Annabell Krämer MdL
Annabell Krämer MdL

Senkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie ist überfällig

19. Juni 2025

Rede zu TOP 9+15 (Gemeinsame Beratung a) Gastronomie stärken b) Senkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie ist überfällig ­ Schwarz-Grün darf das Gastro-Sterben nicht weiter in Kauf nehmen):

 

Die Lage der Gastronomie ist angespannt. Für viele Gastronomen geht es nicht ums Leben, sondern ums Überleben. Gestiegene Betriebskosten, erhöhte Bürokratie und Personalmangel ­ das sind nur drei der Herausforderungen, die unsere Gastronomen derzeit händeln müssen.

 

Die Gastronomiebranche hat sich seit Corona nicht wieder erholt. Machen wir das einmal exemplarisch an einem Rechenbeispiel anhand der Personalkosten fest: Während 2019, also vor Corona, noch ein Mindestlohn von 9,19 Euro galt, sind es in 2025 bereits 12,82 Euro. Ein Gastronom, der drei Vollzeitangestellte beschäftigt, zahlt in 2019 Personalkosten in Höhe von 4.410 Euro, während diese in 2025 bereits bei 6.153 Euro liegen. Das sind 1.743 Euro, die zusätzlich erwirtschaftet werden müssen. Gestiegene Mieten, Gas- und Stromkosten kommen noch hinzu. Die Lebensmittelpreise sind zum Vorjahr um fast zehn Prozent gestiegen. Dennoch befürchten viele Gastronomen durch höhere Preise noch mehr Gäste zu verprellen. Denn insgesamt kommen die Gäste ohnehin seltener als vor der Pandemie. Es ist also kaum verwunderlich, dass die Gaststättenbetreiber jährlich einen erheblichen realen Umsatzrückgang zu verzeichnen haben. In 2024 ist der reale Umsatz im Gaststättengewerbe um 4,7 Prozent geringer ausgefallen als im Vorjahr. Im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 sind es sogar 16,2 Prozent weniger Umsatz.

 

In der letzten Debatte Ende 2023 zur Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes für Gewerbebetriebe äußerte sich die Landesregierung im Plenum noch getreu dem Motto: Wasch mich, aber mach mich nicht nass. Die Gastronomen durch eine Senkung der Umsatzsteuer entlasten: Ja, aber bitte auf Kosten des Bundes. Das ist unter dem Gesichtspunkt der Steuerverteilung einer Gemeinschaftsteuer schon fragwürdig. Die Verteilung sieht doch grundsätzlich so aus: Der Bund erhält 49 Prozent, die Länder 48 Prozent und die Kommunen rund 3 Prozent. Eine Ermäßigung, die grundsätzlich alle befürworten, muss auch solidarisch von allen Ebenen getragen werden.

 

Mittlerweile lesen wir, dass die Finanzministerin den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie insgesamt kritisch sieht. Sie hält laut NDR nichts davon, einzelne Branchen zu unterstützen. Die Wirtschaft müsse gestärkt werden, aber die Maßnahmen des Staates müssten in die Breite wirken. Neu ist Ihnen dann wahrscheinlich, dass Speisen in Fleischereien, Bäckereien oder Imbissen ohne Sitzplätze bereits mit nur sieben Prozent besteuert werden. Auch auf Speisen, die mitgenommen oder geliefert werden, gilt dieser Steuersatz. Es geht also nicht um eine reine Unterstützung einzelner Branchen, sondern auch um eine steuerrechtliche Gleichbehandlung innerhalb einer Branche. Und man könnte ja auch das eine tun, ohne das andere zu lassen.

 

Die einzigen die aktuell profitieren, sind die Systemgastronomen. Während McDonalds und andere Ketten in Deutschland fleißig expandieren, trifft es die inhabergeführte Einzelgastronomie hingegen umso härter. Das sind die kleinen Bistros, Gasthäuser und Restaurants, die unsere Innenstädte lebendig halten und das kulturelle und gesellschaftliche Leben in den Dörfern prägen. Die Gastronomie in Schleswig-Holstein ist eine tragende Säule unseres wichtigen Wirtschaftszweiges Tourismus. Wir sehen vermehrt Restaurants, die an einigen Tagen geschlossen haben. Das mag vielfach an fehlenden Arbeitskräften liegen. Die gestiegenen Kosten führen allerdings auch dazu, dass sich die Öffnungszeiten auf die begrenzen, die hoch frequentiert sind.

 

Wir Freie Demokraten stehen an der Seite der Gaststätten und fordern die Landesregierung auf hinzuschauen. Unterstützen Sie die Initiative der Bundesregierung und zeigen Sie Haltung, damit das Gastro-Sterben ein Ende hat.

Große Anfrage 'Förderprogramme in Schleswig-Holstein'

18. Juni 2025

Rede zu TOP 4 (Große Anfrage ,,Förderprogramme in Schleswig-Holstein"):

 

3.033-mal ­ so häufig kommt auf den 211 Seiten die Angabe ,Keine Antwort` vor. Hinzu kommen noch ,nicht bekannt`, ,keine systematische Erfassung` oder ,Fehlanzeige`. Die Aufzählung ist im Übrigen nicht abschließend. Wir haben diese große Anfrage nicht gestellt, um die Verwaltung zu beschäftigen ­ wir wissen, wie viel Arbeit eine solche Anfrage macht. Wir haben sie gestellt mit einem ernsthaften Anliegen: Erkenntnisgewinn. Eine wesentliche Erkenntnis, die wir wohl gewinnen mussten, ist die, dass die Landesregierung nicht im Ansatz durch ihren eigenen Förderdschungel durchsteigt.

 

Aber fangen wir vorne an: In 2022 forderte der Finanzausschuss mit Drs. 20/3622 die zuständigen Ressorts auf, geförderte Maßnahmen zukünftig aktiver zu begleiten, den Mittelabfluss zu überwachen und insbesondere den antragsentsprechenden Mitteleinsatz zu kontrollieren. Außerdem bat der Finanzausschuss das Finanzministerium zu prüfen, inwieweit durch Bündelungen von Zuständigkeiten und weitere Verfahrensvereinfachungen gerade bei zeitkritischen Förderprogrammen die Abläufe noch einfacher und verwaltungseffizienter angelegt werden können.

 

In den Bemerkungen des Landesrechnungshofes der letzten Jahre und nun auch ganz aktuell wird immer wieder Kritik an Förderungen geübt: In 2023 wird aufgezeigt, dass Doppelförderungen zu spät erkannt wurden. In 2024 wird das Klimaschutz-Programm für Bürgerinnen und Bürger kritisiert, denn der Nutzen für das Klima bleibt unbekannt. In 2025 äußert der Landesrechnungshof beim DigiBonus-Programm in zahlreichen Fällen Zweifel, dass die Mittel im Sinne des Zuwendungszwecks ausgegeben wurden. Er wies außerdem darauf hin, dass Doppelstrukturen anderer staatlicher Stellen vermieden werden sollten. Vor diesem Hintergrund haben wir eine große Anfrage gestellt.

 

Wir wollten wissen:

Wie viele Förderprogramme gibt es in Schleswig-Holstein?

Wie ist das Gesamtvolumen, das für Förderungen ausgegeben wird?

Wie viel davon entfällt auf die EU- oder Bundesförderungen und wie viel muss das Land kofinanzieren?

Wie hoch sind die Kosten, die mit der Abwicklung der Programme zusammenhängen und wie viel Bürokratie fällt an?

Wer sind die Empfängergruppen?

Wie digitalisiert sind diese Prozesse bereits?

Welche Ziele werden damit verfolgt und werden diese Ziele damit auch erreicht?

Gibt es Doppelförderungen, wie werden diese vermieden oder beseitigt?

Gibt es Kumulierungsverbote?

Aber vor allem: Steht hinter den vielen Einzelförderungen eine Strategie?

 

Statt eines umfangreichen Erkenntnisgewinns haben wir ein eindrucksvolles Dokument des politischen Scheiterns dieser Landesregierung erhalten. Das beginnt bereits damit, dass sich die Ressorts nicht auf eine Definition für den Begriff ,Förderprogramm` einigen können. Während sich das Justiz-, das Innen-, das Umwelt, das Wirtschafts- und das Landwirtschaftsministerium abstimmten, legt das Bildungsministerium eine eigene Definition zugrunde und das Sozialministerium wendet gar keine an. Die Staatskanzlei wird in der Aufzählung nicht einmal erwähnt. Dabei bleibt es aber nicht. Das Finanzministerium nimmt sich völlig aus der Verantwortung, als hätte es mit den Förderungen nichts zu tun.

 

Sehr geehrte Frau Finanzministerin, Sie sind für den Haushalt insgesamt verantwortlich. Es ist Ihr Job, den Überblick zu behalten und gegebenenfalls zu lenken. Stattdessen hat das Finanzministerium nur die Auswertung vorgenommen, soweit die Ressorts Antworten geliefert haben. Und die Antworten wurden nicht immer geliefert. Die Beantwortung ist durchzogen von fehlenden Angaben und offen gebliebenen Fragen. Auch die Endredaktion hat offensichtlich nicht stattgefunden, ansonsten kann ich mir Antworten wie ,Nein, und die Notwendigkeit, diese Fragen in der Häufigkeit zu wiederholen, erschließt sich mir nicht`, kaum erklären. Insgesamt lässt sich über die gesamte Beantwortung feststellen, dass die Antworten wenig plausibel und die Belastbarkeit der Zahlen fragwürdig sind.

 

Das Land Schleswig-Holstein ist hoch verschuldet, finanziert sich jahrelang über Notkredite und nimmt weiter immer neue Schulden auf. In angespannten Haushaltszeiten, in denen Lehrerstellen gestrichen werden und über Minimalbeträge im Opferschutz, beim Blindengeld oder für Tierheime diskutiert werden muss, sollte es selbstverständlich sein, alle Ein- und Ausgabenbereiche einer Überprüfung zu unterziehen. Dass die Landesregierung in völliger Unkenntnis darüber ist, welches Gesamtvolumen die Förderprogramme ausmachen, welche Bürokratie dahintersteht und wie viel Personal damit befasst ist, ist unverantwortlich. Dass diese Antworten durchaus gegeben werden können, zeigt eine vergleichbare große Anfrage in NRW.

 

Aber auch die Zahlen und Antworten, die wir bekommen haben, sprechen für sich: Die Anzahl der Förderprogramme hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Aber alleine in dieser Wahlperiode sind rund 19 Prozent der Förderprogramme neu hinzugekommen. Das sind 62 neue Förderprogramme, die alleine durch diese Regierung neu aufgelegt wurden. Eines meiner Lieblingsprogramme ist dabei die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität im Tourismus. Auch wenn dieses Programm pro Jahr ,nur` 150.000 Euro ausmacht, zeigt dieses Programm die absurden Auswüchse der Förderpolitik: Hiermit fördert der Steuerzahler nämlich unter anderem naturnahe Heckenbepflanzung oder das Aufstellen von sogenannten Insektenhotels bei Gastronomen und Beherbergungsbetrieben. Ich schätze, die meisten Gastronomen stehen aktuell vor ganz anderen Herausforderungen ­ aber da sprechen wir nachher drüber. Das ist allerdings eines der Programme, das ausschließlich in Papierform beantragt werden konnte. Und es ist lange nicht das einzige.

