

Zweitens: Ungefähr fünfzehn Prozent unserer Kommunen stellen flächendeckend die gesamte Infrastruktur zur Verfügung, die die Schwimmerziehung der Menschen in unserem Küstenland überhaupt ermöglicht. In den letzten Jahren haben zu viele Bäder aufgrund hoher finanzieller Defizite geschlossen. Das Erlernen der Schwimmfähigkeit wird aufgrund fehlender Bäder zunehmend zu einer Herausforderung. Wir dürfen keine weiteren Lehrschwimmbecken in unserem Land verlieren!

 

Fünfzehn Prozent der Kommunen schultern die Defizite der Bäder, die allen Schleswig-Holsteinern zur Verfügung stehen. Immens gestiegene Betriebskosten erfordern eine Mittelerhöhung des Vorwegabzugs um mindestens 7,5 Millionen Euro auf 15 Millionen Euro in 2025 und eine Dynamisierung der Mittel um 2,5 Prozent jährlich analog zu den Frauenhäusern. Diese von uns geforderte Maßnahme hätte das Land noch nicht einmal etwas gekostet. Unter Jamaika haben wir diesen Vorwegabzug eingeführt und hierfür die 7,5 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung gestellt. Es wäre richtig, die Kommunen nun mit demselben Betrag zu beteiligen. Aber nein, Sie finden es wichtiger, dass Lübeck und Wesselburen die Sanierung des Schlossbereichs von Ahrensburg mit 2,1 Millionen Euro finanzieren. Bei den Schwimmstätten wäre eine Erhöhung des Vorwegabzuges tatsächlich angezeigt. Gemeinsam nutzen ­ gemeinsam zahlen. Dass sich die kommunalen Spitzenverbände gegen eine Erhöhung des Vorwegabzuges aussprechen, ist nicht verwunderlich. Immerhin profitieren über 850 Kommunen bisher von einer nahezu kostenlosen Nutzung der Schwimmstätten.

 

Drittens: Die Unterbringung der Fund- und Sicherstellungstiere durch die Kommunen ist und bleibt keine freiwillige, sondern eine pflichtige Aufgabe. Insofern ist die institutionalisierte Unterstützung der Tierheime bei den Betriebskosten überfällig. Die Kommunen sind für die Unterbringung der Tiere verantwortlich. Eine anteilige Finanzierung der Tierheime über den kommunalen Finanzausgleich stellt die Bereitstellung des Versorgungsangebots seitens der Tierheime sicher und verhindert das Risiko der Selbstversorgungspflicht durch die Kommunen, die erheblich teurer ist, als die Bereitstellung der Versorgung durch das Ehrenamt.

 

Für die Tierheime hat die Mittelbereitstellung über das FAG den Vorteil, dass nicht mehr bürokratieüberbordende Verhandlungen mit jeder einzelnen Kommune geführt werden müssen. Alleine im Kreis Pinneberg muss das Tierheim Elmshorn mit fast 30 Kommunen Einzelverhandlungen führen. Das ist ein erheblicher Bürokratieaufwand, der nicht erforderlich sein sollte.

 

Auch hier hätten Sie die Chance gehabt, über die Nachschiebeliste nachzubessern. Sie sind jedoch weder bereit, den Kahlschlag bei den Landesmitteln für die Tierheime zurückzunehmen, noch sehen Sie die Verantwortung der Kommunen für die Fundtiere. Es sollte auch im Sinne der Kommunen sein, zu wissen, dass die Tierheime verlässliche Partner bleiben. Ja, Tiere streiken nicht für ihre Rechte, aber sie sollten sich nicht darauf verlassen, dass die vielen Ehrenamtler in den Tierheimen davor zurückschrecken.

 

Vielleicht kommen wir ja bald dahin, dass die Tiere im Fundbüro abgegeben werden! Und eine Katzenschutzverordnung wollen Sie auch nicht erlassen. Tierschutz kommt im Vokabular von Schwarz-Grün nicht vor.

 

Sie werden heute alle unsere Vorschläge ablehnen. Das ist Ihr politisches Recht. Dass Sie aber versucht haben, jeglicher Konfrontation mit unseren Argumenten aus dem Weg zu gehen, ist nicht in Ordnung. Mit Verweis auf die Dringlichkeit der Überarbeitung des FAG haben Sie die von uns geforderte mündliche Anhörung abgelehnt. Dieses war ein reiner Vorwand, insbesondere, um sich nicht mit der Kritik an Ihrem Vorgehen mit den Städtebaumitteln auseinandersetzen zu müssen. Sie können uns weiterhin mündliche Anhörungen verweigern, wir tragen die wichtigen Anliegen dieses Landes trotzdem in die Öffentlichkeit.

 

Ihren lautlosen Bruch von Zusagen werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen!

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