 

Für 37 Prozent der Förderprogramme können die Anträge ausschließlich in Papierform gestellt werden. Was das für skurrile Auswirkungen haben kann, erlebten wir Ende letzten Jahres, als sich die Vertreter der Kommunen vor den Briefkästen der IB.SH bis um Mitternacht die Beine in den Bauch standen. Und das alles, weil die ,Förderung` des Ganztagsausbaus völlig überzeichnet ist. Was das an Bürokratiekosten ­ auch auf kommunaler Ebene ­ bedeutet, ist wieder einmal unklar. Das ist aber nur eines der vielen Förderprogramme, die den Kommunen ,zugutekommt`. Insgesamt sind bei 32 Förderprogrammen alleine die Kommunen antragsberechtigt. Häufig mit erheblichem Aufwand dahinter. In 2025 ist gerade wieder eins dazu gekommen: zur Ortskernentwicklung. Ein nachvollziehbares Anliegen. Ich werde aber einmal kurz darstellen, welche Anforderungen an die Voraussetzungen gestellt werden:

 

Die Ortskernentwicklungskonzepte müssen eine Kurzbeschreibung des Gemeindegebiets bzw. der Gemeindegebiete beinhalten, eine Analyse der Stärken und Schwächen des Gebiets beinhalten, eine Darlegung der Entwicklungsstrategie und der wichtigsten Projekte beinhalten, die Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Gemeinde, den Ort oder den Kooperationsraum darstellen, eine Erhebung des Innenentwicklungspotenzials bzw. Ansätze zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme beinhalten und die Möglichkeiten der Digitalisierung und Datennutzung berücksichtigen sowie unter Einbindung thematisch relevanter Akteure und der Bevölkerung erstellt werden.

 

Und das steht nur exemplarisch für etliche bürokratielastige Verfahren. Rund 17 Prozent der Förderprogramme stellen Kleinstförderungen dar mit bis zu 1.000 Euro je Fördergegenstand. Naturgemäß haben diese Förderungen einen hohen Bürokratieaufwand. Die Landesregierung ist jedoch weder in der Lage, den Bürokratieaufwand der Landesverwaltung noch den der Antragsteller zu benennen. Gerade unsere Kommunen, die ohnehin finanziell am Limit sind, sollten dringend entlastet statt durch komplizierte Anforderungen noch zusätzlich belastet werden.

 

Ich könnte noch weiter ausführen, aber die Zeit habe ich nicht. Festzuhalten bleibt, dass es dringend an der Zeit ist, den Förderdschungel in Schleswig-Holstein zu lichten. Es braucht eine politische Strategie mit klar definierten und vor allem messbaren Zielen. Das Finanzministerium muss seinem Namen gerecht werden und den Überblick behalten. Es braucht daher ein zentrales Fördermittelmanagement in Schleswig-Holstein zur Steuerung der Ziele, zur Vermeidung von Doppelförderungen und für das Controlling. Und zuletzt braucht es ein einheitliches Antrags- und Bearbeitungsportal innerhalb der Landesverwaltung. Wir werden Sie nicht aus der Pflicht lassen.

Untätigkeit der Behörden auf Kosten der Tiere und Betreuungsstationen

5. Juni 2025

Zu der in Quickborn gefundenen und in einer Wildtierauffangstation untergekommenen Anakonda:

 

Wildtier- und Artenschutz wird vom Land Schleswig-Holstein unverhältnismäßig auf das Ehrenamt übertragen. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung den Wildtierauffangstationen in 2025 wie auch den Tierheimen die finanziellen Zuwendungen gestrichen hat, ist es unverständlich, dass keine Unterstützung der zuständigen Behörden erfolgt. Die Zuständigkeitsdebatten der Behörden finden auf dem Rücken des Wohles der Tiere statt. Ich erwarte von der Unteren Naturschutzbehörde, unverzüglich tätig und seiner Verantwortung gerecht zu werden.

An Schleswig-Holstein darf die Erhöhung der Pendlerpauschale nicht scheitern

4. Juni 2025

Die Landesregierung muss die Pläne der Bundesregierung zur Erhöhung der Pendlerpauschale unterstützen. Die FDP-Fraktion hat einen Antrag für die kommende Landtagssitzung eingereicht, der die Landesregierung auffordert, im Bundesrat der Erhöhung zuzustimmen. Dazu:

 

Die Erhöhung der Pendlerpauschale ist überfällig, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spürbar zu entlasten. Der Ministerpräsident muss dafür sorgen, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat zustimmt und nicht versucht, sie zu verhindern. Denn wenn man die Interviews der grünen Finanzministerin liest, muss man feststellen, dass die Grünen beim Thema Pendlerpauschale anscheinend nach wie vor völlig faktenfrei unterwegs sind. Sechs Jahre, nachdem Robert Habeck seine Wissenslücke offenbart hat, beweist auch Finanzministerin Schneider völlige Ahnungslosigkeit. Da auch Pendler mit E-Autos und Bahnfahrer die Pendlerpauschale erhalten, ist die pauschale Stigmatisierung von Langstreckenpendlern nicht nur falsch, sondern auch unfair.

 

Ich finde es vermessen, wenn sich Politiker gegen die Lebensrealität der Menschen stellen. Auf der einen Seite sollen die Arbeitnehmer so flexibel wie möglich sein, auch im Berufsleben, aber das dann bitte auf eigene Kosten. Kaum jemand arbeitet heute noch sein Leben lang im selben Job. Wer also nicht ständig seine Familie aus dem gewohnten Umfeld reißen möchte, der nimmt für den neuen Job längere Wege in Kauf. Ich finde es irritierend, dass die Finanzministerin diese Menschen bestrafen und nicht entlasten möchte. Die geplante Erhöhung auf 38 Cent ist wirklich das Minimum, eigentlich müsste die Erhöhung noch viel höher ausfallen. Daniel Günther muss jetzt Überzeugungsarbeit leisten, denn an Schleswig-Holstein darf die Erhöhung der Pendlerpauschale nicht scheitern.

Druck der Opposition hat gewirkt

22. Mai 2025

Zur heutigen Finanzausschusssitzung:

 

Eine verfassungswidriger Haushalt ist umgehend zu heilen. Wir sind erleichtert, dass die Koalition nach intensiver Beratung zugänglich für unsere Argumente war. Wir werden noch vor der Sommerpause einen Nachtragshaushalt 2025 beschließen können. Dadurch ist uns ein erneuter Gang vor das Verfassungsgericht erspart geblieben. Opposition wirkt.
 

Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder umfassend verbessern

22. Mai 2025


Rede zu TOP 23 (Situation Alleinerziehender und ihrer Kinder umfassend und nachhaltig verbessern):

 

Ich freue mich sehr, dass ­ nachdem wir Freie Demokraten bereits zwei Anträge eingebracht haben ­ nun auch der SSW die Alleinerziehenden mit einem Antrag in den Fokus nimmt. Ich finde es richtig und wichtig, dass wir die Probleme, mit denen insbesondere Alleinerziehende konfrontiert sind, weiter beleuchten. Eines ist mir allerdings besonders wichtig. Ich habe im Februar darauf hingewiesen, dass Alleinerziehende erheblichen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind und die aktuellen steuerlichen Entlastungsbeträge ab dem zweiten Kind ein Hohn sind. Ab dem zweiten Kind beträgt der jährliche steuerliche Entlastungsfreibetrag lediglich 240 Euro. Bei einem unterstellten durchschnittlichen (nicht Grenz-) Steuersatz von 20 Prozent beträgt der Freibetrag jährlich 48 Euro oder aber vier Euro im Monat. Mein Sohn würde sagen, ein halber Döner! Ich bitte deshalb darum, dass wir dieses Problem nun nicht als eines unter vielen betrachten, dass wir uns als schleswig-holsteinischer Landtag wirklich dafür stark machen, dass dieser Freibetrag ­ wie von uns im Februar eingebracht ­ endlich erhöht wird.

 

Es muss einen finanziellen Unterschied geben, wenn Alleinerziehende diese Anstrengungen auf sich nehmen, um den Bezug von Sozialleistungen zu verhindern oder zu reduzieren. Jede fünfte Familie in Deutschland ist alleinerziehend. Selbst in Beschäftigung haben Alleinerziehende noch immer das höchste Armutsrisiko ­ ansteigend, je mehr Kinder in einem Haushalt leben. Es muss unser aller Ziel sein, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen ­ strukturell aber auch finanziell.

 

Ich möchte noch kurz auf den zweiten Antrag von uns Freien Demokraten zum Thema Alleinerziehende kommen. Und bei der Vorbereitung zu dem heutigen Antrag war ich wirklich sprach- und fassungslos! Vor über eineinhalb Jahren habe ich mich außerordentlich gefreut, dass Sie alle zusammen meiner Auffassung gefolgt sind, dass es möglich sein muss, dass ein alleinerziehendes Elternteil ohne Zustimmung des zweiten Elternteils ein Taschengeldkonto für sein Kind eröffnen können muss. Bisher kann es dieses ohne Zutun des anderen Elternteils in der Regel nicht erfolgen. §110 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird umgangssprachlich gerne ,Taschengeldparagraph` genannt. Kinder sollen somit ohne Zustimmung der Eltern im gewissen Umfang über kleine finanzielle Mittel bestimmen können. Wie widersprüchlich ist es in diesem Kontext, dass andererseits kein Elternteil allein ein Konto für sein Kind eröffnen darf, auf dem die von ihm übertragenen Gelder verwaltet werden. Was ist die Konsequenz?

 

Beispiele aus der Praxis zeigen uns, dass Kinder von getrennten Eltern oft kein Taschengeldkonto erhalten oder die Eröffnung sehr langwierig und mit bürokratischen Hürden für die Eltern bzw. das Elternteil und die Kreditinstitute verbunden ist. In diesen Fällen werden Trennungskinder in ihrer finanziellen Bildung benachteiligt ­ über die wir bereits mehr als einmal in diesem hohen Hause gesprochen haben. Dabei ist es doch gerade unser gemeinsames gesellschaftliches Ziel, dass der eigenverantwortliche Umgang mit Geld frühzeitig von allen erlernt wird. Wir Parlamentarier waren uns einig, dass wir die Eröffnung eines Taschengeldkontos entbürokratisieren wollen. Was war die Aussage von der CDU-Ministerin von der Decken? Wir brauchen keine Änderung der Gesetze, Alleinerziehende hätten ja die Chance, die Kontoeröffnung gerichtlich einzuklagen. Unfassbar! Sie missachten den Parlamentsbeschluss, indem Sie bis heute keinen Antrag im Bundesrat eingebracht haben. Aus meiner Sicht ist das ein Skandal! Sie will nicht ­ sie handelt nicht! So ernst meint es die CDU also tatsächlich mit dem Bürokratieabbau! Frau Ministerin, der Beschluss war einstimmig. Ich erwarte Ergebnisse.

 

Zurück zum Antrag des SSW: Bei dem Unterhaltsvorschussgesetz, der Senkung der Kita-Gebühren, dem Ausbau der Ganztagsplätze und den qualifizierten Beratungsangeboten haben Sie mich an Ihrer Seite. Einige Positionen sind allerdings nicht finanzierbar. Es ist nicht richtig, wenn wir unrealistische Hoffnungen wecken. Aber: Bei einer Ausschussüberweisung haben Sie mich im Boot ­ insbesondere, wenn wir noch einmal über das Taschengeldkonto und den Entlastungsfreibetrag sprechen.

Regierungserklärung 'Neue Rahmenbedingungen für den Landeshaushalt 2025'

21. Mai 2025


Rede zu TOP 1 + 34 + 35 (Gemeinsame Beratung:

a) Regierungserklärung ,,Neue Rahmenbedingungen für den Landeshaushalt 2025",

b) Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts ­ Tilgungsgesetz unverzüglich anpassen,

c) Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts ­ Landeshaushalt 2025 verfassungskonform unverzüglich aufstellen): 

 

Mit dem Haushalt 2025 hat die Landesregierung den vierten verfassungswidrigen Haushalt in Folge vorgelegt. Ein Blick zurück: Mit dem Nachtragshaushalt im Dezember 2022 haben Sie bei einer Auslastung von gerade einmal 37 Millionen Euro den bestehenden Ukraine-Notkredit von 400 Millionen Euro um eine Milliarde erhöht. Und das, obwohl bereits absehbar war, dass der Haushalt mit einem hohen Überschuss abschließen würde. Eine Feststellung der finanziellen Beeinträchtigung der Finanzlage, Begründung und Darlegung des sachlichen Veranlassungszusammenhangs? Fehlanzeige ­ stattdessen ein Vorratsbeschluss für die folgenden Jahre gleich mit. Bereits dieser Nachtrag war evident verfassungswidrig und darauf haben wir bereits damals hingewiesen.

 

Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat Ihre Haushaltspraxis der überjährigen Beschlüsse erwartungsgemäß gekippt. Die Konsequenz? Es gab für den Haushalt 2023 einen rückwirkenden Notlagenbeschluss, jedoch ohne den zwingend erforderlichen Nachtragshaushalt. Es fehlte somit an politisch legitimierten Kreditermächtigungen. Auch der Haushalt 2023 war somit evident verfassungswidrig. Nicht nur der Wissenschaftliche Dienst des Landtags hat das bestätigt, sogar Finanzministerin Heinold selbst verwies damals auf den eigentlich erforderlichen Nachtragshaushalt. Sie sprach von ,faktischer Unmöglichkeit` aufgrund der Kürze der Zeit. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat es im Bund hingegen verfassungskonform hinbekommen. Da wir aber damals noch keine zweite Fraktion für den Weg zum Landesverfassungsgericht hatten, war das der Landesregierung egal. Wo kein Kläger, da kein Richter.

 

Nachdem Sie Ihre Notkreditpolitik in 2024 dann aber auf die Spitze getrieben haben, war die SPD dankenswerterweise bereit, mit uns vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen. Seit dem 15. April 2025 haben wir schwarz auf weiß, dass der Haushalt 2024 verfassungswidrig ist.

 

Und das Urteil ist eindeutig:

1. Hinsichtlich der erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage ist Schwarz-Grün der Darlegungsanforderung nicht gerecht geworden.

2. Die Maßnahmen stehen vielfach nicht in einem sachlichen Veranlassungszusammenhang zu der vermeintlichen Krise.

 

Zum Teil wurden die Maßnahmen nicht einmal als plausibel anerkannt. Und ­ als ob das nicht genug wäre ­ es fehlt ein wirksamer Tilgungsplan. Eine größere Klatsche kann man sich vor Gericht gar nicht holen.

 

Und auch der Haushalt 2025 ist evident verfassungswidrig: Wir haben immer wieder und mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die Haushalte verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen stehen. Beim Nachtragshaushalt 2022 und bei den Haushalten 2023, 2024 und 2025 haben wir vehement auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen. Sie haben alle Bedenken ins Lächerliche gezogen und fröhlich verfassungswidrige Haushalte beschlossen. Anstatt unsere Warnungen ernst zu nehmen, hat die Koalition von Schwarz-Grün lieber auf Durchzug geschaltet, uns belächelt und versucht, uns zu belehren. Dass diese längst offensichtliche Erkenntnis erst durch ein verfassungsgerichtliches Urteil erzwungen werden musste, ist ein haushaltspolitisches Armutszeugnis. Vorausschauendes, solides und verfassungskonformes Haushalten ist keine Option ­ es ist die Pflicht einer Landesregierung.

 

Das war Verfassungsbruch mit Ansage! Und das Vorgehen im Nachgang des Urteils schließt nahtlos an die bisherige dreiste Praxis an: Es folgten zwar die großen Demutsbekundungen und Versprechen in den Presseerklärungen im Nachgang zum Urteil ­ gehandelt wird aber nach wie vor nicht. Wenn der Ministerpräsident erklärt, die Regierung würde ab sofort Folgerungen ziehen, dann frage ich mich ernsthaft, welche das sein sollen? Denn gerade nach dieser vollmundigen Ankündigung verwundert es schon sehr, dass die Finanzministerin über einen Monat lang nicht in der Lage ist, einen Erlass herauszugeben, der sicherstellt, dass von einer vom Gericht für nichtig erklärten Norm kein Gebrauch mehr gemacht wird. Über einen Monat! Vielleicht finden Sie die nächsten Monate doch nochmal Zeit und prüfen Ihre gesamten Vorschriften auf die Vereinbarkeit mit der Landesverfassung.

 

Das war ja nicht die einzige Ermächtigungsnorm im Haushaltsgesetz, die das Finanzministerium zur Einrichtung und Änderung von Titeln sowie Haushaltsvermerken berechtigt. Während die Finanzministerin im April noch verkündet hat, sie werde sorgfältig prüfen, welche Folgen das Urteil für den Haushalt 2025 hat, will sie davon aktuell nichts mehr wissen. Viel schlimmer noch: Für sie spielt es keine Rolle mehr, weil sie aufgrund der neuen Verschuldungsmöglichkeiten über die Grundgesetzänderung komfortabel auf die Inanspruchnahme der Notkredite in 2025 verzichten kann. Ich sage Ihnen das in aller Deutlichkeit: Auch der Haushalt 2025 ist aus unserer Sicht verfassungswidrig.

 

Die Finanzministerin verlautbarte im Finanzausschuss letzte Woche, sie ginge davon aus, dass der Haushalt 2025 verfassungskonform wäre. Auf meine Frage, ob man das Urteil des Landesverfassungsgericht für den Haushalt 2025 durchdekliniert hätte, folgte ein ,nein`. Das Landesverfassungsgericht hätte schließlich auch mehrere Monate für das Urteil gebraucht. Nein, Frau Ministerin, hier machen Sie sich einen zu schlanken Fuß. Ich helfe wieder einmal gerne: Fangen wir mit dem ersten Punkt an: Die fehlende Darlegung der erheblichen Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage ­ ich zitiere Textziffer 150: ,Für das Tatbestandsmerkmal der erheblichen Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage [...] heißt das, dass die Überlegungen zu den wesentlichen Elementen der Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsbewertung nicht nur tatsächlich stattgefunden, sondern auch in den Beschluss- und Gesetzesmaterialien Niederschlag gefunden haben müssen.`

 

Textziffer 161 ergänzt: ,Der Umstand, dass eine Notlage bereits im vorhergehenden Haushaltsjahr festgestellt wurde, macht eine Begründung in diesem Haushaltsjahr nicht entbehrlich.` Erfolgte eine Begründung? Wieder nicht ­ hier können wir eigentlich schon aufhören, Verfassungsbruch belegt. Machen wir aber weiter ­ zweitens: Der erforderliche sachliche Veranlassungszusammenhang zwischen Maßnahmen und der vermeintlichen Krise. Hier empfehle ich exemplarisch Textziffer 171: ,Voraussetzung ist also ein konkreter Bezug zwischen der Krise und den durch die notlagenbedingte Kreditaufnahme finanzierten Maßnahmen zur Krisenbewältigung. Die [...] finanzierten Maßnahmen müssen gerade auf die Notlage als Anlass rückführbar und geeignet sein die Bewältigung und Überwindung der Notlage [...] zu fördern.`

 

Gerne auch Textziffer 181: ,Für Investitionen oder Unterstützungen bestimmter Wirtschaftsbereiche sowie für solche Maßnahmen, [...] die sich zwischenzeitlich als permanente Veränderung herausgestellt hat, bedarf es einer besonderen, ausdrücklichen und konkreten Darlegung eines sachlichen Veranlassungszusammenhangs zur Notlage.`

 

Was finden wir denn nun im Haushalt 2025 für Ansätze? Dekarbonisierung der Wirtschaft 29 Millionen Euro, Technologieprojekte zur Batteriezellenforschung vier Millionen Euro, Erwerb von Geräten fünf Millionen Euro, Ausgaben aufgrund von Werkverträgen 22 Millionen Euro ­ übrigens genau diese Werkverträge wurden vom Landesverfassungsgericht gerügt, Wasserstoffstrategie 12 Millionen Euro, und natürlich Northvolt...

 

Ich kann es Ihnen nicht ersparen. Textziffer 187: ,Diejenigen Maßnahmen, die sich auf gestiegene Energiepreise, generelle Kostensteigerungen und die Beschleunigung der Energiewende beziehen [...], zielen auf einen Ausgleich einer krisenbedingten Entwicklung ab, die sich [...] zwischenzeitlich als permanente Veränderung herausgestellt hat. Die nach [...] den dargelegten Maßstäben erforderliche konkrete Darlegung eines sachlichen Veranlassungszusammenhangs zur Notlage liegt insofern nicht vor.`

 

Diese Landesregierung ignoriert das Urteil des Landesverfassungsgerichtes. Sie wollen ­ unter dem Deckmantel der Gesamtdeckungsfähigkeit des Haushaltes ­ die Notkredittitel zudem weiterhin bebuchen. Und sobald der Bund die Tür zu zusätzlichen Verschuldungsmöglichkeiten öffnet, sollen im Haushaltsvollzug die Notkredite gegen die neuen Verschuldungsspielräume ausgetauscht werden. Was dem Fass aber den Boden ausschlägt ist, dass Sie offenkundig den Verfassungsbruch erst heilen wollen, wenn die neuen Verschuldungsmöglichkeiten mittels Durchführungsgesetz anwendbar sind. Ich sage es noch einmal: Sie ignorieren das Urteil des Landesverfassungsgerichts.

 

Im Klartext: Wir haben im aktuellen Haushalt eine Deckungslücke von 272 Millionen Euro. Und nur weil Sie sich einen vermeintlichen Plan zurechtgelegt haben, besteht noch keine politische Legitimation für die Umsetzung. Die Erhöhung einer globalen Minderausgabe stellt eine Verpflichtung für die Landesregierung dar, Einsparungen im laufenden Haushalt vorzunehmen. Diese Entscheidung über Einsparungen obliegt aber dem Haushaltsgesetzgeber. Und dieser Beschluss ist durch einen ordentlichen Nachtragshaushalt zu fassen. Sie verschließen die Augen vor der Haushaltsrealität, in der Hoffnung, dass der Geldregen des Bundes alle Probleme lösen wird. Es ist jedoch noch völlig unklar, wann die Ausführungsgesetze in Kraft treten werden und in welcher Höhe Schleswig-Holstein dann Kredite in Anspruch nehmen darf. Sie spielen Glücksspiel mit dem Landeshaushalt. Wir erwarten von Schwarz-Grün, dass sie sich endlich der Verantwortung stellen. Und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt.

 

Schleswig-Holstein braucht verlässliche, rechtssichere und unverzügliche Lösungen. Ziel muss es sein, verfassungswidrige Zustände umgehend abzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land müssen sich auch tagtäglich an Recht und Gesetz halten. Rechtsstaatlichkeit gilt für uns alle. Wir fordern CDU und Grüne daher auf, das Urteil jetzt vollumfänglich beim laufenden Haushalt 2025 zu berücksichtigen. Der Entwurf für einen Nachtragshaushalt muss noch vor der Sommerpause vorlegt werden. Und das ist auch ohne Globale Mehreinnahme möglich. Denn es braucht für die Tilgung der Notkredite aus 2024 im Rahmen der nächsten Finanzplanung lediglich einen entsprechenden Tilgungsplan. Sofern die Verschuldungsmöglichkeit im Herbst tatsächlich kommt, können Sie Ihre gewünschte Umschuldung immer noch mit einem zweiten Nachtragshaushalt realisieren. Fakt ist: Die Notkreditermächtigungen in 2025 sind nicht rechtmäßig. Da sie die Mittel aber noch ausgeben, besteht ein unverzüglicher Handlungszwang in Form eines Nachtragshaushalts. Die Zeit der schwarz-grünen Taschenspielertricks muss ein Ende haben, diese gefährden das Vertrauen in die Demokratie.

 

Mit der Landesverfassung spielt man nicht. Ja, eine Zweidrittelmehrheit verführt schnell zur Arroganz der Macht. Das haben Sie mit dem Nachtragshaushalt 2022, und den Haushalten 2023, 2024 und 2025 bewiesen. Ich habe damals schon an Ihr Gewissen appelliert ­ auch durch namentliche Abstimmungen. Heilen Sie den Haushalt 2025 jetzt! Es wird Zeit, dass Schwarz-Grün den ersten verfassungskonformen Haushalt aufstellt.

Die Landesregierung muss endlich den Vorwärtsgang einlegen

20. Mai 2025

Zur heute von Finanzministerin Silke Schneider vorgestellten Mai-Steuerschätzung:

 

Höchste Zeit, dass die Landesregierung endlich wirtschaftspolitische Impulse setzt. Die heute vorgestellten Zahlen sind insbesondere für die Kommunen besorgniserregend, denn die Gewerbesteuer bricht deutlich ein. Schleswig-Holstein braucht Wirtschaftswachstum, damit die Konjunktur wieder in Schwung kommt. Wenn die einzigen persönlichen Erfolge des Wirtschaftsministers die Gründung eines mäßig erfolgreichen ,Welcome Centers` und ein Bahnprojekt aus Jamaika-Zeiten sind, dann muss man sich als Unternehmer so langsam sorgen machen. Es wird höchste Zeit, dass Herr Madsen endlich in den Maschinenraum seines Ministeriums wechselt und den Vorwärtsgang einlegt.

Eine Finanzministerkonferenz ohne Ergebnisse

9. Mai 2025

Zur Pressekonferenz der Finanzminister:

 

Ich freue mich, dass die Finanzministerinnen und Finanzminister eine schöne Zeit in Kiel hatten, aber für die nächste Konferenz würde ich mir auch ein paar inhaltliche Ergebnisse wünschen.

 

Die Einigung der Länder, als Verteilungsinstrument für das milliardenschwere Schuldenpaket den Königsteiner Schlüssel zu verwenden, war absehbar und logisch. Aber wofür die Milliarden konkret eingesetzt werden sollen, um Wachstumsimpulse für Deutschland zu generieren, darüber haben die Finanzminister anscheinend nicht gesprochen. Stattdessen gibt es Geld mit der Gießkanne und die Zeche zahlt am Ende die nächste Generation.

 

Ich erwarte, dass die Landesregierung nun zügig einen konkreten Fahrplan vorlegt, wofür sie ihren Anteil an dem 100 Milliarden-Paket ausgeben möchte.

 

Viel Harmonie, aber keine Ergebnisse ­ das könnte am Ende teuer werden für die Menschen im Land.

Schwarz-Grün hat das Land finanzpolitisch gegen die Wand gefahren

6. Mai 2025

Zur Kabinettspressekonferenz der Landesregierung zu den Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts:

 

Es ist leider eingetreten, was wir befürchtet haben. Die Landesregierung setzt weiter auf ihre Verzögerungstaktik und wartet, bis der Bund seine Verschuldungsschatulle öffnet, was voraussichtlich frühestens im Herbst der Fall sein wird. Bis dahin bleibt auch der Haushalt 2025, der die gleichen verfassungswidrigen Bestandteile wie der Haushalt 2024 enthält, bestehen. CDU und Grüne haben das Land in einer Höhe verschuldet, die weit über den eigenen Möglichkeiten liegt. Und für diese Schulden muss am Ende jeder einzelne Bürger geradestehen.

 

Aus eigener Kraft kann Schleswig-Holstein dieses riesige Schuldenpaket nicht stemmen, das hat die Finanzministerin heute verkündet. Das zeigt einmal mehr: CDU und Grüne haben das Land finanzpolitisch gegen die Wand gefahren. Nur mit Hilfe des Schuldenpaketes des Bundes können sie ihren Kopf möglicherweise noch aus der Schlinge ziehen. Doch das dürfte eine Zitterpartie werden, denn immerhin hat der CDU-Kanzlerkandidat heute keine Mehrheit in den eigenen Koalitionsreihen gefunden.

Die Trickserei von CDU und Grünen geht weiter

16. April 2025

Zur Erklärung der Landesregierung, dass sie erst im Herbst einen Nachtragshaushalt vorlegen will:

 

Ministerpräsident Daniel Günther und die beiden grünen Finanzministerinnen haben alle Warnungen im Vorfeld ignoriert und einen verfassungswidrigen Haushalt in 2024 aufgestellt. Das hat das Landesverfassungsgericht gestern in aller Deutlichkeit geurteilt. Im Übrigen war auch der Haushalt in 2023 verfassungswidrig, sowie auch der aktuelle Haushalt in 2025. Schwarz-Grün hat noch keinen einzigen verfassungskonformen Haushalt auf die Beine gestellt. Statt den Verfassungsbruch zügig zu heilen, machen sich Ministerpräsident und Finanzministerin jetzt einen schlanken Fuß und verzögern den Nachtragshaushalt bis in den Herbst. Das ist respektlos gegenüber unserer Landesverfassung und gegenüber den Menschen im Land, die erwarten dürfen, dass sich eine Landesregierung wie jeder andere Bürger auch an Gesetze hält.

 

Mit diesem Spiel auf Zeit will der Ministerpräsident erreichen, dass ihm dann die angekündigten Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und der Lockerung der Schuldenbremse zur Verfügung stehen. Die bundesgesetzlichen Regelungen haben aber nichts mit diesem verfassungswidrigen Haushalt zu tun. Angesichts des vernichtenden Urteils hätte ich mehr Demut von Schwarz-Grün gegenüber der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts erwartet. Stattdessen wird weiter verzögert, getrickst und Schönfärberei betrieben.

 

Wir werden jetzt Maßnahmen prüfen, damit die Landesregierung schnellstmöglich einen Nachtragshaushalt vorlegt.

Camping in Schleswig-Holstein stärken

28. März 2025

Rede zu TOP 21 (Camping in Schleswig-Holstein stärken - Kleinstcampingplätze wieder möglich machen):

 

In der Nähe vieler Minicampings gibt es wunderschöne Orte, über die dir dein Gastgeber alles erzählen kann. Auf diese Weise entdeckst du die schönsten Orte, die oft nur die Einheimischen kennen.`

 

,Von deinem Zelt oder Wohnmobil aus hast du darum oft direkten Blick in die Natur. Minicampingplätze liegen meist in Wäldern, zwischen Feldern, an einem See.`

 

,Camping auf dem Bauernhof war für uns neu ­ normalerweise bevorzugen wir klassische Campingplätze. Aber dieser Urlaub war einfach anders: Keine festen Stellplätze, dafür eine gemütliche Wiese neben dem Obstgarten. Morgens wurden wir von den Hühnern geweckt, tagsüber halfen wir spontan bei der Kartoffelernte und abends saßen wir mit den Gastgebern am Lagerfeuer, während die Kinder Stockbrot backten. Ganz ehrlich: Besser geht Camping nicht ­ mitten in der Natur und trotzdem wie zu Hause bei Freunden. Nächstes Jahr kommen wir definitiv wieder mit dem Wohnwagen zurück!`

 

So schildern Camper ihre Urlaubserfahrungen ­ leider nicht aus Schleswig-Holstein, aber aus Österreich und Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg.

 

Wir Freie Demokraten wollen, dass das Landesnaturschutzgesetz dahingehend geändert wird, dass diese Art von umweltbewusstem Camping-Urlaub auf landwirtschaftlichen Hofstellen wieder grundsätzlich genehmigungsfähig wird. Im Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) war bis 2016 geregelt, dass Gemeinden die Aufstellung von ,nicht mehr als fünf Zelten oder nach dem Straßenverkehrsrecht zugelassenen beweglichen Unterkünften` bis zu sechs Monate genehmigen können. Dieser § 37 wurde dann 2016 durch die Küstenkoalition verändert. Jetzt sind nur noch Zelte ,für Gruppen von bis zu 35 Personen` genehmigungsfähig. In der Begründung zur Gesetzesänderung heißt es, dass dies der ,Veränderung der Lebensgewohnheiten` entspräche.

 

Individueller Campingurlaub auf Kleinstcampingplätzen war nicht mehr gewünscht. Man wollte nur noch Zelte, insbesondere für Schulklassen, genehmigen. Es folgte eine Frist der Duldung bestehender Kleinstcampingplätze während der Corona-Pandemie bis 2022. Innerhalb der Jamaika-Koalition hatte man sich darauf geeinigt, diese nicht rechtmäßigen Kleinstcampingplätze für die Dauer der Pandemie zu dulden, sofern keine Flächen in Schutzgebieten (Naturschutz, Küstenschutzstreifen, Biotope o.ä.) betroffen und Brandschutz, Ver- und Entsorgung sowie Erreichbarkeit für Rettungsdienste gewährleistet waren. Und genau das war der richtige Weg.

 

Wir geben Haushaltsmittel, damit Schulen Bauernhöfe besuchen, aber verhindern, dass Kinder im Urlaub einen landwirtschaftlichen Betrieb zu verstehen erlernen. Wir wünschen uns eine bürokratiearme Wiederbelebung der Kleinstcampingplätze, selbstverständlich unter Einhaltung gewisser Standards (Hygiene, Natur-/Lärmschutz). Müllentsorgung muss geregelt sein, Toilettenstandards sind über Ausstattung der Wohnmobile oder Bereitstellung vor Ort zu gewährleisten. Verstehen Sie mich richtig, die Einhaltung dieser minimalen Anforderungen ist festzuschreiben, die Umsetzung sollte jedoch ohne Bürokratiewahnsinn erfolgen ­ und schon gar nicht über Bebauungspläne.

 

Gehen wir mal neue Wege. Die Einhaltung der Anforderungen ist nicht durch Anträge, Dokumentation etc. zu verschriftlichen und zu genehmigen. Die Verwaltung unterstellt grundsätzlich, dass die Betreiber von Kleinstcampingplätzen alle erforderlichen Anforderungen einhalten, ohne große Dokumentations- und Nachweispflichten einhalten zu müssen. Man müsste lediglich den Kleinstcampingplatz anzeigen. Sofern jedoch der Verdacht im Raum steht, dass die Anforderungen doch nicht erfüllt werden, kann die Verwaltung jederzeit Kontrollen durchführen, allerdings wirklich nur bei begründetem Verdacht und nicht als Dauerbeschäftigung. Und sollte sich ein Verdacht bestätigen, so könnten empfindliche Bußgelder o.ä. verhängt werden.

 

Stärken wir den Binnentourismus ­ unbürokratisch, ermöglichen wir den Campern weitere Facetten unseres schönen Bundeslandes kennenzulernen.

Landesweite Katzenschutzverordnung ­ jetzt!

28. Februar 2025

Rede zu TOP 30 (Landesweite Katzenschutzverordnung ­ jetzt!):

 

Heute diskutieren wir ein Thema, das vielen Menschen in Schleswig-Holstein ­ und sicher auch einigen hier im Saal ­ am Herzen liegt: den Schutz unserer Katzen. Katzen gehören für viele von uns zur Familie. Sie streifen durch unsere Gärten, beanspruchen unseren Platz auf dem Sofa und sind treue Begleiter. Aber es gibt eben auch die andere Seite: herrenlose Katzen, die auf sich allein gestellt sind, sich unkontrolliert vermehren und oft unter furchtbaren Bedingungen leben. Gleichzeitig sind sie eine Gefahr für viele Vogelarten und andere Wildtiere. Und genau hier setzt unser Antrag an: Wir wollen eine landesweite Katzenschutzverordnung, um dieses Problem endlich anzugehen.

 

Schon in der Vergangenheit haben wir Freie Demokraten uns intensiv für den Schutz von Katzen und die Regulierung ihrer Population eingesetzt. Im September 2023 stand bereits die Einführung einer landesweiten Katzenschutzverordnung auf der Tagesordnung. Als Opposition haben wir gemeinsam die Kastration und das Chippen als Kennzeichnung von Katzen gefordert. §13 b Tierschutzgesetz (TierSchG) gibt uns diese Möglichkeiten. Der Antrag scheiterte jedoch an der schwarz-grünen Mehrheit. Die Furcht vor Konnexitätsansprüchen wurde vorgeschoben.

 

Das ist natürlich Nonsens! Die Bußgeldhöhe bei Verstoß kann und muss natürlich die in den Ordnungsämtern entstehenden Kosten decken. Die Unterbringung einer Katze verursacht für die Kommunen Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro. Es muss somit ureigenes Interesse der Kommunen sein, die Anzahl der Fundtiere, für die sie sechs Monate lang aufkommen müssen, zu reduzieren. Umso stärker haben wir uns in der Vergangenheit für Maßnahmen zur Eindämmung der Katzenpopulation wie bspw. der Fortführung der Katzenkastrationsaktion stark gemacht. Aber das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein und kann eine Katzenschutzverordnung nur ergänzen.

 

Andere Bundesländer haben vorgemacht, dass eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen hilft. Weniger verwilderte Katzen bedeuten weniger Tierleid ­ und weniger Schaden für die heimische Tierwelt. Warum sollte Schleswig-Holstein also nicht auch diesen Schritt gehen? Im Fachgespräch des Umwelt- und Agrarausschusses haben Expertinnen und Experten aus Tierschutz, Jagd und Kommunen sehr klar gesagt: Ja, so eine Verordnung ist sinnvoll, sie ist nötig und sie ist umsetzbar. Das ist doch ein deutliches Signal! Es wurde weiterhin ersichtlich, dass eine unkontrollierte Vermehrung von Katzen nicht nur das Tierwohl gefährdet, sondern auch erhebliche ökologische Folgen für unsere heimische Fauna hat. Deshalb ist das Kernstück der vorgeschlagenen Verordnung die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen.

 

Natürlich geht es nicht darum, Katzenbesitzern Steine in den Weg zu legen. Im Gegenteil! Eine klare Regelung hilft doch allen: den Katzen, den Halterinnen und Haltern ­ und auch den Gemeinden, die oft nicht wissen, wie sie mit der Problematik umgehen sollen. Es wird außerdem mit der Kennzeichnungspflicht sichergestellt, dass entlaufene Tiere schneller zu ihren Besitzern zurückkehren können. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, jetzt zu handeln. Nicht irgendwann. Nicht vielleicht. Sondern jetzt. Schleswig-Holstein braucht eine Katzenschutzverordnung ­ und zwar eine, die wirklich funktioniert.

Alleinerziehende steuerlich entlasten

27. Februar 2025

Rede zu TOP 20 (Alleinerziehende steuerlich entlasten):

 

Erwerbstüchtige Alleinerziehende tragen eine immense finanzielle Last. Sie stehen oft unter enormem Druck, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen ­ und das meist ohne die Unterstützung eines Partners. Um sie steuerlich zu entlasten, wurde 2020 der jährliche Entlastungsbetrag für das erste Kind von 1.908 Euro um 2.100 EUR auf 4.008 EUR angehoben. Für jedes weitere Kind blieb der Entlastungsfreibetrag bei 240 Euro. 2023 wurde der Freibetrag für das erste Kind um 252 EUR auf 4.260 EUR erhöht. Doch wieder blieb der Betrag für weitere Kinder unverändert bei 240 Euro. Diese Beträge gelten nach wie vor.

 

In der letzten Plenartagung haben wir uns intensiv dazu ausgetauscht, dass sich die Erbringung von Arbeitsleistung lohnen muss. Es muss einen Unterschied machen, ob jemand von Sozialleistungen lebt oder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgt. Doch gerade bei Teilzeitbeschäftigungen ist dieser Unterschied oft kaum zu spüren. Alleinerziehende haben selten die Möglichkeit, einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen zu können. Die Doppelbelastung aus Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung ist hoch, insbesondere wenn mehr als ein Kind im Haushalt lebt. Es wird immer schwieriger ­ auch durch fehlende Kinderbetreuungsplätze ­ genügend Stunden zu arbeiten, um finanziell über die Runden zu kommen.

 

Es muss einen finanziellen Unterschied machen, wenn Alleinerziehende diese Anstrengungen auf sich nehmen. Wer durch Arbeit den Bezug von Sozialleistungen vermeidet oder reduziert, verdient mehr als ein Schulterklopfen ­ es braucht konkrete finanzielle Anreize! Der steuerliche Entlastungsfreibetrag liegt seit 2023 unverändert bei 4.260 Euro für das erste Kind und beträgt lediglich 240 Euro für jedes weitere Kind. Das ist angesichts der hohen Lebenshaltungskosten nicht mehr zeitgemäß. Wir fordern deshalb eine inflationsbereinigte Anpassung: Der Entlastungsbetrag für das erste Kind soll auf 4.750 Euro steigen, und auch für jedes weitere Kind soll dieser Betrag gelten ­ statt der bisherigen 240 Euro.

 

In Deutschland ist jede fünfte Familie alleinerziehend. Und selbst wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, haben Alleinerziehende noch immer das höchste Armutsrisiko. Dieses Risiko wächst mit jedem weiteren Kind im Haushalt. Es ist unser aller Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen ­ strukturell aber auch finanziell. Darüber hinaus werden auch Alleinerziehende gegenüber Ehepaaren mit Kindern, die vom Ehegattensplitting profitieren, steuerlich schlechter gestellt. Die Lebenshaltungskosten für Alleinerziehende sind prozentual zum Einkommen deutlich höher, da Miete und Nebenkosten sowie Kinderbetreuungskosten und Verpflegung durch nur ein Einkommen finanziert werden müssen.

 

Der bestehende Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gleicht die steuerliche Mehrbelastung von Alleinerziehenden gegenüber Ehepaaren oder kinderlosen Steuerzahler nicht einmal annähernd aus. Die Konsequenz: Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto näher rutschen die erwerbstätigen Alleinerziehenden an die Bürgergeldgrenze. Warum sollten sie dann noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen?

 

Zum Schluss ein paar Zahlenbeispiele, wie sich unsere Änderung finanziell auswirken würde:

 

1. Beispiel: Alleinerziehend, Vollzeitbeschäftigt im Handwerk mit 37.000 Euro Brutto-Jahresgehalt. Mit einem Kind: 11 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen und gleichzeitig weniger Steuerlast. Mit zwei Kindern: 107 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Damit reduziert sich der Abstand zum Bürgergeld von 435 Euro auf 542 Euro. Mit drei Kindern: 184 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Damit erhöht sich der Abstand zum Bürgergeld von 241 Euro auf 425 Euro.

 

2. Beispiel: Alleinerziehend, Teilzeitbeschäftigt mit 30 Stunden in der Pflege ca. 31.500 Euro Brutto-Jahresgehalt (unter Annahme von 42.000 Euro für eine Vollzeitbeschäftigung) Mit einem Kind: 10 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Damit reduziert sich der Abstand zum Bürgergeld von 258 Euro auf 268 Euro. Mit zwei Kindern: 95 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Damit reduziert sich der Abstand zum Bürgergeld von 162 Euro auf 257 Euro. Mit drei Kindern: 132 Euro monatlich mehr verfügbares Einkommen. Damit reduziert sich der Abstand zum Bürgergeld von -33 Euro (es hätte sich nicht mehr gelohnt, einer Tätigkeit nachzugehen) auf 99 Euro.

 

Es ist überfällig. Der Entlastungsbetrag für Haushalte mit zwei oder mehr Kindern muss spürbar erhöht werden!

Sozial- und fiskalpolitischen Zielen der Grundsteuerreform

27. Februar 2025

Rede zu TOP 19 (Sozial- und fiskalpolitischen Zielen der Grundsteuerreform):

 

Die Grundsteuerreform ­ vollmundig als großer Wurf verkauft ­ entpuppt sich heute als Rohrkrepierer. Schauen wir uns doch einmal die Ziele an, die ursprünglich verfolgt werden sollten: Es sollte die Verfassungsmäßigkeit hergestellt werden. Es sollte die Aufkommensneutralität sichergestellt werden. Es sollte Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werden. Es sollte ,Steuergerechtigkeit` gefördert werden ­ definiert von den Unterstützern des Models über Kriterien einer Vermögenssteuer. Dabei war von vornherein klar, dass diese Versprechen ­ seien sie nun politisch wünschenswert oder nicht - nicht durchtragen werden.

 

Schauen wir uns die Details an:

 

1. Der Bodenrichtwert ­ ein Instrument der Ungerechtigkeit

 

Was zunächst sachlich klingt ­ ein durchschnittlicher Quadratmeterpreis innerhalb einer Bodenrichtwertzone ­ erweist sich in der Praxis als hochproblematisch. Statt individueller Bewertung gibt es oftmals Zufallswerte. Zwei Grundstücke, eine Straße, aber unterschiedliche Bodenrichtwertzonen. Das eine günstig, das andere teuer. Der Zuschnitt endete halt zufällig an einem Grundstück. Die Bodenrichtwerte wurden mehr als mit der heißen Nadel gestrickt und definiert. Hier entscheidet nicht die Realität, sondern eine willkürlich gezogene Linie auf der Karte über die Steuerlast. Das ist nicht gerecht, das ist schlicht absurd.

 

2. Die fiktive Miete ­ realitätsfern und ungerecht. 

 

Noch bizarrer wird es bei diesen fiktiven Mieten. Hier wird mit pauschalen Nettokaltmieten gerechnet, die sich an Baujahr und Wohnlage orientieren ­ und nicht an den tatsächlichen Einnahmen. Eigentümer, die günstig vermieten, werden dafür bestraft. Sie müssen ihre Mieter mit einer überproportional hohen Grundsteuer belasten. Selbstnutzer trifft es genauso: Wer in den eigenen vier Wänden wohnt, soll Grundsteuer zahlen, als wäre er Vermieter auf dem freien Markt.

 

Besonders drastisch sind die Folgen in gefragten Lagen: Hier explodieren die fiktiven Mieten ­ und damit die Grundsteuer. Die Folgen dieses Systems sind Klagewellen, die sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Kommunen belasten. In Großstädten und Ballungsräumen werden Menschen mit geringem Einkommen durch steigende Grundsteuern und damit verbundenen Mieterhöhungen weiter verdrängt. Wohnraumförderung? Fehlanzeige! Aufkommensneutralität? Dazu haben wir von Ihnen heute auch keine Ergebnisse gehört.

 

Und auf den letzten Metern fällt Ihnen auf, dass durch diese ganzen Wertkomponenten wie fiktive Mieten, Bodenrichtwerte usw. die Wohnbebauung überproportional hoch belastet wird. Und die Antwort von Schwarz-Grün ist ­ gegen jeden Rat von Sachverständigen ­ durch differenzierte Hebesätze für Gewerbe und Wohnen die Verantwortung an die Kommunen abzuschieben. Sie lassen die ehrenamtlichen Gemeindevertreter vor Ort ausbaden, was Sie versäumt haben. Aber mein absolutes Highlight sind die energetischen Sanierungen ­ par ordre du mufti von der Politik vorgeschrieben. Nicht nur die verpflichtenden Photovoltaikanlagen bei Dachsanierungen ab zehn Prozent der Dachfläche, auch bei Eigentümerwechsel entstehen weitreichende Sanierungsverpflichtungen. Anstatt den Hauseigentümer bei erfolgter Sanierung wenigstens steuerlich zu entlasten, nachdem er teils hunderttausende Euro investieren musste, erfolgt eine höhere Belastung bei der Grundsteuer. Na das nenne ich mal Anreize zur Sanierung! Statt Klarheit und Gerechtigkeit gibt es Bürokratie, Intransparenz und Ungerechtigkeit. Statt Planungssicherheit gibt es Klagewellen. Wir alle miteinander sollten spätestens jetzt feststellen können: Die Grundsteuerreform mit ihren verfolgten Zielen ist kläglich gescheitert.

 

Das System ist und bleibt intransparent, bürokratisch und schlicht ungerecht. Und wenn sie schon nicht auf uns hören wollten, nehmen Sie doch wenigstens die Verbände wie Haus und Grund, den Bund der Steuerzahler oder sogar den Mieterbund ernst. Die einzige Antwort auf die Erfahrungen mit dem Bundesmodell ist ein eigenes Grundsteuergesetz für Schleswig-Holstein mit anderen Berechnungskriterien.

 

Und seien Sie sicher: Wir Freie Demokraten werden nicht aufhören, diese Kritik zu üben. Und zwar so lange, bis Schleswig-Holstein ein einfacheres und transparentes Grundsteuermodell hat.

Errichtung der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts

26. Februar 2025

Rede zu TOP 8 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts):

 

Die Bedeutung der IB.SH als wichtiger Partner für unser Land habe ich bereits in der Haushaltsdebatte hervorgehoben. Ein auskömmliche Eigenkapitalausstattung ist und bleibt für die Refinanzierung am Kapitalmarkt unverzichtbar. Sie sichert eine gute Bonität und verhindert aufwändige Sonderprüfungen durch die BaFin. Diese wären sehr zeitintensiv und bürokratielastig.

 

Aber wie viel Eigenkapital braucht die IB.SH wirklich? Die europäische Bankenaufsicht verlangt ein Mindestkapital, zusätzliche Kapitalanforderungen und einen Kapitalpuffer. Die IB.SH erfüllt all das mehr als ausreichend. Insbesondere der Fonds für allgemeine Bankrisiken der IB.SH ist prall gefüllt. Eine weitere Zuführung ist schlicht nicht notwendig. Bei Verzicht auf weitere Zuführungen hat das direkte finanzielle Folgen: Künftig würde der ausschüttbare Jahresüberschuss deutlich steigen ­ und zwar erheblich im Vergleich zu den Vorjahren.

 

Im Investitionsbankgesetz (§6) vom 07. Mai 2003 ist festgelegt, für welche Zwecke die Mittel aus Jahresüberschüssen verwendet werden können. Dieses beinhaltet den sozialen Wohnungsbau, den Erhalt und die Förderung von Landesinfrastruktur, das Gesundheitswesen, den Tourismus, die Kunst und Kultur und weiteres. Der politische Handlungsspielraum ist somit groß.

 

Und genau hier liegt das Problem: Nach dem Gesetz aus dem Jahr 2003 entscheidet allein die Landesregierung über die Verwendung dieser Mittel. Hier geht es um 30 bis 70 Millionen Euro pro Jahr! Wir fordern daher mit diesem Gesetzentwurf, dass das Parlament das Entscheidungsrecht über die Mittelverwendung erhält! Dieses ist zwingend geboten ­ es ist das Königsrecht des Parlaments, über den Haushalt zu entscheiden. Eine solch hohe Summe darf der Entscheidungsgewalt des Parlaments nicht entzogen werden.

 

Die Gewährträgerversammlung und somit die Landesregierung haben über Jahre dabei zugesehen, wie jährlich hohe Millionenbeträge der Verfügungsgewalt des Landes entzogen wurden. Auf diese Mittel hat der Eigentümer ­ also das Land ­ keinen Zugriff mehr. Angesichts hoher Investitionslücken, war das mindestens kurzsichtig. Sozialer Wohnungsbau, marode Straßen, sanierungsbedürftige Kitas und Schulen ­ besonders dringend ist der Investitionsbedarf bei unserer Krankenhausinfrastruktur. Die Überschüsse der IB.SH könnten erheblich dazu beitragen, unsere Investitionsbedarfe zu decken. Die Entscheidung, für welche Investitionen die Mittel vornehmlich zu verwenden sind, muss das Parlament treffen ­ nicht die Landesregierung.

Sachsenwald-Zahlungen muten an wie ein Fall aus Schilda

13. Februar 2025

Zur heutigen Finanzausschusssitzung und der Diskussion um Rückzahlung zu Unrecht an das gemeindefreie Gebiet Sachsenwald gezahlter Gelder:

 

Leider wird beim Sachsenwald auch weiterhin ziemlich im Trüben gefischt. Ein gemeindefreies Gebiet erhält unrechtmäßig Gelder, die regulär nur an Gemeinden gezahlt werden dürften.

 

Diese zu Unrecht gezahlten Gelder lassen sich nun aber nicht zurückfordern, weil es sich bei dem gemeindefreien Gebiet eben gerade nicht um eine Gemeinde handelt. Doch das wäre die Voraussetzung, damit hier die Rückzahlungsbedingungen aus dem kommunalen Finanzausgleich greifen. Das mutet zumindest an wie eine Erzählung aus Schilda.

 

Insgesamt bleibt der gesamte Vorgang äußert unbefriedigend. Befremdlich ist auch, wie sehr die Landesregierung dem Unternehmer Bismarck in dieser Angelegenheit beispringt. Die Landesregierung ist der Überzeugung, dass Bismarck gutgläubig gehandelt hat, als er die Mittel behielt, und wird somit nicht versuchen, einen Rückzahlungsanspruch gerichtlich durchzusetzen. Man würde sonst gegen die eigene Rechtsauffassung handeln. Unfassbar!

Wir brauchen die landesweite Katzenschutzverordnung

13. Februar 2025

Zum gestrigen Fachgespräch zur Katzenschutzverordnung im Umweltausschuss und einem Antrag zur Einführung einer landesweiten Katzenschutzverordnung:

 

Die gestrige Anhörung hat gezeigt, dass bei der Forderung nach einer landesweiten Katzenschutzverordnung ein Konsens besteht. Tierschützer, Jäger und Naturschützer haben sich einstimmig dafür ausgesprochen. Das Elend der unkontrollierten Vermehrung der Katzen mit all ihren Folgen muss ein Ende finden. Der tausendfache Abschuss von Katzen ist nicht die Antwort. Jeder Abschuss birgt das Risiko, dass ein geliebtes Haustier einer Familie entrissen wird. Darüber, dass es einer landesweiten Katzenschutzverordnung bedarf, waren sich daher alle einig.

 

Eine landesweite Katzenschutzverordnung würde dafür sorgen, dass sämtliche Hauskatzen gechipt und kastriert werden. Daher werden wir als Opposition einen Antrag zur Einführung einer solchen Verordnung stellen und erwarten, dass CDU und Grüne ihre Blockade endlich fallen lassen.

Schwarz-Grün verschwendet Geld unrechtmäßig an den Adel

6. Februar 2025

Zur Causa Sachsenwald:

 

Die Darbietung der Landesregierung beim Thema Sachsenwald ist mehr als peinlich. Wir erwarten weiterhin, dass die Landesregierung die zu Unrecht gezahlten Gelder zurückfordert. Alles andere ist nicht nachvollziehbar und auch nicht verantwortbar. Dieses Geld gehört schließlich den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.

 

Dass die Landesregierung die Kommunen schadlos stellen möchte, ist zwar zu begrüßen. Doch das reicht nicht. Die Landesregierung versucht, sich hinter Verwaltungsrecht zu verstecken. Anscheinend will niemand bei diesem Vorgang Verantwortung übernehmen.

 

Beim Sachsenwald hat sich in den vergangenen Jahren offenkundig niemand gefragt, wieso plötzlich Gelder aus dem kommunalen Finanzausgleich an ein gemeindesfreies Gebiet gezahlt werden. Beim Land fragt sich niemand, wie dieser Vorgang rückabgewickelt werden kann. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass für das Geld im Sachsenwald auch eine Leistung erbracht worden sei. Ganz nach dem Motto: Es ist alles in bester Ordnung. Doch das ist es eben nicht.

 

Die Landesregierung verweist darauf, dass der Unternehmer Bismarck habe darauf vertrauen müssen, dass das Geld zurecht gezahlt worden sei. Doch einem Unternehmer ist es durchaus zuzumuten, sich selbst die Frage zu stellen, wieso und warum mehr als hunderttausend Euro auf dem Geschäftskonto gutgeschrieben werden.

 

Für Schwimmbäder und Frauenhäuser fehlen die Mittel, stattdessen verschwendet Schwarz-Grün das Geld unrechtmäßig an den Adel.

Private Altersvorsorge stärken

31. Januar 2025

Rede zu TOP 37 (Private Altersvorsorge stärken!):

 

Zuversicht` ist das Wahlkampfmotto von Wirtschaftsminister Robert Habeck. Ich erwarte vom Wirtschaftsminister nicht Zuversicht, sondern Kenntnisse in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen. Dass ihm diese fehlen, hat er in der Vergangenheit mehr als einmal bewiesen: ,Wenn man den Benzinpreis um drei Cent erhöht, die Pendlerpauschale aber um fünf Cent erhöht, dann lohnt es sich eher, mit dem Auto zu fahren als mit der Bahn.` Auf die Frage, ob er mit einer Insolvenzwelle rechne: ,Nein, tu ich nicht. Ich kann mir vorstellen, dass bestimmte Branchen einfach erst mal aufhören zu produzieren`, und auf die angesprochene Käuferzurückhaltung: ,Und dann sind die nicht insolvent, automatisch, aber sie hören vielleicht auf, zu verkaufen.`

 

Wen verwundert es da, dass Deutschland nach knapp 3,5 Jahren Wirtschaftsminister Habeck beim OECD-Ranking zu Chancen für hochqualifizierte Fachkräfte auf Platz 26 abgerutscht und in 2025 das Schlusslicht unter den OECD-Ländern bei der wirtschaftlichen Entwicklung ist. Wir haben die rote Laterne.

 

Und nun der nächste Bock. Robert Habeck möchte die Beitragsbemessungsgrundlage für Sozialversicherungen um Kapitalerträge erweitern. ,Warum soll eigentlich Arbeit höher belastet sein als Einkommen durch Kapitalerträge?` Es wäre fast schon komisch, wenn es nicht so tragisch wäre. Kaum ausgesprochen hagelte es zu Recht Kritik. Mit der schnell nachgeschobenen Einschränkung, man wolle nicht den kleinen Sparer, sondern nur den vermögenden Anleger belasten, machte Robert Habeck es nur noch schlimmer, da es erneut seine fehlende finanzpolitische Kompetenz offenbarte.

 

Der Vorschlag ist Murks! Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert grundsätzlich nach dem Solidarprinzip, sprich: Jeder zahlt ein, aber nicht alle profitieren davon. Als Gegenleistung für die Beiträge bekommt man die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen in Anspruch zu nehmen. Daneben steht allerdings das Äquivalenzprinzip: Die Leistungsmöglichkeit soll auch im Verhältnis zu den gezahlten Beiträgen stehen. Und Sie alle außer Robert Habeck wissen es wahrscheinlich: Ausprägung dieses Prinzips ist die Beitragsbemessungsgrenze.

 

Seine Pläne treffen Menschen, deren monatlicher Bruttoverdienst unterhalb von 5.512 Euro liegt. Irre! Für die Pläne Habecks müsste also die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft oder verändert werden. Dies hätte allerdings nicht nur die Verletzung des Äquivalenzprinzips, sondern auch des Allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes zur Folge. So viel Unwissenheit des deutschen Wirtschaftsministers ist haarsträubend.

 

Spielen wir es trotzdem einmal durch. Wie belasten wir dann die, die regelmäßig sparen und investieren, um langfristig Vermögen aufzubauen, in der Regel für die Altersvorsorge? Ökonomen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln haben das mal durchgerechnet. 100.000 Euro langfristig angespart, Bruttorendite fünf Prozent führen zu Kapitalerträgen von 5.000 Euro. Nach Abzug des Sparerfreibetrages von 1.000 Euro kassiert der Staat von den restlichen 4.000 Euro gut 26 Prozent in Form von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag. Ja, nicht nur Gewerbetreibende, auch Kleinsparer zahlen den Soli. Das sind 1.055 Euro. Die Nettorendite liegt dann nur noch bei 3,9 Prozent. Jetzt also auch noch Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 852 Euro. Gesamtbelastung: 1.907 Euro. Das sind rund 38 Prozent der Kapitalmarktrendite. Dieses erreichen Sie übrigens bei der Einkommensteuer erst bei einem Jahreseinkommen von 183.000 Euro.

 

Was für ein Wahnsinn, wo wir seit Jahren private Vorsorge als zusätzliche Säule zur gesetzlichen Rentenversicherung unterstützen wollen.

 

Wir Freie Demokraten meinen das Ernst und fordern:

 

Erstens: die Wiedereinführung der Spekulationsfrist für private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren. Was bedeutet das? Diese wurde 2009 abgeschafft. Seitdem sind Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren grundsätzlich steuerpflichtig, unabhängig davon, wie lange die Wertpapiere gehalten wurden. Erträge aus Kryptowährungen und Gold sind hingegen nach einer Haltefrist von zwölf Monaten steuerfrei. Das ist ungerecht! Gewinne aus Wertpapieren, die nicht zu Spekulationszwecken kurzfristig gehalten, sondern dem langfristigen privaten Vermögensaufbau dienen, sollen nach einer bestimmten Haltefrist wieder steuerfrei gestellt werden.

 

Zweitens: die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung innerhalb der Abgeltungssteuer. Was bedeutet das? Wir wollen, dass Gewinne aus Aktien oder Zinserträge mit Verlusten aus Fonds, ETFs oder Anleihen verrechnet werden können. Verrechnungsmöglichkeiten über alle Finanzanlagekategorien.

 

Drittens: signifikante Erhöhung der Steuerfreibeträge für Kapitalerträge mindestens inflationsbereinigte Anpassung in Folgejahren. Was bedeutet das? Aktuell liegt der steuerliche Freibetrag bei jährlich 1.000 Euro, für Dividenden, Kursgewinne und Zinsen. Jeder Euro darüber hinaus unterliegt der Abgeltungssteuer. Der Sparerfreibetrag muss daher dringend erhöht werden! Der private Vermögensaufbau muss wieder Priorität haben in Deutschland. Das ist auch ein Teil des Aufstiegsversprechens. Die Grünen machen Angebote für Umverteilung. Wir machen Angebote, für diejenigen, die eigene Vorsorge betreiben wollen.

Haushaltsberatungen 2025

29. Januar 2025

Rede zu TOP 3+29+36+39+46 (Haushaltsberatungen 2025):

 

Eigentlich könnte ich mich schon zehn Minuten an der Rede vom Kollegen Koch abarbeiten, aber das lassen wir dann mal. 347.181.000 Euro. Was ist das? Das sind unsere Minderkreditaufnahmen in diesem Haushalt. Keine Notkredite, keine volle Inanspruchnahme der konjunkturellen Kredite. Was haben wir gemacht? Wir haben nämlich faktisch nichts gestrichen. Wir haben uns zum Beispiel am Gebot der Etatreife orientiert. Die besagten nämlich, dass ein Mittelabfluss wahrscheinlicher sein muss als ein Nichtmittelabfluss. Was haben wir gemacht? Northvolt haben wir mit einem Leertitel versehen. Das heißt, sollte es unterjährig zur Zahlungsverpflichtung kommen, was wir im Endeffekt alle hoffen, wenn sich alles zum Guten wendet, werden wir mit einem Nachtragshaushalt die Mittel zur Verfügung stellen. Das ist solide Haushaltsführung. Dafür haben wir auch Mittel übrig gelassen bei den konjunkturellen Krediten.

 

Wir haben nämlich 80 Millionen Euro Luft gelassen zur Verfassungsgrenze. Und, noch einmal, keine Notkredite. Glauben Sie allen Ernstes, Kollege Koch, dass man nur Etatreife hat, wenn es in 2025 mit einer größeren Wahrscheinlichkeit als mit einer Nicht-Wahrscheinlichkeit zu einer Auszahlung kommt, ansonsten ist es nicht verwachsungskonform? Da geben uns die Bundeshaushaltsordnung und die Landeshaushaltsordnung klare Regeln vor. Ja, wir haben vorgesorgt. Wir alle hoffen, dass Northvolt klappt, die Mittel haben wir zur Verfügung.

 

Wir stärken mit 43 Millionen Euro die Krankenhäuser, und mit 25 Millionen Euro die Landesstraßen. Wir finanzieren analog auch natürlich die Lehrerstellen, die Sie gestrichen haben. Wir stärken die kommunale Familie, wie wir es hier oft schon diskutiert haben. Wir nehmen Ihre unsägliche Finanzierung über den Kommunalen Finanzausgleich zurück, das sind 20,3 Millionen Euro. Wir halten Versprechungen. Wir setzen die Evaluation des Kita-Gesetzes um. Kollege Garg wird dazu noch ausführlich Stellung nehmen nachher. Wir stärken den wichtigen Versorgungssicherungsfonds mit sechs Millionen Euro. Und ganz wichtig:

 

Für uns Freie Demokraten ist jedes Kind in diesem Land gleich viel wert. Wir haben uns immer für eine 100-prozentige Finanzierung der Ersatzschulen, des Regelfördersatzes stark gemacht. Das konnten wir mit Ihnen nie durchsetzen. Aber dass Sie jetzt auch noch kürzen wollen, das ist wirklich eine Sauerei, das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit. Anstatt die bestehenden 82 Prozent sukzessive auf die 100 Prozent zu erhöhen, wollen Sie diesen Satz nun auf 80 Prozent kürzen. Und die finanzielle Benachteiligung der Ersatzschulen soll durch Sie weiter erhöht werden. Dabei sind doch gerade die Ersatzschulen die, die den Druck von den Schulen nehmen und die Kommunen vor Ort massiv entlasten. Die könnten die Kinder doch gar nicht versorgen, wenn sie die Ersatzschulen nicht hätten. Und wir beantragen, und da bin ich sehr froh, weil ich glaube, dass wir da die Opposition an unserer Seite wissen, für diesen Punkt namentliche Abstimmung.

 

Bei den Frauenhäusern und im Opferschutz hat die Opposition gewirkt. Das hätten wir früher haben können, wären sie unserem Antrag gefolgt. Jetzt weiß ich, warum Sie keine Anhörung wollten. Ich bedanke mich trotzdem ausdrücklich, dass Sie meiner Forderung nachgekommen sind. Bei den Tierheimen ist dieses leider nicht der Fall. Und welche Wertschätzung hat die Pflege eigentlich bei der Landesregierung? Ich sage es Ihnen in aller Deutlichkeit: keine. Anstatt die Ausbildung endlich attraktiver zu machen, erhöhen Sie den Eigenanteil bei den Mietkosten für die Altenpflegeschulen. Wir nehmen diese Belastung selbstverständlich zurück.

 

Und das alles solide und verfassungskonform finanziert. Und wie Sie gesehen haben, wir haben Ihnen lediglich zwei Positionen in Ihrem Haushalt gestrichen: zum einen Ihre Stellen für Ranger, sehen Sie es mir nach, Stellen für Lehrer haben in der heutigen Zeiten für uns einen höheren Stellenwert als Ranger, die den Leuten erklären, wie sie sich beim Spazierengehen zu verhalten haben und zum anderen Ihr Bürgerbeteiligungsverfahren Klimaschutz reloaded. Wir benötigen keinen weiteren grünen Stuhlkreis, um vermeintliche Akzeptanz in der Bevölkerung für Ihre Maßnahmen zu suggerieren.

 

Was wir aber brauchen, ist ein auskömmlich finanziertes Hospiz in Neumünster. Diese Streichung der Mittel von Ihnen nehmen wir auch zurück. Und auch hierfür verlangen wir eine namentliche Abstimmung. Hier setzen wir unsere Prioritäten. Ansonsten haben wir ausschließlich Luft aus Ihren Haushaltsmitteln gelassen. Sie können sich somit Ihre Empörungsrhetorik wirklich sparen.

 

Ja, die Haushaltsberatungen, ich möchte mich dafür noch mal entschuldigen, waren für einige von Ihnen sehr langwierig, für uns aufschlussreich. Was bekamen wir auf Nachfrage zu der Höhe der Haushaltsansätze für Antworten von Ihnen? Puffer am Rande der Etatreife, Flexibilität im Haushalt bewahren, noch nicht konkret verplant und nur hier haben wir gekürzt. Und dass wir hiermit richtig liegen, hat die gestrige Veröffentlichung des Haushaltsabschlusses gezeigt: 270 Millionen Euro mal eben ausgeschwitzt. Und trotzdem strotzt ihr Haushaltsentwurf auch vor einer globalen Mehrausgabe. Wir hatten es bereits, auf die 585 Millionen Euro Verstärkung der Personalmittel möchte ich hier nicht mehr im Detail eingehen, aber eins ist mir noch aufgefallen: Sie gehen ja selbst nicht mal davon aus, dass Sie die Gelder brauchen, denn mit der Nachschiebeliste wurden vorsorglich neue Rücklagentitel für nicht benötigte Personalmittel eingeführt. Hört, hört! Da plant doch schon jemand Haushaltsreste. Ich bin mir sicher, 385 Millionen Euro reichen, denn der nächste Tarifabschluss ist erst im November und ist somit nur für zwei Monate zusätzlich auszufinanzieren. Das erwähnen Sie nicht.

 

Wir brauchen echte Investitionen und nicht Ihre Nullnummern. Und da kommt bei mir jetzt mal die IB.SH ins Spiel. Die IB.SH ist wirklich ein wertvoller Partner für das Land und eine auskömmliche Eigenkapitalausstattung ist für die Refinanzierung am Kapitalmarkt wichtig und unerlässlich. Ich habe über viele Jahre Bankfinanzierung gemacht. Ich habe auch die Meldung gemacht an die Bankenaufsicht, ich bin die letzte, die keine auskömmlich finanzierte Bank möchte. Aber selbigen Zweck einer harten Kernkapitalquote zur Förderung erfüllen auch die Gewinnrücklagen. Wo liegt nun der Unterschied? Die Verwendung des Fonds für allgemeine Bankrücklagen obliegt ausschließlich dem Bankenvorstand. Das macht diese Form von Kernkapital, müssen wir ehrlich sagen, für den Vorstand auch sehr interessant. Wenn wir dann noch berücksichtigen, dass dann natürlich der Zugriff des Eigentümers auf Dauer verhindert wird.

 

Und ich habe mich mal schlau gemacht. Die IB.SH Schleswig-Holstein hat gemessen am vorhandenen Eigenkapital den dritthöchsten prozentualen Fondanlageanteil am Eigenkapital von allen Förderbanken in der Bundesrepublik. Absolut betrachtet leistet sich Schleswig-Holstein mit 821 Millionen Euro den zweitgrößten Topf bundesweit. Hamburg stellt übrigens erhebliche Sondervermögen für Wohnungsbau und Innovationsförderung aus den Überschüssen ihrer Förderbank zur Verfügung. Und das ist richtig so. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken ist Anlagevermögen, das der IB.SH als Eigenkapital zum Nulltarif zur Verfügung steht. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken ist Anlagevermögen, das der IB.SH als Eigenkapital zum Nulltarif zur Verfügung steht, während das Land als Eigentümer seine Haushalte kreditfinanziert und zu wenig Mittel für unsere wichtige Krankenhaussanierung und den sozialen Wohnungsbau hat. Die Verwendung von Gewinnrücklagen stünde hingegen dem Eigentümer zu. Deshalb fordern wir die Gewährträgerversammlung auf, sich dafür einzusetzen, dass bis auf weiteres keine Mittel mehr in den Fonds für allgemeine Bankrisiken eingestellt werden und somit ein höherer Jahresüberschuss und somit Gewinnrücklagen, die ausschüttbar sind, ermöglicht werden.

 

Da liegt allerdings die nächste Krux. Im IB.SH-Gesetz von 2003 ist festgelegt, dass die Landesregierung über die Gewinnverwendung der Bank entscheidet. Wenn wir es anständig machen, sind das zukünftig jährlich zwischen 30 und 70 Millionen Euro ausschüttbare Gelder. Wir wollen heute über das Haushaltsbegleitgesetz ändern, dass über die Verwendung der Mittel zukünftig das Parlament entscheidet. Dass die Regierung hier unglücklich agiert hat über die Jahre, hat sie hinlänglich bewiesen. Die Kontrolle des Parlaments ist somit mehr als zwingend erforderlich. Die Gewährträgerversammlung hat jahrelang ungehindert dabei zugesehen, dass potenzielle Mittel weit über den Bedarf hinaus dem Zugriff des Eigentümers, das ist das Land Schleswig-Holstein, entzogen wurden. Und liebe Landesregierung, Sie können so oft Sie wollen betonen, dass Sie diese Art von Eigenkapitalsicherung in letzter Zeit auch kritisch hinterfragt haben. Im Herbst haben Sie Ihr Handeln noch vehement verteidigt und das lässt sich auch in allen Protokollen des Finanzausschusses nachlesen. Wir haben erhebliche Lücken bei der Finanzierung unserer Krankenhausinfrastruktur. Wir wollen diese schließen.

 

Aber was bei mir wirklich ein Gefühl des Fremdschämens auslöst, ist die Diskussion zum Landesblindengeld während der Haushaltsberatungen. Im Bundesvergleich hat Schleswig-Holstein mit 300 Euro das niedrigste Landesblindengeld. Und inflationsbereinigt ist es seit der Festsetzung von 2013 nur noch 235 Euro wert. Ihre geplante Erhöhung um 25 Euro, auch das übrigens nur auf Druck der Opposition und erst ab April, ist ehrlich gesagt einfach nur peinlich. Die Äußerung des Staatssekretärs, man wolle ja keine Anreise setzen, damit noch mehr Anspruchsberechtigte zukünftig Blindengeld beantragen, war schon unfassbar. Aber dass die regierungstragenden Fraktionen sich diese Aussage auch noch zu eigen machen, zeigt der Antrag, in dem der Ansatz des Landesblindengeldes jetzt tatsächlich um fast eine Million Euro gekürzt werden soll. Sie sollten sich schämen! Wir beantragen zur Ihrem Kürzungsantrag natürlich auch eine namentliche Abstimmung und bitten um Zustimmung zu unserem verfassungskonformen Haushaltsansatz mit den richtigen Prioritäten, ohne Notkredite und mit Abstand zur Verfassungsgrenze.

Landesregierung belegt, dass Notkredite nicht notwendig waren

28. Januar 2025

Zum heute von der Landesregierung vorgestellten vorläufigen Jahresabschluss:

 

Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Die Notkredite wären nicht notwendig gewesen, das zeigt der vorläufige Jahresabschluss der Landesregierung. Die erfreuliche Entwicklung hat allerdings wenig mit sparsamem und klugem Haushalten zu tun, sondern zeigt, dass die Landeregierung viel Luft in den Haushaltstiteln gelassen hat.

 

Es ist auf jeden Fall bedenklich, dass sich die schwarz-grüne Landesregierung mit Notkrediten Beinfreiheit für ihre Koalitionswünsche verschaffen wollte und gehofft hat, damit durchzukommen. Wenn wir den Finger nicht immer wieder in die Wunde gelegt und bei den Notkredite sehr genau hingeschaut hätten, wer weiß, wieviel Geld CDU und Grüne noch ausgegeben hätten. Der Schuldenberg für die künftigen Generationen wäre dann noch größer geworden.

 

Anhand der heute veröffentlichen Zahlen ist es ein Hohn, dass die Landesregierung morgen erneut einen Notlage ausrufen möchte. Unser Haushaltsentwurf zeigt ganz klar, wie man einen Haushalt ohne Notkredite aufstellen und trotzdem das Land gestalten kann.

"Versehentliche" Zahlungen an den Sachsenwald werfen Fragen auf

28. Januar 2025

Die FDP-Fraktion hat heute für die kommende Finanzausschusssitzung beantragt, dass die Landesregierung zu den unrechtmäßig gezahlten Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich an Gregor von Bismarck als Eigentümer des Forstguts Sachsenwald berichtet. Dazu:

 

Da verschlägt es einem glatt die Sprache! Drei Jahre lang fällt niemandem auf, dass der Sachsenwald Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich erhält, obwohl der Sachsenwald gar keine Gemeinde ist. Und das vor dem Hintergrund, dass auch jahrelang niemandem aufgefallen ist, dass das gemeindefreie Gebiet wegen des niedrigen Hebesatzes ein beliebter Platz für Briefkästen großer Unternehmen ist.

 

Uns erklärt sich nicht, warum die Landesregierung den rechtswidrig ergangenen Bescheid nicht zurücknehmen und die ,aus Versehen` gezahlten Beträge für die Jahre 2021 bis 2023 nicht auch zurückfordern kann. Denn grundsätzlich hat die Behörde dafür ein Jahr nach Kenntnisnahme der Rechtswidrigkeit Zeit. Entweder hat die Landesregierung völlig den Überblick verloren oder sie weiß schon deutlich länger, dass der Sachsenwald fälschlicherweise diese Mittel erhält. Den Schaden hat auf jeden Fall die kommunale Familie, der die Summe jetzt fehlt. Ich erwarte, dass die Landesregierung den Kommunen die fehlenden Gelder erstattet.

Geht doch!

16. Januar 2025

Zur geplanten Erhöhung der FAG-Mittel für Frauenhäuser:

 

Die FDP-Fraktion musste mal wieder ein bisschen Druck machen, aber am Ende stimmt das Ergebnis: Die Frauenhäuser bekommen mehr Geld. Noch im Dezember 2024 haben die Koalitionsfraktionen eine Erhöhung der Mittel und eine von uns geforderte mündliche Anhörung abgelehnt. Ich freue mich daher, dass schlussendlich nun auch Schwarz-Grün eingesehen hat, welch wichtige Aufgabe die Frauenhäuser übernehmen und dass sie dafür dringend finanzielle Unterstützung benötigen.

 

Nirgendwo werden mehr schutzsuchende Frauen abgewiesen als in Schleswig-Holstein. Deshalb brauchen wir dringend mehr Plätze, um Frauen, die Gewalt ausgesetzt sind, eine sichere Bleibe anbieten zu können. Das Land hat eine Verantwortung gegenüber diesen Frauen und muss diese endlich auch wahrnehmen.

 

Wir haben in unseren Haushaltsanträgen bereits gezeigt, dass es auch in diesem Sparhaushalt möglich ist, die finanziellen Mittel für die Frauenhäuser aufzustocken. Jetzt folgen CDU und Grüne endlich unserer Forderung. Das zeigt: Es geht doch, wenn man will, aber leider will Schwarz-Grün oft erstmal nicht.

FDP rettet Projekt zur Sportförderung vor dem schwarz-grünen Rotstift

9. Januar 2025

Nachdem die FDP-Fraktion im Dezember 2024 eine Kleine Anfrage gestellt hat, warum die schwarz-grüne Koalition das Sportprojekt ,,Trainer machen Schule" einstellen will, hat die CDU heute verkündet, dass das Basketballprojekt, das auf Initiative der FDP-Fraktion ins Leben gerufen wurde, nun doch fortgesetzt werden soll. Dazu:

 

Ich freue mich, dass bei CDU und Grünen ein Sinneswandel stattgefunden hat und das Projekt zur Sportförderung nun doch fortgesetzt wird. Das zeigt, wie wichtig es ist, dass die Opposition die Landesregierung immer mal wieder an diese kleinen, aber sehr wichtigen und wirkungsvollen Projekte erinnert, bei denen sonst gerne schnell der Rotstift angesetzt wird.

 

Eine Zusammenarbeit mit Sportvereinen ist gerade vor dem Hintergrund des Ganztagsausbaus von enormer Bedeutung. Insofern haben wir uns sehr gewundert, dass die Landesregierung gerade an dieser Stelle sparen will, zumal es sich um eine geringe Fördersumme handelt. Zum Glück haben wir das abwenden können und freuen uns, dass auch in diesem Jahr wieder viele Schülerinnen und Schüler am Basketball-Training teilnehmen können.

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© Annabell Krämer MdL